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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1048994.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
04.01.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:10

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-02241 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.01.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von SR Juliane Nagel Betreff Versammlungsverbot zu Silvester in Leipzig-Connewitz Sachverhalt: Per Allgemeinverfügung wurden am 30.12.2015 alle Aufzüge und öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel zwischen dem 31.12.2015, ab 23 Uhr, bis zum 1.1.2016, 6 Uhr, die im Zusammenhang mit den jährlichen Silvesterfeierlichkeiten am Connewitzer Kreuz stehen, untersagt. Damit wurde in kürzester Frist ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für weite Teile eines Ortsteils erlassen. Durch die kurze Frist der Bekanntgabe und die alleinige Möglichkeit, die Begründung dafür im Ordnungsamt einzusehen, wurde aus Sicht der Fragestellerin nicht bürgerInnenfreundlich und mit der notwendigen Transparenz gegenüber der Bevölkerung agiert, was angesichts des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs geboten gewesen wäre. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum wurde die Allgemeinverfügung erst am 30.12.2015 bekannt gemacht? 2. Warum war die Begründung der Allgemeinverfügung nur im Ordnungsamt einsehbar, zumal der einzig mögliche Tag der Einsichtnahme, Mittwoch, 30.12., als Schließtag ausgewiesen wurde? Was sprach beispielsweise gegen eine Publikation der Begründung im Internet? 3. Wie viele „potenzielle VeranstalterInnen von Versammlungen“ wurden mit Schriftsatz vom 15.12.2015 vom Ordnungsamt aufgefordert, mitzuteilen, ob sie selber Versammlungen durchführen wollen oder potenzielle Veranstalter auf die Anmeldepflicht nach § 14 SächsVersG hinzuweisen? 4. Gab es ungeachtet der Allgemeinverfügung den Versuch, in der in Rede stehenden Zeit eine Versammlung anzumelden? 5. Gibt es bisher Widersprüche oder andere juristische Mittel gegen die Allgemeinverfügung? Seite 1 6. Wie viele Allgemeinverfügungen mit dem Ziel, Versammlungen zu untersagen, wurden in den vergangenen fünf Jahren in der Stadt Leipzig erlassen? Seite 2