Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045370.pdf
Größe
122 kB
Erstellt
27.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-01632-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
16.12.2015
Bestätigung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
16.12.2015
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Ostfriedhof Veränderte Schließzeiten Eingang Sulzbacher Straße
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
X
X Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits
Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Die seit dem 1. Juli 2015 gültigen Öffnungszeiten von Montag bis Sonntag, von 8.00 Uhr bis 18.00
Uhr, bleiben bis März 2016 bestehen.
2. Die Überprüfung der reduzierten Öffnungszeit erfolgt im Anschluss, vor April 2016.
3. Die bauliche Eingangssituation wird kurzfristig dem Stand der Technik angepasst.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Der Friedhofseingang Ostfriedhof, Sulzbacher Straße, wurde im Jahr 1991 als Nebeneingang, auf
Wunsch vieler Anlieger der angrenzenden Sternsiedlung Ost, errichtet. Dieser Eingang steht allen
Bürgern zum Besuch von Grabstätten, zur Erholung innerhalb des Friedhofes und zur besseren
Erreichbarkeit der Friedhofsverwaltung zur Verfügung.
Die Einhaltung der Friedhofssatzung vom 15.12.2010 (im Weiteren Friedhofssatzung), im Zuge der
Nutzung und Betretung des Friedhofes, ist eine grundlegende Voraussetzung, dass dieser
öffentliche Raum seinen Bestimmungszweck - Bestattung und Beisetzung von Personen gemäß § 2
Absatz 1 der Friedhofssatzung - angemessen erfüllen kann. Nach § 2, Absatz 4, ist insbesondere
auf das sittliche Empfinden der Allgemeinheit Rücksicht zu nehmen.
Im Bereich des Einganges Sulzbacher Straße mussten jedoch in der Vergangenheit häufig Verstöße
gegen das Verbot des Ablagerns von Abfällen, die Mitnahme von Hunden und das Befahren mit
Fahrrädern festgestellt werden (§ 6 Absatz 3 Buchstaben f, j und a der Friedhofssatzung). Mit
diesem Verbot soll die Belästigung der Trauernden durch das oft rücksichtslose Befahren der
Friedhöfe mit Fahrrädern und die Belästigung der Hinterbliebenen durch die nicht zu regulierende
Hinterlassenschaft der Hunde sowie die von vielen bestehende Angst vor Hunden berücksichtigt
werden. Auch das Verbringen von Abfall von außen auf den Friedhof, in der Meinung, dass dieser
der verlängerte Arm des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig sei, ist nicht hinnehmbar, da die
erhöhte Abfallentsorgung Auswirkungen auf die Kosten und damit die Gebührenhöhe hat. Ebenfalls
nicht rechtskonform ist das von unbekannter Seite praktizierte Verfahren, das Laub von Bäumen des
Ostfriedhofes, welches auf anliegende Grundstücke gefallen ist, zurück auf den Friedhof zu tragen.
Dieses hat vielmehr der betreffende Grundstückseigentümer im Zuge der eigenen
Grundstücksreinigung zu beseitigen und zu entsorgen.
Die Öffnungszeiten der Friedhöfe werden durch Aushang an den Eingängen, im Sinne des § 5
Absatz 1 der Friedhofssatzung, bekannt gegeben. Mit Aushang vom 27. Mai 2015 wurde für den hier
maßgeblichen Nebeneingang zunächst eine Öffnungszeit von Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr
bis 15.30 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr, festgelegt. Die Gewährleistung dieser neuen Schließzeiten des
Friedhofstores durch die Mitarbeiter des Amtes für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe,
wurde in der Folge sichergestellt, ebenso die dauerhafte und regelmäßige Wahrnehmung der
Anliegerpflichten.
Nach zahlreichen schriftlichen Hinweisen der Anlieger wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2015 der
Verschluss auf 18.00 Uhr an allen Wochentagen erweitert. Das Friedhofstor Sulzbacher Straße kann
somit in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr genutzt werden. Diese Schließzeit entspricht der für die
Monate Oktober bis März üblichen Regelung für alle kommunalen Friedhöfe.
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, wird noch bis zum März 2016, vor der
Einführung der Sommerschließzeit aller kommunalen Friedhöfe, eine Kontrolle der Wirksamkeit des
früheren Verschlusses des Einganges Sulzbacher Straße vornehmen. Die regelmäßige Kontrolle
erfolgt durch den Bürgerdienst L.E. Dabei ist unter anderem zu prüfen, ob weiterhin durch
Fremdeinbringung zusätzliche Kosten für die erhöhte Abfallentsorgung entstehen und ob diese auf
die Gebühren umgelegt werden müssen.
Zur Vermeidung des Führens von Fahrrädern und des Mitbringens von Hunden auf den Friedhof
wird kurzfristig das Eingangstor umgebaut. Durch bauliche Maßnahmen wird dieser Eingangsbereich
dem heutigen Stand der Technik angepasst, um die Forderungen der Friedhofssatzung wieder
umzusetzen.
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer, Abteilung Friedhöfe, hat mit dem Ordnungsamt,
Stadtordnungsdienst, eine verstärkte Kontrolle des Eingangsbereiches abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
X
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
X
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.16
31.12.16
13000
1.100.55.3.0.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
X
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
X
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: