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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045317.pdf
Größe
962 kB
Erstellt
10.11.15, 12:00
Aktualisiert
11.01.16, 16:57

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02076 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Stadtbezirksbeirat Leipzig-West Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Ziel- und Entwicklungskonzeption für die 'Entwicklung des Schulzentrum Grünau Nordwest am Standort 94. Schule (Oberschule), der Schule Grünau (Schule zur Lernförderung) und für die Max-Klinger-Schule (Gymnasium), 04205 Leipzig, Miltitzer Weg 1-4' Beschluss des Oberbürgermeisters vom 16.12.2015: Die Ziel- und Entwicklungskonzeption für die 'Entwicklung des Schulzentrum Grünau Nordwest am Standort der 94. Schule (Oberschule), der Schule Grünau (Schule zur Lernförderung) und für die Max-Klinger-Schule (Gymnasium), Miltitzer Weg 1-4' wird bestätigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Stadt Leipzig, Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Ziel-und Entwicklungskonzeption für die „Entwicklung des Schulzentrum Grünau Nordwest am Standort der 94. Schule (Oberschule) der Schule Grünau (Schule zur Lernförderung) und der MaxKlinger-Schule (Gymnasium), in 04205 Leipzig, Miltitzer Weg 1-4“, Vorschlag zur Standorterneuerung, Modernisierung und Erweiterung Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig vertreten durch Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 21.12.2015 2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen.............................................................................................................................3 2. Begründete Zielkonzeption ....................................................................................................3 2.1 Ableitung des Investitionsbedarfes, Ziel und Entwicklungskonzeption, Ausgangssituation.............................................................................................................................3 2.2 IST – Zustand..............................................................................................................5 2.3 Notwendigkeit / Dringlichkeit........................................................................................6 2.4 Alternativlösungen.......................................................................................................6 2.5 Folgen bei Nichtzustimmung zur vorliegenden Entwicklungskonzeption.....................6 3. Beschreibung der beabsichtigten Investition...........................................................................6 3.1 Städtebauliche Einordnung..........................................................................................6 3.2 Erläuterung der geplanten Maßnahmen......................................................................7 3.3 Nutzungsverbesserung................................................................................................8 3.4 Eigentumsverhältnisse.................................................................................................8 3.5 Energiekonzept............................................................................................................8 3.6 Barrierefreies Bauen....................................................................................................8 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen..................................................................9 3.8 Ablaufvorschlag ..........................................................................................................9 4. Geschätzter Investitionsaufwand (Kostenüberschlag)..........................................................10 5. Einordnung in die mittelfristige HH- Planung........................................................................11 6. Anlagenverzeichnis..............................................................................................................11 3 1. Grundlagen Die Grundlage bilden: • Beschluss des Stadtrates RB-Nr. V/1301 vom 21.03.2012 Schulentwicklungsplan der ….Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012 • DS-00157/14, Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2015 • DS 01854, Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den Schulentwicklungsplan im Jahr 2015 - Stand 20.08.2015 und Bestätigung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen nach § 79(1) SächsGemO, bestätigt am 20.10.15 in der DB des OBM 2. Begründete Zielkonzeption 2.1 Ableitung des Investitionsbedarfes, Ziel und Entwicklungskonzeption, Ausgangssituation Mit dem Arbeitstitel „Entwicklung des Schulzentrum Grünau Nordwest am Standort der 94. Schule (Oberschule), der Schule Grünau (Schule zur Lernförderung) und der Max-KlingerSchule (Gymnasium), 04205 Leipzig, Miltitzer Weg 1-4“ wurde diese Ziel- und Entwicklungskonzeption als Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung dieser Maßnahmen erarbeitet. Gelingt es, ein Schulzentrum mit mehreren Schularten in Grünau zu etablieren, wird dies eine enorme Bereicherung für die kommunale Bildungslandschaft der Stadt Leipzig und insbesondere des Standorts Grünau sein. Es besteht der Wunsch, ein Schulzentrum nicht nur im Sinne eines infrastrukturellen Zusammenwachsens sondern auch mit einer inhaltlichen Weiterentwicklung zu realisieren. Damit das gelingen kann, müssen bereits in einer frühen Phase der Planung pädagogischkonzeptionelle Fragen mit bedacht bzw. die anstehenden Veränderungen auf der pädagogisch-konzeptionellen Ebene angestoßen werden. Einerseits benötigen diese inhaltlichen Veränderungen Zeit, andererseits können sich aus ihnen Ideen ergeben, die bauliche Auswirkungen haben und im Rahmen der Möglichkeiten und vorhandenen Ressourcen Berücksichtigung finden sollten. Ein Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung von Schulleitung, Lehrkräften, Schüler/-innen und Eltern für die Erarbeitung einer inhaltlichen Konzeption sollte umgehend angestoßen werden. Die 94. Schule (z.Z. 2,5-zügig, Kapazitätserweiterung auf 3 Züge geplant) Miltitzer Weg 3, die Schule Grünau, Miltitzer Weg 1 und die Max-Klinger-Schule (z.Z. 4,5-zügiges Gymnasium, Kapazitätserweiterung auf 5 Züge geplant) Miltitzer Weg 2 und 4, sind entsprechend Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012 - als stabile Schulstandorte ausgewiesen. Die geplanten Kapazitätserweiterungen begründen sich in dem zusätzlichen Platzbedarf für das insgesamt weiter steigende Schüleraufkommen. Jede dieser Schulen verfügt über eine eigene Sporthalle (SH) in Schulnähe. Die Schulgebäude vom Typ AG 17.1 Ratio, Baureihe Leipzig und die Sporthallen wurden als Typenprojekte in Plattenbaubauweise in den Jahren 1982 und 1983 am nordwestlichen Rand Grünaus, im Wohnkomplex 7, erbaut (s. Anlage 1, Flächennutzungsplan (Fachliegenschaften), Anlage 2, Einordnungsvorschlag des Erweiterungsbaus. An den Gebäuden bestehen bauphysikalische Mängel und Sanierungsbedarf an der Baukonstruktion und den technischen Anlagen. Die Schule Grünau hat im Stammhaus nicht ausreichend Kapazitäten. Deshalb befindet sich in fußläufiger Entfernung von ca. 10 Gehminuten eine Außenstelle für die Beschulung der Klassen 1 bis 3 und für das Betreuungsangebot. Diese Außenstelle ist in einem Gebäudeteil einer ehemaligen Kindervorschuleinrichtung (KVSE 180/90) im Andromedaweg 25, 04205 Leipzig untergebracht. Auch dieses Gebäude wurde in den 1980er Jahren errichtet. 4 Zur 94. Schule und zur Schule Grünau gehört je eine Schulsporthalle 15 x 30 VT und zur Max-Klinger-Schule gehört eine Schulsporthalle 18 x 36+G VT. Die Standorte der Sporthallen befinden sind jeweils am Miltitzer Weg in unmittelbarer Nähe zur jeweiligen Schule. Zeitgleich mit den Schulen wurden auch diese Sporthallen in den 1980er Jahren errichtet. Die Stadt Leipzig hat in den vergangen Jahren aufgrund der Strategie Grünau 2020 wenig in Schulen und Kindertagesstätten am Rande Grünaus investiert. Es war geplant einen Teil der Plattenbauschulen und Kitas bis zum Erreichen der Verschleißgrenze zu nutzen und Leipzig Grünau „von Außen“ zurückzubauen. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und des anhaltenden Wachstums hat sich die Stadt Leipzig von der Strategie Grünau 2020 verabschiedet und will jetzt umsteuern. Dabei ist in den letzten Jahren der Sanierungsbedarf an den Grünauer Schulen kontinuierlich gewachsen. Durch andere schulnetzplanerische Prioritäten der Stadt musste die veränderte Grünauer Schulstrategie zeitlich gestreckt werden. Erste positive Schritte waren in den Jahren 2012 bis 2014 die Realisierung von Brandschutzmaßnahmen an vier Grünauer Schulen im Rahmen des Schulbausonderprogramms (RB V-1674/13). Das AfJFB hat mittelfristig in Grünau zwei Großprojekte geplant: die Komplexsanierung von zwei Schulgebäuden am Standort „An der Kotsche“ als Ersatzstandort für die 78. Schule und die Martinschule sowie die Entwicklung des „Schulzentrums Grünau Nordwest“ am Standort der 94. Schule, der Schule Grünau und der Max-Klinger-Schule. Das AfJFB beauftragte das Amt für Gebäudemanagement in den letzten Jahren mit der Durchführung einer Vielzahl von punktuellen Maßnahmen an den Grünauer Schulgebäuden mit dem Ziel die Betriebsfähigkeit aufrecht zu erhalten und den Zustand der Gebäude durch Werterhaltungsmaßnahmen zu verbessern. Trotz dieser Maßnahmen häuften sich Beschwerden der Schüler/-innen, Elternvertreter, sowie Abgeordneter mehrerer Fraktionen zum baulichen Zustand der Schulgebäude. Um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, haben die Schüler/-innen der Max-Klinger-Schule im Sommer 2015 vor dem Leipziger Rathaus protestiert und eine umfassende Sanierung der zwei Schulgebäude der Max-Klinger-Schule eingefordert. Die Stadtverwaltung stellt die ursprüngliche Rückbaustrategie in Leipzig-Grünau nunmehr zurück und arbeitet an einem Konzept, dem „Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept für Grünau“, um das Plattenbau-Viertel attraktiver zu machen. Die Phase mit Einwohnerverlusten und massivem Leerstand ist überwunden. Nunmehr soll ein Imagewechsel angestrebt werden. In Grünau ist bezahlbarer Wohnraum vorhanden. Flankierend hierzu sind Anstrengungen zu unternehmen, um die soziale Infrastruktur zu verbessern. In diesem Kontext wurde am 14.07.2015 durch die Verwaltungsspitze entschieden, ein Konzept mit einer Sanierungsstrategie für diesen Schulstandort zu erstellen und damit der positiven Entwicklung des Stadtteils Grünau auch bildungspolitisch Rechnung zu tragen. Diese Maßnahme ist Bestandteil des Planungsbeschlusses Nr. VI, DS 01854 der als Vorlage für zusätzliche Schulbaumaßnahmen außerhalb des Eckwertes Finanzplanung 2015/2016 Amt 51 SEP Planung-Sicherung Planungskosten bis LP 3 am 20.10.2015 in der DB des OBM bestätigt wurde. Eine Kostenannahme der Gesamtinvestition beläuft sich auf 34.6 Mio. €. Die Planungskosten werden mit 2,8 Mio. € für die Planung bis zur LP 3 HOAI veranschlagt. Im PSP-Element 7.0001517 sind im Jahr 2015 350.000 € für die erste Etappe zur Erarbeitung der Planung für das Gesamtkonzept sowie die Erarbeitung des Fördermittelantrages für den ersten Schulbaukörper eingestellt. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme stellt auf eine Fachförderung in Höhe von max. 40% des förderfähigen Anteils ab. Eine mögliche Förderung über städtebauliche Programme wird geprüft. 5 Die 94. Schule, die Schule Grünau und die Max-Klinger-Schule sollen zu einem schulartenübergreifenden Schulzentrum Grünau Nordwest entwickelt werden und so die kommunale Bildungslandschaft bereichern. Der Bau eines zentralen Gemeinschaftsgebäudes in Ergänzung zur komplexen baulichen Sanierung der vier Schulgebäude und der drei SH schafft die infrastrukturelle Grundlage für das Schulzentrum. Parallel dazu sind Veränderungen an den pädagogischen Konzeptionen der drei Schulen sowie ein Konzept zur Zusammenarbeit bzw. eine gemeinsame Schulkonzeption für das Schulzentrum Grünau Nordwest notwendig. Diese werden im Rahmen eines Beteiligungsprozesses, in dem Akteure wie Schulen (Kollegium und Schüler/-innen), Eltern, Quartiersmanagement des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, Schulträger und Schulaufsichtsbehörde mit einbezogen sind, erarbeitet. Die mögliche Lage des Erweiterungsbaues ist der Anlage 2 (Einordnungsvorschlag des Erweiterungsneubaus) zu entnehmen. In Beratungen mit der Sächsischen Bildungsagentur erhielt der in der Verwaltung erarbeitete Lösungsansatz, dass der Erweiterungsbau als Verzahnung und Bindeglied zwischen den drei Schulen mit einer gemeinsamen Mensa und mit einer Zentralbibliothek fungieren soll, Zustimmung und wurde bestätigt. Durch die Zusammenlegung und Funktionsüberlagerung der Speisung und Bibliothek für die drei Schulen soll eine Kosteneinsparung gegenüber einer separaten Einordnung an den einzelnen Schulen erzielt werden. Ein weiteres maßgebliches Ziel der geplanten Investition ist, durch die Anordnung von Unterrichtsräumen für die Schule Grünau im mehrgeschossigen Erweiterungsbau, nach abgeschlossener Baumaßnahme die Außenstelle der Schule Grünau im Andromedaweg 25 abzulösen. Damit werden Lehr- und Lernumgebung wesentlich verbessert und für Kollegium und Schülerschaft optimale Rahmenbedingungen geschaffen. Die Freianlagen der Schule Grünau sind für die Klassen 1 bis 3 und für das Betreuungsangebot umzugestalten und zu erweitern. Der zusätzliche Freiflächenbedarf kann auf den vorhandenen städtischen Flächen zwischen Sportplatz und Jugendclub abgesichert werden. 2.2 IST – Zustand Bei den zu sanierenden Schulgebäuden und Schulsporthallen handelt es sich um DDRTypenplattenbauten welche in den 1980er Jahren errichtet wurden. Schultyp Leipzig AG 17.1 Ratio. Bei den Schulsporthallen handelt es sich um zwei SH 15 x 30 VT und eine Schulsporthalle 18 x 36+G VT. Die Schulbaukörper bestehen aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und drei Obergeschossen. Sie werden über je drei Treppenhäuser erschlossen. Die Gebäude wurden nicht barrierefrei errichtet. In den Heizungsanlagen wurden teilweise die HA-Stationen erneuert. Eine brandschutztechnische Ertüchtigung im Haus 2 der Max-Klinger-Schule sowie in der 94. Schule erfolgte noch nicht. Durch mindere Qualität der Originalbauteile, wie z.B. Fenster und Türen und der vollen Auslastung der Schulgebäude über den gesamten Nutzungszeitraum ist an allen Gebäuden ein hoher Verschleiß, nahezu bis an die Verschleißgrenze der einzelnen Bauteile erreicht. Durch Werterhaltungsmaßnahmen wurden bisher die Schulgebäude betriebsfähig gehalten. In den letzten drei Jahren erfolgten diverse Investitionen wie Brandschutzmaßnahmen im Gebäude der Schule Grünau und im Haus 1 der Max-Klinger-Schule. Die Sanitärinstallationen der 94. Schule, der Schule Grünau sowie die Sanitärinstallation der Sporthalle der Schule Grünau wurden komplett erneuert. In beiden Häusern der MaxKlinger-Schule wurde bisher jeweils einer der drei Sanitärstränge saniert. Der Planungsbeschluss Nr.VI-DS-01450 für die energetische Sanierung der 94. Schule wurde im April 2015 gefasst, der Fördermittelantrag wurde im August gestellt und der Baubeschluss Nr. VI-DS-02026 befindet sich gegenwärtig parallel zu dieser Vorlage im 6 Geschäftsgang. Der Auftrag, eine Vorlage zur Entwicklung eines Schulzentrum zu erarbeiten, wurde erst in der Mitte dieses Jahres an die Verwaltung gestellt. Wenn der Konzeption zur Entwicklung des Schulzentrums zugestimmt wird, sollte trotz der veränderten Rahmenbedingungen bezüglich eines Umschwenkens auf eine Komplexsanierung, die energetische Maßnahme planerisch an die neuen Bedingungen angepasst, der Sächsischen Aufbaubank der geänderte Leistungsumfang (im Sinne der Komplexsanierung mit Kapazitätserweiterung) aufgezeigt und eine entsprechende Realisierung beauftragt werden. Der Vorteil ist, dass so, relativ schnell, ein Zeichen für den Beginn der gesamten Sanierungsmaßnahmen gesetzt werden kann. In den Sporthallen wurde der Sportboden erneuert und es wurden Prallwände eingebaut. Für die SH der Max-Klinger-Schule wurde die Sanierung der Hallendecke beplant und 2015 ein Fördermittelantrag gestellt. Die Realisierung erfolgt in Abhängigkeit von der Bereitstellung der Fördermittel. An der Schule Grünau erfolgte im Jahr 2013 eine Umgestaltung und Aufwertung der Freianlagen. Die Zweckbindungsfrist (5 Jahre) der Fachfördermittel läuft bis zum Jahr 2018. Die Freianlagen der Max-Klinger-Schule wurden letztmalig im Jahr 2000 mit Mitteln des Amtes für Stadtsanierung und Wohnungsbauforderung umgestaltet. Die Zweckbindungsfrist für diese Fördermittel (15 Jahre) ist bereits abgelaufen. Die bereits realisierten Maßnahmen in den Schulgebäuden und in den Sporthallen werden bei der künftigen Planung der Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt und sollen im Wesentlichen erhalten bleiben. Das Gleiche trifft auch auf neuwertige Ausstattungsgegenstände zu die in die Sanierungsobjekte übernommen werden sollen. Die mittelfristigen Planungen im AfJFB bezüglich der erforderlichen Baumaßnahmen für diesen Schulstandort stellten auf die Senkung der Betriebskosten ab (hohe Wärmeverluste durch geringen Dämmwert der Außenbauteile sowie defekte Fenster). 2.3 Notwendigkeit / Dringlichkeit An den Gebäuden bestehen bauphysikalische Mängel sowie Sanierungsbedarf an der Baukonstruktion und den technischen Anlagen. Die energetische Verbesserung der Außenbauteile führt zu einer Reduzierung der Bewirtschaftungskosten. Ziel der Sanierung ist neben der Verbesserung der Lern- und Lebensbedingungen die Aufwertung und Modernisierung des gesamten Standortes. Die 94. OS, die Schule Grünau, und die Max-Klinger-Schule sind entsprechend Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig Fortschreibung 2012 - als stabile Schulstandorte ausgewiesen und müssen dringend betriebsfähig gehalten werden. 2.4 Alternativlösungen Die 94. Schule, die Schule Grünau und die Max-Klinger-Schule werden an diesem Standort als Schulangebot langfristig benötigt. Aus diesem Grund gibt es keine Alternativlösungen zur umfassenden Sanierung aller am Standort stehenden Gebäude. 2.5 Folgen bei Nichtzustimmung zur vorliegenden Entwicklungskonzeption Die vorhandene Bausubstanz würde weiter verfallen. Bei Nichtbestätigung der Ziel-und Entwicklungskonzeption werden sich die Werterhaltungs- sowie die Bewirtschaftungskosten erhöhen. 7 3. Beschreibung der beabsichtigten Investition 3.1 Städtebauliche Einordnung Die 94. OS, die Schule Grünau und die Max-Klinger-Schule befinden sich im Stadtbezirk West, in Grünau-Nord. Unmittelbar am Ostgiebel der 94. Schule wurde mit einem Abstand von ca. 10 cm die Schule Grünau errichtet. Beide Schulen sind somit separate Baukörper. In nördlicher Nachbarschaft zu diesen Schulen befinden sich zuerst das Haus 2 und danach das Haus 1 der Max-Klinger-Schule. In unmittelbarer Nachbarschaft der 94. OS beginnt der Ortsteil Leipzig Miltitz. Die Grundschule Miltitz (Entfernung ca. 600 Meter) verfügt über keine eigene Sporthalle und nutzt die Sporthalle der Schule Grünau mit. Die Umgebung beider Schulen ist durch Grünanlagen geprägt. Unmittelbar an den westlichen Giebeln der Max-Klinger-Schule befindet sich, durch einen Weg getrennt, ein Sportplatz in Fachliegenschaft des Amt für Sport und ein Jugendclub in Trägerschaft des AfJFB. Zwischen den Schulgebäuden der Max-Klinger-Schule und der 94. OS und an dem Westgiebel der Max-Klinger-Schule entlang verlaufen öffentliche Wege, die erhalten werden müssen. Diese Wege dienen im Wesentlichen der Bevölkerung von Miltitz zum fußläufigen Erreichen der öffentlichen Verkehrsmittel in Grünau und den Bewohnern der Blockwohnbebauungen als Wegeverbindung nach Miltitz und zum Kulkwitzer See. Zur 94. OS, zur Max-Klinger-Schule und zur Schule Grünau gehören je eine Schulsporthalle. Die Standorte sind jeweils am Miltitzer Weg in unmittelbarer Schulnähe eingeordnet. 3.2 Erläuterung der geplanten Maßnahmen Die Aufwertung des Standortes soll durch die Komplexsanierung der vier Schulgebäude, den drei Sporthallen sowie durch die Errichtung eines Erweiterungsbaues (EG, 1. und 2. OG) für eine Zentralmensa/Zentralbibliothek der drei Schulen erfolgen. Durch die Unterbringung der Mensa und Bibliothek im Erweiterungsbau können die ermittelten Defizitflächen der 94. Schule und der Max-Klinger-Schule dann in den Stammgebäuden beseitigt werden. Weitere Ausführungen wurden bereits unter Pkt. 2 hierzu getätigt. Die mögliche Lage des Erweiterungsbaues ist der Anlage 2 (Einordnungsvorschlag des Erweiterungsneubaus) zu entnehmen. Der Erweiterungsbau mit Mensa und Zentralbibliothek sowie mit den Ersatzflächen für die 1. bis 3. Klassen sowie das Betreuungsangebot für die Schule Grünau soll dreigeschossig errichtet werden. Es wird von einer Grundfläche des Neubaus von ca. 1.000 bis 1.250 m² ausgegangen. Konzipiert ist die Anordnung eines vorwiegend öffentlich (für die drei Schulen) genutzten Erdgeschosses und einem 1. u. 2. Obergeschoss mit teilöffentlichen Bereichen. Die Funktionsverteilung sieht im EG die Mensa mit Ausgabeküche, Teeküche und Nebenräumen vor. Hier sind entsprechende Sanitäreinrichtungen anzuordnen. Im EG ergibt sich zum Gebäudebestand der Plattenbauten eine 1,5 fache Geschosshöhe. Diese Geschosshöhe ist günstig für die Raumhöhe des Speise-Mehrzwecksaales sowie für die Unterbringung der Lüftungsanlage. Gleichzeitig kann die Mensa auch als Aula/Mehrzweckraum genutzt werden. Eine Teilung des Raumes wäre z.B. durch eine Faltwand konstruktiv möglich. Im Vorbereich der Mensa sollte eine barrierefreie Eingangszone als Übergang von den Freiflächen zu den Innenräumen angeordnet werden. Eine ansprechende Belichtung, vorzugsweise durch Tageslicht in den Nutzungseinheiten im Anbau, wird gewünscht. Der Zugang zum Vorraum und den Verbindungsgängen soll von beiden Seiten barrierefrei über den Schulhof erfolgen. Die konstruktive Verbindung zur 94. Schule, zur Schule Grünau und zur Max-Klinger-Schule soll im EG durch Verbindungsgänge und zur Erhaltung einer wichtigen Fuß- und Radwegverbindung in den Ortsteil Miltitz, über einen Brückengang erfolgen. Da der Miltitzer Weg eine wichtige Fußwegverbindung darstellt, sollte dieser unbedingt als öffentlicher Weg erhalten bleiben. Aktuell werden die drei Schulen von jeweils unterschiedlichen Versorgungsunternehmen versorgt. Die Errichtung der Zentralmensa ist 8 aus wirtschaftlicher Sicht eine mögliche Alternative im Vergleich zu den schuleigenen Mensabereichen. Sie soll gegenüber der herkömmlichen Variante zu einer Kostenreduzierung durch Optimierungen in Bezug auf Programmflächen und Bewirtschaftung führen. Die Thematik “Recht der Schulgremien auf Wahl eines Versorgungsunternehmens“, allgemeine Ablauforganisation, schulindividuelle Anforderungen, Organisation von ausreichenden Pausenzeiten u.s.w. erfordert natürlich die vorherige Abstimmung und Einigung der drei Schulgremien. Im 1. OG sollen die Bibliothek/Mediathek mit Leseecken und Rückzugsmöglichkeiten, Sanitärbereichen, Funktionsräumen und Unterrichtsräumen angeordnet werden. Im 2. OG sind weitere Räume für die Schule Grünau, als Ersatz der Programmfläche der Außenstelle Andromedaweg 25, einzuordnen. Dieser Bereich kann je nach Flächenbedarf nicht über das volle Geschoss gehen. Die verbleibende Fläche kann als Terrassen-Pausenfläche gestaltet werden. Die Führung des öffentlichen Weges soll am Neubau vorbei erfolgen. Hier kann eine klassische Vorplatzsituation mit einem Freisitz zum Grün entstehen. Auf der Rückseite muss der Erweiterungsbau harmonisch an die vorhandene Freianlagengestaltung angepasst werden. Bestandsgebäude: Die äußeren Hüllen der Plattenbauschulen und der Sporthallen sollen mit dem Standard EnEV 2014 saniert werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die verbleibenden Eingänge, Treppenanlagen und Vordächer erneuert und dem Erweiterungsbau und der neuen Fassadengestaltung angepasst werden. Alle Gebäude müssen trockengelegt werden. Die Komplexsanierung umfasst u.a.: -Abdichtung und Dämmung der erdberührenden Außenwände -Innensanierung einschließlich raumbildender Umbauten im Erweiterungsbau -Fassadensanierung und -gestaltung, Anbau von Aufzügen, Herstellen der Barrierefreiheit -Dämmung der Außenwände, Einbau von Kunststofffenstern -Dachsanierung und Dachdämmung, Putz- und malermäßige Instandsetzung der Gebäude -Erneuerung der erforderlichen Eingänge auf der Südseite (Hof) einschließlich der Brückenbauten, Rückbau der nicht mehr benötigten ehemaligen Haupteingänge auf der Nordseite der Schulen, Bauwerkstrockenlegung, Erneuerung der Technische Ausrüstung der Heizung, der Elektrik und der Blitzschutzanlage, -Brandschutzmaßnahmen Modernisierung der Ausstattung in den Schulen und Sporthallen -Abbruch und Entsorgung der entlang der Gebäude verlegten Beton-Plattenstreifen -Neugestaltung der bestehenden Geländesprünge 3.3 Nutzungsverbesserung -Beseitigung der baukonstruktiven Mängel an den Gebäuden und den tech. Ausrüstungen -Aufwertung durch Erweiterungsbau mit Zentralmensa und Zentralbibliothek -Neugestaltung der Eingangsbereiche und Schaffung der Barrierefreiheit -Aufwertung der städtebaulichen Situation -Senkung der Bewirtschaftungskosten -Modernisierte und umgestaltete Freianlagen und Sportstätten 3.4 Eigentumsverhältnisse Alle diese Maßnahmen betreffenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Leipzig (Fachliegenschaft des AfJFB). Sie werden gegenwärtig durch Einrichtungen des AfJFB für schulische Zwecke genutzt (siehe Anlage 1 Flächenzuordnungsplan (Fachliegenschaften). Anlieger sind, auf städtischen Flächen, das Amt für Sport (Sportplatz), das Verkehrs und Tiefbauamt (Wege) und das ASG (Grünflächen). Schule Grünau, 94. Schule, Max-Klinger-Schule und die dazugehörige Sporthallen Eigentum: Stadt Leipzig Gemarkung: Leipzig-Schönau Blatt Nr. 0677, 0866, Flurstücke: 1001, 1080, 1082-85, 1093, 1095, 1096, 1202, 9 3.5 Energiekonzept Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtsanierung nach EnEV bzw. Passivhaus und Ausrichtung der Planungen entsprechend der Ergebnisse für Bestandsbauten und Neubau. Die gesamte Planung der zu erneuernden haustechnischen Anlagen erfolgt unter den Gesichtspunkten für eine effiziente Gesamtinvestition mit den Zielen: - niedrige Investitionskosten - hohe Funktionalität - niedrige Betriebskosten - wirtschaftliche Betriebsführung - einfache Handhabung. Anlagentechnik Durch die Optimierung der Regelungstechnik wird eine Minimierung der Energie- und Medienverbräuche sichergestellt. Wasser Einsatz wassersparender Armaturen und Anlagen Beleuchtung - energieeinsparende Beleuchtung durch effektive Leuchtmittel - Einsatz von Lichtsteuerung - Beachtung von verbrauchsabhängigen Messungen zur Abrechnung von Fremdnutzern bzw. zur eigenen wirtschaftlichen Betriebsführung. 3.6 Barrierefreies Bauen Die Stadt Leipzig hat sich zum Ziel gesetzt, in der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention Schulstandorte barrierefrei einzurichten und zu gestalten. Der Bau eines zentralen Gemeinschaftsgebäudes in Ergänzung zur komplexen baulichen Sanierung der drei Schulgebäude schafft hierfür die infrastrukturelle Grundlage Da beim Neubau und bei den Sanierungsmaßnahmen die Barrierefreiheit umgesetzt werden muss, besteht die Möglichkeit, dass Schüler/-innen die auf den Rollstuhl angewiesen oder gehbehindert sind, sowie Schüler/-innen mit Einschränkungen im Bereich Hören und Sehen, in eine dieser Schulen aufgenommen werden können. Dieser Schulstandort befinden sich in einem Gebiet, in welchem die ÖPNV Versorgung gesichert ist. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Kinder und Jugendliche werden nach der Bestätigung der Ziel und Entwicklungskonzeption in den Prozess der Schul- und Sporthallensanierungen/des Erweiterungsbaus mit einbezogen. Von ihrer Beteiligung können wertvolle und unter Umständen kostenneutral umsetzbare Anregungen für die Gestaltung der Gebäude ausgehen. Ein von Kindern und Jugendlichen mitgestaltetes Gebäude erhöht die Identifikation mit der Schule und trägt wesentlich zur Verbesserung des Schulklimas bei. Entsprechend der Handreichungen zur Kinder- und Jugendbeteiligung bei Schulbaumaßnahmen (Stand 03.09.2015) werden die Schüler/-innen z. B. bei der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes sowie bei der Farbgestaltung und bei der Gestaltung der Außenanlagen beteiligt. 3.8 Ablaufvorschlag Das Zeitfenster für die Maßnahmen an den Schulgebäuden und Sporthallen umfasst die Jahre 2015 bis 2023. Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 35 Mio. €. Die Planungskosten betragen ca. 2,8 Mio. € bis zur LP 3 HOAI. Im PSP Element 7.0001517 sind 350.000 € im Jahr 2015 für die Planung eingestellt. 10 Die geplanten Gebäudesanierungen erfordern die zeitweise Auslagerung des Gymnasiums und der 94. Schule an Interimsstandorte. Es wird vorgeschlagen, mit der Sanierung des Gebäudes der 94. Schule zu beginnen. Dieses Gebäude soll für die spätere Nutzung durch die Schule Grünau hergerichtet werden. Dieser Gebäudewechsel resultiert aus der Lage der Räume im Erweiterungsbau (Ersatz für die Außenstelle Andromedaweg 25). Danach soll das Haus 2 der Max-Klinger-Schule saniert und der Erweiterungsbau errichtet werden. Im Anschluss, nach Umzug der Schule Grünau in das fertig sanierte Objekt der ehemaligen 94. Schule, wird das Gebäude der Schule Grünau für die 94. Schule und das Haus 1 der Max-Klinger-Schule saniert. Die Einordnung der Sanierung der Sporthallen muss in Abhängigkeit von der Sanierung der jeweiligen Schule erfolgen bzw. koordiniert werden, um den verbleibenden Schulen den Sportunterricht in einer der vorhandenen Sporthallen zu ermöglichen. Interimsstandorte: Als Interim für die 94. Schule schlägt die Verwaltung das Gebäude der ehemaligen 55. Schule (Oberschule) in der Ratzelstraße vor. Die Sanierung dieses Gebäudes beginnt Ende 2015 und soll zum Schuljahresbeginn 2017/18, jedoch spätestens zum Ende des Jahres 2017, abgeschlossen werden. Die Schule wird nach der Sanierung von Beginn an dreizügig geführt und hat anfänglich Reserven zur Mitnutzung die in den Folgejahren abschmelzen. Als Variante zum Interimsstandort ehemalige 55. Schule steht ab den Sommerferien 2016, nach dem Auszug der Außenstelle der Käthe-Kollwitz-Schule, das Gebäude des ehemaligen Gymnasiums in der Uhlandstraße zur Verfügung stehen. Als Interim für einen Teil der Schüler/-innen des Gebäudes der MaxKlinger-Schule bietet sich nach Fertigstellung und Übergabe der Neubau des Gymnasiums Telemannstraße an. Dieses Gebäude kann zum Zeitpunkt der Neueröffnung zum Schuljahr 2018/19 bis zu 23 Klassen der Max-Klinger-Schule für den erforderlichen Sanierungszeitraum zur Mitnutzung aufnehmen. Die Zahl der aufzunehmenden Klassen reduziert sich dann in den Folgejahren ab dem Schuljahr 2019/20 jeweils um fünf Klassen. Für die Schule Grünau wird vorgeschlagen, dass diese Schule nach erfolgter Sanierung des ehemaligen Gebäudes der 94. Schule in dieses Gebäude umzieht und am Standort verbleibt. Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus und der dazugehörigen Freianlagen ziehen die Schüler/-innen der Außenstelle Andromedaweg 25 in den Erweiterungsbau um und die ehemalige Außenstelle wird zur Weiternutzung durch das AfJFB freigelenkt. Die konkreten Etappen der Auslagerung (Zeiträume und Interimsstandorte), die Kosten (unterteilt nach Kosten für Planung, Bau und Ausstattung, Umzüge, Schülerbeförderung, unter Berücksichtigung der Anteile auf Finanz- und ggf. auf den Ergebnishaushalt) werden in den objektkonkreten Baubeschlüssen zu den Einzelmaßnahmen dargestellt. Die Interimsstandorte können Veränderungen unterliegen, demzufolge entstehen von Jahr zu Jahr unterschiedliche Situationen. Insofern müssen die Möglichkeiten der Auslagerung ggf. zu einem späteren Zeitpunkt den aktuellen Bedingungen und Möglichkeiten angepasst werden. Wegen der inhaltlichen und räumlichen Überschneidung zu Maßnahmen des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung ist die Einbindung dieses Amtes gemeinsam mit dem Planungsraumkoordinator des AfJFB zu den Belangen des benachbarten Jugendclubs im Rahmen einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe beabsichtigt. 4. Geschätzter Investitionsaufwand (Kostenüberschlag) Dieser Ziel-und Entwicklungskonzeption liegt keine konkrete Kostenkalkulationen zu Grunde. Die Schätzkosten wurden aufgrund von Kostenvergleichen mit bereits realisierten Maßnahmen ermittelt. Alle Kosten für Ausstattung im Erweiterungsbau, in den Schulen und 11 in den Sporthallen sind in den Schätzkosten berücksichtigt. Kosten für bereits realisierte Maßnahmen, die vollumfänglich erhalten werden können, wie z.B. Brandschutz- und Freiflächenmaßnahmen, die Erneuerung von Sportböden u.s.w. wurden von den Schätzkosten abgezogen. Vor Beginn der Maßnahmen muss geprüft werden welche vorhandenen neuwertigen Ausstattungsgegenstände vorhanden sind, ob sie im Interim weitere Verwendung finden oder ob diese an andere Schulen umgesetzt werden können. Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in € Mehrwertsteuersatz: 19 % Kostenermittlungsstufe: Kostenüberschlag Anzahl Summe pro Objekt Gesamtkosten (Stück) in T € brutto in T € brutto Lfd. Nr. Sanierungskosten Gebäude/Maßnahme 1 Schulgebäude Plattenbau AG 17 4 6.600 26.400 2 Erweiterungsneubau 1 3.700 3.700 3 Sporthalle 15x30 VT 2 1.000 2.000 4 Sporthalle 18x36+G VT 1 1.500 1.500 5 Außenanlagen 1 1.400 1.400 Summe Schulzentrum 35.000 Die Kostenannahme der Maßnahme Schulzentrum beläuft sich auf 35 Mio. €. Davon betragen die Planungskosten ca. 2,8 Mio. € bis zur LP 3 (Fördermittelantrag). Die Finanzierung des Planungsvorlaufes erfolgt im PSP Element 7.0001517. Im Jahr 2015 sind 350.000 € für die Planung (Grundlagenermittlung und Fördermittelantrag für das 1. Sanierungsobjekt) eingestellt. 5. Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung – Angaben in T€ Die weiterhin benötigten Mittel in Höhe von 34.650 TEUR sind in die mittelfristige Finanzplanung 2017 ff. der Stadt Leipzig aufzunehmen. Jahr Auszahlungen Einzahlungen Städt. Eigenanteil 2015 350 350 2016 0 0 0 2017 3.000 1.000 2.000 2018 8.000 3.000 5.000 2019 9.000 3.400 5.600 2020 8.000 3.000 5.000 6. Anlagenverzeichnis Anlage 1 - Flächenzuordnungsplan (Fachliegenschaften) Anlage 2 - Einordnungsvorschlag des Erweiterungsneubaus 2021 4.500 1.600 2.900 2022 Gesamt 1.650 34.500 420 12.420 1.230 22.080 Datenauszug erstellt durch: Stephanie Koch Erstellu ngsdatum 04.0 8.2 015 Ers tellt für Maßstab 1:1.750 © A mt für Ge oinformati on und Boden ordnu ng Nur für den Dienstge brauch. le u h c S erg n i l K MaxI s u a H ule h c S er g n i l K Max- I I Haus ule h c s r Förde ule h c S 94. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja niedrig nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1