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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1028577.pdf
Größe
355 kB
Erstellt
29.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:22

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01470 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte 25.06.2015 Anhörung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 02.07.2015 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 06.07.2015 Vorberatung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 07.07.2015 Vorberatung Fachausschuss Sport 07.07.2015 Vorberatung Ratsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Sporthalle Brüderstraße 15, 04103 Leipzig - Modernisierung, Um- und Erweiterungsbau einer Sporthalle für Spielsportarten infolge Mehrbedarf und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Der Mehrbedarf für die Bauleistungen und die Planung beläuft sich auf 481.000 EUR brutto siehe Punkt 3.1. der Vorlage. Diese werden, vorbehaltlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2015/2016 durch die Landesdirektion überplanmäßig gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO im Haushalt 2015 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt zu 200.000 EUR aus dem PSP-Element 7.0001032.700 "Umsetzung Maßnahmen Verkehrsunfallkommission" des Verkehrs- und Tiefbauamtes und zu 281.000 EUR aus der Kostenstelle 1098700000. 2. Die Mittel für die Ausstattung werden um 270.000 erhöht. Diese werden zu 119.000 aus der Kostenstelle 1098700000 und zu 151.000 EUR aus den zusätzlich erwarteten Fördermitteln (PSPElement 7.0001304.705) zur Verfügung gestellt. Sollten der Fördermittelbescheid zu spät eingehen werden die Mittel über die Kostenstelle 1098700000 vorfinanziert. 3.Für die prognostizierten Kosten, sollen Mittel in Höhe von 449.000 EUR brutto bezogen auf den Baubeschluss aufgrund der prognostizierten steigenden marktabhängigen Kosten im Jahr 2015 zur Verfügung gestellt werden. Diese überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 Abs. 1 SächGemO werden hiermit bereits bestätigt, um zu verhindern, dass aufgrund fehlender Mittel ein Baustopp verhängt werden muss. Diese Position wird zunächst gesperrt und erst im Bedarfsfall und auf Nachweis durch das Dezernat Finanzen freigegeben. Die Deckung wird durch die zusätzlich erwarteten Fördermittel in Höhe von 600.000 EUR auf dem PSP-Element 7.00001304.705 (Fördermittel) gedeckt . Die Prognose der Gesamtbaukosten beläuft sich somit auf 7.826.964 EUR (Brutto); dies bedeutet rund 7.000.000 EUR haushaltswirksame Kosten (durch den teilweisen Vorsteuerabzug). 4. Die Maßnahme „Kunstrasen Rietschelstraße“ PSP-Element 7.0000737.740 Sachkonto 78180000, die in 2016 in Höhe von 200.000 EUR eingeplant war wird gestrichen und gesperrt (siehe Punkt 5 der Begründung). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Kostengünstigere Alternativen geprüft nei n X Begründung Folgen bei Ablehnung nei n X zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nei n X zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt ja, Erläuterung siehe Anlage ja, Erläuterung siehe Anlage von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Einzahlungen 2013 2015 2.605.146,33 602.590,00 Auszahlungen 2013 2015 1.352.960,00 1.205.180,00 wenn ja, Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis Höhe in EUR (jährlich) 7.0000804.705 ant. 7.0001304.700 7.0000804.700 ant. 7.0001304.700 wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: Die Sanierung und Erweiterung der Sporthalle Brüderstraße liegt weitestgehend im Zeitplan und wird voraussichtlich Ende 2015 abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme ist Ende Januar 2016 geplant. Als Voraussetzung für die planmäßige Fertigstellung zum Jahresende ist es erforderlich, der Kostenentwicklung Rechnung zu tragen und die bisher nicht kompensierbaren Mehrkosten sowie die Kostenrisiken in dieser Beschlussvorlage bestätigen zu lassen. Anlagen: Haushaltsvorlage / Begründung Mehrbedarf BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 19.21 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Sporthalle Brüderstraße 15, 04103 Leipzig - Modernisierung, Um- und Erweiterungsbau einer Sporthalle für Spielsportarten infolge Mehrbedarf und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO Vorlage: VI-DS-01470 Beschluss: 1. Der Mehrbedarf für die Bauleistungen und die Planung beläuft sich auf 481.000 EUR brutto siehe Punkt 3.1. der Vorlage. Diese werden, vorbehaltlich der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2015/2016 durch die Landesdirektion überplanmäßig gem. § 79 Abs. 1 SächsGemO im Haushalt 2015 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt zu 200.000 EUR aus dem PSP-Element 7.0001032.700 "Umsetzung Maßnahmen Verkehrsunfallkommission" des Verkehrs- und Tiefbauamtes und zu 281.000 EUR aus der Kostenstelle 1098700000. 2. Die Mittel für die Ausstattung werden um 270.000 erhöht. Diese werden zu 119.000 aus der Kostenstelle 1098700000 und zu 151.000 EUR aus den zusätzlich erwarteten Fördermitteln (PSP-Element 7.0001304.705) zur Verfügung gestellt. Sollten der Fördermittelbescheid zu spät eingehen werden die Mittel über die Kostenstelle 1098700000 vorfinanziert. 3. Für die prognostizierten Kosten, sollen Mittel in Höhe von 449.000 EUR brutto bezogen auf den Baubeschluss aufgrund der prognostizierten steigenden marktabhängigen Kosten im Jahr 2015 zur Verfügung gestellt werden. Diese überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 79 Abs. 1 SächGemO werden hiermit bereits bestätigt, um zu verhindern, dass aufgrund fehlender Mittel ein Baustopp verhängt werden muss. Diese Position wird zunächst gesperrt und erst im Bedarfsfall und auf Nachweis durch das Dezernat Finanzen freigegeben. Die Deckung wird durch die zusätzlich erwarteten Fördermittel in Höhe von 600.000 EUR auf dem PSP-Element 7.00001304.705 (Fördermittel) gedeckt . Die Prognose der Gesamtbaukosten beläuft sich somit auf 7.826.964 EUR (Brutto); dies bedeutet rund 7.000.000 EUR haushaltswirksame Kosten (durch den teilweisen Vorsteuerabzug). 4. Die Maßnahme „Kunstrasen Rietschelstraße" PSP-Element 7.0000737.740 Sachkonto 78180000, die in 2016 in Höhe von 200.000 EUR eingeplant war wird gestrichen und gesperrt (siehe Punkt 5 der Begründung). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1 HAUSHALTVORLAGE Bauherrenamt: Baufachamt: Stadt Leipzig Amt für Sport Am Sportforum 3, 04105 Leipzig Stadt Leipzig Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Inhaltsverzeichnis 1 Beschlusslage..................................................................................................................................................2 2 Aktueller Stand.................................................................................................................................................2 3 Begründung des Mehrbedarfes........................................................................................................................2 3.1.Mehrbedarf Bauleistungen............................................................................................................................2 3.2 aktueller Mehrbedarf Ausstattung..................................................................................................................3 3.3 Prognose für die noch zu erteilenden Aufträge.............................................................................................3 3.4 Gegensteuerungsmaßnahmen.....................................................................................................................3 5 Deckung...........................................................................................................................................................4 6 Entscheidungsvorschlag...................................................................................................................................5 7 Alternativen/Folgen bei Ablehnung...................................................................................................................5 1 von 5 1 Beschlusslage – RBV-1810/13 vom 21.11.2013: Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Sporthalle Brüderstraße 15, 04103 Leipzig Modernisierung, Um- und Erweiterungsbau einer Sporthalle für Spielsportarten 2 Aktueller Stand Die Sanierung und Erweiterung der Sporthalle Brüderstraße liegt weitestgehend im Zeitplan und wird voraussichtlich Ende 2015 abgeschlossen. Eine Inbetriebnahme ist Ende Januar 2016 geplant. Als Voraussetzung für die planmäßige Fertigstellung zum Jahresende ist es erforderlich, der Kostenentwicklung Rechnung zu tragen und die bisher nicht kompensierbaren Mehrkosten sowie die Kostenrisiken in dieser Beschlussvorlage bestätigen zu lassen. 3 Begründung des Mehrbedarfes 3.1.Mehrbedarf Bauleistungen Der Mehrbedarf beträgt 481.004 EUR. Dieser Mehrbedarf begründet sich maßgeblich aus den Ausschreibungsergebnisse der Lose 03 – Rohbau, 04 – Dach und 28 – Starkstrom. Bei diesen Ausschreibungen haben sich auf Grund der guten Auftragslage nur sehr wenige Firmen mit entsprechendem Ergebnis beteiligt. Trotz Neuausschreibung des Loses 03 – Rohbau ergab sich keine Verbesserung, so dass die Vergabe wie bei den beiden anderen Losen erfolgen musste. Trotz verschiedenster Gegensteuerungsmaßnahmen konnte bisher keine Entspannung der Kostensituation erreicht werden. Kostengruppe 100Grundstück Herrichten und 200 Erschließen Bauwerk Bau300 konstruktionen Bauwerk Techni400 sche Anlagen 500Außenanlagen Ausstattung und 600 Kunstwerke 700Baunebenkosten Baubeschlss vom Aufträge Aufträge 21.11.2013 Stand Prognose (Lph 3) 0€ 0€ Differenz BB zu Kosten Stand Differenz Prognose zu Kosten Stand 0€ 0€ 0€ 9.870 € 10.380 € -4.039 € -4.549 € 3.412.635 € 3.960.683 € 4.275.779 € -548.048 € -863.144 € 1.426.978 € 1.447.530 € 1.588.233 € -20.552 € -161.255 € 5.831 € 427.001 € 469.626 € 511.722 € -42.626 € -84.722 € 23.800 € 23.800 € 293.000 € 0€ -269.200 € 1.040.000 € 1.043.500 € 1.147.850 € -3.500 € -107.850 € Summe Kostenberechnung 6.336.244 € 6.955.008 € 7.826.964 € -618.764 € -1.490.720 € -481.004 € -1.352.960 € Summe Baubeschluss 6.474.004 € Baubeschluss netto zzgl. NichtabzugsSumme fähiger Vorsteuer (Quote 68 %) 5.772.000 € 6.977.180 € 2 von 5 -1.205.180 € 3.2 aktueller Mehrbedarf Ausstattung Der Mehrbedarf für die Ausstattung setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Einerseits gab es zwischen Bauherrenamt und Baufachamt ein Missverständnis über die dieser Kostengruppe zuzuordnenden Gegenstände. Daher wurde bei der Planung der Ausstattung nur ein minimaler Ansatz eingestellt. Andererseits wurden inzwischen von Verbänden (Handball, Basketball) die Anforderungen an eine Wettkampfhalle auch für Regionalspielbetrieb angehoben (technische Kopplung von Anzeigetafel und Spielberichtsmedientechnik mit Echtzeitwirksamkeit, 14 Sekundenanzeige). Die vorhandene Technik, die ursprünglich wieder eingebaut werden sollte, entspricht nicht den Anforderungen, die an eine Halle gestellt werden, in der sportliche Wettkämpfe ausgetragen werden sollen. Jedoch nicht nur die Regeländerung führte zu diesem Problemkomplex, auch die Prüfung der regulären Ausstattung (z.: ELA, Tontechnik) ergab nach intensiver Prüfung des Zustandes der Ausstattung , dass diese nicht mehr zeitgemäß ist und den Anforderungen in Bezug auf den Stand der Technik, Sicherheit,Langlebigkeit und Kompatibilität nicht mehr entspricht. Somit muss die meiste Ausstattung nun neu beschafft werden. In Summe entstehen so Mehrkosten von 270.000 EUR. 3.3 Prognose für die noch zu erteilenden Aufträge Die aktuelle Einschätzung der Kosten für die noch zu binden Aufträgen kann zu zusätzlichen Kosten von rund 449.000 EUR führen. Diese Position wird vorgehalten, um auf Kostenveränderungen bei den noch zu tätigenden Ausschreibungen und noch nicht vorhersehbaren Nachträgen sofort reagieren zu können. Diese Position ist notwendig um die geplante Fertigstellung im Dezember 2015 nicht zu gefährden. Durch die Projektleitung werden alle Möglichkeiten der Gegensteuerung geprüft, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Die zusätzlichen 450.000 EUR werden hier nur angezeigt und können bei Nachweis der tatsächlichen Notwendigkeit durch das Dezernat Finanzen freigegeben werden. Diese Position soll gleichzeitig dazu dienen die Zwischenfinanzierung der Umsatzsteuer zu gewährleisten. Dies ist aus den folgenden Gründen notwendig: Die Aufträge/Vergaben werden brutto eingebucht. Erst bei Begleichung der Rechnung, welche der Auftragnehmer stellt, fließt der Umsatzsteueranteil in das Budget zurück. Dies ist dahingehend problematisch, da manche Auftragnehmer ihre Rechnungen erst sehr spät stellen und folglich die Umsatzsteuer nicht wie geplant direkt ins Budget zurückfließt, sondern entsprechende Mittel zur Vergabe von neuen Aufträgen nicht vollständig zur Verfügung stehen. Da ein Großteil der Maßnahme bereits abgerechnet ist, wird hier nur ein geringer Betrag benötigt. Es wird aber empfohlen die Mehrkosten brutto bereit zu stellen. Es sind nach aktuellem Stand rund 70% der zu zahlenden Vorsteuern beim Finanzamt abzugsfähig. Dies bedeutet, dass rund 140.000 EUR der prognostizierten Bruttomehrkosten nicht haushaltswirksam werden. 3.4 Gegensteuerungsmaßnahmen Das AGM ist stets bemüht Kostensteigerungen abzuwehren. So umfasst der Planungsprozess selbstverständlich ständige Abgleiche der angebotenen Leistungen mit den aufgestellten Leistungsverzeichnissen. Diese werden bei sich abzeichnenden Problemen mit dem Ziel geprüft, Kostensteigerungen durch die Materialauswahl zu minimieren, ohne Qualitätseinbußen hinnehmen zu müssen. Es werden wenn nötig auch Aufträge neu ausgeschrieben oder Vergleichsangebote eingeholt. Beispielsweise wurde folgende Gegensteuerungsmaßnahmen vorgenommen: 1. für die Metallbekleidung der Fassade ein anderes Material – ohne Qualitätsverlust gewählt. 2. Die Anzahl der Fenster und die technischen Anforderungen dieser wurden auf die gültigen 3 von 5 Vorschriften reduziert. Im folgenden sind auszugsweise weitere Gegensteuermaßnahmen dargestellt: 3.4.1 Rohbau Es wurde versucht, mit der Aufhebung der Ausschreibung dieses Loses 03-Rohbau gegenzusteuern. Hierfür wurde das Leistungsverzeichnis überarbeitet. Der Bieterkreis hat sich leider nicht erweitert. Im Gegenteil: Der Bestbieter aus dem ersten Verfahren hat sich nicht wieder beteiligt. Der Zweitbieter aus dem ersten Verfahren war nun Bestbieter, die gewünschte Einsparung hat sich nicht eingestellt. Die Kostenberechnung für das Rohbaulos ist von 793.000 EUR ausgegangen. Letztlich erfolgte die Vergabe mit 1.100.000 EUR, was einen Mehrbedarf allein dafür von 307.000 EUR ausmacht. 3.4.2 Trockenbau Wegen des schlechten Bauzustandes der Decken mussten in das Los 10 (Trockenbau) Leistungen aufgenommen werden, die in der Kostenberechnung nicht enthalten waren. Die abgebrochenen Decken wurden durch Trockenbausysteme mit Brandschutzanforderungen ersetzt. Dies stellt im Verhältnis zum Massivbau eine deutlich kostengünstigere Variante dar. Ebenso wurden die technischen Anforderungen an einzelnen Unterhangdecken entsprechend der Nutzung differenziert, wodurch Einsparungen möglich waren. Die Abrechnung wird voraussichtlich bei 143 % der Kostenberechnung liegen. 3.4.3. Dach Die Kostenberechnung für das Los 4 (Dachdecker/Stahlbau) ergab 560.000 EUR. Die Vergabe musste letztlich jedoch mit 601.000 EUR erfolgen. Auch hier wurde eine erneute Ausschreibung geprüft. Vor dem Hintergrund der nicht zielführenden Neuausschreibung des Rohbauloses wurde der Zuschlag für die Leistung Dachinstandsetzung trotz der hohen Abweichung zur Kostenberechnung erteilt. Um den entstandenen Mehrkosten entgegen zu wirken, wurde die Dachkonstruktion bzw. die Aufbauten, die sich im Los Schlosser befinden vereinfacht. Es entstehen für das Los 4 (Dachdecker/Stahlbau) folglich 41.000 EUR Mehrkosten. 3.4.4 Starkstrom Bei der Umsetzung der Planung wurde darauf geachtet, dass der Standard entsprechend der vereinbarten Nutzung die Basis der Leistungsverzeichnisse ist. Hier wären Einsparungen nur mit Funktionseinbußen zu erreichen gewesen. Daher wurden diese verworfen. 5 Deckung Da die Mehrkosten unabweisbar sind und auch nicht vorhersehbar waren, kann von einer anteiligen Förderung der Mehrkosten durch den Freistaat Sachsen ausgegangen werden. Der Fördermittelantrag wurde am 12.05.2015 beim Freistaat Sachsen eingereicht. Es werden 1.205.180 EUR Mehrkosten zur Förderung beantragt. Da die Förderquote im Ursprungsbescheid mit 50 Prozent festgeschrieben wurde, kann davon ausgegangen werden, dass der Freistaat sich mit rund 600.000 EUR an den Mehrkosten beteiligt. Für die Stadt Leipzig besteht Mehrbedarf bezogen auf den Baubeschluss von rund 1.200.000 EUR. Die Deckung erfolgt durch: 1. 7.00001032.700 200.000 EUR 2. 1098700000: 400.000 EUR 3. 7.00001304.705 (Fördermittel) 600.000 EUR Die Beteiligung des Amtes für Sport an den Mehrkosten erfolgt 2016 in Form der Sperrung der Mittel für die Maßnahme „Kunstrasen Rietschelstraße“ PSP-Element 7.0000737 in Höhe von 200.000 EUR. 4 von 5 6 Entscheidungsvorschlag In Anbetracht der bereits getätigten Auszahlungen und des hohen sportfachlichen Stellenwertes der Sporthalle Brüderstraße wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme plangemäß fertigzustellen und die Mehrkosten i.H.v. 1.200.000 EUR entsprechend des Deckungsvorschlages unter Punkt 5 bereitzustellen. Sollten einzelne Mehrkosten, die derzeit nur prognostiziert sind, nicht entstehen, ist das auf dem Projektprofil 7.0001304 „Grundsanierung Sporthalle Brüderstraße“ verbleibende Budget nach Maßnahmeende zu sperren und den Herkunftsquellen wieder zuzuführen. 7 Alternativen/Folgen bei Ablehnung Sollten die Mittel der Mehrkosten nicht wie unter 5. vorgeschlagen zur Verfügung gestellt werden, kann die Sanierung nicht fortgesetzt werden. Eine Teilnutzung der Halle ist nicht möglich, demzufolge müssten auch die bereits ausgezahlten Fördermittel i.H.v. 239.051,73 EUR zzgl. Zinsen an den Freistaat Sachsen zurückgezahlt werden. Die Sporthalle Brüderstraße würde dauerhaft dem Trainings- und Wettkampfbetrieb von zahlreichen Leipziger Sportlern fehlen. Aufgrund der Zuschauerplätze diente sie bisher vor allem dem hochklassigen Wettkampfbetrieb in den Spielsportarten Floorball, Hockey, Volleyball und Handball – diese Nutzung ist auch zukünftig vorgesehen. Hinzu kommt, dass in der Brüderstraße planmäßig der Profilschulsportbetrieb der Sportoberschule und des Sportgymnasiums stattfindet. Dieser müsste ersatzlos entfallen, da es keine Alternativhalle gibt. 5 von 5 Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01470 „1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Sporthalle Brüderstraße 15, 04103 Leipzig – Modernisierung, Um- und Erweiterungsbau einer Sporthalle für Spielsportarten infolge Mehrbedarf und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO“ Begründung der Eilbedürftigkeit Die Sporthalle soll zum Jahresende 2015 übergeben werden. Dafür ist ein Ratsbeschluss am 08.07.2015 erforderlich, da die Finanzierung des Mehrbedarfes entsprechend zeitnah gesichert werden muss. Erfolgt der Ratsbeschluss nicht am 08.07.2015, können die erforderlichen Ausschreibungen nicht termingerecht veranlasst und bezuschlagt werden, um den o. g. Endtermin abzusichern. Die Mehrkosten wurden erst sehr spät bekannt und mussten anschließend einer intensiven Prüfung unterzogen werden, so dass eine frühere Anmeldung leider nicht möglich war. RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. VI-DS-01470 vom 08.07.2015 Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015 Beschluss- Nr. VI-DS-01470 Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport und Dezernat Stadtentwicklung und Bau 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für die Sporthalle Brüderstr. 15, 04103 Leipzig – Modernisierung, Um- und Erweiterungsbau einer Sporthalle für Spielsportarten infolge Mehrbedarf und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO Stand vom 16.12.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Bauausführung/Fertigstellung: Die Arbeiten an den Fassaden werden bis Ende 2015 weitestgehend abgeschlossen, die Arbeiten des Innenausbaus laufen. Die Freianlage soll bis Ende Januar 2016 fertig gestellt werden. Im März 2016 erfolgen Abstimmungen mit dem Amt für Sport zum Probebetrieb Haustechnik und den Restarbeiten für die Ausstattung. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Kosten: Auf Basis des geänderten Baubeschlusses wurden bislang Mittel i.H.v. 681 T€ gemäß § 79 Sächs.GemO für die laufenden vertraglichen Verpflichtungen beantragt und freigegeben.