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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1022811.pdf
Größe
3,6 MB
Erstellt
06.02.15, 12:00
Aktualisiert
24.02.17, 10:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01033 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Finanzen 27.04.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 28.04.2015 1. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest 07.05.2015 Anhörung Fachausschuss Finanzen 11.05.2015 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 12.05.2015 2. Lesung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 12.05.2015 1. Lesung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 26.05.2015 2. Lesung Verwaltungsausschuss 03.06.2015 Vorberatung Ratsversammlung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Mehrausgabe gemäß § 79 Absatz 1 SächsGemO im Jahr 2016 im Innenauftrag 106654100010 - Straßenbeleuchtung investiv in Höhe von 75.850 € Beschlussvorschlag: Die Baumaßnahme Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 1. Die Gesamtkosten für Planung und Bau für den städtischen Anteil betragen 1.575.000 € bei einem Stadtanteil von 940.000 €. Darin enthalten sind 75.850 € für Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. 2. Im PSP-Element 7.0000642.700 (Georg-Schumann-Straße) werden 2016: brutto 1.499.150 € (netto 1.259.800 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 239.350 €) bereitgestellt, Diese setzen sich wie folgt zusammen: Planansatz 2016: 1.134.950 € Ermächtigung aus Vorjahr (2015): 364.200 € 3. 4. Die Einzahlungen als Zuwendung vom Land werden im PSP-Element 7.0000642.705 (Georg-Schumann-Straße) im Jahr 2016 mit brutto 635.000 € (netto 533.615 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 101.385 €) geplant. Die im Haushalt für das Jahr 2015 eingestellten, jedoch nicht verbrauchten Finanzmittel für das Vorhaben in Höhe von voraussichtlich 364.200 € sind als Ermächtigung ins Folgejahr in das Jahr 2016 zu übertragen. 5. Die dargestellten Auszahlungen und Einzahlungen 2015 und 2016 werden mit Beschlussfassung über den jeweiligen Haushaltsplan wirksam. 6. 7. Im Innenauftrag 106654100010 (Straßenbeleuchtung investiv) wird im Jahr 2016 eine außerplanmäßige Mehrausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. 75.850 € bestätigt. Die Deckung dieser Aufwendungen erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen), Sachkonto 31120000 (investive Schlüsselzuweisung). In gleicher Höhe werden Auszahlungen im PSP-Element 7.0000642.700 (Georg-Schumann-Straße von Delitzscher Straße bis Stahmeln) gesperrt. Mit dem Ausschreibungsverfahren muss im Oktober 2015 begonnen werden, um im Februar 2016 mit dem Bau beginnen zu können. Damit sind trotz ggf. vorläufiger Haushaltsführung die Mittel bis spätestens nach Ausreichung des Zuwendungsbescheides freizugeben. 8. Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die unter Punkt „4. Finanzierung“ ermittelten Folgekosten. Diese sind zusätzlich in den Ergebnishaushalt des Verkehrsund Tiefbauamtes aufzunehmen bzw. werden vom Amt für Stadtgrün und Gewässer für das ausgewiesene PSP-Element zusätzlich angemeldet. 9. 10. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVB GmbH sowie eine Bauherrenvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig, der LVB GmbH und der KWL GmbH zu verhandeln und abzuschließen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: siehe Anlagen BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 17.06.2015 zu 18.7. Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Mehrausgabe gemäß § 79 Absatz 1 SächsGemO im Jahr 2016 im Innenauftrag 106654100010 - Straßenbeleuchtung investiv in Höhe von 75.850 € Vorlage: VI-DS-01033 Beschluss: 1. Die Baumaßnahme Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau für den städtischen Anteil betragen 1.575.000 € bei einem Stadtanteil von 940.000 €. Darin enthalten sind 75.850 € für Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. 3. Im PSP-Element 7.0000642.700 (Georg-Schumann-Straße) werden 2016: brutto 1.499.150 € (netto 1.259.800 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 239.350 €) bereitgestellt, Diese setzen sich wie folgt zusammen: Planansatz 2016: 1.134.950 € Ermächtigung aus Vorjahr (2015): 364.200 € 4. Die Einzahlungen als Zuwendung vom Land werden im PSP-Element 7.0000642.705 (Georg-Schumann-Straße) im Jahr 2016 mit brutto 635.000 € (netto 533.615 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 101.385 €) geplant. 5. Die im Haushalt für das Jahr 2015 eingestellten, jedoch nicht verbrauchten Finanzmittel für das Vorhaben in Höhe von voraussichtlich 364.200 € sind als Ermächtigung ins Folgejahr in das Jahr 2016 zu übertragen. 6. Die dargestellten Auszahlungen und Einzahlungen 2015 und 2016 werden mit Beschlussfassung über den jeweiligen Haushaltsplan wirksam. 7. Im Innenauftrag 106654100010 (Straßenbeleuchtung investiv) wird im Jahr 2016 eine außerplanmäßige Mehrausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. 75.850 € bestätigt. Die Deckung dieser Aufwendungen erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen), Sachkonto 31120000 (investive Schlüsselzuweisung). In gleicher Höhe werden Auszahlungen im PSP-Element 7.0000642.700 (Georg-Schumann-Straße von Delitzscher Straße bis Stahmeln) gesperrt. 8. Mit dem Ausschreibungsverfahren muss im Oktober 2015 begonnen werden, um im Februar 2016 mit dem Bau beginnen zu können. Damit sind trotz ggf. vorläufiger Haushaltsführung die Mittel bis spätestens nach Ausreichung des Zuwendungsbescheides freizugeben. Seite: 1/2 9. Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die unter Punkt „4. Finanzierung" ermittelten Folgekosten. Diese sind zusätzlich in den Ergebnishaushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes aufzunehmen bzw. werden vom Amt für Stadtgrün und Gewässer für das ausgewiesene PSP-Element zusätzlich angemeldet. 10. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVB GmbH sowie eine Bauherrenvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig, der LVB GmbH und der KWL GmbH zu verhandeln und abzuschließen. 11. Die Stadtverwaltung legt bis Ende des Jahres 2015 einen Ablaufplan für die Planung und Umsetzung der Anpassung der Lichtsignalsteuerung vor. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und 6 Enthaltungen Leipzig, den 18. Juni 2015 Seite: 2/2 Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen 2016 75.850,00 Einzahlungen 2016 635.000,00 Auszahlungen 2015 2016 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis 106654100010/ 4221 1000 7.0000642.705/ 6811 0000 7.0000642.700/ SK 7852 0000 1.499.150,00 nein x von bis 2016 jährlich wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 3.000 1.100.54.4.0.01.10 5.000 1.100.54.4.0.01 1.706 1.100.55.1.0.01 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) Stad t Leip niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 30.03.2015 Baubeschluss Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Mehrausgabe gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO im Jahr 2016 im Innenauftrag 106654100010 - Straßenbeleuchtung investiv in Höhe von 75.850 € Zusammenfassende Erläuterung der Maßnahme Die Georg-Schumann-Straße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen Entwicklung zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig (Hauptverkehrsstraße) und ist eine wichtige Nahverkehrstrasse. In der Straße verkehren die zur Stadtbahn auszubauende Linie 11 und die Straßenbahnlinie 10 sowie im relevanten Abschnitt die Buslinie 90. Die Verkehrsanlage weist im Bauabschnitt Huygensstraße bis S-Bahn-Brücke bauliche, verkehrsorganisatorische und gestalterische Mängel auf, die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Sicherheit der Anlage haben. Besonders gravierend ist der fehlende behindertengerechte Ausbau der Haltestellen. Mit der Baumaßnahme sollen diese Mängel beseitigt und folgende Ziele erreicht werden: Beschleunigung des ÖPNV sowie sicherer und behindertengerechter Fahrgastwechsel leistungsfähige und störungsarme Abwicklung von Kfz-Verkehr und ÖPNV - Gewährung der notwendigen Leistungsfähigkeiten für den motorisierten Individualverkehr - Ablösung des Provisoriums durch eine stationäre Fußgängerlichtsignalanlage - endgültige Herstellung von Radverkehrsanlagen und Stellplätzen - stadtgestalterische Aufwertung des Straßenraumes. Der Straßenzug wird dazu auf einer Länge von 310 m grundhaft ausgebaut, wobei keine Separierung der Gleisanlagen möglich ist. Die kombinierten Straßenbahn- und Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgebildet. An der Haltestelle entsteht eine Fußgängersignalanlage. Das Vorhaben ist ein gemeinsames Vorhaben der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH und der Stadt Leipzig. Vom Grundansatz her erfolgt die Kostenzuordnung so, dass LVB und Stadt die Leistungen an ihren eigenen Anlagen jeweils zu 100 % finanzieren. Die Kosten für einzelne Fachgewerke werden sinngemäß nach dem Verursacherprinzip und entstehenden Wertverbesserungen ebenso zugeordnet bzw. geteilt. Die LVB GmbH und die Stadt Leipzig stellen für ihre Finanzierungsanteile jeweils getrennte Fördermittelanträge - für den städtischen Teil nach EntflechtG (Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen). Das Bauvorhaben soll vom 29.02.2016 bis 16.12.2016 realisiert werden. Für die Stadt Leipzig wurden anteilige Kosten für Planung und Bau in Höhe von 1.575.000 € brutto berechnet. 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 30.03.2015 Baubeschluss Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um beitragspflichtige Verbesserungsmaßnahmen. Nach Straßenausbaubeitragssatzung sind für Hauptverkehrsstraßen 25 % der anrechenbaren Kosten anzusetzen. Für die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Einordnung in den Haushalt (Bau- und Planungskosten): in EURO Gesamt Georg-Schumann-Straße von Delitzscher Straße bis Stahmeln 7.0000642.700 (Auszahlung) 106654100010 (Aufwand) - davon Planung (Auszahlung) 2016 1.499.150 75.850 200.000 1.499.150 75.850 200.000 Zuwendungsfähige Kosten 904.950 904.950 Zuweisung vom Land PSP-7.0000642.705 (Einzahlung) Stadtanteil insgesamt 635.000 635.000 940.000 940.000 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Georg-Schumann-Straße 30.03.2015 Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke 1. Grundlagen - Stadtentwicklungsplan „Verkehr und öffentlicher Raum“ (STEP) mit Beschluss Ratsversammlung am 15.10.2003 (RB III-1440/03), die aktuelle Überarbeitung ist im Verfahren - „Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020“ mit Beschluss Ratsversammlung am 18.09.2013 (RB IV-1774/13), Anlage 2/ Liste 1/Position 41 - „Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020“ (SEKo), (RB IV-1595/09 vom 20.05.2009) - Integriertes Handlungskonzept “Magistralenentwicklung G.-Schumann-Straße“ - Haushaltsplan 2014 (Stadtratsbeschluss RBV-1917/13 vom 19.12.2013), Haushaltsplanentwurf 2015/2016) - Planfeststellung für die Anlagen der LVB GmbH (im Verfahren) - Vorentwurf Straßenbau und Kostenermittlung nach der „Anweisung zur Kostenberechnung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKS), Stand 01/2015 - Abstimmungen zu Kostenteilungen zwischen der LVB GmbH und der Stadt Leipzig zum Vorhaben 2. Veranlassung und Zielstellung Derzeitige Situation Die Georg-Schumann-Straße gehört gegenwärtig und in der perspektivischen Entwicklung als West-Ost-Achse zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig (Hauptverkehrsstraße) und ist eine wichtige Nahverkehrstrasse. Die Straße verbindet die Stadtteile Wahren, Möckern und Gohlis-Süd mit dem Zentrum-Nord. Zählungen im Jahr 2014 ergaben für den anstehenden Baubereich eine Verkehrsbelegung von 18.000 Kfz/24 h; die Prognoseberechnung für 2020 weist 16.000 Kfz/24 h aus. Das Radverkehrsaufkommen beträgt im Bestand zwischen den Knoten Huygensstraße und Wiederitzscher Straße 600 bis 1.300 Rad/24 h. Im Baubereich verkehren die zur Stadtbahn auszubauende Linie 11 und die Straßenbahnlinie 10 mit Belegungen von derzeit 12 Zügen pro Stunde und Richtung sowie die Buslinie 90 mit 6 Fahrten pro Stunde und Richtung. 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Georg-Schumann-Straße 30.03.2015 Der anstehende Abschnitt ist Bestandteil der als Test in diversen Teilen der GeorgSchumann-Straße realisierten Änderungen der Querschnittsaufteilung der Fahrbahnen mittels Markierungen mit je einem Fahrstreifen pro Richtung mit Mischnutzung durch Kfz- und Straßenbahnverkehr, mit beidseitigen Radstreifen und Längsparkern auf der Südseite. Der Zustand der Verkehrsanlage ist unterschiedlich. Der oberflächlich teils gute Zustand des Gleisbereichs und anliegender Fahrbahnteile ist Ergebnis von zur Aufrechterhaltung des Fahrbetriebs unumgänglichen Notsanierungen der Gleise. Nach Baugrunduntersuchungen ist der Unterbau von Fahrbahn und Nebenanlagen mangelhaft und erfordert einen grundhaften Ausbau. Die durch den direkt anliegenden Komplex Sozialversicherungszentrum/Agentur für Arbeit stark frequentierten Straßenbahn- und Bushaltestellen befinden sich ohne jeglichen Komfort und ungesichert noch am Fahrbahnrand; ihr behindertengerechter Ausbau wird stark hinterfragt und gefordert. An der S-Bahn-Brücke befindet sich eine Zugangsmöglichkeit zum S-BahnHaltepunkt Möckern. Die Verkehrsanlage wirkt durch die unterschiedlichen Beläge der Nebenanlagen, den Interimscharakter der Fahrbahnmarkierungen, fehlende Straßenbäume und den Zustand der einzelnen Bestandteile ungeordnet und unattraktiv. Zielstellung Mit der anstehenden Verkehrsbaumaßnahme sollen die aufgeführten Mängel beseitigt werden; folgende Ziele werden angestrebt: - Beschleunigung des ÖPNV, sichere und behindertengerechte Abwicklung der Fahrgastwechsel - störungsarme Abwicklung von Kfz-Verkehr und ÖPNV - Gewährung der notwendigen Leistungsfähigkeiten für den motorisierten Individualverkehr - Ablösung des Provisoriums durch eine stationäre Fußgängerlichtsignalanlage - endgültige Herstellung von Radverkehrsanlagen und Stellplätzen - stadtgestalterische Aufwertung des Straßenraumes 2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme Die Alternative zum Bauvorhaben wäre die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes mit den benannten baulichen, verkehrsorganisatorischen, sicherheitstechnischen und stadtgestalterischen Mängeln. 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Georg-Schumann-Straße 30.03.2015 3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung 3.1 Allgemeines Für die ca. 5 km lange Georg-Schumann-Straße gibt es diversen Umbau- bzw. Aufwertungsbedarf. Da die Straße keinen einheitlichen Querschnitt aufweist und die Anforderungen und geometrischen Möglichkeiten stark differieren, musste die Planung in Abschnitte unterteilt werden. Folglich kann die Realisierung - insbesondere in Abhängigkeit von Dringlichkeit, Finanzierbarkeit, Planungsfortschritt/Variantenentscheid und Baurecht bei den einzelnen Bauherren (Stadt Leipzig, LVB, KWL, weitere Versorgungsunternehmen) auch nur in Teilabschnitten erfolgen. Die anstehende Maßnahme umfasst einen dieser Abschnitte. Gemäß den vorhandenen unzureichenden Verkehrsverhältnissen und den Zielstellungen zum Umbau des Straßenabschnittes erfolgten im Rahmen der Vorplanung intensive Untersuchungen, um die vielfältigen Nutzungsansprüche möglichst allumfassend abdecken zu können. Die nunmehr zur Ausführung anstehende Planung stellt nach Abwägungen die Lösung dar, die diesem Anliegen am Besten gerecht werden kann. Die Georg-Schumann-Straße soll auf einer Länge von rund 310 m zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke im gesamten Querschnitt ausgebaut werden. Durch die Zwangspunkte beidseitig anliegender Bebauung sowie die westlichen und östlichen Anschlussbereiche in der Straße kann im Baubereich keine Separierung der Gleise erfolgen; es erfolgt ein bestandsnaher Ausbau. 3.2 Fahrbahn Die Fahrbahnen werden mit Bodenaustausch grundhaft ausgebaut. Es entsteht pro Richtung ein Fahrstreifen auf dem Gleis (Mischnutzung durch Kraftfahrzeuge und Straßenbahn) in einer Breite von 3,25 m bzw. 3,50 m abhängig von Schlepp- und Hüllkurven. Außen angelagert werden jeweils 1,85 m breite Radstreifen. Ebenfalls komplett neu gebaut werden die Anlagen zur Entwässerung der Verkehrsanlage. 3.3 Knotenpunkte Im Bauabschnitt münden drei Nebenstraßen in die Georg-Schumann-Straße. Durch Gehwegnasen in der Seelenbinderstraße und der Laubestraße werden die Querungslängen für Fußgänger verkürzt, das Parkregime unterstützt und Möglichkeiten für Baumtore geschaffen. 3 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Georg-Schumann-Straße 30.03.2015 Die Laubestraße selbst soll 2015 als separate ASW-Maßnahme ausgebaut werden. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss befindet sich im Verfahren. Im Zulauf zum Knoten mit der Huygensstraße wird in der Georg-Schumann-Straße ein zusätzlicher Fahrstreifen mit 3,25 m Breite angelegt, der vordergründig als Aufstellfläche für wartende Busse (Nachtbus) dient und zusätzlich als separater Rechtsabbiegestreifen genutzt werden kann. Für ein unbehindertes Abbiegen von Bussen in die/aus der Huygensstraße muss verursacht durch die Neuanlage des o. g. Zusatzstreifens - nach den Schleppkurven die Bordlage am Huygensplatz verändert werden. 3.4 Lichtsignalanlagen An der Ostseite der Haltestelle und in Höhe des Hauptzugangs zum Komplex Sozialversicherungszentrum / Agentur für Arbeit wird in Ablösung des vorhandenen Provisoriums eine stationäre Fußgängersignalanlage errichtet. Die Steuerung erfolgt verkehrsabhängig als “Dauergrün“ mit Freigabe für Fußgänger und Sehbehinderte auf Anforderung/Handtaster. Für den ÖPNV wird eine Bevorrechtigung vorgesehen bei Erfassung über BakeFunk-Systeme. 3.5 Radverkehr/Fußgängerverkehr Straßenbegleitend werden beidseitig Anlagen für Fußgänger- und Radverkehr neu gebaut. Der Radverkehr wird durchgängig mittels Radstreifen in Regelbreite von 1,85 m auf Fahrbahnniveau geführt (exklusive angehobener Radfahrbahnen auf den Haltestellen). Neben Radstreifen sind innerhalb von Parkständen zusätzlich Sicherheitsstreifen von 0,75 m Breite vorgesehen (Gesamtbreite 2,75 m/3,25 m). An geeigneten Stellen werden insgesamt 20 Leipziger Radbügel eingebaut. Die Gehwegbreiten variieren bei einer Mindestbreite von 3,0 m. Sie sollen einen Belag aus Betonplatten 25 x 25 cm mit Natursteinvorsatz und mit beidseitiger Einfassung aus Mosaikpflaster erhalten. 3.6 Ruhender Verkehr Auf der Südseite werden in Kombination mit Alleebaumpflanzungen 12 Längsstellplätze gebaut (Betonsteinpflaster) in einer Breite von 2,00 m oder 2,50 m (zuzüglich Sicherheitstrennstreifen zum Radstreifen). Die breiteren Plätze entstehen im Bereich der AXIS-Passage für Lieferfahrzeuge. 4 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Georg-Schumann-Straße 30.03.2015 3.7 ÖPNV-Anlagen (Maßnahme der LVB GmbH) Die Gleise werden komplett neu gebaut in neuer Lage mittig im Straßenraum mit einem Gleisachsabstand von mindestens 2,80 m. Die kombinierten Straßenbahn- und Bushaltestellen werden gegenüberliegend stadtbahn- und behindertengerecht komplett neugebaut (Typ: Haltestellenkap mit angehobener Radverkehrsanlage). Neu aufgebaut werden muss die Fahrleitungsanlage. Die Aufhängung erfolgt soweit möglich als Wandabspannung oder über neue Maste (wenn möglich als Kombimaste mit der Straßenbeleuchtung). 3.8 Straßenbeleuchtung Im gesamten Baubereich wird die Straßenbeleuchtungsanlage neu hergestellt. Als Pilotprojekt für die Georg-Schumann-Straße wird diese in Anlehnung an den bis in die siebziger Jahre vorhandenen Bestand mit Querabspannung über den gesamten Straßenraum ausgeführt. An jeder Querabspannung werden zwei Lichtpunkte (LEDLeuchten mit der Lichtfarbe 3000 K - warmweiß) angebracht. Die Aufhängung erfolgt als Wandabspannung, an Kombimasten der Fahrleitung oder an reinen Beleuchtungsmasten. Das Anbringen von Haltevorrichtungen und Leitungen der Straßenbeleuchtung ist vom Grundstückseigentümer nach § 126 BauGB (Eigentümerpflichten) zu dulden. Für die betroffenen Eigentümer wird dafür ein Informationsverfahren durchgeführt. 3.9 Versorgungsleitungen Wegen des Umfanges der Verkehrsbaumaßnahme sind umfangreiche Leitungsverlegungen nahezu aller Medien erforderlich. Sämtliche Versorgungsunternehmen wurden im Verlauf der Planung auch zu eigenen Bauabsichten befragt, so dass im Vorlauf zum eigentlichen Verkehrsbau ein koordinierter Leitungsbau erfolgen wird. Besonders umfangreich sind Leitungsbaumaßnahmen an Anlagen der KWL GmbH. Teilmaßnahmen davon werden bereits im Januar 2016 im Vorlauf zu den Hauptbauleistungen realisiert, um die Bauzeit zu reduzieren und Baufreiheit für die Verkehrsbaumaßnahmen zu schaffen. 3.10 Gestaltung Durch die Materialwahl sowie die umfänglich abgestimmte Einordnung von Bäumen, Masten und Ausstattungselementen innerhalb des Verkehrsraums soll eine deutliche stadtgestalterische Aufwertung des Straßenzugs erreicht werden. Grundstückszufahrten werden differenziert nach ihrer Belastung mit Natursteingroßpflaster/gesägt und gestockt (AXIS-Passage und Zufahrt nordwestlich 5 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Georg-Schumann-Straße 30.03.2015 der Brücke) oder mit Betonsteinplatten 25 x 25 cm und beidseitiger Einfassung mit Natursteinkleinpflaster/gesägt und gestockt gebaut. 3.11 Verkehrsgrün Es muss nur ein Baum gefällt werden. Durch die Pflanzung von 16 Alleebäumen auf der Südseite (Baumtore sowie in Kombination mit Parkern und auf der Haltestelle) und von 16 Bäumen auf der Nordseite (abgesetzt zwischen Gehweg und Bebauung) wird eine deutliche Aufwertung des Straßenraums erzielt. Es sollen verschiedene Baumarten gepflanzt werden; auf der Nordseite wird in Ergänzung zum Bestand und wegen der abgesetzten Lage bewusst ein bunter Artenmix angestrebt. 3.12 Verkehrslärm Nach Prüfung war keine schalltechnische Untersuchung hinsichtlich des Straßenlärms (Kfz-Fahrstreifen) erforderlich. Die geplanten baulichen Änderungen führen zur Abrückung des Kraftfahrzeugverkehrs von der Straßenrandbebauung bzw. dort zu keiner Verkehrslärmerhöhung, so dass keine wesentliche Änderung im Sinne des § 41 BImSchG vorliegt. Schutzmaßnahmen sind nicht notwendig. 3.13 Abbruch/Umbau baulicher Anlagen An der Hinterkante des nördlichen Gehwegs steht eine Begrenzungsmauer. Die auch baulich aufwendiger ausgebildete Mauer östlich des Hauptzugangs zum Komplex Sozialversicherungszentrum/Agentur für Arbeit ist vom Vorhaben nicht betroffen. Der westlich liegende niedriger und einfacher ausgebildete Abschnitt ist stark beschädigt und einsturzgefährdet, so dass bereits 2014 der westlichste Teil abgetragen werden musste, der von der Aufweitung der Verkehrsanlage ohnehin betroffen wäre. Im Rahmen der Baumaßnahme wird auch der Rest der westlichen Mauer abgerissen. In Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde wird der Mauerteil zwischen Hauptzugang und Huygensplatz mit 45 cm hohen Betonelementen, die gestalterisch mit dem Gebäudekomplex harmonieren, in einfacherer Form neugebaut. Einem Entfall kann denkmalschutzrechtlich nicht zugestimmt werden. Ein Werbeträger wird umgesetzt und drei werden innerhalb der Baustrecke neu aufgestellt. 3.14 Ingenieurbauwerke Am östlichen Bauende befindet sich die S-Bahn-Brücke. Sie wird innerhalb des Vorhabens oberflächennah saniert und erhält eine neue Aspaltdeckschicht. 4. Finanzierung 4.1 Grundlagen 6 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Georg-Schumann-Straße 30.03.2015 Das Vorhaben ist ein gemeinsames Vorhaben der LVB GmbH, der KWL GmbH und der Stadt Leipzig. Vom Grundansatz her erfolgt die Kostenzuordnung so, dass die LVB GmbH und die Stadt Leipzig die Leistungen an ihren eigenen Anlagen jeweils zu 100 % finanzieren. Eine Kostenteilung erfolgt nur für wenige Fachgewerke; es wird sinngemäß nach dem Verursacherprinzip verfahren. Für die Folgemaßnahmen an Leitungen sind Regelungen auf Basis der Anwendung der Konzessionsverträge mit den einzelnen Versorungsunternehmen (VU) vorgesehen. Die LVB GmbH und die Stadt Leipzig stellen für ihre Finanzierungsanteile jeweils getrennte Fördermittelanträge - für den städtischen Teil nach EntflechtG (Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen). Die Kostenteilung ist mit der LVB GmbH vorabgestimmt und wird endgültig in der noch abzuschließenden Kostenteilungsvereinbarung geregelt. 4.2 Kostenteilung und -zuordnung Auf der Grundlage eines Kostenteilungsplanes sowie einer tabellarischen Zusammenstellung werden die Kosten wie folgt zwischen der Stadt und der LVB GmbH geteilt bzw. zugeordnet: LVB-Anlagen (Gleise ohne Deck- und Binderschicht, Haltestellenbord, Fahrleitungen inklusive Maste, Bahnstrom, RBL, Gleisprovisorien, Schienenersatzverkehr) Deck- und Binderschicht in vom MIV befahrenen Gleisbereichen Kombimaste Fahrbahn, Gehwege, Zufahrten, Stellplätze, Beschilderung. Straßenbeleuchtung Lichtsignalanlage Leitungsbau Baumpflanzungen Abbruch und Neubau Mauer Umleitungen Planungsleistungen 100 % LVB 50 % LVB/50 % Stadt 80 % LVB/20 % Stadt 100 % Stadt 100 % Stadt vorerst 100 % Stadt nach Konzessionsverträgen 100 % Stadt 100 % Stadt Teilung LVB/Stadt/KWL nach Bausummen 100 % für Auftraggeber 4.3 Bau- und Planungskosten Die Gesamtbaukosten (LVB GmbH und Stadt Leipzig) der Maßnahme betragen ca. 3,3 Mio. € brutto; die Kosten der KWL belaufen sich auf etwa 0,5 Mio. €. Die vorliegenden Kostenberechnungen nach AKS für den städtischen Anteil vom 11.01.2013 wurden von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt vorliegenden Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt. 7 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Georg-Schumann-Straße 30.03.2015 Danach ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto): - Baukosten: 1.375.400 € - Planungskosten (Ansatz rund 15 % der Baukosten) (Leistungsphasen 5-9, Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Kontrollprüfungen, Öffentlichkeitsarbeit) - Gesamtkosten Planung und Bau 200.000 € 1.575.000 € 4.4 Kosten zu Ausstattung und Interim Kosten für Umzug/Interimslösungen sind bei dieser Baumaßnahme nicht relevant. 4.5 Straßenausbaubeiträge Der Baubereich liegt außerhalb von Sanierungsgebieten. Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um beitragspflichtige Verbesserungsmaßnahmen. Nach Straßenausbaubeitragssatzung sind für Hauptverkehrsstraßen 25 % der anrechenbaren Kosten anzusetzen. Als anrechenbare Kosten wurden abzüglich der gemäß Punkt 4.6 nichtzuwendungsfähigen Kosten (dort mit *) gekennzeichnet) von insgesamt 420.250 € sowie unter Abzug der Kostengruppen * Mauer (geförderter Anteil) 16.050 € * Leiteinrichtungen/Markierungen brutto 10.925 € * Verkehrszeichen/LSA brutto 128.620 € insgesamt ermittelt brutto: (1.575.000 € - 575.850 € =) 999.150 € Mit dem Ansatz von 25 % ergibt sich eine Beitragshöhe von brutto 249.800 € Vorstehender Wert ist ein fiktiver Ansatz für das Fördermittelverfahren und dokumentiert nicht die tatsächlich nach Beitragsberechnung zu zahlenden Beiträge. Erörterungen dazu erfolgen in einer separaten Informationsveranstaltung. 4.6 Fördermittel/Einzahlungen und Ausgaben Der Anteil der Stadt Leipzig am Gesamtbauvorhaben soll mit Fördermitteln nach EntflechtG finanziert werden. - Ermittlung der nichtzuwendungsfähigen Kosten brutto: 8 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Georg-Schumann-Straße 30.03.2015 * Straßenbeleuchtung inkl. Anteil an Kombimasten *) 75.850 € * Änderungen an Versorgungsleitungen *) 96.250 € * sonstige Leistungen (Archäologie, Vermessung, Anpassungen) *) * sonstige Ausstattung (Mauer, Werbeanlagen) *) 9.550 € 38.600 € * Planungskosten *) 200.000 € * Straßenausbaubeiträge 249.800 € insgesamt brutto 670.050 € - Ermittlung der Einzahlungen: * zuwendungsfähige Kosten brutto (1.575.000 € - 670.050 € =) 904.950 € * Ansatz Förderquote 75 %/ 95 % Einzahlung insgesamt brutto: 644.800 € Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 € nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden. Deshalb wird der Fördermittelantrag auf die ermittelte Einnahme von gestellt. Für die Einordnung in den Haushalt wird hingegen von einer Einnahme in Höhe von ausgegangen. 644.800 € 635.000 € Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil entsprechend erhöhen. - Stadtanteil insgesamt brutto: mit Ansatz Einnahme von 635.000 € 940.000 € Damit entsteht folgender Ansatz: in EURO Gesamt Georg-Schumann-Straße von Delitzscher Straße bis Stahmeln 7.0000642.700 (Auszahlung) 106654100010 (Aufwand) - davon Planung (Auszahlung) 1.499.150 75.850 200.000 9 2016 1.499.150 75.850 200.000 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Georg-Schumann-Straße 30.03.2015 Zuwendungsfähige Kosten 904.950 904.950 Zuweisung vom Land PSP-7.0000642.705 (Einzahlung) Stadtanteil insgesamt 635.000 635.000 940.000 940.000 Im Haushaltsplan sind 2015: 364.200 € und 2016: 1.210.800 € (Summe: 1.575.000 €) eingestellt. Davon entfallen im Jahr 2016 ca. 75.850 € auf die Investition im Bereich der Straßenbeleuchtungsanlagen, welche im Ergebnishaushalt, Innenauftrag 106654100010, abzubilden sind. Diese Mittel sind 2016 unterjährig aus dem Investitionshaushalt entsprechend Verwendungsrichtlinie zur inv. Schlüsselzuweisung umzubuchen. Die Mittel von 2015 (364.200 €) sind als Ermächtigung ins Folgejahr nach 2016 zu übertragen. 4.7 Folgekosten Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage. Für gegenüber dem Bestand zusätzliche bzw. neu hinzukommende Anlagen entstehen diese Folgekosten: Folgekosten pro Jahr Bezeichnung PSP-Element Lichtsignalanlagen 1.100.54.4.0.01.10 (Konto 42211000) 1.100.54.4.0.01 (Konto 42711200) 1.100.55.1.0.01 Straßenbäume Kosten/Einheit und Beschreibung Jahr ca. 3.000 €/LSA Unterhaltung Kosten pro Jahr in Euro 3.000 € ca. 5.000 €/LSA Stromkosten 5.000 € 53,32 €/Stück Unterhaltung 1.706 € Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die o. g. Folgekosten; diese sind zusätzlich in den Ergebnishaushalt aufzunehmen. 5. Grunderwerb Für das Vorhaben ist kein Grunderwerb erforderlich. 6. Kinderfreundlichkeit Mit dem Ausbau von Gehwegen und Radverkehrsanlagen einschließlich Bordabsenkungen an Querungsstellen sowie dem stadtbahngerechten Ausbau der Haltestellen wird auch den Belangen von Kindern entsprochen. 7. Barrierefreiheit 10 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Georg-Schumann-Straße 30.03.2015 Fußgängerquerungsstellen und Zugänge zu Haltestellen werden mit Bordabsenkungen auf 3 cm versehen. Die neuen Haltestellen ermöglichen einen niveaugleichen Fahrgastwechsel; zudem erhalten sie ein Blindenleitsystem. Die Fußgängersignalanlage wird mit Informations- und Leitelementen für Sehbehinderte ausgestattet. An Einmündungen werden grundsätzlich Leitelemente für Sehbehinderte (Richtungsfelder) vorgesehen. 8. Bauzeiten und Umleitungsführungen 8.1 Vorbemerkungen Es ist vorgesehen, dass die drei Hauptbauherren LVB, KWL und Stadt Leipzig die in ihrer Zuständigkeit stehenden Bauleistungen jeweils eigenständig durchführen. LVB und Stadt Leipzig werden gemeinsam ausschreiben, die KWL hingegen eigenständig. Basis (insbesondere zur Koordinierung) bildet dafür eine noch abzuschließende dreiseitige Bauherrenvereinbarung. Das für die Anlagen der LVB notwendige Baurecht im Zuge des Vorhabens wird über das unter Punkt 1. aufgeführte Planfeststellungsverfahren geschaffen; der Planfeststellungsbeschluss ist Voraussetzung für den Baubeginn. 8.2 Bauablauf/Bauzeiten Es soll in zwei Abschnitten mit Längstrennung gebaut werden. Beim Bau der Nordseite (Dauer ca. 5 Monate) ist eine halbseitige Sperrung vorgesehen; der stadtwärtige Verkehr kann an der Baustelle vorbeigeleitet werden. Der Bau der Südseite (Dauer ca. 5,5 Monate) ist nur mit Vollsperrung möglich. Folgende Ecktermine sind geplant: - vorgezogene Leistungen der KWL: - Baubeginn Hauptbauleistungen BA 1: - Baubeginn Hauptbauleistungen BA 2: - Bauende: 01.02.2016 29.02.2016 27.06.2016 16.12.2016 8.3 Umleitungen Die Verkehrsführung während der Bauzeit erfolgt auf Basis einer Umleitungskonzeption. Der Straßenbahnbetrieb wird bis auf kürzere Sperrpausen im 2-Richtungsbetrieb auf einem Gleis weitestmöglich aufrechterhalten; Interimshaltestellen werden beidseitig des Baubereichs eingerichtet. Für den motorisierten Durchgangsverkehr soll die Umleitungsführung großräumig je nach Bauphase entweder nur landwärts oder in beiden Richtungen über die 11 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Georg-Schumann-Straße 30.03.2015 Breitenfelder Straße/Landsberger Straße/Max-Liebermann-Straße und Slevogtstraße erfolgen. Die Umleitungsführungen in der Bauphase des separaten Straßenbauvorhabens in der Georg-Schumann-Straße zwischen Linkelstraße und Viadukt sind im Detail noch abzustimmen. Es ist davon auszugehen, dass in den relevanten Zeiten die Travniker Straße bis zur Linkelstraße einbezogen wird. Für den Radverkehr erfolgen Umleitungen über die Wiederitzscher Straße bzw. Bothestraße sowie die Möckernsche Straße bzw. Kirschbergstraße. Die Erreichbarkeit für Anlieger-, Andienungs- und Rettungsverkehr ist unter Baustellenbedingungen immer zu gewährleisten unter Nutzung vorhandener bzw. bereits fertiggestellter Elemente der Verkehrsanlage. Auf der Südseite soll eine Baustraße errichtet werden, die u. a. der Anbindung der Tiefgarage der AXIS-Passage dient. 9. Sonstiges Altlasten/Abfall Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. In den Asphaltschichten wurden teilweise Belastungen mit Teerbestandteilen gefunden. Alle belasteten Ausbaustoffe werden entsprechend Entsorgungskonzept entsorgt. Kampfmittel Im Ergebnis einer diesbezüglichen Abfrage können Kampfmittel im Baubereich nicht ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist. In die Kostenermittlung wurde eine Pauschalposition zur Kampfmitteluntersuchung in Form einer visuellen Begutachtung durch eine Fachfirma aufgenommen. Archäologische Belange Eine Anfrage auf archäologische Belange beim Landesamt für Archäologie wurde gestellt. Die Ergebnisse werden bei der weiteren Vorbereitung beachtet. Nachweis Vorstellung in AG Rad Die Entwurfsplanung wurde am 17.02.2015 in der AG Rad vorgestellt. Im Ergebnis werden im Bereich der beiden ursprünglich geplanten Stellplätze am östlichen Bauende unmittelbar am S-Bahn-Zugang Radbügel errichtet. Anliegerbeteiligung Vorplanungsvarianten und der aktuelle Planungsstand wurden in einer Informationsveranstaltung am 26.11.2014 der Öffentlichkeit vorgestellt. Es ist eine weitere Informationsveranstaltung zum Bauablauf und zur Verkehrsführung während der Baudurchführung geplant, die rechtzeitig angekündigt wird. 12 Verkehrs- und Tiefbauamt Baubeschluss Georg-Schumann-Straße 30.03.2015 Eingesehen werden können aktuelle Informationen zur Maßnahme auch unter www.leipzig.de/schumannstrasse. Fragen und Anregungen werden per E-Mail unter schumann@leipzig.de entgegengenommen und beantwortet. Weitere Informationen werden über das Amtsblatt veröffentlicht. Baurecht für das Vorhaben wird mittels Planfeststellung für die Anlagen der LVB GmbH geschaffen. Im Rahmen des zugehörigen Verfahrens gibt es über öffentliche Auslegungen und Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange weitere Informationsmöglichkeiten. Für den Straßenbau ist kein Baurechtsverfahren erforderlich. Zu den Straßenausbaubeiträgen wird eine gesonderte Informationsveranstaltung für die anliegenden Eigentümer durchgeführt. Kommunikation und Kooperation mit Anwohnern, Anliegern und Gewerbetreibenden Die Koordinierung des komplexen Bauvorhabens wird durch die Oberbauleitung/Projektsteuerung erfolgen, die auch Ansprechpartner vor Ort sein wird zu Themen wie - Kommunikation zwischen Anliegern/Gewerbetreibenden und der Baustelle Abstimmung operativer Zuwegungen für Anlieger Abstimmung zu notwendigen Freiflächen für Anlieger Auf Grund des Bauumfangs des Vorhabens wird es keinen separaten Kommunikationsbeauftragten vor Ort geben. In den Planungsmitteln sind 20 T€ für Öffentlichkeitsarbeit enthalten. Noch zu prüfen sind Beteiligungen des Magistralmanagements Georg-SchumannStraße bei der Kommunikation und Kooperation. Anlagen: Übersichtskarte Lagepläne Regelquerschnitt 13 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. VI-DS-01033 Beschluss der Ratsversammlung vom 17.06.2015 Beschluss- Nr. VI-DS-01033 Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Bau- und Finanzierungsbeschluss Georg-Schumann-Straße zwischen Huygensstraße und S-Bahn-Brücke Stand vom 04.12.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Die Vorbereitung zur baulichen Umsetzung vom 29.02.2016 bis 16.12.2016 erfolgt planmäßig. Der Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr liegt vor; die Leistungsabgrenzungs- und Kostenteilungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVB GmbH wurde abgeschlossen. Derzeit läuft das Ausschreibungsverfahren. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Der Ablaufplan für die Planung und Umsetzung der Anpassung der Lichtsignalsteuerung entsprechend Beschlusspunkt 11. wurde am 24.11.2015 im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau vorgestellt. Er soll in die Vorlage zur Evaluierung der Straßenraumaufteilung in der Georg-Schumann-Straße integriert werden.