Daten
Kommune
Leipzig
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1019821.pdf
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609 kB
Erstellt
18.03.15, 12:00
Aktualisiert
11.01.16, 00:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01073
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
11.05.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
12.05.2015
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
19.05.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
26.05.2015
2. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
02.06.2015
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
08.06.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Lindenauer Hafen: 1) Sachstandsbericht und 3. Controllingbericht, 2) Änderung der
Fortschreibung der II. Rahmenvorlage (RBV-1329/12), 3) Änderung des 2. Bau- und
Finanzierungsbeschluss "Gewässerverbindung" (RBV-1330/12), 4) Überplanmäßige
Auszahlung im Finanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2015/16 gemäß § 79
SächsGemO i.H.v. 3.861.296 € (PSP-7.0000595.700), 5) Überplanmäßiger Aufwand im
Ergebnishaushalt für 2015 gemäß § 79 SächsGemO i.H.v. 196.600 € infolge
Kostenerhöhung für Teilentschlammung
Beschlussvorschlag:
1. Der neue Gesamtkostenrahmen wird bestätigt: Die voraussichtlichen Gesamtkosten der
Maßnahme erhöhen sich von 18.130.000 € um 1.104.020 € auf 19.234.020 € (+ 6,1 % gegenüber
„Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage“, RBV-1329/12).
2. Von den Mehrkosten aus Pkt. 3. entfallen 997.030 € auf die Gewässerverbindung. Demzufolge
ändert sich der 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss „Gewässerverbindung“ RBV-1330/12: Für die
Herstellung der Gewässerverbindung erhöhen sich die Kosten von 8.995.096 € um 997.030 € auf
9.992.126 €
3. Im PSP-Element 7.0000595.700, Sachkonto 78513000 werden überplanmäßige Auszahlungen
gemäß § 79 SächsGemO zur Finanzierung der Mehrkosten und der Wiederaufstockung nicht
übertragbarer Ermächtigungen aus den Vorjahren wie folgt bestätigt:
→ 2015: i. H. v.
→ 2016: i. H. v.
1.992.536 €
298.460 €
Die Deckung im Finanzhaushalt erfolgt anteilig
2015:
2016:
ASG
PSP: 7.0001253.770
Grünanlage/Landschaftssee
Lindenthal
SK: 78511000
KST: 1098700000Unterjährige
Finanzierung ohne
Deckung FH
SK: 785110002015
190.000 €
0€
1.802.536 €
298.460 €
4. Im PSP-Element 7.0000595.700, Sachkonto 78513000 werden überplanmäßige Auszahlungen
gemäß § 79 SächsGemO zur Vor- bzw. Zwischenfinanzierung der später zu erzielenden
Vermarktungseinnahmen (Mindereinzahlungen) wie folgt bestätigt:
→ 2015: i. H. v.
→ 2016: i. H. v.
1.166.000 €
404.300 €
Die Deckung im Finanzhaushalt erfolgt aus der Kostenstelle 1098700000 Sachkonto 78513000.
Dabei stellt die Deckung über die Liquiditätsreserve lediglich eine Vorfinanzierung der zu
erwartenden Einzahlungen aus Grundstückverkäufen dar. Die Einzahlungen werden in den Jahren
2016 bis spätestens 2021 erzielt und werden dann wieder der Liquidität zugeführt.
Die Änderungen ab 2017 sind mit der Haushaltsplanung 2017 ff. anzumelden.
5. Der Stadtrat nimmt die Erhöhung der Folgekosten für die Teilentschlammung des Hafenbeckens
im Haushaltsjahr 2015 von 120.000 € um 276.600 € auf 396.600 € zur Kenntnis. Ein Anteil der
Mehrkosten i.H. von 80.000 € wird innerhalb des PSP-Element 1.100.55.2.0.01 Sachkonto
42211000 durch das ASG selbst gedeckt.
6. Im PSP-Element 1.100.55.2.0.01 Sachkonto 42211000 werden überplanmäßige Aufwendungen
gemäß § 79 in Höhe von 196.600 € bestätigt:
Die Deckung im Ergebnishaushalt erfolgt aus der Kostenstelle 1098600000 – unterjährige
Finanzierung ohne Deckung EH Sachkonto 42211000.
7. Sollten bis zum 30.06.2016 keine unterzeichneten Kaufverträge vorliegen, ist
Vermarktungsstrategie zu überprüfen und dem Stadtrat ein Strategievorschlag
Beschlussfassung vorzulegen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
die
zur
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Finanzhaushalt
396.600
PSP
SK
1.100.55.2.0.01
42211000
2017
1.521.000
PSP
SK
7.0000595.705
68110000
2015
2021
7.654.240
PSP
SK
7.0001253.770
68210000
2015
2017
4.575.340
PSP
SK
7.0000595.700
78513000
Aufwendungen
2015
Einzahlungen
2015
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
wenn ja,
nein
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
20000
PSP1.100.55.2.0.01
SK
42211000
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand
ab
(ohne Abschreibungen) 2015
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.06.2015
zu 18.8. Lindenauer Hafen: 1) Sachstandsbericht und 3. Controllingbericht, 2)
Änderung der Fortschreibung der II. Rahmenvorlage (RBV-1329/12), 3)
Änderung des 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss
"Gewässerverbindung" (RBV-1330/12), 4) Überplanmäßige Auszahlung im
Finanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2015/16 gemäß § 79 SächsGemO
i.H.v. 3.861.296 € (PSP-7.0000595.700), 5) Überplanmäßiger Aufwand im
Ergebnishaushalt für 2015 gemäß § 79 SächsGemO i.H.v. 196.600 €
infolge Kostenerhöhung für Teilentschlammung
Vorlage: VI-DS-01073
Beschluss:
1. Der neue Gesamtkostenrahmen wird bestätigt: Die voraussichtlichen Gesamtkosten der
Maßnahme erhöhen sich von 18.130.000 € um 1.104.020 € auf 19.234.020 € (+ 6,1 %
gegenüber „Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage", RBV-1329/12).
2. Von den Mehrkosten aus Pkt. 3. entfallen 997.030 € auf die Gewässerverbindung.
Demzufolge ändert sich der 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss „Gewässerverbindung"
RBV-1330/12: Für die Herstellung der Gewässerverbindung erhöhen sich die Kosten von
8.995.096 € um 997.030 € auf 9.992.126 €
3. Im PSP-Element 7.0000595.700, Sachkonto 78513000 werden überplanmäßige
Auszahlungen gemäß § 79 SächsGemO zur Finanzierung der Mehrkosten und der
Wiederaufstockung nicht übertragbarer Ermächtigungen aus den Vorjahren wie folgt
bestätigt:
2015: i. H. v. 1.992.536 €
2016: i. H. v.
298.460 €
Die Deckung im Finanzhaushalt erfolgt anteilig
ASG
KST: 1098700000PSP: 7.0001253.770
Unterjährige
Grünanlage/Landschaftssee
Finanzierung ohne
Lindenthal
Deckung FH
SK: 78511000
SK: 785110002015
2015: 190.000 €
1.802.536 €
2016:
0€
298.460 €
→
→
4. Im PSP-Element 7.0000595.700, Sachkonto 78513000 werden überplanmäßige
Auszahlungen gemäß § 79 SächsGemO zur Vor- bzw. Zwischenfinanzierung der später zu
erzielenden Vermarktungseinnahmen (Mindereinzahlungen) wie folgt bestätigt:
2015: i. H. v. 1.166.000 €
2016: i. H. v. 404.300 €
Die Deckung im Finanzhaushalt erfolgt aus der Kostenstelle 1098700000 Sachkonto
78513000. Dabei stellt die Deckung über die Liquiditätsreserve lediglich eine
Vorfinanzierung der zu erwartenden Einzahlungen aus Grundstückverkäufen dar. Die
Einzahlungen werden in den Jahren 2016 bis spätestens 2021 erzielt und werden dann
wieder der Liquidität zugeführt.
→
→
Seite: 1/2
Die Änderungen ab 2017 sind mit der Haushaltsplanung 2017 ff. anzumelden.
5. Der Stadtrat nimmt die Erhöhung der Folgekosten für die Teilentschlammung des
Hafenbeckens im Haushaltsjahr 2015 von 120.000 € um 276.600 € auf 396.600 € zur
Kenntnis. Ein Anteil der Mehrkosten i.H. von 80.000 € wird innerhalb des PSP-Element
1.100.55.2.0.01 Sachkonto 42211000 durch das ASG selbst gedeckt.
6. Im PSP-Element 1.100.55.2.0.01 Sachkonto 42211000 werden überplanmäßige
Aufwendungen gemäß § 79 in Höhe von 196.600 € bestätigt:
Die Deckung im Ergebnishaushalt erfolgt aus der Kostenstelle 1098600000 - unterjährige
Finanzierung ohne Deckung EH Sachkonto 42211000.
7. Sollten bis zum 30.06.2016 keine unterzeichneten Kaufverträge vorliegen, ist die
Vermarktungsstrategie zu überprüfen und dem Stadtrat ein Strategievorschlag zur
Beschlussfassung vorzulegen.
8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat jeweils zum Ende eines Quartals
(erster Termin: 30.09.2015) einen Sachstandsbericht als Informationsvorlage zu geben.
Folgende Themen sollen mindestens Gegenstand der Informationsvorlage sein:
-Übersicht der Lose/Grundstücke mit Aussagen zum Status der Verkaufsverträge, der
erlösten bzw.
zu erlösenden Einnahmen und Bautermine
-Summe der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben pro Berichtszeitraum
-Auswirkungen des Vermarktungserfolges auf den genutzten Jessica-Fonds
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
Leipzig, den 18. Juni 2015
Seite: 2/2
Begründung
Stand 15.04.2015
Lindenauer Hafen - Beschlussvorlage VI-DS-00967
1.) Darstellung der Kostenentwicklung und Begründung der Mehrkosten
2.) Einnahmen sowie Bericht zur Optimierung der Vermarktung
3.) Anpassungserfordernisse im Haushaltsplan
0
Hintergrund und Anlass der Vorlage
Die ehemaligen Gewerbebrachen am Lindenauer Hafen sind in den letzten Jahren
entlang der Beschlusslage beräumt und erschlossen worden. Ein Großteil der
Baumaßnahmen sind abgeschlossen, die Gewässerverbindung ist hergestellt und ab
Sommer 2015 nutzbar; die Vermarktung der Grundstücke für das neue Stadtquartier ist
angelaufen.
Bezogen auf die Gesamtkosten besteht in diesem Stadium ein hoher Grad an Sicherheit.
Die Verwaltung informiert daher mit dieser Vorlage anlassbezogen über den Kostenstand
und noch vorhandene Kostenrisiken. Die Vorlage beinhaltet aus Gründen der besseren
Nachvollziehbarkeit und der Entscheidungszusammenhänge den nach Beschlusslage
durch das Dezernat Finanzen vorzulegenden 3. Controllingbericht, der gemeinsam in der
Verwaltung erarbeitet wurde.
Zur Finanzierung der Kosten tragen – neben 6,7 Mio. EUR Fördermitteleinzahlungen – die
Erlöse aus Grundstückverkäufen wesentlich bei. Mit dieser Vorlage wird über den Stand
der Vermarktung berichtet; dem Stadtrat wird eine aktuelle Einnahmeprognose vorgelegt.
Durch zeitliche Verschiebungen, Änderungen in der Finanzierungszusammensetzung und
Umstellung der Haushaltssystematik sind Anpassungen der Abbildung der Maßnahme im
Haushalt notwendig geworden. Diese wurden in einem ersten Schritt bei der
Haushaltsplanaufstellung 2014 vollzogen. Weitere Anpassungen sind aktuell erforderlich.
Die Vorlage dient der Herbeiführung der haushaltsrechtlich notwendigen Beschlusslage
für diese Anpassungen.
In der Begründung der Vorlage werden zunächst die Kernaussagen in Kurzform
dargestellt. Ausführlichere Herleitungen finden sich jeweils in den Anlagen.
1.) Darstellung der Kostenentwicklung und Begründung der Mehrkosten
Der Stadtrat hat für die Gesamtmaßnahme ein Budget von maximal 18,13 Mio. EUR
bestätigt. Davon sind aktuell (Stand 3.2.2015) für die Gesamtmaßnahme 18,10 Mio. EUR
inkl. Nachträge beauftragt. Bisher abgerechnet wurden 14,66 Mio. EUR. (s.
Controllingbericht Anlage I). Nach gegenwärtigem Stand erhöhen sich die Gesamtkosten
um 1,10 Mio. EUR auf 19,23 Mio. EUR (+ 6,1 %) gegenüber der „Fortschreibung der 2.
Rahmenvorlage“, RBV-1329/12).
Die bestätigten Kosten verteilen sich auf drei Bau- und Finanzierungsbeschlüsse sowie
sonstige Kosten. Hier ist die differenzierte Entwicklung wie folgt (siehe auch tabellarische
Übersicht im Controllingbericht, Anlage I, Seite 2)
1.1
Kostenentwicklung 1. Bau- und Finanzierungsbeschluss: „Freilegungen“
(RBIV-1445/08) (Bauherr: LESG)
Die im 1. Bau- und Finanzierungsbeschluss bestätigten Maßnahmen sind vollständig
innerhalb des Budgets abgeschlossen.
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 1 von 9
Begründung
Stand 15.04.2015
1.2
Kostenentwicklung 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss: „Gewässerverbindung“ (RBIV-1330/12) (Bauherr: Amt für Stadtgrün und Gewässer)
Die Maßnahmen (Leitungsumverlegung, Wasserbau, Freianlagen und Brücke) sind in
vollem Umfang beauftragt und zu einem großen Teil umgesetzt bzw. nicht mehr
erforderlich (Spundwand). Im Zuge der Durchführung der Baumaßnahmen sind in drei
Leistungsbausteinen Mehrkosten entstanden bzw. werden prognostiziert:
- Leitungsumverlegung (Mehrkosten 140.190 EUR, 10,2 % des Kostenansatzes),
die Maßnahme ist beendet und weitestgehend schlussgerechnet
- Wasserbau und Baufeldvorbereitung (Mehrkosten 1.790.620 EUR, 29,3 % des
Kostenansatzes), die Maßnahme ist in der Umsetzung
- Mehrkosten im Rahmen der Herstellung der Freianlagen in Höhe von 19.670
EUR (1,3 % des Kostenansatzes), hier wird im Rahmen der der weiteren
Ausführung auf die Einsparung dieser geringen Überschreitung hingewirkt
Die Begründung der Mehrkosten ist in der Anlage III dargestellt1.
Um die Mehrkosten zu reduzieren, wurde im Projekt gegengesteuert. Dies erfolgte durch:
- Technologiewechsel Brücke (Kostenreduzierung um 207.700 EUR)
- Entfall der Teilmaßnahme Spundwand, begründet durch ein umfassendes
Monitoring (Kostenreduzierung 745.750 EUR)
Bezogen auf den 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss wird damit insgesamt eine
Kostenerhöhung um 997.030 EUR (11,1 % des Kostenansatzes) prognostiziert. Bezogen
auf das in der Rahmenvorlage bestätigte Gesamtbudget ergibt sich eine Kostenerhöhung
von knapp 5,5 %. Aufgrund des fortgeschrittenen Projektstandes ist eine weitere
Reduzierung der Mehrkosten unwahrscheinlich.
Für die Stadt verbleiben somit zusätzliche Eigenanteile in Höhe von 997.030 EUR. Diese
werden gedeckt aus:
- Eigenmitteln aus dem Haushalt des Amtes für Stadtgrün und Gewässer (PSPElement 7.0001346.700 (Grünanlage/ Landschaftssee Lindenthal), Sachkonto
78511000)
190.000 EUR
- Budgeterhöhung aus dem Stadthaushalt
(KST 1098700000 (unterjährige Finanzierung ohne Deckung FH) Sachkonto:
785130000)
807.030 EUR
Zur Kofinanzierung der Mehrkosten sind zusätzliche Fördermittel aus dem Programm
Stadtumbau-Ost in Höhe von rd. 389.710 EUR beantragt worden. Bei Bewilligung können
diese Mittel die Budgeterhöhung aus dem Stadthaushalt nachträglich auf 607.320 EUR
vermindern.
In den Folgekosten für die Gesamtbaumaßnahme ist eine Teilentschlammung des
Lindenauer Hafens vorgesehen. Der finanzielle Gesamtaufwand wurde ursprünglich im
Ratsbeschluss IV-1330/12 mit 120.000 EUR veranschlagt. Nach Fortschreibung der
Planungen und Umsetzung der wasserbehördlichen Forderungen liegt das
Ausschreibungsergebnis einschließlich Baunebenkosten und 10 % Sicherheit für
Unvorhergesehenes bei 396.600 EUR und erhöht sich damit um 276.600 EUR
(ausführliche Begründung in der Anlage III). Der Aufwand und die Deckung stellen sich
wie folgt dar:
1
Aus Gründen des Fördermittelmanagements werden die Maßnahmen in den einschlägigen Tabellen
den einzelnen Fördermittelrichtlinien zugeordnet und entsprechend dargestellt. Somit unterteilt sich z. B. das
Los Wasserbau in Baufeldvorbereitung und Wasserbau (siehe Tabelle Anlage III).
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 2 von 9
Begründung
Stand 15.04.2015
Aufwand Ergebnishaushalt
PSP-Element 1.100.55.2.0.01 SK 42211000
396.600 EUR
Im Rahmen Budgetbewirtschaftung ASG :
Deckung Gewässerunterhaltung ASG
(PSP-Element 1.100.55.2.0.01, SK 42211000
Folgekosten bereits mit Beschluss IV-1330/12 geplant)
120.000 EUR
Deckung Gewässerunterhaltung ASG
(PSP-Element 1.100.55.2.0.01, SK 42211000 interne Deckung ASG)
80.000 EUR
Überplanmäßiger Aufwand:
Deckung Stadthaushalt
( KST 1098600000 (unterjährige Finanzierung ohne Deckung EH) SK: 42211000)196.600
EUR
1.3
Kostenentwicklung 3. Bau- und Finanzierungsbeschluss: „Erschließung“
(RBV-1363/12) (Bauherr: LESG)
Die Maßnahmen sind zu einem großen Teil umgesetzt. Es kommt zu Verschiebungen
gegenüber der Beschlusslage:
- Die Teilmaßnahme 'Straßen- und medientechnische Erschließung' konnte unterhalb
des veranschlagten Budgets weitestgehend fertiggestellt werden (-226.140 EUR).
- Bei der Teilmaßnahme 'Promenade am Hafenbecken' haben sich gegenüber dem
Bau- und Finanzierungsbeschluss Mehrbedarfe ergeben (459.370 EUR).
Die Mehrkosten könnten entsprechend des Controllingkonzeptes durch den Entfall einer
weiteren Teilmaßnahme (Anbindung Marina-Lindenau, Minderkosten 297.260) gedeckt
werden. Frei werdende Mittel können zur partiellen Deckung von Mehrkosten bei den
sonstigen Beauftragungen eingesetzt werden (vgl. folgenden Abschnitt und Anlage I).
Die Maßnahme Anbindung der Marina-Lindenau wird mit der Option einer späteren
Umsetzung zurückgestellt.
In Summe ergeben sich hiermit gegenüber dem 3. Bau- und Finanzierungsbeschluss
Minderkosten in Höhe von 64.030 EUR
1.4
Kostenentwicklung bei sonstigen Beauftragungen
Außerhalb der Baumaßnahmen haben sich gegenüber der Rahmenvorlage
Kostenerhöhungen bzw. eine Erhöhung der Risiken in folgenden Punkten ergeben:
- Öffentlichkeitsarbeit und weitere vorbereitende Planung (Mehrkosten 95.370 EUR)
durch:
- Erarbeitung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie durch ein externes
Büro zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit sowie Optimierung und
Unterstützung der Vermarktung
- ursprünglich nicht im Projekt budgetierte Mehrkosten im Rahmen der Erstellung
der Masterplanung und des B-Plans
- Grunderwerb und Bodenordnung (Mehrkosten 74.790 EUR) bedingt durch die
bisher
nicht im Projekt budgetierten Bewirtschaftungskosten der Grundstücke. Durch
Zwischennutzung sollen die Bewirtschaftungsverluste zukünftig minimiert werden.
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 3 von 9
Begründung
Stand 15.04.2015
- Betreuung und Begleitung (Mehrkosten 32.710 EUR) aufgrund des höheren
Steuerungsaufwands
Die Mehrkosten von in Summe 202.870 EUR können zum Teil durch Minderkosten
- „Sonstige Freilegung“ (Kostenreduzierung 21.190 EUR)
- weitere Kosteneinsparungen (10.660 EUR)
gedeckt werden.
Die verbleibenden Mehrkosten gegenüber der Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage in
Höhe von 171.020 EUR können zum Teil durch Einsparungen aus dem 3. Bau- und
Finanzierungsbeschluss „Erschließung“ in Höhe von 64.030 EUR (s. Pkt. 2.3) gedeckt
werden. Die verbleibenden 106.990 EUR müssen als Mehrauszahlungen geplant werden.
Hiervon sollen 66.670 EUR aus zusätzlichen und beantragten Finanzhilfen aus dem
Programm Stadtumbau-Ost gedeckt werden. Bei Bewilligung können diese Mittel die
Budgeterhöhung aus dem Stadthaushalt nachträglich auf 40.320 EUR vermindern.
1.5
Übersicht der Kostenentwicklung
Maßnahme
2. Bau- und Finanzierungsbeschluss Gewässerverbindung“
Leitungsumverlegung
Wasserbau und Baufeldvorbereitung
Freianlagen
Brücke
Entfall Spundwand
3. Bau- und Finanzierungsbeschluss„Erschließung“
Straßen und medientechnische Erschließung
Promenade am Hafenbecken
Entfall der Maßnahme Wegeanbindung Marina Leipzig-Lindenau
Minderkosten
in EUR
Mehrkosten
in EUR
997.030
140.190
1.790.620
19.670
- 207.700
-745.750
-64.030
-226.140
459.370
-297.260
Sonstigen Beauftragungen
Öffentlichkeitsarbeit und weitere vorbereitende Planung
Grunderwerb/Borenordnung/Grundstücksbewirtschaftung
Betreuung und Begleitung
Sonstige Freilegung
Sonstige Einsparungen
Saldo Kostenerhöhung
171.020
95.370
74.790
32.710
-21.190
-10.660
1.104.020
2.) Einnahmen sowie Bericht zur Optimierung der Vermarktung
2.1
Einzahlungen aus Fördermitteln
Zur Finanzierung des Projektes sind durch die Stadt Leipzig Städtebaufördermittel im
Gesamtumfang von bisher rund 6,7 Mio. EUR (Finanzhilfen) akquiriert und bewilligt
worden. Die Mittel stammen im Wesentlichen aus den Programmen Städtebauliche
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Stadtumbau Ost und EFRE. Zusätzliche
456.380 EUR Finanzhilfen sind zur Kofinanzierung der o.g. Mehrkosten beantragt. Eine
Bewilligung ist durch das SMI in Aussicht gestellt.
Der Fördermittelabruf erfolgt im Wesentlichen bis 2016; rd. 4,86 Mio. EUR Fördermittel
hat die Stadt bis Ende 2014 eingenommen.
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 4 von 9
Begründung
Stand 15.04.2015
Zusätzlich zu den Finanzhilfen hat der Freistaat der Stadt Leipzig zu günstigen
Konditionen einen zweckgebunden Kredit in Höhe von 3,6 Mio. EUR aus dem
Sächsischen Stadtentwicklungsfonds entlang der JESSICA-Initiative der EU zur
Verfügung gestellt. Knapp 80 % dieses Kredites sind ausgezahlt. Die Tilgung erfolgt ab
2018 in Höhe von 225.000 EUR p.a. über 16 Jahre. Der Kredit dient zur
Zwischenfinanzierung von Baumaßnahmen bis zur Erzielung der Grundstückseinnahmen.
2.2
Stand und Optimierung der Grundstücksvermarktung
Rund 7,7 Mio. EUR Einzahlungen sind aus Erlösen der Grundstücksvermarktung und aus
Erschließungsbeiträgen zu erwarten. Die zeitliche Verteilung der Einzahlungen hat sich
gegenüber der ursprünglichen Planung z.T. deutlich verzögert.
3.2.1 Derzeitiger Arbeitsstand
Die Grundstücksvermarktung erfolgt entlang der der vom Stadtrat beschlossenen
Projektziele. Hierzu gehören:
Die Erreichung einer hohen städtebaulichen und architektonischen Qualität
Nutzungsmischung und Nutzungsvielfalt
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit der Vorhaben
Sicherung der erforderlichen Einzahlungen zur Finanzierung des Gesamtvorhabens
-
Zur Erreichung der Ziele wurde ein Investorenauswahlverfahren mit Losbildung,
städtebaulichen Vorgaben, Bauverpflichtungen und Mindestpreisen gewählt (vgl. Anlage
II; Sachstand zur Vermarktung).
Im Rahmen der ersten Auslobung gingen für alle Grundstückslose teils mehrere Angebote
ein. Entlang der Verfahrensregelungen wurden mit den jeweils ranghöchsten Bietern
Verhandlungen aufgenommen. In den Verhandlungen hat es sowohl schnelle Rücktritte
einzelner Investoren gegeben als auch Bieter, die über lange Zeit nicht konstruktiv an den
Vertragsinhalten mitgearbeitet haben, so dass die Stadt die Verhandlungen abbrechen
musste. Aus vergaberechtlichen Gründen konnte erst danach mit Nachrückern verhandelt
werden, so dass sich das Verfahren verzögert hat. Mittlerweile liegen für die Lose 4 und 5
unterzeichnete Reservierungsvereinbarungen vor. Für die Lose 2 und 6a sind diese in
Vorbereitung. Angesichts des bisherigen Vermarktungsverlaufs ist nicht davon
auszugehen, dass der Grundstückspreis die Nachfrage begrenzt. Der Mindestpreis wird
von den Bietern als marktgerecht eingestuft.
Die bisherigen Ergebnisse bezogen auf die einzelnen Lose sind im Controllingbericht und
in der Anlage II dargestellt.
2.2.2 Optimierung der Vermarktung
Die Vermarktung im Zuge eines zweistufigen Investorenauswahlverfahrens wurde
gewählt, um die o. g. Ziele sowie eine ggf. erforderliche Optimierung der Ergebnisse
entsprechend der Zielsetzungen zu ermöglichen und einen Wettbewerb zu gewährleisten.
Trotz der Rücktritte und Verzögerungen hat sich dieses Verfahren hinsichtlich der
erzielbaren Qualitäten und des Wettbewerbs im Grundsatz bewährt und soll beibehalten
werden. Im Ergebnis der bisherigen Umsetzung ergeben sich jedoch
Optimierungsmöglichkeiten, die eine zügigere und verbindlichere Umsetzung
gewährleisten sollen. Diese sind folgend dargestellt. Eine ausführliche Darstellung findet
sich in der Anlage II.
1.
2.
Die Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme werden herabgesetzt. Verzichtet
wird vor dem Hintergrund der EnEV 2014 z.B. auf die umfassenden und aufwendigen
Darstellungen zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.
Die Verbindlichkeit der Gebote wird für die Erstplatzierten durch den umgehenden
Abschluss einer Reservierungsvereinbarung in Verbindung mit einer Reservierungsgebühr (ca. 1 % des Kaufpreises, Anrechnung auf den Kaufpreis) erhöht. Dadurch
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 5 von 9
Begründung
Stand 15.04.2015
3.
4.
5.
6.
soll verhindert werden, dass Investoren ohne konkrete Investitionsabsicht Rangplätze
blockieren.
Das Juryverfahren wird vereinfacht. Dadurch werden vor allem Verfahrenskosten
verringert, die den Vermarktungsbemühungen zu Gute kommen können.
Kommunikation und Marketing zum Vorhaben insgesamt werden verstärkt. Die
Marketingschritte werden durch ein externes Büro erarbeitet und in eine
Kommunikationsstrategie eingebettet. Ziel ist, den bislang vielfach unbesetzten
Standort Lindenauer Hafen positiv zu besetzten und die Aufmerksamkeit lokal und
überregional zu erhöhen.
Zusätzliche
Investoren
werden
u.a.
mittels
einer
unabhängigen
immobilienwirtschaftlichen Standortexpertise angesprochen. Der Zugang zu
potentiellen Kunden wird durch einen externen Dienstleister verbessert.
In den Kaufvertragsverhandlungen werden individuell Optionen angeboten, die es
den Bietern ermöglichen, das Risiko einer falschen Zeitplanung abzuschätzen und zu
minimieren. Die Abschätzung der zeitlichen Dimension der Entwicklung insgesamt ist,
wegen der Abhängigkeiten zwischen den Entwicklungen auf den einzelnen
Grundstücken, die zentrale Herausforderung.
Angesichts der vorliegenden Reservierungsvereinbarungen ( 2 Reservierungsvereinbarungen + 2 Vormerkungen) mit klar festgelegten Zeitschienen sowie der im Ergebnis
der bisherigen Verhandlungen in Aussicht stehen Reservierungsvereinbarungen, ist
davon auszugehen, dass die in Anlage II benannten zeitlich angepassten
Vermarktungseinnahmen erzielt werden und die angepasste Gesamtfinanzierung
gesichert ist.
Sollte die Optimierung der Vermarktung bis zum 30.06.2016 keine Erfolge (unterzeichnete
Kaufverträge, Erlöse > 1 Mio EUR) zeigen, ist dem Stadtrat ein Konzept zur vollständigen
Neuausrichtung der Vermarktung vorzulegen.
3.) Anpassungserfordernisse im Haushaltsplan
3.1
Ursprüngliche und aktuelle Finanzierung / Haushaltssituation
Die der 'Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage' zu Grunde liegenden Haushaltsansätze
gingen auf das Jahr 2010 (2. Rahmenvorlage, RBV-429/10 vom 16.06.2010) zurück und
spiegelten noch die ursprünglich geplanten Einzahlungen aus einer Förderung im
Rahmen der GA-Infrastruktur/Tourismus. Bereits zum Zeitpunkt der Erstellung der
Vorlage 'Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage' waren diese Haushaltsansätze nicht mehr
aktuell. In der damals neuen Finanzierungsplanung wurden die fehlenden GA-Mittel z.T.
mit Fördermitteln aus dem Stadtumbau Ost ersetzt, zum anderen mit (später erzielbaren)
Vermarktungseinnahmen und deren Zwischenfinanzierung aus dem Sächsischen
Stadtentwicklungsfonds (JESSICA).
Aufgrund der unterjährigen Anpassung der Vorlage und der Tatsache, dass das mit dem
alten Ansatz verfügbare Budget dem Auszahlungserfordernis von in Summe
18,1 Mio. EUR gerecht wurde, wurde auf eine Anpassung zum damaligen Zeitpunkt
verzichtet. In Abstimmung zwischen den Dezernaten II und VI sollte durch den
Beschlusspunkt
5
der
Fortschreibung
der
2. Rahmenvorlage
das
Gesamtauszahlungsvolumen zeitlich flexibilisiert werden; hierzu war vorgesehen, die aus
Haushaltsstellen verschiedener Ämter zum Projekt zusammengeführten Ein- und
Auszahlungsansätze im vollen Umfang bis zum Maßnahmeabschluss zu übertragen sind.
(Vgl. auch Anlage IV)
Mit der Haushaltsplanung 2014 erfolgte eine erste Anpassung im Rahmen der
Gesamtkosten und Budgets vorhandener Beschlusslagen (vgl. Tabelle 1).
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 6 von 9
Begründung
Stand 15.04.2015
Zusammenführung
entspr. 2. RV
Finanzplan
Auszahlungen
Einzahlungen aus
Fördermitteln
Einzahlungen aus
Grundstücksverkäufen
Eigenanteil Stadt
Nach Anpassung ab Haushaltsplanung für HH-Jahr 2014
2012
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
9.129.697
3.726.770
676.000
1.682.000
180.000
10.000
0
0
0
0
-2.465.100 -1.965.250
-676.000
-1.048.300
-180.000
-10.000
0
0
0
0
0
0
0
-1.448.700 -1.394.500 -1.219.550 -1.690.250
-300.000
0
0
6.664.597
1.761.520
0
-815.000 -1.394.500 -1.219.550 -1.690.250
-300.000
0
0
Tabelle 1: Haushaltsplan nach RBV 1329/12) inklusive Anpassung ab der HH-Planung ab 2014
Tabelle 2 zeigt die aktuelle Haushaltsituation einschließlich der Rechnungsergebnisse 2012 und
2013. Im Vergleich von Tabelle 1 und Tabelle 2 wird deutlich, dass in den Jahren 2012-2014
Auszahlungsansätze in erheblicher Höhe nicht übertragen werden konnten und damit im Projekt
nicht zur Verfügung stehen.
Vorl. Rechnungsergebnis bis 2014,
Zusammenführung
entspr. 2. RV
Finanzplan ab 2015
(Rechnungsergebnis 2012 und
2013 nach erfolgter
Nachbuchung der Bewegungen
des Treuhandkontos)
2012
Nach Anpassung ab Haushaltsplanung für HH-Jahr 2014
2013
incl. HAR
Auszahlungen (Plan)
1.682.000
zzgl. zahlungswirksam aus
Haushalt 2014
129.096
129.096
zzgl. Bestand THK
01.01.2015
283.248
283.248
Einzahlungen aus
Grundstücksverkäufen
Eigenanteil Stadt
3.296.784
5.429.462
2015
129.096
Einzahlungen aus
Fördermitteln
1.136.049
Übertrag
2014
incl. HAR nach 2015 *1
2016
2017
2018
2019
2021
2020
180.000
10.000
0
0
0
0
-893.906
-827.199
-676.666
-1.048.300
-180.000
-10.000
0
0
0
0
0
0
0
-1.448.700
-1.394.500
-1.219.550
-1.690.250
-300.000
0
0
242.143
2.469.585
4.752.796
-402.656
-1.394.500
-1.219.550
-1.690.250
-300.000
0
0
Tabelle 2: Rechnungsergebnisse 2012 und 2013 und aktuelle Haushaltsplansituation
3.2
Anpassungsbedarf Haushalt
Anpassungserfordernisse im Haushalt (vgl. Tabelle 3 und Tabelle 4) ergeben sich somit aus
drei Gründen:
1.
2.
3.
Die ursprünglich mit der Fortschreibung der zweiten Rahmenvorlage und den Bauund Finanzierungsbeschlüssen bestätigten Auszahlungsbudgets stehen aus o.g.
Gründen nicht mehr vollumfänglich bereit (Haushaltstechnische Anpassung)
Es sind Mehrkosten im Projekt aufgetreten.
Aufgrund der gegenüber der Beschlusslage verzögerten Grundstücksverkäufe ist die
Planung der Einzahlungen anzupassen.
Die notwendigen überplanmäßigen Auszahlungen reduzieren sich nachträglich, wenn die
beantragten Fördermittel bewilligt werden. Vor dem Hintergrund des Bauablaufs und der
geringeren Auszahlungen bei Abwicklung der zusätzlichen Kosten im laufenden Bau wird
vorgeschlagen, die Bewilligungsentscheidung nicht abzuwarten.
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 7 von 9
Begründung
Stand 15.04.2015
Anforderung neu:
Zusammenführung
entspr. 2. RV
2012
2013
Summe
Gesamt
Bedarf neu
bis einschließlich 2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
incl. HAR
Auszahlungen
14.658.680
4.086.880
478.460
10.000
19.234.020
Einzahlungen aus
Fördermitteln (bewilligt)
-5.055.630 -1.331.000
-180.000
-10.000
-6.576.630
Einzahlungen aus
Grundstücksverkäufen
-52.550
0
-990.200 -1.939.440 -1.286.600 -1.078.900 -1.125.800 -1.233.300
-7.706.790
Eigenanteil Stadt (neu)
9.550.500
2.755.880
-691.740 -1.939.440 -1.286.600 -1.078.900 -1.125.800 -1.233.300
4.950.600
Tabelle 3: Anzupassende Haushaltsplanung
Änderungsbedarf
(vgl. Beschlusspunkte)
Summe ÜPL für HH
205/16
Änderungsbedarf der
Vorlage (ÜPL)
2015
2016
Änderung mit HH-Planung 2017ff
2017
2018
2019
2020
2021
Bedarf üpl. Auszahlung
nach § 79 SächsGemO
aus Mehrkosten und
Wiederaufstockung der
Auszahlungsansätze
(Differenz der jährlichen
Auszahlungsansätze
zw. Tab. 3 und Tab. 2)
2.290.996
1.992.536
298.460
0
0
0
0
0
Bedarf üpl. Auszahlung
nach § 79 SächsGemO
Mindereinzahlungen
(Vorfinanzierung der
Grundstückserlöse)
(Differenz der jährlichen
Einzahlungsansätze
zw. Tab. 3 und Tab. 2)
1.570.300
1.166.000
404.300
-719.890
403.650
-778.900
-1.125.800
-1.233.300
Üpl gesamt:
3.861.296
3.158.536
702.760
315.130
141.250
Einzahlungen aus
(Antragstellung und Vorabstimmung mit SMI läuft.
Fördermitteln (beantragt) wann in welcher Höhe bewilligt, nicht fixierbar)
Tabelle 4: Erforderliche überplanmäßige Auszahlungen, rot umrandet: haushaltsrelevanter
Entscheidungsbedarf der Vorlage
Hinweise:
* 1. Tabelle 2: Für 2015 stehen aus Haushaltsmitteln 2014 und Bestand des Treuhandkontos zum
01.01.2015 zusätzliche Mittel zur Verfügung.
Bildung der HAR aus 2014 noch im Verfahren, auch im Zusammenhang mit der erforderlichen
Nachbuchung der Einzelzahlungen des Treuhandkontos. Aktueller Stand SAP = 564.643 €,
davon 435.547 € nicht zahlungswirksam
* 2. Alle Tabellen: zur Haushaltssituation sind nur die Haushaltsansätze dargestellt, die innerhalb
des Projektes bewirtschaftet werden (PSP-Elemente 7.0000595.700 (Auszahlungen),
7.0000595.705 (Einzahlungen aus Fördermitteln) und 7.0001253.770 (Einzahlungen aus
Grundstücksverkäufen).
Planung und Bewirtschaftung des EFRE-JESSICA Kredits erfolgten durch die Stadtkämmerei.
JESSICA steht nicht zur Zwischenfinanzierung innerhalb des Projektes zur Verfügung.
Gesamtdarstellung: vgl.. Anlage IV und Anlage V
Bis Ende Juni 2015 werden vom ASG und der LESG fällige Rechnungen i.H.v. ca.
2,20 Mio. EUR erwartet (1,47 Mio. EUR für Wasserbau/Umfeld/Brücke/Freianlagen und
0,73 Mio. EUR Erschließung/Promenade/Vermarktung). Davon können ca. 1,00 Mio. EUR
nicht aus den aktuellen Haushaltsansätzen gedeckt werden. Vorab des genehmigten
Haushaltes 2015/16 und des damit Wirksamwerdens der überplanmäßigen Ausgaben ist
zur dringlichen Sicherung der Liquidität im Projekt bis zur Genehmigung des
Haushaltsplanes vorab die Bestätigung einer Auszahlung gemäß § 78 Abs.1 SächsGemO
und § 22 Abs.2 Nr.21 b) der Hauptsatzung der Stadt Leipzig in Höhe von 500.000 EUR
durch die DB OBM und weiteren 500.000 EUR durch die Ratsversammlung im PSPElement 7.0000595.700 erforderlich.
Die Einzelfallentscheidung ist notwendig, um vertraglichen Verpflichtungen
nachzukommen und wirtschaftlichen Schaden von der Stadt (Baustopps) abzuwenden
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 8 von 9
Begründung
Stand 15.04.2015
4.
Fazit
Am Lindenauer Hafen wurden in den letzten Jahren die Voraussetzungen für ein neues,
attraktives Stadtquartier geschaffen. Rund 500 Wohnungen können dort in den nächsten
Jahren entstehen und zur Deckung des steigenden Wohnungsbedarfes in der Stadt
beitragen.
Die Baumaßnahmen (Straßen und Plätze) sind weitgehend im Zeitrahmen und unter
Einhaltung der Budgets umgesetzt worden. Die Herstellung der Gewässerverbindung ist
aufgrund des gegenüber den Planungsannahmen schwierigeren Baugrundes teurer
geworden. Die Mehrkosten konnten teilweise durch Einsparungen im Projekt kompensiert
werden.
Die Einzahlungen aus der Grundstücksvermarktung erfolgen nach derzeitigem Stand
verzögert. Die Mindestgrundstückspreise haben sich jedoch als marktfähig erwiesen, so
dass weiterhin mit Einzahlungen in der vollen Höhe gerechnet wird. Um die
Einnahmeerzielung zu beschleunigen, wird die Vermarktung intensiviert und die
Öffentlichkeitsarbeit verstärkt.
Notwendig ist eine Anpassung der Haushaltsplanung für die Jahre ab 2015.
5
Anlagen
Anlage I: 3. Controllingbericht der Stadtkämmerei
Anlage II: Sachstandsbericht Vermarktung
Anlage III: Begründung Mehrkosten im 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss
Anlage IV: Finanzierungsübersicht
Anlage V: Übersicht der Mehrbedarfe und der zugehörigen Deckung im Haushalt
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ “ - Begründung Seite 9 von 9
3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“
Stand 18.03.2015
Anlage I: 3. Controllingbericht zum Projekt
„Entwicklung des Lindenauer Hafens“
1. Allgemeine Informationen
Der 1. Controllingbericht zum Projekt Lindenauer Hafen wurde im März 2013 durch die
Fachausschüsse Umwelt und Ordnung, Stadtentwicklung und Bau sowie Finanzen zur
Kenntnis genommen. Damit einhergehend wurde das darin vorgestellte Controllingkonzept
inhaltlich bestätigt, worauf die nachfolgenden Controllingberichte aufbauen.
Mit dem 2. Bericht wurde dahingehend eine Änderung vorgenommen, dass nicht zwingend
eine quartalsweise Berichterstattung erforderlich ist, sondern mindestens 2-mal jährlich bzw.
bei eingetretenen projektrelevanten Risiken entsprechende Sachstandsberichte vorzulegen
sind.
Der nun vorliegende 3. Bericht wurde unter Berücksichtigung des Sachstandes zum
30.01.2015 erstellt.
2. Dritter Bericht zum Stand 30.01.2015
Sachstand zur Beschlusslage für die Umsetzung des Projektes
Mit Ratsbeschluss RBV-1329/12 vom 18.07.2012 wurde die Fortschreibung der 2.
Rahmenvorlage für die „Entwicklung des Lindenauer Hafens“ bestätigt. Diesem
Grundsatzbeschluss folgten weitere Beschlüsse bzw. Berichtsvorlagen:
RBV-1330/12
Änderung des „2. Bau- und Finanzierungsbeschlusses zur Herstellung der
Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen“
(RBIV-1647/09 vom 17.06.2009)
RBV-1363/12
Sanierungsgebiet "Zentraler Bereich Lindenauer Hafen"
3. Bau- und Finanzierungsbeschluss: Erschließung des Sanierungsgebietes
DSV/2690
Sanierungsgebiet „Zentraler Bereich Lindenauer Hafen“ –
Vermarktungskonzept (Information)
DSV/3168
Erstvorlage Grundstücksvermarktung Lindenauer Hafen –
Verhandlungsauftrag (Information)
RBV-1911/13
Erst- und Zweitvorlage für Grundstücksverkauf Lindenauer Hafen, 1.
Vermarktungsabschnitt, Los 3 und 4
Sachstand zu geplanten bzw. getätigten Vergaben
Nachfolgend werden nur Vergaben von Bauleistungen (gem. VOB) mit einem relevanten
Einzelwert aufgeführt. In Summe wurden bisher Aufträge in Höhe von ca. 18,10 Mio. €
einschließlich Nachträge ausgelöst. Dies schließt bereits getätigte Grunderwerbe und
sämtliche Planungsaufträge, Kosten für Wettbewerbsverfahren und Baumaßnahmen mit
geringerem Leistungsumfang ein.
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordsernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I; Seite 1 von 9
3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“
Stand 18.03.2015
Vergaben des ASW über treuhänderische Sanierungsträgerin LESG
Inhalt
AN
Summe
Vertrags(brutto)
zeitpunkt
Erfolgte Vergaben
Bau Erschließung Lindenauer Hafen Finsterwalder
1.810.126 €
Juni 2013
Teilabschnitt 1
Bau-Union
GmbH, NL
Sachsen
Teilabschnitt 2 – Promenade am Otto Heil
930.530,96 € Dezember 2014
Hafenbecken
GmbH
Vergaben des ASG
Inhalt
AN
Erfolgte Vergaben
Leitungsumverlegung Los1 /TBA 1
Materialbestellung über KWL GmbH
Wasserbau Los 2
Brückenbau Los 3 - Widerlager
Brückenbau Los 3 - Brücke
Freianlagen Los 4
Summe
(brutto)
ARGE
(Ludwig
Pfeiffer/U&W)
Fa. Muffenrohr
Tesch GmbH
& Co. KG
Tesch GmbH
& Co. KG
Glück GmbH
Tesch GmbH
& Co. KG
Vertragszeitpunkt
987.948,92 €
Juli 2012
217.796,54 €
Juli 2012
3.857.314 €
Juni 2013
164.144,97 €
Juli 2014
131.581,87 €
September
2014
September
2014)
1.063.012,21 €
aktuelle Budgetübersicht (Soll-Ist-Vergleich)
Die aktuelle Budgetübersicht (Stand 09.02.2015) für die einzelnen Maßnahmepakete ist der
Anlage 1 zu entnehmen. Zur besseren Übersicht werden Kostenabweichungen gegenüber der
2. Rahmenvorlage über eine „Bewertungsampel“ gekennzeichnet:
grün ( )
▲
=
Kosten entsprechend Rahmenvorlage
gelb (O)
=
Kosten kritisch
rot (!)
=
deutliches Kostenrisiko
grau (-)
=
entfallene
Maßnahme
/
Kostenpuffer
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordsernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I; Seite 2 von 9
3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“
Stand 18.03.2015
Maßnahmen
Bau- /Fi-beschluss 1
Kosten nach RV
Freilegung
Kosten aktuell
870.900,00
871.225,83
90.800,00
780.100,00
90.705,00
780.520,83
9.006.000,00
9.992.127,09
Leitungsumverlegung 1. TBA
1.330.000,00
1.519.662,47
Arbeiten im Umfeld der Gewässerverbindung
3.290.000,00
4.405.054,11
Wasserbau
3.693.000,00
3.954.806,77
693.000,00
112.603,74
Erschließung
4.063.200,00
3.999.168,29
Straßenbau
Promenade am Hafenbecken
Anbindung an die Marina Lindenau - KOSTENPUFFER
Sonstiges
2.955.700,00
796.500,00
311.000,00
2.729.559,38
1.255.872,34
13.736,57
4.189.900,00
4.371.495,05
Weitere Vorbereitung
Grunderwerb / Bordenordnung / Betriebsverlagerung
Sonstige Freilegung
Betreuung und Begleitung
432.750,00
2.206.400,00
282.650,00
1.268.100,00
528.040,63
2.281.187,32
261.456,08
1.300.811,02
18.130.000,00
19.234.016,26
LOS 1 - Rodung
LOS 2 - Abriss Agricola / Blaues Haus / Halden
Bau- /Fi-beschluss 2
Kanalverbindung
Spundwand
Bau- /Fi-beschluss 3
Gesamtsumme ohne KOSTENPUFFER
Differenz
Bemerkung / Handlungsempfehlung
325,83
abgeschlossen, Ursache Mehrmengen
abgeschlossen
986.127,09
!
!
!
!
Ohne Spundwand (nur angefallene BNK)
-
-64.031,71
!
-
Ausgleich im Rahmen Straßenbau und Puffermaßnahme
KOSTENPUFFER (nur angefallene BNK)
181.595,05
!
1.104.016,26
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I Seite 3 von 9
3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“
Stand 18.03.2015
Risikoanalyse Einnahmesituation
Entsprechend Fortschreibung der Rahmenvorlage zum Projekt Lindenauer Hafen (Anlage
4.1) wurde von Vermarktungseinnahmen wie folgt ausgegangen:
bis
2011
51.000 €
2013
530.000 €
2014 2.243.000 €
2015 2.620.690 €
2016 2.192.310 €
∑
7.637.000 €
Entsprechend dem Stand und Ablauf der Vermarktung wurden die Ansätze geprüft. In
Anbetracht der vorliegenden Angebote und bisherigen Verhandlungen gibt es keine
Anzeichen dafür, dass der Grundstückspreis die Nachfrage begrenzt. Der Mindestpreis wird
von den Bietern als marktgerecht eingestuft; auch in den Absagen war der Grundstückspreis
nicht das ausschlaggebende Kriterium. Jedoch ist eine zeitliche Anpassung erforderlich.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Stadtrat sollen die Einnahmeerzielung wie
folgt angepasst werden:
bis
2011
2012
2016
2017
2018
2019
2020
2021
51.500 €
1.050 €
990.200 € (Los 2 ohne Rückstellung Los 2b)
1.939.440 € (Teil Los 6a, Los 3, 4, Kita)
1.286.600 € (Los 1, Los 5, Rest Los 6a, Rückstellung Los 2b)
1.078.900 € (Los 6b, Los 7)
1.125.800 € (Los 6c, Los 8)
1.233.300 € (Los 9, Engert)
∑
7.706.790 €
Auf der Grundlage der Informationsvorlage zum Vermarktungskonzept (DSV/2690
Sanierungsgebiet „Zentraler Bereich Lindenauer Hafen“ – Vermarktungskonzept) wurde ab
April
2013
ein
Investorenauswahlverfahren
durchgeführt.
Für
den
ersten
Vermarktungsabschnitt wurden 6 Lose / Baufelder ausgeschrieben. Ziel des
Investorenauswahlverfahrens war und ist es, neben der Gewährleistung der Einnahmen aus
Grundstücksveräußerungen als einen Teil der Gesamtfinanzierung des Projektes auch die
Sicherung der im Zuge der Rahmenvorlage (RBV-1329/12 vom 18.07.2012) durch den
Stadtrat benannten weiteren Zielsetzungen:
-
architektonisch und städtebauliche Qualität
-
Nutzungsmischung und Nutzungsvielfalt
-
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Im Nachgang der 1. Wertungsstufe des Vermarktungsverfahrens (siehe Stand 2.
Controllingbericht) und auch zu Beginn des Verhandlungsverfahrens konnte noch generell
davon ausgegangen werden, dass die geplanten Einnahmen sowohl hinsichtlich Höhe als
auch Zeitpunkt realisierbar sind.
Aktuell muss jedoch festgestellt werden, dass sich die Vermarktung zumindest hinsichtlich
des zeitlichen Ablaufs schwieriger, als zum Zeitpunkt der Rahmenvorlage angenommen,
gestaltet (s. auch Anlage II).
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I Seite 4 von 9
3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“
Stand 18.03.2015
Bei der aktuellen Entwicklung auf dem Leipziger Wohnungsmarkt und der wachsenden
Nachfrage, die sich mittelfristig auch stärker auf Flächenneuentwicklung orientieren wird, ist
von einer Vermarktung zu den gesetzten Preisen auszugehen. Aufgrund der aktuellen
Orientierung der Investoren auf die risikoärmere Lückenentwicklung im Bestand ist
hinsichtlich der sehr positiv eingeschätzten Entwicklungszeit dieser Flächenneuentwicklung
eine zeitliche Verschiebung abweichend zu o.g. Planungsansätzen erforderlich.
Um das damit einhergehende Haushaltsrisiko und eine Unterdeckung im Budget zu
vermeiden und die Umsetzung der beschlossenen Baumaßnahmen als Voraussetzung der
Grundstücksveräußerung zu gewährleisten, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, im
Rahmen des mit der Rahmenvorlage (RBV-1329/12 vom 18.07.2012)
bestätigten
Gesamtbudgets in Höhe von 18,1 Mio. EUR zunächst über die gesamtstädtische Liquidität
abzudecken. Dies entspricht dem auch sonst üblichen Verfahren bei Fördermitteln: i.d.R.
werden die Maßnahmen durch die Stadt finanziert, der Fördermittelabruf erfolgt erst nach
erbrachter (Teil-)Bauleistung. Mit diesem Vorgehen wird auch dem Beschlusspunkt 5 der
Rahmenvorlage (RBV-1329/12 vom 18.07.2012) Rechnung getragen, demnach der
Budgetansatz im Projekt bis zum Projektabschluss durch eine Übertragung aller
Haushaltsreste zu sichern ist.
Allerdings müssen die weiteren Ergebnisse der Vermarktung kritisch begleitet werden.
Zumindest mittelfristig müssen die entsprechend Rahmenvorlage zugesicherten
Grundstückseinnahmen auch realisiert werden, da sonst die Liquidität der Stadt in
erheblichem Umfang geschmälert werden würde. Durch eine externe Unterstützung der
Vermarktung
sowie
einer
Intensivierung
der
Öffentlichkeitsarbeit
soll
die
Grundstücksvermarktung beschleunigt werden.
Für den 2. Vermarktungsabschnitt liegen mehre Interessentenanfragen vor, eine
Ausschreibung mit dem Ziel maximaler Vermarktungserlösen ist jedoch erst mit ersten
Erfolgen (beurkundete Kaufverträge) im ersten Vermarktungsabschnitt zielführend – wenn
der Standort Lindenauer Hafen als solcher am Markt wahrgenommen wird.
Zusammenfassend muss aus Sicht des Controllings für den Lindenauer Hafen resümiert
werden, dass die Vermarktungseinnahmen derzeit mit einem nicht unerheblichen Risiko
behaftet sind. Dieses Risiko entsteht insbesondere durch den Verzug bezüglich des
Zeitpunktes der Einnahmen, aber auch durch ein (geringes) Risiko hinsichtlich der Höhe der
Einnahmen.
In Anlage II der Vorlage sind Handlungsansätze dargestellt, die die zukünftige Vermarktung
und Einnahmeerzielung verbessern sollen. Sollten auf dieser Basis bis zum 30.06.2016
keine Vermarktungserfolge zu verzeichnen sein, wird dem Stadtrat ein Beschluss zur
vollständigen Neuausrichtung des Verfahrens vorgelegt.
Risikoanalyse Bau- und sonstige Maßnahmen
Auch wenn zwischenzeitlich alle Baulose vergeben wurden, welche durch das hohe
Finanzvolumen das Gesamtprojekt ganz wesentlich prägen (Erschließung, Wasserbau),
befindet sich das Projekt noch mitten in der Umsetzung. Insofern können die im ersten
Sachstandbericht aufgezeigten allgemeinen Risikogruppen auch zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht gänzlich ausgeschlossen werden:
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I Seite 5 von 9
3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“
Stand 18.03.2015
-
nicht vorhersehbare Mehr- und Mindermengen
unvorhergesehene Erfordernisse insbesondere beim Tiefbau
Fortschreibung der Planung mit entsprechender Präzisierung
Nachtragsrisiko
Bauverzug
Ausschreibungsrisiken (z.B. aufgrund Marktsituation)
Fördermittelrisiko
Abgeschlossene Maßnahmen
Entsprechend Anlage 1 sind zum jetzigen Zeitpunkt folgende Leistungen abgeschlossen:
- Los 1 – Rodung
- Los 2 – Abriss
- Grunderwerb / Betriebsverlagerung/ Bodenordnung
- Sonstige Freilegung
Leitungsumverlegung, 1. BA
Diese Leistungen konnten jeweils im Rahmen der Kostenansätze der Rahmenvorlage
abgeschlossen werden. Lediglich bei der Leitungsumverlegung ist gegenüber dem Bau- und
Finanzierungsbeschluss eine Kostensteigerung von 140.190 EUR eingetreten
(Kostensteigerung von ca. 10,2 % bezogen auf die Teilmaßnahme).
Lfd. Maßnahmen 2. Bau- u. Finanzierungsbeschlusses Gewässerverbindung (RBIV-1330/12)
Im Bereich Wasserbau zeichnen sich im Zuge der Umsetzung, vor allem bedingt durch
erhebliche und nicht vorhersehbare Mehrmengen und Ablagerungen deutliche
Kostensteigerungen ab.
Durch einen Technologiewechsel im Bauwerk Brücke konnten hier erhebliche Einsparungen
erzielt werden, die jedoch die Kostenmehrungen im Wasserbau nicht decken.
Die Maßnahme Freianlagen bewegt sich leicht unterhalb des mit o.g. Bau- und
Finanzierungsbeschluss festgelegten Kostenrahmens.
Die Kostenmehrung gegenüber dem Beschluss beläuft sich auf etwa 1.602.590 EUR bzw.
23,7 % (Mehrkosten Wasserbau und Umfeld = 1.790.620 EUR, Mehrkosten Freianlagen
19.670 EUR, Minderkosten Brücke = - 207.700) und ist in Anlage III begründet.
Lfd. Maßnahmen des 3. Bau- u. Finanzierungsbeschlusses Erschließung (RBV-1363/12)
Die Teilmaßnahme straßen- und medientechnische Erschließung ist weitestgehend
fertiggestellt. Die voraussichtlichen Kosten liegen unterhalb des veranschlagten Budgets.
Im Zuge der Planung und Genehmigung der Maßnahme Promenade am Hafenbecken
haben sich erhebliche Mehrbedarfe in Bezug auf die Instandsetzung des Kaimauerkopfes
ergeben. Durch Alternativlösungen konnten die Kosten minimiert, jedoch Mehrkosten nicht
vermieden werden. Die Mehrkosten könnten im Rahmen des Bau- und
Finanzierungsbeschlusses durch Minderkosten in der Teilmaßnahme straßen- und
medientechnische Erschließung sowie durch den Entfall der Puffermaßnahme Anbindung
Marina-Lindenau (-297.260 EUR) vollständig gedeckt werden. Es verbleibt Überschuss in
Höhe von rd. 64.030 EUR. Dieser kann einen Teil der Kostenerhöhungen im Rahmen der
Sonstigen Beauftragungen (weiteren Vorbereitung / Öffentlichkeitsarbeit) decken.
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I Seite 6 von 9
3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“
Stand 18.03.2015
Spundwand
Auf Grundlage der gutachterlich durchgeführten Untersuchungen zur hydraulischen
Beeinflussung der Flächennaturdenkmale wurde der Antrag auf Änderung der
Plangenehmigung zwischenzeitlich eingereicht. Im Rahmen des weiteren wasserrechtlichen
Verfahrens ist das naturschutzrechtliche Einvernehmen erforderlich. Im Konkreten kann
danach die im vorhandenen Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) aufgeführte
Maßnahme (Los5-Spundwand) entfallen (Einsparung 745.750 EUR). Die damit
einhergehenden
Kostenreduzierungen
(-745.750
EUR)
im
2.
Bauund
Finanzierungsbeschlusses Gewässerverbindung (RBIV-1330/12) dienen zur Deckung eines
Teils der Mehrkosten im Zuge der Teilmaßnahme Wasserbau.
Sonstige Beauftragungen
In der Umsetzung der Maßnahmen haben sich gegenüber der Rahmenvorlage
Kostenerhöhungen bzw. eine Erhöhung der Risiken in folgenden Punkten ergeben:
-
-
-
Weitere Vorbereitende Planung und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 95.370 EUR
durch:
- zukünftige Erarbeitung und Umsetzung einer Kommunikationsstrategie durch ein
externes Büro zur Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit
ursprünglich nicht im Projekt budgetierte Mehrkosten im Bereich der
Masterplanung und der Erstellung des B-Plans
Grunderwerb und Bodenordnung in Höhe von 74.790 EUR bedingt durch die bisher
nicht im Projekt budgetierten Bewirtschaftungskosten der Grundstücke. Durch eine
Zwischennutzung sollen die Bewirtschaftungsverluste zukünftig minimiert werden.
Betreuung und Begleitung in Höhe von 32.710 EUR aufgrund des höheren
Steuerungsaufwands
Diese Mehrkosten in Summe von 202.870 EUR können nur zum Teil durch Minderkosten der
„Sonstigen Freilegung“ (-21.190 EUR) und Sonstige Einsparungen (-10.660 EUR) gedeckt
werden.
Die verbleibenden Mehrkosten gegenüber der Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage in Höhe
von 171.020 EUR können zum Teil durch Einsparungen aus dem 3. Bau- und
Finanzierungsbeschluss „Erschließung“ in Höhe von 64.030 EUR (s. Pkt. 2.3) gedeckt
werden. Die verbleibenden 106.990 EUR müssen als Mehrauszahlungen geplant werden.
Hiervon können voraussichtlich mind. 66.670 EUR durch zusätzliche Finanzhilfen aus dem
Programm Stadtumbau-Ost gedeckt werden.
Hinweis: keine Veränderung zum 2. Controllingbericht
2.5 Einhaltung Terminplanung
Nach aktuellem Stand der Planungen, Ausschreibungen und Umsetzung der einzelnen
Maßnahmen ergibt sich gegenüber der mit der Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage sowie
mit den einzelnen Bau- und Finanzierungsbeschlüssen (s. 2.1) präzisierte Zeitschiene eine
Verzögerung in der Umsetzung von etwa 6 Monaten.
Hinsichtlich der Vermarktung wurden die Einnahmeerwartungen s. Pkt. 2.4 korrigiert, nach
bisherigen Erkenntnissen ergeben sich aus diesen zeitlichen Verzögerungen jedoch noch
keine Risiken hinsichtlich der mittelfristig zu erwartenden Einnahmehöhe.
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I Seite 7 von 9
3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“
Stand 18.03.2015
Handlungsempfehlungen
Gegenüber der Rahmenvorlage mit einem Volumen von 18,13 Mio. EUR werden sich die
Maßnahmekosten für die Umsetzung der Gesamtmaßnahme im Lindenauer Hafen nach
jetzigem Stand voraussichtlich auf 19,23 Mio. EUR (bei Entfall der Puffermaßnahmen
Spundwand und Anbindung Marina-Lindenau) belaufen. Die Mehrkosten für das
Gesamtprojekt betragen somit 1,10 Mio. EUR.
Ursache der Kostenerhöhungen sind:
-
Zusätzliche Kosten im Rahmen der Einbindung externer Unterstützung bei der
Vermarktung sowie einer erweiterten Öffentlichkeitsarbeit zur Verbesserung
Wahrnehmung des Projekts und dessen Effekten für die angrenzenden Quartiere in
der Bevölkerung sowie der vorbereitenden Planung und Grundstücksbewirtschaftung.
Nach Gegenrechnung (Minderkosten 3. Bau- und Finanzierungsbeschluss
„Erschließung“ sonstige Minderkosten)von verbleiben 106.990 EUR. Hiervon können
voraussichtlich 66.670 EUR durch zusätzliche Finanzhilfen aus dem Programm
Stadtumbau-Ost gedeckt werden.
-
Mehrkosten im Bereich Wasserbau und des 2. Bau- und Finanzierungsbeschlusses.
Nach Gegenrechnung von aktivierten Einsparungen betragen diese ca.
997.030 EUR. Zur Deckung wurden 389.710 EUR zusätzliche Fördermittel aus dem
Programm Stadtumbau-Ost beantragt.
Chancen und Risiken
Aktuell sind für die Gesamtmaßnahme 18,10 Mio. € inkl. Nachträge beauftragt, davon
wiederum 14,66 Mio. € bereits abgerechnet. Dies berücksichtigend können weitere Risiken
aus Nachträgen bzw. Mehr- und Mindermengen noch nicht gänzlich ausgeschlossen
werden, wenngleich das Risiko mit zunehmendem Umsetzungsstand abnimmt.
Handlungserfordernis
In Summe werden die Eckwerte der Rahmenvorlage für den Bereich Gewässerverbindung
und Umfeld (9.006.000 EUR, 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss) um 986.130 EUR (11 %)
überschritten. Die aktuelle Kostenerwartung liegt bei 9.992.130 EUR. Wesentliche
Einsparungen sind aufgrund des Umsetzungstandes nicht mehr möglich und mit Hinblick auf
die folgenden Pkt. kritisch zu hinterfragen:
-
Bereits mit der Überarbeitung der Rahmenvorlage wurden erhebliche Abstriche in der
Qualität der Außenanlagen vorgenommen. Eine weitere Reduzierung der Qualitäten
würde dem Anspruch an das neu zu entwickelnde Quartier nicht gerecht werden.
-
Im Rahmen des Vermarktungskonzeptes wurde die Entwicklung eines hochwertigen,
modernen Quartiers beschrieben und den Investoren im Rahmen der Ausschreibung
auch zugesichert. Eine Reduzierung der Qualität durch die Stadt könnte sich
unmittelbar auf Fortschritt der Vermarktung und auch ggf. Höhe der Einnahme aus
Grundstücksveräußerungen negativ auswirken.
Weitere Mehrkosten in Höhe von 106.990 EUR ergeben sich im Bereich der Weiteren
Vorbereitung und sind hier vor allem durch eine zukünftig geplante intensivere
Öffentlichkeitsarbeit (rd. 95.370 EUR) begründet. (s. Anlage II)
Alle anderen Maßnahmeteile sind bezüglich der Kostenentwicklung aktuell unkritisch.
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I Seite 8 von 9
3. Controllingbericht zum Projekt „Entwicklung des Lindenauer Hafens“
Stand 18.03.2015
Fazit:
Ziel der für die Umsetzung verantwortlichen Ämter ist die konsequente Vermeidung weiterer
Risiken und Prüfung aller Möglichkeiten der Kostenoptimierung ohne die Qualitäten des
Quartiers zu gefährden.
Um die weitere Umsetzung der laufenden Maßnahmen und damit auch die Erzielung der
geplanten Einnahmen nicht zu gefährden ist eine Erhöhung des Budgets erforderlich.
Zur Verbesserung der Ergebnisse der Vermarktung und Minimierung des Haushaltsrisikos
durch ausbleibende Grundstückseinnahmen sind die in Anlage II der Vorlage dargestellten
Maßnahmen zur Verbesserung der Vermarktung umgehend umzusetzen.
Über die weitere Kostenentwicklung und Stand der Grundstücksvermarktung ist mind.
zweimal jährlich zu berichten.
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage I Seite 9 von 9
Sachstandsbericht Vermarktung
Stand 18.03.2015
Anlage II: Sachstandsbericht Vermarktung
„Entwicklung des Lindenauer Hafens“
1. Hintergründe zur Verfahrenswahl und zum Stand
Die Vermarktung der Grundstücke am Lindenauer Hafen erfolgt bislang entlang eines
innerhalb der Verwaltung abgestimmten Konzeptes, welches der Stadtrat am 23.01.2013 zur
Kenntnis genommen hat.
Mit dem gewählten Verfahren werden im Kern drei Ziele verfolgt:
1. Die Stadt möchte ihre Grundstücke so verkaufen, dass eine möglichst zeitgleiche
Entwicklung der Wohnungsbauvorhaben stattfindet. Hintergrund ist die Überlegung, dass
ein neu einzuführendes Stadtquartier seine Qualität in hohem Maße aus sich selbst
heraus entwickeln muss; dazu Bedarf es der raschen Überschreitung einer gewissen
kritischen Masse.
2. In dem Wohnquartier am Lindenauer Hafen soll eine beispielhafte Qualität entstehen.
Diese wurde in den wesentlichen Zügen in dem vom Stadtrat beschlossenen Masterplan
(RBV-429/10 vom 16.06.2010) und den hier definierten Rahmenbedingungen zur Dichte,
Typologie und der städtebaulichen Struktur festgelegt. Des Weiteren sollten im Ergebnis
der politischen Diskussion der Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage (RBV-1329/12 v.
18.07.2012)
die
Kriterien
'Nutzungsmischung
und
Nutzungsvielfalt'
sowie
'Energieeffizienz und Nachhaltigkeit' in die Bewertung der Angebot einfließen.
In einem Workshopverfahren mit Fachvertretern der Wohnungswirtschaft wurde
herausgearbeitet, inwieweit das vorgesehene Angebot dem Markt entspricht. Dabei
wurden die Vorgaben zur Bebauung weiter verfeinert.
Um die gesetzten Ziele im Zuge der Grundstücksvermarktung zu gewährleisten, wurden
für das Vermarktungsverfahren folgende Vorgaben gemacht:
a) Damit die gewünschte Qualität auch tatsächlich entsteht, erfolgt die Vermarktung
über einen Investorenwettbewerb. Kern ist, dass sich eine potentieller Erwerber nicht
nur mit einem Preis für das Grundstück bewirbt, sondern mit einem konkreten
Vorschlag für die Nutzung und einer Verpflichtung, diesen Vorschlag auch innerhalb
einer festgelegten Zeit umzusetzen.
b) Damit der Wohnungsbau vielfältig wird, sollen verschiedene Bauträger, Baugruppen
und Einzelbauherren zum Zuge kommen. Daraus sind die Vorgaben für die
Losbildung und Zuschlagserteilung entstanden.
Insgesamt orientiert sich das Verfahren an vergleichbaren Umsetzungen in anderen
Städten.
3. Der Grundstücksverkauf soll zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme beitragen.
Insgesamt sind Erlöse aus den Verkäufen in Höhe von 7,6 Mio. EUR eingeplant. Damit
diese Einnahmen mindestens erreicht werden, hat die Stadt Mindestpreise festgesetzt,
die im Vergabeverfahren geboten werden müssen.
Im Januar 2013 wurde der erste Vermarktungsabschnitt, bestehend aus sechs Losen
ausgeschrieben.
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage II Seite 1 von 4
Sachstandsbericht Vermarktung
Stand 18.03.2015
2. Bisherigen Erfahrungen mit dem Verfahren
Es gingen für alle Lose, ausgenommen die für Selbstnutzer reservierten Lose, ausreichend
Angebote ein. In einer Jurysitzung am 06.06.2013 hat die Verwaltung der Stadt Leipzig unter
Beratung von Fachleuten die Gebote mit einem Rang versehen, d.h., die geplanten
Vorhaben entlang ihrer Qualität in eine Reihenfolge gebracht. Dies erfolgte gemäß der
Verfahrensregelungen zunächst ohne Berücksichtigung des gebotenen Kaufpreises vor
allem auf der Basis der Qualität der Entwürfe und Einschätzungen zur Marktfähigkeit des
vorgeschlagenen Angebotes; der Mindestpreis war jedoch obligatorisch zu bieten.
Folgend wurden für alle Lose mit den jeweils höchstbewerteten Bietern Gespräche aufgenommen. Ziel war, vor Abschluss des Vertrages qualitative Nachbesserungen zu
erreichen und die Zahlungsbereitschaft oberhalb des Mindestpreises abzufragen.
Im Ergebnis dieser Gespräche sind bei mehreren Losen nachrückende Bieter eingebunden
worden; aktuell laufen Verhandlungen zu allen Losen. Aufgrund des Ziels einer zeitlich
einheitlichen Entwicklung zu mindestens der Lose 2 bis 5, das sich im Zuge der
Verhandlungen bestätigte und das zum aktuellen Verhandlungsstand noch nicht garantiert
werden kann, konnten noch keine Kaufvertragsabschlüsse erzielt werden.
Am weitesten vorangeschritten sind die Verhandlungen zu den Los 3 und 4 (s. RBV-1911/13
vom 11.12.2013). Des Weiteren liegt für eine Teilfläche des Loses 6a von etwa 500 m² eine
Reservierungsvereinbarung für eine Baugruppe vor. Die erforderliche Beschlussgrundlage
für die kommunalen Gremien zur Veräußerung wird vorbereitet.
Aus den Ausschreibungsergebnissen, den bisherigen Verhandlungen sowie aus den
Absagen können Schlüsse für die Phase 2 der Vermarktung gezogen werden. Die
wesentlichen Erfahrungen und Schlussfolgerungen sind aus heutiger Sicht:
1. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass der Grundstückspreis die Nachfrage begrenzt. Der
Mindestpreis wird von den Bietern als marktgerecht eingestuft; auch in den Absagen war
der Grundstückspreis nicht das ausschlaggebende Kriterium. Hierzu ist auch
festzustellen, dass der Kaufpreis auf die Erstellungskosten insgesamt und damit auf die
notwendige Miete nur mäßigen Einfluss hat (je nach Baukosten etwa 5 bis 8 % der
Gesamtinvestitionskosten).
2. Die Splittung auf verschiedene Lose und verschiedene Investoren bringt für den
Einzelinvestor Vor- und Nachteile:
Positiv wird gesehen, dass für das Gesamtareal eine verbindliche Qualität festgelegt wird
und damit der Standort insgesamt aus Investorensicht präzise definiert ist.
Negativ ist, dass hinsichtlich der zeitlichen Realisierung insbesondere auf den
Nachbarbaufeldern zum Kaufzeitpunkt keine Sicherheit besteht und Kaufentscheidungen
damit an die Veräußerung der Nachbargrundstücke gebunden werden.
3. Ein durchweg positives Feedback und ein deutliches Interesse zeigen überregionale
Anbieter. Für sie ist der Leipziger Markt erst in den letzten zwei Jahren interessant
geworden; er kombiniert moderate Einstiegspreise und verfügbare Grundstücke mit
mittlerweile auskömmlichen Renditen. Für eine gezieltere und nachhaltigere
Ansprache dieser Investorenzielgruppe, die teils mit dem Leipziger Markt weniger
vertraut ist, ist die bessere Etablierung des Standortes und die Kommunikation der
Qualitäten des neuen Stadtquartiers sowie eine bessere Aufarbeitung der
Nachfragepräferenzen erforderlich.
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage II Seite 2 von 4
Sachstandsbericht Vermarktung
Stand 18.03.2015
4. Die Teilnahme am Investorenwettbewerb ist für die Bieter mit einem gewissen
Aufwand verbunden, weil Kosten für eine Beauftragung von Architekten entstehen1.
Dies verhindert auf der einen Seite, dass Investoren sich um die Grundstücke
bewerben, ohne konkrete Vorstellungen zur zukünftigen Nutzung zu haben, bedeutet
aber mit hoher Wahrscheinlichkeit auch, dass einzelne potentielle Interessenten die
Teilnahme scheuen, bzw. gescheut haben. Verbesserungswürdig ist hier das
Verhältnis zwischen Aufwand (für die Bieter) und Erkenntnisgewinn für die
Ausloberin.
5. Die jeweils mit dem höchsten Rang versehenen Bieter haben zunächst nur ein
mäßiges Interesse daran, dass die Verhandlungen zügig zu einem Ende geführt
werden. Dies gilt insbesondere, solange für sie erkennbar ist, dass der
Vermarktungszeitraum insgesamt noch läuft. Je später eine verbindliche Zusage
erfolgt, desto geringer sind die für die Bieter entstehenden Finanzierungskosten.
Einzelne Bieter haben deswegen die Verhandlungen durch – vor allem inhaltliche
Diskussionen zum Entwurf und zur Machbarkeit – in die Länge gezogen.
Verfahrensbedingt kann nicht parallel mit mehreren Bietern für ein Los verhandelt
werden. Solche Verfahrensverlängerungen behindern also den Abschluss.
6. Eine besondere Herausforderung ist die Vermarktung von Grundstücken für
Selbstnutzer im Geschosswohnungsneubau. Baugruppenprojekte in diesem Segment
sind auf dem Leipziger Markt bislang die Ausnahme. Hier werden alternative
Entwicklungen geprüft. Hinsichtlich der Stadthausentwicklungen liegen erste konkrete
Angebote vor, es wird davon ausgegangen, dass die Nachfrage hier mit
voranschreitender Vermarktung deutlich steigen wird.
7. Der Standort wird von der Leipziger Bevölkerung bisher noch nicht als Wohn- und
Freizeitstandort wahrgenommen. Die Einbindung und Verbindung zu etablierten
Standorten wird erst nach und nach, mit fortschreitender Entwicklung sichtbar.
8. Es bestehen Unsicherheiten für Investoren und ggf. Endnutzer hinsichtlich der
weiteren Entwicklung der Gesamtmaßnahme über die Maßnahmen der Priorität I
hinaus, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der ursprünglich geplanten
Erweiterung des Hafenbeckens und der Beräumung und Gestaltung des Westufers.
Um die offenen Fragen zu klären, prüft die Stadt intensiv sowohl die rechtlichen als
auch technischen und finanziellen Möglichkeiten zur Umsetzung der in der
informellen Planung (Masterplan) enthaltenen und vom Stadtrat bestätigten
Zielstellung und nimmt Teilmaßnahmen in die Fördermittelakquise auf. Dabei genießt
die Beräumung des Westufers höchste Priorität.
3. Anpassungen des Verfahrens
Auf Basis der genannten Ursachen und Annahmen wurde eine Optimierung der bisherigen
Vermarktungsstrategie vorgenommen. Der ursprünglich entsprechend Rahmenvorlage
vorgesehen Vermarktungszeitraum verschiebt sich dadurch um bis zu 5 Jahre. Sofern die
folgend aufgeführten Maßnahmen bis Mitte 2016 nicht greifen, ist eine grundsätzliche
Neuausrichtung der Vermarktung prüfen. Möglichkeiten dazu bestehen:
o
o
o
in einer weiteren Reduzierung der Anforderungen an Wettbewerbsteilnehmer
einem weitgehenden Verzicht auf konkrete Bauverpflichtungen,
in der Veränderung der Loszuschnitte sowie in einer stärkeren
Preisdifferenzierung
Eine generelle Preissenkung wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand für nicht erforderlich
gehalten.
1
Das Investorenauswahlverfahren ist durch das Leipziger 'Büro für Urbane Projekte' gemeinsam mit der LESG
und der Stadt durchgeführt worden. Das Büro verfügt über umfangreiche Referenzen für solche
Aufgabenstellungen und hat vergleichbare Verfahren in anderen Städten als Basis herangezogen.
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage II Seite 3 von 4
Sachstandsbericht Vermarktung
Stand 18.03.2015
Folgende Schritte sind zu Optimierung der Vermarktungsstrategie geplant:
1. Nutzung eines externen Vermarktungspartners: Die LESG hat nach Analyse des
Vermarktungsverlaufs eine externe Begleitung und Unterstützung ausgeschrieben: Sie
wird zukünftig bei der Vermarktung von der BNP Paribas in Frankfurt am Main
unterstützt. BNP Paribas wird unter Ihrem Namen eine unabhängige Einschätzung des
Standortes sowie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für potentielle Käufer durchführen
um eine gezieltere und nachhaltigere Investorenansprache, insbesondere bei geringerer
Standortkenntnis zu ermöglichen. Parallel wird BNP Paribas die vorhanden Kontakte zur
Kernzielgruppe der überregional tätigen Bauträger einbringen, um den Interessentenkreis
für die weitere Vermarktung deutliche zu erweitern und den Wettbewerbsdruck zu
erhöhen.
2. Die Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme werden verringert. Verzichtet wird
insbesondere vor dem Hintergrund der in Kraft getretenen EnEV 2014 auf die
umfassenden und aufwendigen Darstellung zur Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
des geplanten Vorhabens. Die gewünschten Innovationen wurden bisher nicht erzielt.
3. Die Verbindlichkeit der Gebote wird für die jeweils im Wettbewerb erstplatzierten
erhöht. Vorgesehen ist der umgehende Abschluss einer Reservierungsvereinbarung
in Verbindung mit einer Reservierungsgebühr für die Dauer der Verhandlungen (ca. 1
% des Kaufpreises, welche bei Abschluss auf den Kaufpreis angerechnet wird).
Erreicht werden soll dadurch eine höhere Verbindlichkeit sowie zügigere
Entscheidung in den Unternehmen.
4. Das Juryverfahren wird vereinfacht. Dadurch werden vor allem Verfahrenskosten
verringert, die den Vermarktungsbemühungen zu Gute kommen können.
5. Die Kommunikation zum Vorhaben wird auf zwei Ebenen deutlich gestärkt: Es wird eine
Kommunikationsstrategie zum Projekt durch ein externes Büro entwickelt. Ziel ist,
Maßnahmen zu identifizieren, die geeignet sind, den ehemaligen Gewerbestandort als
Wohn- und Freizeitquartier neu positiv zu besetzen. Die Kommunikationsstrategie soll im
Frühjahr 2015 stehen.
Im zweiten Schritt sollen umgehend Maßnahmen dieser Strategie umgesetzt werden.
Voraussichtlich wird damit bereits ab Frühjahr 2015 die Medienpräsenz des Vorhabens
deutlich verbessert.
6. Überprüfung der Umsetzung weiterer Maßnahmen, die die Umfeldqualität erhöhen und
damit das Investitionsrisiko der Investoren senken.
Sollten auf Basis der dargestellten Verfahrensanpassung bis zum 30.06.2016 keine
Vermarktungserfolge zu verzeichnen sein, ist dem Stadtrat ein Beschluss zur vollständigen
Neuausrichtung des Verfahrens vorzulegen.
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage II Seite 4 von 4
Sachstandsbericht 2. Bau- u. Finanzierungsbeschluss „Gewässerverbindung“,
Stand 18.03.2015
Anlage III
Begründung Mehrkosten im 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss
„Herstellung der Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal
und Lindenauer Hafen“
1.
Kostenberechnung / Mittelbedarf auf der Grundlage des Beschlusses Nr. BS/
RBV-1330/12 „2. Bau- und Finanzierungsbeschluss zu Herstellung der
Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen“
Der Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben „Herstellung der
Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen" (Beschluss Nr.
RBV-1330/12 vom 18.07.2012) wurde auf der Grundlage der Kostenberechnung (HOAI
Leistungsphase 3) wie folgt bestätigt.
Auszahlung gemäß B&F-Beschluss in EUR
8.995.096,00
Einnahmen
8.466.530,00
dav. SEP
dav. SUO
dav. Vermarktungseinnahmen
Eigenanteil in EUR
2.
885.690,00
2.066.360,00
5.514.480,00
528.566,00
Kostenprognose für die Baumaßnahme
Unter Berücksichtigung des Worstcase für alle Bau- und Planungskosten werden bis zum
kompletten Ende des Bauvorhabens (Mai 2015) Mehrkosten gegenüber dem Bau- und
Finanzierungsbeschluss in Höhe von 997.030 EUR prognostiziert.
B & F – Beschluss
Prognose
Differenz
8.995.096,00
9.992.130,00
-997.034,00 *
Auszahlung in EUR
* Zur besseren Verständlichkeit wurde die Zahl gerundet und in der Vorlage auch gerundet verwendet.
In den prognostizierten Mehrkosten sind bereits alle Gegensteuermaßnahmen
berücksichtigt.
3.
Begründung der Mehrkosten
Geplante
Bestanteile
der
Baumaßnahme
sind
Bauund
Leitungsumverlegung, Wasserbau, Freianlagen, Brücke und Spundwand.
Planungskosten,
Die Mehrkosten über alle o. g. Bestandteile betragen insgesamt 1.950.480 EUR. Darin
enthalten sind auch die Baunebenkosten, die sich den Baukosten grundsätzlich anpassen.
Zur Begründung im Einzelnen:
a) Leitungsumverlegung (140.190 EUR)
Maßgebliche Gründe liegen im
−
−
vorgefundenen inhomogenen Baugrund und den dadurch bedingten Verlust von
Spundbohlen, die nicht wieder verwendet werden können und entsprechende Kosten
verursachen,
Auffinden von vor Baubeginn nicht bekannten Betonfundamenten sowie
3
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage III Seite 1 von 5
Sachstandsbericht 2. Bau- u. Finanzierungsbeschluss „Gewässerverbindung“,
Stand 18.03.2015
−
erforderlichen Materialwechsel für die Trinkwasserleitung auf Grund zusätzlicher
Forderungen bzgl. der Auftriebs- und Standsicherheit infolge des Baugrundes
(Wasserlinsen) während der Baumaßnahme.
b) Wasserbau (1. 790.620 EUR brutto)
Wesentlich für die Mehrkosten sind folgende Ursachen:
Ablagerungen (ca. 960.000 EUR)
Auf der Basis der Ergebnisse der Erkundungen und Baugrundgutachten sind insgesamt
ca. 60.000 t Ablagerungen der Zuordnungsklassen Z 2 und > Z 2 in die
Leistungsbeschreibung zur Entsorgung aufgenommen worden.
Während der Realisierung des Bauvorhabens wurde festgestellt, dass die vorgefundenen
Ablagerungen zum Teil von den ausgeschriebenen qualitativ und mengenmäßig
abwichen. Aufgrund der objektiv begrenzten Anzahl und Ausdehnung der
Baugrunderkundungen bei Tief- und Wasserbauvorhaben konnten diese im Vorfeld nicht
erfasst werden.
Die Zuordnung der vorgefundenen – nicht ausgeschriebenen – Ablagerungen erfolgte
anhand von Deklarationsanalysen und wurde seitens der Unteren Abfallbehörde des
Amtes für Umweltschutz geprüft und bestätigt.
Die
Ablagerungen,
die
nicht
den
ausgeschrieben
Qualitäten
im
Auftragsleistungsverzeichnis entsprachen, mussten entsorgungsseitig anders und
kostenintensiver behandelt werden (z. B. Bahnschwellen, MKW-belasteter Boden;
Dachpappen).
Überschüttete befestigte Flächen (ca.13.500 EUR)
Im Baufeld vorgefundene und zu beseitigende Asphalt-, Beton- und Schotterflächen
waren mit Lockergestein überschüttet und deshalb während der Vorerkundung 2008 nicht
vollumfänglich als ursprünglich befestigte Oberflächen erkennbar. Diesbezüglich
entstanden Mengenerhöhungen.
Stützmauer im westlichen Uferbereich/ Zufahrt KWL (ca.88.000 EUR)
Aufgrund von Abweichungen dokumentierter Grundstücksgrenzen in den Bestandsplänen
zu realen Grenzverläufen musste zur Grundstücksgrenze KWL und unter
Berücksichtigung einer Zuwegung eine geplante Winkelstützwand in eine platzsparende
Bohrpfahlwand mit anbetonierter Vorsatzschale verändert werden.
Vorsatzschale Stützwand östlich der Luisenbrücke (ca. 65.000 EUR)
Die Stützwand sollte ursprünglich aus einer reinen Bohrpfahlwand bestehen.
Aufgrund von einer unvorhergesehenen Inhomogenität des Baugrundes einschließlich
unerwarteter Hohlräume entsprachen die Bohrpfähle nach Freilegung nicht den
qualitativen Sichtanforderungen und wurden mit einer Vorsatzschale versehen.
Weitere Mehrkosten setzen sich aus diversen nicht vorhergesehenen Leistungen
zusammen.
c) Freianlagen (19.670 EUR brutto)
Aus gegenwärtiger Beurteilung wird der veranschlagte Kostenrahmen ohne Steganlage um
ca. 80.000 EUR unterschritten. In der Kostenprognose ist auch die Steganlage (100.000
EUR) enthalten, die der ursprünglichen Kostenkalkulation nicht zugrunde lag. Mit Bau der
Steganlage ergeben sich rechnerisch 19.670 EUR Mehrkosten.
3
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage III Seite 2 von 5
Sachstandsbericht 2. Bau- u. Finanzierungsbeschluss „Gewässerverbindung“,
Stand 18.03.2015
d) Brücke (-207.700 EUR brutto)
Entgegen dem Bau- und Finanzierungsbeschluss konnten im Los 3 „Brücke über die
Gewässerverbindung“ ca. 207.700 EUR durch einen Technologiewechsel und ein günstiges
Ausschreibungsergebnis eingespart werden.
e) Spundwand (-745.750 EUR brutto)
Das Los 5 Spundwand ist im Ergebnis der Auswertung eines vorliegenden Monitorings sowie
nach Abstimmung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde fachlich nicht mehr
erforderlich und kann damit nach formeller Bestätigung der Behörde entfallen (Einsparung
ca. 745.750 EUR - Eigenmittel).
4.
Folgekosten
Allgemeine, sich wiederholende Unterhaltung ab 2015
Im Bau- und Finanzierungsbeschluss RB IV-1330/12 wurden für die hergestellten Bauwerke
und Flächen Folgekosten für alle betroffenen Ämter einzeln ausgewiesen. Für die
Gewässerunterhaltung im Amt für Stadtgrün und Gewässer wurden ab 2015 20.000 EUR für
die sich wiederholenden Pflegegänge in der Vorlage dargestellt.
Einmalige Teilentschlammung Lindenauer Hafen entlang der Kaimauer
Weiterhin wurden 120.000 EUR Folgekosten für die erstmalige, einmalige
Sedimentberäumung seit der Fertigstellung des Lindenauer Hafens 1943 entlang der
Kaimauer zur Gewährleistung des Bootsverkehrs und zur Nutzbarkeit der Anlegestellen der
zukünftigen MARINA Leipzig-Lindenau eingestellt.
Die Fläche zur Teilentschlammung befindet sich in Höhe des „LEIKRA“-Silos und umfasst
eine ca. 2.700 m² große über den Wasserspiegel herausragende sedimentierte
Einspülungsinsel.
Die Realisierung ist für den Zeitraum 04 bis 05/2015 vorgesehen.
Auf Grundlage der wasserrechtlichen Genehmigung erfolgte die Fortführung der Planungen
einschließlich der Erarbeitung der wasserbehördlich geforderten Entsorgungs- und
Verwertungskonzepte sowie die Ausschreibung. Das Angebot des wirtschaftlichsten Bieters
liegt bei 345.000 EUR.
Die Kostenerhöhung ergibt sich hauptsächlich aus folgenden Gründen:
−
Zurzeit der ursprünglichen Kostenschätzung lag noch kein detailliertes
Entsorgungskonzept vor, so dass von einem reinen Ausbaggern, Zwischenlagern und
Abtransportieren der Schlammschicht ausgegangen wurde.
−
Im Rahmen von verdichteten Sedimentuntersuchungen wurden weitere Erkenntnisse
zu Verteilung und Konzentration von Inhaltsstoffen, wie Mineralkohlenwasserstoffe,
PAK, BTEX und MTBE, festgestellt, die bei der Entsorgung auch kostenseitig
berücksichtigt werden müssen.
−
Die Forderungen der Bodenschutzbehörde zum Entsorgungskonzept der Sedimente
und zur Aufbereitung der Eluate des Sedimentes (Vorschaltung Aktivkohlefilter)
führten zu erhöhten Aufwendungen. So ist z. B. die Einleitung des Filtratwassers in
das Gewässer aufgrund der festgestellten Schadstoffgehalte nicht zulässig.
3
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage III Seite 3 von 5
Sachstandsbericht 2. Bau- u. Finanzierungsbeschluss „Gewässerverbindung“,
Stand 18.03.2015
−
Die Forderung nach ökologischer Bauüberwachung beinhaltet eine kostenintensive
händische Bergung schützenswerter Tiere und Pflanzen (z. B. Flusskrebse und
Muscheln).
−
Die zuständige Behörde empfahl, nach nochmaliger intensiver Prüfung im Rahmen
der Erarbeitung der Ausführungsplanung eine permanente Kampfmittelsondierung
während der Baggerarbeiten durchzuführen. Den Kosten in der Vorlage aus dem
Jahr 2012 lag nur eine Auswertung auf Grund vorhandener Luftbilder zugrunde.
Die Erhöhung der Baunebenkosten beträgt 15.600 EUR.
Damit ergibt sich aus Bau- und Baunebenkosten für die Teilentschlammung des Lindenauer
Hafens ein zu veranschlagendes Budget für in Höhe von 360.600 EUR.
Eventuelle Kostenerhöhungen durch unvorhersehbare Maßnahmen (Nachträge) sind in
diesen Betrag nicht enthalten. Deshalb wird bei der Mittelbeantragung eine Sicherheit von
10% kalkuliert (36.000 EUR).
Somit ergibt sich im Vergleich zum 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss „Herstellung der
Gewässerverbindung zwischen Karl-Heine-Kanal und Lindenauer Hafen“ sowohl eine
zeitliche Verschiebung der Teilentschlammung vom Jahr 2014 in das Jahr 2015, als auch ein
Mehrbedarf in Höhe von 276.600 EUR.
Der Gesamtbetrag von 396.600 EUR (Baukosten 345.000 EUR, Baunebenkosten 15.600
EUR, 10 % Sicherheit für Unvorhergesehenes = 36.000 EUR) soll wie folgt gedeckt werden:
Aufwand Ergebnishaushalt
PSP-Element 1.100.55.2.0.01 SK 42211000
396.600 EUR
Deckung Gewässerunterhaltung ASG
(PSP-Element 1.100.55.2.0.01, SK 42211000
Folgekosten bereits mit Beschluss IV-1330/12 geplant)
120.000 EUR
Deckung Gewässerunterhaltung ASG
(PSP-Element 1.100.55.2.0.01, SK 42211000 interne Deckung ASG)
80.000 EUR
Deckung Stadthaushalt
( KST 1098600000 (unterjährige Finanzierung ohne Deckung EH.) SK: 42211000
überplanmäßiger Aufwand)
196.600 EUR
5.
Zusammenfassung
Die erwarteten Mehrkosten in Höhe von ca. 997.030 EUR gegenüber dem 2. Bau- und
Finanzierungsbeschluss „Herstellung der Gewässerverbindung zwischen Karl-HeineKanal und Lindenauer Hafen“ sollen wie folgt gedeckt werden:
- Eigenmittel aus dem Haushalt des Amtes für Stadtgrün und
Gewässer (PSP-Element 7.0001346.700 (Grünanlage/ Landschaftssee Lindenthal), SK 78511000)
190.000 EUR
- Budgeterhöhung aus dem Stadthaushalt
(KST 1098700000 (unterjährige Finanzierung ohne Deckung FH SK: 78513000)
807.030 EUR
Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung als zuständiges Amt zur
Fördermittelakquise im Rahmen der Städtebauförderung hat die entsprechenden
3
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage III Seite 4 von 5
Sachstandsbericht 2. Bau- u. Finanzierungsbeschluss „Gewässerverbindung“,
Stand 18.03.2015
begründeten Mehrkosten gegenüber der Fördermittelbehörde angezeigt. Die Erhöhung der
Fördermittel für die hier aufgeführten Mehrkosten wurde i.H. von 389.710 EUR in Aussicht
gestellt. Diese Mittel würden die Budgeterhöhung aus dem Stadthaushalt nachträglich
verringern.
Die Folgekosten für die erstmalige, einmalige Teilentschlammung betragen 360.600 EUR.
Die Deckung ist im Punkt 4 dargestellt.
Fördermittel können für Unterhaltungsmaßnahmen nicht in Anspruch genommen werden.
Aus Gründen des Fördermittelmanagements werden die Maßnahmen in den einschlägigen
Tabellen den einzelnen Fördermittelrichtlinien zugeordnet und entsprechend dargestellt.
Somit unterteilt sich z. B. das Los Wasserbau in Baufeldvorbereitung und Wasserbau (siehe
Tabelle).
Finanz.
Leitungsumverlegung
Baufeldvorbereitung
Brücke
Freianlage
Wasserbau
Spundwand
Summe
SEP
SUO
SUO
SUO
Jessica
Kosten gesamt
Kosten gesamt
gem.2.RV-Beschluss gem.B&F-Beschluss
1.330.000,00
Kosten gesamt
gem. Prognose
Kostendiff. B&F-Beschluss / Prognose
rechnerisch
gerundet
3.693.000,00
693.000,00
1.379.466,85
1.088.448,13
641.501,72
1.539.881,43
3.487.444,00
858.353,87
1.519.660,00
2.411.710,00
433.800,00
1.559.550,00
3.954.810,00
112.600,00
140.193,15
1.323.261,87
-207.701,72
19.668,57
467.366,00
-745.753,87
140.190,00
1.323.260,00
-207.700,00
19.670,00
467.360,00
-745.750,00
9.006.000,00
8.995.096,00
9.992.130,00
997.034,00
997.030,00
3.290.000,00
3
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage III Seite 5 von 5
Maßnahme- und Finanzplanung: Soll-Ist-Vergleich
Stand 18.03.2015
Anlage IV: Aktuelle Finanzierungsübersicht
Finanzierung entsprechend Fortschreibung der 2. Rahmenvorlage, Anlage 4.1, Mai 2012
Ausgaben
2016
2017
2018
2019
2020
bis 2014
2015
8.305.100,00
3.293.310,00
1.226.680,00
2.554.000,00
1.158.020,00
8.232.010,00
73.090,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
4.086.500,00
132.500,00
75.000,00
2.254.500,00
1.200.000,00
3.662.000,00
424.500,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Kanalverbindung - Wasserbau inkl. Planung
3.693.000,00
178.880,00
128.450,00
2.470.000,00
915.670,00
3.693.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
EFRE - vorbereitende Freilegungsmaßnahmen / Programmsteuerung
1.267.300,00
962.800,00
58.500,00
0,00
0,00
1.021.300,00
246.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
778.100,00
0,00
0,00
30.000,00
45.000,00
75.000,00
10.100,00
693.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
18.130.000,00
4.567.490,00
1.488.630,00
7.308.500,00
3.318.690,00
16.683.310,00
753.690,00
693.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Städtebauliche Erneuerung
Gesamtkosten
bis 2011
2012
2013
2014
Weitere Vorbereitung / Öffentlichkeitsarbeit
Grunderwerb / Bodenordnung
Baumaßnahmen
Freilegung
Leitungsumverlegung 2012
Straßen und Wege im Sanierungsgebiet
Betreuung
Stadtumbau-Ost - Umfeld der Kanalverbindung
Baumaßnahmen
Promenade
Baufeldvorbereitung Wasserbau
Leitungsumverlegung im Rahmen Wasserbau
Brücke
Spundwand im Bruch am Hafen / Finanzierungskosten Jessica
Summe
Finanzierung
Einnahmen
SEP FH (2/3), bewilligt
SU-O FH (2/3), Zielvereinbarung
JESSICA-Fonds, Zielvereinbarung
EFRE FH (75 %), bewilligt
Vermarktungseinnahmen / Erschließungsbeiträge
Eigenanteile (vgl. Tabelle 4.2 Zuschüsse/Eigenanteile)
Gesamtkosten
bis 2011
2012
2013
2014
3.873.000,00
bis 2014
14.300.238,00
2.708.857,00
1.000.291,00
5.262.090,00
3.114.988,00
2.636.000,00
0,00
912.250,00
7.637.000,00
1.966.808,00
779.090,00
369.090,00
1.553.000,00
2.810.000,00
12.844.238,00
800.000,00
830.000,00
691.049,00
51.000,00
221.201,00
530.000,00
2.243.000,00
3.114.988,00
2.353.000,00
3.640.000,00
912.250,00
2.824.000,00
3.829.762,00
1.858.633,00
488.339,00
2.046.410,00
-554.310,00
3.839.072,00
2015
2016
753.690,00
702.310,00
283.000,00
-2.150.000,00
-1.490.000,00
2.620.690,00
2.192.310,00
0,00
-9.310,00
2017
2018
2019
2020
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage IV Seite 1 von 2
Maßnahme- und Finanzplanung: Soll-Ist-Vergleich
Stand 18.03.2015
Finanzierung aktuell, Stand Januar 2015
Ausgaben
Städtebauliche Erneuerung
Weitere Vorbereitung / Öffentlichkeitsarbeit
Grunderwerb / Bodenordnung
Baumaßnahmen
Freilegung
Leitungsumverlegung 2012
Straßen und Wege im Sanierungsgebiet
Betreuung
Stadtumbau-Ost - Umfeld der Kanalverbindung
Baumaßnahmen
Promenade
Baufeldvorbereitung Wasserbau
Leitungsumverlegung im Rahmen Wasserbau
Brücke
Gesamtkosten
8.407.050,00
bis 2011
2012
2013
2014
3.293.310,00
bis 2014
2015
2016
2017
7.572.440,00
685.290,00
139.320,00
528.040,00
357.680,00
100.000,00
70.360,00
2.281.190,00
2.223.510,00
57.680,00
2018
10.000,00
2019
2020
0,00
0,00
0,00
151.120,00
151.120,00
0,00
1.519.660,00
1.430.520,00
89.140,00
2.743.300,00
1.183.740,00
2.454.830,00
954.780,00
288.470,00
150.000,00
68.960,00
10.000,00
2.724.950,00
2.596.840,00
339.140,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.660.930,00
132.500,00
1.255.870,00
116.390,00
975.000,00
164.480,00
3.971.260,00
2.346.600,00
1.450.000,00
174.660,00
433.800,00
261.960,00
171.840,00
Kanalverbindung - Wasserbau inkl. Planung
3.954.810,00
194.100,00
3.150.060,00
804.750,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
EFRE - vorbereitende Freilegungsmaßnahmen / Programmsteuerung
1.098.630,00
962.800,00
1.098.630,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
112.600,00
0,00
112.600,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
19.234.020,00
4.582.710,00
14.658.680,00
4.086.880,00
478.460,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
Spundwand im Bruch am Hafen / Finanzierungskosten Jessica
Summe
Finanzierung
Einnahmen
SEP FH (2/3), bewilligt
SU-O FH (2/3), vorh. Bewilligung/erfolgte Bewilligungen
JESSICA-Fonds, Vertrag
EFRE FH (75 %), bewilligt
Vermarktungseinnahmen / Erschließungsbeiträge
Eigenanteile (vgl. Tabelle 4.2 Zuschüsse/Eigenanteile)
zusätzlich SU-O FH (2/3), in Beantragung
Gesamtkosten
bis 2011
1.145.350,00
2012
3.371.230,00
2013
5.559.390,00
2014
14.283.420,00
2.824.170,00
798.250,00
1.809.090,00
3.114.990,00
2.637.670,00
0,00
823.970,00
7.706.790,00
1.966.810,00
779.090,00
369.090,00
440.000,00
1.000.000,00
676.670,00
1.800.000,00
805.860,00
51.500,00
18.110,00
1.050,00
4.950.600,00
1.758.540,00
347.100,00
1.562.140,00
3.082.720,00
456.380,00
2.476.670,00
bis 2014
7.908.180,00
2015
2016
2017
2019
2020 *
1.061.600,00
853.900,00
-790.900,00
-225.000,00
-225.000,00
-3.150.000,00
1.939.440,00
1.286.600,00
1.078.900,00
2.359.100,00
-1.939.440,00
-1.061.600,00
-853.900,00
790.900,00
2.131.000,00
1.170.200,00
1.949.440,00
1.331.000,00
800.000,00
180.000,00
10.000,00
990.200,00
6.750.500,00
1.955.880,00
-691.740,00
0,00
315.130,00
141.250,00
3.114.990,00
1.116.670,00
2.800.000,00
823.970,00
52.550,00
2018
* für JESSICA erfolgte eine Aufsummierung der Rückzahlung ab 2020, die Rückzahlung erfolgt in 4 jährlichen Raten zu je 56.250 EUR bis zum 31.12.2033, Sondertilgung mgl.
Vorlage „Sachstand und Handlungserfordernisse Lindenauer Hafen“ - Anlage IV Seite 2 von 2
Darstellung Mehrkosten und Deckung
Minderkosten Mehrkosten
in EUR
in EUR
Maßnahme
Anpassungsbedarf der bisherigen Haushaltsansätze 2015/2016 um
die in der Beschlussvorlage Fort.-schreibung 2. RV (RBV-1329/12)
enthaltenen Maßnahmen i.H.v. 18,1 Mio. EUR vollständig umsetzen
zu können
1.186.976,00
Bedarf (PSP Element 7.0000595.700, SK 7851 3000)
Deckung KST unterjährig Finanzierung (KST 1098700000, SK 7851 3000)
2015
in EUR
2016
in EUR
0,00
1.186.976,00
1.186.976,00
1.138.466,00
1.138.466,00
48.510,00
48.510,00
-174.660,00
174.660,00
822.370,00
190.000,00
632.370,00
174.660,00
2. Bau- und Finanzierungsbeschluss “Gewässerverbindung”
Kostenentwicklung gegenüber 2. RV
997.030,00
Leitungsumverlegung
Wasserbau- und Baufeldvorbereitung
Freianlagen
Brücke
Entfall Spundwand
140.190,00
1.790.620,00
19.670,00
-207.700,00
-745.750,00
Bedarf Deckung (PSP Element 7.0000595.700, SK 7851 3000)
Deckung Eigenmittel ASG PSP Element 7.0000595.700, SK 7851 3000)
Deckung KST unterjährig Finanzierung (KST 1098700000, SK 7851 3000)
997.030,00
190.000,00
807.030,00
beantragte Fördermittel SUO zur zukünftigen Entlastung KST
389.710,00
tatsächlicher Mehrbedarf KST nach Fördermittelbereitstellung
417.320,00
174.660,00
3. Bau- und Finanzierungsbeschluss “Erschließung”
Kostenentwicklung gegenüber 2. RV
-64.030,00
Straßen- und medientechnische Erschließung
Promenade am Hafenbecken
Entfall der Maßnahme Wegeanbindung Marina Leipzig-Lindenau
-64.030,00
-226.140,00
459.370,00
-297.260,00
Sonstige Beauftragungen
Kostenentwicklung gegenüber 2. RV
171.020,00
Öffentlichkeitsarbeit und weitere vorbereitende Planung
Grund/Bodenordnung/Grundstücksbewirtschaftung
Betreuung und Begleitung
Sonstige Freilegung
Sonstige Einsparung
31.700,00
139.320,00
31.700,00
31.700,00
75.290,00
75.290,00
1.570.300,00
1.166.000,00
404.300,00
1.570.300,00
1.570.300,00
1.166.000,00
1.166.000,00
404.300,00
404.300,00
95.370,00
74.790,00
32.710,00
-21.190,00
-10.660,00
Bedarf (PSP Element 7.0000595.700, SK 7851 3000)
Deckung KST unterjährig Finanzierung (KST 1098700000, SK 7851 3000)
106.990,00
106.990,00
beantragte Fördermittel SUO zur zukünftigen Entlastung KST
66.670,00
tatsächlicher Mehrbedarf KST nach Fördermittelbereitstellung
40.320,00
Mehrbedarf aufgrund der Vorfinanzierung von Vermarktungseinnahmen
gegenüber der Fortschreibung der 2. RV
Bedarf (PSP Element 7.0000595.700, SK 7851 3000)
Deckung KST unterjährig Finanzierung (KST 1098700000, SK 7851 3000)
Folgekosten Teilentschlammung Hafenbecken (Ergebnishaushalt)
Mehrbedarf
Bedarf Eigenmittel (PSP Element 1.100.55.2.0.01, SK 4221 1000)
Deckung Eigenmittel ASG (PSP Element 1.100.55.2.0.01, SK 4221 1000)
Deckung KST unterjährig Finanzierung (KST 1098600000, SK 4221 1000)
Seite 1
276.600,00
276.600,00
276.600,00
80.000,00
196.600,00
276.600,00
80.000,00
196.600,00
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr. VI-DS-01073 vom 17.06.2015
Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.215
Beschluss- Nr. VI-DS-01073
Eingereicht von Dezernat für Stadtentwicklung und Bau (VI)
Lindenauer Hafen:
1) Sachstandsbericht und 3. Controllingbericht
2) Änderung der Fortschreibung der II. Rahmenvorlage (RBV-1329/12)
3) Änderung des 2. Bau- und Finanzierungsbeschluss "Gewässerverbindung" (RBV1330/12)
4) Überplanmäßige Auszahlung im Finanzhaushalt für die Haushaltsjahre 2015/16
gemäß § 79 SächsGemO i.H.v. 3.861.296 € (PSP-7.0000595.700)
5) Überplanmäßiger Aufwand im Ergebnishaushalt für 2015 gemäß § 79 SächsGemO
i.H.v. 196.600 € infolge Kostenerhöhung für Teilentschlammung
Stand vom 14.12.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat für Stadtentwicklung und Bau
Sachstand:
Die Maßnahme ist planmäßig in Umsetzung. Der mit der o. g. Vorlage beschlossene Kostenrahmen wird
gehalten. Hinsichtlich der Vermarktung konnten gegenüber der in o. g. Vorlage dargestellten Planung ein
deutlich besseres Ergebnis erzielt werden.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Eine umfängliche Darstellung des Sachstands ist zwischenzeitlich mit der Vorlage VI-DS-02034 erfolgt.