Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1026506.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
22.04.15, 12:00
Aktualisiert
11.05.16, 12:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01321
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
15.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
18.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
23.06.2015
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
25.06.2015
Anhörung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b,
04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule)
Beschlussvorschlag:
1. Der Planungsbeschlusses, gemäß §19 Abs. 2 Ziff. 6 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der zur
Zeit gültigen Fassung, zur Reaktivierung des Grundschulstandortes, Straße des 18. Oktober 8b in
04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) wird gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI und VOFVerfahren) betragen zum gegenwärtigem Zeitpunkt ca. 300.000 € und werden im PSP-Element
7.0001408.700 zur Verfügung gestellt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2015
2018
5.400.000
7.0001408.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu
19.13
Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18.
Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule)
Vorlage: VI-DS-01321
Beschluss
1. Der Planungsbeschlusses, gemäß §19 Abs. 2 Ziff. 6 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in
der zur Zeit gültigen Fassung, zur Reaktivierung des Grundschulstandortes, Straße des 18.
Oktober 8b in 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) wird gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI und VOFVerfahren) betragen zum gegenwärtigem Zeitpunkt ca. 300.000 € und werden im PSPElement 7.0001408.700 zur Verfügung gestellt.
3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen der Reaktivierung des
Grundschulstandortes Straße des 18. Oktober 8b eine Erweiterung oder Umbau und
gegebenenfalls Umnutzung der Innenräume des Stadtteilzentrums (Betreiber: Bürgervereins
Messemagistrale e. V) oder mindestens die malermäßige Instandsetzung, Komplettierung
der Innenausstattung und des Außenraums und Wärmedämmerung der Außenhülle des
Gebäudes in der Straße des 18. Oktober 10a umsetzbar ist.
4. Die Stadtverwaltung erarbeitet unter Berücksichtigung des Radverkehrsknotens am sog.
Radschnellweg Bayrischer Bahnhof eine funktionierende Verteilungsfunktion für den
Radverkehr zur Straße des 18. Oktober.
Abstimmungsergebnis zu den Beschlusspunkten 1 und 2:
einstimmig angenommen
Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 3:
Ja - Stimmen: 33
Nein - Stimmen: 21
Enthaltungen: 3
Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 4:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b,
04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule)
Stand: 26.05.2015
Seite 1
Planungsbeschluss
für die Maßnahme
Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103
Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule)
Bauvorhaben:
Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b,
04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule)
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V - Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126-128, 04317 Leipzig
Stand:
26.05.2015
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b,
04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule)
Stand: 26.05.2015
Seite 2
Inhalt
0
Kurzerläuterung
3
1
Grundlagen
3
1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption
1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
2
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3
3
3
3
IST-Zustand
Ableitung des Investitionsbedarfes
Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Alternativlösungen
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
3
4
4
5
5
Beschreibung der beabsichtigten Investition
5
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
Städtebauliche Einordnung
Erläuterung Planung/Projektkonzept
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Eigentumsverhältnisse
Energiekonzept
Barrierefreies Bauen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
5
6
8
8
8
9
9
4
Investitionsaufwand
5
Finanzierungsplan
10
6
Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung (brutto, in €)
10
7
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
11
8
Fristenplan
11
9
VOF-Verfahren/ Planungsbeteiligte
11
10 Anlagenverzeichnis
9
11
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b,
04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule)
Stand: 26.05.2015
Seite 3
0
Kurzerläuterung
Ziel des Planungsbeschlusses ist die Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 für die Reaktivierung des Grundschulstandortes Straße des 18. Oktober 8b,
04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule). Da sich die Findung eines geeigneten zusätzlichen Grundschulstandortes gegenwärtig problematisch gestaltet, ist zur Gewährleistung des Schulbetriebes die Mitnutzung des alten Bestandsgebäudes der Pablo-NerudaSchule vorgesehen. Damit bieten sich für die nächsten Jahre ausreichende Möglichkeiten,
sowohl den Bedarf an Grundschulplätzen als auch das Angebot für den Bereich der bilingualen Ausbildung am FRANZ (Grundschule) abzusichern.
1
Grundlagen
1.1
Ziel- und Entwicklungskonzeption
Erster Schritt:
Temporäre Einrichtung einer max. 3-zügigen Nebenstelle der Pablo-Neruda-Schule bis zur
Fertigstellung eines eigenständigen dreizügigen Grundschulstandortes im Bereich ZentrumMitte, Zentrum-Südost.
Zweiter Schritt:
Vorbereitende Nutzungsanpassung des Schulhauses und der Freiflächen an den dauerhaften Betrieb einer zweizügige Oberschule mit Sonderprojekt Produktives Lernen als Bestandteil des Deutsch-Französischen-Bildungszentrum (FRANZ). Es ist eine maximal mögliche
Belegung mit 410 Schülern zu erreichen.
1.2
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
•
2
2.1
21.03.2012, Beschluss-Nr. BS/ RBV-1664/12/, Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
IST-Zustand
Die Schule befindet sich im Südosten des Stadtbezirks Mitte (Zentrum Südost) auf dem
Grundstück Straße des 18. Oktober 8b. Das Schulgebäude ist im unsanierten Originalzustand. Gravierende Mängel im Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Sonnenschutz und
eine veraltete Haustechnik können nur durch eine umfangreiche Sanierung abgestellt werden. Die Außenanlagen sind ebenfalls in einem schlechten Zustand.
Das fünfgeschossige Gebäude wurde 1973 als Typenprojekt in Wandskelett-Vollmontagebauweise errichtet.Das Gebäude hat an der Nordseite einen Haupteingang, sowie drei weitere Eingänge an der gegenüberliegenden Hauptfensterfront (Südseite).
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b,
04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule)
Stand: 26.05.2015
Seite 4
2.2
Ableitung des Investitionsbedarfes
Die Entwicklung an der Pablo-Neruda-Schule ist im Gesamtkontext der Schülerzahlen im
Stadtbezirk Mitte zu sehen. Das Ansteigen der Schülerzahlen im Grundschulbereich wurde
bereits mit der vorangegangenen Fortschreibung der Schulnetzplanung prognostiziert. Zugleich wurde festgestellt, dass mit den vorhandenen Schulgebäuden keine langfristige Erweiterung der Kapazitäten mehr erreicht werden kann. Alle anderen Möglichkeiten, wie
Veränderungen der Schulbezirke oder Überschreitung der Richtkapazitäten, wurden zwischenzeitlich ausgeschöpft.
2.3
Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Angesichts der steigenden Geburtenzahlen gibt es in Leipzig stadtweit einen hohen Bedarf
an neuen Schulen. Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2015/16 werden aufgrund des weiteren Bedarfsanstieges die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr ausreichen, um die Nachfrage nach GS-Plätzen im Schulbezirk abzudecken. Langfristig ist die Überschreitung der heutigen Kapazität um 10-12 Klassen zu erwarten. Das entspricht dem Bedarf für eine dreizügige
Grundschule. Dazu bedarf es der extensiven Erweiterung der vorhandenen Schulhauskapazitäten, da alle Maßnahmen zur Erschließung von Kapazitäten im Bestand ausgeschöpft
sind.
Der Bedarf für die Kapazitätsbereitstellung ergibt sich aus der Nachfrage in den Bereichen
Zentrum-Süd, Zentrum-Südost. Bis zur Schaffung von langfristig wirksamen Kapazitätserweiterungen in diesen Bereichen müssen alternative Beschulungsangebote für die Grundschüler geschaffen werden. Dazu bietet sich der Weiterbetrieb des alten Bestandsgebäudes
an, da dieses Gebäude über die erforderliche Kapazität verfügt.
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
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04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule)
Stand: 26.05.2015
Seite 5
2.4
Alternativlösungen
Aufgrund der weiterhin steigenden Schülerzahlen in allen Schularten, besteht die Notwendigkeit der Kapazitätserweiterungen im Schulnetz der Stadt. Da die Reserven, wie Überbelegung, Mehrfachnutzung sowie Veränderungen von Schulbezirken weitgehend aufgebraucht
sind und die Beschulung sich als kommunale Pflichtaufgabe darstellt, ist der Erweiterungsbedarf alternativlos.
Sollte das Gebäude nicht für die Zwischennutzung der Pablo-Neruda-Schule zur Verfügung
gestellt werden, so ist für die Beschulung der Kinder eine Ersatzvariante zu finden. Bisherige
Suchen nach einem alternativen Gebäude verliefen ergebnislos, zumal derartige Objekte
auch einer Nutzungsanpassung unterzogen werden müssten. Aus gegenwärtiger Sicht ergäbe sich damit nur noch die Möglichkeit der Errichtung einer temporären schulischen Einrichtung in Systembauweise, analog dem gegenwärtigen Interimsstandort der Schule 5 im
Stadtbezirk Mitte.
Diese Alternative würde jedoch nur eine zeitweise Lösung darstellen, da der künftige erweiterte Bedarf als anhaltend prognostiziert wird und damit dauerhafte Erweiterungen erforderlich macht.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung ist die Bereitstellung der räumlichen Kapazitäten nicht mehr gewährleistet. Die vorhandenen schulischen Einrichtungen können den Bedarf nicht mehr absichern.
Die Stadt Leipzig ist entsprechend dem Sächsischen Schulgesetz §21 Abs.2 verpflichtet,
Schulen einzurichten und fortzuführen, wenn ein öffentliches Bedürfnis hierfür besteht. Dies
ist entsprechend dem in der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 prognostizierten
und durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig (RBV-1164/12) bestätigtem Bedarf der
Fall.
3
3.1
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Einordnung
Das Schulgrundstück liegt im Südosten des Stadtbezirks Mitte, am westlichen Rand des
Wohngebietes „Str. des 18. Oktober“, das in den 1970’er Jahren errichtet wurde. Es wird
dort umgeben von 10- und 16-geschossigen Wohnbauten.
Im Westen am Dösner Weg bis zur Bahntrasse (Zufahrt Citytunnel) schließen i.d.R. brach
liegende Gewerbeimmobilien an. Im Süden grenzt das Grundstück an den neu errichteten
Schulcampus mit Reclam-Gymnasium und dem Neubau der Pablo-Neruda-Schule. In unmittelbarer Nähe zur Schule befinden sich Straßenbahn- und Bushaltestellen der LVB.
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b,
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Stand: 26.05.2015
Seite 6
3.2
Erläuterung des Projektkonzeptes
Der dauerhaften Nutzung des Gebäudes als Grundschulstandort steht das Entwicklungskonzept zum Deutsch-Französischen-Bildungszentrum entgegen. Somit wird das Gebäude interimsweise als Grundschule genutzt. Langfristig soll das Gebäude die Georg-SchumannSchule (Oberschule) aus der Glockenstraße aufnehmen. Erst mit diesem Umzug kann das
Konzept des FRANZ sinnfällig abgeschlossen werden, da die zweizügige Oberschule mit
Sonderprojekt Produktives Lernen wichtiger Bestandteil der Campus- Idee ist (siehe Beschluss der Ratsversammlung RBIV-769/11).
Anmerkung: Im Nachgang zum Umzug der Georg-Schumann-Schule ist das Gebäude in der
Glockenstraße für den Weiterbetrieb als neue, zusätzliche Oberschule vorzuhalten, da auch
im Oberschulbereich der Bedarf weiterhin ansteigen wird.
Sanierung der äußeren Hülle :
- Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtsanierung nach EnEV oder Passivhaus und
entsprechend des Ergebnisses Ausrichtung der Planung
- Abdichtung und Dämmung der erdberührten Außenwände
- Sanierung des Daches einschl. Dämmung
- Fassadensanierung und -gestaltung
Dämmung der Außenwände, Einbau neuer Fenster einschl. außenliegendem Sonnenschutz, welcher gleichzeitig den Blendschutz gewährleistet, auf der Südseite und den beidseitig belichteten Räumen an den Giebelseiten
- Sanierung der drei Eingänge auf der Südseite (Hof) einschließlich der Brückenbauten,
- Umgestaltung und Aufwertung des Foyerbereiches EG
- Prüfung Rückbau der Treppenanlage des ehemaligen Haupteinganges
- Blitzschutz, Regenwasserentwässerung, Außenbeleuchtung
Brandschutzmaßnahmen:
Maßnahmen des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes sind unter Beachtung
des Brandschutzkonzeptes und der Planungshinweise des AGM zu planen, u.a. sind dazu
folgende Leistungen erforderlich:
- Einbau von Brand- und Rauchschutzabtrennungen
- Installation einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage
- Errichtung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage bei Erfordernis
- Installation einer Hausalarmanlage
- Gewährleistung der notwendigen Rettungswege und deren Abmessungen bzw. räumliche
Zuordnungen
Herstellung der Barrierefreiheit des Gebäudes :
Die Barrierefreiheit ist im gesamten Schulgebäude entsprechend § 50 der SächsBO zu gewährleisten. Die DIN 18040 ist zu beachten. Die Planung ist mit dem Gesundheitsamt abzustimmen.
Anzuordnen sind:
- Anbau eines behindertengerechten Aufzugs zur barrierefreien Erschließung aller Geschosse
- Errichtung eines barrierefreien Zugangs zum Gebäude
- Einbau eines Behinderten-WC`s im EG
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b,
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Stand: 26.05.2015
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Weitere bauliche und anlagentechnische Maßnahmen:
- Umbauarbeiten für die Umsetzung der Raumstruktur nach neuem Raumverteilungsplan
- Abbruch-, Putz-, Maler-, Bodenbelags-, Trockenbau- und Fliesenlegerarbeiten
- Erneuerung der Sanitärinstallation und Ausstattung
- Sanitäranlagen für die entsprechende Schüler- und Lehreranzahl der Grund- und zukünftigen Oberschule
- Sanierung der Ausgabeküche (Flächenbereitstellung für Ausgabe aus Thermoporten und
Varinate Aufbereitung von Tiefkühlkost) und der Speiseräume, Ausstattung der Küche mit
Entlüftungsanlage und Fettabscheider nach Erfordernis
- Klärung zu erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf Luftschallschutz, Trittschallschutz und
raumakustischen Maßnahmen
- Erneuerung der Innentüren nach Erfordernis unter Berücksichtigung der Schallschutzund Brandschutzanforderungen und der zukünftigen Nutzung als Oberschule
- Erneuerung Starkstromanlagen nach Erfordernis (incl. Beleuchtung, Blitzschutz)
- Erneuerung Schwachstromanlagen nach Erfordernis (incl. Telekommunikation,Signal- und
Uhrenanlage, elektroakustischen Anlagen, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen, EMA)
- Erneuerung der Datenvernetzung gemäß der Ausstattungsnormen zur Schulgebäudevernetzung (MEP 1. Fortschreibung 2008, Punkt 6.3)
- Schließanlage
- Heizungsanlage in erforderlichem Umfang
- sicherheitsrelevante Maßnahmen erfordern die Beachtung der Vorschriften der Unfallkasse (Abstimmung mit UKS, ASID – Geländer, Schwellen etc.)
- Orientierungssystem, Fluchtwegpläne sind erforderlich
Freianlagen:
Die Freianlagen zum Objekt sind barrierefrei zu gestalten mit:
- Freiflächengestaltung
(Schaffung von Aufenthaltsbereichen, Spielgeräten, Pausenflächen, Befestigung der Geh-,
Fahr- und Aufenthaltsbereiche, Bepflanzung, bei ggf. Fällung Ersatzpflanzungen)
- Flächenentwässerung
- Schaffung von Fahrradstellplätzen
- Schaffung eines barrierefreien Zuganges zum Gebäude
- Schaffung eines Behindertenstellplatzes
- Geländemodellierung / Böschung an der Südseite durch Anordnung von Räumen im KG
- Prüfung der Möglichkeit einer späteren Einordnung der benötigten Sporthallenkapazitäten
auf dem Schulhofbereich
- bei Erfordernis Sanierung der bestehenden Einfriedung
Feuerwehrzufahrt, Anlieferung für die Küche sind zu beachten.
Es ist im Planungsprozess zu prüfen, ob auf der bestehenden Freianlage eine
2-Feld-Sporthalle eingeordnet werden könnte. Der Neubau einer Sporthalle ist aber nicht
Bestandteil dieser Vorlage. Die Sporthalle wird mit dem Umzug der Oberschule zum Standort benötigt. Hierfür wird es eine gesonderte Beschlussfassung geben. Bei Inbetriebnahme
durch die Grundschule wird die Absicherung des Schulsports in den benachbarten Sporthallen organisiert.
Bei der Planung der Gesamtmaßnahme ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anzuwenden.
Auf minimale Folgekosten ist zu orientieren. Weiterhin ist die Planung bereits auf die zukünftige Oberschulnutzung auszurichten, dies betrifft insbesondere die Berücksichtigung der Einrichtung zukünftiger Fachunterrichtsräume. Hier sind bereits die erforderlichen Medienanschlüsse sowie die ablufttechnischen Belange zu berücksichtigen.
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b,
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3.3
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Eine Nutzungsverbesserung tritt an folgenden Punkten ein:
-
3.4
Beseitigung der bestehenden brandschutztechnischen Mängel
Beseitigung der baukonstruktiven Mängel
Erhöhung des Sicherheitsniveaus
Verbesserung der Gefahrenprävention
Aufwertung der Eingangsbereiche
Aufwertung der städtebaulichen Situation
verbesserte Lern-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen
Integration von körperbehinderten Schülern/innen
Senkung der Betriebskosten
Eigentumsverhältnisse
Eigentum:
Gemarkung:
Fl.-Nr.:
Größe:
3.5
Stadt Leipzig
Leipzig
4768
ca. 6.310 m²
Energiekonzept
Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtsanierung nach EnEV oder Passivhaus und
entsprechend des Ergebnisses Ausrichtung der Planung.
Die gesamte Planung der zu erneuernden haustechnischen Anlagen erfolgt unter den Gesichtspunkten für eine effiziente Gesamtinvestition mit den Zielen:
- niedrige Investitionskosten
- hohe Funktionalität
- niedrige Betriebskosten
- wirtschaftliche Betriebsführung
- einfache Handhabung.
Anlagentechnik
Durch die Optimierung der Regelungstechnik wird eine Minimierung der Energie- und Medienverbräuche sichergestellt.
Wasser
Einsatz wassersparender Armaturen und Anlagen
Beleuchtung
- energieeinsparende Beleuchtung durch effektive Leuchtmittel
- Einsatz von Lichtsteuerung
- Beachtung von verbrauchsabhängigen Messungen zur Abrechnung von Fremdnutzern bzw. zur eigenen wirtschaftlichen Betriebsführung.
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3.6
Barrierefreies Bauen
Es wird eine barrierefreie Gestaltung der Schule und der Schulfreianlagen gemäß DIN
18040 umgesetzt.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Beteiligung von Kindern ist bei der Gestaltung ausgewählter Innen- und Außenbereiche
ab der Entwurfsplanung durch Beteiligung von Konsultationseinrichtungen (Neruda-Schule
und Georg-Schumann-Schule) vorgesehen. Eine Einbindung des Kinderbüros mit seiner Fachexpertise ist zu prüfen.
4
Investitionsaufwand
Die Kostenannahme erfolgt unter Beachtung von Erfahrungswerten zu Schulsanierungen
vergangenen Jahre und beinhaltet die Bau-, Ausstattungs- und Baunebenkosten, einschließlich der Planerhonorare.
Angegebene Kosten stellen einen Arbeitsstand dar und können sich entsprechend Planungsfortschritt noch ändern. Insbesondere gegenwärtig noch nicht im Detail untersuchte
Bausubstanz, aber auch sich verändernde Auflagen u.a. im Planungsrecht, der Unfallkasse
usw. bergen noch Kostenrisiken.
Kostenermittlung:
Umsatzsteuersatz:
Kostenermittlungsstufe:
nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
19 Prozent
Kostenrahmen
KG
Kostengruppen
100
Baugrundstück
200
Herrichten und Erschließen
25.000
300
Bauwerk – Baukonstruktion
2.500.000
400
Technische Anlagen
1.180.000
500
Außenanlagen
214.000
600*
Ausstattung und Kunstwerke
377.000
700
Baunebenkosten
1.054.000
Summe
5.400.000
*Erst nach Planungsfortschritt ist im Baubeschluss die Splittung der
KG 600 in konsumtive und investive Anteile ausweisbar.
Angaben in €
50.000
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Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b,
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Stand: 26.05.2015
Seite 10
5
Finanzierungsplan
Maßnahme
gesamt
Eigenmittel
Kosten in €
5.400.000 €
5.400.000 €
Durch die Dringlichkeit der Bereitstellung von Grundschulkapazitäten soll die Maßnahme aus
Eigenmitteln realisiert werden. Diese werden im PSP-Element 7.0001408.700 zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der monatlichen Berichterstattung des AGM wird besonderes Augenmerk auf die Kostenentwicklung und Kostenkontrolle gelegt, um rechtzeitig Maßnahmen
zur Gegensteuerung einzuleiten. Der Baubeschluss wird regulär erarbeitet. Die Aquirierung
von Fördermitteln unter der Voraussetzung der Feststellung eines fördermittelunschädlichen
Maßnahmebeginns wird geprüft.
6
Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung (brutto, in €)
Jahr
Ausgaben
2015
2016
2017
2018
gesamt
400.000
700.000
3.100.000
1.200.000
5.400.000
0
0
0
0
0
1.000.000
1.200.000
3.100.000
1.200.000
Einnahmen
VE (kassenwirksam)
Eigenanteil
400.000
700.000
5.400.000
Die Mittel für die Jahresscheiben 2017 und 2018 sind nicht in der mittelfristigen Investitionsplanung eingeordnet und werden daher im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 angemeldet.
Für die Erstausstattung mit Lehr- und Unterrichtsmitteln sind zusätzlich folgende Mittel einzuplanen:
Ergebnishaushalt
PSP-Element 1.100.21.1.1.01.98 SK
SK
Gesamtbedarf
42751000
42761000
39.900 €
45.900 €
85.800 €*
*aufgrund einer Schätzung basierend aus den tatsächlichen Kosten der bereits wieder eröffneten Oberschulen am Weißeplatz
und der Georg-Schwarz-Straße
Der Betrag von 85.800 € muss im Ergebnishaushalt 2018 dem Amt für Jugend, Familie und
Bildung zusätzlich zur Verfügung gestellt werden und wird entsprechend mit dem Baubeschluss zur Beschlussfassung vorgelegt.
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b,
04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule)
Stand: 26.05.2015
Seite 11
7
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
Für diese Baumaßnahme werden genaue Effekte mit Fortschreibung der Planung untersucht. Die Folgekosten werden im Rahmen der Planung durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. –berechnungen ermittelt und im Baubeschluss ausgewiesen.
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Fristenplan
Vorbereitung:
Planungsbeschluss
VOF-Verfahren
Planung bis LP 3
Baubeschluss
Planung, LP 4-6
Ausschreibung
Baubeginn
Bauende
bis 06/2015
bis 1/2016
bis 05/2016
bis 10/2016
bis 10/2016
ab 11/2016
02/2017
08/2018
Eine Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2018/2019 soll zwingend angestrebt werden. Auf
Grund der Dringlichkeit wird abweichend zur bestehenden Regelung beantragt,nach dem
Planungsbeschluss die Planung bis Leistungsphase 6 (Ausführungsplanung) beauftragen zu
dürfen.
Da die benötigte Kapazität an Grundschulplätzen bereits ab dem Schuljahr 2016/2017 nicht
mehr im Neubau der Pablo-Neruda-Schule aufgefangen werden kann, muss eine alternative
Lösung gefunden werden. Diese wird die Errichtung eines Interims am Standort Straße des
18. Oktober 8b sein. Hierfür wird eine gesonderte Beschlussfassung inkl. Finanzierung erarbeitet.
9
VOF-Verfahren/Planungsbeteiligte
Für die Planung einzelner Leistungsbilder ist vergaberechtlich ein europaweit auszuschreibendes VOF-Verfahren erforderlich.
10 Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Lageplan Bestandsgebäude
Raumprogramm Grundschule
Raumprogramm Hort
Raumprogramm Oberschule
Züge:
3
Klassen:
12
Schüler
336
m²/ Raum
Räume
Raumbezeichnung
min.
max.
Anzahl
Allgemeiner Unterrichtsbereich
18
Klassenräume
60
66
12
Gruppenräume
36
50
2
Raum für Einzelförderung / Inklusion
18
24
1
Mehrzweckraum (Aula)
72
72
1
Nebenraum
36
36
1
Lehrmittelraum
36
36
1
Fachraumbereich
4
Werkraum
72
72
1
Nebenraum
24
24
1
Musik / Rhythmikraum
72
72
0
Informatikraum
50
66
2 (1)
Informations-/Lehrer-/Verwaltungsbereich
Schulbibliothek/Mediothek
10
96
96
Lehrerzimmer
1
1
Schulleiterraum
18
18
2
Sekretariat
24
24
1
Elternsprechzimmer
12
12
1
Arztraum
18
18
1
Kopierraum
12
12
1
Schulsozialarbeiter
18
18
1
Hausmeisterdienstzimmer
12
12
1
Gemeinschaftsflächen
3
Ausgabeküche
1
Speise-/Mehrzweckraum
1
Nebenraum
24
24
Wirtschaftsflächen
1
3
Hausmeisterwerkstatt
18
18
1
Reinigungspersonal
12
12
1
Abstellräume / Archiv
Hausmeisterwohnung
1
80
80
Sporthalle
UE in Sporthalle
0
1
405
405
1
allg. Unterrichtsbereich
18
Fachraumbereich
4
Inform. / Lehrer / Verwaltung
10
Gemeinschaftsflächen
3
Wirtschaftsfläche
3
Summe
38
Das Haus ist für eine Belegung mit maximal 410 Schülern zu konzipieren, um eine
Überschreitung des Richtwertes auf 120% zu ermögliochen.
Anlage 2 Raumprogramm Grundschule
Raumprogramm für Horte
Hort an der :
Hortkinder
Gruppen
Integrationseinrichtung
Hort separat
Teil der sep. Räume
Raumbezeichnung
Hort - Gesamt
Gruppenräume
Hausaufgabenräume
Mehrfunktionsraum
Werkraum / Projektraum
Integrationsraum
Teeküche
Garderoben
Hortleiter / Krankenraum
Erzieherraum
Abstellraum für Möbel und Spielzeug
Abstellraum für Außenspielgeräte
Wäschelager
Reinigungsmittelraum
Die Angegebenen Horträuem entsprechen bereits dem Bedarf an separaten
Räumen. Ein weiteres Absenken ergibt die Reduktion der Räume auf unter
50%.
Anlage 3 Raumprogramm Hort
Pablo-Neruda-Schule (Altgebäude)
336
17
ja
ja
50%
m²/ Raum
m²
min.
max.
min.
max.
940
1023
60
480
480
60
66
0
0
50
66
0
0
72
72
72
72
20
20
20
20
30
30
30
30
18
24
162
216
15
20
15
20
41
45
41
45
18
20
18
20
18
24
18
24
12
18
12
18
12
12
12
12
Anzahl
27
8
0
0
1
1
1
9
1
1
1
1
1
1
Projekt: 2-zügige Oberschule mit Projekt Praktisches Lernen am Standort FRANZ-Campus
'file:///C:/Users/schneiderhe/AppData/Local/Temp/notesB5FACF/Raumprogramm für OS und Praktisches Lernen 2-zügig.xlsx'#$Oberschule
Züge:
Klassen
Schüler
2
12
Richtwert
54
36
66
36
66
50
66
36
80
24
5
80
50
5
72
18
72
24
60
72
18
72
24
66
80
40
60
18
60
18
80
40
100
80
40
60
18
60
18
80
40
100
90
24
18
24
18
18
12
24
18
90
24
18
24
18
18
12
24
18
24
12
24
12
30
112
18
30
135
18
24
12
75
24
12
75
405
405
336
m²/ Raum
min.
max.
858
1044
648
792
108
150
66
66
36
36
317
395
240
240
72
150
5
5
306
318
72
72
18
18
72
72
24
24
120
132
616
616
80
80
40
40
60
60
18
18
180
180
18
18
80
80
40
40
100
100
228
228
90
90
24
24
18
18
24
24
18
18
0
0
12
12
24
24
18
18
116
116
80
80
24
24
12
12
160
183
30
30
112
135
18
18
111
111
24
24
12
12
75
75
810
810
810
810
295
295
7
allg. Unterrichtsraum
60
60
180
180
3
Gruppenraum
Werkraum
Nebenraum
Büro
35
50
18
12
35
50
18
12
35
50
18
12
35
50
18
12
1
1
1
1
Raumbezeichnung
Allgemeiner Unterrichtsbereich
Klassenräume
Gruppenräume
Mehrzweckraum (Aula)
Nebenraum
Naturwissenschaftlicher Bereich
Lehr-/Übungsraum
Vorbereitung und Sammlung
Säureraum
Musischer Bereich
Musikraum
Nebenraum
Kunstraum
Nebenraum
Raum für Ganztagsangebote
Werken/Profilbereich
Werkraum
Nebenraum
Raum für textiles Gestalten
Nebenraum
Informatikraum
Nebenraum
Technikraum
Nebenraum
Hauswirtschaftsbereich
Lehrer-/Verwaltungsbereich
Lehrerbereich
Schulleiterzimmer
Stelvertreter SL
Geschäftszimmer
Schulsozialarbeiter
Schülermitverwaltung
Elternsprechzimmer
1. Hilfe- und Arztraum
Hausmeisterdienstzimmer
Informationsbereich
Schulbibliothek/Mediothek
Lehrmittelräume
Kopierraum
Gemeinschaftsflächen
Ausgabeküche
Speise-/Mehrzweckraum
Nebenraum
Wirtschaftsflächen
Hausmeisterwerkstatt
Reinigungspersonal
Abstellräume / Archiv Gesamtgröße
Sporthalle (Übungsfläche)
ÜE in Sporthalle
m²/ Raum
min.
max.
Projekt Praktisches Lernen
Anzahl
17
12
3
1
1
7
3
3
1
6
1
1
1
1
2
10
1
1
1
1
2
1
1
1
1
8
1
1
1
1
1
0
1
1
1
3
1
1
1
3
1
1
1
3
1
1
1
2
2
Das Haus ist für ein Belegung mit maximal 410 Schülern zu konzipieren, um eine Überschreitung des Richtwertes auf
120% zu ermöglichen.
Anlage 4 Raumprogramm Oberschule
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. VI-DS-01321
Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015
Beschluss- Nr. VI-DS-01321
Eingereicht von Büro für Ratsangelegenheiten
Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103
Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule)
Stand vom 19.11.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Die Vorplanung wurde fertig gestellt.
Das erforderliche VOF-Verfahren für die Objektplanung Gebäude (LP 3-9) wurde ohne Einsprüche
abgeschlossen. Die Zustimmung des Vergabegremiums ist am 01.12.2015 erfolgt.Die für die
Erstellung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses notwendige Planung kann nunmehr fortgeführt
werden.
Das Verkehrs- und Tiefbauamt hat eine Vorplanung zum Radschnellweg "Stadtraum Bayerischer
Bahnhof und Anbindung des Südzuganges des Haltepunktes MDR an das öffentliche Wegenetz
über die geplante Brücke verlängerte Steinstraße-MDR" beauftragt.
Der Planungsbereich erstreckt sich vom südlichen Zugang des Haltepunktes Bayerischer Bahnhof
bis zur Anbindung Richard-Lehmann-Straße (Gasometer).
Gegenstand dieser Planung ist neben der Berücksichtigung des Radschnellweges in Nord-SüdRichtung auch die Betrachtung wichtiger Querverbindungen.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Die Vorplanung soll im I. Quartal 2016 abgeschlossen werden.