Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045317.pdf
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962 kB
Erstellt
10.11.15, 12:00
Aktualisiert
11.01.16, 16:57
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Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02076
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Stadtbezirksbeirat Leipzig-West
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Ziel- und Entwicklungskonzeption für die 'Entwicklung des Schulzentrum Grünau
Nordwest am Standort 94. Schule (Oberschule), der Schule Grünau (Schule zur
Lernförderung) und für die Max-Klinger-Schule (Gymnasium), 04205 Leipzig, Miltitzer
Weg 1-4'
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 16.12.2015:
Die Ziel- und Entwicklungskonzeption für die 'Entwicklung des Schulzentrum Grünau Nordwest am
Standort der 94. Schule (Oberschule), der Schule Grünau (Schule zur Lernförderung) und für die
Max-Klinger-Schule (Gymnasium), Miltitzer Weg 1-4' wird bestätigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Stadt Leipzig, Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule, Amt für Jugend, Familie
und Bildung
Haushaltsvorlage
Ziel-und Entwicklungskonzeption für die
„Entwicklung des Schulzentrum Grünau Nordwest am Standort der 94. Schule
(Oberschule) der Schule Grünau (Schule zur Lernförderung) und der MaxKlinger-Schule (Gymnasium), in 04205 Leipzig, Miltitzer Weg 1-4“,
Vorschlag zur Standorterneuerung, Modernisierung und Erweiterung
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
vertreten durch
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
21.12.2015
2
Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen.............................................................................................................................3
2. Begründete Zielkonzeption ....................................................................................................3
2.1 Ableitung des Investitionsbedarfes, Ziel und Entwicklungskonzeption, Ausgangssituation.............................................................................................................................3
2.2 IST – Zustand..............................................................................................................5
2.3 Notwendigkeit / Dringlichkeit........................................................................................6
2.4 Alternativlösungen.......................................................................................................6
2.5 Folgen bei Nichtzustimmung zur vorliegenden Entwicklungskonzeption.....................6
3. Beschreibung der beabsichtigten Investition...........................................................................6
3.1 Städtebauliche Einordnung..........................................................................................6
3.2 Erläuterung der geplanten Maßnahmen......................................................................7
3.3 Nutzungsverbesserung................................................................................................8
3.4 Eigentumsverhältnisse.................................................................................................8
3.5 Energiekonzept............................................................................................................8
3.6 Barrierefreies Bauen....................................................................................................8
3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen..................................................................9
3.8 Ablaufvorschlag ..........................................................................................................9
4. Geschätzter Investitionsaufwand (Kostenüberschlag)..........................................................10
5. Einordnung in die mittelfristige HH- Planung........................................................................11
6. Anlagenverzeichnis..............................................................................................................11
3
1. Grundlagen
Die Grundlage bilden:
• Beschluss des Stadtrates RB-Nr. V/1301 vom 21.03.2012 Schulentwicklungsplan der
….Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012
• DS-00157/14, Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2015
• DS 01854, Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den
Schulentwicklungsplan im Jahr 2015 - Stand 20.08.2015 und Bestätigung von
über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen nach § 79(1) SächsGemO, bestätigt
am 20.10.15 in der DB des OBM
2. Begründete Zielkonzeption
2.1 Ableitung des Investitionsbedarfes, Ziel und Entwicklungskonzeption, Ausgangssituation
Mit dem Arbeitstitel „Entwicklung des Schulzentrum Grünau Nordwest am Standort der 94.
Schule (Oberschule), der Schule Grünau (Schule zur Lernförderung) und der Max-KlingerSchule (Gymnasium), 04205 Leipzig, Miltitzer Weg 1-4“ wurde diese Ziel- und
Entwicklungskonzeption als Entscheidungsgrundlage für die Umsetzung dieser Maßnahmen
erarbeitet. Gelingt es, ein Schulzentrum mit mehreren Schularten in Grünau zu etablieren,
wird dies eine enorme Bereicherung für die kommunale Bildungslandschaft der Stadt Leipzig
und insbesondere des Standorts Grünau sein.
Es besteht der Wunsch, ein Schulzentrum nicht nur im Sinne eines infrastrukturellen
Zusammenwachsens sondern auch mit einer inhaltlichen Weiterentwicklung zu realisieren.
Damit das gelingen kann, müssen bereits in einer frühen Phase der Planung pädagogischkonzeptionelle Fragen mit bedacht bzw. die anstehenden Veränderungen auf der
pädagogisch-konzeptionellen Ebene angestoßen werden. Einerseits benötigen diese
inhaltlichen Veränderungen Zeit, andererseits können sich aus ihnen Ideen ergeben, die
bauliche Auswirkungen haben und im Rahmen der Möglichkeiten und vorhandenen
Ressourcen Berücksichtigung finden sollten. Ein Beteiligungsverfahren unter Einbeziehung
von Schulleitung, Lehrkräften, Schüler/-innen und Eltern für die Erarbeitung einer
inhaltlichen Konzeption sollte umgehend angestoßen werden.
Die 94. Schule (z.Z. 2,5-zügig, Kapazitätserweiterung auf 3 Züge geplant) Miltitzer Weg 3,
die Schule Grünau, Miltitzer Weg 1 und die Max-Klinger-Schule (z.Z. 4,5-zügiges
Gymnasium, Kapazitätserweiterung auf 5 Züge geplant) Miltitzer Weg 2 und 4, sind
entsprechend Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012 - als stabile
Schulstandorte ausgewiesen. Die geplanten Kapazitätserweiterungen begründen sich in
dem zusätzlichen Platzbedarf für das insgesamt weiter steigende Schüleraufkommen. Jede
dieser Schulen verfügt über eine eigene Sporthalle (SH) in Schulnähe.
Die Schulgebäude vom Typ AG 17.1 Ratio, Baureihe Leipzig und die Sporthallen wurden als
Typenprojekte in Plattenbaubauweise in den Jahren 1982 und 1983 am nordwestlichen
Rand Grünaus, im Wohnkomplex 7, erbaut (s. Anlage 1, Flächennutzungsplan
(Fachliegenschaften), Anlage 2, Einordnungsvorschlag des Erweiterungsbaus.
An den Gebäuden bestehen bauphysikalische Mängel und Sanierungsbedarf an der
Baukonstruktion und den technischen Anlagen.
Die Schule Grünau hat im Stammhaus nicht ausreichend Kapazitäten. Deshalb befindet sich
in fußläufiger Entfernung von ca. 10 Gehminuten eine Außenstelle für die Beschulung der
Klassen 1 bis 3 und für das Betreuungsangebot. Diese Außenstelle ist in einem Gebäudeteil
einer ehemaligen Kindervorschuleinrichtung (KVSE 180/90) im Andromedaweg 25, 04205
Leipzig untergebracht. Auch dieses Gebäude wurde in den 1980er Jahren errichtet.
4
Zur 94. Schule und zur Schule Grünau gehört je eine Schulsporthalle 15 x 30 VT und zur
Max-Klinger-Schule gehört eine Schulsporthalle 18 x 36+G VT.
Die Standorte der Sporthallen befinden sind jeweils am Miltitzer Weg in unmittelbarer Nähe
zur jeweiligen Schule. Zeitgleich mit den Schulen wurden auch diese Sporthallen in den
1980er Jahren errichtet.
Die Stadt Leipzig hat in den vergangen Jahren aufgrund der Strategie Grünau 2020 wenig in
Schulen und Kindertagesstätten am Rande Grünaus investiert. Es war geplant einen Teil der
Plattenbauschulen und Kitas bis zum Erreichen der Verschleißgrenze zu nutzen und Leipzig
Grünau „von Außen“ zurückzubauen.
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und des anhaltenden Wachstums hat sich die Stadt
Leipzig von der Strategie Grünau 2020 verabschiedet und will jetzt umsteuern. Dabei ist in
den letzten Jahren der Sanierungsbedarf an den Grünauer Schulen kontinuierlich
gewachsen. Durch andere schulnetzplanerische Prioritäten der Stadt musste die veränderte
Grünauer Schulstrategie zeitlich gestreckt werden. Erste positive Schritte waren in den
Jahren 2012 bis 2014 die Realisierung von Brandschutzmaßnahmen an vier Grünauer
Schulen im Rahmen des Schulbausonderprogramms (RB V-1674/13).
Das AfJFB hat mittelfristig in Grünau zwei Großprojekte geplant: die Komplexsanierung von
zwei Schulgebäuden am Standort „An der Kotsche“ als Ersatzstandort für die 78. Schule und
die Martinschule sowie die Entwicklung des „Schulzentrums Grünau Nordwest“ am Standort
der 94. Schule, der Schule Grünau und der Max-Klinger-Schule.
Das AfJFB beauftragte das Amt für Gebäudemanagement in den letzten Jahren mit der
Durchführung einer Vielzahl von punktuellen Maßnahmen an den Grünauer Schulgebäuden
mit dem Ziel die Betriebsfähigkeit aufrecht zu erhalten und den Zustand der Gebäude durch
Werterhaltungsmaßnahmen zu verbessern. Trotz dieser Maßnahmen häuften sich
Beschwerden der Schüler/-innen, Elternvertreter, sowie Abgeordneter mehrerer Fraktionen
zum baulichen Zustand der Schulgebäude. Um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, haben
die Schüler/-innen der Max-Klinger-Schule im Sommer 2015 vor dem Leipziger Rathaus
protestiert und eine umfassende Sanierung der zwei Schulgebäude der Max-Klinger-Schule
eingefordert.
Die Stadtverwaltung stellt die ursprüngliche Rückbaustrategie in Leipzig-Grünau nunmehr
zurück und arbeitet an einem Konzept, dem „Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept für
Grünau“, um das Plattenbau-Viertel attraktiver zu machen. Die Phase mit
Einwohnerverlusten und massivem Leerstand ist überwunden. Nunmehr soll ein
Imagewechsel angestrebt werden. In Grünau ist bezahlbarer Wohnraum vorhanden.
Flankierend hierzu sind Anstrengungen zu unternehmen, um die soziale Infrastruktur zu
verbessern. In diesem Kontext wurde am 14.07.2015 durch die Verwaltungsspitze
entschieden, ein Konzept mit einer Sanierungsstrategie für diesen Schulstandort zu erstellen
und damit der positiven Entwicklung des Stadtteils Grünau auch bildungspolitisch Rechnung
zu tragen.
Diese Maßnahme ist Bestandteil des Planungsbeschlusses Nr. VI, DS 01854 der als Vorlage
für zusätzliche Schulbaumaßnahmen außerhalb des Eckwertes Finanzplanung 2015/2016
Amt 51 SEP Planung-Sicherung Planungskosten bis LP 3 am 20.10.2015 in der DB des
OBM bestätigt wurde.
Eine Kostenannahme der Gesamtinvestition beläuft sich auf 34.6 Mio. €. Die
Planungskosten werden mit 2,8 Mio. € für die Planung bis zur LP 3 HOAI veranschlagt.
Im PSP-Element 7.0001517 sind im Jahr 2015 350.000 € für die erste Etappe zur
Erarbeitung der Planung für das Gesamtkonzept sowie die Erarbeitung des
Fördermittelantrages für den ersten Schulbaukörper eingestellt. Die Finanzierung der
Gesamtmaßnahme stellt auf eine Fachförderung in Höhe von max. 40% des förderfähigen
Anteils ab. Eine mögliche Förderung über städtebauliche Programme wird geprüft.
5
Die 94. Schule, die Schule Grünau und die Max-Klinger-Schule sollen zu einem
schulartenübergreifenden Schulzentrum Grünau Nordwest entwickelt werden und so die
kommunale
Bildungslandschaft
bereichern.
Der
Bau
eines
zentralen
Gemeinschaftsgebäudes in Ergänzung zur komplexen baulichen Sanierung der vier
Schulgebäude und der drei SH schafft die infrastrukturelle Grundlage für das Schulzentrum.
Parallel dazu sind Veränderungen an den pädagogischen Konzeptionen der drei Schulen
sowie ein Konzept zur Zusammenarbeit bzw. eine gemeinsame Schulkonzeption für das
Schulzentrum Grünau Nordwest notwendig. Diese werden im Rahmen eines
Beteiligungsprozesses, in dem Akteure wie Schulen (Kollegium und Schüler/-innen), Eltern,
Quartiersmanagement des Amtes für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung,
Schulträger und Schulaufsichtsbehörde mit einbezogen sind, erarbeitet.
Die mögliche Lage des Erweiterungsbaues ist der Anlage 2 (Einordnungsvorschlag des
Erweiterungsneubaus) zu entnehmen. In Beratungen mit der Sächsischen Bildungsagentur
erhielt der in der Verwaltung erarbeitete Lösungsansatz, dass der Erweiterungsbau als
Verzahnung und Bindeglied zwischen den drei Schulen mit einer gemeinsamen Mensa und
mit einer Zentralbibliothek fungieren soll, Zustimmung und wurde bestätigt.
Durch die Zusammenlegung und Funktionsüberlagerung der Speisung und Bibliothek für die
drei Schulen soll eine Kosteneinsparung gegenüber einer separaten Einordnung an den
einzelnen Schulen erzielt werden.
Ein weiteres maßgebliches Ziel der geplanten Investition ist, durch die Anordnung von
Unterrichtsräumen für die Schule Grünau im mehrgeschossigen Erweiterungsbau, nach
abgeschlossener Baumaßnahme die Außenstelle der Schule Grünau im Andromedaweg 25
abzulösen. Damit werden Lehr- und Lernumgebung wesentlich verbessert und für Kollegium
und Schülerschaft optimale Rahmenbedingungen geschaffen. Die Freianlagen der Schule
Grünau sind für die Klassen 1 bis 3 und für das Betreuungsangebot umzugestalten und zu
erweitern. Der zusätzliche Freiflächenbedarf kann auf den vorhandenen städtischen Flächen
zwischen Sportplatz und Jugendclub abgesichert werden.
2.2 IST – Zustand
Bei den zu sanierenden Schulgebäuden und Schulsporthallen handelt es sich um DDRTypenplattenbauten welche in den 1980er Jahren errichtet wurden. Schultyp Leipzig AG
17.1 Ratio. Bei den Schulsporthallen handelt es sich um zwei SH 15 x 30 VT und eine
Schulsporthalle 18 x 36+G VT. Die Schulbaukörper bestehen aus einem Kellergeschoss,
einem Erdgeschoss und drei Obergeschossen. Sie werden über je drei Treppenhäuser
erschlossen. Die Gebäude wurden nicht barrierefrei errichtet. In den Heizungsanlagen
wurden teilweise die HA-Stationen erneuert. Eine brandschutztechnische Ertüchtigung im
Haus 2 der Max-Klinger-Schule sowie in der 94. Schule erfolgte noch nicht.
Durch mindere Qualität der Originalbauteile, wie z.B. Fenster und Türen und der vollen
Auslastung der Schulgebäude über den gesamten Nutzungszeitraum ist an allen Gebäuden
ein hoher Verschleiß, nahezu bis an die Verschleißgrenze der einzelnen Bauteile erreicht.
Durch Werterhaltungsmaßnahmen wurden bisher die Schulgebäude betriebsfähig gehalten.
In den letzten drei Jahren erfolgten diverse Investitionen wie Brandschutzmaßnahmen im
Gebäude der Schule Grünau und im Haus 1 der Max-Klinger-Schule. Die
Sanitärinstallationen der 94. Schule, der Schule Grünau sowie die Sanitärinstallation der
Sporthalle der Schule Grünau wurden komplett erneuert. In beiden Häusern der MaxKlinger-Schule wurde bisher jeweils einer der drei Sanitärstränge saniert.
Der Planungsbeschluss Nr.VI-DS-01450 für die energetische Sanierung der 94. Schule
wurde im April 2015 gefasst, der Fördermittelantrag wurde im August gestellt und der
Baubeschluss Nr. VI-DS-02026 befindet sich gegenwärtig parallel zu dieser Vorlage im
6
Geschäftsgang. Der Auftrag, eine Vorlage zur Entwicklung eines Schulzentrum zu
erarbeiten, wurde erst in der Mitte dieses Jahres an die Verwaltung gestellt.
Wenn der Konzeption zur Entwicklung des Schulzentrums zugestimmt wird, sollte trotz der
veränderten
Rahmenbedingungen
bezüglich
eines
Umschwenkens
auf
eine
Komplexsanierung, die energetische Maßnahme planerisch an die neuen Bedingungen
angepasst, der Sächsischen Aufbaubank der geänderte Leistungsumfang (im Sinne der
Komplexsanierung mit Kapazitätserweiterung) aufgezeigt und eine entsprechende
Realisierung beauftragt werden.
Der Vorteil ist, dass so, relativ schnell, ein Zeichen für den Beginn der gesamten
Sanierungsmaßnahmen gesetzt werden kann.
In den Sporthallen wurde der Sportboden erneuert und es wurden Prallwände eingebaut. Für
die SH der Max-Klinger-Schule wurde die Sanierung der Hallendecke beplant und 2015 ein
Fördermittelantrag gestellt. Die Realisierung erfolgt in Abhängigkeit von der Bereitstellung
der Fördermittel.
An der Schule Grünau erfolgte im Jahr 2013 eine Umgestaltung und Aufwertung der
Freianlagen. Die Zweckbindungsfrist (5 Jahre) der Fachfördermittel läuft bis zum Jahr 2018.
Die Freianlagen der Max-Klinger-Schule wurden letztmalig im Jahr 2000 mit Mitteln des
Amtes für Stadtsanierung und Wohnungsbauforderung umgestaltet. Die Zweckbindungsfrist
für diese Fördermittel (15 Jahre) ist bereits abgelaufen.
Die bereits realisierten Maßnahmen in den Schulgebäuden und in den Sporthallen werden
bei der künftigen Planung der Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt und sollen im
Wesentlichen
erhalten
bleiben.
Das
Gleiche
trifft
auch
auf
neuwertige
Ausstattungsgegenstände zu die in die Sanierungsobjekte übernommen werden sollen.
Die mittelfristigen Planungen im AfJFB bezüglich der erforderlichen Baumaßnahmen für
diesen Schulstandort stellten auf die Senkung der Betriebskosten ab (hohe Wärmeverluste
durch geringen Dämmwert der Außenbauteile sowie defekte Fenster).
2.3 Notwendigkeit / Dringlichkeit
An den Gebäuden bestehen bauphysikalische Mängel sowie Sanierungsbedarf an der
Baukonstruktion und den technischen Anlagen. Die energetische Verbesserung der
Außenbauteile führt zu einer Reduzierung der Bewirtschaftungskosten.
Ziel der Sanierung ist neben der Verbesserung der Lern- und Lebensbedingungen die
Aufwertung und Modernisierung des gesamten Standortes. Die 94. OS, die Schule Grünau,
und die Max-Klinger-Schule sind entsprechend Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig Fortschreibung 2012 - als stabile Schulstandorte ausgewiesen und müssen dringend
betriebsfähig gehalten werden.
2.4 Alternativlösungen
Die 94. Schule, die Schule Grünau und die Max-Klinger-Schule werden an diesem Standort
als Schulangebot langfristig benötigt. Aus diesem Grund gibt es keine Alternativlösungen zur
umfassenden Sanierung aller am Standort stehenden Gebäude.
2.5 Folgen bei Nichtzustimmung zur vorliegenden Entwicklungskonzeption
Die vorhandene Bausubstanz würde weiter verfallen. Bei Nichtbestätigung der Ziel-und
Entwicklungskonzeption werden sich die Werterhaltungs- sowie die Bewirtschaftungskosten
erhöhen.
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3. Beschreibung der beabsichtigten Investition
3.1 Städtebauliche Einordnung
Die 94. OS, die Schule Grünau und die Max-Klinger-Schule befinden sich im Stadtbezirk
West, in Grünau-Nord. Unmittelbar am Ostgiebel der 94. Schule wurde mit einem Abstand
von ca. 10 cm die Schule Grünau errichtet.
Beide Schulen sind somit separate Baukörper. In nördlicher Nachbarschaft zu diesen
Schulen befinden sich zuerst das Haus 2 und danach das Haus 1 der Max-Klinger-Schule. In
unmittelbarer Nachbarschaft der 94. OS beginnt der Ortsteil Leipzig Miltitz. Die Grundschule
Miltitz (Entfernung ca. 600 Meter) verfügt über keine eigene Sporthalle und nutzt die
Sporthalle der Schule Grünau mit.
Die Umgebung beider Schulen ist durch Grünanlagen geprägt. Unmittelbar an den
westlichen Giebeln der Max-Klinger-Schule befindet sich, durch einen Weg getrennt, ein
Sportplatz in Fachliegenschaft des Amt für Sport und ein Jugendclub in Trägerschaft des
AfJFB. Zwischen den Schulgebäuden der Max-Klinger-Schule und der 94. OS und an dem
Westgiebel der Max-Klinger-Schule entlang verlaufen öffentliche Wege, die erhalten werden
müssen.
Diese Wege dienen im Wesentlichen der Bevölkerung von Miltitz zum fußläufigen Erreichen
der öffentlichen Verkehrsmittel in Grünau und den Bewohnern der Blockwohnbebauungen
als Wegeverbindung nach Miltitz und zum Kulkwitzer See.
Zur 94. OS, zur Max-Klinger-Schule und zur Schule Grünau gehören je eine Schulsporthalle.
Die Standorte sind jeweils am Miltitzer Weg in unmittelbarer Schulnähe eingeordnet.
3.2 Erläuterung der geplanten Maßnahmen
Die Aufwertung des Standortes soll durch die Komplexsanierung der vier Schulgebäude, den
drei Sporthallen sowie durch die Errichtung eines Erweiterungsbaues (EG, 1. und 2. OG) für
eine Zentralmensa/Zentralbibliothek der drei Schulen erfolgen. Durch die Unterbringung der
Mensa und Bibliothek im Erweiterungsbau können die ermittelten Defizitflächen der 94.
Schule und der Max-Klinger-Schule dann in den Stammgebäuden beseitigt werden. Weitere
Ausführungen wurden bereits unter Pkt. 2 hierzu getätigt.
Die mögliche Lage des Erweiterungsbaues ist der Anlage 2 (Einordnungsvorschlag des
Erweiterungsneubaus) zu entnehmen.
Der Erweiterungsbau mit Mensa und Zentralbibliothek sowie mit den Ersatzflächen für die
1. bis 3. Klassen sowie das Betreuungsangebot für die Schule Grünau soll dreigeschossig
errichtet werden. Es wird von einer Grundfläche des Neubaus von ca. 1.000 bis 1.250 m²
ausgegangen. Konzipiert ist die Anordnung eines vorwiegend öffentlich (für die drei Schulen)
genutzten Erdgeschosses und einem 1. u. 2. Obergeschoss mit teilöffentlichen Bereichen.
Die Funktionsverteilung sieht im EG die Mensa mit Ausgabeküche, Teeküche und
Nebenräumen vor.
Hier sind entsprechende Sanitäreinrichtungen anzuordnen. Im EG ergibt sich zum
Gebäudebestand der Plattenbauten eine 1,5 fache Geschosshöhe. Diese Geschosshöhe ist
günstig für die Raumhöhe des Speise-Mehrzwecksaales sowie für die Unterbringung der
Lüftungsanlage. Gleichzeitig kann die Mensa auch als Aula/Mehrzweckraum genutzt
werden. Eine Teilung des Raumes wäre z.B. durch eine Faltwand konstruktiv möglich. Im
Vorbereich der Mensa sollte eine barrierefreie Eingangszone als Übergang von den
Freiflächen zu den Innenräumen angeordnet werden. Eine ansprechende Belichtung,
vorzugsweise durch Tageslicht in den Nutzungseinheiten im Anbau, wird gewünscht.
Der Zugang zum Vorraum und den Verbindungsgängen soll von beiden Seiten barrierefrei
über den Schulhof erfolgen. Die konstruktive Verbindung zur 94. Schule, zur Schule Grünau
und zur Max-Klinger-Schule soll im EG durch Verbindungsgänge und zur Erhaltung einer
wichtigen Fuß- und Radwegverbindung in den Ortsteil Miltitz, über einen Brückengang
erfolgen. Da der Miltitzer Weg eine wichtige Fußwegverbindung darstellt, sollte dieser
unbedingt als öffentlicher Weg erhalten bleiben. Aktuell werden die drei Schulen von jeweils
unterschiedlichen Versorgungsunternehmen versorgt. Die Errichtung der Zentralmensa ist
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aus wirtschaftlicher Sicht eine mögliche Alternative im Vergleich zu den schuleigenen
Mensabereichen. Sie soll gegenüber der herkömmlichen Variante zu einer Kostenreduzierung durch Optimierungen in Bezug auf Programmflächen und Bewirtschaftung führen. Die
Thematik “Recht der Schulgremien auf Wahl eines Versorgungsunternehmens“, allgemeine
Ablauforganisation, schulindividuelle Anforderungen, Organisation von ausreichenden Pausenzeiten u.s.w. erfordert natürlich die vorherige Abstimmung und Einigung der drei Schulgremien.
Im 1. OG sollen die Bibliothek/Mediathek mit Leseecken und Rückzugsmöglichkeiten, Sanitärbereichen, Funktionsräumen und Unterrichtsräumen angeordnet werden.
Im 2. OG sind weitere Räume für die Schule Grünau, als Ersatz der Programmfläche der
Außenstelle Andromedaweg 25, einzuordnen.
Dieser Bereich kann je nach Flächenbedarf nicht über das volle Geschoss gehen. Die verbleibende Fläche kann als Terrassen-Pausenfläche gestaltet werden.
Die Führung des öffentlichen Weges soll am Neubau vorbei erfolgen. Hier kann eine klassische Vorplatzsituation mit einem Freisitz zum Grün entstehen. Auf der Rückseite muss der
Erweiterungsbau harmonisch an die vorhandene Freianlagengestaltung angepasst werden.
Bestandsgebäude: Die äußeren Hüllen der Plattenbauschulen und der Sporthallen sollen mit
dem Standard EnEV 2014 saniert werden.
In diesem Zusammenhang sollen auch die verbleibenden Eingänge, Treppenanlagen und
Vordächer erneuert und dem Erweiterungsbau und der neuen Fassadengestaltung
angepasst werden. Alle Gebäude müssen trockengelegt werden. Die Komplexsanierung
umfasst u.a.:
-Abdichtung und Dämmung der erdberührenden Außenwände
-Innensanierung einschließlich raumbildender Umbauten im Erweiterungsbau
-Fassadensanierung und -gestaltung, Anbau von Aufzügen, Herstellen der Barrierefreiheit
-Dämmung der Außenwände, Einbau von Kunststofffenstern
-Dachsanierung und Dachdämmung, Putz- und malermäßige Instandsetzung der Gebäude
-Erneuerung der erforderlichen Eingänge auf der Südseite (Hof) einschließlich der
Brückenbauten, Rückbau der nicht mehr benötigten ehemaligen Haupteingänge auf der
Nordseite der Schulen, Bauwerkstrockenlegung, Erneuerung der Technische Ausrüstung
der Heizung, der Elektrik und der Blitzschutzanlage,
-Brandschutzmaßnahmen Modernisierung der Ausstattung in den Schulen und Sporthallen
-Abbruch und Entsorgung der entlang der Gebäude verlegten Beton-Plattenstreifen
-Neugestaltung der bestehenden Geländesprünge
3.3 Nutzungsverbesserung
-Beseitigung der baukonstruktiven Mängel an den Gebäuden und den tech. Ausrüstungen
-Aufwertung durch Erweiterungsbau mit Zentralmensa und Zentralbibliothek
-Neugestaltung der Eingangsbereiche und Schaffung der Barrierefreiheit
-Aufwertung der städtebaulichen Situation
-Senkung der Bewirtschaftungskosten
-Modernisierte und umgestaltete Freianlagen und Sportstätten
3.4 Eigentumsverhältnisse
Alle diese Maßnahmen betreffenden Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt
Leipzig (Fachliegenschaft des AfJFB). Sie werden gegenwärtig durch Einrichtungen des
AfJFB für schulische Zwecke genutzt (siehe Anlage 1 Flächenzuordnungsplan
(Fachliegenschaften). Anlieger sind, auf städtischen Flächen, das Amt für Sport (Sportplatz),
das Verkehrs und Tiefbauamt (Wege) und das ASG (Grünflächen).
Schule Grünau, 94. Schule, Max-Klinger-Schule und die dazugehörige Sporthallen
Eigentum:
Stadt Leipzig
Gemarkung:
Leipzig-Schönau Blatt Nr. 0677, 0866,
Flurstücke:
1001, 1080, 1082-85, 1093, 1095, 1096, 1202,
9
3.5 Energiekonzept
Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtsanierung nach EnEV bzw. Passivhaus und
Ausrichtung der Planungen entsprechend der Ergebnisse für Bestandsbauten und Neubau.
Die gesamte Planung der zu erneuernden haustechnischen Anlagen erfolgt unter den
Gesichtspunkten für eine effiziente Gesamtinvestition mit den Zielen:
- niedrige Investitionskosten
- hohe Funktionalität
- niedrige Betriebskosten
- wirtschaftliche Betriebsführung
- einfache Handhabung.
Anlagentechnik
Durch die Optimierung der Regelungstechnik wird eine Minimierung der Energie- und
Medienverbräuche sichergestellt.
Wasser
Einsatz wassersparender Armaturen und Anlagen
Beleuchtung
- energieeinsparende Beleuchtung durch effektive Leuchtmittel
- Einsatz von Lichtsteuerung
- Beachtung von verbrauchsabhängigen Messungen zur Abrechnung von Fremdnutzern bzw. zur eigenen wirtschaftlichen Betriebsführung.
3.6 Barrierefreies Bauen
Die Stadt Leipzig hat sich zum Ziel gesetzt, in der Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention Schulstandorte barrierefrei einzurichten und zu gestalten. Der
Bau eines zentralen Gemeinschaftsgebäudes in Ergänzung zur komplexen baulichen
Sanierung der drei Schulgebäude schafft hierfür die infrastrukturelle Grundlage
Da beim Neubau und bei den Sanierungsmaßnahmen die Barrierefreiheit umgesetzt werden
muss, besteht die Möglichkeit, dass Schüler/-innen die auf den Rollstuhl angewiesen oder
gehbehindert sind, sowie Schüler/-innen mit Einschränkungen im Bereich Hören und Sehen,
in eine dieser Schulen aufgenommen werden können. Dieser Schulstandort befinden sich in
einem Gebiet, in welchem die ÖPNV Versorgung gesichert ist.
3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Kinder und Jugendliche werden nach der Bestätigung der Ziel und Entwicklungskonzeption
in den Prozess der Schul- und Sporthallensanierungen/des Erweiterungsbaus mit
einbezogen. Von ihrer Beteiligung können wertvolle und unter Umständen kostenneutral
umsetzbare Anregungen für die Gestaltung der Gebäude ausgehen. Ein von Kindern und
Jugendlichen mitgestaltetes Gebäude erhöht die Identifikation mit der Schule und trägt
wesentlich zur Verbesserung des Schulklimas bei. Entsprechend der Handreichungen zur
Kinder- und Jugendbeteiligung bei Schulbaumaßnahmen (Stand 03.09.2015) werden die
Schüler/-innen z. B. bei der Erarbeitung des Gesamtkonzeptes sowie bei der Farbgestaltung
und bei der Gestaltung der Außenanlagen beteiligt.
3.8 Ablaufvorschlag
Das Zeitfenster für die Maßnahmen an den Schulgebäuden und Sporthallen umfasst die
Jahre 2015 bis 2023. Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 35 Mio. €. Die
Planungskosten betragen ca. 2,8 Mio. € bis zur LP 3 HOAI. Im PSP Element 7.0001517 sind
350.000 € im Jahr 2015 für die Planung eingestellt.
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Die geplanten Gebäudesanierungen erfordern die zeitweise Auslagerung des Gymnasiums
und der 94. Schule an Interimsstandorte. Es wird vorgeschlagen, mit der Sanierung des
Gebäudes der 94. Schule zu beginnen. Dieses Gebäude soll für die spätere Nutzung durch
die Schule Grünau hergerichtet werden. Dieser Gebäudewechsel resultiert aus der Lage der
Räume im Erweiterungsbau (Ersatz für die Außenstelle Andromedaweg 25).
Danach soll das Haus 2 der Max-Klinger-Schule saniert und der Erweiterungsbau errichtet
werden. Im Anschluss, nach Umzug der Schule Grünau in das fertig sanierte Objekt der
ehemaligen 94. Schule, wird das Gebäude der Schule Grünau für die 94. Schule und das
Haus 1 der Max-Klinger-Schule saniert.
Die Einordnung der Sanierung der Sporthallen muss in Abhängigkeit von der Sanierung der
jeweiligen Schule erfolgen bzw. koordiniert werden, um den verbleibenden Schulen den
Sportunterricht in einer der vorhandenen Sporthallen zu ermöglichen.
Interimsstandorte:
Als Interim für die 94. Schule schlägt die Verwaltung das Gebäude der ehemaligen 55.
Schule (Oberschule) in der Ratzelstraße vor.
Die Sanierung dieses Gebäudes beginnt Ende 2015 und soll zum Schuljahresbeginn
2017/18, jedoch spätestens zum Ende des Jahres 2017, abgeschlossen werden. Die Schule
wird nach der Sanierung von Beginn an dreizügig geführt und hat anfänglich Reserven zur
Mitnutzung die in den Folgejahren abschmelzen. Als Variante zum Interimsstandort
ehemalige 55. Schule steht ab den Sommerferien 2016, nach dem Auszug der Außenstelle
der Käthe-Kollwitz-Schule, das Gebäude des ehemaligen Gymnasiums in der Uhlandstraße
zur Verfügung stehen. Als Interim für einen Teil der Schüler/-innen des Gebäudes der MaxKlinger-Schule bietet sich nach Fertigstellung und Übergabe der Neubau des Gymnasiums
Telemannstraße an. Dieses Gebäude kann zum Zeitpunkt der Neueröffnung zum Schuljahr
2018/19 bis zu 23 Klassen der Max-Klinger-Schule für den erforderlichen
Sanierungszeitraum zur Mitnutzung aufnehmen.
Die Zahl der aufzunehmenden Klassen reduziert sich dann in den Folgejahren ab dem
Schuljahr 2019/20 jeweils um fünf Klassen.
Für die Schule Grünau wird vorgeschlagen, dass diese Schule nach erfolgter Sanierung des
ehemaligen Gebäudes der 94. Schule in dieses Gebäude umzieht und am Standort
verbleibt.
Nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus und der dazugehörigen Freianlagen ziehen die
Schüler/-innen der Außenstelle Andromedaweg 25 in den Erweiterungsbau um und die
ehemalige Außenstelle wird zur Weiternutzung durch das AfJFB freigelenkt.
Die konkreten Etappen der Auslagerung (Zeiträume und Interimsstandorte), die Kosten
(unterteilt nach Kosten für Planung, Bau und Ausstattung, Umzüge, Schülerbeförderung,
unter Berücksichtigung der Anteile auf Finanz- und ggf. auf den Ergebnishaushalt) werden in
den objektkonkreten Baubeschlüssen zu den Einzelmaßnahmen dargestellt. Die
Interimsstandorte können Veränderungen unterliegen, demzufolge entstehen von Jahr zu
Jahr unterschiedliche Situationen. Insofern müssen die Möglichkeiten der Auslagerung ggf.
zu einem späteren Zeitpunkt den aktuellen Bedingungen und Möglichkeiten angepasst
werden.
Wegen der inhaltlichen und räumlichen Überschneidung zu Maßnahmen des Amtes für
Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung ist die Einbindung dieses Amtes gemeinsam
mit dem Planungsraumkoordinator des AfJFB zu den Belangen des benachbarten
Jugendclubs im Rahmen einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe beabsichtigt.
4. Geschätzter Investitionsaufwand (Kostenüberschlag)
Dieser Ziel-und Entwicklungskonzeption liegt keine konkrete Kostenkalkulationen zu
Grunde. Die Schätzkosten wurden aufgrund von Kostenvergleichen mit bereits realisierten
Maßnahmen ermittelt. Alle Kosten für Ausstattung im Erweiterungsbau, in den Schulen und
11
in den Sporthallen sind in den Schätzkosten berücksichtigt. Kosten für bereits realisierte
Maßnahmen, die vollumfänglich erhalten werden können, wie z.B. Brandschutz- und
Freiflächenmaßnahmen, die Erneuerung von Sportböden u.s.w. wurden von den
Schätzkosten abgezogen. Vor Beginn der Maßnahmen muss geprüft werden welche
vorhandenen neuwertigen Ausstattungsgegenstände vorhanden sind, ob sie im Interim
weitere Verwendung finden oder ob diese an andere Schulen umgesetzt werden können.
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in €
Mehrwertsteuersatz: 19 %
Kostenermittlungsstufe: Kostenüberschlag
Anzahl Summe pro Objekt Gesamtkosten
(Stück)
in T € brutto
in T € brutto
Lfd.
Nr.
Sanierungskosten
Gebäude/Maßnahme
1
Schulgebäude Plattenbau AG 17
4
6.600
26.400
2
Erweiterungsneubau
1
3.700
3.700
3
Sporthalle 15x30 VT
2
1.000
2.000
4
Sporthalle 18x36+G VT
1
1.500
1.500
5
Außenanlagen
1
1.400
1.400
Summe Schulzentrum
35.000
Die Kostenannahme der Maßnahme Schulzentrum beläuft sich auf 35 Mio. €.
Davon betragen die Planungskosten ca. 2,8 Mio. € bis zur LP 3 (Fördermittelantrag).
Die Finanzierung des Planungsvorlaufes erfolgt im PSP Element 7.0001517.
Im Jahr 2015 sind 350.000 € für die Planung (Grundlagenermittlung und Fördermittelantrag
für das 1. Sanierungsobjekt) eingestellt.
5. Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung – Angaben in T€
Die weiterhin benötigten Mittel in Höhe von 34.650 TEUR sind in die mittelfristige
Finanzplanung 2017 ff. der Stadt Leipzig aufzunehmen.
Jahr
Auszahlungen
Einzahlungen
Städt. Eigenanteil
2015
350
350
2016
0
0
0
2017
3.000
1.000
2.000
2018
8.000
3.000
5.000
2019
9.000
3.400
5.600
2020
8.000
3.000
5.000
6. Anlagenverzeichnis
Anlage 1 -
Flächenzuordnungsplan (Fachliegenschaften)
Anlage 2 -
Einordnungsvorschlag des Erweiterungsneubaus
2021
4.500
1.600
2.900
2022 Gesamt
1.650 34.500
420 12.420
1.230 22.080
Datenauszug
erstellt durch: Stephanie Koch
Erstellu ngsdatum
04.0 8.2 015
Ers tellt für Maßstab
1:1.750
© A mt für Ge oinformati on und Boden ordnu ng
Nur für den Dienstge brauch.
le
u
h
c
S
erg
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MaxI
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er
g
n
i
l
K
Max- I
I
Haus
ule
h
c
s
r
Förde
ule
h
c
S
94.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1