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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1042969.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
29.10.15, 12:00
Aktualisiert
05.05.17, 18:18

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01833-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 05.01.2016 Bestätigung Verwaltungsausschuss 06.01.2016 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 11.01.2016 2. Lesung Ratsversammlung 20.01.2016 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Prämissen für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung x Zustimmung mit Ergänzung, Pkt. 1+2 Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag, Pkt. 3 Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung mit folgenden Ergänzungen: 1. Der Stadtrat bekennt sich im Nahverkehrsplan zu einer dauerhaften und ausreichenden finanziellen Ausstattung des ÖPNV in Leipzig. Zugleich fordert die Stadt Leipzig auch die anderen Finanzierungsgeber Bund und Freistaat Sachsen dazu auf, ihren Beitrag zur Finanzierung des ÖPNV dauerhaft und ausreichend zu leisten. 2. Der Nahverkehrsplan wird auf Grundlage der optimistischen Variante der derzeit gültigen Bevölkerungsvorausschätzung von 2013 geplant, sofern nicht rechtzeitig Ergebnisse einer aktualisierten Schätzung vorliegen. Als Beschlusspunkt 3 unterbreitet die Verwaltung folgenden Alternativvorschlag: 3. Im Rahmen der Erarbeitung des Nahverkehrsplans werden mindestens 3 Szenarien zur Weiterentwicklung des ÖPNV in Leipzig untersucht. Neben den unterschiedlichen Leistungsbeschreibungen mit Schätzungen der Kosten und Zuschüsse sollen dabei auch zukunftsweisende Kriterien in die Erarbeitung der Szenarien einbezogen werden. Die Ergebnisse sind mit Bürgerschaft und Politik zu diskutieren. Sachverhalt: zum Punkt 1: Die finanzielle Ausstattung des ÖPNV in Leipzig kann nicht ausschließlich von der Stadt Leipzig gestemmt werden. Das Ziel einer ausreichenden Finanzausstattung ist nur erreichbar, wenn auch andere verantwortliche Akteure für die Finanzierungsgrundlagen im ÖPNV (hier Bund und Freistaat) daran mitwirken. Deshalb kann der Nahverkehrsplan nur grundsätzliche Festlegungen zur Finanzierung treffen. Ein Nahverkehrsplan kann aber nicht konkrete Verkehrsverträge ersetzen, die notwendig sind, um mit Hilfe der Verkehrsunternehmen die Ziele des Nahverkehrsplans umzusetzen und damit die finanzielle Ausstattung sicherzustellen. zum Punkt 2: Die neue Bevölkerungsprognose für die Stadt Leipzig soll voraussichtlich im April/ Mai 2016 vorliegen. Auch neue Bevölkerungsprognosen für die Umlandstädte werden vom statistischen Landesamt gegen Jahresende 2015 erwartet. Insofern sind als Basis der Fortschreibung des Nahverkehrsplans die aktualisierten Schätzungen anzusetzen. zum Punkt 3: Es ist ausdrücklich zu begrüßen, als nächsten großen Schritt zur Weiterentwicklung des Nahverkehrs in Leipzig, in Szenarien Möglichkeiten der Ausweitung des ÖPNV- Angebotes zu betrachten. Dabei sollten aber nicht nur das Leistungsangebot und der Zuschussbedarf der öffentlichen Hand betrachtet werden, sondern weitere zukunftsweisende Kriterien einbezogen werden, um die beschlossenen Ziele des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum zu erreichen. Dies sind z. B. die Ausweitung des Straßenbahnnetzes (Neubaustrecken), die Entwicklung des Fahrzeugparks (neue Straßenbahnen), die Verringerung des Fußweges bis zur Haltestelle (kürzere Haltestellenabstände, Quartiersbusse) oder generell der barrierefreie Ausbau des ÖPNV. Diese Szenarienbetrachtung sollte nicht von vornherein durch das Setzen von finanziellen Grenzen eingeschränkt werden, sondern das bestmögliche Gesamtpaket für eine Weiterentwicklung des ÖPNV in Leipzig ermitteln. Diese Ergebnisse sind dann mit Bürgerschaft und Politik zu diskutieren.