Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1039169.pdf
Größe
3,4 MB
Erstellt
18.08.15, 12:00
Aktualisiert
16.06.17, 08:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01740
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Umgestaltung Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße,
Variantenentscheid
Beschlussvorschlag:
Die Vorzugsvariante Radfahrstreifen - Variante 2 der Vorplanung zur Umgestaltung des Bayrischen
Platzes und des Straßenzuges Windmühlenstraße/Grünewaldstraße - wird für die Weiterplanung im
Rahmen der Entwurfsplanung grundsätzlich bestätigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Siehe Anlage
Anlagen
Sachverhalt
Gestaltungsplan_1 Variante 2
Gestaltungsplan_2 Variante 2
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu
18.14
Umgestaltung Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße,
Variantenentscheid
Vorlage: VI-DS-01740
Beschluss:
Die Vorzugsvariante Radfahrstreifen - Variante 2 der Vorplanung zur Umgestaltung des
Bayrischen Platzes und des Straßenzuges Windmühlenstraße/Grünewaldstraße - wird für die
Weiterplanung im Rahmen der Entwurfsplanung grundsätzlich bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung
Leipzig, den 17. Dezember 2015
Seite: 1/1
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Anlage 1
Sachverhalt Umgestaltung Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewlaldstraße
Umgestaltung Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße
Zielstellung der Vorlage
Die Zielstellung für die Erarbeitung dieser Vorlage ist, die bereits vom FA SB in den
Sitzungen vom 18.08./02.10./16.10.2012 für eine Weiterplanung empfohlene Vorplanung
auf Basis der Vorzugsvariante Radfahrstreifen - Variante 2 der Vorplanung zur
Umgestaltung
des
Bayrischen
Platzes
und
des
Straßenzuges
Windmühlenstraße/Grünewaldstraße aufgrund des angestrebten Bautermins Sommer 2018 - Sommer 2020 durch den Stadtrat
für die Weiterplanung im Rahmen der Entwurfsplanung grundsätzlich bestätigen zu lassen.
Veranlassung
Der Bayrische Platz als wichtiger Verkehrsknoten und ÖPNV-Umsteigepunkt
Der Bayrische Platz ist ein wichtiger, großflächiger und verkehrstechnisch komplizierter
Knotenpunkt im Straßennetz der Stadt Leipzig, der eine Verteilerfunktion für
Verkehrsströme in und aus Richtung Stadtzentrum bzw. auch tangential zum Zentrum
(Nürnberger Straße) wahrnimmt. Eine große Bedeutung hat der Bayrische Platz als
Umsteigepunkt für den ÖPNV und als Zugang zum S-Bahn-Haltepunkt Bayerischer
Bahnhof. Es verkehren die Straßenbahnlinien 2, 9 und 16, die Buslinie 60 und die
Regionalbuslinien 100/412. Der Knotenpunkt ist u. a. aufgrund des Standortes der
Universitätskliniken und der Wegebeziehungen der Studenten (Augustusplatz,
Wohnheime Str. des 18. Oktobers, Härtelstraße etc.) auch für den Radverkehr sehr
wichtig. Hier ist neben der Karl-Liebknecht-Straße die höchste Radverkehrsbelegung in
der Stadt zu verzeichnen, die sich zukünftig noch weiter erhöhen wird (Neubauvorhaben
Uni-Kliniken, Umgestaltung und Bebauung Stadtraum Bayerischer Bahnhof, Radroute
Bayerischer Bahnhof etc.).
Nahverkehrsplan - Ausbau Stadtbahn
Der im Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig festgeschriebene Ausbau der Straßenbahnlinie
16 zur Stadtbahnlinie ist bereits erfolgt. Es sind jedoch noch punktuelle Verbesserungen
bei der Lage, Anzahl und behindertengerechten Gestaltung der Haltestellen vorgesehen.
Prognose der Verkehrsbelegungen 2020/2025
Entsprechend der der Planung von 2012 zugrunde liegenden Verkehrsprognose 2020
(Querschnittsbelastungen) für den Bayrischen Platz verkehren im Zuge der
Windmühlenstraße ca. 17.000 Kfz/24h, der Straße des 18. Oktober ca. 16.500 Kfz/24h,
der Nürnberger Str. ca. 18.000 Kfz/24 h und im Knotenarm Arthur-Hoffmann-Straße ca.
20.500 Kfz/ 24h. Entsprechend der Prognose für den Radverkehr mit einer Steigerung um
ca. 25 % werden Querschnittsbelastungen von 5.000 - 7.000 Radfahrer/24h in den
Knotenarmen des Bayrischen Platzes prognostiziert. Die Straßenbahnlinien und die
Buslinie 60 verkehren jeweils im 10 min. Takt.
Die aktuelle Verkehrsprognose 2025 für den Bayrischen Platz, die sich für den Bereich
Arthur-Hoffmann-Straße/Bernhard-Göring-Straße hinsichtlich der Verteilung der Verkehrsströme noch in Bearbeitung befindet (es werden keine bzw. nur geringfügige direkte
Auswirkungen auf den Bayrischen Platz erwartet), weist gegenüber der der bisherigen
Seite 1 von 15
Planung zugrunde liegenden Prognose 2020 eine geringfügige Reduzierung der
Verkehrsmengen in den Knotenarmen von etwa 500 -1.000 Kfz/24h auf. Bei der Prognose
2025 wurden eine Erhöhung der Einwohnerzahl für die Stadt auf 585.000 eingerechnet
und der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) am Modal Split entsprechend der
Ziele des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum (STEP) reduziert. Aus
der Reduzierung der in der Planung angesetzten Verkehrsmengen ergibt sich als positiver
Nebeneffekt eine Vergrößerung der Reserven für die Einsteuerung des
Straßenbahnverkehrs im Signalprogramm, z. B. bei einer Umleitung der Linien 11 und 10
über die Arthur-Hoffmann-Straße.
Gegenüber der gegenwärtigen Verkehrsbelegung (Verkehrszählung 2010) wird für 2025
eine Erhöhung der Gesamtverkehrsbelastung am Knoten Bayrischer Platz um ca. 3.500
Kfz/24h prognostiziert.
Der City-Tunnel als wichtiger Auslöser für die Planung
Anlass für die Erarbeitung der Vorplanung für den Umbau des Bayrischen Platzes war,
dass mit der Realisierung des Vorhabens City-Tunnel Leipzig und dem Neubau des SBahn-Haltepunktes Bayerischer Bahnhof die Umsteigebedingungen zwischen S-Bahn,
Straßenbahn und Bus verbessert werden sollten.
Die in der 2012 erarbeiteten Planung vorgesehene Verlegung der Straßenbahnhaltestellen
am Bayrischen Platz (Verlegung der Haltestellen der Linien 2 und 16 in die Straße des 18.
Oktobers, Einordnung der Haltestellen der Linie 9 in die Arthur-Hoffmann-Straße) wurde z.
T. bereits zur Eröffnung des City-Tunnels realisiert. Die Haltestellen der Linien 2 und 16
wurden dabei bereits im Endzustand gebaut. Die Haltestelle der Linie 9 wurde dagegen
nur als provisorische Haltestelle in Bestandslage der Gleise (ohne Fördermittel) gebaut.
Vorhandener Fahrbahn- und Gleiszustand
Ein weiterer Anlass ist der schlechte Fahrbahnzustand, insbesondere am Knotenpunkt
Bayrischer Platz, der einen grundhaften Ausbau erfordert. Von Seiten der LVB GmbH
besteht Handlungsbedarf aufgrund der erneuerungsbedürftigen Gleiskurven südlich der
Haltestelle der Linie 9 im Knotenarm Arthur-Hoffmann-Straße.
Im Bereich der Grünewald- und Windmühlenstraße ist in den nächsten Jahren laut
Aussage
der
LVB
GmbH
kein
Gleisbau
erforderlich.
Die
Gleiskurven
Windmühlenstraße/Grünewaldstraße und am Bayrischen Platz wurden im Zusammenhang
mit der Umleitungsführung bei der Baumaßnahme Karl-Liebknecht-Straße erst kürzlich
erneuert.
Unfallhäufungsstelle Emilienstraße
Im Bereich der Einmündung Emilienstraße liegen im Bestand aufgrund von Konflikten
zwischen Kfz- und Radverkehr Unfallhäufungen vor. Diese Konflikte sind z. T. auch an den
Einmündungen Brüderstraße und Leplaystraße zu verzeichnen. Eine wichtige Zielstellung
der Planung ist es, in diesen Bereichen sicherere Lösungen zu finden.
Verkehrfreigabe der Semmelweisbrücke – Auswirkungen auf die Verkehrsströme am
Bayrischen Platz
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass mit der Realisierung der Semmelweisbrücke und
den damit verbundenen Veränderungen der Verkehrsströme nun eine entsprechende
Anpassung der Verkehrsanlagen im Bereich des Bayrischen Platzes möglich wird. Der
Bau der Semmelweisbrücke und die damit verbundene veränderte Führung von
Verkehrsströmen hat zu einer Entlastung des Verkehrsknotens Bayrischen Platz um
Seite 2 von 15
insgesamt über 9.000 Kfz/24h (lt. Verkehrszählungen
Verkehrsfreigabe Semmelweisbrücke) geführt.
2010
-
ohne
und
mit
Untersuchungen zur Verkehrsführung Arthur-Hoffmann-Straße/Bernhard-Göring-Straße
Für die Arthur-Hoffmann-Straße wird für den motorisierten Individualverkehr (MIV) die
Öffnung des Straßenzuges für beide Richtungen untersucht, um den Durchgangsverkehr
aus der Bernhard-Göring-Straße herausnehmen zu können. Dies wurde in der
vorliegenden Planung berücksichtigt.
Stadtgestalterische Aufwertung des Bayrischen Platzes und der Zufahrtsstraßen
Weiterhin sollen in Ergänzung des mit dem Vorhaben City-Tunnel geplanten Baus des
Platzbereiches „Steinerne Spitze“ vor dem Portikus bzw. dem Zugangsbereich zur SBahn-Haltestelle
der
Bayrische
Platz
und
der
Straßenzug
Windmühlenstraße/Grünewaldstraße stadtgestalterisch aufgewertet werden.
Neubau der Straßenbahnhaltestelle Härtelstraße
Auf der Grundlage von Ergebnissen einer von der LVB GmbH beauftragten Studie wurde
am Knoten Windmühlenstraße/Grünewaldstraße eine neue Haltestelle „Härtelstraße“
geplant. Durch deren Einordnung wird eine wesentlich bessere Erreichbarkeit der
Einrichtungen in der Härtelstraße ermöglicht und somit ein großes Fahrgastpotenzial
erschlossen. Diese Haltestelle wurde ebenfalls schon vorab realisiert.
Umgestaltung der Verkehrsanlage zwischen Roßplatz und Bayrischem Platz
Der 2012 realisierten Umbau des Roßplatzes, die anzustrebende Beseitigung der Konflikte
in den Einmündungsbereichen sowie die geplante Umgestaltung des Bayrischen Platzes
erfordern eine Umgestaltung und Anpassung der gesamten Verkehrsanlage zischen
Roßplatz und Bayrischem Platz. Neben den o. g. Aspekten ist dafür, insbesondere auch
für den Knotenpunkt Bayrischer Platz, die Wahl der Radverkehrsführung maßgebend.
Bisheriges Verfahren
Vorplanung 1999 - Realisierung Stadtbahnlinie 16 Süd
Aufgrund der Planung der Stadtbahnlinie 16 im Südabschnitt wurde für den Bayrischen
Platz im Jahre 1999 eine Vorplanung erarbeitet, die bereits auf die Belange der Planung
des City-Tunnels reagiert und die städtebaulichen Kanten vorgibt. Im Zuge dieser Planung
wurde die Verlegung der Straßenbahnhaltestellen für die Linie 16 in den Knotenarm
Straße des 18. Oktober/Philipp-Rosenthal-Straße und für die Linie 9 in den Knotenarm
Arthur-Hoffmann-Straße vorgesehen. Mit der Realisierung des Bauvorhabens
Stadtbahnlinie 16 Süd im Jahre 2001 wurde im Bereich des Knotenarmes Straße des 18.
Oktobers/Philipp-Rosenthal-Straße bereits der künftige Straßenraum mit seinen Borden
realisiert und die Verlegung der Straßenbahnhaltestelle baulich vorbereitet. Nur die
Bahnsteige selbst wurden noch nicht gebaut.
Als planungsrechtliche Grundlage wurde der B-Plan Nr. 103.1 „Verkehrsknoten Bayrischer
Platz“ (Geltungsbereich nur Knotenarm Str. des 18. Oktobers) erarbeitet. Dabei war das
Planfeststellungsverfahren zum City-Tunnel (DB AG) zu berücksichtigen.
Seite 3 von 15
Wiederaufnahme der Planungen im Jahre 2008
Aufgrund des Fortschritts der Planungen zum City-Tunnel wurde im Jahre 2008 die
Planung zur Erarbeitung der Vorplanung zum Bayrischen Platz wieder aufgenommen. Der
Planungsbereich wurde um den Straßenzug Windmühlenstraße/Grünewaldstraße
erweitert, um eine sowohl aus verkehrlicher als auch gestalterischer Sicht durchgehende
Planung bis zum Roßplatz zu erhalten.
Im Zuge der Windmühlenstraße/Grünewaldstraße wurde von einer Beibehaltung der
Gleislagen bzw. der bereits vorhandenen besonderen Bahnkörper ausgegangen, da sich
die Gleise in einem guten Zustand befinden (Nutzungsdauer noch ca. 15 - 20 Jahre).
Wichtiger Aspekt der Planung war die Prüfung der Möglichkeit der Begradigung der
Gleisachsen im Zuge des Knotenarms Arthur-Hoffmann-Straße hinsichtlich des Eingriffs in
das Gelände am Bayerischen Bahnhof und der Neugestaltung der Platzfläche.
Zur Führung des Radverkehrs wurde in Anlehnung an die heutige Situation eine Lösung
mit beidseitigen 2-Richtungsradwegen (Variante 1) erarbeitet.
Im Zuge der weiteren Abstimmung der Planung wurden aufgrund der Probleme der 2Richtungsradwege an den Einmündungen Emilienstraße, Brüderstraße und Leplaystraße
(Unfallhäufungsstellen)
und
der
Novellierung
der
StVO
hinsichtlich
der
Radwegbenutzungspflicht entschieden, dass eine zusätzliche Variante mit Radfahrstreifen
(Variante 2) untersucht werden muss.
Für beide Varianten wurde eine Masterstudie zur Gestaltung des Bayrischen Platzes
erarbeitet, die neben der Gestaltung des Platzbereiches vor dem Portikus auch die
Gestaltung der restlichen 3 Eckbereiche des Bayrischen Platzes und der zum Platz
hinführenden Straßen vorsieht. Die Studie zur Gestaltung des Bayrischen Platzes ist in die
Verkehrsplanung integriert worden. Allerdings soll nach derzeitigem Stand eine
hochwertige Gestaltung nur noch für den südwestlichen Eckbereich des Bayrischen
Platzes erfolgen.
Vorstellung der Planung im Stadtforum
Die Planung wurde mehrfach im Stadtforum vorgestellt und diskutiert. Die Hinweise
bezüglich der Verkehrsanlage und der Straßenraumgestaltung sind in die Bearbeitung der
Planung eingeflossen. Im Stadtforum am 03.05.2012 wurde der aktuellen Planung
zugestimmt.
Abstimmung der Planung im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Radverkehrsförderung (AG
Rad) und mit dem ADFC
Aufgrund der Kompliziertheit des Knotenpunktes Bayrischer Platz wurde die Vorplanung
mehrfach in der AG Rad vorgestellt, z. B. am 10.11.2009, am 13.12.2011 und zuletzt am
03.07.2012.
Neben den Abstimmungen im Rahmen der AG Rad gab es auch einen separaten
Abstimmungstermin mit Vertretern des ADFC am 25.01.2012.
In der AG Rad am 03.07.2012 wurde die Vorzugsvariante Radfahrstreifen (Lagepläne vom
23.05.2012) grundsätzlich bestätigt.
Zur Planung gibt es von Seiten des ADFC folgende Hauptforderungen zur Führung des
Radverkehrs:
Seite 4 von 15
•
•
•
•
Aufgrund der umwegigen Führung der linksabbiegenden Radfahrer am
Knotenpunkt Bayrischer Platz und begrenzter Aufstellmöglichkeiten insbesondere
im Zuge der Fahrbeziehung Windmühlenstraße/Nürnberger Straße (i. R.
Liebigstraße) soll sich der Radverkehr direkt in den Fahrstreifen des motorisierten
Individualverkehrs (MIV) einordnen können. Diese Forderung konnte aufgrund der
der Planung zugrunde liegenden Verkehrsprognose 2020 wegen der dann nicht
mehr gegebenen Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage und der somit nicht
gegebenen Förderfähigkeit nicht berücksichtigt werden. Zwischenzeitlich wurde
eine Prognose 2025 für die Verkehrsbelegung erstellt. Diese weist eine etwas
geringere Verkehrsbelegung als die für 2020 auf. Im Rahmen der weiteren Planung
wird auf Basis des für den Knotenpunkt zu erstellenden verkehrstechnischen
Konzepts geprüft, ob zumindest für die vom Radverkehr stark frequentierte Relation
Windmühlenstraße/Nürnberger Straße eine direkte Linksabbiegemöglichkeit durch
Einordnung in den Fahrstreifen des MIV unter der Bedingung der Gewährleistung
der Leistungsfähigkeit der gesamten Verkehrsanlage signaltechnisch ermöglicht
werden kann (s. auch unter 4. - Weiteres Verfahren).
Die Radfahrstreifenbreite soll aufgrund des hohen Radverkehrsaufkommens auf
2,50 - 3,00 m vergrößert werden - Die Radfahrstreifenbreite wurde soweit möglich
im Rahmen der Planung bereits auf 2,00 m (Regelmaß 1,85 m) erhöht. Eine weitere
Verbreiterung kann aus Sicht der Stadtverwaltung nicht erfolgen, da es dafür keine
aktuellen Studien hinsichtlich der Verbesserung der Leistungsfähigkeit und vor
allem Sicherheit (Gefahr der Nutzung durch MIV) gibt. Des Weiteren wäre eine
zusätzliche Einengung der Seitenräume (Geschäfte Windmühlenstraße) erforderlich.
Die direkte Linksabbiegemöglichkeit für den Radverkehr soll von der
Windmühlenstraße aus Richtung Ost in die Härtelstraße vorgesehen werden wurde in der aktuellen Planung eingearbeitet.
Aufgrund der vorhandenen Ziele Uni-Kliniken wird eine Weiterführung des in der
Planung vorgesehenen linksseitigen Radweges von der Riemannstraße kommend
über die Furt über die Windmühlenstraße entlang der Nürnberger Straße bis in
Höhe Liebigstraße gefordert. Dies wurde zwischenzeitlich geprüft. Die Führung der
Radfahrer in Gegenrichtung widerspricht dem Konzept einer richtungsbezogenen
Führung des Radverkehrs und soll unter Beachtung des Sicherheitsaspekts nicht
umgesetzt werden. Statt dessen soll im Rahmen der weiteren Planung die vom
ADFC favorisierte direkte Abbiegemöglichkeit für den Radverkehr (s. o.) geprüft
werden.
Abstimmungen mit der LVB GmbH
Die Planung wurde kontinuierlich mit der LVB GmbH abgestimmt. Im Rahmen der Planung
wurde eine gemeinsame Verkehrssimulation beauftragt. Der aktuellen Planung wurde von
Seiten der LVB GmbH sowohl im Rahmen der Projektkonferenz der LVB GmbH am
01.06.2012 als auch im Rahmen der Projektkonferenz des Dezernates VI der
Stadtverwaltung am 04.07.2012 grundsätzlich zugestimmt.
Vorstellung der Planung im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau (FA SB)
In den Sitzungen am 18.08./02.10./16.10.2012 wurden die Vorplanung im Rahmen einer
Informationsvorlage im Fachausschuss vorgestellt, die Vor- und Nachteile der
untersuchten Varianten erläutert und der Verkehrsablauf auf Basis einer
Verkehrssimulation dargestellt. Die Vorplanung zur Umgestaltung des Bayrischen Platzes
und
des
Straßenzuges
Windmühlenstraße/Grünewaldstraße
auf
Basis
der
Vorzugsvariante Radfahrstreifen der Stadtverwaltung (Variante 2 der Vorplanung) wurde
für die Weiterplanung im Rahmen der Entwurfsplanung bestätigt.
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Freigabe der Planung für die Öffentlichkeitsbeteiligung
Stadtentwicklung und Bau am 09.06.2015
im
Fachausschuss
Am 09.06.2015 wurde eine Informationsvorlage für eine Freigabe der Planung für die
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Sitzung des Fachausschusses am 09.06.2015 eingebracht.
Die bereits in den Sitzungen am 18.08./02.10./16.10.2012 für eine Weiterplanung
bestätigte Planung zur Umgestaltung des Bayrischen Platzes und des Straßenzuges
Windmühlenstraße/Grünewaldstraße auf Basis der Vorzugsvariante Radfahrstreifen der
Stadtverwaltung (Variante 2 der Vorplanung) wurde für eine Vorstellung in der
Öffentlichkeit freigegeben.
Öffentlichkeitsbeteiligung – Informationsveranstaltung am 06.07.2015
Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 06.07.2015 in der Reclam-Schule Leipzig
wurden die Vorplanung zur Umgestaltung des Bayrischen Platzes und des Straßenzuges
Windmühlenstraße/Grünewaldstraße vorgestellt und die Vor- und Nachteile der
untersuchten Varianten sowie die Gründe für die Festlegung der Vorzugsvariante
Radfahrstreifen (Variante 2 der Vorplanung) erläutert.
Von Seiten der anwesenden Bürger wurde die geplante Realisierung grundsätzlich
begrüßt. Allerdings wurde von einigen kritisiert, dass das Vorhaben nicht bereits zur
Eröffnung des City-Tunnels umgesetzt wurde. Von Seiten der Stadtverwaltung wurden als
Gründe die fehlende Finanzierbarkeit zu diesem Zeitpunkt und der aufgrund des
Gleiszustandes kurzfristig notwendige Umbau der Karl-Liebknecht-Straße (Bayrischer
Platz wird für Umleitungsstrecke benötigt) genannt.
Des Weiteren gab es kritische Wortmeldungen zur Aufsplittung der Doppelhaltestelle für
die Straßenbahn auf 2 Haltestellen hinsichtlich einer schlechteren Erreichbarkeit. Dies
hätte vermieden werden können, wenn Ausgänge wie bei anderen U-Bahn-Lösungen an
den weiteren Ecken des Bayrischen Platzes (vor allem im Bereich Nürnberger
Straße/Ecke Windmühlenstraße) vorgesehen worden wären. Bei der vorliegenden
Planung zum Bayrischen Platz musste die in einem anderen Verfahren bereits festgelegte
Haltestellen- bzw. Zugangslösung des City-Tunnels berücksichtigt werden. Deshalb wurde
die Aufsplittung der Haltestellen der Straßenbahn bereits mit der Planung des Bayrischen
Platzes und der Linie 16 Süd (1999 - 2001) zur Verkürzung der Umsteigewege
vorgesehen.
Weitere Wortmeldungen von Bürgern aus dem Wohnblock Windmühlenstraße Nr. 33/35
bezogen sich auf die Lärmproblematik der Straßenbahn (offenes Querschwellengleis
verursacht Lärm wie bei der Eisenbahn). Mit der angestrebten Realisierung eines
Rasengleises ist eine deutliche Reduzierung des Lärms zu erwarten.
Begrüßt wurde, dass der Radverkehr künftig auf der Fahrbahn geführt werden soll und es
fußgängerfreundlichere Bedingungen gibt. Allerdings wurde von einem Bürger aufgrund
der Reduzierung der Fahrstreifenanzahl (Wegfall der separaten Rechtsabbiegespuren)
zugunsten der in der Planung vorgesehenen Verbreiterung der Seitenräume und der
Einordnung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ein Kfz-Stau prognostiziert. Von Seiten der
Stadtverwaltung wurde erläutert, dass die Funktionsfähigkeit der Verkehrsanlage auf der
Grundlage von Leistungsfähigkeitsberechnungen nachzuweisen ist.
Kritisch wurde von einem Vater die Nutzung des Radfahrstreifens für die linksabbiegenden
Radfahrer durch Kinder eingeschätzt. Dies wurde von der Stadtverwaltung bestätigt. In der
StVO gibt es keine gesonderten Vorschriften für Kinder über 10 Jahre.
Von vielen Bürgern werden insbesondere die geplante Einordnung von Aufstellflächen zur
Querung der Windmühlenstraße in Höhe Emilienstraße positiv beurteilt.
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Aus Sicht der Menschen mit Behinderungen werden vor allem die Einordnung der
Querungshilfen (Aufstellflächen, Z-Übergänge) und der gemeinsame Halt von
Straßenbahn und Bus an einem Bahnsteig befürwortet.
Bei der sich anschließenden Diskussion an den ausgehängten Plänen gab es für den
Bereich der Einmündung Emilienstraße einen Vorschlag. Diese Straße sollte abgehangen
bzw. nicht mehr an die Windmühlenstraße angeschlossen werden, um das Problem
Unfallhäufungsstelle zu beseitigen. Es wurde die Vermutung geäußert, dass Radfahrer
auch nach Realisierung der Radfahrstreifen weiterhin in Gegenrichtung auf dem Gehweg
fahren würden. Von Seiten der Stadtverwaltung wurde erläutert, dass im Rahmen der
Planung die richtungsbezogene Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn genau
deshalb gewählt wurde, um das o.g. Problem zu entschärfen (s. auch unter 2 Wiederaufnahme der Planung). Des Weiteren wurde im Zuge der Planung die aus Sicht
des Radverkehrs gewünschte direkte Linksabbiegemöglichkeit in der Windmühlenstraße
in Richtung Härtelstraße vorgesehen. Da diese attraktive Möglichkeit heute nicht besteht
und es auch erlaubt ist, fahren viele Radfahrer auf der anderen Seite in Gegenrichtung.
Aber mit dem neuen Angebot und dem Verbot des Radfahrens in Gegenrichtung wird der
überwiegende Teil der Radfahrer sich regelgerecht verhalten. Aufgrund der Funktion der
Emilienstraße für Kfz mit Ziel Uni-Klinik (von der Riemannstraße aus kein Linksabbiegen
zur Arthur-Hoffmann-Straße i.R. Kliniken möglich) sollte bzw. kann erst nach Realisierung
der Planung in der Praxis festgestellt werden, ob die o. g. Zielstellung erreicht wurde bzw.
ob weitere Maßnahmen erforderlich werden.
Des Weiteren wurde die bereits vom ADFC Leipzig im Rahmen der AG
Radverkehrsförderung gewünschte Schaffung einer direkten Linksabbiegemöglichkeit für
den Radverkehr im Zuge der Relation Windmühlenstraße/Grünewaldstraße diskutiert und
insbesondere hinsichtlich dieses Aspekts eine nochmalige Vorstellung in der AG Rad
angeregt. Dies ist von Seiten der Stadtverwaltung auch geplant. Allerdings ist aus Sicht
der Stadtverwaltung eine Vorstellung und Diskussion erst dann sinnvoll bzw. zielführend,
wenn erste Prüfergebnisse zur Leistungsfähigkeit auf Basis der aktuellen Prognose der
Verkehrsbelegung vorliegen.
Kurzbeschreibung der Planung
Bei der Planung der Umgestaltung des Verkehrsknotens Bayrischer Platz konnte bei allen
Varianten aufgrund der oben beschriebenen, mit der Realisierung der Semmelweisbrücke
verbundenen Veränderungen der Verkehrsströme am Bayrischen Platz eine Anpassung
der Verkehrsanlagen zugunsten der Seitenbereiche und somit der Einordnung von
Baumreihen bzw. der Stadtgestaltung allgemein erfolgen.
Die Planung wurde auf der Grundlage der Beibehaltung der Gleislagen im Zuge des
vorhandenen besonderen Bahnkörpers in der Grünewald- und Windmühlenstraße erstellt.
Im Zuge der Windmühlenstraße ist die Realisierung eines Rasengleises geplant, womit
eine verminderte Lärmbelastung und eine stadtgestalterischen Aufwertung erreicht werden
kann.
Wichtiger Bestandteil der Planung ist eine städtebauliche Aufwertung durch
Einordnung von Baumreihen und eine entsprechende Platzgestaltung auf Basis
Masterstudie zur Gestaltung des Bayrischen Platzes, die Einordnung
Radverkehrsanlagen und soweit möglich die Einordnung von Stellflächen für
ruhenden Verkehr.
Allgemeine Variantenbeschreibung
Seite 7 von 15
die
der
von
den
Im Rahmen der Planung wurden 2 grundsätzliche Varianten untersucht. Die Variante 1
sieht im Zuge der Grünewaldstraße/Windmühlenstraße im Bereich der freien Strecke die
Beibehaltung der heutigen Zweistreifigkeit für die Führung des motorisierten
Individualverkehrs (MIV) und im gesamten Planungsbereich einschließlich des
Knotenpunktes Bayrischer Platz die beidseitige Einordnung von Radwegen vor. Die
Variante 2 sieht im Zuge der Grünewaldstraße/Windmühlenstraße im Bereich der freien
Strecke außerhalb der Knotenbereiche nur 1 Fahrstreifen je Richtung und im gesamten
Planungsbereich einschließlich des Knotenpunktes Bayrischer Platz die beidseitige
Einordnung von Radfahrstreifen vor. Bei dieser Variante wurden mehrere Untervarianten
erarbeitet. Diese unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich der Führung des
linksabbiegenden Radverkehrs (indirekte Führung, direkte Führung über separate
Radfahrstreifen für den linksabbiegenden Radverkehr) und einer zusätzlichen Führung
des Radverkehrs in der Gegenrichtung über andere Radwege. Bezüglich der
Gewährleistung eines sicheren Verkehrsablaufs ist auf Basis der heutigen und künftigen
Verkehrsbelegung im Zuge der Windmühlenstraße/ Grünewaldstraße 1 Fahrstreifen je
Richtung ausreichend.
Straßenraumgestaltung
Grundlage für die Straßenraumgestaltung im Bereich des Bayrischen Platzes und der
zuführenden Straßen war die im Auftrag der Stadtverwaltung beauftragte Masterstudie zur
Gestaltung des Bayrischen Platzes für die Variante 1 und 2 dieser Planung. Neben der
bereits umgesetzten Gestaltung des Platzbereiches vor dem Portikus sieht diese auch die
Gestaltung der restlichen 3 Eckbereiche des Bayrischen Platzes und der zum Platz
hinführenden Straßen vor. Die Studie zur Gestaltung des Bayrischen Platzes ist in die
Verkehrsplanung integriert worden. Allerdings soll nach derzeitigem Stand eine
hochwertige Gestaltung nur noch für den südwestlichen Eckbereich des Bayrischen
Platzes erfolgen.
Abschnitt Grünewaldstraße/Windmühlenstraße
In den Zufahrten zum Knoten Grünewaldstraße/Windmühlenstraße ist bei den
untersuchten Varianten die geplante Fahrstreifenanzahl für den Kfz-Verkehr identisch mit
der im Bestand vorhandenen.
Im Bereich der Einmündungen Leplaystraße, Brüderstraße und Emilienstraße wurden
zusätzlich
zu
den
signalisierten
Querungen
an
den
Knotenpunkten
Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer in Form sogenannter Z-Übergänge
über die Gleise mit entsprechenden Aufstellflächen zwischen Gleis und Fahrbahn
eingeordnet.
Von der Querung in Höhe Emilienstraße sieht die Planung beidseitig einen direkten
Zugang zur Haltestelle Härtelstraße vor.
Bayrischer Platz – Anpassung der Lösung für den motorisierten Individualverkehr (MIV)
Am Bayrischen Platz sieht die Planung bei den untersuchten Varianten 1 und 2 in allen
Knotenarmen grundsätzlich 1 Fahrstreifen „Geradeaus/Rechts“, 1 Fahrstreifen
„Geradeaus“ und ein Fahrstreifen „Links“ vor.
Aufgrund der mit dem Bau der
Semmelweisbrücke verbundenen Veränderung der Verkehrsströme kann in den Zufahrten
Nürnberger Straße, Windmühlenstraße und Arthur-Hoffmann-Straße auf die heute
vorhandenen separaten Fahrstreifen für den rechtsabbiegenden MIV verzichtet werden.
Die nach dem Bau der Semmelweisbrücke zu verzeichnende deutliche Reduzierung der
Verkehrsbelegung im Zuge der Relation Straße des 18. Oktober/Arthur-Hoffmann-Straße
ermöglicht in der Zufahrt Straße des 18. Oktober die Umwandlung der einen von
gegenwärtig 2 Linksabbiegespuren in einen 2. Fahrstreifen für den Geradeausverkehr.
Seite 8 von 15
Dies führt zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage und
demzufolge zu einer Beseitigung des heute im Berufsverkehr zu verzeichnenden
Rückstaus.
Modifizierungen zur o. g. Fahrstreifenanzahl gibt es bei den weiterhin untersuchten
Untervarianten 2 A und 2 B aufgrund der Einordnung von zusätzlichen
Radverkehrsanlagen - siehe unter 4.1.
Abschnitt Arthur-Hoffmann-Straße
Im Knotenarm Arthur-Hoffmann-Straße wurde eine neue Straßenachse mit einer
begradigten Gleisachse geplant. Aufgrund dieser Begradigung der Gleisachse können
entsprechend lange behindertengerechte Bahnsteige für die gemeinsame Nutzung durch
Straßenbahn und Bus eingeordnet werden. Der Gleisbereich wird so ausgebildet, dass
sowohl die Haltestelle der Straßenbahnlinie 9 in der Arthur-Hoffmann-Straße als auch die
Haltestelle der Linien 2/16 von der Buslinie 60 bedient werden kann.
In der Knotenzufahrt sieht die Planung einen Fahrstreifen Geradeaus/Rechts, eine
Fahrstreifen Geradeaus und einen Fahrstreifen Links vor. In der entgegengesetzten
Richtung der Arthur-Hoffmann-Straße wird der Querschnitt neben der Haltestelle auf 2
Fahrstreifen reduziert. Gegenüber dem Bestand entfällt die separate Rechtsabbiegespur
in Richtung Riemannstraße.
Für die Haltestelle in der Arthur-Hoffmann-Straße wurde neben der favorisierten
knotennahen Haltestellenlage auch eine zurückgesetzte Lage der Haltestelle in Richtung
Hohe Straße untersucht. Die zurückgesetzte Lage der Haltestelle würde eine direkte
Querung für den Radverkehr aus der Riemannstraße in Richtung Bayrischer Bahnhof
ermöglichen. Diese Lage wurde jedoch vor allem aufgrund der schlechteren Erschließung
des nördlich des Bayrischen Platzes liegenden Bereiches (u. a. Uni-Kliniken), aber auch
wegen der schlechteren Umsteigebedingungen zwischen den Straßenbahnlinien
verworfen.
Da für die Arthur-Hoffmann-Straße gegenwärtig die Öffnung des Straßenzuges für beide
Richtungen untersucht wird, um den Durchgangsverkehr aus der Bernhard-Göring-Straße
herausnehmen zu können, wurde diese Lösung in die vorliegende Planung integriert. Die
Öffnung der Arthur-Hoffmann-Straße in Richtung Süden erfordert die in der Planung
vorgesehene
Signalisierung
des
Knotens
Arthur-Hoffmann-Straße/Hohe
Straße/Kohlenstraße. Sollte im Ergebnis der Untersuchungen zur Arthur-Hoffmann-Straße
eine Öffnung in Richtung Süden nicht weiter verfolgt werden, ist eine Anpassung der
Planung ohne größere geometrische Änderungen jederzeit möglich.
Im Einmündungsbereich der Riemannstraße zur Arthur-Hoffmann-Straße wurde eine
Querungshilfe für Fußgänger eingeordnet, um die Querungslänge für Fußgänger zu
reduzieren und um zusätzlich eine Aufstellmöglichkeit für Radfahrer zu schaffen, die von
der Riemannstraße aus in Richtung Bayrischer Platz/Uni-Kliniken Nord weiter fahren
wollen.
Abschnitt Nürnberger Straße
Durch die Veränderung der Lage der Straßenachse in Anpassung an die Arthur-HoffmannStraße kann ein vergrößerter Seitenbereich vor dem Gebäude der Uni-Klinik geschaffen
werden. Im Bereich Liebigstraße wird wie bereits im Bestand eine Querungshilfe
eingeordnet.
In der Knotenzufahrt sind 1 Fahrstreifen Geradeaus/rechts, 1 Fahrstreifen Geradeaus und
1 Fahrstreifen Links sowie beidseitig Anlagen des ruhenden Verkehrs geplant. Des
Weitren ist der beidseitige Neubau von Radverkehrsanlagen und der Gehwege geplant.
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Abschnitt Straße des 18. Oktober
Im Knotenarm Straße des 18. Oktober sind gegenüber dem Bestand aufgrund des bereits
realisierten Ausbaus im Zuge der Stadtbahnlinie 16 Süd und des vorgezogenen Endausbaus der Haltestelle nur geringfügige Anpassungen erforderlich.
Für den MIV ist die bereits beschriebene Änderung der Linksabbiegespur in eine
Geradeausspur bzgl. der Gewährleistung der Leistungsfähigkeit von Bedeutung.
Der stadtwärtige Radweg bleibt erhalten, landwärts wird ein Umbau des Radwegs in einen
Radfahrstreifen vorgeschlagen. Dadurch können im Bereich der beiden Fußgängerfurten
die Aufstellbereiche für die Fußgänger baulich von der Radverkehrsanlage getrennt und
somit Konflikte vermieden werden. Diese Trennung soll im Rahmen der weiteren Planung
auch an der hinteren Furt am stadtwärtigen Radweg geprüft werden.
Die in der Vorplanung enthaltene Aufweitung der Aufstellfläche an der landwärtigen
Haltestelle der Linie 16 soll im Rahmen der weiteren Planung unter stadtgestalterischen
Gesichtspunkten geprüft werden.
Der Knotenbereich in Höhe Paul-List-Straße wird so angepasst, dass es möglich ist, dass
Busse von der Haltestellenanlage neben der gegenwärtigen Weiterfahrt in die PhilippRosenthal-Straße auch künftig in Richtung Straße des 18. Oktober fahren könnten.
Die nachfolgend beschriebenen Varianten/Untervarianten unterscheiden sich
insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der Varianten der Radverkehrsführung auf die
Leistungsfähigkeit und auf die Straßenraumgestaltung der Verkehrsanlage Bayrischer
Platz.
4.1
Kurzbeschreibung der Varianten der Vorplanung
Variante 1 (Variante mit 2-Richtungsradwegen)
Diese Variante wurde in Anlehnung an die heutige Verkehrslösung mit 2streifigen
Richtungsfahrbahnen neben dem besonderen Bahnkörper im Zuge der Grünewaldstraße/
Windmühlenstraße und am Bayrischen Platz als Optimierung der Bestandslösung mit 2Richtungsradwegen auf beiden Seiten über die gesamte Strecke bis zum Roßplatz sowie
am Bayrischen Platz entwickelt.
Aufgrund der Probleme der 2-Richtungsradwege an den Einmündungen Emilienstraße,
Brüderstraße und Leplaystraße (Konflikt Radverkehr/MIV - heute Unfallhäufungsstellen)
und der Novellierung der StVO hinsichtlich der Radwegbenutzungspflicht musste diese
Variante jedoch verworfen werden. Aufgrund der prognostizierten Verkehrsbelegung für
den MIV im Zuge der Grünewaldstraße/Windmühlenstraße ist die Anordnung von
Radwegen aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht mehr durchsetzbar.
Variante 2 mit Untervarianten (Varianten mit Radfahrstreifen)
Die Variante 2 sieht im Zuge der Grünewaldstraße/Windmühlenstraße neben dem
besonderen Bahnkörper der Straßenbahn bzw. Stadtbahn im Bereich der freien Strecke
zwischen den jeweiligen Knotenpunkten eine einstreifige Führung des MIV
(Fahrstreifenbreite 3,25 m) vor, die für die Gewährleistung eines sicheren Verkehrsablaufs
auf Basis der heutigen und künftigen Verkehrsbelegung ausreichend ist. Neben den
Fahrstreifen werden für eine richtungsbezogene Führung des Radverkehrs
Radfahrstreifen in einer Breite von 2,00 m geplant. Soweit es der Seitenraum mit den
entsprechend der Masterstudie zur Gestaltung des Bayrischen Platzes vorgesehenen
Einordnung von Baumreihen zulässt, sind Stellflächen für den ruhenden Verkehr in
Längsrichtung vorgesehen.
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In der Zufahrt zum Knoten Windmühlenstraße/Grünewaldstraße wird am nordöstlichen
Eckbereich durch die zusätzliche Einordnung von Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn
(Radfahrstreifen für den Radverkehr im Zuge der Hauptrichtung Grünewaldstraße,
Radfahrstreifen für direkte Abbiegemöglichkeit in Richtung Härtelstraße) ein Eingriff in den
Seitenbereich erforderlich.
Der Knotenarm Arthur-Hoffmann-Straße wurde so geplant, dass eine Öffnung des
Straßenzuges für den MIV in Richtung Süden erfolgen kann. Somit könnte die BernhardGöring-Straße perspektivisch vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Eine
Beibehaltung der heutigen Verkehrsführung ist ohne größere geometrische Änderungen
möglich.
Um in der Arthur-Hoffmann-Straße im Abschnitt Hohe Straße bis Paul-Gruner-Straße eine
separate Führung des Radverkehrs zu erreichen und für die Straßenbahn das Überholen
eines Radfahrers zu ermöglichen, wurde eine Verbreiterung zu Lasten privater
Grundstücke vorgesehen. Bei der Einreichung von Bauanträgen wurde bzw. wird in den
Baugenehmigungsverfahren die Zurücksetzung der Bauflucht entsprechend der Planung
(z. B. an der Westseite analog des Gebäudes mit Arkadenlösung) angestrebt.
Variante 2 - Variante mit Radfahrstreifen und indirekter Führung des linksabbiegenden
Radverkehrs
Die Variante 2 sieht die Führung des Radverkehrs im gesamten Planungsbereich
grundsätzlich über Radfahrstreifen vor. Am Bayrischen Platz erfolgt die Führung des
linksabbiegenden Radverkehrs indirekt.
Durch die grundsätzlich richtungsbezogene Führung des Radverkehrs auf der Fahrtbahn
wird bei dieser Variante die unter dem Punkt Veranlassung beschriebene Zielstellung
erreicht, die heute aufgrund der Führung des Radverkehrs im Zweirichtungsverkehr
vorhandenen Konflikte zwischen Radverkehr und MIV an den Einmündungen
Emilienstraße, Brüder- und Leplaystraße zu beseitigen.
Bei dieser Lösung ist die Leistungsfähigkeit sowohl am Knotenpunkt Windmühlenstraße/
Grünewaldstraße als auch am Knotenpunkt Bayrischer Platz gewährleistet.
Am Knoten Windmühlenstraße/Grünewaldstraße wird als Ausnahme für den Radverkehr
eine direkte Abbiegemöglichkeit für den linksabbiegenden Radverkehr von der
Windmühlenstraße in Richtung Härtelstraße vorgesehen.
Dagegen ist wegen der Lage der Haltestelleninsel in der Arthur-Hoffmann-Straße ein
kurzer Radweg zwischen Riemannstraße und dem eigentlichen Knotenpunkt Bayrischer
Platz notwendig, da eine direkte Querung der Arthur-Hoffmann-Straße analog der
heutigen Situation künftig auch weiterhin ausgeschlossen ist.
Die Einordnung der signalgeregelten Fußgängerfurten am Knotenpunkt erfolgte so, dass
an den Querungshilfen eine Mindestaufstellfläche für Fußgänger in einer Breite von 2,50
m unter Berücksichtigung des Wagenkastenausschlags der Straßenbahn (Gleiskurven
Windmühlenstraße/Grünewaldstraße und Windmühlenstraße/Arthur-Hoffmann-Straße)
und der Fahrkurven abbiegender Busse bzw. Lastzüge gewährleistet ist. Des Weiteren
muss zwischen Knoteninnenraum und Fußgängerfurt die Aufstellfläche für indirekt links
abbiegende Radfahrer berücksichtigt werden.
Der größere Seitenraum bei dieser Lösung (einstreifige Führung Kfz-Verkehr in der
Grünewaldstraße/Windmühlenstraße und Wegfall der separaten Rechtsabbiegespuren in
3 Knotenarmen als 4. Zufahrtsspur) kommt vor allem der Straßenraumgestaltung mit
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einer großzügigen Einordnung von Baumreihen entsprechend dem Gestaltungskonzept
entgegen. Des Weiteren ist diese Variante dahingehend vorteilhaft, da die Platzkanten
entsprechend dem erarbeiteten Gestaltungskonzept bis an den künftigen Fahrbahnbord
vorgezogen werden können.
Im Bereich der Geschäfte entlang der Windmühlenstraße steht zusätzlich durch den
Wegfall des heute vorhandenen, zu schmalen Radwegs ein breiter Bereich für Fußgänger
mit mindesten 6,00 m Breite und evtl. Auslagen zu Verfügung. Punktuelle Einengungen
gibt es nur an den vorhanden Treppen im Bereich der Eingänge und der Baumscheiben,
die deshalb z. T. als begehbar ausgebildet werden. Im Zuge der weiteren Planung wird
geprüft, ob durch eine entsprechende höhenmäßige Anpassung ein niveaugleicher
Zugang zu den Geschäften bzw. zumindest eine Reduzierung der Anzahl der Treppen
erfolgen kann.
Variante 2 A (Variante Radfahrstreifen mit direkter Linksabbiegemöglichkeit für den
Radverkehr)
Diese Variante sieht zusätzlich zu den Radfahrstreifen für geradeaus fahrende Radfahrer
auch eine direkte Linksabbiegemöglichkeit für den Radverkehr durch die zusätzliche
Einordnung von separaten Radfahrstreifen für linksabbiegende Radfahrer vor.
Um die Leistungsfähigkeit der Verkehrsanlage aufgrund der längeren Räumzeiten für den
Radverkehr auf diesem großen Knoten zu gewährleisten, ist eine separate Signalisierung
des Radverkehrs erforderlich. Deutschlandweit ist eine solche Lösung bereits für einen
einzelnen Knotenarm realisiert worden (z. B. in Osnabrück), aber nach Kenntnis der
Stadtverwaltung noch nicht – wie bei der Planung dieser Variante 2 A vorgesehen – für
alle Knotenarme eines großflächigen Knotenpunkts mit einer relativ hohen
Verkehrsbelegung.
Gegenüber Variante 2 weist die Variante 2 A gestalterische Defizite auf, da aufgrund der
Einordnung der zusätzliche Radfahrstreifen für die linksabbiegenden Radfahrer eine
größere Aufweitung der Knotenzufahrten und demzufolge auch eine ungünstige
Einengung der Seitenräume (z. B. auch im Bereich der Geschäfte im Zuge der
Windmühlenstraße) zu verzeichnen ist.
Auch ist bei dieser Lösung am Knotenpunkt Bayrischer Platz insbesondere in der Zufahrt
Straße des 18. Oktober aufgrund der Einordnung eines Radfahrstreifens für
linksabbiegende Radfahrer die für die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit erforderliche
Einordnung von 2 Geradeausfahrstreifen wegen des eingeschränkten Straßenraumes
nicht mehr möglich. Die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit ist eine
Grundvoraussetzung für eine Förderfähigkeit der Verkehrsanlage von Seiten des Bundes
bzw. des Landes.
Die Variante 2 A musste aufgrund der Nichtgewährleistung der Leistungsfähigkeit der
Verkehrsanlage für die weitere Planung verworfen werden. Zudem war diese Lösung
aufgrund der gestalterischen Defizite und der Einengung der Seitenräume nicht
kompromissfähig.
Variante 2 B (Variante Radfahrstreifen in Kombination mit anderen Radwegen in
Gegenrichtung)
Die Variante 2 B weist gegenüber der Variante 2 A zusätzlich weitere Anlagen für den
Radverkehr auf.
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Um die Vorteile der 2-Richtungsradweglösung (Variante 1) hinsichtlich der Wahl der
Fahrbahnseite bezüglich der angesteuerten Ziele (Trennwirkung des Bahnkörpers im Zuge
Grünewaldstraße/Windmühlenstraße) zu berücksichtigen, wurden bei dieser Lösung im
Seitenraum zusätzlich zu den Radfahrstreifen in Fahrtrichtung andere Radwege für den
Radverkehr in der Gegenrichtung eingeordnet.
Aufgrund gestalterischer Defizite, einer weiteren Einengung der Flächen für den
Fußgängerverkehr (Bereich Geschäfte Windmühlenstraße), von Problemen bei der
Begreifbarkeit
der Lösung und der analog dem Bestand weiterhin zu erwartenden
Konflikte bei den zu querenden Einmündungen und Knotenarmen am Bayrischen Platz
zwischen Radverkehr und MIV war diese Lösung nicht kompromissfähig.
Ebenso ist bei der Variante 2 B analog der Variante 2 A die Leistungsfähigkeit nicht
gewährleistet (nur jeweils 1 Fahrstreifen für den Geradeausverkehr in den Zufahrten
Windmühlenstraße und Straße des 18. Oktobers zum Knotenpunkt Bayrischer Platz nicht
ausreichend für eine Abwicklung des Verkehrs).
Aufgrund der o.g. Aspekte musste die Variante 2 B für die weitere Planung verworfen
werden.
Weiteres Verfahren
Ergebnisse der Vorplanung - Vorzugsvariante Radfahrstreifen (Variante 2)
In Auswertung der Ergebnisse einer Verkehrssimulation, eines Sicherheitsaudits, der
Auswirkungen der Varianten hinsichtlich der Stadtgestaltung und der Vorschriften
(Novellierung StVO) ist festzustellen, dass auf der Grundlage der Verkehrsprognose für
2020 nur eine Variante mit einer konsequenten, richtungsbezogenen Führung des
Radverkehrs über Radfahrstreifen und einer indirekten Führung des linksabbiegenden
Radverkehrs weiter verfolgt werden kann – die Variante 2.
Prüfung der Möglichkeiten für eine direkten Einordnung des linksabbiegenden
Radverkehrs am Bayrischen Platz im Rahmen der weiteren Planung
Im Rahmen der weiteren Planung wird auf Basis der aktuellen Prognose 2025 für die
Verkehrsbelegung und des für die Signalisierung des Knotenpunktes Bayrischer Platz zu
erstellenden verkehrstechnischen Projektes geprüft, ob zumindest für die vom Radverkehr
stark frequentierte Relation Windmühlenstraße/Nürnberger Straße zusätzlich eine direkte
Linksabbiegemöglichkeit in den Fahrstreifen des MIV unter der Bedingung der
Gewährleistung der Leistungsfähigkeit der gesamten Verkehrsanlage ermöglicht werden
kann. Eine grundsätzliche Änderung der geplanten Geometrie der Verkehrsanlage ist
damit nicht verbunden, da die Einordnung eines zusätzlichen separaten Radfahrstreifens
für den linksabbiegenden Radverkehr im Zuge der Zufahrt Windmühlenstraße aufgrund
der damit verbundenen Nachteile (Stadtgestaltung, zusätzlicher Eingriff in den Seitenraum
– Geschäfte Windmühlenstraße, Sicherheitsaspekte) nicht konsensfähig war und im
Rahmen der Planung bereits verworfen wurde.
Umsetzbarkeit der Baumstandorte
Die Umsetzbarkeit der Baumstandorte entsprechend dem Gestaltungskonzept wird im
Rahmen der weiteren Planung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Leitungsbestand geprüft.
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Auswirkungen auf Planung Umfeld City-Tunnel
Die Auswirkungen auf den im Rahmen des Vorhabens City-Tunnel neu gestalteten Platz
vor dem Portikus am Bayerischen Bhf. (Anpassungsmaßnahmen) bzw. die Versetzung
zwischenzeitlich zu errichtender Anlagen (Löschwassereinspeisung) ist der Vorlage für die
DB OBM „Umplanung Freianlagen City-Tunnel Leipzig, Station Bayerischer Bahnhof
(Nordeingang)“ (Beschluss-Nr. DBV-445/12 vom 24.04.2012) zu entnehmen.
Prüfung Höhenausgleich Eingänge Geschäfte Windmühlenstraße
Weiterhin soll geprüft werden, ob im Zuge des Straßenbaus ein Ausgleich des
Höhenunterschieds zwischen den Eingängen der Geschäfte im Zuge der
Windmühlenstraße 22 - 26 möglich ist und somit die Treppen, zumindest teilweise,
entfallen können.
Anschlussplanung Arthur-Hoffmann-Straße/Bernhard-Göring-Straße
Sich anschließend an die Maßnahme Bayrischer Platz ist laut gegenwärtigem Stand für
das Verkehrsbauvorhaben Arthur-Hoffmann-Straße, ebenfalls Bestandteil des
„Mittelfristigen Investitionsprogramms im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020“, ein Bau
ab 2020 vorgesehen. Danach soll die Umgestaltung der Bernhard-Göring-Straße erfolgen.
Allerdings sind auch für diese beiden Maßnahmen die Finanzmittel in der
Haushaltsplanung noch nicht gesichert. Für beide Straßen werden gegenwärtig mehrere
Varianten untersucht. In diesem Zusammenhang wird für die Arthur-Hoffmann-Straße eine
Öffnung der Straße für den motorisierten Individualverkehr (MIV) auch in Richtung Süden
geprüft, wodurch eine Verkehrsreduzierung für die Bernhard-Göring-Straße erreicht
werden kann.
Planfeststellungsverfahren für die Anlagen der Straßenbahn
Da laut Planung im Bereich des Bayrischen Platzes im Zuge des Knotenarms ArthurHoffmann-Straße die Anlagen der Straßenbahn maßgeblich verändert werden, muss die
LVB GmbH zumindest für diesen Abschnitt nach § 28 Personenbeförderungsgesetz für die
Straßenbahnbetriebsanlagen einschließlich der bedingten Folgemaßnahmen ein
Planfeststellungsverfahren bei der Landesdirektion Sachsen beantragen. Im Abschnitt
Grünewaldstraße/Windmühlenstraße/Straße des 18. Oktober ist aufgrund der
Beibehaltung der Gleislage voraussichtlich kein planungsrechtliches Verfahren erforderlich.
Bereitstellung der Finanzmittel
Das Verkehrsbauvorhaben Bayrischer Platz/Windmühlenstraße/Grünewaldstraße ist ein
wichtiger Bestandteil im „Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau
2013 - 2020“ der Stadt und auch eine zentrale Maßnahme im SEKo 2020. Allerdings sind
die dafür erforderlichen Finanzmittel in der Haushaltsplanung noch nicht gesichert. Laut
gegenwärtigem Stand wird eine Realisierung der Gesamtmaßnahme ab 2018 angestrebt.
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Auf der Grundlage der zu erarbeitenden Entwurfsplanung einschließlich der
Kostenberechung wird dem Stadtrat der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur
Beschlussfassung vorgelegt und der entsprechende Fördermittelantrag gestellt.
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Grobkostenschätzung
Entsprechend der Grobkostenschätzung auf Basis der Vorplanung 2012 betragen die
Baukosten für die gesamte Verkehrsbaumaßnahme (LVB GmbH und Stadt) ca. 10 Mio €.
Dabei enthalten sind Baukosten für die LVB GmbH von ca. 2,5 Mio € (Gleisbau nur im
Knotenarm Arthur-Hoffmann-Straße geplant), Straßenbaukosten in Höhe von ca. 6,0 Mio
(Kosten für Leitungsumverlegungen nur pauschal) und Kosten für die Umgestaltung der
Platzbereiche von ca. 1,3 Mio € (Kosten für Leitungsumverlegungen nur pauschal,
Verringerung der Kosten bei einer evtl. Reduzierung auf nur eine hochwertige Platzfläche).
Weiterhin ist noch mit zusätzlichen Kosten für geringfügigen Grunderwerb zu rechnen. Die
Kosten für evtl. Lärmschutzmaßnahmen werden im Rahmen der weiteren Planung auf
Basis eines noch zu beauftragenden Schallschutzgutachtens ermittelt.
7
Beschlussvorschlag
Die bereits vom FA SB in den Sitzungen vom 18.08./02.10./16.10.2012 für eine
Weiterplanung empfohlene Vorplanung auf Basis der Vorzugsvariante Radfahrstreifen Variante 2 der Vorplanung zur Umgestaltung des Bayrischen Platzes und des
Straßenzuges Windmühlenstraße/Grünewaldstraße - wird für die Weiterplanung im
Rahmen der Entwurfsplanung grundsätzlich bestätigt.
Anlagen
Anlage – Gestaltungsplan_1 Variante 2
Anlage – Gestaltungsplan_2 Variante 2
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