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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045022.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
20.11.15, 12:00
Aktualisiert
13.01.16, 11:41

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02046-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Ratsversammlung Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Erhaltung des Soziokulturellen Zentrums "Große Eiche" in Böhlitz-Ehrenberg Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag x Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Petition wird abgelehnt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Begründung ist beiliegend. Seite 2/3 Zum soziokulturellen Zentrum in Böhlitz-Ehrenberg gab es bereits mehrere Anfragen und Anträge der Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg e.V. Gerne nehmen wir die gegenständliche Petition zum Anlass, um den Sachverhalt noch einmal zusammenzufassen und über den aktuellen Stand zu informieren. Aus wirtschaftlichen Gründen wurde im IV. Quartal 2014 die Ausschreibung des Objektes zum Höchstgebotsverfahren vom Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig durchgeführt. Hierbei konnte als höchstbietender Kaufinteressent ein lokal ansässiges Unternehmen für das Objekt „Große Eiche“ gewonnen werden. Ob mit diesem Interessenten jedoch tatsächlich die Kaufverhandlungen aufgenommen werden können, liegt im Ermessen des zuständigen Gremiums, welches im Rahmen der Erstvorlage hierüber zu entscheiden hat. Es ist legitim und nachvollziebar, dass die Bürger von Böhlitz-Ehrenberg die liebgewordenen und attraktiven Nutzungen in der „Großen Eiche“ möglichst vollständig und unverändert beibehalten wollen. Der Verwaltung ist bekannt und bewusst, dass die Bürgerschaft und der Ortschaftsrat auf die langfristige Nutzung der Liegenschaft als soziokulturelles Zentrum von Böhlitz-Ehrenberg im Rahmen der Vereinbarungen des Eingemeindungsvertrages zu Recht bestehen. Daher wurden alle potentiellen Kaufinteressenten bereits zum Zeitpunkt der öffentlichen Ausschreibung aufgefordert, bei Abgabe ihrer Gebote die beabsichtigten Nutzungen darzulegen. Beim Verkauf muss dem Investor ein entsprechender Rahmen eingeräumt werden, der eine nachhaltige und wirtschaftliche Betreibung des Objektes zulässt. Mit Zustimmung der Gremien zur Aufnahme der Kaufverhandlungen werden mit dem Investor daher alle relevanten Themen diskutiert, verhandelt und im Kaufvertrag rechtsverbindlich festgeschrieben. Hierbei gilt insbesondere der Grundsatz, Kauf bricht Miete nicht. Soweit erforderlich werden im Rahmen der vorhandenen finanziellen Spielräume solche Vereinbarungen getroffen, die die aktuellen Nutzungen bestmöglich berücksichtigen und auch für die Zukunft eine breite, öffentliche Teilhabe gewährleisten. Hierfür sollen u.a.Verwaltungs- und Mietvereinbarungen abgeschlossen werden. Gerade durch einen Verkauf können die Festsetzungen des Eingemeindungsvertrages nachhaltig gewährleistet werden. Bereits im Rahmen der Entscheidungsfindung zur Erstvorlage wird die geplante Flächenbelegung durch den Investor im Ortschaftsrat vorgestellt. Hierzu hat es bereits ein erstes gemeinsames Gespräch zwischen dem Investor und dem Ortschaftsratsvorsitzenden Herrn Dietmar Kern unter Beteiligung des Liegenschaftsamtes gegeben. Im Zuge dieses Gespräches wurden noch einmal die derzeitigen Nutzungen, auf deren Erhalt großer Wert gelegt wird, erläutert. Der Investor stand diesen Forderungen sehr aufgeschlossen gegenüber. Es konnte Einvernehmen dahingehend erzielt werden, dass dieser in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat und dem Liegenschaftsamt ein Nutzungskonzept erarbeitet, welches allen Interessenlagen bestmöglich gerecht werden soll. Anschließend wird diese im Ortschaftsrat vorgestellt. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Investors, da ohne die bestätigte Erstvorlage alle Gespräche nur unter Vorbehalt geführt werden können. Die Forderung „Hände weg von unserem Soziokulturellem Zentrum“ wird der aktuellen Sachlage daher nicht gerecht, da gerade und nur über den Weg des Verkaufes der langfristige Erhalt des Gebäudes sichergestellt werden kann. Die Petition ist aus den dargelegten Gründen abzulehnen.