Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1048994.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
04.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02241
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.01.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
SR Juliane Nagel
Betreff
Versammlungsverbot zu Silvester in Leipzig-Connewitz
Sachverhalt:
Per Allgemeinverfügung wurden am 30.12.2015 alle Aufzüge und öffentlichen Versammlungen unter
freiem Himmel zwischen dem 31.12.2015, ab 23 Uhr, bis zum 1.1.2016, 6 Uhr, die im
Zusammenhang mit den jährlichen Silvesterfeierlichkeiten am Connewitzer Kreuz stehen, untersagt.
Damit wurde in kürzester Frist ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit für weite Teile eines Ortsteils erlassen. Durch die kurze Frist der Bekanntgabe
und die alleinige Möglichkeit, die Begründung dafür im Ordnungsamt einzusehen, wurde aus Sicht
der Fragestellerin nicht bürgerInnenfreundlich und mit der notwendigen Transparenz gegenüber der
Bevölkerung agiert, was angesichts des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs geboten gewesen
wäre.
Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:
1. Warum wurde die Allgemeinverfügung erst am 30.12.2015 bekannt gemacht?
2. Warum war die Begründung der Allgemeinverfügung nur im Ordnungsamt einsehbar, zumal
der einzig mögliche Tag der Einsichtnahme, Mittwoch, 30.12., als Schließtag ausgewiesen
wurde? Was sprach beispielsweise gegen eine Publikation der Begründung im Internet?
3. Wie viele „potenzielle VeranstalterInnen von Versammlungen“ wurden mit Schriftsatz vom
15.12.2015 vom Ordnungsamt aufgefordert, mitzuteilen, ob sie selber Versammlungen
durchführen wollen oder potenzielle Veranstalter auf die Anmeldepflicht nach § 14
SächsVersG hinzuweisen?
4. Gab es ungeachtet der Allgemeinverfügung den Versuch, in der in Rede stehenden Zeit eine
Versammlung anzumelden?
5. Gibt es bisher Widersprüche oder andere juristische Mittel gegen die Allgemeinverfügung?
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6. Wie viele Allgemeinverfügungen mit dem Ziel, Versammlungen zu untersagen, wurden in den
vergangenen fünf Jahren in der Stadt Leipzig erlassen?
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