Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1049581.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
08.01.16, 12:00
Aktualisiert
19.02.16, 08:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02266
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.01.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Umsetzung Lärmaktionsplan
Sachverhalt:
Im aktuellen Lärmaktionsplan sind eine Reihe von Sofort- oder kurzfristigen Maßnahmen noch nicht
erledigt oder in Angriff genommen. Uns interessiert besonders die Sofortmaßnahme 17.7 "Einleitung
eines Verfahrens zur Prüfung eines Durchfahrtsverbotes für den LKW-Transitverkehr", weil sie
unseres Erachtens ohne Weiteres realisierbar wäre und eine deutliche Senkung der Belastung durch
Lärm, Feinstaub und NOX bewirken würde. Solche Durchfahrtsverbote gibt es in zahlreichen
Städten mit Umweltzonen, z. B. in München (seit 2008, ab 3,5 t), Stuttgart oder Ulm.
Leipzig hat - wie die genannten Städte - günstige Voraussetzungen durch die Existenz des
Autobahnrings.
Wir haben dazu folgende Fragen:
1.
Wurde eine solche straßenverkehrsrechtliche Prüfung durch das Verkehrs- und Tiefbauamt
durchgeführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
2.
Wenn die Prüfung ergibt, dass ein Durchfahrtsverbot möglich ist, wann werden
entsprechende Maßnahmen (Sperrungen, Infotafeln, Infoflyer o. ä.) durchgeführt?
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