Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1046178.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
10.12.15, 12:00
Aktualisiert
09.01.16, 16:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. -01690-NF-02-ÄA-04
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr.
392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost"
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt komplett ersetzt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dem Stadtrat bis Juni 2016 einen Vorschlag für einen
Zielfindungsprozess unter Wachstumsbedingungen für das Gesamtareal Wilhelm-Leuschner-Platz
zur Beschlussfassung vorzulegen. In den Prozess sollen die Bürgerschaft, die interessierte lokale
Fachöffentlichkeit sowie Fachexperten eingebunden werden.
Die bisherigen Beschlüsse des Stadtrates – u.a. zur Markthalle – sollen dabei berücksichtigt werden.
In dem Prozess sollen insbesondere die Fragen, welche Nutzungen das Areal Leuschner-Platz unter
Wachstumsbedingungen bezüglich seiner Gebäude aufnehmen und welche Funktionen der
Freiraum (Platzraum) erfüllen soll, erörtert werden.
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Begründung:
Die Diskussion zu dieser Vorlage zeigt, dass die Anforderungen hinsichtlich der künftigen Nutzung
und Gestaltung des Areals Wilhelm-Leuschner-Platz, sowohl im fachöffentlichen Diskurs, als auch
bei den politischen Akteuren sehr unterschiedlich eingeschätzt werden.
Daher möchten wir intensiv dafür werben, diesen notwendigen Diskurs weiterzuführen und in einen
Zielfindungsprozess zu lenken. Erst auf der Grundlage der Diskussionsergebnisse sollte dann
entschieden werden, wie städtebaulich weiter zu verfahren ist. Dies könnte dann auch ein neuer
Wettbewerb sein.
Der Zeitraum ist so gewählt, dass die aus dem Vorschlag resultierenden
Kosten in die Haushaltsplanung 2017/2018 noch eingestellt werden können.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
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