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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1019821.pdf
Größe
609 kB
Erstellt
18.03.15, 12:00
Aktualisiert
11.01.16, 00:02

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01073 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Finanzen 11.05.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 12.05.2015 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 19.05.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 26.05.2015 2. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 02.06.2015 2. Lesung Fachausschuss Finanzen 08.06.2015 2. Lesung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Lindenauer Hafen: 1) Sachstandsbericht und 3. Controllingbericht, 2) Änderung der Fortschreibung der II. Rahmenvorlage (RBV-1329/12), 3) Änderung des 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss "Gewässerverbindung" (RBV-1330/12), 4) Überplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2015/16 gemäß § 79 SächsGemO i.H.v. 3.861.296 € (PSP-7.0000595.700), 5) Überplanmäßiger Aufwand im Ergebnishaushalt für 2015 gemäß § 79 SächsGemO i.H.v. 196.600 € infolge Kostenerhöhung für Teilentschlammung Beschlussvorschlag: 1. Der neue Gesamtkostenrahmen wird bestätigt: Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich von 18.130.000 € um 1.104.020 € auf 19.234.020 € (+ 6,1 % gegenüber „Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage“, RBV-1329/12). 2. Von den Mehrkosten aus Pkt. 3. entfallen 997.030 € auf die Gewässerverbindung. Demzufolge ändert sich der 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss „Gewässerverbindung“ RBV-1330/12: Für die Herstellung der Gewässerverbindung erhöhen sich die Kosten von 8.995.096 € um 997.030 € auf 9.992.126 € 3. Im PSP-Element 7.0000595.700, Sachkonto 78513000 werden überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 SächsGemO zur Finanzierung der Mehrkosten und der Wiederaufstockung nicht übertragbarer Ermächtigungen aus den Vorjahren wie folgt bestätigt: → 2015: i. H. v. → 2016: i. H. v. 1.992.536 € 298.460 € Die Deckung im Finanzhaushalt erfolgt anteilig 2015: 2016: ASG PSP: 7.0001253.770 Grünanlage/Landschaftssee Lindenthal SK: 78511000 KST: 1098700000Unterjährige Finanzierung ohne Deckung FH SK: 785110002015 190.000 € 0€ 1.802.536 € 298.460 € 4. Im PSP-Element 7.0000595.700, Sachkonto 78513000 werden überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 SächsGemO zur Vor- bzw. Zwischenfinanzierung der später zu erzielenden Vermarktungseinnahmen (Mindereinzahlungen) wie folgt bestätigt: → 2015: i. H. v. → 2016: i. H. v. 1.166.000 € 404.300 € Die Deckung im Finanzhaushalt erfolgt aus der Kostenstelle 1098700000 Sachkonto 78513000. Dabei stellt die Deckung über die Liquiditätsreserve lediglich eine Vorfinanzierung der zu erwartenden Einzahlungen aus Grundstückverkäufen dar. Die Einzahlungen werden in den Jahren 2016 bis spätestens 2021 erzielt und werden dann wieder der Liquidität zugeführt. Die Änderungen ab 2017 sind mit der Haushaltsplanung 2017 ff. anzumelden. 5. Der Stadtrat nimmt die Erhöhung der Folgekosten für die Teilentschlammung des Hafenbeckens im Haushaltsjahr 2015 von 120.000 € um 276.600 € auf 396.600 € zur Kenntnis. Ein Anteil der Mehrkosten i.H. von 80.000 € wird innerhalb des PSP-Element 1.100.55.2.0.01 Sachkonto 42211000 durch das ASG selbst gedeckt. 6. Im PSP-Element 1.100.55.2.0.01 Sachkonto 42211000 werden überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 in Höhe von 196.600 € bestätigt: Die Deckung im Ergebnishaushalt erfolgt aus der Kostenstelle 1098600000 – unterjährige Finanzierung ohne Deckung EH Sachkonto 42211000. 7. Sollten bis zum 30.06.2016 keine unterzeichneten Kaufverträge vorliegen, ist Vermarktungsstrategie zu überprüfen und dem Stadtrat ein Strategievorschlag Beschlussfassung vorzulegen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen die zur Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Finanzhaushalt 396.600 PSP SK 1.100.55.2.0.01 42211000 2017 1.521.000 PSP SK 7.0000595.705 68110000 2015 2021 7.654.240 PSP SK 7.0001253.770 68210000 2015 2017 4.575.340 PSP SK 7.0000595.700 78513000 Aufwendungen 2015 Einzahlungen 2015 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? wenn ja, nein von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 20000 PSP1.100.55.2.0.01 SK 42211000 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand ab (ohne Abschreibungen) 2015 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.06.2015 zu 18.8. Lindenauer Hafen: 1) Sachstandsbericht und 3. Controllingbericht, 2) Änderung der Fortschreibung der II. Rahmenvorlage (RBV-1329/12), 3) Änderung des 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss "Gewässerverbindung" (RBV-1330/12), 4) Überplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2015/16 gemäß § 79 SächsGemO i.H.v. 3.861.296 € (PSP-7.0000595.700), 5) Überplanmäßiger Aufwand im Ergebnishaushalt für 2015 gemäß § 79 SächsGemO i.H.v. 196.600 € infolge Kostenerhöhung für Teilentschlammung Vorlage: VI-DS-01073 Beschluss: 1. Der neue Gesamtkostenrahmen wird bestätigt: Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich von 18.130.000 € um 1.104.020 € auf 19.234.020 € (+ 6,1 % gegenüber „Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage", RBV-1329/12). 2. Von den Mehrkosten aus Pkt. 3. entfallen 997.030 € auf die Gewässerverbindung. Demzufolge ändert sich der 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss „Gewässerverbindung" RBV-1330/12: Für die Herstellung der Gewässerverbindung erhöhen sich die Kosten von 8.995.096 € um 997.030 € auf 9.992.126 € 3. Im PSP-Element 7.0000595.700, Sachkonto 78513000 werden überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 SächsGemO zur Finanzierung der Mehrkosten und der Wiederaufstockung nicht übertragbarer Ermächtigungen aus den Vorjahren wie folgt bestätigt: 2015: i. H. v. 1.992.536 € 2016: i. H. v. 298.460 € Die Deckung im Finanzhaushalt erfolgt anteilig ASG KST: 1098700000PSP: 7.0001253.770 Unterjährige Grünanlage/Landschaftssee Finanzierung ohne Lindenthal Deckung FH SK: 78511000 SK: 785110002015 2015: 190.000 € 1.802.536 € 2016: 0€ 298.460 € → → 4. Im PSP-Element 7.0000595.700, Sachkonto 78513000 werden überplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 SächsGemO zur Vor- bzw. Zwischenfinanzierung der später zu erzielenden Vermarktungseinnahmen (Mindereinzahlungen) wie folgt bestätigt: 2015: i. H. v. 1.166.000 € 2016: i. H. v. 404.300 € Die Deckung im Finanzhaushalt erfolgt aus der Kostenstelle 1098700000 Sachkonto 78513000. Dabei stellt die Deckung über die Liquiditätsreserve lediglich eine Vorfinanzierung der zu erwartenden Einzahlungen aus Grundstückverkäufen dar. Die Einzahlungen werden in den Jahren 2016 bis spätestens 2021 erzielt und werden dann wieder der Liquidität zugeführt. → → Seite: 1/2 Die Änderungen ab 2017 sind mit der Haushaltsplanung 2017 ff. anzumelden. 5. Der Stadtrat nimmt die Erhöhung der Folgekosten für die Teilentschlammung des Hafenbeckens im Haushaltsjahr 2015 von 120.000 € um 276.600 € auf 396.600 € zur Kenntnis. Ein Anteil der Mehrkosten i.H. von 80.000 € wird innerhalb des PSP-Element 1.100.55.2.0.01 Sachkonto 42211000 durch das ASG selbst gedeckt. 6. Im PSP-Element 1.100.55.2.0.01 Sachkonto 42211000 werden überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 in Höhe von 196.600 € bestätigt: Die Deckung im Ergebnishaushalt erfolgt aus der Kostenstelle 1098600000 - unterjährige Finanzierung ohne Deckung EH Sachkonto 42211000. 7. Sollten bis zum 30.06.2016 keine unterzeichneten Kaufverträge vorliegen, ist die Vermarktungsstrategie zu überprüfen und dem Stadtrat ein Strategievorschlag zur Beschlussfassung vorzulegen. 8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat jeweils zum Ende eines Quartals (erster Termin: 30.09.2015) einen Sachstandsbericht als Informationsvorlage zu geben. Folgende Themen sollen mindestens Gegenstand der Informationsvorlage sein: -Übersicht der Lose/Grundstücke mit Aussagen zum Status der Verkaufsverträge, der erlösten bzw. zu erlösenden Einnahmen und Bautermine -Summe der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben pro Berichtszeitraum -Auswirkungen des Vermarktungserfolges auf den genutzten Jessica-Fonds Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung Leipzig, den 18. Juni 2015 Seite: 2/2 Begründung Stand 15.04.2015 Lindenauer Hafen - Beschlussvorlage VI-DS-00967 1.) Darstellung der Kostenentwicklung und Begründung der Mehrkosten 2.) Einnahmen sowie Bericht zur Optimierung der Vermarktung 3.) Anpassungserfordernisse im Haushaltsplan 0 Hintergrund und Anlass der Vorlage Die ehemaligen Gewerbebrachen am Lindenauer Hafen sind in den letzten Jahren entlang der Beschlusslage beräumt und erschlossen worden. Ein Großteil der Baumaßnahmen sind abgeschlossen, die Gewässerverbindung ist hergestellt und ab Sommer 2015 nutzbar; die Vermarktung der Grundstücke für das neue Stadtquartier ist angelaufen. Bezogen auf die Gesamtkosten besteht in diesem Stadium ein hoher Grad an Sicherheit. Die Verwaltung informiert daher mit dieser Vorlage anlassbezogen über den Kostenstand und noch vorhandene Kostenrisiken. Die Vorlage beinhaltet aus Gründen der besseren Nachvollziehbarkeit und der Entscheidungszusammenhänge den nach Beschlusslage durch das Dezernat Finanzen vorzulegenden 3. Controllingbericht, der gemeinsam in der Verwaltung erarbeitet wurde. Zur Finanzierung der Kosten tragen – neben 6,7 Mio. EUR Fördermitteleinzahlungen – die Erlöse aus Grundstückverkäufen wesentlich bei. Mit dieser Vorlage wird über den Stand der Vermarktung berichtet; dem Stadtrat wird eine aktuelle Einnahmeprognose vorgelegt. Durch zeitliche Verschiebungen, Änderungen in der Finanzierungszusammensetzung und Umstellung der Haushaltssystematik sind Anpassungen der Abbildung der Maßnahme im Haushalt notwendig geworden. Diese wurden in einem ersten Schritt bei der Haushaltsplanaufstellung 2014 vollzogen. Weitere Anpassungen sind aktuell erforderlich. Die Vorlage dient der Herbeiführung der haushaltsrechtlich notwendigen Beschlusslage für diese Anpassungen. In der Begründung der Vorlage werden zunächst die Kernaussagen in Kurzform dargestellt. Ausführlichere Herleitungen finden sich jeweils in den Anlagen. 1.) Darstellung der Kostenentwicklung und Begründung der Mehrkosten Der Stadtrat hat für die Gesamtmaßnahme ein Budget von maximal 18,13 Mio. EUR bestätigt. Davon sind aktuell (Stand 3.2.2015) für die Gesamtmaßnahme 18,10 Mio. EUR inkl. Nachträge beauftragt. Bisher abgerechnet wurden 14,66 Mio. EUR. (s. Controllingbericht Anlage I). Nach gegenwärtigem Stand erhöhen sich die Gesamtkosten um 1,10 Mio. EUR auf 19,23 Mio. EUR (+ 6,1 %) gegenüber der „Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage“, RBV-1329/12). Die bestätigten Kosten verteilen sich auf drei Bau- und Finanzierungsbeschlüsse sowie sonstige Kosten. Hier ist die differenzierte Entwicklung wie folgt (siehe auch tabellarische Übersicht im Controllingbericht, Anlage I, Seite 2) 1.1 Kostenentwicklung 1. Bau- und Finanzierungsbeschluss: „Freilegungen“ (RBIV-1445/08) (Bauherr: LESG) Die im 1. Bau- und Finanzierungsbeschluss bestätigten Maßnahmen sind vollständig innerhalb des Budgets abgeschlossen. Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 1 von 9 Begründung Stand 15.04.2015 1.2 Kostenentwicklung 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss: „Gewässerverbindung“ (RBIV-1330/12) (Bauherr: Amt für Stadtgrün und Gewässer) Die Maßnahmen (Leitungsumverlegung, Wasserbau, Freianlagen und Brücke) sind in vollem Umfang beauftragt und zu einem großen Teil umgesetzt bzw. nicht mehr erforderlich (Spundwand). Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahmen sind in drei Leistungsbausteinen Mehrkosten entstanden bzw. werden prognostiziert: - Leitungsumverlegung (Mehrkosten 140.190 EUR, 10,2 % des Kostenansatzes), die Maßnahme ist beendet und weitestgehend schlussgerechnet - Wasserbau und Baufeldvorbereitung (Mehrkosten 1.790.620 EUR, 29,3 % des Kostenansatzes), die Maßnahme ist in der Umsetzung - Mehrkosten im Rahmen der Herstellung der Freianlagen in Höhe von 19.670 EUR (1,3 % des Kostenansatzes), hier wird im Rahmen der der weiteren Ausführung auf die Einsparung dieser geringen Überschreitung hingewirkt Die Begründung der Mehrkosten ist in der Anlage III dargestellt1. Um die Mehrkosten zu reduzieren, wurde im Projekt gegengesteuert. Dies erfolgte durch: - Technologiewechsel Brücke (Kostenreduzierung um 207.700 EUR) - Entfall der Teilmaßnahme Spundwand, begründet durch ein umfassendes Monitoring (Kostenreduzierung 745.750 EUR) Bezogen auf den 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss wird damit insgesamt eine Kostenerhöhung um 997.030 EUR (11,1 % des Kostenansatzes) prognostiziert. Bezogen auf das in der Rahmenvorlage bestätigte Gesamtbudget ergibt sich eine Kostenerhöhung von knapp 5,5 %. Aufgrund des fortgeschrittenen Projektstandes ist eine weitere Reduzierung der Mehrkosten unwahrscheinlich. Für die Stadt verbleiben somit zusätzliche Eigenanteile in Höhe von 997.030 EUR. Diese werden gedeckt aus: - Eigenmitteln aus dem Haushalt des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (PSPElement 7.0001346.700 (Grünanlage/ Landschaftssee Lindenthal), Sachkonto 78511000) 190.000 EUR - Budgeterhöhung aus dem Stadthaushalt (KST 1098700000 (unterjährige Finanzierung ohne Deckung FH) Sachkonto: 785130000) 807.030 EUR Zur Kofinanzierung der Mehrkosten sind zusätzliche Fördermittel aus dem Programm Stadtumbau-Ost in Höhe von rd. 389.710 EUR beantragt worden. Bei Bewilligung können diese Mittel die Budgeterhöhung aus dem Stadthaushalt nachträglich auf 607.320 EUR vermindern. In den Folgekosten für die Gesamtbaumaßnahme ist eine Teilentschlammung des Lindenauer Hafens vorgesehen. Der finanzielle Gesamtaufwand wurde ursprünglich im Ratsbeschluss IV-1330/12 mit 120.000 EUR veranschlagt. Nach Fortschreibung der Planungen und Umsetzung der wasserbehördlichen Forderungen liegt das Ausschreibungsergebnis einschließlich Baunebenkosten und 10 % Sicherheit für Unvorhergesehenes bei 396.600 EUR und erhöht sich damit um 276.600 EUR (ausführliche Begründung in der Anlage III). Der Aufwand und die Deckung stellen sich wie folgt dar: 1 Aus Gründen des Fördermittelmanagements werden die Maßnahmen in den einschlägigen Tabellen den einzelnen Fördermittelrichtlinien zugeordnet und entsprechend dargestellt. Somit unterteilt sich z. B. das Los Wasserbau in Baufeldvorbereitung und Wasserbau (siehe Tabelle Anlage III). Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 2 von 9 Begründung Stand 15.04.2015 Aufwand Ergebnishaushalt PSP-Element 1.100.55.2.0.01 SK 42211000 396.600 EUR Im Rahmen Budgetbewirtschaftung ASG : Deckung Gewässerunterhaltung ASG (PSP-Element 1.100.55.2.0.01, SK 42211000 Folgekosten bereits mit Beschluss IV-1330/12 geplant) 120.000 EUR Deckung Gewässerunterhaltung ASG (PSP-Element 1.100.55.2.0.01, SK 42211000 interne Deckung ASG) 80.000 EUR Überplanmäßiger Aufwand: Deckung Stadthaushalt ( KST 1098600000 (unterjährige Finanzierung ohne Deckung EH) SK: 42211000)196.600 EUR 1.3 Kostenentwicklung 3. Bau- und Finanzierungsbeschluss: „Erschließung“ (RBV-1363/12) (Bauherr: LESG) Die Maßnahmen sind zu einem großen Teil umgesetzt. Es kommt zu Verschiebungen gegenüber der Beschlusslage: - Die Teilmaßnahme 'Straßen- und medientechnische Erschließung' konnte unterhalb des veranschlagten Budgets weitestgehend fertiggestellt werden (-226.140 EUR). - Bei der Teilmaßnahme 'Promenade am Hafenbecken' haben sich gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss Mehrbedarfe ergeben (459.370 EUR). Die Mehrkosten könnten entsprechend des Controllingkonzeptes durch den Entfall einer weiteren Teilmaßnahme (Anbindung Marina-Lindenau, Minderkosten 297.260) gedeckt werden. Frei werdende Mittel können zur partiellen Deckung von Mehrkosten bei den sonstigen Beauftragungen eingesetzt werden (vgl. folgenden Abschnitt und Anlage I). Die Maßnahme Anbindung der Marina-Lindenau wird mit der Option einer späteren Umsetzung zurückgestellt. In Summe ergeben sich hiermit gegenüber dem 3. Bau- und Finanzierungsbeschluss Minderkosten in Höhe von 64.030 EUR 1.4 Kostenentwicklung bei sonstigen Beauftragungen Außerhalb der Baumaßnahmen haben sich gegenüber der Rahmenvorlage Kostenerhöhungen bzw. eine Erhöhung der Risiken in folgenden Punkten ergeben: - Öffentlichkeitsarbeit und weitere vorbereitende Planung (Mehrkosten 95.370 EUR) durch: - Erarbeitung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie durch ein externes Büro zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit sowie Optimierung und Unterstützung der Vermarktung - ursprünglich nicht im Projekt budgetierte Mehrkosten im Rahmen der Erstellung der Masterplanung und des B-Plans - Grunderwerb und Bodenordnung (Mehrkosten 74.790 EUR) bedingt durch die bisher nicht im Projekt budgetierten Bewirtschaftungskosten der Grundstücke. Durch Zwischennutzung sollen die Bewirtschaftungsverluste zukünftig minimiert werden. Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 3 von 9 Begründung Stand 15.04.2015 - Betreuung und Begleitung (Mehrkosten 32.710 EUR) aufgrund des höheren Steuerungsaufwands Die Mehrkosten von in Summe 202.870 EUR können zum Teil durch Minderkosten - „Sonstige Freilegung“ (Kostenreduzierung 21.190 EUR) - weitere Kosteneinsparungen (10.660 EUR) gedeckt werden. Die verbleibenden Mehrkosten gegenüber der Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage in Höhe von 171.020 EUR können zum Teil durch Einsparungen aus dem 3. Bau- und Finanzierungsbeschluss „Erschließung“ in Höhe von 64.030 EUR (s. Pkt. 2.3) gedeckt werden. Die verbleibenden 106.990 EUR müssen als Mehrauszahlungen geplant werden. Hiervon sollen 66.670 EUR aus zusätzlichen und beantragten Finanzhilfen aus dem Programm Stadtumbau-Ost gedeckt werden. Bei Bewilligung können diese Mittel die Budgeterhöhung aus dem Stadthaushalt nachträglich auf 40.320 EUR vermindern. 1.5 Übersicht der Kostenentwicklung Maßnahme 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss Gewässerverbindung“ Leitungsumverlegung Wasserbau und Baufeldvorbereitung Freianlagen Brücke Entfall Spundwand 3. Bau- und Finanzierungsbeschluss„Erschließung“ Straßen und medientechnische Erschließung Promenade am Hafenbecken Entfall der Maßnahme Wegeanbindung Marina Leipzig-Lindenau Minderkosten in EUR Mehrkosten in EUR 997.030 140.190 1.790.620 19.670 - 207.700 -745.750 -64.030 -226.140 459.370 -297.260 Sonstigen Beauftragungen Öffentlichkeitsarbeit und weitere vorbereitende Planung Grunderwerb/Borenordnung/Grundstücksbewirtschaftung Betreuung und Begleitung Sonstige Freilegung Sonstige Einsparungen Saldo Kostenerhöhung 171.020 95.370 74.790 32.710 -21.190 -10.660 1.104.020 2.) Einnahmen sowie Bericht zur Optimierung der Vermarktung 2.1 Einzahlungen aus Fördermitteln Zur Finanzierung des Projektes sind durch die Stadt Leipzig Städtebaufördermittel im Gesamtumfang von bisher rund 6,7 Mio. EUR (Finanzhilfen) akquiriert und bewilligt worden. Die Mittel stammen im Wesentlichen aus den Programmen Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Stadtumbau Ost und EFRE. Zusätzliche 456.380 EUR Finanzhilfen sind zur Kofinanzierung der o.g. Mehrkosten beantragt. Eine Bewilligung ist durch das SMI in Aussicht gestellt. Der Fördermittelabruf erfolgt im Wesentlichen bis 2016; rd. 4,86 Mio. EUR Fördermittel hat die Stadt bis Ende 2014 eingenommen. Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 4 von 9 Begründung Stand 15.04.2015 Zusätzlich zu den Finanzhilfen hat der Freistaat der Stadt Leipzig zu günstigen Konditionen einen zweckgebunden Kredit in Höhe von 3,6 Mio. EUR aus dem Sächsischen Stadtentwicklungsfonds entlang der JESSICA-Initiative der EU zur Verfügung gestellt. Knapp 80 % dieses Kredites sind ausgezahlt. Die Tilgung erfolgt ab 2018 in Höhe von 225.000 EUR p.a. über 16 Jahre. Der Kredit dient zur Zwischenfinanzierung von Baumaßnahmen bis zur Erzielung der Grundstückseinnahmen. 2.2 Stand und Optimierung der Grundstücksvermarktung Rund 7,7 Mio. EUR Einzahlungen sind aus Erlösen der Grundstücksvermarktung und aus Erschließungsbeiträgen zu erwarten. Die zeitliche Verteilung der Einzahlungen hat sich gegenüber der ursprünglichen Planung z.T. deutlich verzögert. 3.2.1 Derzeitiger Arbeitsstand Die Grundstücksvermarktung erfolgt entlang der der vom Stadtrat beschlossenen Projektziele. Hierzu gehören: Die Erreichung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität Nutzungsmischung und Nutzungsvielfalt Energieeffizienz und Nachhaltigkeit der Vorhaben Sicherung der erforderlichen Einzahlungen zur Finanzierung des Gesamtvorhabens - Zur Erreichung der Ziele wurde ein Investorenauswahlverfahren mit Losbildung, städtebaulichen Vorgaben, Bauverpflichtungen und Mindestpreisen gewählt (vgl. Anlage II; Sachstand zur Vermarktung). Im Rahmen der ersten Auslobung gingen für alle Grundstückslose teils mehrere Angebote ein. Entlang der Verfahrensregelungen wurden mit den jeweils ranghöchsten Bietern Verhandlungen aufgenommen. In den Verhandlungen hat es sowohl schnelle Rücktritte einzelner Investoren gegeben als auch Bieter, die über lange Zeit nicht konstruktiv an den Vertragsinhalten mitgearbeitet haben, so dass die Stadt die Verhandlungen abbrechen musste. Aus vergaberechtlichen Gründen konnte erst danach mit Nachrückern verhandelt werden, so dass sich das Verfahren verzögert hat. Mittlerweile liegen für die Lose 4 und 5 unterzeichnete Reservierungsvereinbarungen vor. Für die Lose 2 und 6a sind diese in Vorbereitung. Angesichts des bisherigen Vermarktungsverlaufs ist nicht davon auszugehen, dass der Grundstückspreis die Nachfrage begrenzt. Der Mindestpreis wird von den Bietern als marktgerecht eingestuft. Die bisherigen Ergebnisse bezogen auf die einzelnen Lose sind im Controllingbericht und in der Anlage II dargestellt. 2.2.2 Optimierung der Vermarktung Die Vermarktung im Zuge eines zweistufigen Investorenauswahlverfahrens wurde gewählt, um die o. g. Ziele sowie eine ggf. erforderliche Optimierung der Ergebnisse entsprechend der Zielsetzungen zu ermöglichen und einen Wettbewerb zu gewährleisten. Trotz der Rücktritte und Verzögerungen hat sich dieses Verfahren hinsichtlich der erzielbaren Qualitäten und des Wettbewerbs im Grundsatz bewährt und soll beibehalten werden. Im Ergebnis der bisherigen Umsetzung ergeben sich jedoch Optimierungsmöglichkeiten, die eine zügigere und verbindlichere Umsetzung gewährleisten sollen. Diese sind folgend dargestellt. Eine ausführliche Darstellung findet sich in der Anlage II. 1. 2. Die Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme werden herabgesetzt. Verzichtet wird vor dem Hintergrund der EnEV 2014 z.B. auf die umfassenden und aufwendigen Darstellungen zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Die Verbindlichkeit der Gebote wird für die Erstplatzierten durch den umgehenden Abschluss einer Reservierungsvereinbarung in Verbindung mit einer Reservierungsgebühr (ca. 1 % des Kaufpreises, Anrechnung auf den Kaufpreis) erhöht. Dadurch Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 5 von 9 Begründung Stand 15.04.2015 3. 4. 5. 6. soll verhindert werden, dass Investoren ohne konkrete Investitionsabsicht Rangplätze blockieren. Das Juryverfahren wird vereinfacht. Dadurch werden vor allem Verfahrenskosten verringert, die den Vermarktungsbemühungen zu Gute kommen können. Kommunikation und Marketing zum Vorhaben insgesamt werden verstärkt. Die Marketingschritte werden durch ein externes Büro erarbeitet und in eine Kommunikationsstrategie eingebettet. Ziel ist, den bislang vielfach unbesetzten Standort Lindenauer Hafen positiv zu besetzten und die Aufmerksamkeit lokal und überregional zu erhöhen. Zusätzliche Investoren werden u.a. mittels einer unabhängigen immobilienwirtschaftlichen Standortexpertise angesprochen. Der Zugang zu potentiellen Kunden wird durch einen externen Dienstleister verbessert. In den Kaufvertragsverhandlungen werden individuell Optionen angeboten, die es den Bietern ermöglichen, das Risiko einer falschen Zeitplanung abzuschätzen und zu minimieren. Die Abschätzung der zeitlichen Dimension der Entwicklung insgesamt ist, wegen der Abhängigkeiten zwischen den Entwicklungen auf den einzelnen Grundstücken, die zentrale Herausforderung. Angesichts der vorliegenden Reservierungsvereinbarungen ( 2 Reservierungsvereinbarungen + 2 Vormerkungen) mit klar festgelegten Zeitschienen sowie der im Ergebnis der bisherigen Verhandlungen in Aussicht stehen Reservierungsvereinbarungen, ist davon auszugehen, dass die in Anlage II benannten zeitlich angepassten Vermarktungseinnahmen erzielt werden und die angepasste Gesamtfinanzierung gesichert ist. Sollte die Optimierung der Vermarktung bis zum 30.06.2016 keine Erfolge (unterzeichnete Kaufverträge, Erlöse > 1 Mio EUR) zeigen, ist dem Stadtrat ein Konzept zur vollständigen Neuausrichtung der Vermarktung vorzulegen. 3.) Anpassungserfordernisse im Haushaltsplan 3.1 Ursprüngliche und aktuelle Finanzierung / Haushaltssituation Die der 'Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage' zu Grunde liegenden Haushaltsansätze gingen auf das Jahr 2010 (2. Rahmenvorlage, RBV-429/10 vom 16.06.2010) zurück und spiegelten noch die ursprünglich geplanten Einzahlungen aus einer Förderung im Rahmen der GA-Infrastruktur/Tourismus. Bereits zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage 'Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage' waren diese Haushaltsansätze nicht mehr aktuell. In der damals neuen Finanzierungsplanung wurden die fehlenden GA-Mittel z.T. mit Fördermitteln aus dem Stadtumbau Ost ersetzt, zum anderen mit (später erzielbaren) Vermarktungseinnahmen und deren Zwischenfinanzierung aus dem Sächsischen Stadtentwicklungsfonds (JESSICA). Aufgrund der unterjährigen Anpassung der Vorlage und der Tatsache, dass das mit dem alten Ansatz verfügbare Budget dem Auszahlungserfordernis von in Summe 18,1 Mio. EUR gerecht wurde, wurde auf eine Anpassung zum damaligen Zeitpunkt verzichtet. In Abstimmung zwischen den Dezernaten II und VI sollte durch den Beschlusspunkt 5 der Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage das Gesamtauszahlungsvolumen zeitlich flexibilisiert werden; hierzu war vorgesehen, die aus Haushaltsstellen verschiedener Ämter zum Projekt zusammengeführten Ein- und Auszahlungsansätze im vollen Umfang bis zum Maßnahmeabschluss zu übertragen sind. (Vgl. auch Anlage IV) Mit der Haushaltsplanung 2014 erfolgte eine erste Anpassung im Rahmen der Gesamtkosten und Budgets vorhandener Beschlusslagen (vgl. Tabelle 1). Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 6 von 9 Begründung Stand 15.04.2015 Zusammenführung entspr. 2. RV Finanzplan Auszahlungen Einzahlungen aus Fördermitteln Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen Eigenanteil Stadt Nach Anpassung ab Haushaltsplanung für HH-Jahr 2014 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 9.129.697 3.726.770 676.000 1.682.000 180.000 10.000 0 0 0 0 -2.465.100 -1.965.250 -676.000 -1.048.300 -180.000 -10.000 0 0 0 0 0 0 0 -1.448.700 -1.394.500 -1.219.550 -1.690.250 -300.000 0 0 6.664.597 1.761.520 0 -815.000 -1.394.500 -1.219.550 -1.690.250 -300.000 0 0 Tabelle 1: Haushaltsplan nach RBV 1329/12) inklusive Anpassung ab der HH-Planung ab 2014 Tabelle 2 zeigt die aktuelle Haushaltsituation einschließlich der Rechnungsergebnisse 2012 und 2013. Im Vergleich von Tabelle 1 und Tabelle 2 wird deutlich, dass in den Jahren 2012-2014 Auszahlungsansätze in erheblicher Höhe nicht übertragen werden konnten und damit im Projekt nicht zur Verfügung stehen. Vorl. Rechnungsergebnis bis 2014, Zusammenführung entspr. 2. RV Finanzplan ab 2015 (Rechnungsergebnis 2012 und 2013 nach erfolgter Nachbuchung der Bewegungen des Treuhandkontos) 2012 Nach Anpassung ab Haushaltsplanung für HH-Jahr 2014 2013 incl. HAR Auszahlungen (Plan) 1.682.000 zzgl. zahlungswirksam aus Haushalt 2014 129.096 129.096 zzgl. Bestand THK 01.01.2015 283.248 283.248 Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen Eigenanteil Stadt 3.296.784 5.429.462 2015 129.096 Einzahlungen aus Fördermitteln 1.136.049 Übertrag 2014 incl. HAR nach 2015 *1 2016 2017 2018 2019 2021 2020 180.000 10.000 0 0 0 0 -893.906 -827.199 -676.666 -1.048.300 -180.000 -10.000 0 0 0 0 0 0 0 -1.448.700 -1.394.500 -1.219.550 -1.690.250 -300.000 0 0 242.143 2.469.585 4.752.796 -402.656 -1.394.500 -1.219.550 -1.690.250 -300.000 0 0 Tabelle 2: Rechnungsergebnisse 2012 und 2013 und aktuelle Haushaltsplansituation 3.2 Anpassungsbedarf Haushalt Anpassungserfordernisse im Haushalt (vgl. Tabelle 3 und Tabelle 4) ergeben sich somit aus drei Gründen: 1. 2. 3. Die ursprünglich mit der Fortschreibung der zweiten Rahmenvorlage und den Bauund Finanzierungsbeschlüssen bestätigten Auszahlungsbudgets stehen aus o.g. Gründen nicht mehr vollumfänglich bereit (Haushaltstechnische Anpassung) Es sind Mehrkosten im Projekt aufgetreten. Aufgrund der gegenüber der Beschlusslage verzögerten Grundstücksverkäufe ist die Planung der Einzahlungen anzupassen. Die notwendigen überplanmäßigen Auszahlungen reduzieren sich nachträglich, wenn die beantragten Fördermittel bewilligt werden. Vor dem Hintergrund des Bauablaufs und der geringeren Auszahlungen bei Abwicklung der zusätzlichen Kosten im laufenden Bau wird vorgeschlagen, die Bewilligungsentscheidung nicht abzuwarten. Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 7 von 9 Begründung Stand 15.04.2015 Anforderung neu: Zusammenführung entspr. 2. RV 2012 2013 Summe Gesamt Bedarf neu bis einschließlich 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 incl. HAR Auszahlungen 14.658.680 4.086.880 478.460 10.000 19.234.020 Einzahlungen aus Fördermitteln (bewilligt) -5.055.630 -1.331.000 -180.000 -10.000 -6.576.630 Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen -52.550 0 -990.200 -1.939.440 -1.286.600 -1.078.900 -1.125.800 -1.233.300 -7.706.790 Eigenanteil Stadt (neu) 9.550.500 2.755.880 -691.740 -1.939.440 -1.286.600 -1.078.900 -1.125.800 -1.233.300 4.950.600 Tabelle 3: Anzupassende Haushaltsplanung Änderungsbedarf (vgl. Beschlusspunkte) Summe ÜPL für HH 205/16 Änderungsbedarf der Vorlage (ÜPL) 2015 2016 Änderung mit HH-Planung 2017ff 2017 2018 2019 2020 2021 Bedarf üpl. Auszahlung nach § 79 SächsGemO aus Mehrkosten und Wiederaufstockung der Auszahlungsansätze (Differenz der jährlichen Auszahlungsansätze zw. Tab. 3 und Tab. 2) 2.290.996 1.992.536 298.460 0 0 0 0 0 Bedarf üpl. Auszahlung nach § 79 SächsGemO Mindereinzahlungen (Vorfinanzierung der Grundstückserlöse) (Differenz der jährlichen Einzahlungsansätze zw. Tab. 3 und Tab. 2) 1.570.300 1.166.000 404.300 -719.890 403.650 -778.900 -1.125.800 -1.233.300 Üpl gesamt: 3.861.296 3.158.536 702.760 315.130 141.250 Einzahlungen aus (Antragstellung und Vorabstimmung mit SMI läuft. Fördermitteln (beantragt) wann in welcher Höhe bewilligt, nicht fixierbar) Tabelle 4: Erforderliche überplanmäßige Auszahlungen, rot umrandet: haushaltsrelevanter Entscheidungsbedarf der Vorlage Hinweise: * 1. Tabelle 2: Für 2015 stehen aus Haushaltsmitteln 2014 und Bestand des Treuhandkontos zum 01.01.2015 zusätzliche Mittel zur Verfügung. Bildung der HAR aus 2014 noch im Verfahren, auch im Zusammenhang mit der erforderlichen Nachbuchung der Einzelzahlungen des Treuhandkontos. Aktueller Stand SAP = 564.643 €, davon 435.547 € nicht zahlungswirksam * 2. Alle Tabellen: zur Haushaltssituation sind nur die Haushaltsansätze dargestellt, die innerhalb des Projektes bewirtschaftet werden (PSP-Elemente 7.0000595.700 (Auszahlungen), 7.0000595.705 (Einzahlungen aus Fördermitteln) und 7.0001253.770 (Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen). Planung und Bewirtschaftung des EFRE-JESSICA Kredits erfolgten durch die Stadtkämmerei. JESSICA steht nicht zur Zwischenfinanzierung innerhalb des Projektes zur Verfügung. Gesamtdarstellung: vgl.. Anlage IV und Anlage V Bis Ende Juni 2015 werden vom ASG und der LESG fällige Rechnungen i.H.v. ca. 2,20 Mio. EUR erwartet (1,47 Mio. EUR für Wasserbau/Umfeld/Brücke/Freianlagen und 0,73 Mio. EUR Erschließung/Promenade/Vermarktung). Davon können ca. 1,00 Mio. EUR nicht aus den aktuellen Haushaltsansätzen gedeckt werden. Vorab des genehmigten Haushaltes 2015/16 und des damit Wirksamwerdens der überplanmäßigen Ausgaben ist zur dringlichen Sicherung der Liquidität im Projekt bis zur Genehmigung des Haushaltsplanes vorab die Bestätigung einer Auszahlung gemäß § 78 Abs.1 SächsGemO und § 22 Abs.2 Nr.21 b) der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in Höhe von 500.000 EUR durch die DB OBM und weiteren 500.000 EUR durch die Ratsversammlung im PSPElement 7.0000595.700 erforderlich. Die Einzelfallentscheidung ist notwendig, um vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und wirtschaftlichen Schaden von der Stadt (Baustopps) abzuwenden Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 8 von 9 Begründung Stand 15.04.2015 4. Fazit Am Lindenauer Hafen wurden in den letzten Jahren die Voraussetzungen für ein neues, attraktives Stadtquartier geschaffen. Rund 500 Wohnungen können dort in den nächsten Jahren entstehen und zur Deckung des steigenden Wohnungsbedarfes in der Stadt beitragen. Die Baumaßnahmen (Straßen und Plätze) sind weitgehend im Zeitrahmen und unter Einhaltung der Budgets umgesetzt worden. Die Herstellung der Gewässerverbindung ist aufgrund des gegenüber den Planungsannahmen schwierigeren Baugrundes teurer geworden. Die Mehrkosten konnten teilweise durch Einsparungen im Projekt kompensiert werden. Die Einzahlungen aus der Grundstücksvermarktung erfolgen nach derzeitigem Stand verzögert. Die Mindestgrundstückspreise haben sich jedoch als marktfähig erwiesen, so dass weiterhin mit Einzahlungen in der vollen Höhe gerechnet wird. Um die Einnahmeerzielung zu beschleunigen, wird die Vermarktung intensiviert und die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt. Notwendig ist eine Anpassung der Haushaltsplanung für die Jahre ab 2015. 5 Anlagen Anlage I: 3. Controllingbericht der Stadtkämmerei Anlage II: Sachstandsbericht Vermarktung Anlage III: Begründung Mehrkosten im 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss Anlage IV: Finanzierungsübersicht Anlage V: Übersicht der Mehrbedarfe und der zugehörigen Deckung im Haushalt Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 9 von 9 3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“ Stand 18.03.2015 Anlage I: 3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“ 1. Allgemeine Informationen Der 1. Controllingbericht zum Projekt Lindenauer Hafen wurde im März 2013 durch die Fachausschüsse Umwelt und Ordnung, Stadtentwicklung und Bau sowie Finanzen zur Kenntnis genommen. Damit einhergehend wurde das darin vorgestellte Controllingkonzept inhaltlich bestätigt, worauf die nachfolgenden Controllingberichte aufbauen. Mit dem 2. Bericht wurde dahingehend eine Änderung vorgenommen, dass nicht zwingend eine quartalsweise Berichterstattung erforderlich ist, sondern mindestens 2-mal jährlich bzw. bei eingetretenen projektrelevanten Risiken entsprechende Sachstandsberichte vorzulegen sind. Der nun vorliegende 3. Bericht wurde unter Berücksichtigung des Sachstandes zum 30.01.2015 erstellt. 2. Dritter Bericht zum Stand 30.01.2015 Sachstand zur Beschlusslage für die Umsetzung des Projektes Mit Ratsbeschluss RBV-1329/12 vom 18.07.2012 wurde die Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage für die „Entwicklung des Lindenauer Hafens“ bestätigt. Diesem Grundsatzbeschluss folgten weitere Beschlüsse bzw. Berichtsvorlagen: RBV-1330/12 Änderung des „2. Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Herstellung der Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen“ (RBIV-1647/09 vom 17.06.2009) RBV-1363/12 Sanierungsgebiet "Zentraler Bereich Lindenauer Hafen" 3. Bau- und Finanzierungsbeschluss: Erschließung des Sanierungsgebietes DSV/2690 Sanierungsgebiet „Zentraler Bereich Lindenauer Hafen“ – Vermarktungskonzept (Information) DSV/3168 Erstvorlage Grundstücksvermarktung Lindenauer Hafen – Verhandlungsauftrag (Information) RBV-1911/13 Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Lindenauer Hafen, 1. Vermarktungsabschnitt, Los 3 und 4 Sachstand zu geplanten bzw. getätigten Vergaben Nachfolgend werden nur Vergaben von Bauleistungen (gem. VOB) mit einem relevanten Einzelwert aufgeführt. In Summe wurden bisher Aufträge in Höhe von ca. 18,10 Mio. € einschließlich Nachträge ausgelöst. Dies schließt bereits getätigte Grunderwerbe und sämtliche Planungsaufträge, Kosten für Wettbewerbsverfahren und Baumaßnahmen mit geringerem Leistungsumfang ein. Vorlage „Sachstand und Handlungserfordsernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I; Seite 1 von 9 3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“ Stand 18.03.2015 Vergaben des ASW über treuhänderische Sanierungsträgerin LESG Inhalt AN Summe Vertrags(brutto) zeitpunkt Erfolgte Vergaben Bau Erschließung Lindenauer Hafen Finsterwalder 1.810.126 € Juni 2013 Teilabschnitt 1 Bau-Union GmbH, NL Sachsen Teilabschnitt 2 – Promenade am Otto Heil 930.530,96 € Dezember 2014 Hafenbecken GmbH Vergaben des ASG Inhalt AN Erfolgte Vergaben Leitungsumverlegung Los1 /TBA 1 Materialbestellung über KWL GmbH Wasserbau Los 2 Brückenbau Los 3 - Widerlager Brückenbau Los 3 - Brücke Freianlagen Los 4 Summe (brutto) ARGE (Ludwig Pfeiffer/U&W) Fa. Muffenrohr Tesch GmbH & Co. KG Tesch GmbH & Co. KG Glück GmbH Tesch GmbH & Co. KG Vertragszeitpunkt 987.948,92 € Juli 2012 217.796,54 € Juli 2012 3.857.314 € Juni 2013 164.144,97 € Juli 2014 131.581,87 € September 2014 September 2014) 1.063.012,21 € aktuelle Budgetübersicht (Soll-Ist-Vergleich) Die aktuelle Budgetübersicht (Stand 09.02.2015) für die einzelnen Maßnahmepakete ist der Anlage 1 zu entnehmen. Zur besseren Übersicht werden Kostenabweichungen gegenüber der 2. Rahmenvorlage über eine „Bewertungsampel“ gekennzeichnet: grün ( ) ▲ = Kosten entsprechend Rahmenvorlage gelb (O) = Kosten kritisch rot (!) = deutliches Kostenrisiko grau (-) = entfallene Maßnahme / Kostenpuffer Vorlage „Sachstand und Handlungserfordsernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I; Seite 2 von 9 3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“ Stand 18.03.2015 Maßnahmen Bau- /Fi-beschluss 1 Kosten nach RV Freilegung Kosten aktuell 870.900,00 871.225,83 90.800,00 780.100,00 90.705,00 780.520,83 9.006.000,00 9.992.127,09 Leitungsumverlegung 1. TBA 1.330.000,00 1.519.662,47 Arbeiten im Umfeld der Gewässerverbindung 3.290.000,00 4.405.054,11 Wasserbau 3.693.000,00 3.954.806,77 693.000,00 112.603,74 Erschließung 4.063.200,00 3.999.168,29 Straßenbau Promenade am Hafenbecken Anbindung an die Marina Lindenau - KOSTENPUFFER Sonstiges 2.955.700,00 796.500,00 311.000,00 2.729.559,38 1.255.872,34 13.736,57 4.189.900,00 4.371.495,05 Weitere Vorbereitung Grunderwerb / Bordenordnung / Betriebsverlagerung Sonstige Freilegung Betreuung und Begleitung 432.750,00 2.206.400,00 282.650,00 1.268.100,00 528.040,63 2.281.187,32 261.456,08 1.300.811,02 18.130.000,00 19.234.016,26 LOS 1 - Rodung LOS 2 - Abriss Agricola / Blaues Haus / Halden Bau- /Fi-beschluss 2 Kanalverbindung Spundwand Bau- /Fi-beschluss 3 Gesamtsumme ohne KOSTENPUFFER Differenz Bemerkung / Handlungsempfehlung 325,83 abgeschlossen, Ursache Mehrmengen abgeschlossen 986.127,09 ! ! ! ! Ohne Spundwand (nur angefallene BNK) - -64.031,71 ! - Ausgleich im Rahmen Straßenbau und Puffermaßnahme KOSTENPUFFER (nur angefallene BNK) 181.595,05 ! 1.104.016,26 Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I Seite 3 von 9 3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“ Stand 18.03.2015 Risikoanalyse Einnahmesituation Entsprechend Fortschreibung der Rahmenvorlage zum Projekt Lindenauer Hafen (Anlage 4.1) wurde von Vermarktungseinnahmen wie folgt ausgegangen: bis 2011 51.000 € 2013 530.000 € 2014 2.243.000 € 2015 2.620.690 € 2016 2.192.310 € ∑ 7.637.000 € Entsprechend dem Stand und Ablauf der Vermarktung wurden die Ansätze geprüft. In Anbetracht der vorliegenden Angebote und bisherigen Verhandlungen gibt es keine Anzeichen dafür, dass der Grundstückspreis die Nachfrage begrenzt. Der Mindestpreis wird von den Bietern als marktgerecht eingestuft; auch in den Absagen war der Grundstückspreis nicht das ausschlaggebende Kriterium. Jedoch ist eine zeitliche Anpassung erforderlich. Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat sollen die Einnahmeerzielung wie folgt angepasst werden: bis 2011 2012 2016 2017 2018 2019 2020 2021 51.500 € 1.050 € 990.200 € (Los 2 ohne Rückstellung Los 2b) 1.939.440 € (Teil Los 6a, Los 3, 4, Kita) 1.286.600 € (Los 1, Los 5, Rest Los 6a, Rückstellung Los 2b) 1.078.900 € (Los 6b, Los 7) 1.125.800 € (Los 6c, Los 8) 1.233.300 € (Los 9, Engert) ∑ 7.706.790 € Auf der Grundlage der Informationsvorlage zum Vermarktungskonzept (DSV/2690 Sanierungsgebiet „Zentraler Bereich Lindenauer Hafen“ – Vermarktungskonzept) wurde ab April 2013 ein Investorenauswahlverfahren durchgeführt. Für den ersten Vermarktungsabschnitt wurden 6 Lose / Baufelder ausgeschrieben. Ziel des Investorenauswahlverfahrens war und ist es, neben der Gewährleistung der Einnahmen aus Grundstücksveräußerungen als einen Teil der Gesamtfinanzierung des Projektes auch die Sicherung der im Zuge der Rahmenvorlage (RBV-1329/12 vom 18.07.2012) durch den Stadtrat benannten weiteren Zielsetzungen: - architektonisch und städtebauliche Qualität - Nutzungsmischung und Nutzungsvielfalt - Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Im Nachgang der 1. Wertungsstufe des Vermarktungsverfahrens (siehe Stand 2. Controllingbericht) und auch zu Beginn des Verhandlungsverfahrens konnte noch generell davon ausgegangen werden, dass die geplanten Einnahmen sowohl hinsichtlich Höhe als auch Zeitpunkt realisierbar sind. Aktuell muss jedoch festgestellt werden, dass sich die Vermarktung zumindest hinsichtlich des zeitlichen Ablaufs schwieriger, als zum Zeitpunkt der Rahmenvorlage angenommen, gestaltet (s. auch Anlage II). Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I Seite 4 von 9 3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“ Stand 18.03.2015 Bei der aktuellen Entwicklung auf dem Leipziger Wohnungsmarkt und der wachsenden Nachfrage, die sich mittelfristig auch stärker auf Flächenneuentwicklung orientieren wird, ist von einer Vermarktung zu den gesetzten Preisen auszugehen. Aufgrund der aktuellen Orientierung der Investoren auf die risikoärmere Lückenentwicklung im Bestand ist hinsichtlich der sehr positiv eingeschätzten Entwicklungszeit dieser Flächenneuentwicklung eine zeitliche Verschiebung abweichend zu o.g. Planungsansätzen erforderlich. Um das damit einhergehende Haushaltsrisiko und eine Unterdeckung im Budget zu vermeiden und die Umsetzung der beschlossenen Baumaßnahmen als Voraussetzung der Grundstücksveräußerung zu gewährleisten, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, im Rahmen des mit der Rahmenvorlage (RBV-1329/12 vom 18.07.2012) bestätigten Gesamtbudgets in Höhe von 18,1 Mio. EUR zunächst über die gesamtstädtische Liquidität abzudecken. Dies entspricht dem auch sonst üblichen Verfahren bei Fördermitteln: i.d.R. werden die Maßnahmen durch die Stadt finanziert, der Fördermittelabruf erfolgt erst nach erbrachter (Teil-)Bauleistung. Mit diesem Vorgehen wird auch dem Beschlusspunkt 5 der Rahmenvorlage (RBV-1329/12 vom 18.07.2012) Rechnung getragen, demnach der Budgetansatz im Projekt bis zum Projektabschluss durch eine Übertragung aller Haushaltsreste zu sichern ist. Allerdings müssen die weiteren Ergebnisse der Vermarktung kritisch begleitet werden. Zumindest mittelfristig müssen die entsprechend Rahmenvorlage zugesicherten Grundstückseinnahmen auch realisiert werden, da sonst die Liquidität der Stadt in erheblichem Umfang geschmälert werden würde. Durch eine externe Unterstützung der Vermarktung sowie einer Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit soll die Grundstücksvermarktung beschleunigt werden. Für den 2. Vermarktungsabschnitt liegen mehre Interessentenanfragen vor, eine Ausschreibung mit dem Ziel maximaler Vermarktungserlösen ist jedoch erst mit ersten Erfolgen (beurkundete Kaufverträge) im ersten Vermarktungsabschnitt zielführend – wenn der Standort Lindenauer Hafen als solcher am Markt wahrgenommen wird. Zusammenfassend muss aus Sicht des Controllings für den Lindenauer Hafen resümiert werden, dass die Vermarktungseinnahmen derzeit mit einem nicht unerheblichen Risiko behaftet sind. Dieses Risiko entsteht insbesondere durch den Verzug bezüglich des Zeitpunktes der Einnahmen, aber auch durch ein (geringes) Risiko hinsichtlich der Höhe der Einnahmen. In Anlage II der Vorlage sind Handlungsansätze dargestellt, die die zukünftige Vermarktung und Einnahmeerzielung verbessern sollen. Sollten auf dieser Basis bis zum 30.06.2016 keine Vermarktungserfolge zu verzeichnen sein, wird dem Stadtrat ein Beschluss zur vollständigen Neuausrichtung des Verfahrens vorgelegt. Risikoanalyse Bau- und sonstige Maßnahmen Auch wenn zwischenzeitlich alle Baulose vergeben wurden, welche durch das hohe Finanzvolumen das Gesamtprojekt ganz wesentlich prägen (Erschließung, Wasserbau), befindet sich das Projekt noch mitten in der Umsetzung. Insofern können die im ersten Sachstandbericht aufgezeigten allgemeinen Risikogruppen auch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden: Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I Seite 5 von 9 3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“ Stand 18.03.2015 - nicht vorhersehbare Mehr- und Mindermengen unvorhergesehene Erfordernisse insbesondere beim Tiefbau Fortschreibung der Planung mit entsprechender Präzisierung Nachtragsrisiko Bauverzug Ausschreibungsrisiken (z.B. aufgrund Marktsituation) Fördermittelrisiko Abgeschlossene Maßnahmen Entsprechend Anlage 1 sind zum jetzigen Zeitpunkt folgende Leistungen abgeschlossen: - Los 1 – Rodung - Los 2 – Abriss - Grunderwerb / Betriebsverlagerung/ Bodenordnung - Sonstige Freilegung Leitungsumverlegung, 1. BA Diese Leistungen konnten jeweils im Rahmen der Kostenansätze der Rahmenvorlage abgeschlossen werden. Lediglich bei der Leitungsumverlegung ist gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss eine Kostensteigerung von 140.190 EUR eingetreten (Kostensteigerung von ca. 10,2 % bezogen auf die Teilmaßnahme). Lfd. Maßnahmen 2. Bau- u. Finanzierungsbeschlusses Gewässerverbindung (RBIV-1330/12) Im Bereich Wasserbau zeichnen sich im Zuge der Umsetzung, vor allem bedingt durch erhebliche und nicht vorhersehbare Mehrmengen und Ablagerungen deutliche Kostensteigerungen ab. Durch einen Technologiewechsel im Bauwerk Brücke konnten hier erhebliche Einsparungen erzielt werden, die jedoch die Kostenmehrungen im Wasserbau nicht decken. Die Maßnahme Freianlagen bewegt sich leicht unterhalb des mit o.g. Bau- und Finanzierungsbeschluss festgelegten Kostenrahmens. Die Kostenmehrung gegenüber dem Beschluss beläuft sich auf etwa 1.602.590 EUR bzw. 23,7 % (Mehrkosten Wasserbau und Umfeld = 1.790.620 EUR, Mehrkosten Freianlagen 19.670 EUR, Minderkosten Brücke = - 207.700) und ist in Anlage III begründet. Lfd. Maßnahmen des 3. Bau- u. Finanzierungsbeschlusses Erschließung (RBV-1363/12) Die Teilmaßnahme straßen- und medientechnische Erschließung ist weitestgehend fertiggestellt. Die voraussichtlichen Kosten liegen unterhalb des veranschlagten Budgets. Im Zuge der Planung und Genehmigung der Maßnahme Promenade am Hafenbecken haben sich erhebliche Mehrbedarfe in Bezug auf die Instandsetzung des Kaimauerkopfes ergeben. Durch Alternativlösungen konnten die Kosten minimiert, jedoch Mehrkosten nicht vermieden werden. Die Mehrkosten könnten im Rahmen des Bau- und Finanzierungsbeschlusses durch Minderkosten in der Teilmaßnahme straßen- und medientechnische Erschließung sowie durch den Entfall der Puffermaßnahme Anbindung Marina-Lindenau (-297.260 EUR) vollständig gedeckt werden. Es verbleibt Überschuss in Höhe von rd. 64.030 EUR. Dieser kann einen Teil der Kostenerhöhungen im Rahmen der Sonstigen Beauftragungen (weiteren Vorbereitung / Öffentlichkeitsarbeit) decken. Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I Seite 6 von 9 3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“ Stand 18.03.2015 Spundwand Auf Grundlage der gutachterlich durchgeführten Untersuchungen zur hydraulischen Beeinflussung der Flächennaturdenkmale wurde der Antrag auf Änderung der Plangenehmigung zwischenzeitlich eingereicht. Im Rahmen des weiteren wasserrechtlichen Verfahrens ist das naturschutzrechtliche Einvernehmen erforderlich. Im Konkreten kann danach die im vorhandenen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) aufgeführte Maßnahme (Los5-Spundwand) entfallen (Einsparung 745.750 EUR). Die damit einhergehenden Kostenreduzierungen (-745.750 EUR) im 2. Bauund Finanzierungsbeschlusses Gewässerverbindung (RBIV-1330/12) dienen zur Deckung eines Teils der Mehrkosten im Zuge der Teilmaßnahme Wasserbau. Sonstige Beauftragungen In der Umsetzung der Maßnahmen haben sich gegenüber der Rahmenvorlage Kostenerhöhungen bzw. eine Erhöhung der Risiken in folgenden Punkten ergeben: - - - Weitere Vorbereitende Planung und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 95.370 EUR durch: - zukünftige Erarbeitung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie durch ein externes Büro zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit ursprünglich nicht im Projekt budgetierte Mehrkosten im Bereich der Masterplanung und der Erstellung des B-Plans Grunderwerb und Bodenordnung in Höhe von 74.790 EUR bedingt durch die bisher nicht im Projekt budgetierten Bewirtschaftungskosten der Grundstücke. Durch eine Zwischennutzung sollen die Bewirtschaftungsverluste zukünftig minimiert werden. Betreuung und Begleitung in Höhe von 32.710 EUR aufgrund des höheren Steuerungsaufwands Diese Mehrkosten in Summe von 202.870 EUR können nur zum Teil durch Minderkosten der „Sonstigen Freilegung“ (-21.190 EUR) und Sonstige Einsparungen (-10.660 EUR) gedeckt werden. Die verbleibenden Mehrkosten gegenüber der Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage in Höhe von 171.020 EUR können zum Teil durch Einsparungen aus dem 3. Bau- und Finanzierungsbeschluss „Erschließung“ in Höhe von 64.030 EUR (s. Pkt. 2.3) gedeckt werden. Die verbleibenden 106.990 EUR müssen als Mehrauszahlungen geplant werden. Hiervon können voraussichtlich mind. 66.670 EUR durch zusätzliche Finanzhilfen aus dem Programm Stadtumbau-Ost gedeckt werden.  Hinweis: keine Veränderung zum 2. Controllingbericht 2.5 Einhaltung Terminplanung Nach aktuellem Stand der Planungen, Ausschreibungen und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ergibt sich gegenüber der mit der Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage sowie mit den einzelnen Bau- und Finanzierungsbeschlüssen (s. 2.1) präzisierte Zeitschiene eine Verzögerung in der Umsetzung von etwa 6 Monaten. Hinsichtlich der Vermarktung wurden die Einnahmeerwartungen s. Pkt. 2.4 korrigiert, nach bisherigen Erkenntnissen ergeben sich aus diesen zeitlichen Verzögerungen jedoch noch keine Risiken hinsichtlich der mittelfristig zu erwartenden Einnahmehöhe. Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I Seite 7 von 9 3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“ Stand 18.03.2015 Handlungsempfehlungen Gegenüber der Rahmenvorlage mit einem Volumen von 18,13 Mio. EUR werden sich die Maßnahmekosten für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme im Lindenauer Hafen nach jetzigem Stand voraussichtlich auf 19,23 Mio. EUR (bei Entfall der Puffermaßnahmen Spundwand und Anbindung Marina-Lindenau) belaufen. Die Mehrkosten für das Gesamtprojekt betragen somit 1,10 Mio. EUR. Ursache der Kostenerhöhungen sind: - Zusätzliche Kosten im Rahmen der Einbindung externer Unterstützung bei der Vermarktung sowie einer erweiterten Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung Wahrnehmung des Projekts und dessen Effekten für die angrenzenden Quartiere in der Bevölkerung sowie der vorbereitenden Planung und Grundstücksbewirtschaftung. Nach Gegenrechnung (Minderkosten 3. Bau- und Finanzierungsbeschluss „Erschließung“ sonstige Minderkosten)von verbleiben 106.990 EUR. Hiervon können voraussichtlich 66.670 EUR durch zusätzliche Finanzhilfen aus dem Programm Stadtumbau-Ost gedeckt werden. - Mehrkosten im Bereich Wasserbau und des 2. Bau- und Finanzierungsbeschlusses. Nach Gegenrechnung von aktivierten Einsparungen betragen diese ca. 997.030 EUR. Zur Deckung wurden 389.710 EUR zusätzliche Fördermittel aus dem Programm Stadtumbau-Ost beantragt. Chancen und Risiken Aktuell sind für die Gesamtmaßnahme 18,10 Mio. € inkl. Nachträge beauftragt, davon wiederum 14,66 Mio. € bereits abgerechnet. Dies berücksichtigend können weitere Risiken aus Nachträgen bzw. Mehr- und Mindermengen noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden, wenngleich das Risiko mit zunehmendem Umsetzungsstand abnimmt. Handlungserfordernis In Summe werden die Eckwerte der Rahmenvorlage für den Bereich Gewässerverbindung und Umfeld (9.006.000 EUR, 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss) um 986.130 EUR (11 %) überschritten. Die aktuelle Kostenerwartung liegt bei 9.992.130 EUR. Wesentliche Einsparungen sind aufgrund des Umsetzungstandes nicht mehr möglich und mit Hinblick auf die folgenden Pkt. kritisch zu hinterfragen: - Bereits mit der Überarbeitung der Rahmenvorlage wurden erhebliche Abstriche in der Qualität der Außenanlagen vorgenommen. Eine weitere Reduzierung der Qualitäten würde dem Anspruch an das neu zu entwickelnde Quartier nicht gerecht werden. - Im Rahmen des Vermarktungskonzeptes wurde die Entwicklung eines hochwertigen, modernen Quartiers beschrieben und den Investoren im Rahmen der Ausschreibung auch zugesichert. Eine Reduzierung der Qualität durch die Stadt könnte sich unmittelbar auf Fortschritt der Vermarktung und auch ggf. Höhe der Einnahme aus Grundstücksveräußerungen negativ auswirken. Weitere Mehrkosten in Höhe von 106.990 EUR ergeben sich im Bereich der Weiteren Vorbereitung und sind hier vor allem durch eine zukünftig geplante intensivere Öffentlichkeitsarbeit (rd. 95.370 EUR) begründet. (s. Anlage II) Alle anderen Maßnahmeteile sind bezüglich der Kostenentwicklung aktuell unkritisch. Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I Seite 8 von 9 3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“ Stand 18.03.2015 Fazit: Ziel der für die Umsetzung verantwortlichen Ämter ist die konsequente Vermeidung weiterer Risiken und Prüfung aller Möglichkeiten der Kostenoptimierung ohne die Qualitäten des Quartiers zu gefährden. Um die weitere Umsetzung der laufenden Maßnahmen und damit auch die Erzielung der geplanten Einnahmen nicht zu gefährden ist eine Erhöhung des Budgets erforderlich. Zur Verbesserung der Ergebnisse der Vermarktung und Minimierung des Haushaltsrisikos durch ausbleibende Grundstückseinnahmen sind die in Anlage II der Vorlage dargestellten Maßnahmen zur Verbesserung der Vermarktung umgehend umzusetzen. Über die weitere Kostenentwicklung und Stand der Grundstücksvermarktung ist mind. zweimal jährlich zu berichten. Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I Seite 9 von 9 Sachstandsbericht Vermarktung Stand 18.03.2015 Anlage II: Sachstandsbericht Vermarktung „Entwicklung des Lindenauer Hafens“ 1. Hintergründe zur Verfahrenswahl und zum Stand Die Vermarktung der Grundstücke am Lindenauer Hafen erfolgt bislang entlang eines innerhalb der Verwaltung abgestimmten Konzeptes, welches der Stadtrat am 23.01.2013 zur Kenntnis genommen hat. Mit dem gewählten Verfahren werden im Kern drei Ziele verfolgt: 1. Die Stadt möchte ihre Grundstücke so verkaufen, dass eine möglichst zeitgleiche Entwicklung der Wohnungsbauvorhaben stattfindet. Hintergrund ist die Überlegung, dass ein neu einzuführendes Stadtquartier seine Qualität in hohem Maße aus sich selbst heraus entwickeln muss; dazu Bedarf es der raschen Überschreitung einer gewissen kritischen Masse. 2. In dem Wohnquartier am Lindenauer Hafen soll eine beispielhafte Qualität entstehen. Diese wurde in den wesentlichen Zügen in dem vom Stadtrat beschlossenen Masterplan (RBV-429/10 vom 16.06.2010) und den hier definierten Rahmenbedingungen zur Dichte, Typologie und der städtebaulichen Struktur festgelegt. Des Weiteren sollten im Ergebnis der politischen Diskussion der Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage (RBV-1329/12 v. 18.07.2012) die Kriterien 'Nutzungsmischung und Nutzungsvielfalt' sowie 'Energieeffizienz und Nachhaltigkeit' in die Bewertung der Angebot einfließen. In einem Workshopverfahren mit Fachvertretern der Wohnungswirtschaft wurde herausgearbeitet, inwieweit das vorgesehene Angebot dem Markt entspricht. Dabei wurden die Vorgaben zur Bebauung weiter verfeinert. Um die gesetzten Ziele im Zuge der Grundstücksvermarktung zu gewährleisten, wurden für das Vermarktungsverfahren folgende Vorgaben gemacht: a) Damit die gewünschte Qualität auch tatsächlich entsteht, erfolgt die Vermarktung über einen Investorenwettbewerb. Kern ist, dass sich eine potentieller Erwerber nicht nur mit einem Preis für das Grundstück bewirbt, sondern mit einem konkreten Vorschlag für die Nutzung und einer Verpflichtung, diesen Vorschlag auch innerhalb einer festgelegten Zeit umzusetzen. b) Damit der Wohnungsbau vielfältig wird, sollen verschiedene Bauträger, Baugruppen und Einzelbauherren zum Zuge kommen. Daraus sind die Vorgaben für die Losbildung und Zuschlagserteilung entstanden. Insgesamt orientiert sich das Verfahren an vergleichbaren Umsetzungen in anderen Städten. 3. Der Grundstücksverkauf soll zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme beitragen. Insgesamt sind Erlöse aus den Verkäufen in Höhe von 7,6 Mio. EUR eingeplant. Damit diese Einnahmen mindestens erreicht werden, hat die Stadt Mindestpreise festgesetzt, die im Vergabeverfahren geboten werden müssen. Im Januar 2013 wurde der erste Vermarktungsabschnitt, bestehend aus sechs Losen ausgeschrieben. Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage II Seite 1 von 4 Sachstandsbericht Vermarktung Stand 18.03.2015 2. Bisherigen Erfahrungen mit dem Verfahren Es gingen für alle Lose, ausgenommen die für Selbstnutzer reservierten Lose, ausreichend Angebote ein. In einer Jurysitzung am 06.06.2013 hat die Verwaltung der Stadt Leipzig unter Beratung von Fachleuten die Gebote mit einem Rang versehen, d.h., die geplanten Vorhaben entlang ihrer Qualität in eine Reihenfolge gebracht. Dies erfolgte gemäß der Verfahrensregelungen zunächst ohne Berücksichtigung des gebotenen Kaufpreises vor allem auf der Basis der Qualität der Entwürfe und Einschätzungen zur Marktfähigkeit des vorgeschlagenen Angebotes; der Mindestpreis war jedoch obligatorisch zu bieten. Folgend wurden für alle Lose mit den jeweils höchstbewerteten Bietern Gespräche aufgenommen. Ziel war, vor Abschluss des Vertrages qualitative Nachbesserungen zu erreichen und die Zahlungsbereitschaft oberhalb des Mindestpreises abzufragen. Im Ergebnis dieser Gespräche sind bei mehreren Losen nachrückende Bieter eingebunden worden; aktuell laufen Verhandlungen zu allen Losen. Aufgrund des Ziels einer zeitlich einheitlichen Entwicklung zu mindestens der Lose 2 bis 5, das sich im Zuge der Verhandlungen bestätigte und das zum aktuellen Verhandlungsstand noch nicht garantiert werden kann, konnten noch keine Kaufvertragsabschlüsse erzielt werden. Am weitesten vorangeschritten sind die Verhandlungen zu den Los 3 und 4 (s. RBV-1911/13 vom 11.12.2013). Des Weiteren liegt für eine Teilfläche des Loses 6a von etwa 500 m² eine Reservierungsvereinbarung für eine Baugruppe vor. Die erforderliche Beschlussgrundlage für die kommunalen Gremien zur Veräußerung wird vorbereitet. Aus den Ausschreibungsergebnissen, den bisherigen Verhandlungen sowie aus den Absagen können Schlüsse für die Phase 2 der Vermarktung gezogen werden. Die wesentlichen Erfahrungen und Schlussfolgerungen sind aus heutiger Sicht: 1. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass der Grundstückspreis die Nachfrage begrenzt. Der Mindestpreis wird von den Bietern als marktgerecht eingestuft; auch in den Absagen war der Grundstückspreis nicht das ausschlaggebende Kriterium. Hierzu ist auch festzustellen, dass der Kaufpreis auf die Erstellungskosten insgesamt und damit auf die notwendige Miete nur mäßigen Einfluss hat (je nach Baukosten etwa 5 bis 8 % der Gesamtinvestitionskosten). 2. Die Splittung auf verschiedene Lose und verschiedene Investoren bringt für den Einzelinvestor Vor- und Nachteile: Positiv wird gesehen, dass für das Gesamtareal eine verbindliche Qualität festgelegt wird und damit der Standort insgesamt aus Investorensicht präzise definiert ist. Negativ ist, dass hinsichtlich der zeitlichen Realisierung insbesondere auf den Nachbarbaufeldern zum Kaufzeitpunkt keine Sicherheit besteht und Kaufentscheidungen damit an die Veräußerung der Nachbargrundstücke gebunden werden. 3. Ein durchweg positives Feedback und ein deutliches Interesse zeigen überregionale Anbieter. Für sie ist der Leipziger Markt erst in den letzten zwei Jahren interessant geworden; er kombiniert moderate Einstiegspreise und verfügbare Grundstücke mit mittlerweile auskömmlichen Renditen. Für eine gezieltere und nachhaltigere Ansprache dieser Investorenzielgruppe, die teils mit dem Leipziger Markt weniger vertraut ist, ist die bessere Etablierung des Standortes und die Kommunikation der Qualitäten des neuen Stadtquartiers sowie eine bessere Aufarbeitung der Nachfragepräferenzen erforderlich. Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage II Seite 2 von 4 Sachstandsbericht Vermarktung Stand 18.03.2015 4. Die Teilnahme am Investorenwettbewerb ist für die Bieter mit einem gewissen Aufwand verbunden, weil Kosten für eine Beauftragung von Architekten entstehen1. Dies verhindert auf der einen Seite, dass Investoren sich um die Grundstücke bewerben, ohne konkrete Vorstellungen zur zukünftigen Nutzung zu haben, bedeutet aber mit hoher Wahrscheinlichkeit auch, dass einzelne potentielle Interessenten die Teilnahme scheuen, bzw. gescheut haben. Verbesserungswürdig ist hier das Verhältnis zwischen Aufwand (für die Bieter) und Erkenntnisgewinn für die Ausloberin. 5. Die jeweils mit dem höchsten Rang versehenen Bieter haben zunächst nur ein mäßiges Interesse daran, dass die Verhandlungen zügig zu einem Ende geführt werden. Dies gilt insbesondere, solange für sie erkennbar ist, dass der Vermarktungszeitraum insgesamt noch läuft. Je später eine verbindliche Zusage erfolgt, desto geringer sind die für die Bieter entstehenden Finanzierungskosten. Einzelne Bieter haben deswegen die Verhandlungen durch – vor allem inhaltliche Diskussionen zum Entwurf und zur Machbarkeit – in die Länge gezogen. Verfahrensbedingt kann nicht parallel mit mehreren Bietern für ein Los verhandelt werden. Solche Verfahrensverlängerungen behindern also den Abschluss. 6. Eine besondere Herausforderung ist die Vermarktung von Grundstücken für Selbstnutzer im Geschosswohnungsneubau. Baugruppenprojekte in diesem Segment sind auf dem Leipziger Markt bislang die Ausnahme. Hier werden alternative Entwicklungen geprüft. Hinsichtlich der Stadthausentwicklungen liegen erste konkrete Angebote vor, es wird davon ausgegangen, dass die Nachfrage hier mit voranschreitender Vermarktung deutlich steigen wird. 7. Der Standort wird von der Leipziger Bevölkerung bisher noch nicht als Wohn- und Freizeitstandort wahrgenommen. Die Einbindung und Verbindung zu etablierten Standorten wird erst nach und nach, mit fortschreitender Entwicklung sichtbar. 8. Es bestehen Unsicherheiten für Investoren und ggf. Endnutzer hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Gesamtmaßnahme über die Maßnahmen der Priorität I hinaus, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der ursprünglich geplanten Erweiterung des Hafenbeckens und der Beräumung und Gestaltung des Westufers. Um die offenen Fragen zu klären, prüft die Stadt intensiv sowohl die rechtlichen als auch technischen und finanziellen Möglichkeiten zur Umsetzung der in der informellen Planung (Masterplan) enthaltenen und vom Stadtrat bestätigten Zielstellung und nimmt Teilmaßnahmen in die Fördermittelakquise auf. Dabei genießt die Beräumung des Westufers höchste Priorität. 3. Anpassungen des Verfahrens Auf Basis der genannten Ursachen und Annahmen wurde eine Optimierung der bisherigen Vermarktungsstrategie vorgenommen. Der ursprünglich entsprechend Rahmenvorlage vorgesehen Vermarktungszeitraum verschiebt sich dadurch um bis zu 5 Jahre. Sofern die folgend aufgeführten Maßnahmen bis Mitte 2016 nicht greifen, ist eine grundsätzliche Neuausrichtung der Vermarktung prüfen. Möglichkeiten dazu bestehen: o o o in einer weiteren Reduzierung der Anforderungen an Wettbewerbsteilnehmer einem weitgehenden Verzicht auf konkrete Bauverpflichtungen, in der Veränderung der Loszuschnitte sowie in einer stärkeren Preisdifferenzierung Eine generelle Preissenkung wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand für nicht erforderlich gehalten. 1 Das Investorenauswahlverfahren ist durch das Leipziger 'Büro für Urbane Projekte' gemeinsam mit der LESG und der Stadt durchgeführt worden. Das Büro verfügt über umfangreiche Referenzen für solche Aufgabenstellungen und hat vergleichbare Verfahren in anderen Städten als Basis herangezogen. Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage II Seite 3 von 4 Sachstandsbericht Vermarktung Stand 18.03.2015 Folgende Schritte sind zu Optimierung der Vermarktungsstrategie geplant: 1. Nutzung eines externen Vermarktungspartners: Die LESG hat nach Analyse des Vermarktungsverlaufs eine externe Begleitung und Unterstützung ausgeschrieben: Sie wird zukünftig bei der Vermarktung von der BNP Paribas in Frankfurt am Main unterstützt. BNP Paribas wird unter Ihrem Namen eine unabhängige Einschätzung des Standortes sowie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für potentielle Käufer durchführen um eine gezieltere und nachhaltigere Investorenansprache, insbesondere bei geringerer Standortkenntnis zu ermöglichen. Parallel wird BNP Paribas die vorhanden Kontakte zur Kernzielgruppe der überregional tätigen Bauträger einbringen, um den Interessentenkreis für die weitere Vermarktung deutliche zu erweitern und den Wettbewerbsdruck zu erhöhen. 2. Die Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme werden verringert. Verzichtet wird insbesondere vor dem Hintergrund der in Kraft getretenen EnEV 2014 auf die umfassenden und aufwendigen Darstellung zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des geplanten Vorhabens. Die gewünschten Innovationen wurden bisher nicht erzielt. 3. Die Verbindlichkeit der Gebote wird für die jeweils im Wettbewerb erstplatzierten erhöht. Vorgesehen ist der umgehende Abschluss einer Reservierungsvereinbarung in Verbindung mit einer Reservierungsgebühr für die Dauer der Verhandlungen (ca. 1 % des Kaufpreises, welche bei Abschluss auf den Kaufpreis angerechnet wird). Erreicht werden soll dadurch eine höhere Verbindlichkeit sowie zügigere Entscheidung in den Unternehmen. 4. Das Juryverfahren wird vereinfacht. Dadurch werden vor allem Verfahrenskosten verringert, die den Vermarktungsbemühungen zu Gute kommen können. 5. Die Kommunikation zum Vorhaben wird auf zwei Ebenen deutlich gestärkt: Es wird eine Kommunikationsstrategie zum Projekt durch ein externes Büro entwickelt. Ziel ist, Maßnahmen zu identifizieren, die geeignet sind, den ehemaligen Gewerbestandort als Wohn- und Freizeitquartier neu positiv zu besetzen. Die Kommunikationsstrategie soll im Frühjahr 2015 stehen. Im zweiten Schritt sollen umgehend Maßnahmen dieser Strategie umgesetzt werden. Voraussichtlich wird damit bereits ab Frühjahr 2015 die Medienpräsenz des Vorhabens deutlich verbessert. 6. Überprüfung der Umsetzung weiterer Maßnahmen, die die Umfeldqualität erhöhen und damit das Investitionsrisiko der Investoren senken. Sollten auf Basis der dargestellten Verfahrensanpassung bis zum 30.06.2016 keine Vermarktungserfolge zu verzeichnen sein, ist dem Stadtrat ein Beschluss zur vollständigen Neuausrichtung des Verfahrens vorzulegen. Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage II Seite 4 von 4 Sachstandsbericht 2. Bau- u. Finanzierungsbeschluss „Gewässerverbindung“, Stand 18.03.2015 Anlage III Begründung Mehrkosten im 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss „Herstellung der Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen“ 1. Kostenberechnung / Mittelbedarf auf der Grundlage des Beschlusses Nr. BS/ RBV-1330/12 „2. Bau- und Finanzierungsbeschluss zu Herstellung der Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen“ Der Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben „Herstellung der Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen" (Beschluss Nr. RBV-1330/12 vom 18.07.2012) wurde auf der Grundlage der Kostenberechnung (HOAI Leistungsphase 3) wie folgt bestätigt. Auszahlung gemäß B&F-Beschluss in EUR 8.995.096,00 Einnahmen 8.466.530,00 dav. SEP dav. SUO dav. Vermarktungseinnahmen Eigenanteil in EUR 2. 885.690,00 2.066.360,00 5.514.480,00 528.566,00 Kostenprognose für die Baumaßnahme Unter Berücksichtigung des Worstcase für alle Bau- und Planungskosten werden bis zum kompletten Ende des Bauvorhabens (Mai 2015) Mehrkosten gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss in Höhe von 997.030 EUR prognostiziert. B & F – Beschluss Prognose Differenz 8.995.096,00 9.992.130,00 -997.034,00 * Auszahlung in EUR * Zur besseren Verständlichkeit wurde die Zahl gerundet und in der Vorlage auch gerundet verwendet. In den prognostizierten Mehrkosten sind bereits alle Gegensteuermaßnahmen berücksichtigt. 3. Begründung der Mehrkosten Geplante Bestanteile der Baumaßnahme sind Bauund Leitungsumverlegung, Wasserbau, Freianlagen, Brücke und Spundwand. Planungskosten, Die Mehrkosten über alle o. g. Bestandteile betragen insgesamt 1.950.480 EUR. Darin enthalten sind auch die Baunebenkosten, die sich den Baukosten grundsätzlich anpassen. Zur Begründung im Einzelnen: a) Leitungsumverlegung (140.190 EUR) Maßgebliche Gründe liegen im − − vorgefundenen inhomogenen Baugrund und den dadurch bedingten Verlust von Spundbohlen, die nicht wieder verwendet werden können und entsprechende Kosten verursachen, Auffinden von vor Baubeginn nicht bekannten Betonfundamenten sowie 3 Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage III Seite 1 von 5 Sachstandsbericht 2. Bau- u. Finanzierungsbeschluss „Gewässerverbindung“, Stand 18.03.2015 − erforderlichen Materialwechsel für die Trinkwasserleitung auf Grund zusätzlicher Forderungen bzgl. der Auftriebs- und Standsicherheit infolge des Baugrundes (Wasserlinsen) während der Baumaßnahme. b) Wasserbau (1. 790.620 EUR brutto) Wesentlich für die Mehrkosten sind folgende Ursachen: Ablagerungen (ca. 960.000 EUR) Auf der Basis der Ergebnisse der Erkundungen und Baugrundgutachten sind insgesamt ca. 60.000 t Ablagerungen der Zuordnungsklassen Z 2 und > Z 2 in die Leistungsbeschreibung zur Entsorgung aufgenommen worden. Während der Realisierung des Bauvorhabens wurde festgestellt, dass die vorgefundenen Ablagerungen zum Teil von den ausgeschriebenen qualitativ und mengenmäßig abwichen. Aufgrund der objektiv begrenzten Anzahl und Ausdehnung der Baugrunderkundungen bei Tief- und Wasserbauvorhaben konnten diese im Vorfeld nicht erfasst werden. Die Zuordnung der vorgefundenen – nicht ausgeschriebenen – Ablagerungen erfolgte anhand von Deklarationsanalysen und wurde seitens der Unteren Abfallbehörde des Amtes für Umweltschutz geprüft und bestätigt. Die Ablagerungen, die nicht den ausgeschrieben Qualitäten im Auftragsleistungsverzeichnis entsprachen, mussten entsorgungsseitig anders und kostenintensiver behandelt werden (z. B. Bahnschwellen, MKW-belasteter Boden; Dachpappen). Überschüttete befestigte Flächen (ca.13.500 EUR) Im Baufeld vorgefundene und zu beseitigende Asphalt-, Beton- und Schotterflächen waren mit Lockergestein überschüttet und deshalb während der Vorerkundung 2008 nicht vollumfänglich als ursprünglich befestigte Oberflächen erkennbar. Diesbezüglich entstanden Mengenerhöhungen. Stützmauer im westlichen Uferbereich/ Zufahrt KWL (ca.88.000 EUR) Aufgrund von Abweichungen dokumentierter Grundstücksgrenzen in den Bestandsplänen zu realen Grenzverläufen musste zur Grundstücksgrenze KWL und unter Berücksichtigung einer Zuwegung eine geplante Winkelstützwand in eine platzsparende Bohrpfahlwand mit anbetonierter Vorsatzschale verändert werden. Vorsatzschale Stützwand östlich der Luisenbrücke (ca. 65.000 EUR) Die Stützwand sollte ursprünglich aus einer reinen Bohrpfahlwand bestehen. Aufgrund von einer unvorhergesehenen Inhomogenität des Baugrundes einschließlich unerwarteter Hohlräume entsprachen die Bohrpfähle nach Freilegung nicht den qualitativen Sichtanforderungen und wurden mit einer Vorsatzschale versehen. Weitere Mehrkosten setzen sich aus diversen nicht vorhergesehenen Leistungen zusammen. c) Freianlagen (19.670 EUR brutto) Aus gegenwärtiger Beurteilung wird der veranschlagte Kostenrahmen ohne Steganlage um ca. 80.000 EUR unterschritten. In der Kostenprognose ist auch die Steganlage (100.000 EUR) enthalten, die der ursprünglichen Kostenkalkulation nicht zugrunde lag. Mit Bau der Steganlage ergeben sich rechnerisch 19.670 EUR Mehrkosten. 3 Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage III Seite 2 von 5 Sachstandsbericht 2. Bau- u. Finanzierungsbeschluss „Gewässerverbindung“, Stand 18.03.2015 d) Brücke (-207.700 EUR brutto) Entgegen dem Bau- und Finanzierungsbeschluss konnten im Los 3 „Brücke über die Gewässerverbindung“ ca. 207.700 EUR durch einen Technologiewechsel und ein günstiges Ausschreibungsergebnis eingespart werden. e) Spundwand (-745.750 EUR brutto) Das Los 5 Spundwand ist im Ergebnis der Auswertung eines vorliegenden Monitorings sowie nach Abstimmung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde fachlich nicht mehr erforderlich und kann damit nach formeller Bestätigung der Behörde entfallen (Einsparung ca. 745.750 EUR - Eigenmittel). 4. Folgekosten Allgemeine, sich wiederholende Unterhaltung ab 2015 Im Bau- und Finanzierungsbeschluss RB IV-1330/12 wurden für die hergestellten Bauwerke und Flächen Folgekosten für alle betroffenen Ämter einzeln ausgewiesen. Für die Gewässerunterhaltung im Amt für Stadtgrün und Gewässer wurden ab 2015 20.000 EUR für die sich wiederholenden Pflegegänge in der Vorlage dargestellt. Einmalige Teilentschlammung Lindenauer Hafen entlang der Kaimauer Weiterhin wurden 120.000 EUR Folgekosten für die erstmalige, einmalige Sedimentberäumung seit der Fertigstellung des Lindenauer Hafens 1943 entlang der Kaimauer zur Gewährleistung des Bootsverkehrs und zur Nutzbarkeit der Anlegestellen der zukünftigen MARINA Leipzig-Lindenau eingestellt. Die Fläche zur Teilentschlammung befindet sich in Höhe des „LEIKRA“-Silos und umfasst eine ca. 2.700 m² große über den Wasserspiegel herausragende sedimentierte Einspülungsinsel. Die Realisierung ist für den Zeitraum 04 bis 05/2015 vorgesehen. Auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung erfolgte die Fortführung der Planungen einschließlich der Erarbeitung der wasserbehördlich geforderten Entsorgungs- und Verwertungskonzepte sowie die Ausschreibung. Das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters liegt bei 345.000 EUR. Die Kostenerhöhung ergibt sich hauptsächlich aus folgenden Gründen: − Zurzeit der ursprünglichen Kostenschätzung lag noch kein detailliertes Entsorgungskonzept vor, so dass von einem reinen Ausbaggern, Zwischenlagern und Abtransportieren der Schlammschicht ausgegangen wurde. − Im Rahmen von verdichteten Sedimentuntersuchungen wurden weitere Erkenntnisse zu Verteilung und Konzentration von Inhaltsstoffen, wie Mineralkohlenwasserstoffe, PAK, BTEX und MTBE, festgestellt, die bei der Entsorgung auch kostenseitig berücksichtigt werden müssen. − Die Forderungen der Bodenschutzbehörde zum Entsorgungskonzept der Sedimente und zur Aufbereitung der Eluate des Sedimentes (Vorschaltung Aktivkohlefilter) führten zu erhöhten Aufwendungen. So ist z. B. die Einleitung des Filtratwassers in das Gewässer aufgrund der festgestellten Schadstoffgehalte nicht zulässig. 3 Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage III Seite 3 von 5 Sachstandsbericht 2. Bau- u. Finanzierungsbeschluss „Gewässerverbindung“, Stand 18.03.2015 − Die Forderung nach ökologischer Bauüberwachung beinhaltet eine kostenintensive händische Bergung schützenswerter Tiere und Pflanzen (z. B. Flusskrebse und Muscheln). − Die zuständige Behörde empfahl, nach nochmaliger intensiver Prüfung im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsplanung eine permanente Kampfmittelsondierung während der Baggerarbeiten durchzuführen. Den Kosten in der Vorlage aus dem Jahr 2012 lag nur eine Auswertung auf Grund vorhandener Luftbilder zugrunde. Die Erhöhung der Baunebenkosten beträgt 15.600 EUR. Damit ergibt sich aus Bau- und Baunebenkosten für die Teilentschlammung des Lindenauer Hafens ein zu veranschlagendes Budget für in Höhe von 360.600 EUR. Eventuelle Kostenerhöhungen durch unvorhersehbare Maßnahmen (Nachträge) sind in diesen Betrag nicht enthalten. Deshalb wird bei der Mittelbeantragung eine Sicherheit von 10% kalkuliert (36.000 EUR). Somit ergibt sich im Vergleich zum 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss „Herstellung der Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen“ sowohl eine zeitliche Verschiebung der Teilentschlammung vom Jahr 2014 in das Jahr 2015, als auch ein Mehrbedarf in Höhe von 276.600 EUR. Der Gesamtbetrag von 396.600 EUR (Baukosten 345.000 EUR, Baunebenkosten 15.600 EUR, 10 % Sicherheit für Unvorhergesehenes = 36.000 EUR) soll wie folgt gedeckt werden: Aufwand Ergebnishaushalt PSP-Element 1.100.55.2.0.01 SK 42211000 396.600 EUR Deckung Gewässerunterhaltung ASG (PSP-Element 1.100.55.2.0.01, SK 42211000 Folgekosten bereits mit Beschluss IV-1330/12 geplant) 120.000 EUR Deckung Gewässerunterhaltung ASG (PSP-Element 1.100.55.2.0.01, SK 42211000 interne Deckung ASG) 80.000 EUR Deckung Stadthaushalt ( KST 1098600000 (unterjährige Finanzierung ohne Deckung EH.) SK: 42211000 überplanmäßiger Aufwand) 196.600 EUR 5. Zusammenfassung Die erwarteten Mehrkosten in Höhe von ca. 997.030 EUR gegenüber dem 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss „Herstellung der Gewässerverbindung zwischen Karl-HeineKanal und Lindenauer Hafen“ sollen wie folgt gedeckt werden: - Eigenmittel aus dem Haushalt des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (PSP-Element 7.0001346.700 (Grünanlage/ Landschaftssee Lindenthal), SK 78511000) 190.000 EUR - Budgeterhöhung aus dem Stadthaushalt (KST 1098700000 (unterjährige Finanzierung ohne Deckung FH SK: 78513000) 807.030 EUR Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung als zuständiges Amt zur Fördermittelakquise im Rahmen der Städtebauförderung hat die entsprechenden 3 Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage III Seite 4 von 5 Sachstandsbericht 2. Bau- u. Finanzierungsbeschluss „Gewässerverbindung“, Stand 18.03.2015 begründeten Mehrkosten gegenüber der Fördermittelbehörde angezeigt. Die Erhöhung der Fördermittel für die hier aufgeführten Mehrkosten wurde i.H. von 389.710 EUR in Aussicht gestellt. Diese Mittel würden die Budgeterhöhung aus dem Stadthaushalt nachträglich verringern. Die Folgekosten für die erstmalige, einmalige Teilentschlammung betragen 360.600 EUR. Die Deckung ist im Punkt 4 dargestellt. Fördermittel können für Unterhaltungsmaßnahmen nicht in Anspruch genommen werden. Aus Gründen des Fördermittelmanagements werden die Maßnahmen in den einschlägigen Tabellen den einzelnen Fördermittelrichtlinien zugeordnet und entsprechend dargestellt. Somit unterteilt sich z. B. das Los Wasserbau in Baufeldvorbereitung und Wasserbau (siehe Tabelle). Finanz. Leitungsumverlegung Baufeldvorbereitung Brücke Freianlage Wasserbau Spundwand Summe SEP SUO SUO SUO Jessica Kosten gesamt Kosten gesamt gem.2.RV-Beschluss gem.B&F-Beschluss 1.330.000,00 Kosten gesamt gem. Prognose Kostendiff. B&F-Beschluss / Prognose rechnerisch gerundet 3.693.000,00 693.000,00 1.379.466,85 1.088.448,13 641.501,72 1.539.881,43 3.487.444,00 858.353,87 1.519.660,00 2.411.710,00 433.800,00 1.559.550,00 3.954.810,00 112.600,00 140.193,15 1.323.261,87 -207.701,72 19.668,57 467.366,00 -745.753,87 140.190,00 1.323.260,00 -207.700,00 19.670,00 467.360,00 -745.750,00 9.006.000,00 8.995.096,00 9.992.130,00 997.034,00 997.030,00 3.290.000,00 3 Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage III Seite 5 von 5 Maßnahme- und Finanzplanung: Soll-Ist-Vergleich Stand 18.03.2015 Anlage IV: Aktuelle Finanzierungsübersicht Finanzierung entsprechend Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage, Anlage 4.1, Mai 2012 Ausgaben 2016 2017 2018 2019 2020 bis 2014 2015 8.305.100,00 3.293.310,00 1.226.680,00 2.554.000,00 1.158.020,00 8.232.010,00 73.090,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 4.086.500,00 132.500,00 75.000,00 2.254.500,00 1.200.000,00 3.662.000,00 424.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Kanalverbindung - Wasserbau inkl. Planung 3.693.000,00 178.880,00 128.450,00 2.470.000,00 915.670,00 3.693.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 EFRE - vorbereitende Freilegungsmaßnahmen / Programmsteuerung 1.267.300,00 962.800,00 58.500,00 0,00 0,00 1.021.300,00 246.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 778.100,00 0,00 0,00 30.000,00 45.000,00 75.000,00 10.100,00 693.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 18.130.000,00 4.567.490,00 1.488.630,00 7.308.500,00 3.318.690,00 16.683.310,00 753.690,00 693.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Städtebauliche Erneuerung Gesamtkosten bis 2011 2012 2013 2014 Weitere Vorbereitung / Öffentlichkeitsarbeit Grunderwerb / Bodenordnung Baumaßnahmen Freilegung Leitungsumverlegung 2012 Straßen und Wege im Sanierungsgebiet Betreuung Stadtumbau-Ost - Umfeld der Kanalverbindung Baumaßnahmen Promenade Baufeldvorbereitung Wasserbau Leitungsumverlegung im Rahmen Wasserbau Brücke Spundwand im Bruch am Hafen / Finanzierungskosten Jessica Summe Finanzierung Einnahmen SEP FH (2/3), bewilligt SU-O FH (2/3), Zielvereinbarung JESSICA-Fonds, Zielvereinbarung EFRE FH (75 %), bewilligt Vermarktungseinnahmen / Erschließungsbeiträge Eigenanteile (vgl. Tabelle 4.2 Zuschüsse/Eigenanteile) Gesamtkosten bis 2011 2012 2013 2014 3.873.000,00 bis 2014 14.300.238,00 2.708.857,00 1.000.291,00 5.262.090,00 3.114.988,00 2.636.000,00 0,00 912.250,00 7.637.000,00 1.966.808,00 779.090,00 369.090,00 1.553.000,00 2.810.000,00 12.844.238,00 800.000,00 830.000,00 691.049,00 51.000,00 221.201,00 530.000,00 2.243.000,00 3.114.988,00 2.353.000,00 3.640.000,00 912.250,00 2.824.000,00 3.829.762,00 1.858.633,00 488.339,00 2.046.410,00 -554.310,00 3.839.072,00 2015 2016 753.690,00 702.310,00 283.000,00 -2.150.000,00 -1.490.000,00 2.620.690,00 2.192.310,00 0,00 -9.310,00 2017 2018 2019 2020 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage IV Seite 1 von 2 Maßnahme- und Finanzplanung: Soll-Ist-Vergleich Stand 18.03.2015 Finanzierung aktuell, Stand Januar 2015 Ausgaben Städtebauliche Erneuerung Weitere Vorbereitung / Öffentlichkeitsarbeit Grunderwerb / Bodenordnung Baumaßnahmen Freilegung Leitungsumverlegung 2012 Straßen und Wege im Sanierungsgebiet Betreuung Stadtumbau-Ost - Umfeld der Kanalverbindung Baumaßnahmen Promenade Baufeldvorbereitung Wasserbau Leitungsumverlegung im Rahmen Wasserbau Brücke Gesamtkosten 8.407.050,00 bis 2011 2012 2013 2014 3.293.310,00 bis 2014 2015 2016 2017 7.572.440,00 685.290,00 139.320,00 528.040,00 357.680,00 100.000,00 70.360,00 2.281.190,00 2.223.510,00 57.680,00 2018 10.000,00 2019 2020 0,00 0,00 0,00 151.120,00 151.120,00 0,00 1.519.660,00 1.430.520,00 89.140,00 2.743.300,00 1.183.740,00 2.454.830,00 954.780,00 288.470,00 150.000,00 68.960,00 10.000,00 2.724.950,00 2.596.840,00 339.140,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.660.930,00 132.500,00 1.255.870,00 116.390,00 975.000,00 164.480,00 3.971.260,00 2.346.600,00 1.450.000,00 174.660,00 433.800,00 261.960,00 171.840,00 Kanalverbindung - Wasserbau inkl. Planung 3.954.810,00 194.100,00 3.150.060,00 804.750,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 EFRE - vorbereitende Freilegungsmaßnahmen / Programmsteuerung 1.098.630,00 962.800,00 1.098.630,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 112.600,00 0,00 112.600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 19.234.020,00 4.582.710,00 14.658.680,00 4.086.880,00 478.460,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 Spundwand im Bruch am Hafen / Finanzierungskosten Jessica Summe Finanzierung Einnahmen SEP FH (2/3), bewilligt SU-O FH (2/3), vorh. Bewilligung/erfolgte Bewilligungen JESSICA-Fonds, Vertrag EFRE FH (75 %), bewilligt Vermarktungseinnahmen / Erschließungsbeiträge Eigenanteile (vgl. Tabelle 4.2 Zuschüsse/Eigenanteile) zusätzlich SU-O FH (2/3), in Beantragung Gesamtkosten bis 2011 1.145.350,00 2012 3.371.230,00 2013 5.559.390,00 2014 14.283.420,00 2.824.170,00 798.250,00 1.809.090,00 3.114.990,00 2.637.670,00 0,00 823.970,00 7.706.790,00 1.966.810,00 779.090,00 369.090,00 440.000,00 1.000.000,00 676.670,00 1.800.000,00 805.860,00 51.500,00 18.110,00 1.050,00 4.950.600,00 1.758.540,00 347.100,00 1.562.140,00 3.082.720,00 456.380,00 2.476.670,00 bis 2014 7.908.180,00 2015 2016 2017 2019 2020 * 1.061.600,00 853.900,00 -790.900,00 -225.000,00 -225.000,00 -3.150.000,00 1.939.440,00 1.286.600,00 1.078.900,00 2.359.100,00 -1.939.440,00 -1.061.600,00 -853.900,00 790.900,00 2.131.000,00 1.170.200,00 1.949.440,00 1.331.000,00 800.000,00 180.000,00 10.000,00 990.200,00 6.750.500,00 1.955.880,00 -691.740,00 0,00 315.130,00 141.250,00 3.114.990,00 1.116.670,00 2.800.000,00 823.970,00 52.550,00 2018 * für JESSICA erfolgte eine Aufsummierung der Rückzahlung ab 2020, die Rückzahlung erfolgt in 4 jährlichen Raten zu je 56.250 EUR bis zum 31.12.2033, Sondertilgung mgl. Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage IV Seite 2 von 2 Darstellung Mehrkosten und Deckung Minderkosten Mehrkosten in EUR in EUR Maßnahme Anpassungsbedarf der bisherigen Haushaltsansätze 2015/2016 um die in der Beschlussvorlage Fort.-schreibung 2. RV (RBV-1329/12) enthaltenen Maßnahmen i.H.v. 18,1 Mio. EUR vollständig umsetzen zu können 1.186.976,00 Bedarf (PSP Element 7.0000595.700, SK 7851 3000) Deckung KST unterjährig Finanzierung (KST 1098700000, SK 7851 3000) 2015 in EUR 2016 in EUR 0,00 1.186.976,00 1.186.976,00 1.138.466,00 1.138.466,00 48.510,00 48.510,00 -174.660,00 174.660,00 822.370,00 190.000,00 632.370,00 174.660,00 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss “Gewässerverbindung” Kostenentwicklung gegenüber 2. RV 997.030,00 Leitungsumverlegung Wasserbau- und Baufeldvorbereitung Freianlagen Brücke Entfall Spundwand 140.190,00 1.790.620,00 19.670,00 -207.700,00 -745.750,00 Bedarf Deckung (PSP Element 7.0000595.700, SK 7851 3000) Deckung Eigenmittel ASG PSP Element 7.0000595.700, SK 7851 3000) Deckung KST unterjährig Finanzierung (KST 1098700000, SK 7851 3000) 997.030,00 190.000,00 807.030,00 beantragte Fördermittel SUO zur zukünftigen Entlastung KST 389.710,00 tatsächlicher Mehrbedarf KST nach Fördermittelbereitstellung 417.320,00 174.660,00 3. Bau- und Finanzierungsbeschluss “Erschließung” Kostenentwicklung gegenüber 2. RV -64.030,00 Straßen- und medientechnische Erschließung Promenade am Hafenbecken Entfall der Maßnahme Wegeanbindung Marina Leipzig-Lindenau -64.030,00 -226.140,00 459.370,00 -297.260,00 Sonstige Beauftragungen Kostenentwicklung gegenüber 2. RV 171.020,00 Öffentlichkeitsarbeit und weitere vorbereitende Planung Grund/Bodenordnung/Grundstücksbewirtschaftung Betreuung und Begleitung Sonstige Freilegung Sonstige Einsparung 31.700,00 139.320,00 31.700,00 31.700,00 75.290,00 75.290,00 1.570.300,00 1.166.000,00 404.300,00 1.570.300,00 1.570.300,00 1.166.000,00 1.166.000,00 404.300,00 404.300,00 95.370,00 74.790,00 32.710,00 -21.190,00 -10.660,00 Bedarf (PSP Element 7.0000595.700, SK 7851 3000) Deckung KST unterjährig Finanzierung (KST 1098700000, SK 7851 3000) 106.990,00 106.990,00 beantragte Fördermittel SUO zur zukünftigen Entlastung KST 66.670,00 tatsächlicher Mehrbedarf KST nach Fördermittelbereitstellung 40.320,00 Mehrbedarf aufgrund der Vorfinanzierung von Vermarktungseinnahmen gegenüber der Fortschreibung der 2. RV Bedarf (PSP Element 7.0000595.700, SK 7851 3000) Deckung KST unterjährig Finanzierung (KST 1098700000, SK 7851 3000) Folgekosten Teilentschlammung Hafenbecken (Ergebnishaushalt) Mehrbedarf Bedarf Eigenmittel (PSP Element 1.100.55.2.0.01, SK 4221 1000) Deckung Eigenmittel ASG (PSP Element 1.100.55.2.0.01, SK 4221 1000) Deckung KST unterjährig Finanzierung (KST 1098600000, SK 4221 1000) Seite 1 276.600,00 276.600,00 276.600,00 80.000,00 196.600,00 276.600,00 80.000,00 196.600,00 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. VI-DS-01073 vom 17.06.2015 Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.215 Beschluss- Nr. VI-DS-01073 Eingereicht von Dezernat für Stadtentwicklung und Bau (VI) Lindenauer Hafen: 1) Sachstandsbericht und 3. Controllingbericht 2) Änderung der Fortschreibung der II. Rahmenvorlage (RBV-1329/12) 3) Änderung des 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss "Gewässerverbindung" (RBV1330/12) 4) Überplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2015/16 gemäß § 79 SächsGemO i.H.v. 3.861.296 € (PSP-7.0000595.700) 5) Überplanmäßiger Aufwand im Ergebnishaushalt für 2015 gemäß § 79 SächsGemO i.H.v. 196.600 € infolge Kostenerhöhung für Teilentschlammung Stand vom 14.12.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Dezernat für Stadtentwicklung und Bau Sachstand: Die Maßnahme ist planmäßig in Umsetzung. Der mit der o. g. Vorlage beschlossene Kostenrahmen wird gehalten. Hinsichtlich der Vermarktung konnten gegenüber der in o. g. Vorlage dargestellten Planung ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Eine umfängliche Darstellung des Sachstands ist zwischenzeitlich mit der Vorlage VI-DS-02034 erfolgt.