Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1043882.pdf
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657 kB
Erstellt
18.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01739
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Klinikum "St. Georg"
Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe zum Betreiben der
Beratungsstellen - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag:
Der Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im
Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf
dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe mit dem Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig, Eigenbetrieb
der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe ab 01.01.2016 mit einer Laufzeit von einem Jahr wird
beschlossen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nei
n
ja, Ergebnis siehe Anlage
zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nei
n
ja, Erläuterung siehe
Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nei
n
ja, Erläuterung siehe
Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Bis
Höhe in
EUR
wo veranschlagt
01.01.16
31.12.16
1.864.100
1.100.41.4.0.03.03
Erträge
Aufwendunge
n
Finanzhaushalt
Von
Einzahlungen
Auszahlungen
X
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
von
nein
bis
wenn ja,
Höhe in
EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH
Aufwand
Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH
Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH
Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
nein
ja,
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu
18.13
Fortführung der Leistungsvereinbarung mit dem Städtischen Klinikum
"St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für
Drogenhilfe zum Betreiben der Beratungsstellen -EILBEDÜRFTIG Vorlage: VI-DS-01739
Beschluss:
Der Abschluss der Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im
Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig
auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe mit dem Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig,
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe ab 01.01.2016 mit einer Laufzeit von
einem Jahr wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 17. Dezember 2015
Seite: 1/1
LEISTUNGSVEREINBARUNG
für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der
Suchtkrankenhilfe
_______________________________________
zwischen
der Stadt Leipzig
vertreten durch den Bürgermeister und Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
04092 Leipzig
im folgenden „Fachdezernat“ genannt
und
dem Städtischen Klinikum „St. Georg“ Leipzig,
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum für Drogenhilfe
vertreten durch die Direktorin
Delitzscher Straße 141
04129 Leipzig
- im folgenden „Eigenbetrieb“ genannt.
Präambel
(1) Hilfeleistungen für Suchtkranke und von Suchtkrankheit bedrohte Menschen (nachstehend Leistungsberechtigte genannt) sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Diese Verpflichtung umfasst die Planung, den Aufbau und die Durchführung sowie die Koordination und die Qualitätskontrolle der Hilfen i.S. des § 5 SächsPsychKG.
(2) Fachliche Grundlagen sind die zum Aufbau und zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung
erlassenen Gesetze und die gefassten gesundheits- und sozialpolitischen Beschlüsse, insbesondere:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 11.12.91 (GVBl S. 413)
SGB II § 16 (2) Nr. 4 in Verbindung mit SGB II § 6 (1) Pkt. 2
Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (SächsPsychKG) vom 10. Oktober 2007, bereinigt 31.08.2014
Richtlinie Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe vom 17.09.2009
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz
zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 08.06.2006
Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Arbeit von ambulanten Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (SBB)
(in Arbeitshilfen Psychiatrie und Sucht, 1998)
Sucht- und Drogenpolitische Leitlinien der Stadt Leipzig vom 19.06.2013 (RBV1679/13)
Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17.03.1999 (Beschluss des Stadtrates 1543/99)
Fachförderrichtlinie des Gesundheitsamtes (Beschluss Nr. III-1417/03 der Ratsversammlung vom 17.09.2003 (veröffentlicht im Leipziger Amts-Blatt Nr. 20 vom
27.09.2003)
1
TEIL I
Zweck der Vereinbarung
§1
Inhalt der Vereinbarung
(1) Diese Vereinbarung regelt die Wahrnehmung der Kommunalen Versorgungsverpflichtung oder
Teilen davon für alle Leistungsberechtigte des Versorgungsgebietes im Sinne des § 5 dieser Vereinbarung durch den Eigenbetrieb. Der Eigenbetrieb wird dabei mit seinem Sondervermögen in Bezug
auf den allgemeinen städtischen Haushalt wie ein Dritter im Sinne des SGB II, XII i.V.m. § 17 Abs.3
SGB I, § 97 Abs.1 SGB X behandelt.
(2) Für die Leistungsberechtigten erwachsen aus diesem Vertrag keine Verpflichtungen.
§2
Übernahme der Versorgungsverpflichtung
Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, die ihm übertragenen kommunalen Versorgungsleistungen für die
von ihm zu betreuenden Leistungsberechtigten wirtschaftlich, bedarfsgerecht und entsprechend moderner fachlicher Standards zu erbringen und an der stetig erforderlichen Weiterentwicklung der Versorgungsangebote im Suchthilfesystem aktiv mitzuwirken.
TEIL II
Pflichten des Eigenbetriebs
§3
Umfang der Versorgungsverpflichtung
(1) Die übertragene Versorgungsverpflichtung umfasst die Sicherstellung vorsorgender, begleitender
und nachsorgender Hilfen gemäß § 5 SächsPsychKG. Bei Beachtung des Ziels der effektiven Vernetzung aller Angebote zum gemeindepsychiatrischen Verbund sind dies:
1. Betreiben von 5 Suchtberatungs- und Behandlungsstellen
o
für alkohol- und medikamentenabhängige Menschen
o
Abhängige von illegalen Drogen
o
durch Suchtmittel gefährdete Menschen
o
Angehörige und Bezugspersonen
Der Aufgabenumfang der SBB orientiert sich an den Empfehlungen des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz zur Arbeit von ambulanten Suchtberatungsund Behandlungsstellen (RL PsySu vom 08.06.2006). Das beinhaltet:
o
Beratung, Behandlung
o
Vermittlung in Therapien, Rehabilitationsmaßnahmen, andere medizinische Einrichtungen
und Maßnahmen zur sozialen Wiedereingliederung
o
Kooperation mit und Unterstützung von aufsuchenden Diensten
o
Angehörigenarbeit
o
Unterstützung bei der Initiierung von Selbsthilfegruppen
2. Betreiben eines Kontaktbereiches und einer Notschlafstelle
Eine Suchtberatungs- und Behandlungsstelle unterhält eine Außenstelle, in der für Drogen
konsumierende suchtkranke Menschen niederschwellige Angebote und ein Kontaktbereich
sowie eine Notschlafstelle mit suchtspezifischen Beratungsangeboten für die Nutzer der Einrichtung und deren Angehörige bereitgestellt werden.
2
3. Straßensozialarbeit
Die „Mobile Alternative - Aufsuchende Straßensozialarbeit für erwachsene Drogenabhängige“
führt auf der Grundlage der Empfehlungen des Sächsisches Staatsministerium für Soziales und
Verbraucherschutz zur aufsuchenden und nachgehenden Sozialarbeit und offenen, problemorientierten und mobilen Straßensozialarbeit (Streetwork) für Suchtkranke
Straßensozialarbeit durch.
Die Einsatzorte werden in Abstimmung mit dem Fachdezernat festgelegt.
4. Suchtberatung im Fachbereich Familienhilfe
Entsprechend des im Stellenplan des ZfD vereinbarten Anteils an VZÄ werden Suchtfachkräfte mit
dem unter § 3.1.1 beschriebenen Aufgabenumfang im Fachbereich Familienhilfe tätig.
Alle konzeptionellen Änderungen bedürfen der Zustimmung des Fachdezernates.
Die vorzuhaltenden Leistungen sind im Leistungskatalog1 festgeschrieben. Der Leistungskatalog ist Bestandteil der Vereinbarung. Die Leistungen sind durch entsprechendes Fachpersonal2 zu erbringen. Der
Stellenplan der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe ist Bestandteil
der Vereinbarung. Der Stellenplan ist namentlich zu untersetzen, Änderungen bei der Besetzung der
Stellen während der Vertragslaufzeit sind dem Fachdezernat unmittelbar anzuzeigen.
(2) Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, keinen Leistungsberechtigten aus dem ihm nach § 5 übertragenen
Versorgungsgebiet von der Versorgung auszuschließen.
(3) Der Eigenbetrieb ist Mitglied des Drogenbeirates der Stadt Leipzig (als PSAG i.S. § 7 SächsPsychKG). Der Eigenbetrieb und das Fachdezernat verpflichten sich, im Rahmen einer abgestimmten Bedarfsplanung innerhalb des Drogenbeirates auf bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten hinzuwirken.
§4
Komplementäre Maßnahmen
Die Ausgestaltung und Finanzierung weiterer Angebote sind nicht Bestandteil dieser Vereinbarung.
Zusätzliche Angebote sind über die zuständigen Kostenträger gesondert zu verhandeln. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind über diese Verhandlungen vollständig abzudecken.
§5
Versorgungsgebiet
Das Versorgungsgebiet der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen für alle Beratungsleistungen
umfasst das Stadtgebiet der Stadt Leipzig in seinen jeweils geltenden Grenzen.
Für Aufgaben im Zusammenhang mit dem SächsPsychKG (§ 10) besteht bei Konsumenten illegaler
Drogen Zuständigkeit für das gesamte Stadtgebiet und bei Alkoholkranken für die Stadtteile Süd/ Altwest/ Nordost/ West.
§6
Suchtberichterstattung
(1) Der Eigenbetrieb dokumentiert seine Leistungen und erstattet jährlich einen Bericht an das Fachdezernat.
(2) Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, ein nach § 7 Abs. 2 SächsPsychKG erstelltes Dokumentationssystem
zu übernehmen und in diesem Sinne an einer regionalen und überregionalen Suchtberichterstattung bzw.
einer Evaluation der einzelnen Versorgungsangebote mitzuwirken und die Daten jährlich an den Bereich
Suchtbeauftragte des Gesundheitsamtes zu übermitteln.
(3) Für die Beratungsstellen sind ein durch das Fachdezernat anerkanntes Dokumentationssystem
1 s. Anlage Leistungskatalog vom 28.10.2015
2 s. IX Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur
Arbeit von ambulanten Suchtberatungs- und Behandlungsstellen (SBB)
3
und der standardisierte Jahresbericht verbindlich. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Verbindung mit dem Sächsischen Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten.
TEIL III
Pflichten des Fachdezernates
§7
Finanzierung
(1) Die finanzielle Sicherstellung der Versorgungsverpflichtungen der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Eigenbetriebs erfolgt (unbeschadet der Verpflichtungen Dritter) durch das Fachdezernat. Vorrangige Leistungsansprüche anderer sind zu beachten. Sie ergeben sich aus der Prüfung des
Umfangs der Versorgungsverpflichtung nach § 3 dieser Vereinbarung. Die Partner wirken dabei auf
eine Regelung der sich aus der Besonderheit des Einzelfalles ergebenden Mischfinanzierung hin.
(2) Der Eigenbetrieb erhält als Ausgleich für die entstehenden Aufwendungen bei der Erfüllung der in der
Vereinbarung genannten Pflichten von der Stadt Leipzig einen jährlichen Betrag von 1.864.100,00 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern die Leistung der Steuerpflicht unterliegt. Grundlage der
Kostenerstattung ist der jährlich einzureichende Kosten- und Finanzierungsplan.
Der Eigenbetrieb verpflichtet sich, sich im Rahmen seiner Geschäftsführung, soweit wie möglich, für
die entsprechenden Aufwendungen bei der Erfüllung der in der Vereinbarung angeführten Pflichten an
den Kosten und Finanzierungsplan zu halten. Unvorhersehbare Kostensteigerungen bei der Erfüllung
der in der Vereinbarung genannten Pflichten sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt der
Stadt Leipzig anzuzeigen.
Die Zahlung erfolgt quartalsweise im laufenden Jahr. Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, bis zum 31.03. des
Folgejahres eine Abrechnung einzureichen und im Gesamtjahresabschluss des Eigenbetriebes auszuweisen.
(3) Unter Hinweis auf das geltende Haushaltrecht erfolgt eine Abschlagszahlung teilweise oder gar
nicht, wenn die Mittel nachweislich nicht zweckentsprechend verwendet werden.
(4) Das Fachdezernat verpflichtet sich, beim Freistaat Sachsen Fördermittel gemäß Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen,
der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe vom (RL-PsySu) vom 08.06.2006 Pkt. 2.1 zu beantragen und
diese entsprechend der von der Stadt für den Eigenbetrieb ermittelten Punkte, unbeschadet der unter § 7
(2) genannten kommunalen Mittel, zur Verfügung zu stellen. Defizite, die sich z. B. auf Grund geänderter
Förderbestimmungen des Landes ergeben werden, sind unverzüglich gegenüber dem Gesundheitsamt
der Stadt Leipzig anzuzeigen. Der Eigenbetrieb ist in diesem Fall verpflichtet, seinen Gesamthaushalt in
Abstimmung mit der Stadt Leipzig der neuen Situation anzupassen und die Leistungsinhalte neu zu definieren. Für sich dennoch ergebende Defizite gilt § 7 (2) Satz 6 der Leistungsvereinbarung analog.
Der Eigenbetrieb ist in diesem Fall verpflichtet, Aufwandsunterdeckungen durch Anpassung von Leistungsinhalten oder anderweitig zu vermeiden. Bei einem sich dennoch ergebenden Überhang der Aufwendungen über die Erträge sind Maßnahmen zur Sicherstellung der Gemeinnützigkeit des Eigenbetriebes zu ergreifen.
TEIL IV
Qualität und Kooperation
§8
Qualitätssicherung
(1) Das Fachdezernat und der Eigenbetrieb bestimmen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit im Drogenbeirat gemeinsam den Inhalt und das Verfahren für Maßnahmen zur Qualitätssicherung der in diesem
Vertrag vereinbarten Leistungen.
(2) Der Eigenbetrieb ist verpflichtet, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung teilzunehmen. Der Eigenbetrieb ist darüber hinaus dafür verantwortlich, dass interne Maßnahmen zur Sicherung der Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität festgelegt und durchgeführt werden. Er kann sich an Maßnahmen
der externen Qualitätssicherung beteiligen. Für die Qualitätssicherung werden folgende Maßnahmen
ausgewählt:
4
systematische Dokumentation der Einzelfallbearbeitung
Vertretungen an trägerübergreifenden Qualitätszirkeln (Ambulanzberatung, AG BADO 3, AG
PSB4, AK wohnungslose suchtkranke und/oder psychisch kranke Menschen) und an der Weiterentwicklung von Verfahrensstandards für die Leistungserbringung
Die Durchführung der Qualitätssicherung wird vom Eigenbetrieb in der jährlichen Berichterstattung dokumentiert.
(3) Die Durchführung der Qualitätszirkel und die Festlegung des Dokumentationssystems zur Qualitätssicherung obliegt dem Fachdezernat.
§9
Kooperationsverpflichtungen
(1) Der Eigenbetrieb verpflichtet sich, mit dem Fachdezernat zusammen zu arbeiten und dieses über
alle wesentlichen Vorgänge zu informieren.
(2) Der Eigenbetrieb ist zur fachlichen Zusammenarbeit mit dem zuständigen sozialpsychiatrischen
Dienst, den aufnahmeverpflichteten Krankenhäusern und den zuständigen Suchtfachkliniken, den im
Sinne von § 72 Abs. 2 und § 72a SGB V im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung tätigen niedergelassenen Ärzten und den anderen im Bereich der ambulant-komplementären Versorgung tätigen
Trägern verpflichtet.
(3) Der Eigenbetrieb verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit den im Versorgungsgebiet nach § 5 tätigen Vereinen und Verbänden der Leistungsberechtigten und Angehörigen.
(4) Das Fachdezernat hat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung der eingegangenen Kooperationsverpflichtungen zu prüfen. Sie bedient sich dabei der Suchtbeauftragten. Der Drogenbeirat und
der Eigenbetrieb sind über die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfungen zu informieren. Der Stadtrat
wird über den jährlichen zu erstellenden Suchtbericht der Stadt Leipzig informiert.
§ 10 Weiterbildung und Supervision
(1) Bei der regionalen Versorgung haben Fortbildung und Supervision einen besonderen Stellenwert.
Der Eigenbetrieb verpflichtet sich daher, entsprechende Fortbildungskonzepte zu entwickeln und solche Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig durchzuführen bzw. den Mitarbeitern die Teilnahme an
einschlägigen Veranstaltungen anderer Anbieter zu ermöglichen. Dabei ist effektiv und kostengünstig
zu verfahren.
(2) Das Fachdezernat beteiligt sich in angemessenem Umfang an den Maßnahmen i.S. des Abs. 1
soweit diese Aufgaben durch das Fachdezernat wahrgenommen und finanziert werden. Fördermaßnahmen des Freistaates Sachsen werden durch diese Vereinbarung nicht berührt.
TEIL V
Dauer der Vereinbarung
§ 11
Dauer, Änderungen und Auflösung der Vereinbarung
(1) Die Vereinbarung wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Die Vereinbarung kann frühestens1/2 Jahr vor Ende der Vereinbarung gekündigt werden und ist bis spätestens 1/2 Jahr vor Ende
der Vereinbarung neu zu verhandeln.
(2) Mit dem Ablauf der Kündigungsfrist geht die Sicherstellungspflicht für die in diesem Vertrag vereinbarten Versorgungsleistungen wieder auf das Fachdezernat über.
(3) Die Partner wirken bei der Sicherstellung der vereinbarten Versorgungsleistungen im Kündigungszeitraum zusammen. Bei Streitfragen zur Vereinbarung entscheidet auf Antrag eines der Partner das
Rechtsamt der Stadt Leipzig.
3 Arbeitsgruppe Basisdokumentation
4 Arbeitsgruppe Psychosoziale Begleitung
5
(4) Änderungen der Vereinbarung bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Partner.
(5) Die Partner haben keine mündlichen Nebenabreden getroffen.
§ 12
Außerordentliche Kündigung
(1) Die Vereinbarung kann aus wichtigem Grund, insbesondere bei schwerwiegenden, nicht korrigierbaren Verstößen gegen die vorgenannten Bedingungen der Vereinbarung, jederzeit ohne Einhaltung
der in § 11 genannten Frist einseitig gekündigt werden.
(2) Der Eigenbetrieb verpflichtet sich, im Falle der Kündigung nach Abs. 1 mit dem Fachdezernat bis
zum Kündigungstermin kooperativ zusammenzuarbeiten und diesem zu ermöglichen, die Maßnahme
selbst weiterzuführen oder auf einen anderen Eigenbetrieb zu übertragen. Der Eigenbetrieb hat sicherzustellen, dass
1.
die im Rahmen der durch den Eigenbetrieb übernommenen Versorgungsverpflichtung zu erbringenden Leistungen bei Bedarf weiterhin erbracht werden.
2.
verbindliche Fristen festgelegt werden.
3.
die Partner auch unter diesen Umständen bis zum Kündigungstermin kooperativ zusammenarbeiten,
um eine anderweitige Weiterführung der Maßnahme(n) im Interesse der Leistungsberechtigten zu ermöglichen.
TEIL VI
Schlussbestimmungen
§ 13
Zeitpunkt der Übertragung
Die Vereinbarung tritt am 01.01.2016 in Kraft.
§ 14
Salvatorische Klausel
Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach
Zweck und Sinn des Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein
bedacht. Im Zweifelsfall muss die unwirksam gewordene Bestimmung einvernehmlich durch eine wirksame ergänzt werden; dies gilt auch für den Fall von Lücken oder von Ergänzungsbedürftigkeit dieses
Vertrages.
§ 15
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Leipzig.
Leipzig,
Leipzig,
________________________________
Prof. Dr. Thomas Fabian
Dr. Iris Minde
Bürgermeister und Beigeordneter für
Direktorin
Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
6
Eilbedürftigkeitsbegründung
Hilfeleistungen für Suchtkranke und von Suchtkrankheit bedrohte Menschen sind Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung.
Für die Sicherung der Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe hat die Stadt
Leipzig mit dem Städtische Klinikum St. Georg, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Zentrum
für Drogenhilfe eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen.
Die Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich
der ambulanten und komplementären psychiatrischen Versorgung in der Stadt Leipzig auf
dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe der Stadt laufen Ende 2015 aus.
Sie soll zunächst nur für ein Jahr verlängert werden.
Die Eilbedürftigkeit ist darin begründet, dass die Beschlussfassung für die Leistungsvereinbarung vor dem 1.1.2016 erfolgen muss , damit die Vereinbarung steuerlich anerkannt
wird.
Die Verhandlungen mit dem Städtische Klinikum St. Georg, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig,
Zentrum für Drogenhilfe wurden erst jetzt zum Abschluss gebracht. Das wiederum ist darin
begründet, dass die zwei zusätzlichen Stellen in die Vereinbarung aufgenommen werden,
für die die Mittel bis zur abschließenden Klärung der Zuordnung der Stellen gesperrt waren. Eine Freigabe konnte nach der Information des Fachauschusses Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule erfolgen.
Die Zuordnung der Stellen wird mit Inkrafttreten der Leistungsvereinbarung umgesetzt
werden.
Begründung
Hilfeleistungen für Suchtkranke und von Suchtkrankheit bedrohte Menschen sind
Pflichtleistungen der Kommune und liegen in deren Gesamtverantwortung. Dies ist
geregelt in:
•
•
•
•
•
•
•
•
Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten
(SächsPsychKG) vom 10. 09.2007, bereinigt 31.08.2014
§ 6 Durchführung der Hilfen: „Unbeschadet der Verpflichtung Dritter sind die
Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit für die
Gewährung der Hilfen im Sinne von § 3 und deren Koordinierung zuständig.
Sie richten sozialpsychiatrische Dienste und Suchtberatungs- und
Behandlungsstellen ein und wirken darauf hin, dass weitere erforderliche
komplementär psychiatrische Einrichtungen eingerichtet werden ...Die
Landkreise und kreisfreien Städte können die Aufgaben der Suchtberatungsund Behandlungsstellen,...,Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder
gemeinnützigen Instituten übertragen, soweit und so lange diese zur
Aufgabenerfüllung bereit und in der Lage sind.“....“
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 11.12.91 (GVBl S. 413)
„(1)... Auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe bieten
die Gesundheitsämter neben den ihnen sonst durch Rechtsvorschriften
zugewiesenen Aufgaben insbesondere folgende Dienste an:…6.Beratung und
Betreuung von Menschen, die an einer Sucht oder psychischen Krankheit
leiden, von ihr bedroht oder dadurch gefährdet sind, sowie von deren
Angehörigen. ...“
Richtlinie Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe vom 17.09.2009
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und
Verbraucherschutz zur Förderung sozialpsychiatrischer Hilfen, der
Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu) vom 8.6.2006
Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und
Verbraucherschutz zur Arbeit von Suchtberatungs- und Behandlungsstellen
Sucht- und Drogenpolitische Leitlinien der Stadt Leipzig vom 19.06.2013
(RBV-1679/13)
Konzept der Leipziger Sucht- und Drogenpolitik
Regionaler Psychiatrieplan der Stadt Leipzig vom 17.03.1999 (Beschluss des
Stadtrates 1543/99)
Als besondere Begründung seien genannt:
In der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung
sozialpsychiatrischer Hilfen, der Suchtprävention und Suchtkrankenhilfe (RL-PsySu)
vom 8.6.2006 § 4 (1) (Zuwendungsvoraussetzungen) wird festgeschrieben, dass der
Abschluss eines Versorgungsvertrages mit dem Landkreis/der kreisfreien Stadt bei
Durchführung von Maßnahmen durch freie Träger Voraussetzung für die
Ausreichung von Landesfördermitteln ist.
Die Stadt Leipzig beantragt entsprechend der Richtlinie PsySu Landesfördermittel
und reicht diese entsprechend des ermittelten Punktewertes an den Träger weiter.
Die Aufsichtspflicht über die qualitative und quantitative Sicherstellung der Aufgaben
obliegt weiter unbenommen der Kommune und wird über die Verpflichtung der
Suchtberichterstattung und Anforderungen an die Qualitätssicherung gewährleistet.
Auf der Grundlage der durch die Kommune in der Wahrnehmung ihrer
Planungshoheit analysierten aktuellen Bedarfe wurden konkretisierte Auflagen in
einem Leistungskatalog festgeschrieben. Die Leistungen sind auch während der
Vertragslaufzeit an den aktuellen Bedarfslagen auszurichten und im Ergebnis
verschiedener Gremienarbeiten anzupassen.
Auswirkungen bei Nichterhöhung bzw. Nichtverlängerung der Verträge
Bei Nichtverlängerung geht die Sicherstellungspflicht für die mit den Trägern
verhandelten Versorgungsleistungen und Aufgaben wieder auf die Kommune über.
Finanzierung
Die laufende Leistungsvereinbarung wurde für die Jahre 2014/2015 abgeschlossen.
Mit dem 1. Nachtrag zur Leistungsvereinbarung für das Jahr 2015 wurden für die
Tarifanpassungen in Höhe von 150.00,00 € im Jahr 2015 und in Höhe von
50.000,00 € im Jahr 2016 im Rahmen der Haushaltplanungen im Doppelhaushalt
veranschlagt und stehen zur Verfügung.
Darüber hinaus wurde gemäß Haushaltsantrag A 032/15/16 für das Zentrum für
Drogenhilfe des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum St. Georg zusätzlich 50.000 €
für 2015 und 100.000 € für 2016 für die Einrichtung von 2 VzÄ im Städtischen
Klinikum St. Georg ab 01.07.2015 bereitgestellt.
Insofern erhält der Leistungserbringer als Ausgleich für die finanziellen
Aufwendungen bei der Erfüllung der in der Vereinbarung genannten Pflichten im Jahr
2016 1.864.100,00 €.
2
Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur
Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen
Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung)
28.10.2015 Seite 1 von 6
Leistungen
Bemerkungen
AI
A II
HAS
Regen-
Grünau
Känguruh
bogen
Niedrigschwellige Angebote
Kontaktbereich/-café (Tagestreff;
Mahlzeiten)
Waschmaschine; Dusche
Spritzentausch
✘
✘
4
✘
✘
2
✘
✘
✘
✘
Therapiegespräche
erfolgen durch
Mitarbeiter/-innen mit
suchttherapeutischer
Qualifikation
Kontaktaufnahme, Erstgespräch
Krisenintervention
Diagnostik und Anamnese
Beratungsgespräch
Therapiegespräch
Betreuung, Begleitung, Vermittlung
Suchtbegleitende Betreuung
Vorbereitung und Vermittlung zu
weiterführenden psychosozialen
und medizinischen Hilfen und
Wohnhilfen
Vermittlung in betreute
innerhalb aller Angebote
✘1
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
1
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
1
✘
✘
✘
✘
✘
✘
1
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘1
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
1
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘1
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
✘
nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses
für Bewohner des Wohnhauses
3
bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt
4
nicht über Leistungsvereinbarung finanziert
1
2
FB FH
4
Streetwork für drogenabhängige
erwachsene Menschen
Beratung/ Therapie
Mobile
Alternative
✘
✘
✘
✘
1
Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur
Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen
Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung)
28.10.2015 Seite 2 von 6
Leistungen
Bemerkungen
AI
A II
HAS
Regen-
Grünau
Känguruh
bogen
Wohnformen
Psychosoziale Begleitung bei
Substitutionsbehandlung
der Stadt Leipzig
Angebot von Arbeits- und
Beschäftigungsprojekten und
tagesstrukturierender Angebote
Absicherung über
Stellenanteil im Haus Alt
Schönefeld bzw. über
Drittmittel finanziertes
Personal
Clearing im Übernachtungshaus
für wohnungslose Männer
Hausbesuche
✘
1
3
✘
✘
✘4
✘4
✘
2
FB FH
3
✘4
✘
In Einzelfällen auf der
Grundlage des
Sächsischen PsychKG
und nach Vereinbarung
mit Klienten, in
Einzelfällen nach
Aufforderung durch den
Bereich Suchtbeauftragte
auf Grund von Hinweisen
aus der Bevölkerung
✘
✘
✘
nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses
für Bewohner des Wohnhauses
3
bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt
4
nicht über Leistungsvereinbarung finanziert
1
Mobile
Alternative
✘
✘
✘
2
Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur
Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen
Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung)
28.10.2015 Seite 3 von 6
Leistungen
Bemerkungen
AI
A II
HAS
Regen-
Grünau
Känguruh
bogen
Vermittlung in Arbeits- und
Beschäftigungsprojekte
Vermittlungen immer
innerhalb aller Angebote
der Stadt Leipzig
Nachsorgeleistungen nach einer
Entwöhnungsbehandlung
Mitwirkung
Prävention
Öffentlichkeitsarbeit
✘
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2
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•
Präventionsveranstaltungen,
Kontakt- Informationsangebote in
Szeneveranstaltungen
Max. 35 Veranstaltungen
bei Landesförderung
anrechenbar
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•
Schulungsveranstaltungen für
Max. 30 Veranstaltungen
Multiplikatoren (Jugendhilfe, Ärzte, bei Landesförderung
Pädagogen, ARGE u. a. )
anrechenbar
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nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses
für Bewohner des Wohnhauses
3
bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt
4
nicht über Leistungsvereinbarung finanziert
1
FB FH
✘
Verband Deutscher
Rentenversicherungsträg
er, Rahmenkonzept zur
Nachsorge, Anteilige
Kostenübernahme durch
den Mitteldeutschen
Rentenversicherungsträg
er.
und
1
Mobile
Alternative
3
Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur
Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen
Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung)
28.10.2015 Seite 4 von 6
Leistungen
Bemerkungen
AI
A II
HAS
Regen-
Grünau
Känguruh
bogen
Qualitätssicherung
Wöchentliche
Teamfallbesprechung und
mindestens 10 externe
Supervisionen im Jahr
Fortbildung für alle Mitarbeiter/innen mindestens 10 Stunden
externe Weiterbildung im Jahr)
Regelmäßige Dokumentation der
Regelmäßige
Leistungs- und Klientendaten unter anonymisierte
Anwendung von BADO-K
Datenreports an den
Bereich Suchtbeauftragte
Mobile
FB FH
Alternative
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Abgleich der Daten des
Jahresberichtes der SBB
(standardisierter
Jahresbericht) mit dem
Bereich Suchtbeauftragte
vor Zuarbeit an die SLS
e.V.
nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses
für Bewohner des Wohnhauses
3
bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt
4
nicht über Leistungsvereinbarung finanziert
1
2
4
Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur
Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen
Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung)
28.10.2015 Seite 5 von 6
Leistungen
Gremienarbeit
Vertretung im Drogenbeirat und
im Drogenrapport
Teilnahme an den
Ambulanzberatungen
Verpflichtung zur
Zusammenarbeit mit
medizinischen und anderen
sozialen Einrichtungen,
fachliche Beratung und
Kooperation mit Einrichtungen
und Diensten der Jugendhilfe
Fachliche Anleitung
Begleitung ehrenamtlicher
Mitarbeiter, AGH u.ä.
Initiierung und Kooperation mit
der Selbsthilfe
Multiplikatorenarbeit
Bemerkungen
Leiter Zentrum für
Drogenhilfe,
Psychotherapeutin illegale
Drogen
Je SBB ein/e Vertreter/in
Beteiligung an
Hilfeplangesprächen,
Vermittlungen in geeignete
suchtspezifische Hilfen mit
besonderen Angeboten
AI
A II
HAS
Regenbogen
Grünau
Kängur
uh
Mobile
Streetwor
k
FB FH
Info über
A II
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Info über
A II
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nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses
für Bewohner des Wohnhauses
3
bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt
4
nicht über Leistungsvereinbarung finanziert
1
2
5
Leistungskatalog der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen des Zentrums für Drogenhilfe des Klinikums „St. Georg“ Leipzig - Anlage zur
Leistungsvereinbarung für die Bereitstellung und Durchführung von Hilfen im Bereich der ambulanten und komplementären psychiatrischen
Versorgung in der Stadt Leipzig auf dem Gebiet der Suchtkrankenhilfe (hier ausschließlich Leistungen, aus der Leistungsvereinbarung)
28.10.2015 Seite 6 von 6
Leistungen
Bemerkungen
Besondere Angebote der SBB,
die das
gemeindepsychiatrische
Versorgungssystem sinnvoll
ergänzen
Max. 15 insgesamt bei
Landesförderung
anrechenbar (gedeckelt nach
Einwohnerzahl im Rahmen
der Landesförderung)
AI
A II
HAS
Regenbogen
Grünau
Kängur
uh
Mobile
Streetwor
k
FB FH
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nur für Nutzer/-innen der niederschwelliegen Angebote des Hauses
für Bewohner des Wohnhauses
3
bei steigendem Bedarf nach psychosozialer Begleitung, der in den anderen Beratungsstellen nicht mehr abgedeckt
4
nicht über Leistungsvereinbarung finanziert
1
2
6
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1