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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1041637.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
05.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:36

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01707 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Jugendhilfeausschuss Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Personalkostenmehrbedarf Wurzeln und Flügel e.V. Beschlussvorschlag: Die Elterninitiative wird unterstützt, das besondere Angebot eines Waldkindergartens weiterzuführen. Der dafür notwendige, zusätzliche Personalbedarf zur Durchführung des Angebotes wird mit 4,5 VzÄ beschlossen. Die daraus entstehenden Mehrkosten für den Personalmehrbedarf werden wie folgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung übernommen. 2015: 2016: 2017 ff: 64,7 T Euro 58,3 T Euro 55,7 T Euro Die Deckung der überplanmäßigen Kosten für die Jahre 2015 sowie 2016 wird innerhalb des Budgets 51_365_3ZW realisiert. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nei n x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nei n x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nei n 01.01.15 31.12.15 01.01.16 31.12.16 64.700 1.100.36.5.0.01.01.20 58.300 1.100.36.5.0.01.01.20 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis 01.01.17 31.12.1 7ff Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten von wenn ja, 55.700 1.100.36.5.0.01.01.20 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 18.10 Personalkostenmehrbedarf Wurzeln und Flügel e.V. Vorlage: VI-DS-01707 Beschluss: Die Elterninitiative wird unterstützt, das besondere Angebot eines Waldkindergartens weiterzuführen. Der dafür notwendige, zusätzliche Personalbedarf zur Durchführung des Angebotes wird mit 4,5 VzÄ beschlossen. Die daraus entstehenden Mehrkosten für den Personalmehrbedarf werden wie folgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung übernommen. 2015: 2016: 2017 ff: 64,7 T Euro 58,3 T Euro 55,7 T Euro Die Deckung der überplanmäßigen Kosten für die Jahre 2015 sowie 2016 wird innerhalb des Budgets 51_365_3ZW realisiert. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1 1. Anliegen der Vorlage Zur Betreibung des Waldkindergartens in Trägerschaft des Wurzeln und Flügel e.V. mit 40 KGPlätzen besteht ein Personalmehrbedarf in Höhe von mindestens 1,491 VzÄ, der sich bis 09/2016 auf 1,241 VzÄ reduziert. Die Kosten sollen dem freien Träger erstattet werden. 2. Entstehung des Angebotes sowie des Personalmehrbedarfes (wesentliche Punkte) – Ende Ende 2009 / Anfang 2010 konstituierte sich die Elterninitiative mit dem Ziel der Betreibung des Waldkindergartens. – Das Jugendamt beriet die Elterninitiative intensiv zur Kitagründung mit dem Ziel die Initiative unter das Dach eines erfahrenen Trägers zu lenken oder die Kita unabhängig von der Förderung der Stadt Leipzig als private Kita zu führen. Beides wurde nach Prüfung durch die Elterninitiative verworfen. – April 2010: Eine Bauwagenvariante wird seitens der Elterninitiative vorgeschlagen, durch das Landesjugendamt als grundsätzlich möglich bewertet und durch das Jugendamt intensiv begleitet. Das Projekt scheiterte daran, dass die Kosten für eine Wasser- / Abwasserleitung unangemessen hoch waren und diese Leitungen nicht winterfest verlegt werden konnten. Darüber hinaus waren zu lange Standzeiten des Wassers in den Leitungen zu erwarten, was einer Genehmigung entgegen stand. Damit konnte die Bauwagenvariante nicht realisiert werden. – April 2010: Es erfolgte ein Stadtratsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Unterstützung von Elterninitiativen und Waldkonzepten, mit Beschluss Nr. RBV – 495/10 vom 15.09.2010, Punkt 2 „Bestehenden Initiativen ist bei fachlicher Befürwortung geeignete und zielführende Unterstützung zu geben.“ – In den Jahren 2010/2011/2012 wurde das Vorhaben, einen Waldkindergarten in Trägerschaft von Wurzeln und Flügel e. V. umzusetzen, aufgrund dessen beharrlicher Initiative intensiv durch das Jugendamt begleitet. Zwischenzeitlich betreuten die interessierten Eltern ihre Kinder im Rahmen von Babysitting auf dem Bauwagengrundstück. – Februar 2011: Die Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe durch den Jugendhilfeausschuss erfolgte. – Am 05.11.2012 eröffnete der Waldkindergarten mit „Basisunterkunft“ im Kantatenweg 20 mit 20 Kindern. – Aufgrund der besonderen Konzeption erteilte das Landesjugendamt (LJA) bereits vor Betriebserlaubnis für die 1. Gruppe die Auflage der Sicherstellung des Einsatzes von mindestens 2 pädagogischen Fachkräften während der gesamten Öffnungszeit. Diese Auflage wurde vom LJA am 26.08.2014 ebenfalls für die 2. Gruppe erteilt. – Am 15.01.2015 stellte der Träger einen Antrag an das AfJFB auf Erhöhung des pädagogischen Personals auf 5,25 VzÄ für ein Acht-Stunden-Öffnungsmodell mit einer Aufrechnung, die diesen Bedarf nachweist. – Am 13.02.2015 wurde auf Antrag des Trägers die Festlegung (2. Fachkraft) durch das LJA dahingehend abgeändert, dass eine zweite pädagogische Fachkraft nur während der Kernbetreuungszeit vorgehalten werden muss. Da sich die Kinder in der Regel ganztägig im Wald aufhalten, reduziert sich der Personalmehrbedarf dadurch nicht regelhaft, sondern lediglich für „Randbetreuungszeiten“ im Haus. – Am 13.03.2015 wird nach mehreren fachlichen Diskussionen zwischen Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Träger ein Neun-Stunden-Öffnungsmodell vorgelegt. Diese Öffnungszeit bildet den Bedarf der Eltern ab. Ein Personalbedarf von 5,325 VzÄ wird dafür zur Finanzierung beantragt. Das Neun-Stunden-Modell ist lediglich hinsichtlich des zusätzlichen Zuschusses kostengünstiger als das Acht-Stunden-Modell. Deshalb musste dieses Modell aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt werden. 2.1 Personalbedarfsermittlung In 2 Gruppen, die sich an unterschiedlichen Waldplätzen aufhalten, werden 40 Kindergartenkinder betreut. Der Kindergarten öffnet von 07:30 – 15:30 Uhr und wird dieses Acht-Stunden-Modell als Öffnungszeit beibehalten. Dienstplan: Gruppe 1: 7:30 – 15:30 Uhr = 7,5 Std. Arbeitszeit 7:30 – 15:30 Uhr = 7,5 Std. Arbeitszeit Mitarbeiter 1 (inkl. 30 min. Pause) Mitarbeiter 2 (inkl. 30 min. Pause) Gruppe 2: 7:30 – 15:30 Uhr = 7,5 Std. Arbeitszeit 7:30 – 15:30 Uhr = 7,5 Std. Arbeitszeit Mitarbeiter 3 (inkl. 30 min. Pause) Mitarbeiter 4 (inkl. 30 min. Pause) Der Verein finanziert über die Eltern zwei FSJler, die z.B. für Pausen der Erzieher als zweite Person einspringen. Der Personalbedarf nach SächsKitaG beträgt: 3,130 VzÄ Bedarf nach Personalschlüssel 1:12,5 (deckt jedoch keine Besetzung mit 2 Fachkräften ab) Zu den Pflichten der Fachkräfte gehören darüber hinaus Aufgaben, die nicht direkt am Kind geleistet werden: wie – – – – – – – die pädagogische Arbeit vor- bzw. nachzubereiten Beobachtungen zu dokumentieren Entwicklungsgespräche zu führen Fallbesprechungen durchzuführen das Konzept weiterzuentwickeln Dienstberatungen abzuhalten 40 Stunden / Jahr / Mitarbeiter Fortbildungszeit zu gewähren Erforderlich nach Betriebserlaubnis sind: = 3,750 VzÄ 0,375 VzÄ 0,375 VzÄ 4,5 VzÄ Betreuung im Waldkonzept (siehe Dienstplan) Vor- und Nachbereitungsarbeiten u.ä. Leiteranteil (15 Std. / Woche) Sicherung des Waldkonzeptes Zur Erhaltung des Waldkonzeptes an diesem Standort mit den entsprechenden Auflagen sollen dem Träger 4,5 VzÄ regelhaft finanziert werden. Nachfolgende Tabelle verdeutlicht den zusätzlich benötigten Personalmehrbedarf: Zeitraum Schlüssel nach SächsKitaG VzÄ nach SächsKitaG VzÄ nach SächsKitaG inkl. Leiteranteil VzÄ gesamt gemäß Antrag Träger Differenz zw. SächsKitaG und Antrag Träger insgesamt Vorschlag Differenz zw. VzÄ SächsKitaG Anzahl und AfJFB Vorschlag AfJFB insgesamt 01/15-08/15 1:13 2,735 3,009 5,325 2,316 4,5 1,491 09/15-08/16 1:12,5 2,845 3,130 5,325 2,195 4,5 1,370 Ab 09/16 2,963 3,259 5,325 2,006 4,5 1,241 1:12 Erläuterung: Von 09/2015 – 09/2016 verbessert sich der gesetzlich vorgeschriebene Personalschlüssel stufenweise von 1:13 auf 1:12 mit entsprechenden Auswirkungen auf die Erhöhung des Personalbedarfs und Absenkung des Mehrbedarfs. 3. Einordnung in gesetzliche Grundlagen Das SGB VIII unterstützt ausdrücklich selbstorganisierte Elterninitiativen und gibt damit den Auftrag diese Organisationsformen in besonderer Weise zu fördern. 3.1 § 25 SGB VIII Unterstützung selbstorganisierter Förderung von Kindern Kommentar II. Selbstorganisierte Tagesbetreuung von Kindern, Punkt 4 „Sie werden häufig von den klassischen Trägern der freien Jugendhilfe als Konkurrenz gesehen und von den Jugendämtern nicht ausreichend unterstützt. Im Hinblick auf die gesellschaftspolitische Bedeutung der Selbsthilfe als Grundpfeiler eines demokratischen Sozialstaats und als konsequenter Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips, aber auch im Hinblick auf die Fähigkeit, Tagesbetreuung und familiäre Erziehung besser miteinander zu verzahnen, verdienen sie stärkere Förderung. Durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, enge Zusammenarbeit mit Jugendamt und Schule, Einbindung in Stadtteilarbeit und Vernetzung mit anderen Selbsthilfeorganisationen ist das Fundament dieser Einrichtungen zu verbessern, ohne dass dabei aber der Gedanke der Selbsthilfe verloren gehen darf.“ Kommentar III. Beratung und Unterstützung „Die Vorschrift verpflichtet („soll“) die Jugendämter zur Beratung und Unterstützung der selbstorganisierten Formen der Tagesbetreuung. Gegenstand der Beratung und Form der Unterstützung können im Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Sie reichen von Hinweisen zur Vereinsgründung über Beratung in haushaltsrechtlichen Fragen bis hin zur Förderung von Investitions- und Betriebskosten nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Rechtstechnisch sind auch selbst organisierte Formen als Träger der freien Jugendhilfe anzusehen, müssen deshalb den Anforderungen nach § 74 entsprechen.“ 3.2 § 74 SGB VIII (1) „Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe anregen; sie sollen sie fördern, wenn der jeweilige Träger 1. die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt, 2. die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bietet, 3. gemeinnützige Ziele verfolgt, 4. eine angemessene Eigenleistung erbringt und 5. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet. (3) Über die Art und Höhe der Förderung entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Entsprechendes gilt, wenn mehrere Antragsteller die Förderungsvoraussetzungen erfüllen und die von ihnen vorgesehenen Maßnahmen gleich geeignet sind, zur Befriedigung des Bedarfs jedoch nur eine Maßnahme notwendig ist. Bei der Bemessung der Eigenleistung sind die unterschiedliche Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen. (4) „Bei sonst gleich geeigneten Maßnahmen soll solchen der Vorzug gegeben werden, die stärker an den Interessen der Betroffenen orientiert sind und ihre Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Maßnahme gewährleisten.“ 3.3 RBV-495/10 vom 15.09.2010 – Neuer Waldkindergarten in Leipzig Punkt 2 Bestehenden Initiativen ist bei fachlicher Befürwortung geeignete und zielführende Unterstützung zu geben. 4. Gegensteuerungsmaßnahmen Der Träger wurde umfänglich zu Einsparungspotential beraten. Auf Antrag des Trägers lenkte das Landesjugendamt ein und besteht nicht während der gesamten Öffnungszeit des Kindergartens auf 2 pädagogischen Fachkräften. Innerhalb des Aufenthaltes im Haus reicht als 2. Person ein FSJler oder Praktikant. Die entstehenden Kosten für diese Personen tragen die Eltern. Fortbildungen in Form von Teamtagen werden durch Schließzeiten zu Lasten der Eltern vereinbart. Der gesetzlich geregelte Fortbildungsanspruch von 40 Stunden / Mitarbeiter / Jahr wird mit 3 Tagen Freistellung für ganztägige Fortbildungen abgegolten und die restliche Zeit nach Bedarf individuell vereinbart. Bei personellen Engpässen werden die Kinder im Winter nachmittags im Haus betreut. 5. Finanzielle Auswirkungen Der Träger vergütet sein pädagogisches Personal nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes – Sozial- und Erziehungsdienst. Dies stellt die von der Stadt Leipzig festgelegte Obergrenze der Finanzierung von Personalkosten bei freien Trägern im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 3 SächsKitaG dar. Durch den aufgezeigten Personalmehrbedarf gegenüber dem Mindestbetreuungsschlüssel des § 12 SächsKitaG werden folgende zusätzliche Betriebskosten (Personalkosten, Personalkostenumlage in Höhe von fünf Prozent der Personalkosten des pädagogischen Personals und abzgl. des Eigenanteils in Höhe von 0,5 %) erforderlich: Voraussichtliche zusätzliche Betriebskosten gegenüber dem Mindestbetreuungsschlüssel in T Euro bei Jahr 5,325 VzÄ 4,5 VzÄ 2015 84,4 64,7 2016 78,4 58,3 2017ff 74,3 55,7 Aufgrund der vom Freistaat Sachsen angekündigten stufenweisen Verbesserung des Betreuungsschlüssels im Leistungsbereich Kindergarten von einem Verhältnis 1:13 hin zu 1:12 bis 09/2016 werden sich die zusätzlich notwendigen Personalkosten in diesem Zeitraum jeweils verringern. Tarifsteigerungen über den 28.02.2016 hinaus, sind in den genannten Beträgen nicht berücksichtigt, da diese zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vorlagen. Mit der Anwendung des Waldkindergartenkonzepts ergeben sich im Vergleich mit anderen Kindertageseinrichtungen niedrigere Sachkosten, da die angemieteten Räumlichkeiten aufgrund der regelhaften Betreuung an den unterschiedlichen Waldplätzen in geringerem Umfang genutzt werden. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Höhe der Strom-, Heiz-, Wasser- und Abwasserkosten. Aber auch die Kosten für Ersatzbeschaffungen, Putz-, Hygiene- und Reinigungsmittel fallen nach der Ist-Kostenaufstellung des Trägers aus dem Jahr 2013 vergleichsweise niedrig aus. Daher liegen die Platzkostenpauschalen (ohne die zusätzlichen Betriebskosten) für einen Neunstundenplatz auf Basis von 20 Kindern gegenwärtig bei 393,23 Euro (Stand: Abschlagsberechnung des Gemeindeanteils 2015), was einen Gemeindeanteil in Höhe von 264,75 Euro bedeutet. Mit diesem Wert liegt der Kindergarten Kantatenweg 20 erheblich unterhalb des stadtweiten Durchschnitts und der Plangröße für Kindertageseinrichtungen mit dem Inbetriebnahmejahr 2015 in der Haushaltsplanung 2015/2016 (Gemeindeanteil 308,99 Euro). Jedoch wiegen die geringeren Sachkosten die zusätzlichen Betriebskosten nicht vollumfänglich auf, die durch den zusätzlichen Personalbedarf entstehen. Auch der Mietzins für die angemieteten Räume, der Pachtzins sowie der Erhaltungsaufwand für ein Wiesengrundstück weisen mit insgesamt 34,08 Euro pro Platz und Monat eine moderate Höhe aus (Sachkosten im weiteren Sinne). In der Haushaltsplanung 2015/2016 wurde für das zusätzliche Personal ein Betrag in Höhe von 63.139 Euro veranschlagt. Dementsprechend werden zur Umsetzung des beantragten Personalmehrbedarfs keine überplanmäßigen finanziellen Mittel im Budget 51_365_3ZW benötigt. Der beantragte Personalmehrbedarf, der den maximal erstattungsfähigen Personalkostenumfang übersteigt, muss zur Umsetzung dieses besonderen Konzeptes und im Vergleich zu anderen Kindertageseinrichtungen außerordentlich hohen Aufwendungen über andere Maßnahmen des Trägers finanziert werden. Beispielhaft sind hier Elterndienste bzw. zusätzliche Elternbeiträge zu nennen. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung Keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas Wasser-/Strom)       4 Bedeutung des Vorhabens für Wirtschaftliche Entwicklung Finanzierung Negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel ja       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel nein Keine Auswirkung ja nein Finanzielle Folge wirkungen für die Stadt ja nein Keine Auswirkung       Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert Auf Bisherigen Niveau verschlechtert Keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung hat stattgefunden Ist vorgesehen ist nicht vorgesehen 1