Daten
Kommune
Leipzig
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1041637.pdf
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05.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:36
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01707
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Jugendhilfeausschuss
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Personalkostenmehrbedarf Wurzeln und Flügel e.V.
Beschlussvorschlag:
Die Elterninitiative wird unterstützt, das besondere Angebot eines Waldkindergartens weiterzuführen. Der dafür notwendige, zusätzliche Personalbedarf zur Durchführung des Angebotes wird mit 4,5
VzÄ beschlossen. Die daraus entstehenden Mehrkosten für den Personalmehrbedarf werden wie
folgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung übernommen.
2015:
2016:
2017 ff:
64,7 T Euro
58,3 T Euro
55,7 T Euro
Die Deckung der überplanmäßigen Kosten für die Jahre 2015 sowie 2016 wird innerhalb des
Budgets 51_365_3ZW realisiert.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nei
n
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nei
n
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nei
n
01.01.15 31.12.15
01.01.16 31.12.16
64.700 1.100.36.5.0.01.01.20
58.300 1.100.36.5.0.01.01.20
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
01.01.17
31.12.1
7ff
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der Maßnahme zu
erwarten
von
wenn ja,
55.700 1.100.36.5.0.01.01.20
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu
18.10
Personalkostenmehrbedarf Wurzeln und Flügel e.V.
Vorlage: VI-DS-01707
Beschluss:
Die Elterninitiative wird unterstützt, das besondere Angebot eines Waldkindergartens
weiterzuführen. Der dafür notwendige, zusätzliche Personalbedarf zur Durchführung des
Angebotes wird mit 4,5 VzÄ beschlossen. Die daraus entstehenden Mehrkosten für den
Personalmehrbedarf werden wie folgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung
übernommen.
2015:
2016:
2017 ff:
64,7 T Euro
58,3 T Euro
55,7 T Euro
Die Deckung der überplanmäßigen Kosten für die Jahre 2015 sowie 2016 wird innerhalb des
Budgets 51_365_3ZW realisiert.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
Leipzig, den 17. Dezember 2015
Seite: 1/1
1.
Anliegen der Vorlage
Zur Betreibung des Waldkindergartens in Trägerschaft des Wurzeln und Flügel e.V. mit 40 KGPlätzen besteht ein Personalmehrbedarf in Höhe von mindestens 1,491 VzÄ, der sich bis 09/2016
auf 1,241 VzÄ reduziert. Die Kosten sollen dem freien Träger erstattet werden.
2.
Entstehung des Angebotes sowie des Personalmehrbedarfes (wesentliche Punkte)
–
Ende Ende 2009 / Anfang 2010 konstituierte sich die Elterninitiative mit dem Ziel der
Betreibung des Waldkindergartens.
–
Das Jugendamt beriet die Elterninitiative intensiv zur Kitagründung mit dem Ziel die
Initiative unter das Dach eines erfahrenen Trägers zu lenken oder die Kita unabhängig von
der Förderung der Stadt Leipzig als private Kita zu führen. Beides wurde nach Prüfung
durch die Elterninitiative verworfen.
–
April 2010: Eine Bauwagenvariante wird seitens der Elterninitiative vorgeschlagen, durch
das Landesjugendamt als grundsätzlich möglich bewertet und durch das Jugendamt
intensiv begleitet.
Das Projekt scheiterte daran, dass die Kosten für eine Wasser- / Abwasserleitung
unangemessen hoch waren und diese Leitungen nicht winterfest verlegt werden konnten.
Darüber hinaus waren zu lange Standzeiten des Wassers in den Leitungen zu erwarten,
was einer Genehmigung entgegen stand. Damit konnte die Bauwagenvariante nicht
realisiert werden.
–
April 2010: Es erfolgte ein Stadtratsantrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur
Unterstützung von Elterninitiativen und Waldkonzepten, mit Beschluss Nr. RBV – 495/10
vom 15.09.2010, Punkt 2 „Bestehenden Initiativen ist bei fachlicher Befürwortung
geeignete und zielführende Unterstützung zu geben.“
–
In den Jahren 2010/2011/2012 wurde das Vorhaben, einen Waldkindergarten in
Trägerschaft von Wurzeln und Flügel e. V. umzusetzen, aufgrund dessen beharrlicher
Initiative intensiv durch das Jugendamt begleitet. Zwischenzeitlich betreuten die
interessierten Eltern ihre Kinder im Rahmen von Babysitting auf dem
Bauwagengrundstück.
–
Februar 2011: Die Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe durch den
Jugendhilfeausschuss erfolgte.
–
Am 05.11.2012 eröffnete der Waldkindergarten mit „Basisunterkunft“ im Kantatenweg 20
mit 20 Kindern.
–
Aufgrund der besonderen Konzeption erteilte das Landesjugendamt (LJA) bereits vor
Betriebserlaubnis für die 1. Gruppe die Auflage der Sicherstellung des Einsatzes von
mindestens 2 pädagogischen Fachkräften während der gesamten Öffnungszeit. Diese
Auflage wurde vom LJA am 26.08.2014 ebenfalls für die 2. Gruppe erteilt.
–
Am 15.01.2015 stellte der Träger einen Antrag an das AfJFB auf Erhöhung des
pädagogischen Personals auf 5,25 VzÄ für ein Acht-Stunden-Öffnungsmodell mit einer
Aufrechnung, die diesen Bedarf nachweist.
–
Am 13.02.2015 wurde auf Antrag des Trägers die Festlegung (2. Fachkraft) durch das LJA
dahingehend abgeändert, dass eine zweite pädagogische Fachkraft nur während der
Kernbetreuungszeit vorgehalten werden muss. Da sich die Kinder in der Regel ganztägig
im Wald aufhalten, reduziert sich der Personalmehrbedarf dadurch nicht regelhaft, sondern
lediglich für „Randbetreuungszeiten“ im Haus.
–
Am 13.03.2015 wird nach mehreren fachlichen Diskussionen zwischen Amt für Jugend,
Familie und Bildung und dem Träger ein Neun-Stunden-Öffnungsmodell vorgelegt. Diese
Öffnungszeit bildet den Bedarf der Eltern ab. Ein Personalbedarf von 5,325 VzÄ wird dafür
zur Finanzierung beantragt. Das Neun-Stunden-Modell ist lediglich hinsichtlich des
zusätzlichen Zuschusses kostengünstiger als das Acht-Stunden-Modell. Deshalb musste
dieses Modell aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt werden.
2.1
Personalbedarfsermittlung
In 2 Gruppen, die sich an unterschiedlichen Waldplätzen aufhalten, werden 40 Kindergartenkinder
betreut. Der Kindergarten öffnet von 07:30 – 15:30 Uhr und wird dieses Acht-Stunden-Modell als
Öffnungszeit beibehalten.
Dienstplan:
Gruppe 1:
7:30 – 15:30 Uhr = 7,5 Std. Arbeitszeit
7:30 – 15:30 Uhr = 7,5 Std. Arbeitszeit
Mitarbeiter 1 (inkl. 30 min. Pause)
Mitarbeiter 2 (inkl. 30 min. Pause)
Gruppe 2:
7:30 – 15:30 Uhr = 7,5 Std. Arbeitszeit
7:30 – 15:30 Uhr = 7,5 Std. Arbeitszeit
Mitarbeiter 3 (inkl. 30 min. Pause)
Mitarbeiter 4 (inkl. 30 min. Pause)
Der Verein finanziert über die Eltern zwei FSJler, die z.B. für Pausen der Erzieher als
zweite Person einspringen.
Der Personalbedarf nach SächsKitaG beträgt:
3,130 VzÄ Bedarf nach Personalschlüssel 1:12,5
(deckt jedoch keine Besetzung mit 2 Fachkräften ab)
Zu den Pflichten der Fachkräfte gehören darüber hinaus Aufgaben, die nicht direkt am Kind
geleistet werden: wie
–
–
–
–
–
–
–
die pädagogische Arbeit vor- bzw. nachzubereiten
Beobachtungen zu dokumentieren
Entwicklungsgespräche zu führen
Fallbesprechungen durchzuführen
das Konzept weiterzuentwickeln
Dienstberatungen abzuhalten
40 Stunden / Jahr / Mitarbeiter Fortbildungszeit zu gewähren
Erforderlich nach Betriebserlaubnis sind:
=
3,750 VzÄ
0,375 VzÄ
0,375 VzÄ
4,5 VzÄ
Betreuung im Waldkonzept (siehe Dienstplan)
Vor- und Nachbereitungsarbeiten u.ä.
Leiteranteil (15 Std. / Woche)
Sicherung des Waldkonzeptes
Zur Erhaltung des Waldkonzeptes an diesem Standort mit den entsprechenden Auflagen sollen
dem Träger 4,5 VzÄ regelhaft finanziert werden.
Nachfolgende Tabelle verdeutlicht den zusätzlich benötigten Personalmehrbedarf:
Zeitraum
Schlüssel
nach
SächsKitaG
VzÄ nach
SächsKitaG
VzÄ nach
SächsKitaG
inkl.
Leiteranteil
VzÄ
gesamt
gemäß
Antrag
Träger
Differenz zw.
SächsKitaG
und Antrag
Träger
insgesamt
Vorschlag Differenz zw.
VzÄ
SächsKitaG
Anzahl
und
AfJFB
Vorschlag
AfJFB
insgesamt
01/15-08/15 1:13
2,735
3,009
5,325
2,316
4,5
1,491
09/15-08/16 1:12,5
2,845
3,130
5,325
2,195
4,5
1,370
Ab 09/16
2,963
3,259
5,325
2,006
4,5
1,241
1:12
Erläuterung: Von 09/2015 – 09/2016 verbessert sich der gesetzlich vorgeschriebene
Personalschlüssel stufenweise von 1:13 auf 1:12 mit entsprechenden Auswirkungen auf die
Erhöhung des Personalbedarfs und Absenkung des Mehrbedarfs.
3.
Einordnung in gesetzliche Grundlagen
Das SGB VIII unterstützt ausdrücklich selbstorganisierte Elterninitiativen und gibt damit den
Auftrag diese Organisationsformen in besonderer Weise zu fördern.
3.1
§ 25 SGB VIII Unterstützung selbstorganisierter Förderung von Kindern
Kommentar II. Selbstorganisierte Tagesbetreuung von Kindern, Punkt 4
„Sie werden häufig von den klassischen Trägern der freien Jugendhilfe als Konkurrenz gesehen
und von den Jugendämtern nicht ausreichend unterstützt. Im Hinblick auf die
gesellschaftspolitische Bedeutung der Selbsthilfe als Grundpfeiler eines demokratischen
Sozialstaats und als konsequenter Ausdruck des Subsidiaritätsprinzips, aber auch im Hinblick auf
die Fähigkeit, Tagesbetreuung und familiäre Erziehung besser miteinander zu verzahnen,
verdienen sie stärkere Förderung. Durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit, enge
Zusammenarbeit mit Jugendamt und Schule, Einbindung in Stadtteilarbeit und Vernetzung mit
anderen Selbsthilfeorganisationen ist das Fundament dieser Einrichtungen zu verbessern, ohne
dass dabei aber der Gedanke der Selbsthilfe verloren gehen darf.“
Kommentar III. Beratung und Unterstützung
„Die Vorschrift verpflichtet („soll“) die Jugendämter zur Beratung und Unterstützung der
selbstorganisierten Formen der Tagesbetreuung. Gegenstand der Beratung und Form der
Unterstützung können im Einzelfall sehr unterschiedlich sein. Sie reichen von Hinweisen zur
Vereinsgründung über Beratung in haushaltsrechtlichen Fragen bis hin zur Förderung von
Investitions- und Betriebskosten nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen.
Rechtstechnisch sind auch selbst organisierte Formen als Träger der freien Jugendhilfe
anzusehen, müssen deshalb den Anforderungen nach § 74 entsprechen.“
3.2
§ 74 SGB VIII
(1)
„Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der
Jugendhilfe anregen; sie sollen sie fördern, wenn der jeweilige Träger
1. die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt,
2. die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bietet,
3. gemeinnützige Ziele verfolgt,
4. eine angemessene Eigenleistung erbringt und
5. die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
(3)
Über die Art und Höhe der Förderung entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen. Entsprechendes gilt,
wenn mehrere Antragsteller die Förderungsvoraussetzungen erfüllen und die von ihnen
vorgesehenen Maßnahmen gleich geeignet sind, zur Befriedigung des Bedarfs jedoch nur eine
Maßnahme notwendig ist. Bei der Bemessung der Eigenleistung sind die unterschiedliche
Finanzkraft und die sonstigen Verhältnisse zu berücksichtigen.
(4)
„Bei sonst gleich geeigneten Maßnahmen soll solchen der Vorzug gegeben werden, die stärker an
den Interessen der Betroffenen orientiert sind und ihre Einflussnahme auf die Ausgestaltung der
Maßnahme gewährleisten.“
3.3
RBV-495/10 vom 15.09.2010 – Neuer Waldkindergarten in Leipzig
Punkt 2
Bestehenden Initiativen ist bei fachlicher Befürwortung geeignete und zielführende Unterstützung
zu geben.
4.
Gegensteuerungsmaßnahmen
Der Träger wurde umfänglich zu Einsparungspotential beraten. Auf Antrag des Trägers lenkte das
Landesjugendamt ein und besteht nicht während der gesamten Öffnungszeit des Kindergartens
auf 2 pädagogischen Fachkräften. Innerhalb des Aufenthaltes im Haus reicht als 2. Person ein
FSJler oder Praktikant. Die entstehenden Kosten für diese Personen tragen die Eltern.
Fortbildungen in Form von Teamtagen werden durch Schließzeiten zu Lasten der Eltern
vereinbart. Der gesetzlich geregelte Fortbildungsanspruch von 40 Stunden / Mitarbeiter / Jahr wird
mit 3 Tagen Freistellung für ganztägige Fortbildungen abgegolten und die restliche Zeit nach
Bedarf individuell vereinbart.
Bei personellen Engpässen werden die Kinder im Winter nachmittags im Haus betreut.
5.
Finanzielle Auswirkungen
Der Träger vergütet sein pädagogisches Personal nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes
– Sozial- und Erziehungsdienst. Dies stellt die von der Stadt Leipzig festgelegte Obergrenze der
Finanzierung von Personalkosten bei freien Trägern im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 3 SächsKitaG
dar.
Durch den aufgezeigten Personalmehrbedarf gegenüber dem Mindestbetreuungsschlüssel des
§ 12
SächsKitaG
werden
folgende
zusätzliche
Betriebskosten
(Personalkosten,
Personalkostenumlage in Höhe von fünf Prozent der Personalkosten des pädagogischen
Personals und abzgl. des Eigenanteils in Höhe von 0,5 %) erforderlich:
Voraussichtliche zusätzliche Betriebskosten gegenüber dem
Mindestbetreuungsschlüssel in T Euro bei
Jahr
5,325 VzÄ
4,5 VzÄ
2015
84,4
64,7
2016
78,4
58,3
2017ff
74,3
55,7
Aufgrund der vom Freistaat Sachsen angekündigten stufenweisen Verbesserung des
Betreuungsschlüssels im Leistungsbereich Kindergarten von einem Verhältnis 1:13 hin zu 1:12 bis
09/2016 werden sich die zusätzlich notwendigen Personalkosten in diesem Zeitraum jeweils
verringern. Tarifsteigerungen über den 28.02.2016 hinaus, sind in den genannten Beträgen nicht
berücksichtigt, da diese zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vorlagen.
Mit der Anwendung des Waldkindergartenkonzepts ergeben sich im Vergleich mit anderen
Kindertageseinrichtungen niedrigere Sachkosten, da die angemieteten Räumlichkeiten aufgrund
der regelhaften Betreuung an den unterschiedlichen Waldplätzen in geringerem Umfang genutzt
werden. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Höhe der Strom-, Heiz-, Wasser- und
Abwasserkosten. Aber auch die Kosten für Ersatzbeschaffungen, Putz-, Hygiene- und
Reinigungsmittel fallen nach der Ist-Kostenaufstellung des Trägers aus dem Jahr 2013
vergleichsweise niedrig aus. Daher liegen die Platzkostenpauschalen (ohne die zusätzlichen
Betriebskosten) für einen Neunstundenplatz auf Basis von 20 Kindern gegenwärtig bei 393,23
Euro (Stand: Abschlagsberechnung des Gemeindeanteils 2015), was einen Gemeindeanteil in
Höhe von 264,75 Euro bedeutet. Mit diesem Wert liegt der Kindergarten Kantatenweg 20
erheblich
unterhalb
des
stadtweiten
Durchschnitts
und
der
Plangröße
für
Kindertageseinrichtungen mit dem Inbetriebnahmejahr 2015 in der Haushaltsplanung 2015/2016
(Gemeindeanteil 308,99 Euro).
Jedoch wiegen die geringeren Sachkosten die zusätzlichen Betriebskosten nicht vollumfänglich
auf, die durch den zusätzlichen Personalbedarf entstehen.
Auch der Mietzins für die angemieteten Räume, der Pachtzins sowie der Erhaltungsaufwand für
ein Wiesengrundstück weisen mit insgesamt 34,08 Euro pro Platz und Monat eine moderate Höhe
aus (Sachkosten im weiteren Sinne).
In der Haushaltsplanung 2015/2016 wurde für das zusätzliche Personal ein Betrag in Höhe von
63.139 Euro veranschlagt. Dementsprechend werden zur Umsetzung des beantragten
Personalmehrbedarfs keine überplanmäßigen finanziellen Mittel im Budget 51_365_3ZW benötigt.
Der beantragte Personalmehrbedarf, der den maximal erstattungsfähigen Personalkostenumfang
übersteigt, muss zur Umsetzung dieses besonderen Konzeptes und im Vergleich zu anderen
Kindertageseinrichtungen außerordentlich hohen Aufwendungen über andere Maßnahmen des
Trägers finanziert werden. Beispielhaft sind hier Elterndienste bzw. zusätzliche Elternbeiträge zu
nennen.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
Keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas
Wasser-/Strom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
Wirtschaftliche
Entwicklung
Finanzierung
Negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
ja
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
nein
Keine
Auswirkung
ja
nein
Finanzielle Folge
wirkungen für die
Stadt
ja
nein
Keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
Auf
Bisherigen
Niveau
verschlechtert
Keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote
Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
hat stattgefunden
Ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
1