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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1039199.pdf
Größe
4,7 MB
Erstellt
16.09.15, 12:00
Aktualisiert
05.02.16, 15:26

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01861 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Betriebsausschuss Stadtreinigung Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 873.405,42 wird in die Rücklagen wie folgt eingestellt: - 556.811,68 € in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung - 181.947,80 € in die Rücklage für Investitionen Straßenreinigung, Winterdienst und Papierkorbentsorgung - 134.645,94 € in die Rücklage für Investitionen Grünanlagen 3. Der Ausgleich des Verlustes aus dem Betriebszweig Winterdienst in Höhe von € 294.640,60 durch die Stadt Leipzig wird entsprechend Begründung zur Vorlage, S. 3 und 4 beschlossen. 4. Im Jahresabschluss 2015 der Stadt Leipzig ist eine Rückstellung für den Verlustausgleich (Winterdienst) in Höhe von € 294.640,60 zu bilden. Die über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von € 294.640,60 gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich 2014 des städtischen Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig zur Bildung einer Rückstellung im PSP-Element „Winterdienst“ (1.100.54.5.2.01), Sachkonto 4455 0000 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „1098600000unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“. 5. Nach dem Verlustausgleich durch die Stadt erfolgt die Einstellung des Betrages in die Rücklagen wie folgt: - 153.663,78 in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung - 140.976,82 in die Rücklage für Rekultivierung/Nachsorge 6. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Entlastung erteilt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 294.640,60 1.100.54.5.2.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2016 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und die Berichte der örtlichen Prüfung. Der Jahresgewinn in Höhe von 873.405,42 Euro stellt sich in den einzelnen Sparten wie folgt dar: Sparte Bezeichnung 2014 581 Grünanlagenpflege 134.645,94 675 723 Straßenreinigung/Winterdienst/Papierkor bsammlung davon -Straßenreinigung - Winterdienst - Papierkorbsammlung Abfallentsorgung BgA Betriebsaufspaltung Rekultivierung und Nachsorge 765 Toilettenanlagen 721 Vorjahr 134.370,63 -134.647,30 -908.163,43 146.902,80 494.981,55 -243.940,99-1.343.507,80 -37.609,11 - 59.637,18 499.647,88 846.444,73 210.827,58 281.749,99 140.976,82 157.533,84 21.954,50 15.150,86 873.405,42 527.086,62 Erläuterungen zu den einzelnen Sparten in Bezug auf die Verwendung des Jahresergebnisses: Sparte 581 – Grünanlagenpflege Die Grünanlagenpflege wird vollständig aus städtischen Mitteln finanziert. Der Gewinn der Sparte Grünanlagenpflege in Höhe von 134.645,94 Euro wird der Rücklage für Investitionen Grünanlagen zugeführt. Sparte 675 – Straßenreinigung / Winterdienst / Papierkorbsammlung Straßenreinigung: In der Sparte Straßenreinigung wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 146.902,80 Euro erwirtschaftet. Dieser setzt sich zusammen aus + 393.367,31 Euro kalkulatorischer Verzinsung, sowie - 246.464,51 Euro Fehlbetrag aus der Sparte Straßenreinigung. Ein Teil des Ergebnisses aus kalkulatorischer Verzinsung in Höhe von 181.947,80 Euro wird der Rücklage für Investitionen Straßenreinigung / Winterdienst / Papierkorbsammlung zugeführt. Der Fehlbetrag aus der Sparte Straßenreinigung in Höhe von 35.045,00 Euro (haushaltsfinanzierter Teil) wird aus dem Überschuss der Sparte Winterdienst (ohne Anliegerpflichten) ausgeglichen. Der verbleibende Fehlbetrag in Höhe von 211.419,51 Euro (gebührenfinanziert) wird durch die Gebührenzahler ausgeglichen und danach der Rücklage für Investitionen Straßenreinigung / Winterdienst / Papierkorbsammlung zugeführt. Winterdienst (incl. Winterdienst Anliegerpflichten): Der Winterdienst wird vollständig aus städtischen Mitteln finanziert. Der Jahresfehlbetrag beläuft sich auf 243.940,99 Euro. Dieser setzt sich zusammen aus + 73.267,06 Euro Überschuss Winterdienst sowie - 317.208,05 Euro Verlust aus Anliegerpflichten Winterdienst. Der Fehlbetrag aus den Anliegerpflichten Winterdienst wird in Höhe von 22.567,45 teilweise aius dem Überschuss Winterdienst (ohne Anliegerpflichten) ausgeglichen. Das verbleibende Defizit in Höhe von 294.640,60 Euro wird durch städtische Mittel im Jahr 2016 ausgeglichen. Papierkorbentsorgung: Der Verlust der Sparte in Höhe von 37.609,11 Euro wird in Höhe von 21.954,50 EUR durch Überschüsse der Sparte Toilettenanlagen sowie in Höhe von 15.654,61 durch den Überschuss der Sparte Winterdienst gedeckt. Sparte 721 – Abfallentsorgung Die Sparte Abfallentsorgung schließt mit einem Überschuss in Höhe von 710.475,46 Euro ab. Dieser wird in Höhe von 556.811,68 Euro in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung eingestellt. Der Restbetrag in Höhe von EUR 153.663,78 wird nach dem Verlustausgleich durch die Stadt ebenfalls der Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung zugeführt. Sparte 723 – Deponie Der Betriebszweigüberschuss in Höhe von 140.976,82 Euro wird nach dem Verlustausgleich durch die Stadt in voller Höhe in die Rücklage Rekultivierung / Nachsorge eingestellt. Sparte 765 – Toilettenanlagen Der Überschuss in Höhe von 21.954,50 Euro wird in voller Höhe zur anteiligen Deckung des Verlustes in der Sparte Papierkorbentsorgung verwendet. Ergebnisverwendung Eigenbetrieb Stadtreinigung (nach Verlustausgleichszahlung durch die Stadt und Ausgleich durch Gebührenzahler) in TEU Ergebnis Grünanlagen +134.6 Rücklage Investitionen Grünanlagen -134.6 Straßenreinigung kalk. Verzinsung Rücklage Invest./ Straßenreinigg./WD +393.4 Straßenreinigung Ausgleich durch Gebührenzahler Ausgleich durch Winterdienst -246.5 Winterdienst Teilausgleich Verlust Straßenreinigung Teilausgleich Winterdienst Anliegerpflichten Teilausgeich Verlust Papierkorbentsorgung Winterdienst Anliegerpflichten Teilausgeich durch Winterdienst Ausgleich durch Stadt Leipzig Papierkorbsammlung Teilausgleich durch Toilettenanlagen -393,4 211.4 35.1 +73.3 -35.1 -22.6 -15.6 -317.2 22.6 294.6 -37.6 22.0 Teilausgeich durch Winterdienst Toilettenanlagen Verlustausgleich Papierkorbentsorgung Verwendung 15.6 +22.0 -22.0 Abfallentsorgung Rücklage Investition Abfallentsorgung +653.8 BGA „Betriebsaufspaltung M.-L.-Str.“ Ausgleich Verlust BGA „Stadtw. DL“ Rücklage Investition Abfallentsorgung +210.8 BGA „Stadtwirtschaftl. Dienstleistungen“ Ausgleich durch BGA „Betriebsaufspaltung“ -154.2 Deponie Rücklage Rekultivierung / Nachsorge +141.0 -653.8 -154.2 - 56.6 +154.2 -141.0 +873.4 -873.4 Rechtliche Verhältnisse Die Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig wurde gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Leipzig vom 6. Dezember 2000 zum 1. Januar 2001 gegründet. Der Eigenbetrieb wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes wirtschaftliches Unternehmen - ohne eigene Rechtspersönlichkeit - der Stadt Leipzig geführt. Durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Leipzig vom 22. Januar 2003 wurde dem Eigenbetrieb rückwirkend zum 1. Januar 2003 die Aufgabe der Pflege und Bewirtschaftung der Grünflächen der Stadt Leipzig einschließlich Straßenbäume, öffentlicher Spielplätze und Brunnen übertragen. Der Eigenbetrieb ist im Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig unter der Nummer HRA 13737 eingetragen. Gegenstand des Eigenbetriebes gemäß Betriebssatzung Aufgaben des Eigenbetriebes sind: 1. die Wahrnehmung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Leipzig nach den abfallrechtlichen Bestimmungen obliegenden Pflichten zur Abfallentsorgung, 2. die zur Wahrnehmung der Straßenreinigung und des öffentlichen Winterdienstes im Stadtgebiet zur Erfüllung der der Stadt Leipzig nach dem sächsischen Straßengesetz obliegenden Pflichten zur Straßenreinigung, 3. die öffentliche Papierkorbentsorgung, 4. die Erarbeitung der Abfallwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgebührensatzung sowie der Straßenreinigungs- und der Straßenreinigungsgebührensatzung, 5. die Gebührenlegung und Einzug der Gebühren für die Abfallwirtschaft und Straßenreinigung, 6. die Rekultivierung und Nachsorge von ehemals von der Stadt Leipzig betriebenen Deponien, 7. die Pflege und Bewirtschaftung der öffentlichen Grünanlagen der Stadt Leipzig sowie der Straßenbäume, öffentlichen Spielplätze und öffentlichen Springbrunnen Beteiligungen Der Eigenbetrieb ist an folgenden Gesellschaften beteiligt: − Abfall-Logistik Leipzig GmbH (ALL) Anteil von 51 % − Abfallverwertung Leipzig GmbH (AVL) Anteil von 30 % Wirtschaftliche Verhältnisse Der Eigenbetrieb führt sowohl hoheitliche als auch gewerbliche Tätigkeiten aus, die nach folgenden Betriebszweigen gegliedert sind: − Betriebszweig 581 Grünanlagen − Betriebszweig 675 Straßenreinigung, Winterdienst, Papierkorbentsorgung − Betriebszweig 721 Abfallentsorgung − Betriebszweig 723 Deponienachsorge − Betriebszweig 765 Betreuung Toilettenanlagen − Betriebszweig 770 Verwaltung − Betriebszweig 771 Technik Grundlage für die Tätigkeit im öffentlichen, hoheitlichen Bereich der Abfallentsorgung und Straßenreinigung bilden im Wirtschaftsjahr 2014 die folgenden Satzungen: Abfallwirtschaftssatzung RBV-1829/13 vom 21. November 2013 Abfallwirtschaftsgebührensatzung RBV-1830/13 vom 21. November 2013 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung RBV-1827/13 vom 21. November 2013 2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung RBV-1828/13 vom 21. November 2013 − − − − Dabei nimmt der Eigenbetrieb die Erhebung der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren eigenständig vor. Die Stadt Leipzig trägt direkt einen Anteil von 25 % der Kosten der Straßenreinigung. Darüber hinaus werden die Kosten für den Winterdienst, den Betrieb der Toilettenanlagen und für die Papierkorbentsorgung vollständig von der Stadt getragen. Der Betriebszweig Grünanlagen, der die Pflege der städtischen Parkanlagen einschließlich Springbrunnen und der öffentlichen Kinderspielplätze realisiert, wird vollständig durch die Stadt Leipzig finanziert. Die gewerblichen Tätigkeiten des Eigenbetriebs umfassen u.a. die Bioabfallentsorgung, den Containerdienst, die Sauberhaltung von Behälterstellflächen / Öffentlichkeitsarbeit DSD und die Beteiligungserträge aus dem in Vorjahren ausgegliederten Bereich Wertstoffsammlung. Die gewerblichen Tätigkeiten werden zusammengefasst in den BgA „Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen“ und BgA „Betriebsaufspaltung Max-Liebermann-Straße“. Der Eigenbetrieb beschäftigte im Jahr 2014 durchschnittlich 790 Mitarbeiter (Vj.: 791. Für die Mitarbeiter des Eigenbetriebs gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und es besteht eine betriebliche Altersversorgung in Form der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (Zusatzversorgungskasse Kommunaler Versorgungsverband Sachsen). Auf der Grundlage der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters Nr. 35/2012 vom 13. November 2012 besteht ein Cash-Management der Stadtkasse Leipzig und der Eigenbetriebe der Stadt Leipzig. Das Cash-Management gliedert sich in das Cash-Pooling und die Liquiditätsbewirtschaftung und dient der Optimierung des gesamten Liquiditäts- und Zinsmanagements der Stadt Leipzig. Steuerliche Verhältnisse Der Eigenbetrieb ist aufgrund seiner hoheitlichen Aufgaben grundsätzlich nicht körperschaftsteuer-, gewerbesteuer- und umsatzsteuerpflichtig. Im Rahmen der folgenden Betriebe gewerblicher Art (BgA) gemäß § 4 KStG unterliegt der Eigenbetrieb der Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie der Umsatzsteuer: − BgA Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen, Schadstoffentsorgung, gewerbliche Reinigungsleistungen. Der BgA wird beim Finanzamt Leipzig II unter der Steuernummer 231/144/02761 geführt. − BgA Betriebsaufspaltung Max-Liebermann-Straße. Der BgA wird beim Finanzamt Leipzig II unter der Steuernummer 231/144/04217 geführt. Die Veranlagungen der Betriebe gewerblicher Art bis einschließlich 2013 sind erfolgt. Die Bescheide für die Jahre 2010 bis 2013 stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.* * Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2014 der Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Anlage IV FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung a) Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Buchführung entspricht nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen sind in der Buchführung, im Jahresabschluss und im Lagebericht ordnungsgemäß abgebildet. b) Jahresabschluss Der von uns geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 ist diesem Bericht als Anlage I beigefügt. Er entspricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Die für Eigenbetriebe geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften sind beachtet worden. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. c) Lagebericht Der von uns geprüfte Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014 ist diesem Bericht als Anlage II beigefügt. Er entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss und den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. Die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt und die nach § 289 Abs. 2 HGB gemachten Angaben sind vollständig und zutreffend. 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfordert im Rahmen der gesetzlichen Wahlrechte eine Vielzahl von Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen seitens der Betriebsleitung des Eigenbetriebs. Im Folgenden gehen wir gemäß § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen ein. a) Wesentliche Bewertungsgrundlagen Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Anhang (Anlage I) gemäß § 284 HGB beschrieben. Im Einzelnen heben wir nachfolgend die unseres Erachtens wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden hervor: - Die Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von Altdeponien wurde ausgehend vom Gutachten der ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. A. Kolbmüller GmbH, Leipzig, Stand 30. November 2009 unter Einbeziehung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen von 2 % auf der Grundlage der Abzinsungszinssätze der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB über eine Laufzeit von 30 Jahren mit TEUR 6.872 ermittelt. Unter Nutzung des Beibehaltungswahlrechtes nach Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB wird die Rückstellung für Rekultivierung und Nachsorge von Altdeponien zum 31. Dezember 2014 in Höhe von TEUR 8.797 bilanziert. Die Inanspruchnahme für das Wirtschaftsjahr 2014 umfasst die Rekultivierungsmaßnahmen der Deponie Leinestr. sowie die laufenden Nachsorgemaßnahmen und beträgt TEUR 812. - Die Altersteilzeitrückstellung zum 31. Dezember 2014 (TEUR 103) ist unter Zugrundelegung der Heubeck-Richttafeln 2005 G mit einem Rechnungszins gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB von 4,53 % und einem Einkommenstrend von 1,5 % bewertet. Grundlage bildet das Gutachten zur Bewertung von Altersteilzeitverpflichtungen zum 31. Dezember 2014 der Mercer Deutschland GmbH, Düsseldorf, vom 15. Januar 2015. - Die Rückstellungen für Abfallgebühren und Straßenreinigungsgebühren (TEUR 5.629) werden aus Kostenüberdeckungen gebildet, die in den folgenden fünf Jahren entsprechend der Einbeziehung in die Gebührenkalkulation gemäß SächsKAG wieder in Anspruch genommen werden. - Der Sonderposten für Gebührenausgleich gemäß § 13 SächsKAG wurde im Wirtschaftsjahr 2014 in Höhe von TEUR 293 gebildet. Grundlage bildet der Ansatz kalkulatorischer Abschreibungen auf der Basis von Wiederbeschaffungszeitwerten in der Gebührenkalkulation entsprechend § 11 Abs. 2 Nr. 1 SächsKAG. Der Sonderposten umfasst die Mehrerträge aus der Nachkalkulation für den Bereich Abfallentsorgung in Höhe von TEUR 192 und für den Bereich Straßenreinigung in Höhe von TEUR 101. Die Auflösung des Sonderpostens für Gebührenausgleich erfolgte planmäßig mit TEUR 27. b) Feststellungen zur Gesamtaussage im Jahresabschluss Unsere Prüfung hat ergeben, dass der Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.** ** Bericht der Wirts haftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2014 der Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Seite 10 bis 13 FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGS nach § 53 HGRG Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Satzungsbestimmungen und der Geschäftsordnung für die Betriebsleitung geführt worden sind. Über die in diesem Bericht dargestellten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse hat nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen ergeben.*** *** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2014 der Stadtreinigung Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Seite 15 Anlagen: 1 Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2014 2 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 3 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 4 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HgrG 5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers 6 Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis 31.12.2014 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf der örtlichen Prüfung (nichtöffentlich) BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 18.30 Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig Vorlage: VI-DS-01861 Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 873.405,42 wird in die Rücklagen wie folgt eingestellt: - 556.811,68 € in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung - 181.947,80 € in die Rücklage für Investitionen Straßenreinigung, Winterdienst und Papierkorbentsorgung - 134.645,94 € in die Rücklage für Investitionen Grünanlagen 3. Der Ausgleich des Verlustes aus dem Betriebszweig Winterdienst in Höhe von € 294.640,60 durch die Stadt Leipzig wird entsprechend Begründung zur Vorlage, S. 3 und 4 beschlossen. 4. Im Jahresabschluss 2015 der Stadt Leipzig ist eine Rückstellung für den Verlustausgleich (Winterdienst) in Höhe von € 294.640,60 zu bilden. Die über-/ außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von € 294.640,60 gem. § 79 (1) SächsGemO für den Verlustausgleich 2014 des städtischen Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig zur Bildung einer Rückstellung im PSP-Element „Winterdienst“ (1.100.54.5.2.01), Sachkonto 4455 0000 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „1098600000- unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“. 5. Nach dem Verlustausgleich durch die Stadt erfolgt die Einstellung des Betrages in die Rücklagen wie folgt: - 153.663,78 in die Rücklage für Investitionen Abfallentsorgung - 140.976,82 in die Rücklage für Rekultivierung/Nachsorge 6. Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2014 bis 31.12.2014 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1 Anlage zum Beschlusspunkt 1. Stand 31.12.2014 31.12.2014 in € Bilanzsumme 47.625.586,55 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 32.037.421,03 15.557.422,92 30.742,60 Passiva Eigenkapital Stammkapital Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust 24.228.540,52 12.780.000,00 10.520.137,21 54.997,89 873.405,42 Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens Sonderposten für den Gebührenausgleich für Investitionen 682.428,71 534.074,62 Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 16.019.078,79 6.161.463,91 0 Summe der Erträge: Summe der Aufwendungen: 67.542.442,94 66.669.037,52 Jahresüberschuss/- fehlbetrag 873.405,42