Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045022.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
20.11.15, 12:00
Aktualisiert
13.01.16, 11:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-02046-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Erhaltung des Soziokulturellen Zentrums "Große Eiche" in Böhlitz-Ehrenberg
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
x Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Petition wird abgelehnt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/3
Sachverhalt:
Begründung ist beiliegend.
Seite 2/3
Zum soziokulturellen Zentrum in Böhlitz-Ehrenberg gab es bereits mehrere Anfragen und Anträge
der Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg e.V. Gerne nehmen wir die gegenständliche Petition zum
Anlass, um den Sachverhalt noch einmal zusammenzufassen und über den aktuellen Stand zu
informieren.
Aus wirtschaftlichen Gründen wurde im IV. Quartal 2014 die Ausschreibung des Objektes zum
Höchstgebotsverfahren vom Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig durchgeführt. Hierbei konnte als
höchstbietender Kaufinteressent ein lokal ansässiges Unternehmen für das Objekt „Große Eiche“
gewonnen werden. Ob mit diesem Interessenten jedoch tatsächlich die Kaufverhandlungen
aufgenommen werden können, liegt im Ermessen des zuständigen Gremiums, welches im
Rahmen der Erstvorlage hierüber zu entscheiden hat.
Es ist legitim und nachvollziebar, dass die Bürger von Böhlitz-Ehrenberg die liebgewordenen und
attraktiven Nutzungen in der „Großen Eiche“ möglichst vollständig und unverändert beibehalten
wollen. Der Verwaltung ist bekannt und bewusst, dass die Bürgerschaft und der Ortschaftsrat auf
die langfristige Nutzung der Liegenschaft als soziokulturelles Zentrum von Böhlitz-Ehrenberg im
Rahmen der Vereinbarungen des Eingemeindungsvertrages zu Recht bestehen. Daher wurden
alle potentiellen Kaufinteressenten bereits zum Zeitpunkt der öffentlichen Ausschreibung
aufgefordert, bei Abgabe ihrer Gebote die beabsichtigten Nutzungen darzulegen.
Beim Verkauf muss dem Investor ein entsprechender Rahmen eingeräumt werden, der eine
nachhaltige und wirtschaftliche Betreibung des Objektes zulässt. Mit Zustimmung der Gremien zur
Aufnahme der Kaufverhandlungen werden mit dem Investor daher alle relevanten Themen
diskutiert, verhandelt und im Kaufvertrag rechtsverbindlich festgeschrieben. Hierbei gilt
insbesondere der Grundsatz, Kauf bricht Miete nicht. Soweit erforderlich werden im Rahmen der
vorhandenen finanziellen Spielräume solche Vereinbarungen getroffen, die die aktuellen
Nutzungen bestmöglich berücksichtigen und auch für die Zukunft eine breite, öffentliche Teilhabe
gewährleisten. Hierfür sollen u.a.Verwaltungs- und Mietvereinbarungen abgeschlossen werden.
Gerade durch einen Verkauf können die Festsetzungen des Eingemeindungsvertrages nachhaltig
gewährleistet werden.
Bereits im Rahmen der Entscheidungsfindung zur Erstvorlage wird die geplante Flächenbelegung
durch den Investor im Ortschaftsrat vorgestellt. Hierzu hat es bereits ein erstes gemeinsames
Gespräch zwischen dem Investor und dem Ortschaftsratsvorsitzenden Herrn Dietmar Kern unter
Beteiligung des Liegenschaftsamtes gegeben. Im Zuge dieses Gespräches wurden noch einmal
die derzeitigen Nutzungen, auf deren Erhalt großer Wert gelegt wird, erläutert. Der Investor stand
diesen Forderungen sehr aufgeschlossen gegenüber. Es konnte Einvernehmen dahingehend
erzielt werden, dass dieser in Zusammenarbeit mit dem Ortschaftsrat und dem Liegenschaftsamt
ein Nutzungskonzept erarbeitet, welches allen Interessenlagen bestmöglich gerecht werden soll.
Anschließend wird diese im Ortschaftsrat vorgestellt. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige
Leistung des Investors, da ohne die bestätigte Erstvorlage alle Gespräche nur unter Vorbehalt
geführt werden können.
Die Forderung „Hände weg von unserem Soziokulturellem Zentrum“ wird der aktuellen Sachlage
daher nicht gerecht, da gerade und nur über den Weg des Verkaufes der langfristige Erhalt des
Gebäudes sichergestellt werden kann. Die Petition ist aus den dargelegten Gründen abzulehnen.