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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1043796.pdf
Größe
323 kB
Erstellt
19.11.15, 12:00
Aktualisiert
08.01.16, 15:26

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-01690-NF-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat beschließt die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Leitlinien den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 zu erarbeiten. Sachverhalt: Als städtebauliches Leitbild für den Wilhelm-Leuschner-Platz diente bis zum Jahr 2008 der Rahmen plan „City-Süd“ von 1991. Dieser Plan beinhaltete die weitgehende Wiederherstellung des historischen gründerzeitlichen Stadtgrundrisses und hatte bis zum Jahr 2008 Bestand, wurde aber nicht in verbindliches Planungsrecht umgesetzt. Beschlüsse der Ratsversammlung im Jahr 2008 machten Neuüberlegungen bezüglich dieses Leitbildes erforderlich. So wurde 2008 der Stadtratsbeschluss über den Erhalt und die Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für den Bowlingtreff (Stadtratsbeschluss vom 20.11.2008) gefasst. Ein weiterer Beschluss für die Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer Markthalle wurde mit Stadtratsbeschluss vom 17.12.2008 gefasst. Beide Beschlüsse waren in der Umsetzung nicht kompatibel mit dem städtebaulichen Leitbild „City-Süd“ von 1991. Somit wurde eine Aktualisierung des städtebaulichen Leitbildes für das Areal Wilhelm-Leuschner-Platz notwendig. Aus diesem Grund führte das Stadtplanungsamt im März 2010 eine Städtebauwerkstatt mit sechs Planungsteams durch. Diese Werkstatt wurde von zwei Bürgerforen zu Beginn der Werkstatt begleitet. Fachlich und inhaltlich begleitet wurden die Teams der Städtebauwerkstatt von einem Gremium, dass aus Anrainern, Akteuren, externen Fachleuten (Stadtplanern, Architekten, Landschaftsarchitekten) und Vertretern der beteiligten Ämterbestand. Im Dezember 2010 wurden die Ergebnisse anlässlich einer Bürgerversammlung vorgestellt und mit interessierten Bürgern diskutiert. Aus diesem Prozess kristallisierte sich heraus, dass die Arbeit der Architekten Prof. Pelčák und Prof. Wolf (Brünn/Leipzig) den besten An satz für die neue städtebauliche und nutzungsrelevante Gestaltung des Wilhelm-Leuschner-Platzes bot. Die Arbeit trug den Titel: „Der große Platz als Adress geber für alle möglichen Nutzungen und Spielraumgeber für die Zukunft“. Zu dem neu erarbeiteten Leitbild fasste die Ratsversammlung am 18.05.2011 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 392 (Beschluss-Nr. RBV-815/11). Mit diesem Beschluss erhielt die Verwaltung den Auftrag, den Bebauungsplan auf Grundlage des Entwurfs „Großer Platz“ Architekten Prof. Pelčák/Prof. Wolf zu bearbeiten. Das Stadtplanungsamt erstellte nach der Beschlusslage den Vorentwurf für den Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit fand im 3. und 4. Quartal 2012 statt. Bereits im Jahr 2008 war der Wilhelm-Leuschner-Platz neben dem Augustusplatz und dem Ring als Ganzes als ein möglicher Standort für das Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal (LFED) ausgewählt worden. Im Ergebnis eines umfassenden Beteiligungsprozesses beauftragte der Stadtrat im Jahr 2011 den Oberbürgermeister einen künstlerischen Wettbewerb zum LFED für den Standort Wilhelm-Leuschner-Platz auszuloben und durchzuführen. Der Wettbewerb erhielt Priorität vor weiteren Entscheidungen zur Bebauung des Platzes. Das Kunstwerk sollte sich auf der Fläche größtmöglich entfalten können. Diese Entscheidung hatte Auswirkungen auf die Weiterarbeit an dem Bebauungsplan. Im Ergebnis des Wettbewerbs wurde mit drei prämierten Entwürfen weiter gear beitet. Es gelang allerdings nicht, für einen der Entwürfe eine Entscheidung für dessen Realisierung herbeizuführen. Mit Ratsbeschluss vom Juli 2014 hat der Stadtrat das laufende Vergabeverfahren für das LFED beendet. In diesem Zusammenhang wurde der Ratsbeschluss zum WilhelmLeuschner-Platz als Standort für das Denkmal aufgehoben. Im Rahmen des bisherigen Planungsprozesses brachte das Stadtforum eigene Vorstellungen als Stellungnahme ein. Alternative Vorschläge werden in einem Bebauungsplanverfahren üblicherweise in den Abwägungsprozess eingestellt und der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Auch im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 392 sollte so verfahren werden. Zwischenzeitlich hatten das Stadtforum Leipzig und andere Verbände (BDA – Bund deutscher Architekten, Landesverband Sachsen; BDB – Bund deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e. V., Bezirksgruppe Leipzig, SRL – Vereinigung für Stadt-, Raum- und Landesplanung) das Kolloquium „Stadtraum Leuschnerplatz – wie bitte?“ organisiert. Dieses führte im März 2014 eine öffentliche städtebauliche Diskussionsrunde und im November 2014 einen Workshop durch. Die Ergebnisse der 4 Planungsteams wichen erheblich von den dem Bebauungsplan zugrunde liegenden städtebaulichen Ideen ab. Insbesondere wurde angeregt, sich bei der Dimension des öffentlichen Platzes an der historischen Größe des ehemaligen Königsplatzes zu orientieren. Das Areal des Wilhelm-Leuschner-Platzes gehört zu den wichtigsten Planungsaufgaben der Stadt und zieht eine hohe Aufmerksamkeit der interessierten Bürgerschaft auf sich. Dem hohen Stellenwert der zukünftigen Planung angemessen, hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Mitglieder der Stadtrates über die städtebauliche Grundkonzeption des Bebauungsplanes Nr. 392 und über die Ergebnisse des Workshop der o.g. Verbände zu informieren. Zu diesem Zweck wurde eine nichtöffentliche Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Stadtrates und des Stadtbezirksbeirates Mitte am 22.01.2015 organisiert. Bei dieser Veranstaltung wurden von der Verwaltung die städtebaulichen Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan erläutert. Weiterhin stellten Prof. Pelčák und Prof. Wolf ihre städtebauliche Konzeption „Großer Platz“ vor. Die vier Planungsteams der Verbände (BDA, BDB, SRL und Stadtforum Leipzig) erläuterten die Ergebnisse des durchgeführten Workshops. In der Folgezeit wurde in den Fraktionen sowie im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau umfassend über die unterschiedlichen konzeptionellen Ansätze diskutiert. Mehrheitlich sprachen sich die Mitglieder des Fachausschusses für eine Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes von Prof. Pelčák/Prof. Wolf aus. Zu verschiedenen Detailaspekten sollen jedoch Veränderungen vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere die Erhöhung des Wohnanteils, eine Mindesthöhe für die Markthalle zum Platz, zusätzliche Vorgaben zur Nutzung und Gestaltung des öffentlichen Platzraumes und der Verzicht auf die zwingende Vorgabe von Arkaden für die platzbegrenzende Bebauung. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die Weiterbearbeitung sind in dem vorliegenden verfahrensleitenden Beschluss dargelegt und sollen mit dieser Vorlage beschlossen werden. Anlagen: Leitlinien BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 18.2 Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" Vorlage: VI-DS-01690-NF-02 Beschluss: 1. Der Stadtrat beschließt die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost". 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Leitlinien den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 zu erarbeiten. 3. Zur Vorbereitung der Vermarktung der kommunalen Grundstücke wird eine Arbeitsgruppe mit dem Titel „AG Wilhelm-Leuschner-Platz" eingesetzt, die sich mit den Anforderungen und Vorgaben (u.a. Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse „Wohnungspolitischen Konzept, Fortschreibung 2015" und „Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik") auseinandersetzt. Die Arbeitsgruppe soll sich aus Mitarbeitern der Verwaltung und Vertretern der im Stadtrat vertretenen Fraktionen zusammensetzen. Genaue Zusammensetzung und konkrete Aufgabenstellung („Vermarktungsstrategie") sollen in den städtischen Ausschüssen beraten und festgelegt werden. Protokollnotiz: Die Leitlinien werden gemäß des ÄA der CDU-Fraktion (1690-NF-02-ÄA-01) in folgenden Punkten ergänzt / geändert: a) 1. Städtebauliche Grundlage: ergänzender Absatz Dabei ist eine gemeinsame Entwicklung des nördlichen und des mittleren Baufeldes ausdrücklich zulässig, um eine Auflockerung der Gebäudestruktur, z.B. unter Nutzung der alten Markthallengrundmauern, zu ermöglichen. b) 6. öffentlicher Platzraum: Eine teilweise Überdachung oder eine pavillonartige Bebauung als vorrangig öffentliche Nutzungsangebote sollen planungsrechtlich grundsätzlich möglich sein. … c) sowie ergänzender Absatz Bestandteil des Wettbewerbs zur Platzraumgestaltung ist auch der ehemalige Königsplatz. Dafür soll ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt werden, seine Struktur wieder aufzunehmen. Seite: 1/2 d) 7. Städtebauliche Gestaltung … ergänzender Absatz Alternativ, und in Abhängigkeit von der künftigen Nutzung auf dem nördlichen Baufeld, kann der notwendige Abstand zum Bowlingtreff auch durch die Einrückung des gesamten Gebäudes hergestellt werden. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 3 Enthaltungen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 2/2 Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 „Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“ 1. Städtebauliche Grundlage Städtebauliche Grundlage bleibt die im Rahmen einer Städtebauwerkstatt entwickelte Arbeit von Prof. Wolf/Prof. Pelčák. Diese lag dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan-Nr. 392 zugrunde (Beschluss-Nr. RBV-815/11 vom 18.05.2011). 2. Nutzungsstruktur: Angestrebt wird ein gemischt genutztes Stadtviertel im Übergang zwischen Innenstadt und Südvorstadt. Als wesentliche Bestandteile einer Nutzungsmischung sollen zugelassen werden: 3. - Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, - Wohnungen: der Mindestwohnanteil wird mit 20% der Geschossfläche im nördlichen Quartier und 40% der Geschossfläche im südlichen Quartier festgelegt. Im nördlichen Quartier sollen die Wohnungen horizontal mit anderen Nutzungen gemischt werden, im südlichen Quartier sind zur Windmühlenstraße und zur Brüderstraße auch Einzelgebäude mit ausschließlicher Wohnnutzung vorstellbar (vertikale Mischung), - Büros, - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, - Gastronomie, - eine Markthalle, mit ergänzenden Einzelhandelsnutzungen bis maximal 1.500 m² Verkaufsfläche - nicht großflächiger Einzelhandel im Erdgeschoss des nördlichen und südlichen Quartiers, - Anlagen für kirchliche, kulturelle und gesundheitliche Zwecke, - Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Bowlingtreffs. Markthalle: Das zukünftige Markthallengrundstück hat eine Grundfläche von ca. 6.880 m² Die Bebauungsgrenze verläuft zur Brüderstraße vollständig und zur verlängerten Leplaystraße teilweise entlang der historischen Bauflucht. Zur Markthallenstraße entspricht die unterirdische Bebauung (Kellergeschoss) dem historischen Vorbild, die oberirdische Bebauungsgrenze springt um 5 Meter zurück. Hierdurch entsteht eine zusätzliche unterirdische nutzbare Fläche von ca. 700 m² Ob und inwieweit die historischen Bausubstanz der Kellermauern ertüchtigt werden kann, ist vom zukünftigen Bauherren zu prüfen und zu entscheiden. 20.11.2015_1/3 Die Gebäudehöhe der Markthallenbebauung soll zum Platzraum mindestens 18 Meter und nicht mehr als 21 m betragen. Einzelhandel ist nur im Erdgeschoss zulässig. 4. Stadtökologie/Klima Das Plangebiet befindet sich in einem intensiven städtischen Überwärmungsbereich mit relativ hohen Tages- und Nachttemperaturen und geringer nächtlicher Abkühlung. Deshalb sind klimaschützende Maßnahmen im Rahmen der Planung und Umsetzung erforderlich. Im Bebauungsplan soll durch geeignete Festsetzungen (u.a. Nutzung solaren Potentials >aktiv/passiv>, möglichst umfassender Einsatz von regenerativen Energien oder KWK-Anlagen, Stellplatzreduktion, Dachbegrünung, Bepflanzung der Freiflächen) sicher gestellt werden, dass trotz hoher innerstädtischer Bebauungsdichte eine angemessene Lebens- und Umweltqualität erreicht wird. 5. Erschließung: Der Wilhelm-Leuschner-Platz ist hervorragend an den ÖPNV angebunden. Dieser Standortvorteil soll im Besonderen zur Verkehrserschließung genutzt werden. Da die umgebenden Straßen eine sehr hohe Verkehrsbelegung haben, sollen mit der neuen Verkehrsorganisation im Quartier Durchgangsverkehr verhindert werden. Die verlängerte Leplaystraße soll lediglich der Markthallenanlieferung und Erschließung des nördlichen Quartiers dienen. Die Brüderstraße bleibt in ihrer bisherigen Lage und Funktion als Quartiersstraße bestehen. Hierdurch werden die Voraussetzungen geschaffen, dass bei der Gestaltung der Straßen der Aufenthaltsqualität ein hohes Gewicht eingeräumt werden kann. In Fortentwicklung des Konzeptes der autoarmen Innenstadt sollen die zu errichtenden Tiefgaragenstellplätze auf 50 % der notwendigen Stellplätze gemäß Sächsischer Bauordnung beschränkt werden. 6. Öffentlicher Platzraum: Angestrebt wird eine differenzierte Nutzung und Gestaltung des zukünftigen öffentlichen Platzraumes - als Veranstaltungsfläche - als Freisitzfläche für angrenzende Gaststätten - als Aufenthaltsfläche für die Allgemeinheit - als teilweise begrünter Stadtraum - als Spielfläche. Im Rahmen der Platzgestaltung ist die Wahrnehmung der Stadtbibliothek vom Ring sicherzustellen. 20.11.2015_2/3 Eine teilweise Überdachung oder eine pavillonartige Bebauung als öffentliche Nutzungsangebote sollen planungsrechtlich grundsätzlich möglich sein. Ob und in welcher Ausprägung eine derartige Bebauung errichtet wird, soll in der Vorbereitung des Wettbewerbes zur Platzraumgestaltung diskutiert und entschieden werden. Da die endgültige Gestaltung des Platzraumes erst mittelfristig zu erwarten ist, sollen die Erfahrungen der ab Herbst 2015 möglichen Zwischennutzungen in die Wettbewerbsauslobung einfließen. 7. Städtebauliche Gestaltung des nördlichen und südlichen Quartiers: Mit Ausnahme der Hochpunkte am Ring sowie an der Einmündung der Grünewaldstraße in die Windmühlenstraße sollen die Gebäude über mindestens 5 und maximal 6 Geschosse verfügen. Eine Akzentuierung bis max. 7 Geschosse an der Spitze Brüderstraße/Windmühlenstraße ist möglich. Zur Sicherstellung der Wohnqualität sind ab dem 1. Obergeschoss begrünte Innenhöfe auszubilden. In Abhängigkeit von der tatsächlichen Nutzungsstruktur müssen erkennbare Einzelgebäude entstehen. Sofern nutzungsbedingt größere Gebäude entstehen, sind diese in ablesbare Fassadenabschnitte zu gliedern. Angestrebt wird eine differenziert ausgestaltete Dachlandschaft. Die Sockelzone der Gebäude soll im Verhältnis zum Regelgeschoss überhöht ausgeführt werden. Eine zwingende Vorgabe der Errichtung von Arkaden erfolgt nicht. Zur Sicherstellung des städtebaulich notwendigen Abstandes zwischen Bowlingtreff und der westlichen Kante des nördlichen Quartiers muss dort das Erdgeschoss mit einer Tiefe von ca. 4,0 - 5,5 Metern eingerückt werden. 8. Umsetzungsqualität: Der Stadtraum Wilhelm-Leuschner-Platz stellt das Bindeglied zwischen der Innenstadt und der Südvorstadt dar. Aus dieser Lagegunst ergibt sich die Verpflichtung, bei der Gebäude- und Platzgestaltung herausragende Gestaltqualitäten sicher zu stellen. Dieser Anspruch soll gewährleistet werden durch - architektonische Qualifizierungsverfahren (Realisierungswettbewerbe, Gutachterverfahren) bei allen Einzelgebäuden - die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes für die Gestaltung des öffentlichen Platzraumes. 20.11.2015_3/3