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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1040670.pdf
Größe
759 kB
Erstellt
09.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01631 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bebauungsplan Nr. 415 "Quartiersgarage Rochlitzstraße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Schleußig; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Beschlussvorschlag: Der Aufstellungsbeschluss Nr. RBV-1682/13 vom 19.06.2013 wird aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“. Anlagen: 1 Beschreibung des Sachverhaltes 2 Übersichtsplan BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 16.12.2015 zu 18.6 Bebauungsplan Nr. 415 "Quartiersgarage Rochlitzstraße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Schleußig; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Vorlage: VI-DS-01631 Beschluss: Der Aufstellungsbeschluss Nr. RBV-1682/13 vom 19.06.2013 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 17. Dezember 2015 Seite: 1/1 Beschreibung des Sachverhaltes Bebauungsplan Nr. 415 „Quartiersgarage Rochlitzstraße “ Aufhebung des Aufstellungsbeschluss Seite 1 von 2 Beschreibung des Sachverhaltes Bebauungsplan Nr. 415 „Quartiersgarage Rochlitzstraße“ Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Mit dieser Vorlage soll dem Stadtrat die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 415 „Quartiersgarage Rochlitzstraße“ für das in der Übersichtskarte kenntlich gemachte Gebiet empfohlen werden. Zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 415 „Quartiersgarage Rochlitzstraße“ (RB V–1682/13) im Jahr 2013 wies der durch eine dichte gründerzeitliche Wohnbebauung geprägte Stadtteil aufgrund des fast vollständigen Sanierungsstandes ein erhebliches Defizit an Unterbringungs- und Abstellmöglichkeiten für PKW innerhalb des öffentlichen Straßenraumes wie auch auf sonstigen Grundstücken auf. Das im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegene unbebaute Grundstück Rochlitzstraße 80 – 86 stellte in diesem Zusammenhang ein Potenzial für eine Quartiersgarage dar. Ziel und Zweck des mit diesem Aufstellungsbeschluss eingeleiteten Planverfahren war es, unterschiedlichen Möglichkeiten zur Errichtung und zur Betreibung einer Quartiersgarage zu untersuchen. Im Ergebnis der Prüfung zeichnet sich ab, dass trotz des noch immer bestehenden Defizits an Stellplätze – die entsprechenden Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren nicht geändert - offensichtlich kein wirtschaftlich tragfähiges Konzept zur Betreibung einer Quartiersgarage aufgelegt werden kann. Stattdessen besteht seitens des Grundstückseigentümers die Absicht, die vorhandene Lücke im Blockrand mit einem Wohnungsbauvorhaben zu schließen und eine Tiefgarage mit ca. 70 Pkw-Stellplätzen zu errichten, welche einerseits den aus dem Vorhaben selbst resultierenden Bedarf abdeckt sowie zusätzlich ca. 20 Stellplätze für eine Anmietung bereithalten würde. Dieses Vorhaben ist jedoch aufgrund des bestehenden Aufstellungsbeschlusses und den darin formulierten städtebaulichen Zielen derzeit nicht umsetzbar. In vorangegangenen Gesprächen hatte der Grundstückseigentümer seine Bereitschaft erklärt, eine zusätzliche Tiefgaragenebene mit weiteren ca. 70 Stellplätzen zu errichten und an Dritte zu vermieten. Allerdings wurde die Errichtung und Betreibung dieser zusätzlichen Stellplätze nur dann als wirtschaftlich möglich eingeschätzt, wenn die Stadt Leipzig einen Investitionszuschuss in Höhe von ca. 1,65 Mio € beisteuert oder eine Mietausfallbürgschaft übernimmt. Die Höhe des begehrten Zuschuss ist nach Überprüfung durch die Stadt plausibel. Grundlage der Kostenüberprüfung war eine durch die Verwaltung erarbeitete Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer Kita in Kombination mit der Schaffung von Parkraum in Leipzig-Schleußig und die darin zum Ansatz gebrachten Baukosten. Eine Förderung der Stellplätze in dieser Höhe ist jedoch aus dem Gebiet heraus aufgrund der relativ geringen Erlöse aus Stellplatzablösegebühren nicht möglich (es stehen max. 50.000 Euro zur Verfügung). Dieses Modell kann daher nicht weiter verfolgt werden. Die Verwaltung hat sich vor diesem Hintergrund noch einmal eingehend mit den angestrebten Zielen des aufzustellenden Bebauungsplanes, den darauf aufbauenden Instrumenten zur Durchsetzung dieser Ziele sowie den aktuell für das Grundstück 12.10.2015 Beschreibung des Sachverhaltes Bebauungsplan Nr. 415 „Quartiersgarage Rochlitzstraße “ Aufhebung des Aufstellungsbeschluss Seite 2 von 2 bestehenden Entwicklungsabsichten auseinandergesetzt. Seitens der Verwaltung wird eingeschätzt, dass die mit dem Bebauungsplan verfolgten Ziele kaum gegen den Willen des Grundstückseigentümers durchsetzbar sind, ein Planungsschaden geltend gemacht werden könnte und die Stadt selbst die Quartiersgarage realisieren oder einen Investor finden müsste. Dies wurde dem Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau in der Sitzung am 31.03.2015 dargelegt. Im Ergebnis der Diskussion im Fachausschuss ist die geplante Errichtung einer Quartiersgarage nicht länger Gegenstand der angestrebten Quartiersentwicklung und der Aufstellungsbeschluss daher aufzuheben. Dadurch sollen die Voraussetzungen für die Errichtung des angestrebten Wohnungsbauvorhabens innerhalb der Baulücke im Blockrand ohne ebenerdige Stellplätze im Inneren des Quartiers geschaffen werden. Dem Stadtbezirksbeirat Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. 12.10.2015 Bebauungsplan Nr. 415 „Quartiersgarage Rochlitzstraße“ Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 1000, Stand: 07 / 2015 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches