Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1039199.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
16.09.15, 12:00
Aktualisiert
05.02.16, 15:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01861
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Betriebsausschuss Stadtreinigung
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis
31.12.2014 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird gemäß Anlage zu
Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 873.405,42 wird in die Rücklagen wie folgt eingestellt:
- 556.811,68 € in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung
- 181.947,80 € in die Rücklage für Investitionen Straßenreinigung, Winterdienst und
Papierkorbentsorgung
- 134.645,94 € in die Rücklage für Investitionen Grünanlagen
3. Der Ausgleich des Verlustes aus dem Betriebszweig Winterdienst in Höhe von € 294.640,60
durch die Stadt Leipzig wird entsprechend Begründung zur Vorlage, S. 3 und 4 beschlossen.
4. Im Jahresabschluss 2015 der Stadt Leipzig ist eine Rückstellung für den Verlustausgleich
(Winterdienst) in Höhe von € 294.640,60 zu bilden.
Die über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von € 294.640,60 gem. § 79 (1)
SächsGemO für den Verlustausgleich 2014 des städtischen Eigenbetriebes Stadtreinigung
Leipzig zur Bildung einer Rückstellung im PSP-Element „Winterdienst“ (1.100.54.5.2.01),
Sachkonto 4455 0000 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „1098600000unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“.
5. Nach dem Verlustausgleich durch die Stadt erfolgt die Einstellung des Betrages in die Rücklagen
wie folgt:
- 153.663,78 in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung
- 140.976,82 in die Rücklage für Rekultivierung/Nachsorge
6. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
294.640,60
1.100.54.5.2.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2016
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Der Jahresgewinn in Höhe von 873.405,42 Euro stellt sich in den einzelnen Sparten wie folgt dar:
Sparte
Bezeichnung
2014
581
Grünanlagenpflege
134.645,94
675
723
Straßenreinigung/Winterdienst/Papierkor
bsammlung
davon -Straßenreinigung
- Winterdienst
- Papierkorbsammlung
Abfallentsorgung
BgA Betriebsaufspaltung
Rekultivierung und Nachsorge
765
Toilettenanlagen
721
Vorjahr
134.370,63
-134.647,30 -908.163,43
146.902,80 494.981,55
-243.940,99-1.343.507,80
-37.609,11 - 59.637,18
499.647,88 846.444,73
210.827,58 281.749,99
140.976,82 157.533,84
21.954,50
15.150,86
873.405,42
527.086,62
Erläuterungen zu den einzelnen Sparten in Bezug auf die Verwendung des Jahresergebnisses:
Sparte 581 – Grünanlagenpflege
Die Grünanlagenpflege wird vollständig aus städtischen Mitteln finanziert. Der Gewinn der Sparte
Grünanlagenpflege in Höhe von 134.645,94 Euro wird der Rücklage für Investitionen Grünanlagen
zugeführt.
Sparte 675 – Straßenreinigung / Winterdienst / Papierkorbsammlung
Straßenreinigung:
In der Sparte Straßenreinigung wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 146.902,80 Euro
erwirtschaftet. Dieser setzt sich zusammen aus + 393.367,31 Euro kalkulatorischer Verzinsung,
sowie - 246.464,51 Euro Fehlbetrag aus der Sparte Straßenreinigung. Ein Teil des Ergebnisses aus
kalkulatorischer Verzinsung in Höhe von 181.947,80 Euro wird der Rücklage für Investitionen
Straßenreinigung / Winterdienst / Papierkorbsammlung zugeführt. Der Fehlbetrag aus der Sparte
Straßenreinigung in Höhe von 35.045,00 Euro (haushaltsfinanzierter Teil) wird aus dem Überschuss
der Sparte Winterdienst (ohne Anliegerpflichten) ausgeglichen. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe
von 211.419,51 Euro (gebührenfinanziert) wird durch die Gebührenzahler ausgeglichen und danach
der Rücklage für Investitionen Straßenreinigung / Winterdienst / Papierkorbsammlung zugeführt.
Winterdienst (incl. Winterdienst Anliegerpflichten):
Der Winterdienst wird vollständig aus städtischen Mitteln finanziert. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich
auf 243.940,99 Euro. Dieser setzt sich zusammen aus + 73.267,06 Euro Überschuss Winterdienst
sowie - 317.208,05 Euro Verlust aus Anliegerpflichten Winterdienst. Der Fehlbetrag aus den
Anliegerpflichten Winterdienst wird in Höhe von 22.567,45 teilweise aius dem Überschuss
Winterdienst (ohne Anliegerpflichten) ausgeglichen. Das verbleibende Defizit in Höhe von
294.640,60 Euro wird durch städtische Mittel im Jahr 2016 ausgeglichen.
Papierkorbentsorgung:
Der Verlust der Sparte in Höhe von 37.609,11 Euro wird in Höhe von 21.954,50 EUR durch
Überschüsse der Sparte Toilettenanlagen sowie in Höhe von 15.654,61 durch den Überschuss der
Sparte Winterdienst gedeckt.
Sparte 721 – Abfallentsorgung
Die Sparte Abfallentsorgung schließt mit einem Überschuss in Höhe von 710.475,46 Euro ab. Dieser
wird in Höhe von 556.811,68 Euro in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung eingestellt. Der
Restbetrag in Höhe von EUR 153.663,78 wird nach dem Verlustausgleich durch die Stadt ebenfalls
der Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung zugeführt.
Sparte 723 – Deponie
Der Betriebszweigüberschuss in Höhe von 140.976,82 Euro wird nach dem Verlustausgleich durch
die Stadt in voller Höhe in die Rücklage Rekultivierung / Nachsorge eingestellt.
Sparte 765 – Toilettenanlagen
Der Überschuss in Höhe von 21.954,50 Euro wird in voller Höhe zur anteiligen Deckung des
Verlustes in der Sparte Papierkorbentsorgung verwendet.
Ergebnisverwendung Eigenbetrieb Stadtreinigung
(nach Verlustausgleichszahlung durch die Stadt und Ausgleich durch
Gebührenzahler)
in TEU
Ergebnis
Grünanlagen
+134.6
Rücklage Investitionen Grünanlagen
-134.6
Straßenreinigung kalk. Verzinsung
Rücklage Invest./ Straßenreinigg./WD
+393.4
Straßenreinigung
Ausgleich durch Gebührenzahler
Ausgleich durch Winterdienst
-246.5
Winterdienst
Teilausgleich Verlust Straßenreinigung
Teilausgleich Winterdienst Anliegerpflichten
Teilausgeich Verlust Papierkorbentsorgung
Winterdienst Anliegerpflichten
Teilausgeich durch Winterdienst
Ausgleich durch Stadt Leipzig
Papierkorbsammlung
Teilausgleich durch Toilettenanlagen
-393,4
211.4
35.1
+73.3
-35.1
-22.6
-15.6
-317.2
22.6
294.6
-37.6
22.0
Teilausgeich durch Winterdienst
Toilettenanlagen
Verlustausgleich Papierkorbentsorgung
Verwendung
15.6
+22.0
-22.0
Abfallentsorgung
Rücklage Investition Abfallentsorgung
+653.8
BGA „Betriebsaufspaltung M.-L.-Str.“
Ausgleich Verlust BGA „Stadtw. DL“
Rücklage Investition Abfallentsorgung
+210.8
BGA „Stadtwirtschaftl. Dienstleistungen“
Ausgleich durch BGA „Betriebsaufspaltung“
-154.2
Deponie
Rücklage Rekultivierung / Nachsorge
+141.0
-653.8
-154.2
- 56.6
+154.2
-141.0
+873.4
-873.4
Rechtliche Verhältnisse
Die Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig wurde gemäß Beschluss des Stadtrates
der Stadt Leipzig vom 6. Dezember 2000 zum 1. Januar 2001 gegründet.
Der Eigenbetrieb wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes
wirtschaftliches Unternehmen - ohne eigene Rechtspersönlichkeit - der Stadt Leipzig geführt.
Durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Leipzig vom 22. Januar 2003 wurde dem Eigenbetrieb
rückwirkend zum 1. Januar 2003 die Aufgabe der Pflege und Bewirtschaftung der Grünflächen der
Stadt Leipzig einschließlich Straßenbäume, öffentlicher Spielplätze und Brunnen übertragen.
Der Eigenbetrieb ist im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter der Nummer HRA 13737
eingetragen.
Gegenstand des Eigenbetriebes gemäß Betriebssatzung
Aufgaben des Eigenbetriebes sind:
1. die Wahrnehmung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Leipzig
nach den abfallrechtlichen Bestimmungen obliegenden Pflichten zur Abfallentsorgung,
2. die zur Wahrnehmung der Straßenreinigung und des öffentlichen Winterdienstes im
Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Leipzig nach dem sächsischen Straßengesetz
obliegenden Pflichten zur Straßenreinigung,
3. die öffentliche Papierkorbentsorgung,
4. die Erarbeitung der Abfallwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgebührensatzung sowie der
Straßenreinigungs- und der Straßenreinigungsgebührensatzung,
5. die Gebührenlegung und Einzug der Gebühren für die Abfallwirtschaft und
Straßenreinigung,
6. die Rekultivierung und Nachsorge von ehemals von der Stadt Leipzig betriebenen
Deponien,
7. die Pflege und Bewirtschaftung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Leipzig sowie der
Straßenbäume, öffentlichen Spielplätze und öffentlichen Springbrunnen
Beteiligungen
Der Eigenbetrieb ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:
− Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) Anteil von 51 %
− Abfallverwertung Leipzig GmbH (AVL) Anteil von 30 %
Wirtschaftliche Verhältnisse
Der Eigenbetrieb führt sowohl hoheitliche als auch gewerbliche Tätigkeiten aus, die nach folgenden
Betriebszweigen gegliedert sind:
− Betriebszweig 581 Grünanlagen
− Betriebszweig 675 Straßenreinigung, Winterdienst, Papierkorbentsorgung
− Betriebszweig 721 Abfallentsorgung
− Betriebszweig 723 Deponienachsorge
− Betriebszweig 765 Betreuung Toilettenanlagen
− Betriebszweig 770 Verwaltung
− Betriebszweig 771 Technik
Grundlage für die Tätigkeit im öffentlichen, hoheitlichen Bereich der Abfallentsorgung und
Straßenreinigung bilden im Wirtschaftsjahr 2014 die folgenden Satzungen:
Abfallwirtschaftssatzung RBV-1829/13 vom 21. November 2013
Abfallwirtschaftsgebührensatzung RBV-1830/13 vom 21. November 2013
2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung RBV-1827/13 vom 21. November 2013
2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung RBV-1828/13 vom 21. November
2013
−
−
−
−
Dabei nimmt der Eigenbetrieb die Erhebung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren
eigenständig vor.
Die Stadt Leipzig trägt direkt einen Anteil von 25 % der Kosten der Straßenreinigung. Darüber
hinaus werden die Kosten für den Winterdienst, den Betrieb der Toilettenanlagen und für die
Papierkorbentsorgung vollständig von der Stadt getragen.
Der Betriebszweig Grünanlagen, der die Pflege der städtischen Parkanlagen einschließlich
Springbrunnen und der öffentlichen Kinderspielplätze realisiert, wird vollständig durch die Stadt
Leipzig finanziert.
Die gewerblichen Tätigkeiten des Eigenbetriebs umfassen u.a. die Bioabfallentsorgung, den
Containerdienst, die Sauberhaltung von Behälterstellflächen / Öffentlichkeitsarbeit DSD und die
Beteiligungserträge aus dem in Vorjahren ausgegliederten Bereich Wertstoffsammlung. Die
gewerblichen Tätigkeiten werden zusammengefasst in den BgA „Stadtwirtschaftliche
Dienstleistungen“ und BgA „Betriebsaufspaltung Max-Liebermann-Straße“.
Der Eigenbetrieb beschäftigte im Jahr 2014 durchschnittlich 790 Mitarbeiter (Vj.: 791. Für die
Mitarbeiter des Eigenbetriebs gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und es besteht
eine betriebliche Altersversorgung in Form der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst
(Zusatzversorgungskasse Kommunaler Versorgungsverband Sachsen).
Auf der Grundlage der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 35/2012 vom 13. November
2012 besteht ein Cash-Management der Stadtkasse Leipzig und der Eigenbetriebe der Stadt
Leipzig. Das Cash-Management gliedert sich in das Cash-Pooling und die Liquiditätsbewirtschaftung
und dient der Optimierung des gesamten Liquiditäts- und Zinsmanagements der Stadt Leipzig.
Steuerliche Verhältnisse
Der Eigenbetrieb ist aufgrund seiner hoheitlichen Aufgaben grundsätzlich nicht körperschaftsteuer-,
gewerbesteuer- und umsatzsteuerpflichtig.
Im Rahmen der folgenden Betriebe gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 KStG unterliegt der
Eigenbetrieb der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der Umsatzsteuer:
− BgA Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen, Schadstoffentsorgung, gewerbliche
Reinigungsleistungen. Der BgA wird beim Finanzamt Leipzig II unter der
Steuernummer 231/144/02761 geführt.
− BgA Betriebsaufspaltung Max-Liebermann-Straße. Der BgA wird beim Finanzamt
Leipzig II unter der Steuernummer 231/144/04217 geführt.
Die Veranlagungen der Betriebe gewerblicher Art bis einschließlich 2013 sind erfolgt. Die Bescheide
für die Jahre 2010 bis 2013 stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.*
* Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.Dezember 2014 der Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Anlage IV
FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
1.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
a) Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die den weiteren geprüften
Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im
Lagebericht ordnungsgemäß abgebildet.
b) Jahresabschluss
Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31.
Dezember 2014 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht nach unserer Beurteilung
aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften einschließlich
der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und
den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß
aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die für Eigenbetriebe geltenden Ansatz-, Ausweis- und
Bewertungsvorschriften sind beachtet worden. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben
zu den einzelnen Posten von Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die sonstigen
Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.
c) Lagebericht
Der von uns geprüfte Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014 ist diesem Bericht als Anlage II
beigefügt. Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Die wesentlichen Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten
Angaben sind vollständig und zutreffend.
2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfordert im Rahmen der gesetzlichen Wahlrechte eine
Vielzahl von Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen seitens der Betriebsleitung des
Eigenbetriebs. Im Folgenden gehen wir gemäß § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB auf die wesentlichen
Bewertungsgrundlagen ein.
a) Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang (Anlage I) gemäß § 284 HGB
beschrieben.
Im Einzelnen heben wir nachfolgend die unseres Erachtens wesentlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden hervor:
- Die Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von Altdeponien wurde ausgehend vom
Gutachten der ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. A. Kolbmüller GmbH, Leipzig, Stand 30. November
2009 unter Einbeziehung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen von 2 % auf der Grundlage
der Abzinsungszinssätze der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB über eine
Laufzeit von 30 Jahren mit TEUR 6.872 ermittelt. Unter Nutzung des Beibehaltungswahlrechtes
nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB wird die Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von
Altdeponien zum 31. Dezember 2014 in Höhe von TEUR 8.797 bilanziert. Die Inanspruchnahme
für das Wirtschaftsjahr 2014 umfasst die Rekultivierungsmaßnahmen der Deponie Leinestr. sowie
die laufenden Nachsorgemaßnahmen und beträgt TEUR 812.
- Die Altersteilzeitrückstellung zum 31. Dezember 2014 (TEUR 103) ist unter Zugrundelegung der
Heubeck-Richttafeln 2005 G mit einem Rechnungszins gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB von
4,53 % und einem Einkommenstrend von 1,5 % bewertet. Grundlage bildet das Gutachten zur
Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen zum 31. Dezember 2014 der Mercer Deutschland
GmbH, Düsseldorf, vom 15. Januar 2015.
- Die Rückstellungen für Abfallgebühren und Straßenreinigungsgebühren (TEUR 5.629) werden aus
Kostenüberdeckungen gebildet, die in den folgenden fünf Jahren entsprechend der Einbeziehung
in die Gebührenkalkulation gemäß SächsKAG wieder in Anspruch genommen werden.
- Der Sonderposten für Gebührenausgleich gemäß § 13 SächsKAG wurde im Wirtschaftsjahr 2014
in Höhe von TEUR 293 gebildet. Grundlage bildet der Ansatz kalkulatorischer Abschreibungen auf
der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten in der Gebührenkalkulation entsprechend § 11
Abs. 2 Nr. 1 SächsKAG. Der Sonderposten umfasst die Mehrerträge aus der Nachkalkulation für
den Bereich Abfallentsorgung in Höhe von TEUR 192 und für den Bereich Straßenreinigung in
Höhe von TEUR 101. Die Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich erfolgte planmäßig
mit TEUR 27.
b) Feststellungen zur Gesamtaussage im Jahresabschluss
Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.**
** Bericht der Wirts haftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.Dezember 2014 der Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Seite 10 bis 13
FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGS nach
§ 53 HGRG
Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 HGrG beachtet.
Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der
erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen
Vorschriften, den Satzungsbestimmungen und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung geführt
worden sind.
Über die in diesem Bericht dargestellten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine
Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu
wesentlichen Beanstandungen ergeben.***
*** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.Dezember 2014 der Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Seite 15
Anlagen:
1
Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2014
2 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
3
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014
4
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse nach § 53 HgrG
5
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
6
Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2014 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf der
örtlichen Prüfung (nichtöffentlich)
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 16.12.2015
zu
18.30
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014
bis 31.12.2014 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig
Vorlage: VI-DS-01861
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird gemäß Anlage
zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 873.405,42 wird in die Rücklagen wie folgt
eingestellt:
- 556.811,68 € in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung
- 181.947,80 € in die Rücklage für Investitionen Straßenreinigung, Winterdienst und
Papierkorbentsorgung
- 134.645,94 € in die Rücklage für Investitionen Grünanlagen
3. Der Ausgleich des Verlustes aus dem Betriebszweig Winterdienst in Höhe von € 294.640,60
durch die Stadt Leipzig wird entsprechend Begründung zur Vorlage, S. 3 und 4 beschlossen.
4. Im Jahresabschluss 2015 der Stadt Leipzig ist eine Rückstellung für den Verlustausgleich
(Winterdienst) in Höhe von € 294.640,60 zu bilden.
Die über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von € 294.640,60 gem. § 79 (1)
SächsGemO für den Verlustausgleich 2014 des städtischen Eigenbetriebes Stadtreinigung
Leipzig zur Bildung einer Rückstellung im PSP-Element „Winterdienst“ (1.100.54.5.2.01),
Sachkonto 4455 0000 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
„1098600000- unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“.
5. Nach dem Verlustausgleich durch die Stadt erfolgt die Einstellung des Betrages in die
Rücklagen wie folgt:
- 153.663,78 in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung
- 140.976,82 in die Rücklage für Rekultivierung/Nachsorge
6. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Entlastung
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 17. Dezember 2015
Seite: 1/1
Anlage zum Beschlusspunkt 1.
Stand 31.12.2014
31.12.2014
in €
Bilanzsumme
47.625.586,55
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
32.037.421,03
15.557.422,92
30.742,60
Passiva
Eigenkapital
Stammkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
24.228.540,52
12.780.000,00
10.520.137,21
54.997,89
873.405,42
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des Anlagevermögens
Sonderposten für den Gebührenausgleich
für Investitionen
682.428,71
534.074,62
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
16.019.078,79
6.161.463,91
0
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
67.542.442,94
66.669.037,52
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
873.405,42