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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1043882.pdf
Größe
657 kB
Erstellt
18.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:38

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Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01739 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Dienstberatung des Oberbürgermeisters Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe zum Betreiben der Beratungsstellen - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: Der Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe mit dem Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe ab 01.01.2016 mit einer Laufzeit von einem Jahr wird beschlossen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nei n ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nei n ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nei n ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.16 31.12.16 1.864.100 1.100.41.4.0.03.03 Erträge Aufwendunge n Finanzhaushalt Von Einzahlungen Auszahlungen X Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE von nein bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: X nein ja, BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 18.13 Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe zum Betreiben der Beratungsstellen -EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01739 Beschluss: Der Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe mit dem Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe ab 01.01.2016 mit einer Laufzeit von einem Jahr wird beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1 LEISTUNGSVEREINBARUNG für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe _______________________________________ zwischen der Stadt Leipzig vertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 04092 Leipzig im folgenden „Fachdezernat“ genannt und dem Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe vertreten durch die Direktorin Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig - im folgenden „Eigenbetrieb“ genannt. Präambel (1) Hilfeleistungen für Suchtkranke und von Suchtkrankheit bedrohte Menschen (nachstehend Leistungsberechtigte genannt) sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen i.S. des § 5 SächsPsychKG. (2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere:  Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 11.12.91 (GVBl S. 413)  SGB II § 16 (2) Nr. 4 in Verbindung mit SGB II § 6 (1) Pkt. 2  Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) vom 10. Oktober 2007, bereinigt 31.08.2014  Richtlinie Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe vom 17.09.2009  Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 08.06.2006  Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Arbeit von ambulanten Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (SBB) (in Arbeitshilfen Psychiatrie und Sucht, 1998)  Sucht- und Drogenpolitische Leitlinien der Stadt Leipzig vom 19.06.2013 (RBV1679/13)  Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17.03.1999 (Beschluss des Stadtrates 1543/99)  Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes (Beschluss Nr. III-1417/03 der Ratsversammlung vom 17.09.2003 (veröffentlicht im Leipziger Amts-Blatt Nr. 20 vom 27.09.2003) 1 TEIL I Zweck der Vereinbarung §1 Inhalt der Vereinbarung (1) Diese Vereinbarung regelt die Wahrnehmung der Kommunalen Versorgungsverpflichtung oder Teilen davon für alle Leistungsberechtigte des Versorgungsgebietes im Sinne des § 5 dieser Vereinbarung durch den Eigenbetrieb. Der Eigenbetrieb wird dabei mit seinem Sondervermögen in Bezug auf den allgemeinen städtischen Haushalt wie ein Dritter im Sinne des SGB II, XII i.V.m. § 17 Abs.3 SGB I, § 97 Abs.1 SGB X behandelt. (2) Für die Leistungsberechtigten erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen. §2 Übernahme der Versorgungsverpflichtung Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die von ihm zu betreuenden Leistungsberechtigten wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im Suchthilfesystem aktiv mitzuwirken. TEIL II Pflichten des Eigenbetriebs §3 Umfang der Versorgungsverpflichtung (1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG. Bei Beachtung des Ziels der effektiven Vernetzung aller Angebote zum gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies: 1. Betreiben von 5 Suchtberatungs- und Behandlungsstellen o für alkohol- und medikamentenabhängige Menschen o Abhängige von illegalen Drogen o durch Suchtmittel gefährdete Menschen o Angehörige und Bezugspersonen Der Aufgabenumfang der SBB orientiert sich an den Empfehlungen des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zur Arbeit von ambulanten Suchtberatungsund Behandlungsstellen (RL PsySu vom 08.06.2006). Das beinhaltet: o Beratung, Behandlung o Vermittlung in Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen, andere medizinische Einrichtungen und Maßnahmen zur sozialen Wiedereingliederung o Kooperation mit und Unterstützung von aufsuchenden Diensten o Angehörigenarbeit o Unterstützung bei der Initiierung von Selbsthilfegruppen 2. Betreiben eines Kontaktbereiches und einer Notschlafstelle Eine Suchtberatungs- und Behandlungsstelle unterhält eine Außenstelle, in der für Drogen konsumierende suchtkranke Menschen niederschwellige Angebote und ein Kontaktbereich sowie eine Notschlafstelle mit suchtspezifischen Beratungsangeboten für die Nutzer der Einrichtung und deren Angehörige bereitgestellt werden. 2 3. Straßensozialarbeit Die „Mobile Alternative - Aufsuchende Straßensozialarbeit für erwachsene Drogenabhängige“ führt auf der Grundlage der Empfehlungen des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zur aufsuchenden und nachgehenden Sozialarbeit und offenen, problemorientierten und mobilen Straßensozialarbeit (Streetwork) für Suchtkranke Straßensozialarbeit durch. Die Einsatzorte werden in Abstimmung mit dem Fachdezernat festgelegt. 4. Suchtberatung im Fachbereich Familienhilfe Entsprechend des im Stellenplan des ZfD vereinbarten Anteils an VZÄ werden Suchtfachkräfte mit dem unter § 3.1.1 beschriebenen Aufgabenumfang im Fachbereich Familienhilfe tätig. Alle konzeptionellen Änderungen bedürfen der Zustimmung des Fachdezernates. Die vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog1 festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil der Vereinbarung. Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal2 zu erbringen. Der Stellenplan der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe ist Bestandteil der Vereinbarung. Der Stellenplan ist namentlich zu untersetzen, Änderungen bei der Besetzung der Stellen während der Vertragslaufzeit sind dem Fachdezernat unmittelbar anzuzeigen. (2) Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, keinen Leistungsberechtigten aus dem ihm nach § 5 übertragenen Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen. (3) Der Eigenbetrieb ist Mitglied des Drogenbeirates der Stadt Leipzig (als PSAG i.S. § 7 SächsPsychKG). Der Eigenbetrieb und das Fachdezernat verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Drogenbeirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten hinzuwirken. §4 Komplementäre Maßnahmen Die Ausgestaltung und Finanzierung weiterer Angebote sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Zusätzliche Angebote sind über die zuständigen Kostenträger gesondert zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken. §5 Versorgungsgebiet Das Versorgungsgebiet der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen für alle Beratungsleistungen umfasst das Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen. Für Aufgaben im Zusammenhang mit dem SächsPsychKG (§ 10) besteht bei Konsumenten illegaler Drogen Zuständigkeit für das gesamte Stadtgebiet und bei Alkoholkranken für die Stadtteile Süd/ Altwest/ Nordost/ West. §6 Suchtberichterstattung (1) Der Eigenbetrieb dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich einen Bericht an das Fachdezernat. (2) Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Suchtberichterstattung bzw. einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an den Bereich Suchtbeauftragte des Gesundheitsamtes zu übermitteln. (3) Für die Beratungsstellen sind ein durch das Fachdezernat anerkanntes Dokumentationssystem 1 s. Anlage Leistungskatalog vom 28.10.2015 2 s. IX Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Arbeit von ambulanten Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (SBB) 3 und der standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. TEIL III Pflichten des Fachdezernates §7 Finanzierung (1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Eigenbetriebs erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch das Fachdezernat. Vorrangige Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des Umfangs der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieser Vereinbarung. Die Partner wirken dabei auf eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin. (2) Der Eigenbetrieb erhält als Ausgleich für die entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung der in der Vereinbarung genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Betrag von 1.864.100,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern die Leistung der Steuerpflicht unterliegt. Grundlage der Kostenerstattung ist der jährlich einzureichende Kosten- und Finanzierungsplan. Der Eigenbetrieb verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung, soweit wie möglich, für die entsprechenden Aufwendungen bei der Erfüllung der in der Vereinbarung angeführten Pflichten an den Kosten und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung der in der Vereinbarung genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen. Die Zahlung erfolgt quartalsweise im laufenden Jahr. Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, bis zum 31.03. des Folgejahres eine Abrechnung einzureichen und im Gesamtjahresabschluss des Eigenbetriebes auszuweisen. (3) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltrecht erfolgt eine Abschlagszahlung teilweise oder gar nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden. (4) Das Fachdezernat verpflichtet sich, beim Freistaat Sachsen Fördermittel gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe vom (RL-PsySu) vom 08.06.2006 Pkt. 2.1 zu beantragen und diese entsprechend der von der Stadt für den Eigenbetrieb ermittelten Punkte, unbeschadet der unter § 7 (2) genannten kommunalen Mittel, zur Verfügung zu stellen. Defizite, die sich z. B. auf Grund geänderter Förderbestimmungen des Landes ergeben werden, sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der Stadt Leipzig anzuzeigen. Der Eigenbetrieb ist in diesem Fall verpflichtet, seinen Gesamthaushalt in Abstimmung mit der Stadt Leipzig der neuen Situation anzupassen und die Leistungsinhalte neu zu definieren. Für sich dennoch ergebende Defizite gilt § 7 (2) Satz 6 der Leistungsvereinbarung analog. Der Eigenbetrieb ist in diesem Fall verpflichtet, Aufwandsunterdeckungen durch Anpassung von Leistungsinhalten oder anderweitig zu vermeiden. Bei einem sich dennoch ergebenden Überhang der Aufwendungen über die Erträge sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit des Eigenbetriebes zu ergreifen. TEIL IV Qualität und Kooperation §8 Qualitätssicherung (1) Das Fachdezernat und der Eigenbetrieb bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Drogenbeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. (2) Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der Eigenbetrieb ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende Maßnahmen ausgewählt: 4  systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung  Vertretungen an trägerübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung, AG BADO 3, AG PSB4, AK wohnungslose suchtkranke und/oder psychisch kranke Menschen) und an der Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Eigenbetrieb in der jährlichen Berichterstattung dokumentiert. (3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur Qualitätssicherung obliegt dem Fachdezernat. §9 Kooperationsverpflichtungen (1) Der Eigenbetrieb verpflichtet sich, mit dem Fachdezernat zusammen zu arbeiten und dieses über alle wesentlichen Vorgänge zu informieren. (2) Der Eigenbetrieb ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst, den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern und den zuständigen Suchtfachkliniken, den im Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzten und den anderen im Bereich der ambulant-komplementären Versorgung tätigen Trägern verpflichtet. (3) Der Eigenbetrieb verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit den im Versorgungsgebiet nach § 5 tätigen Vereinen und Verbänden der Leistungsberechtigten und Angehörigen. (4) Das Fachdezernat hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung der eingegangenen Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei der Suchtbeauftragten. Der Drogenbeirat und der Eigenbetrieb sind über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren. Der Stadtrat wird über den jährlichen zu erstellenden Suchtbericht der Stadt Leipzig informiert. § 10 Weiterbildung und Supervision (1) Bei der regionalen Versorgung haben Fortbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert. Der Eigenbetrieb verpflichtet sich daher, entsprechende Fortbildungskonzepte zu entwickeln und solche Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig durchzuführen bzw. den Mitarbeitern die Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig zu verfahren. (2) Das Fachdezernat beteiligt sich in angemessenem Umfang an den Maßnahmen i.S. des Abs. 1 soweit diese Aufgaben durch das Fachdezernat wahrgenommen und finanziert werden. Fördermaßnahmen des Freistaates Sachsen werden durch diese Vereinbarung nicht berührt. TEIL V Dauer der Vereinbarung § 11 Dauer, Änderungen und Auflösung der Vereinbarung (1) Die Vereinbarung wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Die Vereinbarung kann frühestens1/2 Jahr vor Ende der Vereinbarung gekündigt werden und ist bis spätestens 1/2 Jahr vor Ende der Vereinbarung neu zu verhandeln. (2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf das Fachdezernat über. (3) Die Partner wirken bei der Sicherstellung der vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen zur Vereinbarung entscheidet auf Antrag eines der Partner das Rechtsamt der Stadt Leipzig. 3 Arbeitsgruppe Basisdokumentation 4 Arbeitsgruppe Psychosoziale Begleitung 5 (4) Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Partner. (5) Die Partner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen. § 12 Außerordentliche Kündigung (1) Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Bedingungen der Vereinbarung, jederzeit ohne Einhaltung der in § 11 genannten Frist einseitig gekündigt werden. (2) Der Eigenbetrieb verpflichtet sich, im Falle der Kündigung nach Abs. 1 mit dem Fachdezernat bis zum Kündigungstermin kooperativ zusammenzuarbeiten und diesem zu ermöglichen, die Maßnahme selbst weiterzuführen oder auf einen anderen Eigenbetrieb zu übertragen. Der Eigenbetrieb hat sicherzustellen, dass 1. die im Rahmen der durch den Eigenbetrieb übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden. 2. verbindliche Fristen festgelegt werden. 3. die Partner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ zusammenarbeiten, um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse der Leistungsberechtigten zu ermöglichen. TEIL VI Schlussbestimmungen § 13 Zeitpunkt der Übertragung Die Vereinbarung tritt am 01.01.2016 in Kraft. § 14 Salvatorische Klausel Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von Ergänzungsbedürftigkeit dieses Vertrages. § 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig. Leipzig, Leipzig, ________________________________ Prof. Dr. Thomas Fabian Dr. Iris Minde Bürgermeister und Beigeordneter für Direktorin Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 6 Eilbedürftigkeitsbegründung Hilfeleistungen für Suchtkranke und von Suchtkrankheit bedrohte Menschen sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Für die Sicherung der Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe hat die Stadt Leipzig mit dem Städtische Klinikum St. Georg, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe der Stadt laufen Ende 2015 aus. Sie soll zunächst nur für ein Jahr verlängert werden. Die Eilbedürftigkeit ist darin begründet, dass die Beschlussfassung für die Leistungsvereinbarung vor dem 1.1.2016 erfolgen muss , damit die Vereinbarung steuerlich anerkannt wird. Die Verhandlungen mit dem Städtische Klinikum St. Georg, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe wurden erst jetzt zum Abschluss gebracht. Das wiederum ist darin begründet, dass die zwei zusätzlichen Stellen in die Vereinbarung aufgenommen werden, für die die Mittel bis zur abschließenden Klärung der Zuordnung der Stellen gesperrt waren. Eine Freigabe konnte nach der Information des Fachauschusses Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule erfolgen. Die Zuordnung der Stellen wird mit Inkrafttreten der Leistungsvereinbarung umgesetzt werden. Begründung Hilfeleistungen für Suchtkranke und von Suchtkrankheit bedrohte Menschen sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Dies ist geregelt in: • • • • • • • • Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) vom 10. 09.2007, bereinigt 31.08.2014 § 6 Durchführung der Hilfen: „Unbeschadet der Verpflichtung Dritter sind die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für die Gewährung der Hilfen im Sinne von § 3 und deren Koordinierung zuständig. Sie richten sozialpsychiatrische Dienste und Suchtberatungs- und Behandlungsstellen ein und wirken darauf hin, dass weitere erforderliche komplementär psychiatrische Einrichtungen eingerichtet werden ...Die Landkreise und kreisfreien Städte können die Aufgaben der Suchtberatungsund Behandlungsstellen,...,Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder gemeinnützigen Instituten übertragen, soweit und so lange diese zur Aufgabenerfüllung bereit und in der Lage sind.“....“ Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 11.12.91 (GVBl S. 413) „(1)... Auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe bieten die Gesundheitsämter neben den ihnen sonst durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben insbesondere folgende Dienste an:…6.Beratung und Betreuung von Menschen, die an einer Sucht oder psychischen Krankheit leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, sowie von deren Angehörigen. ...“ Richtlinie Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe vom 17.09.2009 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 8.6.2006 Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Arbeit von Suchtberatungs- und Behandlungsstellen Sucht- und Drogenpolitische Leitlinien der Stadt Leipzig vom 19.06.2013 (RBV-1679/13) Konzept der Leipziger Sucht- und Drogenpolitik Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17.03.1999 (Beschluss des Stadtrates 1543/99) Als besondere Begründung seien genannt: In der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 8.6.2006 § 4 (1) (Zuwendungsvoraussetzungen) wird festgeschrieben, dass der Abschluss eines Versorgungsvertrages mit dem Landkreis/der kreisfreien Stadt bei Durchführung von Maßnahmen durch freie Träger Voraussetzung für die Ausreichung von Landesfördermitteln ist. Die Stadt Leipzig beantragt entsprechend der Richtlinie PsySu Landesfördermittel und reicht diese entsprechend des ermittelten Punktewertes an den Träger weiter. Die Aufsichtspflicht über die qualitative und quantitative Sicherstellung der Aufgaben obliegt weiter unbenommen der Kommune und wird über die Verpflichtung der Suchtberichterstattung und Anforderungen an die Qualitätssicherung gewährleistet. Auf der Grundlage der durch die Kommune in der Wahrnehmung ihrer Planungshoheit analysierten aktuellen Bedarfe wurden konkretisierte Auflagen in einem Leistungskatalog festgeschrieben. Die Leistungen sind auch während der Vertragslaufzeit an den aktuellen Bedarfslagen auszurichten und im Ergebnis verschiedener Gremienarbeiten anzupassen. Auswirkungen bei Nichterhöhung bzw. Nichtverlängerung der Verträge Bei Nichtverlängerung geht die Sicherstellungspflicht für die mit den Trägern verhandelten Versorgungsleistungen und Aufgaben wieder auf die Kommune über. Finanzierung Die laufende Leistungsvereinbarung wurde für die Jahre 2014/2015 abgeschlossen. Mit dem 1. Nachtrag zur Leistungsvereinbarung für das Jahr 2015 wurden für die Tarifanpassungen in Höhe von 150.00,00 € im Jahr 2015 und in Höhe von 50.000,00 € im Jahr 2016 im Rahmen der Haushaltplanungen im Doppelhaushalt veranschlagt und stehen zur Verfügung. Darüber hinaus wurde gemäß Haushaltsantrag A 032/15/16 für das Zentrum für Drogenhilfe des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum St. Georg zusätzlich 50.000 € für 2015 und 100.000 € für 2016 für die Einrichtung von 2 VzÄ im Städtischen Klinikum St. Georg ab 01.07.2015 bereitgestellt. Insofern erhält der Leistungserbringer als Ausgleich für die finanziellen Aufwendungen bei der Erfüllung der in der Vereinbarung genannten Pflichten im Jahr 2016 1.864.100,00 €. 2 Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung) 28.10.2015 Seite 1 von 6 Leistungen Bemerkungen AI A II HAS Regen- Grünau Känguruh bogen Niedrigschwellige Angebote  Kontaktbereich/-café (Tagestreff; Mahlzeiten)  Waschmaschine; Dusche  Spritzentausch  ✘ ✘ 4 ✘ ✘ 2 ✘ ✘ ✘ ✘ Therapiegespräche erfolgen durch Mitarbeiter/-innen mit suchttherapeutischer Qualifikation Kontaktaufnahme, Erstgespräch  Krisenintervention  Diagnostik und Anamnese  Beratungsgespräch  Therapiegespräch Betreuung, Begleitung, Vermittlung  Suchtbegleitende Betreuung  Vorbereitung und Vermittlung zu weiterführenden psychosozialen und medizinischen Hilfen und Wohnhilfen  Vermittlung in betreute innerhalb aller Angebote ✘1 ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ 1 ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ 1 ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ 1 ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘1 ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ 1 ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘1 ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses für Bewohner des Wohnhauses 3 bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt 4 nicht über Leistungsvereinbarung finanziert 1 2 FB FH 4 Streetwork für drogenabhängige erwachsene Menschen Beratung/ Therapie Mobile Alternative ✘ ✘ ✘ ✘ 1 Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung) 28.10.2015 Seite 2 von 6 Leistungen Bemerkungen AI A II HAS Regen- Grünau Känguruh bogen Wohnformen Psychosoziale Begleitung bei Substitutionsbehandlung der Stadt Leipzig  Angebot von Arbeits- und Beschäftigungsprojekten und tagesstrukturierender Angebote Absicherung über Stellenanteil im Haus Alt Schönefeld bzw. über Drittmittel finanziertes Personal  Clearing im Übernachtungshaus für wohnungslose Männer  Hausbesuche  ✘ 1 3 ✘ ✘ ✘4 ✘4 ✘ 2 FB FH 3 ✘4 ✘ In Einzelfällen auf der Grundlage des Sächsischen PsychKG und nach Vereinbarung mit Klienten, in Einzelfällen nach Aufforderung durch den Bereich Suchtbeauftragte auf Grund von Hinweisen aus der Bevölkerung ✘ ✘ ✘ nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses für Bewohner des Wohnhauses 3 bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt 4 nicht über Leistungsvereinbarung finanziert 1 Mobile Alternative ✘ ✘ ✘ 2 Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung) 28.10.2015 Seite 3 von 6 Leistungen Bemerkungen AI A II HAS Regen- Grünau Känguruh bogen Vermittlung in Arbeits- und Beschäftigungsprojekte Vermittlungen immer innerhalb aller Angebote der Stadt Leipzig Nachsorgeleistungen nach einer Entwöhnungsbehandlung Mitwirkung Prävention Öffentlichkeitsarbeit ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ 2 ✘ ✘ ✘ • Präventionsveranstaltungen, Kontakt- Informationsangebote in Szeneveranstaltungen Max. 35 Veranstaltungen bei Landesförderung anrechenbar ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ • Schulungsveranstaltungen für Max. 30 Veranstaltungen Multiplikatoren (Jugendhilfe, Ärzte, bei Landesförderung Pädagogen, ARGE u. a. ) anrechenbar ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses für Bewohner des Wohnhauses 3 bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt 4 nicht über Leistungsvereinbarung finanziert 1 FB FH ✘ Verband Deutscher Rentenversicherungsträg er, Rahmenkonzept zur Nachsorge, Anteilige Kostenübernahme durch den Mitteldeutschen Rentenversicherungsträg er. und 1 Mobile Alternative 3 Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung) 28.10.2015 Seite 4 von 6 Leistungen Bemerkungen AI A II HAS Regen- Grünau Känguruh bogen Qualitätssicherung  Wöchentliche Teamfallbesprechung und mindestens 10 externe Supervisionen im Jahr  Fortbildung für alle Mitarbeiter/innen mindestens 10 Stunden externe Weiterbildung im Jahr)  Regelmäßige Dokumentation der Regelmäßige Leistungs- und Klientendaten unter anonymisierte Anwendung von BADO-K Datenreports an den Bereich Suchtbeauftragte Mobile FB FH Alternative ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ Abgleich der Daten des Jahresberichtes der SBB (standardisierter Jahresbericht) mit dem Bereich Suchtbeauftragte vor Zuarbeit an die SLS e.V. nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses für Bewohner des Wohnhauses 3 bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt 4 nicht über Leistungsvereinbarung finanziert 1 2 4 Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung) 28.10.2015 Seite 5 von 6 Leistungen Gremienarbeit Vertretung im Drogenbeirat und im Drogenrapport Teilnahme an den Ambulanzberatungen Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit medizinischen und anderen sozialen Einrichtungen, fachliche Beratung und Kooperation mit Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe Fachliche Anleitung  Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiter, AGH u.ä.  Initiierung und Kooperation mit der Selbsthilfe  Multiplikatorenarbeit Bemerkungen Leiter Zentrum für Drogenhilfe, Psychotherapeutin illegale Drogen Je SBB ein/e Vertreter/in Beteiligung an Hilfeplangesprächen, Vermittlungen in geeignete suchtspezifische Hilfen mit besonderen Angeboten AI A II HAS Regenbogen Grünau Kängur uh Mobile Streetwor k FB FH Info über A II ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ Info über A II ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses für Bewohner des Wohnhauses 3 bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt 4 nicht über Leistungsvereinbarung finanziert 1 2 5 Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung) 28.10.2015 Seite 6 von 6 Leistungen Bemerkungen Besondere Angebote der SBB, die das gemeindepsychiatrische Versorgungssystem sinnvoll ergänzen Max. 15 insgesamt bei Landesförderung anrechenbar (gedeckelt nach Einwohnerzahl im Rahmen der Landesförderung) AI A II HAS Regenbogen Grünau Kängur uh Mobile Streetwor k FB FH ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ ✘ nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses für Bewohner des Wohnhauses 3 bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt 4 nicht über Leistungsvereinbarung finanziert 1 2 6 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1