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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045025.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
25.11.15, 12:00
Aktualisiert
05.01.16, 17:05

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-02071-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.01.2016 Beschlussfassung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 05.01.2016 Vorberatung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 12.01.2016 Vorberatung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Schaffung von Neubaugebieten in Holzhausen zur Bebauung mit Einfamilienhäusern Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. x Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Entwicklung der vorgeschlagenen Flächen ist mit den bestehenden Beschlusslagen zur Entwicklung von Wohnbauflächen nicht vereinbar. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Es war zu prüfen, ob auf den vom Ortschaftsrat vorgeschlagenen Flächen die Durchführung von Bauleitplanverfahren zur Entwicklung einer Einfamilienhausbebauung möglich ist. Allgemein gilt, dass gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch Bebauungspläne aufzustellen sind, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Hierbei sind entsprechend § 1 Abs. 6 Baugesetzbuch u.a. auch die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer sonstigen städtebaulichen Planung zu berücksichtigen. Der Teilplan Wohnungsbau des Stadtentwicklungsplanes Wohnungsbau und Stadterneuerung (Beschluss vom 20.04.2011, RB V-771/11) benennt Kriterien für fachlich geeignete Wohnungsneubauflächen und legt Prioritäten für die Entwicklung von Neubaustandorten fest. Mit dem Wohnungspolitischen Konzept (Beschluss am 28.10.2015 VI-DS-1475-NF-002) wurden die im Teilplan Wohnungsbau benannten Kriterien wie z.B. eine gewünschte Integration in vorhandene Siedlungskörper, die Anbindung an schienengebundenen ÖPNV, ausreichende Nahversorgungsmöglichkeiten bestätigt und die zu berücksichtigenden generellen Planungsprinzipien wie die Priorisierung der Innenentwicklung vor Außenentwicklung und die Wiedernutzung ehemals bebauter Flächen vor Neuinanspruchnahme betont. Die angeführten Flächen sind nicht als geeignete Wohnungsneubauflächen im Teilplan Wohnungsbau dargestellt und erfüllen nicht die im Wohnungspolitischen Konzept verankerten Kriterien für eine Flächeneignung. Die benannten Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Leipzig entweder als Flächen für Landwirtschaft oder als Grünflächen dargestellt. Die angestrebte Entwicklung widerspricht damit den gesamtstädtischen Flächennutzungszielen und würde das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch missachten. Aktuell wird im Ortsteil Holzhausen der Bebauungsplan Nr. 403 „Wohngebiet Wiesenblumenweg“ aufgestellt. Mit diesem Bebauungsplan soll auf Basis der im Flächennutzungsplan enthaltenen Ziele Baurecht für etwa 50 Einfamilienhäuser geschaffen werden und damit ab etwa 2017 für eben so viele Familien der Ortsteil Holzhausen zur neuen Heimat werden. Die öffentliche Auslegung ist für Mitte 2016 geplant. Zugleich existieren innerhalb der bestehenden bebauten Gebiete im Ortsteil noch erhebliche Bauflächenpotenziale, welche schon heute durch die Bebauung bestehender Lücken oder die Nachverdichtung größerer Grundstücke zusätzlich aktiviert werden können. Das gilt insbesondere für Flächen im Bereich des Krausewäldchens, für das Gebiet zwischen Geranienweg und Mühlbergsiedlung, aber auch für noch unbebaute Flächen innerhalb der bestehenden Bebauungspläne. Damit stehen nach Einschätzung der Verwaltung in ausreichendem Maß Bauflächen bereit, die den aus dem durchschnittlichen Bevölkerungszuwachs der letzten Jahre ermittelten Bedarf auch mittelfristig abdecken können. Der Teilplan Wohnungsbau soll im Rahmen der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts (als Wohnbauflächenkonzept) ab 2017 fortgeschrieben werden. In diesem Zuge wird geprüft, ob in allen Qualitäten und Stadträumen ausreichend Flächen zur Verfügung stehen.