Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045025.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
25.11.15, 12:00
Aktualisiert
05.01.16, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02071-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.01.2016
Beschlussfassung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
05.01.2016
Vorberatung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
12.01.2016
Vorberatung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
x Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Entwicklung der vorgeschlagenen Flächen ist mit den bestehenden Beschlusslagen zur
Entwicklung von Wohnbauflächen nicht vereinbar.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Es war zu prüfen, ob auf den vom Ortschaftsrat vorgeschlagenen Flächen die Durchführung von
Bauleitplanverfahren zur Entwicklung einer Einfamilienhausbebauung möglich ist.
Allgemein gilt, dass gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch Bebauungspläne aufzustellen sind, sobald
und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Hierbei sind
entsprechend § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch u.a. auch die Ergebnisse eines von der Gemeinde
beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer sonstigen städtebaulichen
Planung zu berücksichtigen.
Der Teilplan Wohnungsbau des Stadtentwicklungsplanes Wohnungsbau und Stadterneuerung
(Beschluss vom 20.04.2011, RB V-771/11) benennt Kriterien für fachlich geeignete Wohnungsneubauflächen und legt Prioritäten für die Entwicklung von Neubaustandorten fest.
Mit dem Wohnungspolitischen Konzept (Beschluss am 28.10.2015 VI-DS-1475-NF-002) wurden die
im Teilplan Wohnungsbau benannten Kriterien wie z.B. eine gewünschte Integration in vorhandene
Siedlungskörper, die Anbindung an schienengebundenen ÖPNV, ausreichende Nahversorgungsmöglichkeiten bestätigt und die zu berücksichtigenden generellen Planungsprinzipien wie die Priorisierung der Innenentwicklung vor Außenentwicklung und die Wiedernutzung ehemals bebauter
Flächen vor Neuinanspruchnahme betont.
Die angeführten Flächen sind nicht als geeignete Wohnungsneubauflächen im Teilplan Wohnungsbau dargestellt und erfüllen nicht die im Wohnungspolitischen Konzept verankerten Kriterien für eine
Flächeneignung.
Die benannten Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig entweder als
Flächen für Landwirtschaft oder als Grünflächen dargestellt.
Die angestrebte Entwicklung widerspricht damit den gesamtstädtischen Flächennutzungszielen
und würde das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch missachten.
Aktuell wird im Ortsteil Holzhausen der Bebauungsplan Nr. 403 „Wohngebiet Wiesenblumenweg“
aufgestellt. Mit diesem Bebauungsplan soll auf Basis der im Flächennutzungsplan enthaltenen Ziele
Baurecht für etwa 50 Einfamilienhäuser geschaffen werden und damit ab etwa 2017 für eben so
viele Familien der Ortsteil Holzhausen zur neuen Heimat werden. Die öffentliche Auslegung ist für
Mitte 2016 geplant.
Zugleich existieren innerhalb der bestehenden bebauten Gebiete im Ortsteil noch erhebliche Bauflächenpotenziale, welche schon heute durch die Bebauung bestehender Lücken oder die Nachverdichtung größerer Grundstücke zusätzlich aktiviert werden können. Das gilt insbesondere für
Flächen im Bereich des Krausewäldchens, für das Gebiet zwischen Geranienweg und Mühlbergsiedlung, aber auch für noch unbebaute Flächen innerhalb der bestehenden Bebauungspläne.
Damit stehen nach Einschätzung der Verwaltung in ausreichendem Maß Bauflächen bereit, die den
aus dem durchschnittlichen Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre ermittelten Bedarf auch
mittelfristig abdecken können.
Der Teilplan Wohnungsbau soll im Rahmen der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts (als
Wohnbauflächenkonzept) ab 2017 fortgeschrieben werden. In diesem Zuge wird geprüft, ob in allen
Qualitäten und Stadträumen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen.