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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1026506.pdf
Größe
1,9 MB
Erstellt
22.04.15, 12:00
Aktualisiert
11.05.16, 12:53

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01321 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Finanzen 15.06.2015 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 18.06.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 23.06.2015 1. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte 25.06.2015 Anhörung Ratsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Beschlussvorschlag: 1. Der Planungsbeschlusses, gemäß §19 Abs. 2 Ziff. 6 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der zur Zeit gültigen Fassung, zur Reaktivierung des Grundschulstandortes, Straße des 18. Oktober 8b in 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) wird gefasst. 2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI und VOFVerfahren) betragen zum gegenwärtigem Zeitpunkt ca. 300.000 € und werden im PSP-Element 7.0001408.700 zur Verfügung gestellt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2015 2018 5.400.000 7.0001408.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 19.13 Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Vorlage: VI-DS-01321 Beschluss 1. Der Planungsbeschlusses, gemäß §19 Abs. 2 Ziff. 6 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in der zur Zeit gültigen Fassung, zur Reaktivierung des Grundschulstandortes, Straße des 18. Oktober 8b in 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) wird gefasst. 2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI und VOFVerfahren) betragen zum gegenwärtigem Zeitpunkt ca. 300.000 € und werden im PSPElement 7.0001408.700 zur Verfügung gestellt. 3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Rahmen der Reaktivierung des Grundschulstandortes Straße des 18. Oktober 8b eine Erweiterung oder Umbau und gegebenenfalls Umnutzung der Innenräume des Stadtteilzentrums (Betreiber: Bürgervereins Messemagistrale e. V) oder mindestens die malermäßige Instandsetzung, Komplettierung der Innenausstattung und des Außenraums und Wärmedämmerung der Außenhülle des Gebäudes in der Straße des 18. Oktober 10a umsetzbar ist. 4. Die Stadtverwaltung erarbeitet unter Berücksichtigung des Radverkehrsknotens am sog. Radschnellweg Bayrischer Bahnhof eine funktionierende Verteilungsfunktion für den Radverkehr zur Straße des 18. Oktober. Abstimmungsergebnis zu den Beschlusspunkten 1 und 2: einstimmig angenommen Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 3: Ja - Stimmen: 33 Nein - Stimmen: 21 Enthaltungen: 3 Abstimmungsergebnis zum Beschlusspunkt 4: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Stand: 26.05.2015 Seite 1 Planungsbeschluss für die Maßnahme Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Bauvorhaben: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V - Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126-128, 04317 Leipzig Stand: 26.05.2015 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Stand: 26.05.2015 Seite 2 Inhalt 0 Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption 1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen 2 Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 3 3 3 3 IST-Zustand Ableitung des Investitionsbedarfes Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit Alternativlösungen Folgen bei Nichtbeschlussfassung 3 4 4 5 5 Beschreibung der beabsichtigten Investition 5 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 Städtebauliche Einordnung Erläuterung Planung/Projektkonzept Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition Eigentumsverhältnisse Energiekonzept Barrierefreies Bauen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 5 6 8 8 8 9 9 4 Investitionsaufwand 5 Finanzierungsplan 10 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung (brutto, in €) 10 7 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 11 8 Fristenplan 11 9 VOF-Verfahren/ Planungsbeteiligte 11 10 Anlagenverzeichnis 9 11 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Stand: 26.05.2015 Seite 3 0 Kurzerläuterung Ziel des Planungsbeschlusses ist die Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 für die Reaktivierung des Grundschulstandortes Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule). Da sich die Findung eines geeigneten zusätzlichen Grundschulstandortes gegenwärtig problematisch gestaltet, ist zur Gewährleistung des Schulbetriebes die Mitnutzung des alten Bestandsgebäudes der Pablo-NerudaSchule vorgesehen. Damit bieten sich für die nächsten Jahre ausreichende Möglichkeiten, sowohl den Bedarf an Grundschulplätzen als auch das Angebot für den Bereich der bilingualen Ausbildung am FRANZ (Grundschule) abzusichern. 1 Grundlagen 1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption Erster Schritt: Temporäre Einrichtung einer max. 3-zügigen Nebenstelle der Pablo-Neruda-Schule bis zur Fertigstellung eines eigenständigen dreizügigen Grundschulstandortes im Bereich ZentrumMitte, Zentrum-Südost. Zweiter Schritt: Vorbereitende Nutzungsanpassung des Schulhauses und der Freiflächen an den dauerhaften Betrieb einer zweizügige Oberschule mit Sonderprojekt Produktives Lernen als Bestandteil des Deutsch-Französischen-Bildungszentrum (FRANZ). Es ist eine maximal mögliche Belegung mit 410 Schülern zu erreichen. 1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen • 2 2.1 21.03.2012, Beschluss-Nr. BS/ RBV-1664/12/, Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012 Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens IST-Zustand Die Schule befindet sich im Südosten des Stadtbezirks Mitte (Zentrum Südost) auf dem Grundstück Straße des 18. Oktober 8b. Das Schulgebäude ist im unsanierten Originalzustand. Gravierende Mängel im Brandschutz, Wärmeschutz, Schallschutz, Sonnenschutz und eine veraltete Haustechnik können nur durch eine umfangreiche Sanierung abgestellt werden. Die Außenanlagen sind ebenfalls in einem schlechten Zustand. Das fünfgeschossige Gebäude wurde 1973 als Typenprojekt in Wandskelett-Vollmontagebauweise errichtet.Das Gebäude hat an der Nordseite einen Haupteingang, sowie drei weitere Eingänge an der gegenüberliegenden Hauptfensterfront (Südseite). Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Stand: 26.05.2015 Seite 4 2.2 Ableitung des Investitionsbedarfes Die Entwicklung an der Pablo-Neruda-Schule ist im Gesamtkontext der Schülerzahlen im Stadtbezirk Mitte zu sehen. Das Ansteigen der Schülerzahlen im Grundschulbereich wurde bereits mit der vorangegangenen Fortschreibung der Schulnetzplanung prognostiziert. Zugleich wurde festgestellt, dass mit den vorhandenen Schulgebäuden keine langfristige Erweiterung der Kapazitäten mehr erreicht werden kann. Alle anderen Möglichkeiten, wie Veränderungen der Schulbezirke oder Überschreitung der Richtkapazitäten, wurden zwischenzeitlich ausgeschöpft. 2.3 Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit Angesichts der steigenden Geburtenzahlen gibt es in Leipzig stadtweit einen hohen Bedarf an neuen Schulen. Voraussichtlich ab dem Schuljahr 2015/16 werden aufgrund des weiteren Bedarfsanstieges die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr ausreichen, um die Nachfrage nach GS-Plätzen im Schulbezirk abzudecken. Langfristig ist die Überschreitung der heutigen Kapazität um 10-12 Klassen zu erwarten. Das entspricht dem Bedarf für eine dreizügige Grundschule. Dazu bedarf es der extensiven Erweiterung der vorhandenen Schulhauskapazitäten, da alle Maßnahmen zur Erschließung von Kapazitäten im Bestand ausgeschöpft sind. Der Bedarf für die Kapazitätsbereitstellung ergibt sich aus der Nachfrage in den Bereichen Zentrum-Süd, Zentrum-Südost. Bis zur Schaffung von langfristig wirksamen Kapazitätserweiterungen in diesen Bereichen müssen alternative Beschulungsangebote für die Grundschüler geschaffen werden. Dazu bietet sich der Weiterbetrieb des alten Bestandsgebäudes an, da dieses Gebäude über die erforderliche Kapazität verfügt. Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Stand: 26.05.2015 Seite 5 2.4 Alternativlösungen Aufgrund der weiterhin steigenden Schülerzahlen in allen Schularten, besteht die Notwendigkeit der Kapazitätserweiterungen im Schulnetz der Stadt. Da die Reserven, wie Überbelegung, Mehrfachnutzung sowie Veränderungen von Schulbezirken weitgehend aufgebraucht sind und die Beschulung sich als kommunale Pflichtaufgabe darstellt, ist der Erweiterungsbedarf alternativlos. Sollte das Gebäude nicht für die Zwischennutzung der Pablo-Neruda-Schule zur Verfügung gestellt werden, so ist für die Beschulung der Kinder eine Ersatzvariante zu finden. Bisherige Suchen nach einem alternativen Gebäude verliefen ergebnislos, zumal derartige Objekte auch einer Nutzungsanpassung unterzogen werden müssten. Aus gegenwärtiger Sicht ergäbe sich damit nur noch die Möglichkeit der Errichtung einer temporären schulischen Einrichtung in Systembauweise, analog dem gegenwärtigen Interimsstandort der Schule 5 im Stadtbezirk Mitte. Diese Alternative würde jedoch nur eine zeitweise Lösung darstellen, da der künftige erweiterte Bedarf als anhaltend prognostiziert wird und damit dauerhafte Erweiterungen erforderlich macht. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung ist die Bereitstellung der räumlichen Kapazitäten nicht mehr gewährleistet. Die vorhandenen schulischen Einrichtungen können den Bedarf nicht mehr absichern. Die Stadt Leipzig ist entsprechend dem Sächsischen Schulgesetz §21 Abs.2 verpflichtet, Schulen einzurichten und fortzuführen, wenn ein öffentliches Bedürfnis hierfür besteht. Dies ist entsprechend dem in der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 prognostizierten und durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig (RBV-1164/12) bestätigtem Bedarf der Fall. 3 3.1 Beschreibung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Einordnung Das Schulgrundstück liegt im Südosten des Stadtbezirks Mitte, am westlichen Rand des Wohngebietes „Str. des 18. Oktober“, das in den 1970’er Jahren errichtet wurde. Es wird dort umgeben von 10- und 16-geschossigen Wohnbauten. Im Westen am Dösner Weg bis zur Bahntrasse (Zufahrt Citytunnel) schließen i.d.R. brach liegende Gewerbeimmobilien an. Im Süden grenzt das Grundstück an den neu errichteten Schulcampus mit Reclam-Gymnasium und dem Neubau der Pablo-Neruda-Schule. In unmittelbarer Nähe zur Schule befinden sich Straßenbahn- und Bushaltestellen der LVB. Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Stand: 26.05.2015 Seite 6 3.2 Erläuterung des Projektkonzeptes Der dauerhaften Nutzung des Gebäudes als Grundschulstandort steht das Entwicklungskonzept zum Deutsch-Französischen-Bildungszentrum entgegen. Somit wird das Gebäude interimsweise als Grundschule genutzt. Langfristig soll das Gebäude die Georg-SchumannSchule (Oberschule) aus der Glockenstraße aufnehmen. Erst mit diesem Umzug kann das Konzept des FRANZ sinnfällig abgeschlossen werden, da die zweizügige Oberschule mit Sonderprojekt Produktives Lernen wichtiger Bestandteil der Campus- Idee ist (siehe Beschluss der Ratsversammlung RBIV-769/11). Anmerkung: Im Nachgang zum Umzug der Georg-Schumann-Schule ist das Gebäude in der Glockenstraße für den Weiterbetrieb als neue, zusätzliche Oberschule vorzuhalten, da auch im Oberschulbereich der Bedarf weiterhin ansteigen wird. Sanierung der äußeren Hülle : - Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtsanierung nach EnEV oder Passivhaus und entsprechend des Ergebnisses Ausrichtung der Planung - Abdichtung und Dämmung der erdberührten Außenwände - Sanierung des Daches einschl. Dämmung - Fassadensanierung und -gestaltung Dämmung der Außenwände, Einbau neuer Fenster einschl. außenliegendem Sonnenschutz, welcher gleichzeitig den Blendschutz gewährleistet, auf der Südseite und den beidseitig belichteten Räumen an den Giebelseiten - Sanierung der drei Eingänge auf der Südseite (Hof) einschließlich der Brückenbauten, - Umgestaltung und Aufwertung des Foyerbereiches EG - Prüfung Rückbau der Treppenanlage des ehemaligen Haupteinganges - Blitzschutz, Regenwasserentwässerung, Außenbeleuchtung Brandschutzmaßnahmen: Maßnahmen des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes sind unter Beachtung des Brandschutzkonzeptes und der Planungshinweise des AGM zu planen, u.a. sind dazu folgende Leistungen erforderlich: - Einbau von Brand- und Rauchschutzabtrennungen - Installation einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage - Errichtung einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage bei Erfordernis - Installation einer Hausalarmanlage - Gewährleistung der notwendigen Rettungswege und deren Abmessungen bzw. räumliche Zuordnungen Herstellung der Barrierefreiheit des Gebäudes : Die Barrierefreiheit ist im gesamten Schulgebäude entsprechend § 50 der SächsBO zu gewährleisten. Die DIN 18040 ist zu beachten. Die Planung ist mit dem Gesundheitsamt abzustimmen. Anzuordnen sind: - Anbau eines behindertengerechten Aufzugs zur barrierefreien Erschließung aller Geschosse - Errichtung eines barrierefreien Zugangs zum Gebäude - Einbau eines Behinderten-WC`s im EG Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Stand: 26.05.2015 Seite 7 Weitere bauliche und anlagentechnische Maßnahmen: - Umbauarbeiten für die Umsetzung der Raumstruktur nach neuem Raumverteilungsplan - Abbruch-, Putz-, Maler-, Bodenbelags-, Trockenbau- und Fliesenlegerarbeiten - Erneuerung der Sanitärinstallation und Ausstattung - Sanitäranlagen für die entsprechende Schüler- und Lehreranzahl der Grund- und zukünftigen Oberschule - Sanierung der Ausgabeküche (Flächenbereitstellung für Ausgabe aus Thermoporten und Varinate Aufbereitung von Tiefkühlkost) und der Speiseräume, Ausstattung der Küche mit Entlüftungsanlage und Fettabscheider nach Erfordernis - Klärung zu erforderlichen Maßnahmen in Bezug auf Luftschallschutz, Trittschallschutz und raumakustischen Maßnahmen - Erneuerung der Innentüren nach Erfordernis unter Berücksichtigung der Schallschutzund Brandschutzanforderungen und der zukünftigen Nutzung als Oberschule - Erneuerung Starkstromanlagen nach Erfordernis (incl. Beleuchtung, Blitzschutz) - Erneuerung Schwachstromanlagen nach Erfordernis (incl. Telekommunikation,Signal- und Uhrenanlage, elektroakustischen Anlagen, Gefahrenmelde- und Alarmanlagen, EMA) - Erneuerung der Datenvernetzung gemäß der Ausstattungsnormen zur Schulgebäudevernetzung (MEP 1. Fortschreibung 2008, Punkt 6.3) - Schließanlage - Heizungsanlage in erforderlichem Umfang - sicherheitsrelevante Maßnahmen erfordern die Beachtung der Vorschriften der Unfallkasse (Abstimmung mit UKS, ASID – Geländer, Schwellen etc.) - Orientierungssystem, Fluchtwegpläne sind erforderlich Freianlagen: Die Freianlagen zum Objekt sind barrierefrei zu gestalten mit: - Freiflächengestaltung (Schaffung von Aufenthaltsbereichen, Spielgeräten, Pausenflächen, Befestigung der Geh-, Fahr- und Aufenthaltsbereiche, Bepflanzung, bei ggf. Fällung Ersatzpflanzungen) - Flächenentwässerung - Schaffung von Fahrradstellplätzen - Schaffung eines barrierefreien Zuganges zum Gebäude - Schaffung eines Behindertenstellplatzes - Geländemodellierung / Böschung an der Südseite durch Anordnung von Räumen im KG - Prüfung der Möglichkeit einer späteren Einordnung der benötigten Sporthallenkapazitäten auf dem Schulhofbereich - bei Erfordernis Sanierung der bestehenden Einfriedung Feuerwehrzufahrt, Anlieferung für die Küche sind zu beachten. Es ist im Planungsprozess zu prüfen, ob auf der bestehenden Freianlage eine 2-Feld-Sporthalle eingeordnet werden könnte. Der Neubau einer Sporthalle ist aber nicht Bestandteil dieser Vorlage. Die Sporthalle wird mit dem Umzug der Oberschule zum Standort benötigt. Hierfür wird es eine gesonderte Beschlussfassung geben. Bei Inbetriebnahme durch die Grundschule wird die Absicherung des Schulsports in den benachbarten Sporthallen organisiert. Bei der Planung der Gesamtmaßnahme ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anzuwenden. Auf minimale Folgekosten ist zu orientieren. Weiterhin ist die Planung bereits auf die zukünftige Oberschulnutzung auszurichten, dies betrifft insbesondere die Berücksichtigung der Einrichtung zukünftiger Fachunterrichtsräume. Hier sind bereits die erforderlichen Medienanschlüsse sowie die ablufttechnischen Belange zu berücksichtigen. Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Stand: 26.05.2015 Seite 8 3.3 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition Eine Nutzungsverbesserung tritt an folgenden Punkten ein: - 3.4 Beseitigung der bestehenden brandschutztechnischen Mängel Beseitigung der baukonstruktiven Mängel Erhöhung des Sicherheitsniveaus Verbesserung der Gefahrenprävention Aufwertung der Eingangsbereiche Aufwertung der städtebaulichen Situation verbesserte Lern-, Freizeit- und Arbeitsbedingungen Integration von körperbehinderten Schülern/innen Senkung der Betriebskosten Eigentumsverhältnisse Eigentum: Gemarkung: Fl.-Nr.: Größe: 3.5 Stadt Leipzig Leipzig 4768 ca. 6.310 m² Energiekonzept Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtsanierung nach EnEV oder Passivhaus und entsprechend des Ergebnisses Ausrichtung der Planung. Die gesamte Planung der zu erneuernden haustechnischen Anlagen erfolgt unter den Gesichtspunkten für eine effiziente Gesamtinvestition mit den Zielen: - niedrige Investitionskosten - hohe Funktionalität - niedrige Betriebskosten - wirtschaftliche Betriebsführung - einfache Handhabung. Anlagentechnik Durch die Optimierung der Regelungstechnik wird eine Minimierung der Energie- und Medienverbräuche sichergestellt. Wasser Einsatz wassersparender Armaturen und Anlagen Beleuchtung - energieeinsparende Beleuchtung durch effektive Leuchtmittel - Einsatz von Lichtsteuerung - Beachtung von verbrauchsabhängigen Messungen zur Abrechnung von Fremdnutzern bzw. zur eigenen wirtschaftlichen Betriebsführung. Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Stand: 26.05.2015 Seite 9 3.6 Barrierefreies Bauen Es wird eine barrierefreie Gestaltung der Schule und der Schulfreianlagen gemäß DIN 18040 umgesetzt. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Die Beteiligung von Kindern ist bei der Gestaltung ausgewählter Innen- und Außenbereiche ab der Entwurfsplanung durch Beteiligung von Konsultationseinrichtungen (Neruda-Schule und Georg-Schumann-Schule) vorgesehen. Eine Einbindung des Kinderbüros mit seiner Fachexpertise ist zu prüfen. 4 Investitionsaufwand Die Kostenannahme erfolgt unter Beachtung von Erfahrungswerten zu Schulsanierungen vergangenen Jahre und beinhaltet die Bau-, Ausstattungs- und Baunebenkosten, einschließlich der Planerhonorare. Angegebene Kosten stellen einen Arbeitsstand dar und können sich entsprechend Planungsfortschritt noch ändern. Insbesondere gegenwärtig noch nicht im Detail untersuchte Bausubstanz, aber auch sich verändernde Auflagen u.a. im Planungsrecht, der Unfallkasse usw. bergen noch Kostenrisiken. Kostenermittlung: Umsatzsteuersatz: Kostenermittlungsstufe: nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR 19 Prozent Kostenrahmen KG Kostengruppen 100 Baugrundstück 200 Herrichten und Erschließen 25.000 300 Bauwerk – Baukonstruktion 2.500.000 400 Technische Anlagen 1.180.000 500 Außenanlagen 214.000 600* Ausstattung und Kunstwerke 377.000 700 Baunebenkosten 1.054.000 Summe 5.400.000 *Erst nach Planungsfortschritt ist im Baubeschluss die Splittung der KG 600 in konsumtive und investive Anteile ausweisbar. Angaben in € 50.000 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Stand: 26.05.2015 Seite 10 5 Finanzierungsplan Maßnahme gesamt Eigenmittel Kosten in € 5.400.000 € 5.400.000 € Durch die Dringlichkeit der Bereitstellung von Grundschulkapazitäten soll die Maßnahme aus Eigenmitteln realisiert werden. Diese werden im PSP-Element 7.0001408.700 zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der monatlichen Berichterstattung des AGM wird besonderes Augenmerk auf die Kostenentwicklung und Kostenkontrolle gelegt, um rechtzeitig Maßnahmen zur Gegensteuerung einzuleiten. Der Baubeschluss wird regulär erarbeitet. Die Aquirierung von Fördermitteln unter der Voraussetzung der Feststellung eines fördermittelunschädlichen Maßnahmebeginns wird geprüft. 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung (brutto, in €) Jahr Ausgaben 2015 2016 2017 2018 gesamt 400.000 700.000 3.100.000 1.200.000 5.400.000 0 0 0 0 0 1.000.000 1.200.000 3.100.000 1.200.000 Einnahmen VE (kassenwirksam) Eigenanteil 400.000 700.000 5.400.000 Die Mittel für die Jahresscheiben 2017 und 2018 sind nicht in der mittelfristigen Investitionsplanung eingeordnet und werden daher im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 angemeldet. Für die Erstausstattung mit Lehr- und Unterrichtsmitteln sind zusätzlich folgende Mittel einzuplanen: Ergebnishaushalt PSP-Element 1.100.21.1.1.01.98 SK SK Gesamtbedarf 42751000 42761000 39.900 € 45.900 € 85.800 €* *aufgrund einer Schätzung basierend aus den tatsächlichen Kosten der bereits wieder eröffneten Oberschulen am Weißeplatz und der Georg-Schwarz-Straße Der Betrag von 85.800 € muss im Ergebnishaushalt 2018 dem Amt für Jugend, Familie und Bildung zusätzlich zur Verfügung gestellt werden und wird entsprechend mit dem Baubeschluss zur Beschlussfassung vorgelegt. Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Stand: 26.05.2015 Seite 11 7 Effektivität und Wirtschaftlichkeit Für diese Baumaßnahme werden genaue Effekte mit Fortschreibung der Planung untersucht. Die Folgekosten werden im Rahmen der Planung durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. –berechnungen ermittelt und im Baubeschluss ausgewiesen. 8 Fristenplan Vorbereitung: Planungsbeschluss VOF-Verfahren Planung bis LP 3 Baubeschluss Planung, LP 4-6 Ausschreibung Baubeginn Bauende bis 06/2015 bis 1/2016 bis 05/2016 bis 10/2016 bis 10/2016 ab 11/2016 02/2017 08/2018 Eine Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2018/2019 soll zwingend angestrebt werden. Auf Grund der Dringlichkeit wird abweichend zur bestehenden Regelung beantragt,nach dem Planungsbeschluss die Planung bis Leistungsphase 6 (Ausführungsplanung) beauftragen zu dürfen. Da die benötigte Kapazität an Grundschulplätzen bereits ab dem Schuljahr 2016/2017 nicht mehr im Neubau der Pablo-Neruda-Schule aufgefangen werden kann, muss eine alternative Lösung gefunden werden. Diese wird die Errichtung eines Interims am Standort Straße des 18. Oktober 8b sein. Hierfür wird eine gesonderte Beschlussfassung inkl. Finanzierung erarbeitet. 9 VOF-Verfahren/Planungsbeteiligte Für die Planung einzelner Leistungsbilder ist vergaberechtlich ein europaweit auszuschreibendes VOF-Verfahren erforderlich. 10 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Lageplan Bestandsgebäude Raumprogramm Grundschule Raumprogramm Hort Raumprogramm Oberschule Züge: 3 Klassen: 12 Schüler 336 m²/ Raum Räume Raumbezeichnung min. max. Anzahl Allgemeiner Unterrichtsbereich 18 Klassenräume 60 66 12 Gruppenräume 36 50 2 Raum für Einzelförderung / Inklusion 18 24 1 Mehrzweckraum (Aula) 72 72 1 Nebenraum 36 36 1 Lehrmittelraum 36 36 1 Fachraumbereich 4 Werkraum 72 72 1 Nebenraum 24 24 1 Musik / Rhythmikraum 72 72 0 Informatikraum 50 66 2 (1) Informations-/Lehrer-/Verwaltungsbereich Schulbibliothek/Mediothek 10 96 96 Lehrerzimmer 1 1 Schulleiterraum 18 18 2 Sekretariat 24 24 1 Elternsprechzimmer 12 12 1 Arztraum 18 18 1 Kopierraum 12 12 1 Schulsozialarbeiter 18 18 1 Hausmeisterdienstzimmer 12 12 1 Gemeinschaftsflächen 3 Ausgabeküche 1 Speise-/Mehrzweckraum 1 Nebenraum 24 24 Wirtschaftsflächen 1 3 Hausmeisterwerkstatt 18 18 1 Reinigungspersonal 12 12 1 Abstellräume / Archiv Hausmeisterwohnung 1 80 80 Sporthalle UE in Sporthalle 0 1 405 405 1 allg. Unterrichtsbereich 18 Fachraumbereich 4 Inform. / Lehrer / Verwaltung 10 Gemeinschaftsflächen 3 Wirtschaftsfläche 3 Summe 38 Das Haus ist für eine Belegung mit maximal 410 Schülern zu konzipieren, um eine Überschreitung des Richtwertes auf 120% zu ermögliochen. Anlage 2 Raumprogramm Grundschule Raumprogramm für Horte Hort an der : Hortkinder Gruppen Integrationseinrichtung Hort separat Teil der sep. Räume Raumbezeichnung Hort - Gesamt Gruppenräume Hausaufgabenräume Mehrfunktionsraum Werkraum / Projektraum Integrationsraum Teeküche Garderoben Hortleiter / Krankenraum Erzieherraum Abstellraum für Möbel und Spielzeug Abstellraum für Außenspielgeräte Wäschelager Reinigungsmittelraum Die Angegebenen Horträuem entsprechen bereits dem Bedarf an separaten Räumen. Ein weiteres Absenken ergibt die Reduktion der Räume auf unter 50%. Anlage 3 Raumprogramm Hort Pablo-Neruda-Schule (Altgebäude) 336 17 ja ja 50% m²/ Raum m² min. max. min. max. 940 1023 60 480 480 60 66 0 0 50 66 0 0 72 72 72 72 20 20 20 20 30 30 30 30 18 24 162 216 15 20 15 20 41 45 41 45 18 20 18 20 18 24 18 24 12 18 12 18 12 12 12 12 Anzahl 27 8 0 0 1 1 1 9 1 1 1 1 1 1 Projekt: 2-zügige Oberschule mit Projekt Praktisches Lernen am Standort FRANZ-Campus 'file:///C:/Users/schneiderhe/AppData/Local/Temp/notesB5FACF/Raumprogramm für OS und Praktisches Lernen 2-zügig.xlsx'#$Oberschule Züge: Klassen Schüler 2 12 Richtwert 54 36 66 36 66 50 66 36 80 24 5 80 50 5 72 18 72 24 60 72 18 72 24 66 80 40 60 18 60 18 80 40 100 80 40 60 18 60 18 80 40 100 90 24 18 24 18 18 12 24 18 90 24 18 24 18 18 12 24 18 24 12 24 12 30 112 18 30 135 18 24 12 75 24 12 75 405 405 336 m²/ Raum min. max. 858 1044 648 792 108 150 66 66 36 36 317 395 240 240 72 150 5 5 306 318 72 72 18 18 72 72 24 24 120 132 616 616 80 80 40 40 60 60 18 18 180 180 18 18 80 80 40 40 100 100 228 228 90 90 24 24 18 18 24 24 18 18 0 0 12 12 24 24 18 18 116 116 80 80 24 24 12 12 160 183 30 30 112 135 18 18 111 111 24 24 12 12 75 75 810 810 810 810 295 295 7 allg. Unterrichtsraum 60 60 180 180 3 Gruppenraum Werkraum Nebenraum Büro 35 50 18 12 35 50 18 12 35 50 18 12 35 50 18 12 1 1 1 1 Raumbezeichnung Allgemeiner Unterrichtsbereich Klassenräume Gruppenräume Mehrzweckraum (Aula) Nebenraum Naturwissenschaftlicher Bereich Lehr-/Übungsraum Vorbereitung und Sammlung Säureraum Musischer Bereich Musikraum Nebenraum Kunstraum Nebenraum Raum für Ganztagsangebote Werken/Profilbereich Werkraum Nebenraum Raum für textiles Gestalten Nebenraum Informatikraum Nebenraum Technikraum Nebenraum Hauswirtschaftsbereich Lehrer-/Verwaltungsbereich Lehrerbereich Schulleiterzimmer Stelvertreter SL Geschäftszimmer Schulsozialarbeiter Schülermitverwaltung Elternsprechzimmer 1. Hilfe- und Arztraum Hausmeisterdienstzimmer Informationsbereich Schulbibliothek/Mediothek Lehrmittelräume Kopierraum Gemeinschaftsflächen Ausgabeküche Speise-/Mehrzweckraum Nebenraum Wirtschaftsflächen Hausmeisterwerkstatt Reinigungspersonal Abstellräume / Archiv Gesamtgröße Sporthalle (Übungsfläche) ÜE in Sporthalle m²/ Raum min. max. Projekt Praktisches Lernen Anzahl 17 12 3 1 1 7 3 3 1 6 1 1 1 1 2 10 1 1 1 1 2 1 1 1 1 8 1 1 1 1 1 0 1 1 1 3 1 1 1 3 1 1 1 3 1 1 1 2 2 Das Haus ist für ein Belegung mit maximal 410 Schülern zu konzipieren, um eine Überschreitung des Richtwertes auf 120% zu ermöglichen. Anlage 4 Raumprogramm Oberschule RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. VI-DS-01321 Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015 Beschluss- Nr. VI-DS-01321 Eingereicht von Büro für Ratsangelegenheiten Planungsbeschluss: Reaktivierung Grundschulstandort, Straße des 18. Oktober 8b, 04103 Leipzig (ehemalige Pablo-Neruda-Schule) Stand vom 19.11.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Die Vorplanung wurde fertig gestellt. Das erforderliche VOF-Verfahren für die Objektplanung Gebäude (LP 3-9) wurde ohne Einsprüche abgeschlossen. Die Zustimmung des Vergabegremiums ist am 01.12.2015 erfolgt.Die für die Erstellung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses notwendige Planung kann nunmehr fortgeführt werden. Das Verkehrs- und Tiefbauamt hat eine Vorplanung zum Radschnellweg "Stadtraum Bayerischer Bahnhof und Anbindung des Südzuganges des Haltepunktes MDR an das öffentliche Wegenetz über die geplante Brücke verlängerte Steinstraße-MDR" beauftragt. Der Planungsbereich erstreckt sich vom südlichen Zugang des Haltepunktes Bayerischer Bahnhof bis zur Anbindung Richard-Lehmann-Straße (Gasometer). Gegenstand dieser Planung ist neben der Berücksichtigung des Radschnellweges in Nord-SüdRichtung auch die Betrachtung wichtiger Querverbindungen. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Die Vorplanung soll im I. Quartal 2016 abgeschlossen werden.