Daten
Kommune
Leipzig
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355 kB
Erstellt
29.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01470
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
25.06.2015
Anhörung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
02.07.2015
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
06.07.2015
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
07.07.2015
Vorberatung
Fachausschuss Sport
07.07.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Sporthalle Brüderstraße
15, 04103 Leipzig - Modernisierung, Um- und Erweiterungsbau einer Sporthalle für
Spielsportarten infolge Mehrbedarf und Bestätigung einer überplanmäßigen
Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag:
1. Der Mehrbedarf für die Bauleistungen und die Planung beläuft sich auf 481.000 EUR brutto siehe
Punkt 3.1. der Vorlage. Diese werden, vorbehaltlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes
2015/2016 durch die Landesdirektion überplanmäßig gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO im Haushalt
2015 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt zu 200.000 EUR aus dem PSP-Element 7.0001032.700
"Umsetzung Maßnahmen Verkehrsunfallkommission" des Verkehrs- und Tiefbauamtes und zu
281.000 EUR aus der Kostenstelle 1098700000.
2. Die Mittel für die Ausstattung werden um 270.000 erhöht. Diese werden zu 119.000 aus der
Kostenstelle 1098700000 und zu 151.000 EUR aus den zusätzlich erwarteten Fördermitteln (PSPElement 7.0001304.705) zur Verfügung gestellt. Sollten der Fördermittelbescheid zu spät eingehen
werden die Mittel über die Kostenstelle 1098700000 vorfinanziert.
3.Für die prognostizierten Kosten, sollen Mittel in Höhe von 449.000 EUR brutto bezogen auf den
Baubeschluss aufgrund der prognostizierten steigenden marktabhängigen Kosten im Jahr 2015 zur
Verfügung gestellt werden. Diese überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 Abs. 1 SächGemO
werden hiermit bereits bestätigt, um zu verhindern, dass aufgrund fehlender Mittel ein Baustopp
verhängt werden muss. Diese Position wird zunächst gesperrt und erst im Bedarfsfall und auf
Nachweis durch das Dezernat Finanzen freigegeben. Die Deckung wird durch die zusätzlich
erwarteten Fördermittel in Höhe von 600.000 EUR auf dem PSP-Element 7.00001304.705
(Fördermittel) gedeckt .
Die Prognose der Gesamtbaukosten beläuft sich somit auf 7.826.964 EUR (Brutto); dies bedeutet
rund 7.000.000 EUR haushaltswirksame Kosten (durch den teilweisen Vorsteuerabzug).
4. Die Maßnahme „Kunstrasen Rietschelstraße“ PSP-Element 7.0000737.740 Sachkonto 78180000,
die in 2016 in Höhe von 200.000 EUR eingeplant war wird gestrichen und gesperrt (siehe Punkt 5
der Begründung).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nei
n
X Begründung
Folgen bei Ablehnung
nei
n
X zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nei
n
X zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
ja, Erläuterung siehe Anlage
ja, Erläuterung siehe Anlage
von
bis
Höhe in EUR wo veranschlagt
Einzahlungen
2013
2015
2.605.146,33
602.590,00
Auszahlungen
2013
2015
1.352.960,00
1.205.180,00
wenn ja,
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
7.0000804.705 ant.
7.0001304.700
7.0000804.700 ant.
7.0001304.700
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand
(ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
Die Sanierung und Erweiterung der Sporthalle Brüderstraße liegt weitestgehend im Zeitplan und
wird voraussichtlich Ende 2015 abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme ist Ende Januar 2016 geplant.
Als Voraussetzung für die planmäßige Fertigstellung zum Jahresende ist es erforderlich, der
Kostenentwicklung Rechnung zu tragen und die bisher nicht kompensierbaren Mehrkosten sowie die
Kostenrisiken in dieser Beschlussvorlage bestätigen zu lassen.
Anlagen:
Haushaltsvorlage / Begründung Mehrbedarf
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu
19.21
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Sporthalle
Brüderstraße 15, 04103 Leipzig - Modernisierung, Um- und
Erweiterungsbau einer Sporthalle für Spielsportarten infolge Mehrbedarf
und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1)
SächsGemO
Vorlage: VI-DS-01470
Beschluss:
1. Der Mehrbedarf für die Bauleistungen und die Planung beläuft sich auf 481.000 EUR brutto
siehe Punkt 3.1. der Vorlage. Diese werden, vorbehaltlich der Genehmigung des
Doppelhaushaltes 2015/2016 durch die Landesdirektion überplanmäßig gem. § 79 Abs. 1
SächsGemO im Haushalt 2015 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt zu 200.000 EUR aus
dem PSP-Element 7.0001032.700 "Umsetzung Maßnahmen Verkehrsunfallkommission" des
Verkehrs- und Tiefbauamtes und zu 281.000 EUR aus der Kostenstelle 1098700000.
2. Die Mittel für die Ausstattung werden um 270.000 erhöht. Diese werden zu 119.000 aus
der Kostenstelle 1098700000 und zu 151.000 EUR aus den zusätzlich erwarteten
Fördermitteln (PSP-Element 7.0001304.705) zur Verfügung gestellt. Sollten der
Fördermittelbescheid zu spät eingehen werden die Mittel über die Kostenstelle 1098700000
vorfinanziert.
3. Für die prognostizierten Kosten, sollen Mittel in Höhe von 449.000 EUR brutto bezogen auf
den Baubeschluss aufgrund der prognostizierten steigenden marktabhängigen Kosten im
Jahr 2015 zur Verfügung gestellt werden. Diese überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79
Abs. 1 SächGemO werden hiermit bereits bestätigt, um zu verhindern, dass aufgrund
fehlender Mittel ein Baustopp verhängt werden muss. Diese Position wird zunächst gesperrt
und erst im Bedarfsfall und auf Nachweis durch das Dezernat Finanzen freigegeben. Die
Deckung wird durch die zusätzlich erwarteten Fördermittel in Höhe von 600.000 EUR auf
dem PSP-Element 7.00001304.705 (Fördermittel) gedeckt .
Die Prognose der Gesamtbaukosten beläuft sich somit auf 7.826.964 EUR (Brutto); dies
bedeutet rund 7.000.000 EUR haushaltswirksame Kosten (durch den teilweisen
Vorsteuerabzug).
4. Die Maßnahme „Kunstrasen Rietschelstraße" PSP-Element 7.0000737.740 Sachkonto
78180000, die in 2016 in Höhe von 200.000 EUR eingeplant war wird gestrichen und
gesperrt (siehe Punkt 5 der Begründung).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
HAUSHALTVORLAGE
Bauherrenamt:
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Amt für Sport
Am Sportforum 3, 04105 Leipzig
Stadt Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Inhaltsverzeichnis
1 Beschlusslage..................................................................................................................................................2
2 Aktueller Stand.................................................................................................................................................2
3 Begründung des Mehrbedarfes........................................................................................................................2
3.1.Mehrbedarf Bauleistungen............................................................................................................................2
3.2 aktueller Mehrbedarf Ausstattung..................................................................................................................3
3.3 Prognose für die noch zu erteilenden Aufträge.............................................................................................3
3.4 Gegensteuerungsmaßnahmen.....................................................................................................................3
5 Deckung...........................................................................................................................................................4
6 Entscheidungsvorschlag...................................................................................................................................5
7 Alternativen/Folgen bei Ablehnung...................................................................................................................5
1 von 5
1 Beschlusslage
–
RBV-1810/13 vom 21.11.2013: Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Sporthalle Brüderstraße
15, 04103 Leipzig
Modernisierung, Um- und Erweiterungsbau einer Sporthalle für Spielsportarten
2 Aktueller Stand
Die Sanierung und Erweiterung der Sporthalle Brüderstraße liegt weitestgehend im Zeitplan und
wird voraussichtlich Ende 2015 abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme ist Ende Januar 2016
geplant.
Als Voraussetzung für die planmäßige Fertigstellung zum Jahresende ist es erforderlich, der
Kostenentwicklung Rechnung zu tragen und die bisher nicht kompensierbaren Mehrkosten sowie
die Kostenrisiken in dieser Beschlussvorlage bestätigen zu lassen.
3 Begründung des Mehrbedarfes
3.1.Mehrbedarf Bauleistungen
Der Mehrbedarf beträgt 481.004 EUR. Dieser Mehrbedarf begründet sich maßgeblich aus den
Ausschreibungsergebnisse der Lose 03 – Rohbau, 04 – Dach und 28 – Starkstrom. Bei diesen
Ausschreibungen haben sich auf Grund der guten Auftragslage nur sehr wenige Firmen mit
entsprechendem Ergebnis beteiligt. Trotz Neuausschreibung des Loses 03 – Rohbau ergab sich
keine Verbesserung, so dass die Vergabe wie bei den beiden anderen Losen erfolgen musste.
Trotz verschiedenster Gegensteuerungsmaßnahmen konnte bisher keine Entspannung der
Kostensituation erreicht werden.
Kostengruppe
100Grundstück
Herrichten und
200
Erschließen
Bauwerk Bau300
konstruktionen
Bauwerk Techni400
sche Anlagen
500Außenanlagen
Ausstattung und
600
Kunstwerke
700Baunebenkosten
Baubeschlss vom Aufträge
Aufträge
21.11.2013 Stand
Prognose
(Lph 3)
0€
0€
Differenz BB zu
Kosten Stand
Differenz
Prognose zu
Kosten Stand
0€
0€
0€
9.870 €
10.380 €
-4.039 €
-4.549 €
3.412.635 € 3.960.683 €
4.275.779 €
-548.048 €
-863.144 €
1.426.978 € 1.447.530 €
1.588.233 €
-20.552 €
-161.255 €
5.831 €
427.001 €
469.626 €
511.722 €
-42.626 €
-84.722 €
23.800 €
23.800 €
293.000 €
0€
-269.200 €
1.040.000 € 1.043.500 €
1.147.850 €
-3.500 €
-107.850 €
Summe Kostenberechnung 6.336.244 € 6.955.008 €
7.826.964 €
-618.764 €
-1.490.720 €
-481.004 €
-1.352.960 €
Summe Baubeschluss
6.474.004 €
Baubeschluss netto
zzgl. NichtabzugsSumme
fähiger Vorsteuer
(Quote 68 %)
5.772.000 €
6.977.180 €
2 von 5
-1.205.180 €
3.2 aktueller Mehrbedarf Ausstattung
Der Mehrbedarf für die Ausstattung setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Einerseits gab es
zwischen Bauherrenamt und Baufachamt ein Missverständnis über die dieser Kostengruppe
zuzuordnenden Gegenstände. Daher wurde bei der Planung der Ausstattung nur ein minimaler
Ansatz eingestellt. Andererseits wurden inzwischen von Verbänden (Handball, Basketball) die
Anforderungen an eine Wettkampfhalle auch für Regionalspielbetrieb angehoben (technische
Kopplung von Anzeigetafel und Spielberichtsmedientechnik mit Echtzeitwirksamkeit, 14
Sekundenanzeige).
Die vorhandene Technik, die ursprünglich wieder eingebaut werden sollte, entspricht nicht den
Anforderungen, die an eine Halle gestellt werden, in der sportliche Wettkämpfe ausgetragen
werden sollen. Jedoch nicht nur die Regeländerung führte zu diesem Problemkomplex, auch die
Prüfung der regulären Ausstattung (z.: ELA, Tontechnik) ergab nach intensiver Prüfung des
Zustandes der Ausstattung , dass diese nicht mehr zeitgemäß ist und den Anforderungen in Bezug
auf den Stand der Technik, Sicherheit,Langlebigkeit und Kompatibilität nicht mehr entspricht.
Somit muss die meiste Ausstattung nun neu beschafft werden.
In Summe entstehen so Mehrkosten von 270.000 EUR.
3.3 Prognose für die noch zu erteilenden Aufträge
Die aktuelle Einschätzung der Kosten für die noch zu binden Aufträgen kann zu zusätzlichen
Kosten von rund 449.000 EUR führen.
Diese Position wird vorgehalten, um auf Kostenveränderungen bei den noch zu tätigenden
Ausschreibungen und noch nicht vorhersehbaren Nachträgen sofort reagieren zu können. Diese
Position ist notwendig um die geplante Fertigstellung im Dezember 2015 nicht zu gefährden.
Durch die Projektleitung werden alle Möglichkeiten der Gegensteuerung geprüft, um die Kosten
so gering wie möglich zu halten. Die zusätzlichen 450.000 EUR werden hier nur angezeigt und
können bei Nachweis der tatsächlichen Notwendigkeit durch das Dezernat Finanzen freigegeben
werden.
Diese Position soll gleichzeitig dazu dienen die Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuer zu
gewährleisten. Dies ist aus den folgenden Gründen notwendig:
Die Aufträge/Vergaben werden brutto eingebucht. Erst bei Begleichung der Rechnung, welche der
Auftragnehmer stellt, fließt der Umsatzsteueranteil in das Budget zurück. Dies ist dahingehend
problematisch, da manche Auftragnehmer ihre Rechnungen erst sehr spät stellen und folglich die
Umsatzsteuer nicht wie geplant direkt ins Budget zurückfließt, sondern entsprechende Mittel zur
Vergabe von neuen Aufträgen nicht vollständig zur Verfügung stehen. Da ein Großteil der
Maßnahme bereits abgerechnet ist, wird hier nur ein geringer Betrag benötigt. Es wird aber
empfohlen die Mehrkosten brutto bereit zu stellen. Es sind nach aktuellem Stand rund 70% der zu
zahlenden Vorsteuern beim Finanzamt abzugsfähig. Dies bedeutet, dass rund 140.000 EUR der
prognostizierten Bruttomehrkosten nicht haushaltswirksam werden.
3.4 Gegensteuerungsmaßnahmen
Das AGM ist stets bemüht Kostensteigerungen abzuwehren. So umfasst der Planungsprozess
selbstverständlich ständige Abgleiche der angebotenen Leistungen mit den aufgestellten
Leistungsverzeichnissen. Diese werden bei sich abzeichnenden Problemen mit dem Ziel geprüft,
Kostensteigerungen durch die Materialauswahl zu minimieren, ohne Qualitätseinbußen hinnehmen
zu müssen. Es werden wenn nötig auch Aufträge neu ausgeschrieben oder Vergleichsangebote
eingeholt. Beispielsweise wurde folgende Gegensteuerungsmaßnahmen vorgenommen:
1. für die Metallbekleidung der Fassade ein anderes Material – ohne Qualitätsverlust gewählt.
2. Die Anzahl der Fenster und die technischen Anforderungen dieser wurden auf die gültigen
3 von 5
Vorschriften reduziert.
Im folgenden sind auszugsweise weitere Gegensteuermaßnahmen dargestellt:
3.4.1 Rohbau
Es wurde versucht, mit der Aufhebung der Ausschreibung dieses Loses 03-Rohbau
gegenzusteuern. Hierfür wurde das Leistungsverzeichnis überarbeitet. Der Bieterkreis hat sich
leider nicht erweitert. Im Gegenteil: Der Bestbieter aus dem ersten Verfahren hat sich nicht wieder
beteiligt. Der Zweitbieter aus dem ersten Verfahren war nun Bestbieter, die gewünschte
Einsparung hat sich nicht eingestellt. Die Kostenberechnung für das Rohbaulos ist von 793.000
EUR ausgegangen. Letztlich erfolgte die Vergabe mit 1.100.000 EUR, was einen Mehrbedarf
allein dafür von 307.000 EUR ausmacht.
3.4.2 Trockenbau
Wegen des schlechten Bauzustandes der Decken mussten in das Los 10 (Trockenbau)
Leistungen aufgenommen werden, die in der Kostenberechnung nicht enthalten waren. Die
abgebrochenen Decken wurden durch Trockenbausysteme mit Brandschutzanforderungen
ersetzt. Dies stellt im Verhältnis zum Massivbau eine deutlich kostengünstigere Variante dar.
Ebenso wurden die technischen Anforderungen an einzelnen Unterhangdecken entsprechend der
Nutzung differenziert, wodurch Einsparungen möglich waren. Die Abrechnung wird voraussichtlich
bei 143 % der Kostenberechnung liegen.
3.4.3. Dach
Die Kostenberechnung für das Los 4 (Dachdecker/Stahlbau) ergab 560.000 EUR. Die Vergabe
musste letztlich jedoch mit 601.000 EUR erfolgen. Auch hier wurde eine erneute Ausschreibung
geprüft. Vor dem Hintergrund der nicht zielführenden Neuausschreibung des Rohbauloses wurde
der Zuschlag für die Leistung Dachinstandsetzung trotz der hohen Abweichung zur
Kostenberechnung erteilt. Um den entstandenen Mehrkosten entgegen zu wirken, wurde die
Dachkonstruktion bzw. die Aufbauten, die sich im Los Schlosser befinden vereinfacht.
Es entstehen für das Los 4 (Dachdecker/Stahlbau) folglich 41.000 EUR Mehrkosten.
3.4.4 Starkstrom
Bei der Umsetzung der Planung wurde darauf geachtet, dass der Standard entsprechend der
vereinbarten Nutzung die Basis der Leistungsverzeichnisse ist. Hier wären Einsparungen nur mit
Funktionseinbußen zu erreichen gewesen. Daher wurden diese verworfen.
5 Deckung
Da die Mehrkosten unabweisbar sind und auch nicht vorhersehbar waren, kann von einer
anteiligen Förderung der Mehrkosten durch den Freistaat Sachsen ausgegangen werden. Der
Fördermittelantrag wurde am 12.05.2015 beim Freistaat Sachsen eingereicht. Es werden
1.205.180 EUR Mehrkosten zur Förderung beantragt. Da die Förderquote im Ursprungsbescheid
mit 50 Prozent festgeschrieben wurde, kann davon ausgegangen werden, dass der Freistaat sich
mit rund 600.000 EUR an den Mehrkosten beteiligt.
Für die Stadt Leipzig besteht Mehrbedarf bezogen auf den Baubeschluss von rund 1.200.000
EUR. Die Deckung erfolgt durch:
1.
7.00001032.700
200.000 EUR
2.
1098700000:
400.000 EUR
3.
7.00001304.705 (Fördermittel)
600.000 EUR
Die Beteiligung des Amtes für Sport an den Mehrkosten erfolgt 2016 in Form der Sperrung der
Mittel für die Maßnahme „Kunstrasen Rietschelstraße“ PSP-Element 7.0000737 in Höhe von
200.000 EUR.
4 von 5
6 Entscheidungsvorschlag
In Anbetracht der bereits getätigten Auszahlungen und des hohen sportfachlichen Stellenwertes
der Sporthalle Brüderstraße wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme plangemäß fertigzustellen
und die Mehrkosten i.H.v. 1.200.000 EUR entsprechend des Deckungsvorschlages unter Punkt 5
bereitzustellen.
Sollten einzelne Mehrkosten, die derzeit nur prognostiziert sind, nicht entstehen, ist das auf dem
Projektprofil 7.0001304 „Grundsanierung Sporthalle Brüderstraße“ verbleibende Budget nach
Maßnahmeende zu sperren und den Herkunftsquellen wieder zuzuführen.
7 Alternativen/Folgen bei Ablehnung
Sollten die Mittel der Mehrkosten nicht wie unter 5. vorgeschlagen zur Verfügung gestellt werden,
kann die Sanierung nicht fortgesetzt werden. Eine Teilnutzung der Halle ist nicht möglich,
demzufolge müssten auch die bereits ausgezahlten Fördermittel i.H.v. 239.051,73 EUR zzgl.
Zinsen an den Freistaat Sachsen zurückgezahlt werden.
Die Sporthalle Brüderstraße würde dauerhaft dem Trainings- und Wettkampfbetrieb von
zahlreichen Leipziger Sportlern fehlen. Aufgrund der Zuschauerplätze diente sie bisher vor allem
dem hochklassigen Wettkampfbetrieb in den Spielsportarten Floorball, Hockey, Volleyball und
Handball – diese Nutzung ist auch zukünftig vorgesehen. Hinzu kommt, dass in der Brüderstraße
planmäßig der Profilschulsportbetrieb der Sportoberschule und des Sportgymnasiums stattfindet.
Dieser müsste ersatzlos entfallen, da es keine Alternativhalle gibt.
5 von 5
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01470
„1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Sporthalle Brüderstraße 15,
04103 Leipzig – Modernisierung, Um- und Erweiterungsbau einer Sporthalle für
Spielsportarten infolge Mehrbedarf und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung
nach § 79 (1) SächsGemO“
Begründung der Eilbedürftigkeit
Die Sporthalle soll zum Jahresende 2015 übergeben werden. Dafür ist ein Ratsbeschluss am
08.07.2015 erforderlich, da die Finanzierung des Mehrbedarfes entsprechend zeitnah gesichert
werden muss.
Erfolgt der Ratsbeschluss nicht am 08.07.2015, können die erforderlichen Ausschreibungen nicht
termingerecht veranlasst und bezuschlagt werden, um den o. g. Endtermin abzusichern.
Die Mehrkosten wurden erst sehr spät bekannt und mussten anschließend einer intensiven
Prüfung unterzogen werden, so dass eine frühere Anmeldung leider nicht möglich war.
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. VI-DS-01470 vom 08.07.2015
Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015
Beschluss- Nr. VI-DS-01470
Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport und Dezernat Stadtentwicklung und Bau
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Sporthalle Brüderstr. 15,
04103 Leipzig – Modernisierung, Um- und Erweiterungsbau einer Sporthalle für
Spielsportarten infolge Mehrbedarf und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung
nach § 79 (1) SächsGemO
Stand vom 16.12.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Bauausführung/Fertigstellung:
Die Arbeiten an den Fassaden werden bis Ende 2015 weitestgehend abgeschlossen, die Arbeiten
des Innenausbaus laufen. Die Freianlage soll bis Ende Januar 2016 fertig gestellt werden.
Im März 2016 erfolgen Abstimmungen mit dem Amt für Sport zum Probebetrieb Haustechnik und
den Restarbeiten für die Ausstattung.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Kosten:
Auf Basis des geänderten Baubeschlusses wurden bislang Mittel i.H.v. 681 T€ gemäß § 79
Sächs.GemO für die laufenden vertraglichen Verpflichtungen beantragt und freigegeben.