Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1022811.pdf
Größe
3,6 MB
Erstellt
06.02.15, 12:00
Aktualisiert
24.02.17, 10:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01033
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
27.04.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
28.04.2015
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
07.05.2015
Anhörung
Fachausschuss Finanzen
11.05.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
12.05.2015
2. Lesung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
12.05.2015
1. Lesung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
26.05.2015
2. Lesung
Verwaltungsausschuss
03.06.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schumann-Straße zwischen
Huygensstraße und S-Bahn-Brücke in Verbindung mit einer außerplanmäßigen
Mehrausgabe gemäß § 79 Absatz 1 SächsGemO im Jahr 2016 im Innenauftrag
106654100010 - Straßenbeleuchtung investiv in Höhe von 75.850 €
Beschlussvorschlag:
Die Baumaßnahme Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke
wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen
Fassung).
1.
Die Gesamtkosten für Planung und Bau für den städtischen Anteil betragen 1.575.000 € bei
einem Stadtanteil von 940.000 €. Darin enthalten sind 75.850 € für Stadtbeleuchtungsanlagen,
welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind.
2.
Im PSP-Element 7.0000642.700 (Georg-Schumann-Straße) werden 2016: brutto 1.499.150 €
(netto 1.259.800 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 239.350 €) bereitgestellt, Diese setzen sich wie
folgt zusammen:
Planansatz 2016:
1.134.950 €
Ermächtigung aus Vorjahr (2015):
364.200 €
3.
4.
Die Einzahlungen als Zuwendung vom Land werden im PSP-Element 7.0000642.705
(Georg-Schumann-Straße) im Jahr 2016 mit brutto 635.000 € (netto 533.615 €, Mehrwertsteuer 19
% entspricht 101.385 €) geplant.
Die im Haushalt für das Jahr 2015 eingestellten, jedoch nicht verbrauchten Finanzmittel für
das Vorhaben in Höhe von voraussichtlich 364.200 € sind als Ermächtigung ins Folgejahr in das
Jahr 2016 zu übertragen.
5.
Die dargestellten Auszahlungen und Einzahlungen 2015 und 2016 werden mit
Beschlussfassung über den jeweiligen Haushaltsplan wirksam.
6.
7.
Im Innenauftrag 106654100010 (Straßenbeleuchtung investiv) wird im Jahr 2016 eine
außerplanmäßige Mehrausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. 75.850 € bestätigt. Die
Deckung dieser Aufwendungen erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 (Steuern,
allgemeine Zuweisungen, Umlagen), Sachkonto 31120000 (investive Schlüsselzuweisung). In
gleicher Höhe werden Auszahlungen im PSP-Element 7.0000642.700 (Georg-Schumann-Straße
von Delitzscher Straße bis Stahmeln) gesperrt.
Mit dem Ausschreibungsverfahren muss im Oktober 2015 begonnen werden, um im Februar
2016 mit dem Bau beginnen zu können. Damit sind trotz ggf. vorläufiger Haushaltsführung die Mittel
bis spätestens nach Ausreichung des Zuwendungsbescheides freizugeben.
8.
Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die unter Punkt „4.
Finanzierung“ ermittelten Folgekosten. Diese sind zusätzlich in den Ergebnishaushalt des Verkehrsund Tiefbauamtes aufzunehmen bzw. werden vom Amt für Stadtgrün und Gewässer für das
ausgewiesene PSP-Element zusätzlich angemeldet.
9.
10.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig
und der LVB GmbH sowie eine Bauherrenvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig, der LVB GmbH
und der KWL GmbH zu verhandeln und abzuschließen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
siehe Anlagen
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 17.06.2015
zu 18.7. Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schumann-Straße zwischen
Huygensstraße und S-Bahn-Brücke in Verbindung mit einer
außerplanmäßigen Mehrausgabe gemäß § 79 Absatz 1 SächsGemO im
Jahr 2016 im Innenauftrag 106654100010 - Straßenbeleuchtung investiv in
Höhe von 75.850 €
Vorlage: VI-DS-01033
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke
wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit
gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau für den städtischen Anteil betragen 1.575.000 € bei
einem Stadtanteil von 940.000 €. Darin enthalten sind 75.850 € für
Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind.
3. Im PSP-Element 7.0000642.700 (Georg-Schumann-Straße) werden 2016: brutto 1.499.150
€ (netto 1.259.800 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 239.350 €) bereitgestellt, Diese
setzen sich wie folgt zusammen:
Planansatz 2016:
1.134.950 €
Ermächtigung aus Vorjahr (2015):
364.200 €
4. Die Einzahlungen als Zuwendung vom Land werden im PSP-Element 7.0000642.705
(Georg-Schumann-Straße) im Jahr 2016 mit brutto 635.000 € (netto 533.615 €,
Mehrwertsteuer 19 % entspricht 101.385 €) geplant.
5. Die im Haushalt für das Jahr 2015 eingestellten, jedoch nicht verbrauchten Finanzmittel für
das Vorhaben in Höhe von voraussichtlich 364.200 € sind als Ermächtigung ins Folgejahr
in das Jahr 2016 zu übertragen.
6. Die dargestellten Auszahlungen und Einzahlungen 2015 und 2016 werden mit
Beschlussfassung über den jeweiligen Haushaltsplan wirksam.
7. Im Innenauftrag 106654100010 (Straßenbeleuchtung investiv) wird im Jahr 2016 eine
außerplanmäßige Mehrausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. 75.850 €
bestätigt. Die Deckung dieser Aufwendungen erfolgt aus dem PSP-Element
1.100.61.1.0.01.01 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen), Sachkonto 31120000
(investive Schlüsselzuweisung). In gleicher Höhe werden Auszahlungen im PSP-Element
7.0000642.700 (Georg-Schumann-Straße von Delitzscher Straße bis Stahmeln) gesperrt.
8. Mit dem Ausschreibungsverfahren muss im Oktober 2015 begonnen werden, um im Februar
2016 mit dem Bau beginnen zu können. Damit sind trotz ggf. vorläufiger Haushaltsführung
die Mittel bis spätestens nach Ausreichung des Zuwendungsbescheides freizugeben.
Seite: 1/2
9. Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die unter Punkt „4.
Finanzierung" ermittelten Folgekosten. Diese sind zusätzlich in den Ergebnishaushalt des
Verkehrs- und Tiefbauamtes aufzunehmen bzw. werden vom Amt für Stadtgrün und
Gewässer für das ausgewiesene PSP-Element zusätzlich angemeldet.
10. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Stadt
Leipzig und der LVB GmbH sowie eine Bauherrenvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig,
der LVB GmbH und der KWL GmbH zu verhandeln und abzuschließen.
11. Die Stadtverwaltung legt bis Ende des Jahres 2015 einen Ablaufplan für die Planung und
Umsetzung der Anpassung der Lichtsignalsteuerung vor.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 6 Enthaltungen
Leipzig, den 18. Juni 2015
Seite: 2/2
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
2016
75.850,00
Einzahlungen
2016
635.000,00
Auszahlungen
2015 2016
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
bis
106654100010/
4221 1000
7.0000642.705/
6811 0000
7.0000642.700/
SK 7852 0000
1.499.150,00
nein
x
von
bis
2016
jährlich
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
3.000 1.100.54.4.0.01.10
5.000 1.100.54.4.0.01
1.706 1.100.55.1.0.01
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
Stad
t
Leip
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
30.03.2015
Baubeschluss Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke in
Verbindung mit einer außerplanmäßigen Mehrausgabe gemäß § 79 Abs. 1
SächsGemO im Jahr 2016 im Innenauftrag 106654100010 - Straßenbeleuchtung
investiv in Höhe von 75.850 €
Zusammenfassende Erläuterung der Maßnahme
Die Georg-Schumann-Straße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen
Entwicklung zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig (Hauptverkehrsstraße) und ist
eine wichtige Nahverkehrstrasse.
In der Straße verkehren die zur Stadtbahn auszubauende Linie 11 und die
Straßenbahnlinie 10 sowie im relevanten Abschnitt die Buslinie 90.
Die Verkehrsanlage weist im Bauabschnitt Huygensstraße bis S-Bahn-Brücke bauliche,
verkehrsorganisatorische und gestalterische Mängel auf, die Auswirkungen auf die
Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Anlage haben. Besonders gravierend ist der
fehlende behindertengerechte Ausbau der Haltestellen.
Mit der Baumaßnahme sollen diese Mängel beseitigt und folgende Ziele erreicht werden:
Beschleunigung des ÖPNV sowie sicherer und behindertengerechter Fahrgastwechsel leistungsfähige und störungsarme Abwicklung von Kfz-Verkehr und ÖPNV - Gewährung
der notwendigen Leistungsfähigkeiten für den motorisierten Individualverkehr - Ablösung
des Provisoriums durch eine stationäre Fußgängerlichtsignalanlage - endgültige
Herstellung von Radverkehrsanlagen und Stellplätzen - stadtgestalterische Aufwertung
des Straßenraumes.
Der Straßenzug wird dazu auf einer Länge von 310 m grundhaft ausgebaut, wobei keine
Separierung der Gleisanlagen möglich ist. Die kombinierten Straßenbahn- und
Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgebildet.
An der Haltestelle entsteht eine Fußgängersignalanlage.
Das Vorhaben ist ein gemeinsames Vorhaben der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
GmbH und der Stadt Leipzig. Vom Grundansatz her erfolgt die Kostenzuordnung so,
dass LVB und Stadt die Leistungen an ihren eigenen Anlagen jeweils zu 100 %
finanzieren. Die Kosten für einzelne Fachgewerke werden sinngemäß nach dem
Verursacherprinzip und entstehenden Wertverbesserungen ebenso zugeordnet bzw.
geteilt.
Die LVB GmbH und die Stadt Leipzig stellen für ihre Finanzierungsanteile jeweils
getrennte Fördermittelanträge - für den städtischen Teil nach EntflechtG (Gesetz zur
Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen).
Das Bauvorhaben soll vom 29.02.2016 bis 16.12.2016 realisiert werden.
Für die Stadt Leipzig wurden anteilige Kosten für Planung und Bau in Höhe von
1.575.000 € brutto berechnet.
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
30.03.2015
Baubeschluss Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke
Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um beitragspflichtige
Verbesserungsmaßnahmen. Nach Straßenausbaubeitragssatzung sind für
Hauptverkehrsstraßen 25 % der anrechenbaren Kosten anzusetzen.
Für die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
Einordnung in den Haushalt (Bau- und Planungskosten):
in EURO
Gesamt
Georg-Schumann-Straße von
Delitzscher Straße bis Stahmeln
7.0000642.700 (Auszahlung)
106654100010 (Aufwand)
- davon Planung (Auszahlung)
2016
1.499.150
75.850
200.000
1.499.150
75.850
200.000
Zuwendungsfähige Kosten
904.950
904.950
Zuweisung vom Land
PSP-7.0000642.705 (Einzahlung)
Stadtanteil insgesamt
635.000
635.000
940.000
940.000
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Georg-Schumann-Straße
30.03.2015
Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke
1. Grundlagen
- Stadtentwicklungsplan „Verkehr und öffentlicher Raum“ (STEP) mit Beschluss
Ratsversammlung am 15.10.2003 (RB III-1440/03), die aktuelle Überarbeitung ist
im Verfahren
- „Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020“
mit Beschluss Ratsversammlung am 18.09.2013 (RB IV-1774/13), Anlage 2/
Liste 1/Position 41
- „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020“ (SEKo), (RB IV-1595/09
vom 20.05.2009)
- Integriertes Handlungskonzept “Magistralenentwicklung G.-Schumann-Straße“
- Haushaltsplan 2014 (Stadtratsbeschluss RBV-1917/13 vom 19.12.2013),
Haushaltsplanentwurf 2015/2016)
- Planfeststellung für die Anlagen der LVB GmbH (im Verfahren)
- Vorentwurf Straßenbau und Kostenermittlung nach der „Anweisung zur
Kostenberechnung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKS), Stand 01/2015
- Abstimmungen zu Kostenteilungen zwischen der LVB GmbH und der Stadt
Leipzig zum Vorhaben
2. Veranlassung und Zielstellung
Derzeitige Situation
Die Georg-Schumann-Straße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen
Entwicklung als West-Ost-Achse zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig
(Hauptverkehrsstraße) und ist eine wichtige Nahverkehrstrasse.
Die Straße verbindet die Stadtteile Wahren, Möckern und Gohlis-Süd mit dem
Zentrum-Nord.
Zählungen im Jahr 2014 ergaben für den anstehenden Baubereich eine
Verkehrsbelegung von 18.000 Kfz/24 h; die Prognoseberechnung für 2020 weist
16.000 Kfz/24 h aus. Das Radverkehrsaufkommen beträgt im Bestand zwischen den
Knoten Huygensstraße und Wiederitzscher Straße 600 bis 1.300 Rad/24 h.
Im Baubereich verkehren die zur Stadtbahn auszubauende Linie 11 und die
Straßenbahnlinie 10 mit Belegungen von derzeit 12 Zügen pro Stunde und Richtung
sowie die Buslinie 90 mit 6 Fahrten pro Stunde und Richtung.
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Georg-Schumann-Straße
30.03.2015
Der anstehende Abschnitt ist Bestandteil der als Test in diversen Teilen der GeorgSchumann-Straße realisierten Änderungen der Querschnittsaufteilung der
Fahrbahnen mittels Markierungen mit je einem Fahrstreifen pro Richtung mit
Mischnutzung durch Kfz- und Straßenbahnverkehr, mit beidseitigen Radstreifen und
Längsparkern auf der Südseite.
Der Zustand der Verkehrsanlage ist unterschiedlich. Der oberflächlich teils gute
Zustand des Gleisbereichs und anliegender Fahrbahnteile ist Ergebnis von zur
Aufrechterhaltung des Fahrbetriebs unumgänglichen Notsanierungen der Gleise.
Nach Baugrunduntersuchungen ist der Unterbau von Fahrbahn und Nebenanlagen
mangelhaft und erfordert einen grundhaften Ausbau.
Die durch den direkt anliegenden Komplex Sozialversicherungszentrum/Agentur für
Arbeit stark frequentierten Straßenbahn- und Bushaltestellen befinden sich ohne
jeglichen Komfort und ungesichert noch am Fahrbahnrand; ihr behindertengerechter
Ausbau wird stark hinterfragt und gefordert.
An der S-Bahn-Brücke befindet sich eine Zugangsmöglichkeit zum S-BahnHaltepunkt Möckern.
Die Verkehrsanlage wirkt durch die unterschiedlichen Beläge der Nebenanlagen, den
Interimscharakter der Fahrbahnmarkierungen, fehlende Straßenbäume und den
Zustand der einzelnen Bestandteile ungeordnet und unattraktiv.
Zielstellung
Mit der anstehenden Verkehrsbaumaßnahme sollen die aufgeführten Mängel
beseitigt werden; folgende Ziele werden angestrebt:
-
Beschleunigung des ÖPNV, sichere und behindertengerechte Abwicklung der
Fahrgastwechsel
-
störungsarme Abwicklung von Kfz-Verkehr und ÖPNV
-
Gewährung der notwendigen Leistungsfähigkeiten für den motorisierten
Individualverkehr
-
Ablösung des Provisoriums durch eine stationäre Fußgängerlichtsignalanlage
-
endgültige Herstellung von Radverkehrsanlagen und Stellplätzen
-
stadtgestalterische Aufwertung des Straßenraumes
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Alternative zum Bauvorhaben wäre die Beibehaltung des gegenwärtigen
Zustandes mit den benannten baulichen, verkehrsorganisatorischen,
sicherheitstechnischen und stadtgestalterischen Mängeln.
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Georg-Schumann-Straße
30.03.2015
3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung
3.1 Allgemeines
Für die ca. 5 km lange Georg-Schumann-Straße gibt es diversen Umbau- bzw.
Aufwertungsbedarf. Da die Straße keinen einheitlichen Querschnitt aufweist und die
Anforderungen und geometrischen Möglichkeiten stark differieren, musste die
Planung in Abschnitte unterteilt werden.
Folglich kann die Realisierung - insbesondere in Abhängigkeit von Dringlichkeit,
Finanzierbarkeit, Planungsfortschritt/Variantenentscheid und Baurecht bei den
einzelnen Bauherren (Stadt Leipzig, LVB, KWL, weitere Versorgungsunternehmen) auch nur in Teilabschnitten erfolgen. Die anstehende Maßnahme umfasst einen
dieser Abschnitte.
Gemäß den vorhandenen unzureichenden Verkehrsverhältnissen und den
Zielstellungen zum Umbau des Straßenabschnittes erfolgten im Rahmen der
Vorplanung intensive Untersuchungen, um die vielfältigen Nutzungsansprüche
möglichst allumfassend abdecken zu können.
Die nunmehr zur Ausführung anstehende Planung stellt nach Abwägungen die
Lösung dar, die diesem Anliegen am Besten gerecht werden kann.
Die Georg-Schumann-Straße soll auf einer Länge von rund 310 m zwischen
Huygensstraße und S-Bahn-Brücke im gesamten Querschnitt ausgebaut werden.
Durch die Zwangspunkte beidseitig anliegender Bebauung sowie die westlichen und
östlichen Anschlussbereiche in der Straße kann im Baubereich keine Separierung
der Gleise erfolgen; es erfolgt ein bestandsnaher Ausbau.
3.2 Fahrbahn
Die Fahrbahnen werden mit Bodenaustausch grundhaft ausgebaut.
Es entsteht pro Richtung ein Fahrstreifen auf dem Gleis (Mischnutzung durch
Kraftfahrzeuge und Straßenbahn) in einer Breite von 3,25 m bzw. 3,50 m abhängig
von Schlepp- und Hüllkurven.
Außen angelagert werden jeweils 1,85 m breite Radstreifen.
Ebenfalls komplett neu gebaut werden die Anlagen zur Entwässerung der
Verkehrsanlage.
3.3 Knotenpunkte
Im Bauabschnitt münden drei Nebenstraßen in die Georg-Schumann-Straße.
Durch Gehwegnasen in der Seelenbinderstraße und der Laubestraße werden die
Querungslängen für Fußgänger verkürzt, das Parkregime unterstützt und
Möglichkeiten für Baumtore geschaffen.
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Georg-Schumann-Straße
30.03.2015
Die Laubestraße selbst soll 2015 als separate ASW-Maßnahme ausgebaut werden.
Der Bau- und Finanzierungsbeschluss befindet sich im Verfahren.
Im Zulauf zum Knoten mit der Huygensstraße wird in der Georg-Schumann-Straße
ein zusätzlicher Fahrstreifen mit 3,25 m Breite angelegt, der vordergründig als
Aufstellfläche für wartende Busse (Nachtbus) dient und zusätzlich als separater
Rechtsabbiegestreifen genutzt werden kann.
Für ein unbehindertes Abbiegen von Bussen in die/aus der Huygensstraße muss verursacht durch die Neuanlage des o. g. Zusatzstreifens - nach den Schleppkurven
die Bordlage am Huygensplatz verändert werden.
3.4 Lichtsignalanlagen
An der Ostseite der Haltestelle und in Höhe des Hauptzugangs zum Komplex
Sozialversicherungszentrum / Agentur für Arbeit wird in Ablösung des vorhandenen
Provisoriums eine stationäre Fußgängersignalanlage errichtet. Die Steuerung erfolgt
verkehrsabhängig als “Dauergrün“ mit Freigabe für Fußgänger und Sehbehinderte
auf Anforderung/Handtaster.
Für den ÖPNV wird eine Bevorrechtigung vorgesehen bei Erfassung über BakeFunk-Systeme.
3.5 Radverkehr/Fußgängerverkehr
Straßenbegleitend werden beidseitig Anlagen für Fußgänger- und Radverkehr neu
gebaut.
Der Radverkehr wird durchgängig mittels Radstreifen in Regelbreite von 1,85 m auf
Fahrbahnniveau geführt (exklusive angehobener Radfahrbahnen auf den
Haltestellen). Neben Radstreifen sind innerhalb von Parkständen zusätzlich
Sicherheitsstreifen von 0,75 m Breite vorgesehen (Gesamtbreite 2,75 m/3,25 m).
An geeigneten Stellen werden insgesamt 20 Leipziger Radbügel eingebaut.
Die Gehwegbreiten variieren bei einer Mindestbreite von 3,0 m. Sie sollen einen
Belag aus Betonplatten 25 x 25 cm mit Natursteinvorsatz und mit beidseitiger
Einfassung aus Mosaikpflaster erhalten.
3.6 Ruhender Verkehr
Auf der Südseite werden in Kombination mit Alleebaumpflanzungen 12
Längsstellplätze gebaut (Betonsteinpflaster) in einer Breite von 2,00 m oder 2,50 m
(zuzüglich Sicherheitstrennstreifen zum Radstreifen). Die breiteren Plätze entstehen
im Bereich der AXIS-Passage für Lieferfahrzeuge.
4
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Georg-Schumann-Straße
30.03.2015
3.7 ÖPNV-Anlagen (Maßnahme der LVB GmbH)
Die Gleise werden komplett neu gebaut in neuer Lage mittig im Straßenraum mit
einem Gleisachsabstand von mindestens 2,80 m.
Die kombinierten Straßenbahn- und Bushaltestellen werden gegenüberliegend
stadtbahn- und behindertengerecht komplett neugebaut (Typ: Haltestellenkap mit
angehobener Radverkehrsanlage).
Neu aufgebaut werden muss die Fahrleitungsanlage. Die Aufhängung erfolgt soweit
möglich als Wandabspannung oder über neue Maste (wenn möglich als Kombimaste
mit der Straßenbeleuchtung).
3.8 Straßenbeleuchtung
Im gesamten Baubereich wird die Straßenbeleuchtungsanlage neu hergestellt. Als
Pilotprojekt für die Georg-Schumann-Straße wird diese in Anlehnung an den bis in
die siebziger Jahre vorhandenen Bestand mit Querabspannung über den gesamten
Straßenraum ausgeführt. An jeder Querabspannung werden zwei Lichtpunkte (LEDLeuchten mit der Lichtfarbe 3000 K - warmweiß) angebracht. Die Aufhängung erfolgt
als Wandabspannung, an Kombimasten der Fahrleitung oder an reinen
Beleuchtungsmasten.
Das Anbringen von Haltevorrichtungen und Leitungen der Straßenbeleuchtung ist
vom Grundstückseigentümer nach § 126 BauGB (Eigentümerpflichten) zu dulden.
Für die betroffenen Eigentümer wird dafür ein Informationsverfahren durchgeführt.
3.9 Versorgungsleitungen
Wegen des Umfanges der Verkehrsbaumaßnahme sind umfangreiche
Leitungsverlegungen nahezu aller Medien erforderlich. Sämtliche
Versorgungsunternehmen wurden im Verlauf der Planung auch zu eigenen
Bauabsichten befragt, so dass im Vorlauf zum eigentlichen Verkehrsbau ein
koordinierter Leitungsbau erfolgen wird.
Besonders umfangreich sind Leitungsbaumaßnahmen an Anlagen der KWL GmbH.
Teilmaßnahmen davon werden bereits im Januar 2016 im Vorlauf zu den
Hauptbauleistungen realisiert, um die Bauzeit zu reduzieren und Baufreiheit für die
Verkehrsbaumaßnahmen zu schaffen.
3.10 Gestaltung
Durch die Materialwahl sowie die umfänglich abgestimmte Einordnung von Bäumen,
Masten und Ausstattungselementen innerhalb des Verkehrsraums soll eine deutliche
stadtgestalterische Aufwertung des Straßenzugs erreicht werden.
Grundstückszufahrten werden differenziert nach ihrer Belastung mit
Natursteingroßpflaster/gesägt und gestockt (AXIS-Passage und Zufahrt nordwestlich
5
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Georg-Schumann-Straße
30.03.2015
der Brücke) oder mit Betonsteinplatten 25 x 25 cm und beidseitiger Einfassung mit
Natursteinkleinpflaster/gesägt und gestockt gebaut.
3.11 Verkehrsgrün
Es muss nur ein Baum gefällt werden.
Durch die Pflanzung von 16 Alleebäumen auf der Südseite (Baumtore sowie in
Kombination mit Parkern und auf der Haltestelle) und von 16 Bäumen auf der
Nordseite (abgesetzt zwischen Gehweg und Bebauung) wird eine deutliche
Aufwertung des Straßenraums erzielt. Es sollen verschiedene Baumarten gepflanzt
werden; auf der Nordseite wird in Ergänzung zum Bestand und wegen der
abgesetzten Lage bewusst ein bunter Artenmix angestrebt.
3.12 Verkehrslärm
Nach Prüfung war keine schalltechnische Untersuchung hinsichtlich des
Straßenlärms (Kfz-Fahrstreifen) erforderlich. Die geplanten baulichen Änderungen
führen zur Abrückung des Kraftfahrzeugverkehrs von der Straßenrandbebauung bzw.
dort zu keiner Verkehrslärmerhöhung, so dass keine wesentliche Änderung im Sinne
des § 41 BImSchG vorliegt. Schutzmaßnahmen sind nicht notwendig.
3.13 Abbruch/Umbau baulicher Anlagen
An der Hinterkante des nördlichen Gehwegs steht eine Begrenzungsmauer.
Die auch baulich aufwendiger ausgebildete Mauer östlich des Hauptzugangs zum
Komplex Sozialversicherungszentrum/Agentur für Arbeit ist vom Vorhaben nicht
betroffen. Der westlich liegende niedriger und einfacher ausgebildete Abschnitt ist
stark beschädigt und einsturzgefährdet, so dass bereits 2014 der westlichste Teil
abgetragen werden musste, der von der Aufweitung der Verkehrsanlage ohnehin
betroffen wäre.
Im Rahmen der Baumaßnahme wird auch der Rest der westlichen Mauer abgerissen.
In Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde wird der Mauerteil zwischen
Hauptzugang und Huygensplatz mit 45 cm hohen Betonelementen, die gestalterisch
mit dem Gebäudekomplex harmonieren, in einfacherer Form neugebaut. Einem
Entfall kann denkmalschutzrechtlich nicht zugestimmt werden.
Ein Werbeträger wird umgesetzt und drei werden innerhalb der Baustrecke neu
aufgestellt.
3.14 Ingenieurbauwerke
Am östlichen Bauende befindet sich die S-Bahn-Brücke. Sie wird innerhalb des
Vorhabens oberflächennah saniert und erhält eine neue Aspaltdeckschicht.
4. Finanzierung
4.1 Grundlagen
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Georg-Schumann-Straße
30.03.2015
Das Vorhaben ist ein gemeinsames Vorhaben der LVB GmbH, der KWL GmbH und
der Stadt Leipzig.
Vom Grundansatz her erfolgt die Kostenzuordnung so, dass die LVB GmbH und die
Stadt Leipzig die Leistungen an ihren eigenen Anlagen jeweils zu 100 % finanzieren.
Eine Kostenteilung erfolgt nur für wenige Fachgewerke; es wird sinngemäß nach
dem Verursacherprinzip verfahren.
Für die Folgemaßnahmen an Leitungen sind Regelungen auf Basis der Anwendung
der Konzessionsverträge mit den einzelnen Versorungsunternehmen (VU) vorgesehen.
Die LVB GmbH und die Stadt Leipzig stellen für ihre Finanzierungsanteile jeweils
getrennte Fördermittelanträge - für den städtischen Teil nach EntflechtG (Gesetz zur
Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen). Die Kostenteilung ist
mit der LVB GmbH vorabgestimmt und wird endgültig in der noch abzuschließenden
Kostenteilungsvereinbarung geregelt.
4.2 Kostenteilung und -zuordnung
Auf der Grundlage eines Kostenteilungsplanes sowie einer tabellarischen
Zusammenstellung werden die Kosten wie folgt zwischen der Stadt und der LVB
GmbH geteilt bzw. zugeordnet:
LVB-Anlagen (Gleise ohne Deck- und Binderschicht,
Haltestellenbord, Fahrleitungen inklusive Maste,
Bahnstrom, RBL, Gleisprovisorien,
Schienenersatzverkehr)
Deck- und Binderschicht in vom MIV befahrenen
Gleisbereichen
Kombimaste
Fahrbahn, Gehwege, Zufahrten, Stellplätze,
Beschilderung.
Straßenbeleuchtung
Lichtsignalanlage
Leitungsbau
Baumpflanzungen
Abbruch und Neubau Mauer
Umleitungen
Planungsleistungen
100 % LVB
50 % LVB/50 % Stadt
80 % LVB/20 % Stadt
100 % Stadt
100 % Stadt
vorerst 100 % Stadt
nach Konzessionsverträgen
100 % Stadt
100 % Stadt
Teilung LVB/Stadt/KWL nach
Bausummen
100 % für Auftraggeber
4.3 Bau- und Planungskosten
Die Gesamtbaukosten (LVB GmbH und Stadt Leipzig) der Maßnahme betragen ca.
3,3 Mio. € brutto; die Kosten der KWL belaufen sich auf etwa 0,5 Mio. €.
Die vorliegenden Kostenberechnungen nach AKS für den städtischen Anteil vom
11.01.2013 wurden von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt
vorliegenden Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Georg-Schumann-Straße
30.03.2015
Danach ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto):
- Baukosten:
1.375.400 €
- Planungskosten (Ansatz rund 15 % der Baukosten)
(Leistungsphasen 5-9, Bauüberwachung, Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator, Kontrollprüfungen, Öffentlichkeitsarbeit)
- Gesamtkosten Planung und Bau
200.000 €
1.575.000 €
4.4 Kosten zu Ausstattung und Interim
Kosten für Umzug/Interimslösungen sind bei dieser Baumaßnahme nicht relevant.
4.5 Straßenausbaubeiträge
Der Baubereich liegt außerhalb von Sanierungsgebieten.
Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um beitragspflichtige
Verbesserungsmaßnahmen. Nach Straßenausbaubeitragssatzung sind für
Hauptverkehrsstraßen 25 % der anrechenbaren Kosten anzusetzen.
Als anrechenbare Kosten wurden abzüglich der gemäß Punkt 4.6
nichtzuwendungsfähigen Kosten (dort mit *) gekennzeichnet) von insgesamt
420.250 €
sowie unter Abzug der Kostengruppen
* Mauer (geförderter Anteil)
16.050 €
* Leiteinrichtungen/Markierungen brutto
10.925 €
* Verkehrszeichen/LSA brutto
128.620 €
insgesamt ermittelt brutto: (1.575.000 € - 575.850 € =)
999.150 €
Mit dem Ansatz von 25 % ergibt sich eine Beitragshöhe von brutto
249.800 €
Vorstehender Wert ist ein fiktiver Ansatz für das Fördermittelverfahren und
dokumentiert nicht die tatsächlich nach Beitragsberechnung zu zahlenden Beiträge.
Erörterungen dazu erfolgen in einer separaten Informationsveranstaltung.
4.6 Fördermittel/Einzahlungen und Ausgaben
Der Anteil der Stadt Leipzig am Gesamtbauvorhaben soll mit Fördermitteln nach
EntflechtG finanziert werden.
- Ermittlung der nichtzuwendungsfähigen Kosten brutto:
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Georg-Schumann-Straße
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* Straßenbeleuchtung inkl. Anteil an Kombimasten *)
75.850 €
* Änderungen an Versorgungsleitungen *)
96.250 €
* sonstige Leistungen (Archäologie, Vermessung, Anpassungen) *)
* sonstige Ausstattung (Mauer, Werbeanlagen)
*)
9.550 €
38.600 €
* Planungskosten *)
200.000 €
* Straßenausbaubeiträge
249.800 €
insgesamt brutto
670.050 €
- Ermittlung der Einzahlungen:
* zuwendungsfähige Kosten brutto (1.575.000 € - 670.050 € =)
904.950 €
* Ansatz Förderquote 75 %/ 95 %
Einzahlung insgesamt brutto:
644.800 €
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der
Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei
denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass
nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 €
nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Deshalb wird der Fördermittelantrag auf die ermittelte Einnahme von
gestellt. Für die Einordnung in den Haushalt wird hingegen von einer
Einnahme in Höhe von
ausgegangen.
644.800 €
635.000 €
Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die
zuwendungsfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht
in der beantragten Höhe festgestellt werden. In diesem Fall würde sich der
Stadtanteil entsprechend erhöhen.
- Stadtanteil insgesamt brutto:
mit Ansatz Einnahme von 635.000 €
940.000 €
Damit entsteht folgender Ansatz:
in EURO
Gesamt
Georg-Schumann-Straße von
Delitzscher Straße bis Stahmeln
7.0000642.700 (Auszahlung)
106654100010 (Aufwand)
- davon Planung (Auszahlung)
1.499.150
75.850
200.000
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2016
1.499.150
75.850
200.000
Verkehrs- und Tiefbauamt
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Zuwendungsfähige Kosten
904.950
904.950
Zuweisung vom Land
PSP-7.0000642.705 (Einzahlung)
Stadtanteil insgesamt
635.000
635.000
940.000
940.000
Im Haushaltsplan sind 2015: 364.200 € und 2016: 1.210.800 € (Summe: 1.575.000 €)
eingestellt. Davon entfallen im Jahr 2016 ca. 75.850 € auf die Investition im Bereich
der Straßenbeleuchtungsanlagen, welche im Ergebnishaushalt, Innenauftrag
106654100010, abzubilden sind. Diese Mittel sind 2016 unterjährig aus dem
Investitionshaushalt entsprechend Verwendungsrichtlinie zur inv.
Schlüsselzuweisung umzubuchen.
Die Mittel von 2015 (364.200 €) sind als Ermächtigung ins Folgejahr nach 2016 zu
übertragen.
4.7 Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen
Verkehrsanlage.
Für gegenüber dem Bestand zusätzliche bzw. neu hinzukommende Anlagen
entstehen diese Folgekosten:
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
PSP-Element
Lichtsignalanlagen
1.100.54.4.0.01.10
(Konto 42211000)
1.100.54.4.0.01
(Konto 42711200)
1.100.55.1.0.01
Straßenbäume
Kosten/Einheit und Beschreibung
Jahr
ca. 3.000 €/LSA Unterhaltung
Kosten pro Jahr in
Euro
3.000 €
ca. 5.000 €/LSA
Stromkosten
5.000 €
53,32 €/Stück
Unterhaltung
1.706 €
Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die o. g.
Folgekosten; diese sind zusätzlich in den Ergebnishaushalt aufzunehmen.
5. Grunderwerb
Für das Vorhaben ist kein Grunderwerb erforderlich.
6. Kinderfreundlichkeit
Mit dem Ausbau von Gehwegen und Radverkehrsanlagen einschließlich
Bordabsenkungen an Querungsstellen sowie dem stadtbahngerechten Ausbau der
Haltestellen wird auch den Belangen von Kindern entsprochen.
7. Barrierefreiheit
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Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Georg-Schumann-Straße
30.03.2015
Fußgängerquerungsstellen und Zugänge zu Haltestellen werden mit
Bordabsenkungen auf 3 cm versehen.
Die neuen Haltestellen ermöglichen einen niveaugleichen Fahrgastwechsel; zudem
erhalten sie ein Blindenleitsystem.
Die Fußgängersignalanlage wird mit Informations- und Leitelementen für
Sehbehinderte ausgestattet. An Einmündungen werden grundsätzlich Leitelemente
für Sehbehinderte (Richtungsfelder) vorgesehen.
8. Bauzeiten und Umleitungsführungen
8.1 Vorbemerkungen
Es ist vorgesehen, dass die drei Hauptbauherren LVB, KWL und Stadt Leipzig die in
ihrer Zuständigkeit stehenden Bauleistungen jeweils eigenständig durchführen. LVB
und Stadt Leipzig werden gemeinsam ausschreiben, die KWL hingegen eigenständig.
Basis (insbesondere zur Koordinierung) bildet dafür eine noch abzuschließende
dreiseitige Bauherrenvereinbarung.
Das für die Anlagen der LVB notwendige Baurecht im Zuge des Vorhabens wird über
das unter Punkt 1. aufgeführte Planfeststellungsverfahren geschaffen; der
Planfeststellungsbeschluss ist Voraussetzung für den Baubeginn.
8.2 Bauablauf/Bauzeiten
Es soll in zwei Abschnitten mit Längstrennung gebaut werden.
Beim Bau der Nordseite (Dauer ca. 5 Monate) ist eine halbseitige Sperrung
vorgesehen; der stadtwärtige Verkehr kann an der Baustelle vorbeigeleitet werden.
Der Bau der Südseite (Dauer ca. 5,5 Monate) ist nur mit Vollsperrung möglich.
Folgende Ecktermine sind geplant:
- vorgezogene Leistungen der KWL:
- Baubeginn Hauptbauleistungen BA 1:
- Baubeginn Hauptbauleistungen BA 2:
- Bauende:
01.02.2016
29.02.2016
27.06.2016
16.12.2016
8.3 Umleitungen
Die Verkehrsführung während der Bauzeit erfolgt auf Basis einer
Umleitungskonzeption.
Der Straßenbahnbetrieb wird bis auf kürzere Sperrpausen im 2-Richtungsbetrieb auf
einem Gleis weitestmöglich aufrechterhalten; Interimshaltestellen werden beidseitig
des Baubereichs eingerichtet.
Für den motorisierten Durchgangsverkehr soll die Umleitungsführung großräumig je
nach Bauphase entweder nur landwärts oder in beiden Richtungen über die
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Baubeschluss Georg-Schumann-Straße
30.03.2015
Breitenfelder Straße/Landsberger Straße/Max-Liebermann-Straße und Slevogtstraße
erfolgen.
Die Umleitungsführungen in der Bauphase des separaten Straßenbauvorhabens in
der Georg-Schumann-Straße zwischen Linkelstraße und Viadukt sind im Detail noch
abzustimmen. Es ist davon auszugehen, dass in den relevanten Zeiten die Travniker
Straße bis zur Linkelstraße einbezogen wird.
Für den Radverkehr erfolgen Umleitungen über die Wiederitzscher Straße bzw.
Bothestraße sowie die Möckernsche Straße bzw. Kirschbergstraße.
Die Erreichbarkeit für Anlieger-, Andienungs- und Rettungsverkehr ist unter
Baustellenbedingungen immer zu gewährleisten unter Nutzung vorhandener bzw.
bereits fertiggestellter Elemente der Verkehrsanlage.
Auf der Südseite soll eine Baustraße errichtet werden, die u. a. der Anbindung der
Tiefgarage der AXIS-Passage dient.
9. Sonstiges
Altlasten/Abfall
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. In den Asphaltschichten wurden
teilweise Belastungen mit Teerbestandteilen gefunden. Alle belasteten Ausbaustoffe
werden entsprechend Entsorgungskonzept entsorgt.
Kampfmittel
Im Ergebnis einer diesbezüglichen Abfrage können Kampfmittel im Baubereich nicht
ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist. In die
Kostenermittlung wurde eine Pauschalposition zur Kampfmitteluntersuchung in Form
einer visuellen Begutachtung durch eine Fachfirma aufgenommen.
Archäologische Belange
Eine Anfrage auf archäologische Belange beim Landesamt für Archäologie wurde
gestellt. Die Ergebnisse werden bei der weiteren Vorbereitung beachtet.
Nachweis Vorstellung in AG Rad
Die Entwurfsplanung wurde am 17.02.2015 in der AG Rad vorgestellt. Im Ergebnis
werden im Bereich der beiden ursprünglich geplanten Stellplätze am östlichen
Bauende unmittelbar am S-Bahn-Zugang Radbügel errichtet.
Anliegerbeteiligung
Vorplanungsvarianten und der aktuelle Planungsstand wurden in einer
Informationsveranstaltung am 26.11.2014 der Öffentlichkeit vorgestellt. Es ist eine
weitere Informationsveranstaltung zum Bauablauf und zur Verkehrsführung während
der Baudurchführung geplant, die rechtzeitig angekündigt wird.
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30.03.2015
Eingesehen werden können aktuelle Informationen zur Maßnahme auch unter
www.leipzig.de/schumannstrasse. Fragen und Anregungen werden per E-Mail unter
schumann@leipzig.de entgegengenommen und beantwortet. Weitere Informationen
werden über das Amtsblatt veröffentlicht.
Baurecht für das Vorhaben wird mittels Planfeststellung für die Anlagen der LVB
GmbH geschaffen. Im Rahmen des zugehörigen Verfahrens gibt es über öffentliche
Auslegungen und Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange weitere
Informationsmöglichkeiten. Für den Straßenbau ist kein Baurechtsverfahren
erforderlich.
Zu den Straßenausbaubeiträgen wird eine gesonderte Informationsveranstaltung für
die anliegenden Eigentümer durchgeführt.
Kommunikation und Kooperation mit Anwohnern, Anliegern und
Gewerbetreibenden
Die Koordinierung des komplexen Bauvorhabens wird durch die
Oberbauleitung/Projektsteuerung erfolgen, die auch Ansprechpartner vor Ort sein
wird zu Themen wie
-
Kommunikation zwischen Anliegern/Gewerbetreibenden und der Baustelle
Abstimmung operativer Zuwegungen für Anlieger
Abstimmung zu notwendigen Freiflächen für Anlieger
Auf Grund des Bauumfangs des Vorhabens wird es keinen separaten
Kommunikationsbeauftragten vor Ort geben.
In den Planungsmitteln sind 20 T€ für Öffentlichkeitsarbeit enthalten.
Noch zu prüfen sind Beteiligungen des Magistralmanagements Georg-SchumannStraße bei der Kommunikation und Kooperation.
Anlagen:
Übersichtskarte
Lagepläne
Regelquerschnitt
13
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. VI-DS-01033
Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.2015
Beschluss- Nr. VI-DS-01033
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und
S-Bahn-Brücke
Stand vom 04.12.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Die Vorbereitung zur baulichen Umsetzung vom 29.02.2016 bis 16.12.2016 erfolgt
planmäßig.
Der Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr liegt vor; die
Leistungsabgrenzungs- und Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und
der LVB GmbH wurde abgeschlossen.
Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Der Ablaufplan für die Planung und Umsetzung der Anpassung der Lichtsignalsteuerung
entsprechend Beschlusspunkt 11. wurde am 24.11.2015 im Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau vorgestellt. Er soll in die Vorlage zur Evaluierung der
Straßenraumaufteilung in der Georg-Schumann-Straße integriert werden.