Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045370.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
27.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:35

öffnen download melden Dateigröße: 122 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-01632-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung 16.12.2015 Bestätigung Dienstberatung des Oberbürgermeisters 16.12.2015 Bestätigung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Ostfriedhof Veränderte Schließzeiten Eingang Sulzbacher Straße Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder X X Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Die seit dem 1. Juli 2015 gültigen Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, bleiben bis März 2016 bestehen. 2. Die Überprüfung der reduzierten Öffnungszeit erfolgt im Anschluss, vor April 2016. 3. Die bauliche Eingangssituation wird kurzfristig dem Stand der Technik angepasst. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Der Friedhofseingang Ostfriedhof, Sulzbacher Straße, wurde im Jahr 1991 als Nebeneingang, auf Wunsch vieler Anlieger der angrenzenden Sternsiedlung Ost, errichtet. Dieser Eingang steht allen Bürgern zum Besuch von Grabstätten, zur Erholung innerhalb des Friedhofes und zur besseren Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung zur Verfügung. Die Einhaltung der Friedhofssatzung vom 15.12.2010 (im Weiteren Friedhofssatzung), im Zuge der Nutzung und Betretung des Friedhofes, ist eine grundlegende Voraussetzung, dass dieser öffentliche Raum seinen Bestimmungszweck - Bestattung und Beisetzung von Personen gemäß § 2 Absatz 1 der Friedhofssatzung - angemessen erfüllen kann. Nach § 2, Absatz 4, ist insbesondere auf das sittliche Empfinden der Allgemeinheit Rücksicht zu nehmen. Im Bereich des Einganges Sulzbacher Straße mussten jedoch in der Vergangenheit häufig Verstöße gegen das Verbot des Ablagerns von Abfällen, die Mitnahme von Hunden und das Befahren mit Fahrrädern festgestellt werden (§ 6 Absatz 3 Buchstaben f, j und a der Friedhofssatzung). Mit diesem Verbot soll die Belästigung der Trauernden durch das oft rücksichtslose Befahren der Friedhöfe mit Fahrrädern und die Belästigung der Hinterbliebenen durch die nicht zu regulierende Hinterlassenschaft der Hunde sowie die von vielen bestehende Angst vor Hunden berücksichtigt werden. Auch das Verbringen von Abfall von außen auf den Friedhof, in der Meinung, dass dieser der verlängerte Arm des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig sei, ist nicht hinnehmbar, da die erhöhte Abfallentsorgung Auswirkungen auf die Kosten und damit die Gebührenhöhe hat. Ebenfalls nicht rechtskonform ist das von unbekannter Seite praktizierte Verfahren, das Laub von Bäumen des Ostfriedhofes, welches auf anliegende Grundstücke gefallen ist, zurück auf den Friedhof zu tragen. Dieses hat vielmehr der betreffende Grundstückseigentümer im Zuge der eigenen Grundstücksreinigung zu beseitigen und zu entsorgen. Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch Aushang an den Eingängen, im Sinne des § 5 Absatz 1 der Friedhofssatzung, bekannt gegeben. Mit Aushang vom 27. Mai 2015 wurde für den hier maßgeblichen Nebeneingang zunächst eine Öffnungszeit von Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr, festgelegt. Die Gewährleistung dieser neuen Schließzeiten des Friedhofstores durch die Mitarbeiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, wurde in der Folge sichergestellt, ebenso die dauerhafte und regelmäßige Wahrnehmung der Anliegerpflichten. Nach zahlreichen schriftlichen Hinweisen der Anlieger wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2015 der Verschluss auf 18.00 Uhr an allen Wochentagen erweitert. Das Friedhofstor Sulzbacher Straße kann somit in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr genutzt werden. Diese Schließzeit entspricht der für die Monate Oktober bis März üblichen Regelung für alle kommunalen Friedhöfe. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, wird noch bis zum März 2016, vor der Einführung der Sommerschließzeit aller kommunalen Friedhöfe, eine Kontrolle der Wirksamkeit des früheren Verschlusses des Einganges Sulzbacher Straße vornehmen. Die regelmäßige Kontrolle erfolgt durch den Bürgerdienst L.E. Dabei ist unter anderem zu prüfen, ob weiterhin durch Fremdeinbringung zusätzliche Kosten für die erhöhte Abfallentsorgung entstehen und ob diese auf die Gebühren umgelegt werden müssen. Zur Vermeidung des Führens von Fahrrädern und des Mitbringens von Hunden auf den Friedhof wird kurzfristig das Eingangstor umgebaut. Durch bauliche Maßnahmen wird dieser Eingangsbereich dem heutigen Stand der Technik angepasst, um die Forderungen der Friedhofssatzung wieder umzusetzen. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, hat mit dem Ordnungsamt, Stadtordnungsdienst, eine verstärkte Kontrolle des Eingangsbereiches abgestimmt. Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft X Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt X nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.16 31.12.16 13000 1.100.55.3.0.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein X Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: