Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1042969.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
29.10.15, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01833-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
05.01.2016
Bestätigung
Verwaltungsausschuss
06.01.2016
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
11.01.2016
2. Lesung
Ratsversammlung
20.01.2016
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Prämissen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
x Zustimmung mit Ergänzung, Pkt. 1+2
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag, Pkt. 3
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung mit folgenden Ergänzungen:
1.
Der Stadtrat bekennt sich im Nahverkehrsplan zu einer dauerhaften und ausreichenden
finanziellen Ausstattung des ÖPNV in Leipzig. Zugleich fordert die Stadt Leipzig auch die
anderen Finanzierungsgeber Bund und Freistaat Sachsen dazu auf, ihren Beitrag zur
Finanzierung des ÖPNV dauerhaft und ausreichend zu leisten.
2.
Der Nahverkehrsplan wird auf Grundlage der optimistischen Variante der derzeit gültigen
Bevölkerungsvorausschätzung von 2013 geplant, sofern nicht rechtzeitig Ergebnisse einer
aktualisierten Schätzung vorliegen.
Als Beschlusspunkt 3 unterbreitet die Verwaltung folgenden Alternativvorschlag:
3.
Im Rahmen der Erarbeitung des Nahverkehrsplans werden mindestens 3 Szenarien zur
Weiterentwicklung des ÖPNV in Leipzig untersucht. Neben den unterschiedlichen
Leistungsbeschreibungen mit Schätzungen der Kosten und Zuschüsse sollen dabei auch
zukunftsweisende Kriterien in die Erarbeitung der Szenarien einbezogen werden. Die Ergebnisse
sind mit Bürgerschaft und Politik zu diskutieren.
Sachverhalt:
zum Punkt 1:
Die finanzielle Ausstattung des ÖPNV in Leipzig kann nicht ausschließlich von der Stadt Leipzig
gestemmt werden. Das Ziel einer ausreichenden Finanzausstattung ist nur erreichbar, wenn auch
andere verantwortliche Akteure für die Finanzierungsgrundlagen im ÖPNV (hier Bund und Freistaat)
daran mitwirken. Deshalb kann der Nahverkehrsplan nur grundsätzliche Festlegungen zur
Finanzierung treffen. Ein Nahverkehrsplan kann aber nicht konkrete Verkehrsverträge ersetzen, die
notwendig sind, um mit Hilfe der Verkehrsunternehmen die Ziele des Nahverkehrsplans umzusetzen
und damit die finanzielle Ausstattung sicherzustellen.
zum Punkt 2:
Die neue Bevölkerungsprognose für die Stadt Leipzig soll voraussichtlich im April/ Mai 2016
vorliegen. Auch neue Bevölkerungsprognosen für die Umlandstädte werden vom statistischen
Landesamt gegen Jahresende 2015 erwartet. Insofern sind als Basis der Fortschreibung des
Nahverkehrsplans die aktualisierten Schätzungen anzusetzen.
zum Punkt 3:
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, als nächsten großen Schritt zur Weiterentwicklung des
Nahverkehrs in Leipzig, in Szenarien Möglichkeiten der Ausweitung des ÖPNV- Angebotes zu
betrachten. Dabei sollten aber nicht nur das Leistungsangebot und der Zuschussbedarf der
öffentlichen Hand betrachtet werden, sondern weitere zukunftsweisende Kriterien einbezogen
werden, um die beschlossenen Ziele des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum zu
erreichen. Dies sind z. B. die Ausweitung des Straßenbahnnetzes (Neubaustrecken), die
Entwicklung des Fahrzeugparks (neue Straßenbahnen), die Verringerung des Fußweges bis zur
Haltestelle (kürzere Haltestellenabstände, Quartiersbusse) oder generell der barrierefreie Ausbau
des ÖPNV. Diese Szenarienbetrachtung sollte nicht von vornherein durch das Setzen von
finanziellen Grenzen eingeschränkt werden, sondern das bestmögliche Gesamtpaket für eine
Weiterentwicklung des ÖPNV in Leipzig ermitteln. Diese Ergebnisse sind dann mit Bürgerschaft und
Politik zu diskutieren.