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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1046178.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
10.12.15, 12:00
Aktualisiert
09.01.16, 16:12

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. -01690-NF-02-ÄA-04 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird wie folgt komplett ersetzt: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Juni 2016 einen Vorschlag für einen Zielfindungsprozess unter Wachstumsbedingungen für das Gesamtareal Wilhelm-Leuschner-Platz zur Beschlussfassung vorzulegen. In den Prozess sollen die Bürgerschaft, die interessierte lokale Fachöffentlichkeit sowie Fachexperten eingebunden werden. Die bisherigen Beschlüsse des Stadtrates – u.a. zur Markthalle – sollen dabei berücksichtigt werden. In dem Prozess sollen insbesondere die Fragen, welche Nutzungen das Areal Leuschner-Platz unter Wachstumsbedingungen bezüglich seiner Gebäude aufnehmen und welche Funktionen der Freiraum (Platzraum) erfüllen soll, erörtert werden. Seite 1/4 Begründung: Die Diskussion zu dieser Vorlage zeigt, dass die Anforderungen hinsichtlich der künftigen Nutzung und Gestaltung des Areals Wilhelm-Leuschner-Platz, sowohl im fachöffentlichen Diskurs, als auch bei den politischen Akteuren sehr unterschiedlich eingeschätzt werden. Daher möchten wir intensiv dafür werben, diesen notwendigen Diskurs weiterzuführen und in einen Zielfindungsprozess zu lenken. Erst auf der Grundlage der Diskussionsergebnisse sollte dann entschieden werden, wie städtebaulich weiter zu verfahren ist. Dies könnte dann auch ein neuer Wettbewerb sein. Der Zeitraum ist so gewählt, dass die aus dem Vorschlag resultierenden Kosten in die Haushaltsplanung 2017/2018 noch eingestellt werden können. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/4