Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1026581.pdf
Größe
7,3 MB
Erstellt
18.05.15, 12:00
Aktualisiert
06.01.16, 09:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01426
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
08.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
09.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
09.06.2015
1. Lesung
Betriebsausschuss Kulturstätten
11.06.2015
1. Lesung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Fachausschuss Kultur
19.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
22.06.2015
2. Lesung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
23.06.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
23.06.2015
2. Lesung
Betriebsausschuss Kulturstätten
25.06.2015
2. Lesung
Fachausschuss Kultur
03.07.2015
2. Lesung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Europaweite Ausschreibung der Außenwerberechte der Stadt Leipzig
(Außenwerbekonzession) - Stand des Verfahrens und Beschluss von
Ausschreibungsgrundlagen
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat nimmt den Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV-1687/13 vom
19.06.2013 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stimmt der Bildung der nicht-öffentlichen Leitungsgruppe Werbekonzession, sowie
deren Übernahme der unter Punkt 3.5 beschriebenen Aufgabe zu.
3. Das Werbeträgerportfolio wird als Grundlage für das Verhandlungsverfahren bestätigt.
4. Der Stadtrat nimmt den Umgang mit werbefremden Leistungen zur Kenntnis.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Kauf von Toilettenanlagen so vorzubereiten, dass
diese zum 01.01.2017 zur Verfügung stehen können. Dafür ist eine entsprechende
Beschlussvorlage zu erarbeiten.
6- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Kauf von Spritzschutzgeländern für ÖPNVHaltestellen so vorzubereiten, dass diese zum 01.01.2017 zur Verfügung stehen können. Dafür ist
eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten.
Sachverhalt:
siehe Begründung
Anlagen:
Eilbedürftigkeitsbegründung
Begründung
Werbeträgerportfolio
Zeitschiene
jetzige Werbeverträge
Übersicht Standorte
Übersichtskarte Toilettenstandorte
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.06.2015
zu
18.20
Europaweite Ausschreibung der Außenwerberechte der Stadt Leipzig
(Außenwerbekonzession) - Stand des Verfahrens und Beschluss von
Ausschreibungsgrundlagen
Vorlage: VI-DS-01426
Beschluss:
1. Der Stadtrat stimmt der Bildung der nicht-öffentlichen Leitungsgruppe Werbekonzession,
sowie deren Übernahme der unter Punkt 3.5 beschriebenen Aufgabe zu.
2. Das Werbeträgerportfolio wird als Grundlage für das Verhandlungsverfahren bestätigt.
3. Der Stadtrat bestätigt, dass werbefremde Leistungen nicht mehr Inhalt der
Werbekonzession sind. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden
Beschluss für Beschaffung und Betreibung der Toilettenanlagen vorzubereiten. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Beschluss für Beschaffung und
Wartung von Spritzschutzgeländern an ÖPNV-Haltestellen vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 18. Juni 2015
Seite: 1/1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
27.05.2015
1. Veranlassung
Für Werbung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bestehen zurzeit zwei
Werbeverträge in der Stadt Leipzig. Mit Stadtratsbeschluss RBV-1687/13 vom
19.06.2013 erhielt die Verwaltung den Auftrag, beide Werbeverträge zeitgleich enden
zu lassen, damit die Ausschreibung um die exklusiven Werberechte insgesamt ohne
Einschränkungen z.B. bei den Werbeträgerarten vorgenommen werden kann.
Folgende Beschlusspunkte wurden gefasst:
1. Der Werbevertrag der Stadt Leipzig mit JCDecaux Deutschland GmbH wird
fristgerecht zum 31.12.2016 gekündigt.
Der Beschlusspunkt ist umgesetzt.
Mit Schreiben vom 20.05.2014 erfolgte die Kündigung des Vertrages. Eine
Eingangsbestätigung von JCDecaux Deutschland GmbH (JCD) zur Kündigung des
Vertrages ging der Stadt am 27.05.2014 zu.
2. Der Werbevertrag der Stadt Leipzig mit DSM Deutsche Städte Medien GmbH
wird letztmalig um 18 Monate bis zum 31.12.2016 verlängert, um beide
Werbeverträge zeitgleich enden zu lassen.
Der Beschlusspunkt ist umgesetzt.
Mit ordentlichem Auslaufen des Vertrages zwischen der Stadt Leipzig und DSM
wurde eine 2. Ergänzungsvereinbarung erarbeitet, die beiderseitig am
23.05.2014/13.06.2014 unterzeichnet wurde. Somit wurde der Vertrag im
beiderseitigen Einvernehmen letztmalig bis zum 31.12.2016 verlängert und bedarf
keiner Kündigung.
3. Die Werbekonzessionen für den öffentlichen Raum im Stadtgebiet Leipzig
werden im Rahmen einer Ausschreibung zum 01.01.2017 neu vergeben.
Das gesamte Verfahren befindet sich in Bearbeitung.
4. Zur Durchführung der Ausschreibung wird ein Werbekonzept für das
gesamte Stadtgebiet bis 2014 erarbeitet
Zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Ratsvorlage mit den hier nochmals zitierten
Beschlusspunkten wurde davon ausgegangen, dass dieses Konzept im Vorfeld des
Ausschreibungsverfahrens erarbeitet werden muss.
Dem ist nach heutigem Stand auf Grund der Erfahrungen der externen Fachberatung
nicht so.
Vielmehr werden im Vorfeld eines solchen Ausschreibungsverfahrens nur die
wesentlichen Randbedingungen zusammengestellt, die als Grundlage für den
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
27.05.2015
Teilnahmewettbewerb dienen und den möglichen Gesamtumfang darstellen. Dies
dient auch als Grundlage zur Einschätzung der potenziellen Bieter.
Danach erstellen die Werbefirmen im Rahmen der im Weiteren zu konkretisierenden
Vorgaben der Stadt mit ihrem Angebot ein entsprechendes Werbekonzept für
Leipzig, dass dann auch innovative Ideen und Ausstattungsvorschläge beschreibt.
Über die vorgelegten Inhalte – das Werbekonzept – wird dann im Detail verhandelt.
5. Zur Finanzierung der Erarbeitung des v. g. Werbekonzeptes sowie der
Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung unter Einbeziehung
externer Fachberater werden in den Jahren 2013 – 60.000 €, 2014 – 100.000
€, 2015 – 100.000 € und 2016 – 40.000 € zusätzlich in den Haushalt
eingestellt. Für die Jahre 2014, 2015 und 2016 ist für das VTA eine Erhöhung
der Eckwerte vorzunehmen und über die Mehrerträge der Folgejahre
auszugleichen.
Der Beschlusspunkt ist umgesetzt.
Die Ausschreibung einer Fach- und Rechtsberatung wurde mit Bekanntmachung im
europäischen Amtsblatt am 23.08.2013 begonnen. Danach erfolgte die Auswertung
und Erarbeitung eines Vergabevorschlages für das Vergabegremium am 03.02.2014.
Die Beauftragung des Fachberaters, der Firma Gestocon GmbH Berlin erfolgte mit
Unterzeichnung des Honorarvertrages am 11.03.2014. Die Beauftragung der
Rechtsberatung Kanzlei GÖRK und White & Case erfolgte mit Honorarvertrag zum
19.06.2014.
6. Die Aufwendungen für 2013 in Höhe von 60.000 € werden einerseits durch
überplanmäßige Erträge im PSP-Element 1.100.54.9.01.66 / SK 34110000
(30.000 €) gedeckt und aus dem PSP-Element 1.100.51.1.1.01 / SK 42711200
(30.000 €) abgesichert. Der Mehrertrag wird nur einmalig in 2013 erzielt.
Die haushalterischen Belange sind umgesetzt.
2. Grundlagen
2.1
Neuausschreibung der Werberechte
Die bestehenden Werbeverträge der Stadt Leipzig mit JCDecaux Deutschland GmbH
(JCD) und DSM Deutsche Städte Medien GmbH (DSM) enden zeitgleich zum
31.12.2016. Die formale Kündigung des Vertrages mit JCD erfolgte mit Schreiben
vom 20.05.2014. Die abgeschlossene 2. Ergänzungsvereinbarung zwischen der
Stadt und DSM macht keine Kündigung notwendig, da das Ende des Vertrages zum
31.12.2016 vertraglich vereinbart wurde.
Nach einer Laufzeit beider Verträge von 25 Jahren (JCD-Vertrag vom 13.11.1991 31.12.2016 und DSM-Vertrag vom 16.08.1991 - 31.12.2016) entsprechen sie weder
inhaltlich noch in der Vermarktung von exklusiven Werberechten den heutigen
Anforderungen. Dazu gehören insbesondere die notwendigen inhaltlichen
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
27.05.2015
Anpassungen und Zielstellungen, z.B. Entgeltsteigerungen und Erhöhung der Anzahl
der dringend benötigten Fahrgastunterstände (FGU), die unter Beachtung der
rechtlichen Vorgaben der EU in der erforderlichen Form und im notwendigen Umfang
nicht mehr möglich sind.
Ein weiterer Grund zur Beendigung der Verträge bestand darin, dass bereits mit
Abschluss der beiden Verträge 1991 kein europaweites Wettbewerbsverfahren um
die Vergabe der Werberechte der Stadt erfolgte. Die Stadt wäre schon 1991 laut EGVertrag verpflichtet gewesen, die Werberechte entsprechend der europäischen
Vorgaben
in
einem
transparenten,
diskriminierungsfreien
Wettbewerb
auszuschreiben.
Mit der zeitgleichen Beendigung bzw. Kündigung beider Verträge zum 31.12.2016 ist
die Stadt nunmehr das erste Mal in der Lage, diese Forderung in Form einer
europaweiten Ausschreibung umzusetzen.
2.2
Werbeformen in der Stadt Leipzig
Werbung kann in vielfältigen Formen und Möglichkeiten im Stadtgebiet auf den
Betrachter wirken. Bezogen auf das gesamte Stadtbild sind für Großflächenwerbung
zwei Hauptkategorien zu benennen.
Einerseits erfolgt Werbung auf privaten Flächen. Diese Werbung wird nicht von der
Werbekonzession für den öffentlichen Raum umfasst.
Für diese Werbeanlagen bedarf es einer Baugenehmigung. Dabei ist festzustellen,
dass besonders hinterleuchtete Großflächenwerbeanlagen beantragt werden. Auf
Gestaltung und Vermarktung hat die Stadt keinen Einfluss.
Andererseits erfolgt Werbung auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, die in
Form eines exklusiven Werberechtes vergeben werden kann, wobei es sich dabei
um stationäre Werbeanlagen handelt (Werbekonzession).
Darüber hinausgehende Werbung ist durch die Satzung der Stadt Leipzig über
Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen
und Plätzen (Sondernutzungssatzung) geregelt. Hierzu sind z.B.
• transportable Werbeträger,
• Veranstaltungswerbung an Stadtbeleuchtungsmasten,
• Werbung am Baugerüst oder Bauzaun
zu benennen.
Mit der Neuvergabe von exklusiven Werberechten hat die Stadt nun die Möglichkeit,
Werbeträgerarten im öffentlichen Stadtbild vorzugeben, werbefreie Zonen unter
Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zu definieren und ein einheitliches Design zu
bestimmen.
Werbeanlagen sind aufgrund ihrer hohen Wirksamkeit und Erlebbarkeit im
öffentlichen Raum einer Stadt von großer Bedeutung. Mit Neustrukturierung und
Neuorientierung kann die Stadt im Rahmen der Neuausschreibung nun aktiv auf das
Erscheinungsbild Einfluss nehmen. Gleichzeitig wird auch der uneingeschränkte
Zugang anderer Werbefirmen in den öffentlichen Raum und damit eine
Überfrachtung des öffentlichen Raumes mit Werbung verhindert.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
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Die Werbeanlagen im öffentlichen Raum erfahren so eine Aufwertung und mit
Neuvergabe exklusiver Werberechte kann die Steigerung des Entgeltes und die
Erhöhung von Sachleistungen, insbesondere der Anzahl an Fahrgastunterständen
(FGU) an ÖPNV-Haltestellen, erreicht werden.
2.3
Entgelteinnahmen und Sachleistungen aus den heutigen Verträgen
Die heute bestehenden zwei Verträge beinhalten unterschiedliche Werbeformen und
Leistungen. Das jährlich erzielte Entgelt beläuft sich dabei auf ca. 1.062.500 EUR.
Im Vertrag mit JCD ist vertraglich vereinbart, dass Stromkosten für die
Großwerbeanlagen nur anteilig von JCD zu tragen sind. Die Verbrauchswerte
wurden damals geschätzt und sind die Grundlage für die jährliche Zahlung der
anteiligen Betriebskosten am Stromverbrauch der Werbeanlagen. Diese betragen
jährlich ca. 182.000 EUR.
Parallel dazu besteht die vertragliche Verpflichtung, die verbleibenden Stromkosten
zu übernehmen. Diese liegen heute bei ca. 356.700 EUR.
Zusätzliche Ausgaben der Stadt, die im Zusammenhang mit der Betreibung der
öffentlichen Toilettenanlagen anfallen, sind unter dem Punkt Vandalismus, Wasser
und Abwasser zusammen gefasst.
Weiterhin hat die Stadt Leipzig laut Vertrag alle Kosten zu tragen, die im
Zusammenhang mit dem Anschluss von Werbeanlagen an das Stromnetz entstehen
(Anschlusskosten). Dazu gehören auch die öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für
JCD, die zur Ausübung deren Leistungen erforderlich sind.
Stellt man die jährlichen Einnahmen und Ausgaben gegenüber, verbleibt aus den
derzeitigen Verträgen ein Überschuss von insgesamt ca. 800.000 EUR jährlich.
Nachfolgende Tabelle gibt einen kompletten Überblick für das Jahr 2014:
jährliches Entgelt (beide Verträge)
ca
+ 1.062.500 €
Betriebskosten (JCD)
ca
+ 182.000 €
Stromkosten
ca
- 356.700 €
Vandalismus, Wasser, Abwasser
ca
- 70.000 €
Stromanschlusskosten
ca
- 16.800 €
jährlicher Überschuss
ca
800.000 €
Einnahmen 2014
Ausgaben 2014
Summe
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
27.05.2015
Neben den Entgeltzahlungen erbringt der Vertragspartner JCD folgende
Sachleistungen:
• Errichtung und Unterhaltung von 656 Fahrgastunterständen,
• Errichtung und Unterhaltung von 1.800 m Spritzschutzgeländer an
Haltestellen,
• Errichtung und Unterhaltung von 18 öffentlichen Toiletten.
Beide Verträge beinhalten zudem rabattierte Eigen- und Kulturwerbung in
unterschiedlichem Umfang.
Die Verträge sind auf Grund ihrer Struktur und nicht eindeutigen Formulierung der
Vertragsinhalte sehr schwer zu überwachen. Die Abrechnungen der Entgeltzahlungen sind durch die allgemeinen Formulierungen zu den Abrechnungsmodalitäten schwer nachvollziehbar und prüfbar. Insbesondere der mögliche Abzug
von Provisionen, die an Werbeagenturen oder Spezialvermittler innerhalb der Ströer
–Gruppe von der Beteiligungsgesellschaft DSM gezahlt werden, ist dabei nicht
nachvollziehbar. Auch hat die Stadt keinen Einfluss auf die überregionale Verteilung
von Werbeaufträgen auf Werbeflächen in Leipzig. Hier ist die Stadt dem
Verteilungsprinzip der Werbefirma ausgeliefert. Ein Mitspracherecht besteht dabei
nicht.
Die Stadt Leipzig kann durch die jetzigen Verträge weder eine Steigerung von
Entgeltzahlungen noch eine Erhöhung von Sachleistungen erzielen, da die
bisherigen Werbeformen/ -arten nicht durch neue attraktive Werbeformen/ -arten
ersetzt werden können, ohne die Verträge grundsätzlich zu ändern.
Das bedeutet, zeitgemäße technische Entwicklungen können in Leipzig mit den
jetzigen Verträgen nicht umgesetzt werden. Zusätzliche Vereinbarungen, wie z.B.
Errichtung von Stromanschlüssen und die damit verbundenen Prüfleistungen sind
sehr zeit- und kostenintensiv.
In einigen Fällen, wie z.B. dem Rückbau von Werbeanlagen, ist die Zuständigkeit
vertraglich nicht eindeutig geregelt. Dadurch besteht ein hohes Maß an
unterschiedlichen Vertragsauslegungen, die negativen Einfluss auf die zu zahlenden
Entgelte haben.
Allein 2014 hat die Stadt Nachzahlungen in Höhe von ca. 360.000 EUR gerichtlich
und außergerichtlich von den Werbepartnern erhalten.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
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3. Neuvergabe der Werbekonzession
3.1
Ziele bei Neuvergabe der Werbekonzession
Bereits im Ratsbeschluss RBV-1687/13 vom 19.06.2013 wurden die Ziele für die
neuen Werbeverträge definiert:
1. flächendeckende Ausrüstung mit FGU, erstmalig Einbindung
eingemeindeten Ortsteile,
2. Erhöhung der Entgelteinnahmen,
3. Erhalt des heutigen Umfangs an rabattierter Eigen- und Kulturwerbung,
4. moderne und attraktive Stadtmöbel für den öffentlichen Raum,
5. rechtssichere Vertragsformulierungen für ein effektives Controlling.
3.2
der
Nicht-Öffentlichkeit des Verfahrens
Vergabestellen müssen auch bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte und bei
Verträgen, die vom Anwendungsbereich der Gemeinschaftsrichtlinien auf dem Gebiet
des öffentlichen Auftragswesens ausgenommen sind, das primäre Europarecht,
insbesondere die Gebote wie Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot sowie auch
das Diskriminierungsverbot, beachten (EuGH, Urteil v. 23.12.2009 - Az.: C-376/08;
EuG, Urteil v. 20.05.2010 - Az.: T-258/06; OLG Düsseldorf, B. v. 21.04.2010 - Az.:
VII-Verg 55/09).
Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter, der die Entwicklung eines gesunden
und effektiven Wettbewerbs zwischen den sich um einen öffentlichen Auftrag
bewerbenden Unternehmen fördern soll, gebietet, dass die Bieter bei der Abfassung
ihrer Angebote die gleichen Chancen haben, was voraussetzt, dass die Angebote
aller Bieter den gleichen Bedingungen unterworfen sind (EuG, Urteil v. 19.03.2010 Az.: T-50/05).
Um dieses Ziel zu erreichen, dürfen die öffentlichen Auftraggeber keine das
Vergabeverfahren betreffenden Informationen preisgeben, deren Inhalt dazu
verwendet werden könnte, den Wettbewerb entweder in einem laufenden
Vergabeverfahren oder in späteren Vergabeverfahren zu verfälschen. Überdies
beruhen die Vergabeverfahren sowohl ihrer Natur nach als auch gemäß dem
gemeinschaftsrechtlichen Regelungssystem in diesem Bereich auf einem
Vertrauensverhältnis zwischen den öffentlichen Auftraggebern und den an diesen
Verfahren teilnehmenden Wirtschaftsteilnehmern. Letztere müssen den öffentlichen
Auftraggebern alle im Rahmen des Vergabeverfahrens zweckdienlichen
Informationen mitteilen können, ohne befürchten zu müssen, dass die öffentlichen
Auftraggeber Informationen, deren Preisgabe den Wirtschaftsteilnehmern schaden
könnte, an Dritte weitergeben. Aus diesen Gründen bestimmt z.B. Art. 15 Abs. 2 der
Richtlinie 93/36, dass der öffentliche Auftraggeber den vertraulichen Charakter aller
von den Lieferanten gemachten Angaben wahren muss (EuG, Urteil v. 29.01.2013 Az.: T-339/10 und T-532/10; EuGH, Urteil v. 14.02.2008 - Az.: C-450/06). Dieser
Grundsatz gilt aber selbstverständlich auch außerhalb des Vergaberechts.
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Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
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Im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren gilt also für Auftraggeber und Bieter bzw.
Bewerber ein Vertraulichkeitsgebot hinsichtlich aller im Rahmen des
Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens erhaltenen Informationen.
Die Vergabestelle ist daher schon im Rahmen eines nur angebahnten
Vertragsverhältnisses ganz besonders verpflichtet, die insoweit angezeigte
Verschwiegenheit und Vertraulichkeit zu wahren (zum Vergaberecht: VK Arnsberg,
B. v. 03.09.2009 - Az.: VK 19/09 - instruktives Beispiel aus der Kommunalpolitik; VK
Rheinland-Pfalz, B. v. 5.8.2002 - Az.: VK 20/02).
Welche Informationen von Auftraggeber und Bieter bzw. Bewerber der Vertraulichkeit
unterworfen werden und auf welche Art und Weise die Vertraulichkeit gesichert wird,
liegt im pflichtgemäß auszuübenden Ermessen der Beteiligten eines
Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens.
Das Verfahren beginnt zwar formal erst mit der EU-Bekanntmachung, aber bereits in
der Vorbereitungsphase werden wichtige und letztlich wesentliche Festlegungen und
Entscheidungen
getroffen,
deren
vertrauliche
Behandlung
für
das
Ausschreibungsverfahren entscheidend sind.
Die Festlegung der Vergabeinhalte in der Vorbereitungsphase sind nicht nur aus
verfahrensseitiger Betrachtung sondern insbesondere vor dem Hintergrund der
angestrebten Ziele als sehr sensibel einzustufen. Gleicher Wissensstand der Bieter
schafft erst die Voraussetzung für den notwendigen Wettbewerb. Unabhängig von
der Gefahr für das Verfahren, könnte sich auch der Verlust der starken
Verhandlungsposition der Stadt als Rechtegeberin einstellen. Letztlich verhindert die
nicht-öffentliche Behandlung die Einflussnahme der Bieter auf das Verfahren.
Vor diesem Hintergrund wurden die bisherigen Vorbereitungen des Ausschreibungsverfahrens seitens der Verwaltung als nicht-öffentlich behandelt und auch die
resultierende Vorlage als nicht öffentlich eingestuft. Obwohl die vorliegende Vorlage
nach EU-Bekanntmachung nicht mehr als nicht-öffentlich einzustufen ist, unterliegen
die weiteren Schritte des Vergabeverfahrens der Nicht-Öffentlichkeit, um Nachteile
für die Stadt zu vermeiden.
Aus diesem Grund wird eine erweiterte nicht-öffentliche Projektstruktur (siehe Punkt
3.5) vorgeschlagen.
3.3
Überblick über den gesamten Verfahrensablauf
Vom Gesetzgeber ist das Verfahren für die Ausschreibung einer Werbekonzession
bisher nicht konkret vorgegeben. Das Ausschreibungsverfahren unterliegt aber dem
Grundsatz der Gleichbehandlung und der Transparenz sowie dem Verbot der
Diskriminierung. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wird ein
Verhandlungsverfahren in Anlehnung an die VOL durchgeführt, um die
Werbekonzession neu zu vergeben.
Dieses Verhandlungsverfahren ist nach Abschluss der Vorbereitungsphase (siehe
Punkt 3.4) im Wesentlichen in zwei Phasen aufgeteilt:
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
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Phase 1
Im Vorfeld des Verfahrens wurde mit der Auftragsbekanntmachung im europäischen
Amtsblatt am 04.04.2015 für die zum jetzigen Zeitpunkt angedachte Losaufteilung
ein vorgeschalteter Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Danach haben die
Firmen/Unternehmen die Möglichkeit, ihr Interesse am Vergabeverfahren
entsprechend zu bekunden. Die Frist dafür beträgt mindestens 30 Tage, da die
Übermittlung der Bekanntmachung auf elektronischem Weg erfolgte und ist somit am
04.05.2015 beendet. Es schließt sich die Auswahl der geeigneten Bieter für die
zweite Phase an.
Zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind übliche wirtschaftliche und finanzielle
Kriterien aufgestellt, die die Firmen/Unternehmen erfüllen müssen. Damit wird
sichergestellt, dass die Firmen/Unternehmen den Anforderungen zur Umsetzung
einer Werbekonzession in Leipzig gerecht werden und in der Lage sind, sowohl die
wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Anforderungen zu erfüllen.
Phase 2
Erst nach Prüfung der eingereichten Unterlagen in Phase 1 und Feststellung der
Eignung kann ein Versand der Vergabeunterlagen zur Erstellung des ersten
Angebotes erfolgen. Die Vergabeunterlagen umfassen einen Vertragsentwurf und die
Leistungsbeschreibungen mit den Standortverzeichnissen.
Auf dieser Grundlage erstellen dann die geeigneten Bieter ein erstes (indikatives)
Angebot, welches ein Werbekonzept für die Stadt Leipzig beinhaltet und auch noch
Änderungsvorschläge der Bieter enthalten kann.
Nach Abgabe der Angebote und deren Auswertung werden dann mit den Bietern
konkrete Verhandlungen über zukünftige Vertragsinhalte geführt. Nach Abschluss
dieser Verhandlungen werden den Bietern erneut die Ausschreibungsunterlagen
übergeben und es werden die Endangebote eingeholt.
Diese werden bewertet. Die Ergebnisse werden im Vergabevorschlag für den
Stadtratsbeschluss zusammengefasst.
Der Abschluss des Verhandlungsverfahrens ist spätestens Ende Dezember 2015
bzw. Anfang Januar 2016 vorgesehen. Erst nach Unterzeichnung der Verträge
werden die Neukonzessionäre die notwendigen Schritte für die Investitionen
veranlassen.
Ziel muss es sein, einen möglichst großen Zeitvorlauf zu schaffen, um das dringend
benötigte „logistische Jahr“ für die Neukonzessionäre sicherzustellen.
Notwendigkeit des „logistischen Jahres“
Das „logistische Jahr“ dient nicht nur den Neukonzessionären, um die Planungen für
die Investitionen, den Aufbau und Umbau der Werbeanlagen zu ermöglichen,
sondern wird auch benötigt, um eine höchstmögliche Vermarktung auf den
Werbeanlagen zu garantieren, damit die vereinbarten Entgelteinnahmen erzielt
werden können. Entgelt kann vom Neukonzessionär nur generiert werden, wenn er
seine Werbeanlagen ab 01.01.2017 im vollen Umfang nutzen kann.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
27.05.2015
Gleichzeitig wird dieser Vorlauf aber auch benötigt, um einen reibungslosen und
abgestimmten Umbau im öffentlichen Straßenraum zu organisieren. Denn es werden
ab dem 01.01.2017 massive Abbau- und Aufbauarbeiten erfolgen. Dies wird durch
den Designwechsel an den Werbeanlagen oder auch durch den möglichen Wechsel
des Konzessionärs verursacht. Der gesamte Umfang ist heute noch nicht endgültig
abschätzbar.
Im Vorfeld ist auch mit den derzeitigen Vertragspartnern der geordnete Übergang zu
planen, da gerade im Hinblick auf die FGU und die Spritzschutzgeländer ein
nahtloser Übergang gewährleistet sein muss. Diese Feinabstimmungen können erst
nach Vergabe und Unterzeichnung der neuen Verträge erfolgen.
3.4
Ablauf des Verfahrens von der Vorbereitung bis zum Beginn der
Ausschreibung der Werbekonzession
Um die aufgeführten Ziele bei der Neuvergabe zu erreichen, wurde zunächst ein
detaillierter Zeitplan erstellt, um die einzelnen Arbeitsschritte vom Beginn des
Verfahrens bis zum Vertragsabschluss zu verdeutlichen.
Eröffnet wurde das Verfahren mit der Beauftragung der Fachberatung (Punkt 2 des
Ratsbeschlusses), die im Vorfeld über eine europaweite Ausschreibung beauftragt
wurde. Im Ergebnis dieser Ausschreibung erfolgt die fachliche Beratung der Stadt
seit dem 11.03.2014 durch die Firma Gestocon GmbH und die rechtliche Beratung
durch die Kanzleien GÖRK und White&Case seit dem 19.06.2014.
Unter Einbeziehung der Fachberater und unter Beachtung des Beschlusses der DB
OBM Nr. DBV-645/13 vom 16.04.2013 wurde die Projektstruktur mit den Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Verfahrens entwickelt, die sich wie folgt darstellt:
Lenkungsgruppe
Entscheidungsträger
VTA, SPA, Projektfgruppe, externe
Fachberatung
Projektgruppe
VTA, SPA, RA,
Fachberater
Arbeitsgruppen
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
27.05.2015
Lenkungsgruppe
Diese trifft die grundsätzlichen Entscheidungen für die weiteren Arbeitsschritte der
Projektgruppe und der Arbeitsgruppen.
Projektgruppe
Diese erarbeitet alle Themenkomplexe, die in den Arbeitsgruppen ämterübergreifend
behandelt werden sollen, sie ist ständige Ansprechpartnerin und Berichterstatterin
gegenüber der Lenkungsgruppe.
Die Projektgruppe erfährt je nach Thema und Inhalt entsprechend der Arbeitsschritte
eine ständige Veränderung bzw. Erweiterung von Mitgliedern.
Arbeitsgruppen
Zu allen Hauptthemen, die durch die Werbekonzession berührt werden, wurden
nachfolgende Arbeitsgruppen gebildet, die in regelmäßigen Abständen die
entsprechenden Leistungsbeschreibungen zu den Ausschreibungsunterlagen
gemeinsam vorbereitet haben.
•
•
•
•
3.5
Arbeitsgruppe Fahrgastunterstand
Arbeitsgruppe Liegenschaften
Arbeitsgruppe Toiletten
Arbeitsgruppe Recht/Vergabe/
Erweiterung der Projektstruktur um die Leitungsgruppe
„Werbekonzession“
Zur Sicherstellung der weiteren Arbeitsschritte, in denen die Grundlagen für die
Ausschreibung bzw. die Verhandlungen mit den Bietern geschaffen werden, soll eine
Leitungsgruppe unter Einbindung des Stadtrates gebildet werden. Diese soll die
Aufgabe erhalten, die in den Arbeitsgruppen der Verwaltung vorbereiteten
Sachverhalte und Entscheidungen nach Prüfung zu bestätigen und als Grundlage für
die weiteren Verhandlungen zu empfehlen.
Mit der Feststellung, dass einerseits die Erarbeitung eines Werbekonzeptes nicht vor
den Vertragsverhandlungen mit den Bietern erfolgen kann und andererseits die
öffentliche Diskussion über Details der zukünftigen Werbekonzession(en) das später
folgende Verhandlungsverfahren bzw. dessen Ziele gefährden kann, war eine
ausführliche öffentliche Diskussion der Inhalte im Stadtrat nicht angezeigt. Die
Einbeziehung des Stadtrates auf dem Wege einer nicht-öffentlichen Leitungsgruppe
soll die entsprechende notwendige Transparenz bei der Vorbereitung der letztlichen
Vergabeentscheidung durch den Stadtrat sicherstellen.
3.6
Erarbeitete Teilergebnisse in Vorbereitung der Ausschreibung
In einer schematischen Darstellung (Anlage 2) sind alle Arbeitsschritte mit den
Teilergebnissen aufgeführt, die seit Eröffnung des Verfahrens durch die Verwaltung
erfolgt und Voraussetzung für die Durchführung des Ausschreibungsverfahrens sind.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
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Analyse IST-Bestand der Werbeträger (März 2014 – Juni 2014)
In der Anfangsphase lag das Hauptaugenmerk auf der Erfassung des Werbeträgerbestandes und dem Abgleich dessen mit den Angaben der Werbepartner. Eine
solche Erfassung des IST-Bestandes lag bisher nicht vor und war daher durch
Befahrung des Stadtgebietes und Eintragung aller Standorte in einer Datenbank
vorzunehmen. Dies dient gleichzeitig dem Controlling für die Restvertragslaufzeiten.
Auf dieser Grundlage konnte dann der Bedarf und der Sättigungsgrad von
Werbeanlagen für das Stadtgebiet durch Mitwirkung des Fachberaters ermittelt
werden. Ergebnis ist die notwendige Werbeträgeranzahl für hinterleuchtete
Werbeträger im Stadtgebiet, die sich einerseits sehr gut vermarkten lassen und
andererseits eine Abwertung der einzelnen Werbeflächen durch Überhäufung
verhindert.
Aufstellung eines Vorschlages zum Werbeträgerportfolio mit möglichen
Standorten für die Werbeträgerarten ab 2017 (Mai 2014 – April 2015)
Aus dem Sättigungsgrad wird deutlich, dass eine Steigerung des Entgeltes oder eine
Erhöhung von Sachleistungen, wie FGU, nicht durch eine enorme Erhöhung der
Anzahl an Werbeträgern möglich ist.
Der übliche Sättigungsgrad an Werbeanlagen für eine Stadt mit ca. 500.000
Einwohnern ist bereits heute schon in Leipzig erreicht. Eine Einnahmesteigerung ist
nur noch durch Einführung von technischen Neuerungen, wie dem Einbau von
Wechsleranlagen oder digitale Werbung möglich.
Im Ergebnis dieser Analyse werden die aufgeführten Werbeträgerarten im
Werbeträgerportfolio (Anlage 1) vorgeschlagen. Dieses Werbeträgerportfolio bildet
somit die Grundlage für die Ausschreibung der Werberechte in der Stadt und schafft
einen Überblick, welche Werbeträgerarten zukünftig im öffentlichen Raum präsent
sein sollten. Damit ist das Werbeträgerportfolio auch Voraussetzung für die
endgültige Losbildung und für das gesamte Ausschreibungsverfahren.
Beurteilung der IST-Werbestandorte auf Genehmigungsfähigkeit ab 01.01.2017
(Mai 2014 – Dezember 2014)
Für die Entgeltsituation sind in erster Linie die hinterleuchteten Werbeträgerarten
entscheidend. Daher wurde auf der Grundlage der IST-Bestandsermittlung und des
ermittelten Sättigungsgrades zunächst die notwendige Standortanzahl festgestellt,
um ein Hauptziel – die gewünschte Anzahl an FGU – erreichen zu können.
Alle durch den Konzessionär zu beantragenden Werbeträgerstandorte müssen ein
Genehmigungsverfahren
durchlaufen.
Für
die
Entscheidung,
ob
ein
Werbeträgerstandort genehmigt werden kann, waren durch die Verwaltung
• straßenrechtliche
• bauordnungsrechtliche
• denkmalsrechtliche
• sowie planungsrechtliche
Belange zu prüfen.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
27.05.2015
Die bundesweite Erfahrung der Fachberatung zeigt, dass zur Vermeidung von
Nachteilen in der Verhandlungsphase sowie bei der späteren Ausgestaltung der
Werbekonzession die Vorgabe einer möglichst konkreten Standortliste erforderlich
ist.
Deshalb wurden ausnahmslos alle bisherigen Werbestandorte unter Beachtung und
Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen durch die Verwaltung geprüft.
Im Ergebnis dieses Verfahrens liegt eine ämterübergreifend abgestimmte
Standortliste vor, die im Wesentlichen die heutigen Standorte beinhaltet. Einige
wenige Standorte mussten neu definiert bzw. Einschränkungen für die einzelnen
Werbeträgerarten entwickelt werden, um eine rechtssichere Entscheidungsgrundlage
für den Stadtrat zu erarbeiten.
Erarbeitung der Grundsätze für FGU (Mai 2014 – Oktober 2014)
Die Rang- und Reihenfolge der Realisierung von FGU wurde auf der Grundlage
nachfolgender Bewertungskriterien erarbeitet. Neben der Haltestellennutzung
(Kriterium Einsteigerzahl) war auch entscheidend, ob es sich um eine
Stadtbahnhaltestelle handelt, die einen wichtigen Verkehrsknoten- bzw. Umsteigepunkt darstellt, ob dieser barrierefrei ausgebaut ist und ob die Örtlichkeit alternative
Unterstellmöglichkeiten bietet.
Aus diesen Bewertungskriterien wurde für jede der ca. 1.340 Einzelhaltestellen die
jeweilige Gesamtkategorie ermittelt, aus der sich der Bedarf an Fahrgastunterständen mit den entsprechenden Handlungsempfehlungen ableiten lässt.
Zudem wurde in den geringer besiedelten Randbereichen der Stadt, hier
insbesondere in den eingemeindeten Bereichen, darauf geachtet, dass künftig
wenigstens 50 % aller Haltestellen mit einem Fahrgastunterstand ausgestattet
werden.
Somit kann durch die Erarbeitung der Bewertungskriterien eine abschließende
Handlungsempfehlung für das gesamte Stadtgebiet vorgelegt werden. Dabei wird
dem Ziel entsprochen, eine objektive, dem ÖPNV und der Gebietsstruktur gerecht
werdende Planung von FGU für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen.
Da die benötige Anzahl weit über der derzeitigen Verfügbarkeit von FGU liegt, wurde
nochmals eine Unterteilung der FGU in unterschiedliche Ausstattungstypen
vorgenommen. Das bedeutet, dass der zukünftige Konzessionär für FGU zwei
verschiedene Ausstattungen aus einer Designfamilie anbieten muss.
Erarbeitung der Losaufteilung (Mai 2014 – April 2015)
Für die Losaufteilung, die ausschließlich auf der Grundlage der externen Rechts- und
Fachberatung erfolgte, sind folgende Grundsätze maßgeblich:
•
•
•
•
Beachtung der Vorgaben des Kartellamtes (mind. zwei Lose)
Trennung von Werbekonzession und werbefremden Sachleistungen
(Transparenzgebot)
Sicherstellung des Wettbewerbs unter den Bietern unter Beachtung der
bundesweiten Erfahrungen in vergleichbaren Ausschreibungsverfahren
Sicherstellung des Zugangs auch für kleinere Bieter zur Steigerung des
Wettbewerbs sowie Schaffung der Möglichkeit zur Beteiligung lokaler Firmen
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
27.05.2015
Auf der Grundlage des Werbeträgerportfolios wurde daher eine Losaufteilung
entwickelt, die nicht nur den Vorgaben des Kartellamtes entspricht, sondern auch
den notwendigen Wettbewerb unter den Bietern sicherstellt, damit die gesteckten
Ziele der Stadt erreicht werden können.
Die für die Entgelterzielung wesentlichen Werbeträger sind im Hauptlos enthalten,
um welches entsprechender Wettbewerb zu erwarten ist. In einem zweiten Los sind
solche Werbeträgerarten enthalten, die einen Zugang auch für kleinere Werbefirmen
ermöglicht. Um den Wettbewerb noch weiter zu steigern, wurde noch ein drittes Los
gebildet.
Wegen der zurückliegenden stadtinternen Diskussion wurde das Thema „Uhren“
nochmals geprüft. Uhren sind kein entgeltrelevantes Werbemedium. Dennoch wurde
dieses historisch gewachsene Werbeelement in das Los 4 für insgesamt 20
Standorte aufgenommen.
Die festgelegte Forderung, die Vertragslaufzeit an der durchschnittlichen
Nutzungsdauer der zu tätigen Sachinvestitionen zu orientieren, soll mit einer
geplanten Vertragslaufzeit von 15 Jahren insbesondere im Hinblick auf die
Refinanzierung aus Erträgen und die Amortisation von FGU in diesem Zeitraum
Rechnung getragen werden. Die Laufzeit wurde für alle Lose gleich gewählt, damit
im Hinblick auf die nächste Vergabe die Stadt wieder in ihrer Gesamtheit betrachtet
werden kann.
In Anlage 3 werden die jetzigen Verträge mit ihren Vertragsbestandteilen
zusammengefasst und der neuen Konzession und Losbildung gegenübergestellt.
Erarbeitung der Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Werbeträgerarten
für Design, Technik und Betrieb (Februar 2014 – Mai 2015)
Es wurden konkrete Vorgaben für die Werbeträger in Form, Farbe und Design
entwickelt.
Angelehnt
an
den
heutigen
Standard
sind
jeweils
Leistungsbeschreibungen zum Betrieb und zur Technik von Werbeanlagen und FGU
zu erarbeiten sowie der Umfang für die Eigen- und Kulturwerbung im heutigen
Umfang zu definieren, die jeweils Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sein
sollen. Mit den Leistungsbeschreibungen wird die Grundlage für die Erstellung eines
Werbekonzeptes durch die Bieter im Verhandlungsverfahren vorgegeben.
Leistungsbeschreibung für Kultur- und Eigenwerbung (Februar 2014 – Mai
2015)
Mit der Neuausschreibung sollte auch weiterhin die Kulturszene der Stadt durch
rabattierte Werbekontingente (kostenlose Bereitstellung von Werbeflächen)
unterstützt werden. Dabei wird eine Werbung auf den der Stadt zur Verfügung
gestellten Werbeflächen angestrebt. Insbesondere sollen Veranstaltungen der Stadt
bzw. Veranstaltungen, die in Kooperation mit der Stadt stattfinden, Werbung für
Eigenbetriebe der Stadt, Werbung von Kultureinrichtungen, die städtisch gefördert
werden, sowie Anbieter der freien Szene, wie soziokulturelle Zentren, Festivals und
Galerien, Berücksichtigung finden.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
27.05.2015
Auch sollte die Werbemöglichkeit für Kampagnen der Stadtverwaltung ermöglicht
werden. Als Service für die Besucher der Stadt Leipzig sollte, wie bereits schon
heute, der Stadtplan in City-Light-Poster-Vitrinen ausgehängt werden. Die Standorte
sollten sich dabei aber nur auf die Innenstadt, die Neue Messe und die
Ausfallstraßen begrenzen.
3.7
Werbekonzept
Im Rahmen des Stadtratsbeschlusses RBV-1687/13 vom 19.06.2013 ging die
Verwaltung davon aus, dass ein vollständiges Werbekonzept als Grundlage des
Ausschreibungsverfahrens erarbeitet werden muss.
Dies hat sich nach Einbeziehung der Fach- und Rechtsberatung als nicht zutreffend
herausgestellt.
Vielmehr werden zur Vorbereitung der Ausschreibung in der Anfangsphase des
Vergabeverfahrens nur die wesentlichen Randbedingungen zusammengestellt, die
Voraussetzung für das Verhandlungsverfahren sind und den möglichen
Gesamtumfang darstellen. Dies dient auch als Grundlage zur Einschätzung der
potenziellen Bewerber.
Erst im weiteren Verfahren erstellen die Bieter auf der Grundlage der zu
konkretisierenden Vorgaben der Stadt mit ihrem Angebot ein entsprechendes
Werbekonzept
für Leipzig,
das
dann
auch
innovative
Ideen
und
Ausstattungsvorschläge beschreibt. Über die vorgelegten Inhalte – das
Werbekonzept – wird dann im Detail verhandelt.
Für dieses durch die Bieter im Verfahren zu erstellende Werbekonzept sind nicht nur
die konkreten Vorgaben der Werbeträgerarten im Werbeträgerportfolio sondern auch
die Leistungsbeschreibungen Grundlage. Hierzu sind insbesondere Aussagen zum
Design, Betrieb und Technik entsprechend dem heutigen Stand auf dem
Werbesektor zu erarbeiten, die im Grundansatz den derzeitigen Standard
widerspiegeln.
Neben den FGU, die zu einem Großteil mit Werbeanlagen ausgestattet sind und
damit immer noch im Zusammenhang mit einer Werbekonzession zu sehen sind,
wurden weitere Sachleistungen, wie die Eigen- und Kulturwerbung, aufgenommen.
Hierbei war es wichtig, die Kulturwerbung im heutigen Umfang auch ab 2017 für die
Kultureinrichtungen der Stadt zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang ist noch zu klären, wer ab dem 01.01.2017 das gesamte
Kontingent für rabattierte Eigen- und Kulturwerbung unter den Kultureinrichtungen
verteilt. Dies war bisher nicht Gegenstand dieses Verfahrens und muss nach
Beendigung des Ausschreibungsverfahrens und mit Abschluss der Neuverträge
festgelegt werden.
3.8
Weiterer Ablauf des Verfahrens bis zur Vergabe
Zur Sicherung des zeitlichen Vorlaufs bis zur Vergabeentscheidung wurde Phase 1
(europaweite Bekanntmachung) bereits durchgeführt.
Die Prüfung der Interessenbekundungen erfolgt derzeit.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
27.05.2015
Erst nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und Feststellung der Eignung der
Interessenten kann ein Versand der Vergabeunterlagen zur Erstellung des ersten
Angebotes an geeignete Bieter erfolgen.
Alle
weiteren
Inhalte
sollen
in
der
Arbeitsgruppe
(„Leitungsgruppe
Werbekonzession“) bestehend aus Verwaltung und Stadträten diskutiert und für das
weitere Agieren empfohlen werden (siehe Punkt 3.5).
Dazu gehören insbesondere
• Werbeträgerportfolio (hierzu
Vorlage),
• Leistungsbeschreibung,
• Standortverzeichnisse und
• Vertragsentwurf.
Stadtratsbeschluss
mit
der
vorliegenden
Auf dieser Grundlage erstellen die geeigneten Bieter ihr Angebot, welches ein
Werbekonzept für die Stadt Leipzig sowie möglicherweise Änderungsvorschläge
beinhaltet.
Die anschließenden weiteren Verhandlungen münden in der Übergabe der
endgültigen Ausschreibungsunterlagen, die nach Bestätigung durch die
Leitungsgruppe Werbekonzession nochmals an die Bieter zur Abgabe eines
endgültigen Angebotes versandt werden.
Dazu sollte die Leitungsgruppe Werbekonzession etwa 14-tägig tagen, um die
Zwischenergebnisse der Verwaltung zu bewerten und die Empfehlungen für die
nachfolgenden Schritte zu treffen.
Die endgültigen Angebote werden im Vergabevorschlag für den Stadtratsbeschluss
zusammengefasst.
Der Abschluss des Verhandlungsverfahrens ist spätestens Ende Dezember 2015
bzw. Anfang Januar 2016 vorgesehen. Erst nach Unterzeichnung der Verträge
werden die Neukonzessionäre die notwendigen Schritte für die Investitionen
veranlassen. Ziel muss es aber sein, einen möglichst großen Zeitvorlauf zu schaffen,
um das dringend benötigte logistische Jahr für die Neukonzessionäre sicherzustellen.
4. Überleitung der bestehenden Verträge
In den bestehenden Verträgen sind unterschiedliche Festlegungen zum Ende der
Vertragslaufzeit getroffen.
Vertrag mit JCDecaux Deutschland GmbH
Vertragliche Formulierung bei Beendigung des Vertrages:
„Endet das Vertragsverhältnis durch Kündigung der Stadt, ist das
Unternehmen zum Abbau der bestehenden Anlagen verpflichtet. Die
Wiederherstellung der jeweiligen Grundstücke obliegt demjenigen, der den
Vertrag gekündigt hat.“
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Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
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Verhandlung:
Am 09.01.2015 fand ein Abwicklungsgespräch mit JCD im Verkehrs- und Tiefbauamt
statt. In diesem Gespräch sollte in Erfahrung gebracht werden, ob JCD bereit ist, die
Spritzschutzgeländer und diverse Glasscheiben am Hauptbahnhof und
Augustusplatz an die Stadt zu übertragen/zu verkaufen.
Ergebnis:
JCD machte im Gespräch deutlich, dass es nicht zur Firmenphilosophie gehört,
Werbeanlagen bei Beendigung eines Vertrages zu verkaufen. Gleichzeitig wurde
gegenüber der Stadt bekräftigt, dass JCD für den Fall, dass sie nicht der
Neukonzessionär werden, innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsende alle
Werbeanlagen in Leipzig abbauen wird.
Vertrag mit DSM Deutsche Städte Medien GmbH
Vertragliche Formulierung bei Beendigung des Vertrages:
„Die bei Vertragsbeginn vorhanden gewesenen und die während der
Vertragslaufzeit neu hinzugekommenen Werbeträger gehen bei Beendigung
des Vertragsverhältnisses auf Verlangen der Stadt gegen eine angemessene
Entschädigung in deren Eigentum über. Andernfalls sind sämtliche
Werbeträger binnen sechs Wochen nach Vertragsende zu entfernen.“
Verhandlung:
Am 16.01.2015 wurde sich mit DSM in einem Überleitungsgespräch zu den
Vertragsklauseln bei Beendigung des Vertrages verständigt. Gleichfalls erging der
Hinweis von Seiten der Stadt, dass alle Verträge für Werbung entsprechend des
Vertrages gegenüber Dritten durch DSM zum 31.12.2016 zu kündigen sind. Im
Gespräch gab die DSM zu bedenken, dass ein Neukauf von Litfaßsäulen untypisch
im Verfahren einer Neuausschreibung von Werberechten ist und eher ein Umbau von
vorhandenen Litfaßsäulen üblich sei, was besonders Auswirkung auf das zu
erwartende Entgelt hat. Daher bat die Stadt im Nachgang mit Schreiben vom
11.02.2015 DSM, ein Angebot für den Kauf der 465 Litfaßsäulen zu unterbreiten.
Ergebnis:
DSM hat der Stadt ein Angebot für die vorhandenen 465 Litfaßsäulen in Höhe von
ca. 190.000 EUR unterbreitet.
Es wäre eine Option, diese Säulen als Stadt käuflich zu erwerben und mit
Neuvergabe dem künftigen Konzessionär durch Verkauf zur Verfügung zu stellen.
Die rechtliche und wirtschaftliche Prüfung dazu erfolgt derzeit.
Der Vorteil für den künftigen Konzessionär würde ggf. darin bestehen, dass er für die
Kalkulation seines Angebotes keine Neuinvestition sondern nur den Kaufpreis für die
Säulen kalkulieren muss und mit Beginn des Konzessionsvertrages unmittelbar mit
der Vermarktung der Werbeflächen beginnen kann.
Nach Vorlage des Prüfergebnisses erfolgt die abschließende Entscheidung dazu.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
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5. Werbefremde Leistungen
Bei der Aufnahme von Sachleistungen war darauf zu achten, dass werbefremde
Leistungen nicht mehr Bestandteil einer Werbekonzession sein dürfen. Eine
Konzession definiert sich darüber, dass die Gegenleistung für die Erbringung einer
Dienstleistung in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht, sei es ohne
oder zuzüglich der Zahlung eines Entgeltes.
Als werbefremde Leistungen sind in den heutigen Verträgen 1.800 m
Spritzschutzgeländer und 18 öffentliche Toilettenanlagen (Anlage 4) geregelt, die
künftig nicht mehr Bestandteil einer Werbekonzession sein dürfen.
5.1
Zukünftiger Umgang mit öffentlichen Toilettenanlagen
Für derzeit 18 Standorte öffentlicher Toilettenanlagen, die im JCD-Vertrag enthalten
sind, werden im städtischen Haushalt jährlich 70.000 Euro Unterhaltungsmittel
veranschlagt. In welcher Höhe daraus eine Entgeltminderung resultiert, lässt sich
nicht beziffern.
In der Arbeitsgruppe Toiletten wurde zunächst der Bedarf an öffentlichen Toiletten ab
2017 ermittelt, der nötige Ausstattungs- und Gestaltungsgrad festgelegt und eine
mögliche Finanzierung diskutiert.
Die Auswertung der heutigen Benutzerzahlen ergab, dass künftig 17 Toiletten an
zum Teil jetzigen aber auch neuen Standorten im Stadtgebiet notwendig werden.
Dabei sind zwei neue Standorte auf P&R-Plätzen sowie fünf neue Standorte in
Parkanlagen der Stadt Leipzig vorgesehen.
An 10 bestehenden Standorten ist ein Ersatz in 2017 vorzusehen. Weiterhin ist die
Bewirtschaftung von zwei weiteren Toiletten auf P&R-Plätzen einzubeziehen, die
schon 2016 über ein gefördertes Projekt errichtet werden können.
Die jetzigen Toilettenstandorte der Firma JCD dienten nicht nur den Bürgern der
Stadt, sondern wurden auch von LVB-Fahrern an Haltestellenendpunkten genutzt.
Die Standorte, die weitestgehend von den LVB-Fahrern genutzt wurden, sollen
künftig durch eine eigene Toilettenanlage der LVB (vier Toilettenanlagen) ersetzt
werden.
Es wurde weiterhin herausgearbeitet, dass die Standorte im Innenstadtbereich ein
hochwertigeres Design haben sollten als in den Parkanlagen der Stadt. Gleichfalls
wurde festgehalten, dass die Toilettenanlagen behindertengerecht nach den
derzeitigen DIN-Vorschriften auszustatten sind und somit allen Bürgern einen
Zugang zu einem Toilettentyp zu ermöglichen. Gleichfalls sollte ein Münzautomat
vorgesehen werden, um einen kleinen Anteil an den Nebenkosten zu erwirtschaften.
Nach einer durchgeführten Marktsondierung stellte sich heraus, dass es wenige
Firmen auf dem Sektor der Herstellung und Bewirtschaftung von Toilettenanlagen
gibt.
Im Ergebnis dessen lassen sich zwei Finanzierungsmodelle ableiten:
Variante A:
Leasing mit Reinigung von 17 Toilettenanlagen
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Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
27.05.2015
Hier ist eine vertragliche Regelung für 10 Jahre denkbar.
Kosten für 10 Jahre ca. 6,6 Mio EUR
Vorteil
•
nach 10 Jahren kann mit Ausschreibung
Standorte/Toilettenanlagen erfolgen.
der
Aufbau
neuer
Nachteil
• sehr hoher Kostenfaktor für die Stadt
• die Stadt partizipiert nicht von der Abschreibung der Anlagen
Variante B:
Kauf mit Reinigung von 17 Toilettenanlagen
Dieses Paket beinhaltet den
Reinigungsleistung für 10 Jahre.
Erwerb
der
Toilettenanlagen
mit
einer
Kosten Kauf: ca. 1,7 Mio EUR
Reinigung 10 Jahre: ca. 3 Mio EUR
Kosten für 10 Jahre ca. 4,7 Mio EUR
Vorteil
• Kosten sind geringer als beim Leasing
• Stadt partizipiert von der Abschreibung
• ein Abbau und wieder Aufbau im Stadtgebiet ist problemloser
Nachteil
• die Stadt muss für alle Reparaturen, die mit dem Betrieb und der Technik
in Zusammenhang stehen, selbst aufkommen,
• Kosten dafür sind gegenwärtig nicht bekannt.
Die Finanzierung von Kauf und Reinigung der Toiletten sollte über das zu erwartende
Entgelt aus der Werbekonzession erfolgen.
Dem Stadtrat wird Variante B vorgeschlagen.
5.2
Künftiger Umgang mit Spritzschutzgeländern an Haltestellen
Einen großen Anteil an werbefremden Leistungen stellen auch die
Spritzschutzgeländer auf den Haltestelleninseln dar. Das Eigentum dieser
Spritzschutzgeländer splittet sich derzeit in Eigentum des Vertragspartners JCD
(1.800 m) und der Stadt (ca. 1.300 m).
Ab 2017 müssen die Spritzschutzgeländer der Firma JCD ausgetauscht werden.
Diese Notwendigkeit eröffnet der Stadt eine große Möglichkeit. Durch die
Vermengung werbefremder Leistungen in einer Werbekonzession ist es einem
Konzessionär möglich, massiv in ein künftiges Ausschreibungsverfahren
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
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einzugreifen. Schließlich stellt jede werbefremde Leistung, auf die die Stadt
angewiesen ist, ein Drohpotential dar, wie es gegenwärtig der Fall ist.
Daher ist es Ziel, diese Erpressbarkeit der Stadt in Hinblick auf derartige Leistungen
zu minimieren. Bei der gesamten Betrachtung ist beim derzeitigen Stand der Technik
davon auszugehen, dass derartige Spritzschutzgeländer eine Abschreibungsdauer
von 25 Jahren aufweisen. Somit hat die Stadt mit der jetzigen Ausschreibung auch
die Möglichkeit, einen ständigen Wechsel von Geländern zu unterbinden.
Gerade unter diesen Gesichtspunkten sollten deshalb die Spritzschutzgeländer aus
der Werbekonzession herausgelöst werden.
Hierfür waren die Kosten für den Kauf, den Einbau und die Reinigung von
Spritzschutzgeländern zu ermitteln. Im Ergebnis müssen für Kauf und Einbau von
1.800 m Spritzschutzgeländer ca. 350.000 EUR aufgewendet werden.
Da die Umsetzung nicht in einem Jahr erfolgen kann, sind die Kosten ggf. auf zwei
Jahre aufzusplitten. Eine genaue Festlegung, welche Haltestellen in den jeweiligen
Jahren umgerüstet werden sollen, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht bestimmt
werden. Die Umrüstung ist dabei an den Umbau der FGU auf den Haltestellen
gekoppelt und erfolgt in dem logistischen Jahr.
Um keine Abstriche an der Wartung und damit an der Sauberkeit an den Haltestellen
hinnehmen zu müssen, sind entsprechende Leistungen zusätzlich zu beauftragen.
Die Prüfung der Vergabe derartiger Leistungen ist noch nicht abgeschlossen.
6. Anträge aus dem Stadtrat im Zusammenhang mit der künftigen
Werbekonzession
Zur zurückgezogenen Vorlage DS-00741/14 „Europaweite Ausschreibung der
Außenwerberechte der Stadt Leipzig (Außenwerbekonzession)“ wurden im Verfahren
Änderungsanträge gestellt. Diese sollen nachfolgend betrachtet werden.
Änderungsantrag 002/Die LINKE
1. Die Vergabeentscheidung ist durch den Stadtrat in geschlossener Sitzung
nach Durchführung des Vergabeverfahrens bis zum 31.12.2015 zu treffen.
Aus den v.g. Ausführungen wird bereits deutlich, dass dieser Zeitpunkt auf Grund
des noch anstehenden Verfahrens nicht vor Januar 2016 erfolgen kann.
2. Nachstehende Absätze werden wie folgt ergänzt:
Design
Die zur Aufstellung vorgesehenen Werbeträgerarten des zu
bezuschlagenden Bieters sind standortneutral unter Bezugnahme auf die
vorgesehenen Standortumgebungen in Farbe, Design und Abmessungen im
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau in geschlossener Sitzung vor
Stadtratsbeschluss zur Vergabeentscheidung vorzustellen.
Ersatzweise zu den bisherigen nach historischem Vorbild nachgestalteten
für Leipzig typischen und stadtbildprägenden quadratischen City-LightSäulen erwartet die Stadt Angebote zur Aufstellung von kreativ
weiterentwickelten City-Light-Säulen ohne drehbare Werbebauteile, die im
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
27.05.2015
Design dem großstädtischen Ambiente gerecht werden.
Die Anzahl der Litfaßsäulentypen sollte auf zwei beschränkt sein und sich
ebenfalls in einer zurückhaltenden Gestaltung ohne überdimensionale
Auskragung der Abdeckung an den seit Jahrzehnten in Leipzig befindlichen
orientieren.
Hier wurde sich innerhalb der Verwaltung auf die bereits im öffentlichen Raum
dominierende Farbe geeinigt. Schließlich soll durch die Vorgaben im Design eine
Vereinheitlichung unter den Werbetypen erreicht werden, damit die Exklusivität
gegenüber anderen Werbefirmen ab 2017 begründbar wird.
Bei dem Werbeelement City-Light-Säulen (CLS) wurden umfassende Einschnitte
gefordert. Diese Forderung kann nicht umgesetzt werden, da dies negative
Auswirkungen auf das Entgelt der Stadt und auf die Werbewirksamkeit der Standorte
zur Folge hätte. Gleichfalls würde das zwangsläufig eine Reduzierung der Anzahl der
dringend benötigten FGU nach sich ziehen, da die Refinanzierung der FGU auch
durch die CLS erfolgt.
Anlage 1: Werbeträgerportfolio
Außer in Fußgängerzonen bedürfen die Standorte digitaler Werbeträger einer
Zustimmung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Bau. Standorte
digitaler Werbeträger orthogonal oder diagonal zu Fahrbahnen in Straßen sind
ausgeschlossen.
Digitale Werbeträger, die quer oder diagonal zur Fahrbahn in Straßen stehen,
können grundsätzlich aus nachfolgenden Gründen nicht ausgeschlossen werden.
Eine Zustimmung zu Standorten für digitale Werbeträger erfolgt grundsätzlich in
Abstimmung und unter Einbeziehung der zuständigen Fachämter.
Die Verwaltung hat im Zuge der Zulassung von digitaler Werbung konkrete
Parameter erarbeitet, die gleichfalls Bestandteil der Leistungsbeschreibung sind.
Dabei sind schnell wechselnde Bilder oder Videoclips aufgrund dieser Parameter
bereits ausgeschlossen. Gleichfalls ist die Erlaubniserteilung für diese Standorte
immer eine Einzelfallentscheidung, die nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben
geprüft werden muss. Dazu gehört u. a. auch die Einhaltung von Abstandsflächen.
Somit schränken nicht nur die erarbeiteten Parameter sondern auch die gesetzlichen
Bestimmungen die Art und Weise der Positionierung solcher Anlagen ein.
Änderungsantrag 003/Stadtrat M. Weber
Es wird ein neuer Beschlusspunkt 3 hinzugefügt:
Die Ausschreibung umfasst die Errichtung von „Bürger-Litfaßsäulen“ an
mindestens fünf exponierten Standorten in Leipzig. Dazu werden folgende fünf
Standorte vorgeschlagen:
•
•
•
•
Karl-Heine-Str. in Höhe Merseburger Straße
Karl-Liebknecht-Str. in Höhe Südplatz
Stuttgarter Allee in Höhe Grünauer Welle
(Neu) Lindenauer Markt
20/22
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Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
•
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(Neu) Eisenbahnstr/Thümmelstr. (Rabet)
Diese Litfaßsäulen werden durch den zukünftigen Werbevertragspartner
errichtet und gewartet und sind durch die Bürgerinnen und Bürger nichtkommerziell frei nutzbar.
Das bedeutet für den Neukonzessionär im Umkehrschluss, dass er hier eine
Investition tätigen muss, die für ihn nur Kosten verursacht. Denn auch eine
Litfaßsäule muss ständig gewartet, mind. einmal jährlich geschält werden und
zusätzlich müssen Kontrollen über den Inhalt auf den Litfaßsäulen erfolgen. Hierzu
ist außerdem anzumerken, dass dann niemand mehr Einfluss auf den Inhalt der
Informationen auf diesen Säulen hat. Auch die Strafverfolgung, wenn dieses Medium
für diskriminierende, rechts- oder linksgerichtete bzw. staatsfeindliche Äußerungen
missbraucht wird, muss gewährleistet werden. Es ist kaum vorstellbar, hierfür einen
Konzessionär zu gewinnen, der diese Verantwortung Dritter übernimmt, abgesehen
von den zusätzlichen Kosten, die er gegenüber der Stadt geltend machen wird und
damit zwangsläufig das zu erwartende Entgelt mindern und ggf. die Sachleistungen
im Bereich Kulturwerbung reduzieren wird.
Alternativ müssten die beschriebenen Sachverhalte
übernommen werden. Dies ist nicht leistbar.
durch
die
Verwaltung
Unter diesen Gesichtspunkten kann die Einrichtung der Bürger-Litfaßsäulen nicht
erfolgen.
Änderungsantrag 004/Stadträtin U. E. Gabelmann
Als neue Beschlusspunkte werden eingefügt:
1. Grundlage der Ausschreibung ist das Werbekonzept der Stadt Leipzig.
2. Das Konzept wird bis Ende des II. Quartals 2015 erstellt und dem Stadtrat
zur Beratung und Abstimmung vorgelegt.
3. Das Konzept trifft unter anderem Aussagen zu Standorten, WerbeträgerArten, baulichen Gegebenheiten, Wartung und Reparatur der Werbeträger
sowie Datenschutz.
4. Alter BP 1
5. Werbeträger, die nicht mehr im auszuschreibenden Werbeträgerportfolio
aufgeführt werden, jedoch eine Mehrwert für die Bevölkerung besitzen
(Uhren, Litfaßsäulen mit Sitzmöglichkeit etc.) werden in den Besitz der Stadt
Leipzig übernommen und beispielsweise für Kulturwerbung oder Street-Art
genutzt.
6. Alter BP 2
Die Litfaßsäulen mit Sitzgelegenheiten werden derzeit durch JCD betrieben. Der
Werbepartner stimmte einem Verkauf seiner Werbeelemente an die Stadt nicht zu.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Ausschreibungsverfahren Werbekonzession
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Die Einschätzung, dass die Uhren für die Bevölkerung einen Mehrwert darstellen
wurde durch die Änderung der Bekanntmachung bereits umgesetzt und die Lose um
20 Uhren erweitert. Ein Ankauf von Uhren sollte durch die Stadt nicht erfolgen, da
das Know-how bei der Stadt für die Betreibung nicht vorhanden ist, denn dieses
Werbemedium ist eine hochwertige technische Anlage, die ständig gewartet und
überprüft werden muss. Die Kosten dafür sind zudem nicht bekannt.
7. Zusammenfassung der Beschlussvorschläge
Als Grundlage für das weitere Verhandlungsverfahren sollte nach Abstimmung in der
Leitungsgruppe Werbekonzession das Werbeträgerportfolio mit zugehörigen
Leistungsbeschreibungen bestätigt werden. Daher wird ein Beschluss des Stadtrates
dazu angestrebt, auch wenn dieser möglicherweise zeitlich nach der Fortsetzung des
Verhandlungsverfahrens liegt. Aus diesem Grund werden folgende Beschlusspunkte
vorgeschlagen:
1. Der Stadtrat nimmt den Stand der Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV-1687/13
vom 19.06.2013 zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat stimmt der Bildung der nicht-öffentlichen Leitungsgruppe
Werbekonzession sowie der Übernahme der unter Punkt 3.5 beschriebenen
Aufgabe zu.
3. Das Werbeträgerportfolio wird als Grundlage für das Verhandlungsverfahren
bestätigt.
4. Der Stadtrat nimmt den Umgang mit werbefremden Leistungen zur Kenntnis.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Kauf von Toilettenanlagen so
vorzubereiten, dass diese zum 01.01.2017 zur Verfügung stehen können. Dafür
ist eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten.
6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Kauf von Spritzschutzgeländern für
ÖPNV-Haltestellen so vorzubereiten, dass diese zum 01.01.2017 zur Verfügung
stehen können. Dafür ist eine entsprechende Beschlussvorlage zu erarbeiten.
Anlagen:
Anlage 1
Werbeträgerportfolio
Anlage 2
schematische Darstellung der Arbeitsschritte
Anlage 3
Gegenüberstellung - Losaufteilung
Anlage 4
Übersichtsplan Toiletten
22/22
Anlage 1: WERBETRÄGERPORTFOLIO
City-Light-Board (CLB)/Mega-Light (ML)
als Wandmontage oder auf Monofuß bzw. kleinen
Ständerfüßen:
-> Hinterleuchtete Plakate (18/1-Format), zwei (2)
Seiten möglich, Wechslervorrichtung, die in
der Praxis bis zu drei (3) Plakate je Werbeträgerseite ermöglicht
-> Standardformat
-> Kampagnenwerbung
Digitales City-Light-Board (dCLB)/Mega-Light (dML)
als Wandmontage oder auf Monofuß:
-> Digitale Werbefläche (18/1-Format).
-> Standardformat, Baugröße wie City-LightBoard/Mega-Light, Beginn der Markteinführung
-> Kampagnenwerbung
-> Von der Maximalanzahl an möglichen CLB/ML wird
eine begrenzte Anzahl als dCLB/dML gestattet
1
Anlage 1: WERBETRÄGERPORTFOLIO
City-Star
auf Monofuß:
-> Beleuchtete geklebte Plakate (18/1-Format,
gleiche Bauform wie City-Light-Boards/MegaLights), zwei (2) Seiten möglich
-> Standardformat
-> Kampagnenwerbung
Alternativ am gleichen Standort ein City-Light-Board/
Mega-Light mit Monofuß, auch digital.
Großfläche:
-> Un- und beleuchtetet geklebte Plakate (18/1Format), zwei (2) Seiten möglich
-> Standardformat
-> Kampagnenwerbung auch als Allgemeinstelle
bzw. für Dauerwerbung
Alternativ am gleichen Standort ein City-Light-Board/
Mega-Light ohne Monofuß auf kleinen
Ständerfüßen.
2
Anlage 1: WERBETRÄGERPORTFOLIO
City-Light-Poster-Vitrine (auch digital)
ebenso als Wandmontage und im Fahrgastunterstand:
-> Siehe auch Stadtinformationsanlage
-> Hinterleuchtete Plakate (4/1-Format),
Wechslervorrichtung (ermöglicht bis zu drei (3)
Plakate je Werbeträgerseite
-> Standardformat
-> Kampagnenwerbung (selten Dauerwerbung)
Digitale City-Light-Poster-Vitrine
als Wandmontage oder auf Monofuß:
-> Digitale Werbefläche (nicht exakt 4/1-Format)
-> Bauart- und marktbedingt noch kein
Standardformat, Beginn der Markteinführung
-> Kampagnenwerbung
-> Von der Maximalanzahl an möglichen CLP-Vitrinen
wird eine begrenzte Anzahl als dCLP-Vitrinen
gestattet
3
Anlage 1: WERBETRÄGERPORTFOLIO
Stadtinformationsanlage:
-> Siehe auch City-Light-Poster-Vitrine
-> Hinterleuchtete Plakate (4/1-Format),
Wechslervorrichtung (ermöglicht bis zu drei (3)
Plakate je Werbeträgerseite)
-> Standardformat
-> Kampagnenwerbung (selten Dauerwerbung), als
Stadtinformationsanlage mit „stehenden“ Plakaten,
z.B. Stadtpläne
City-Light-Säule (drehend):
-> hinterleuchtete Plakate in 3 x 8/1- bzw. 6 x 4/1Format, gemischte Belegung möglich,
z. B. 1 x 8/1- und 4 x 4/1-Format
-> Standardformat
-> Kampagnenwerbung
4
Anlage 1: WERBETRÄGERPORTFOLIO
Litfaßsäule (Allgemeinstelle):
-> Werbeträger mit unterschiedlichem Durchmesser
für geklebte Kleinst- und Kleinformate,
klassischer Kulturwerbeträger
-> jeweils Standardformate (Klebespiegel)
-> Kultur- und Eigenwerbung,
Veranstaltungswerbung
Litfaßsäule (Kulturwerbung):
-> Werbeträger mit 1,30 m Durchmesser
für geklebte Kleinst- und Kleinformate,
klassischer Kulturwerbeträger
-> jeweils Standardformate (Klebespiegel)
-> Kultur- und Eigenwerbung,
Veranstaltungswerbung
Litfaßsäule (Ganzstelle):
-> ganzheitlich geklebtes Motiv (zwei bis drei
gleiche Motive)
-> Standardformat
-> Kampagnenwerbung auch Dauerwerbung
5
Anlage1 : WERBETRÄGERPORTFOLIO
Kandelaberwerbung (als Hinweis-/Dauerwerbung):
-> Zwei (2) Seiten
-> Kein Standardformat
-> Nicht hinterleuchtet
Hotelwegweisung:
-> Speziell in Leipzig betriebenes
zielgruppenorientiertes standardisiertes
Wegeleitsystem
6
Anlage 1: WERBETRÄGERPORTFOLIO
Fahrgastunterstand-Branding
-> Mit Folien beklebter Fahrgastunterstand (kein
Standardformat), wie an Straßenbahnen und
Bussen
-> Kurzzeitige Sonderaktion
-> Werbung im Werbemix
Uhr:
-> Hinweis-/Dauerwerbung z.B. für Food-Filialisten
-> Wandlung einzelner Standorte
z.B. in City-Light-Säulen und
Stadtinformationsanlagen
7
Anlage 1: WERBETRÄGERARTEN,
die ab 01.01.2017 wegfallen und ggf. durch höherwertige Werbeträgerarten standortabhängig
ersetzt werden
Gewerbehinweisanlagen
-> bisher 4 Standort geregelt, davon 2 vermarktet
City-Aufsteller:
-> im Stadtgebiet 19 Standorte vorhanden
1
Anlage 2
11. März 2014
Beginn des Verfahrens
Beauftragung der externen Beratung
März 2014 - Juni 2014
Analyse IST-Bestand der Werbeträger
Prüfung aller IST-Werbestandorte mit den gemeldeten und abgerechneten Standorten
20. Mai 2014
Kündigung der Altverträge zum 31.12.2016
18. Juni 2014
Ermittlung des Sättigungsgrades für Werbeanlagen in Leipzig durch den Fachberater
Mai 2014 - Dezember 2014
Beurteilung der IST-Werbestandorte auf Genehmigungsfähigkeit ab 01.01.2017
ämterübergreifende Prüfung nach Planungs-, Straßen- u. Straßenverkehrsrecht sowie Baurecht und Denkmalschutz
Juni 2014 - Juli 2014
Empfehlung Werbeträgerportfolio für Leipzig durch Fachberater
Ermittlung der Anzahl einzelner Werbeträgerarten für die Umsetzung der städtischen Ziele
Mai 2014 - April 2015
Aufstellung eines Vorschlages zum Werbeträgerportfolio mit möglichen Standorten für die Werbeträgerarten ab 2017
Entscheidung zum Werbeträgerportfolio durch den Stadtrat
Anlage 2
Februar 2014 - Mai 2015
Erarbeitung der Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Werbeträgerarten nach Design, Technik und Betrieb durch Mitwirkung der dafür gebildeten Arbeitsgruppen
04.04.2015 - Mai 2015
Bekanntmachung der Interessenbekundung
mit Auswertung der Interessenbekundungen sowie Ermittlung von geeigneten Bietern
Juni 2015 - Juli 2015
Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebotes
Übergabe der Ausschreibungsunterlagen an geeignete Bieter
August 2015 - September 2015
Verhandlungen zu abgegebenen indikativen Angeboten mit Auswertung des vorgeschlagenen
Werbekonzeptes der Bieter
Oktober 2015
Aufforderung zur Abgabe von bindenden Angeboten
November 2015 - Dezember 2015
Auswertung der Angebote und Erarbeitung der Vergabevorschläge
Prüfung der Verfahrensakten durch das Rechnungsprüfungsamt
Januar 2016 - Februar 2016
Bestätigung der Vergabevorschläge durch den Stadtrat
Beeendigung des Verfahrens mit Unterzeichnung der neuen Verträge
Anlage 3
jetzige Werbeverträge
neue Konzessionen
Losaufteilung
800.000 EUR Entgelt Überschuss
Steigerung des Entgeltes
alle Lose
502 Fahrgastunterstände mit
Werbung
670 Fahrgastunterstände mit
Werbung
Los 1
65 City-Light-Board/Mega-Light
302 City-Light-Poster- Vitrinen
58 City-Light-Säulen
70 City-Light-Board/Mega-Light
300 City-Light-Poster-Vitrinen
78 City-Light-Säulen
Los 1
Los 1
Los 1
463 Litfaßsäulen (geklebt)
432 Litfaßsäulen (geklebt)
Los 2
18 Kultursäulen (geklebt)
16 Kultursäulen (geklebt)
Los 2
11 City-Star-Anlagen
10 City-Star-Anlagen
Los 1
119 Großflächen
54 Großflächen
Los 1
454 Kandelaberschilder
bis 600 Kandelaberschilder
Los 3
172 Hotelwegweisungen
unbegrenzt
Los 3
20 Uhren
20 Uhren
Los 4
19 City-Aufsteller
fällt weg
70 Stadtpläne
25 Stadtpläne
18 Toiletten
1.800m Spritzschutz
Los 1
Finanzierung über
Entgelteinnahmen
Finanzierung über
Entgelteinnahmen
diverse Leistungen für Eigen- und
Kulturwerbung
soll im selben Umfang erhalten
bleiben
356.700 EUR Stromkosten, die von der
Stadt gezahlt werden
0 EUR – künftig der Konzessionär
16.800 EUR Stromanschlusskosten,
die von der Stadt gezahlt werden
0 EUR – künftig der Konzessionär
Los 1 und
Los 2
Anlage 4 - Übersicht
Nr.
Standorte
Bestand
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
Schillerstraße
Siegfriedstr.
M.-Luther-Ring
Goethestraße
W.-Liebknecht-Platz
Riemannstraße
Elisabethstraße
Augustusplatz
Oper
Stuttgarter Allee
Clara-Zetkin-Park
Waldzieststraße
Waldplatz
Lotterstraße
Windmühlenstraße
Paunsdorfer Allee
A.-Nitzsche-Straße
Rabensteinplatz
Neue Messe (über ZVNL)
Völkerschlachtdenkmal
Schönauer Ring (über ZVNL)
Lausen
Duft- und Tastgarten – Friedenspark
Richard-Wagner-Hain
Johannapark
A.-Bretschneider-Park
Palmengarten
Seite 1
P&R
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
x
x
x
x
x
x
x
x
nur LVB
Nutzer
x
1
1
1
1
1
1
1
1
10
17
Gesamt:
neu
1
1
1
1
1
5
2
Anlage 4 - Übersicht
Abbau
1
1
1
1
Seite 2
19
26
neu
12
5
16
7
13
4
24
neu
9
8
14
27
neu
3
25
neu
18
1
15
6
23
neu
11
21
10
20
17
22
2
Legende
Stadt_Leipzig
LVB
Abbau
Stadt Leipzig - Verkehrs- und Tiefbauamt
Übersichtskarte
Toilettenstandorte
Bearbeiter :
Datengrundlage :
Stand :
Abteilung Straßenverwaltung 66.05
Straßendokumentation
31.12.2014
Kartengrundlage :
Stand :
Herausgeber :
DSK 25
31.12.2012
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. VI-DS-01426 vom 17.06.2015
Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.2015
Beschluss- Nr. VI-DS-01426
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Europaweite Ausschreibung der Außenwerberechte der Stadt Leipzig
(Außenwerbekonzession) – Stand des Verfahrens und Beschluss von
Ausschreibungsunterlagen
Stand vom 26.11.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Derzeit werden alle Entscheidungsfaktoren zur Erstellung einer Vorlage zusammengetragen.