Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027190.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
27.04.15, 12:00
Aktualisiert
08.01.16, 10:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01336
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
02.06.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
22.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
23.06.2015
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
01.07.2015
Anhörung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
02.07.2015
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
06.07.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
07.07.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
1. Änderung zum Baubeschluss Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im
Berufsschulzentrum 7, Außenstelle, Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig
(Beschluss-Nr.: VAV-178/13 vom 04.09.2013)
- Maßnahmeerweiterung Instandsetzung äußere Hülle als Sanierung auf Raten sowie
Bestätigung von außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) Sächs GemO i. H.
von insgesamt 1.520.000 € und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen
gemäß § 81 (5) Sächs. GemO i.H.von insgesamt 2.393.550 €
- EILBEDÜRFTIG Beschlussvoschlag:
1.
Die 1. Änderung zum Baubeschluss „Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im
Berufsschulzentrum 7, Außenstelle, Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig“ - (Beschluss-Nr.: VAV178/13 vom 04.09.2013) – wird beschlossen.
Die Instandsetzung der Äußeren Hülle i. V. m. Grundleistungserneuerung und
Hofinstandsetzung wird als Maßnahmeerweiterung (Sanierung auf Raten) realisiert
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8, Abs. (3), Pkt. 18 (in der zur Zeit gültigen Fassung).
2.
Die Gesamtkosten für das Projekt
2.747.900 € (siehe Punkt 6 der Vorlage).
betragen 4.990.800 €. Der städtische Anteil beträgt
3.
Die Mittel wurden/werden im Finanzhaushalt PSP-Element: 7.0001097.700 BSZ 7
Neustädter Straße wie folgt bereit gestellt:
•
•
•
•
2012 - 2014: 1.357.250 € Brandschutzmaßnahmen
2015: 640.000 €
2016: 880.000 €
2017: 1.513.550 €
•
•
2018: 550.000 €
Nachrichtlich:
2013 / 2014:
50.000 € (Vorplanungsleistungen Ergebnishaushalt)
Die Einordnung der Jahresscheiben 2017 ff. erfolgt innerhalb des Investitionsbudgets des
Amtes für Jugend, Familie und Bildung und wird vom Amt für Jugend, Familie und Bildung
entsprechend bei der Haushaltsplanung 2017/ 2018 berücksichtigt.
4.
Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung werden die außerplanmäßigen Auszahlungen im
PSP-Element „BSZ 7 Neustädter Straße“ (7.0001097.700) für die Haushaltsjahre 2015 in Höhe von
590.000 € und 2016 in Höhe von 380.000 € beschlossen. Die Deckung erfolgt aus dem PSPElement “BSZ 7 Elektrotechnik“ (1.100.23.1.1.01.05), Sachkonto 42119000. (Änderung der
Finanzierung aus dem ErgHH in den FinHH als Sanierung auf Raten)
5.
Weiterhin werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung folgende außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen (VE) nach § 81 (5) Sächs GemO bereitgestellt:
• kassenwirksam 2016: 880.000 €
• kassenwirksam 2017: 1.513.550 €
Die Deckung ist wie folgt vorgesehen:
• kassenwirksam 2016: 500.000 € 7.0000664.700 Sanierung GS B.-Göring-Str. + Neubau
EFSH
• kassenwirksam 2016: 380.000 € 7.0001078.700 Reaktivierung Opferweg
• Kassenwirksam 2017:
142.700 € 7.0000691.700 Sanierung Ratzelstraße (ehem. 55.
Schule)
• kassenwirksam 2017: 1.000.000 € 7.0000698.700 Schulstandort Ihmelsstr.
• kassenwriksam 2017: 370.850 € 7.0000665.700 Neubau Sportoberschule mit Dreifeldhalle
Eine Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit 2018 wird i.H. v.550.000 € im
Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 vom Amt für Jugend, Familie und Bildung
entsprechend berücksichtigt.
6.
Die Beschlusspunkte gelten unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen
in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Bestätigung der Fördermittel.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nei
n
Folgen bei Ablehnung
nei
n
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nei
n
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
X Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
X Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
X Begründung
von
bis
Höhe in EUR
Aufwendungen
2013
2014
50.000,00 €
Einzahlungen
2012
2018
Auszahlungen
2012
2018
wo veranschlagt
Erträge
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
X nein
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
bis
SK 42111000,
Kostenstelle
9002656000
PSP-Element
2.242.900,00 €
7.0001097.705
PSP-Element
4.990.800,00 €
7.0001097.700
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand
(ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X nein
ja,
Sachverhalt:
Die Außenstelle des Berufsschulzentrums 7 in der Neustädter Straße 1 ist eine städtische
Einrichtung der Berufsbildung, welche aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den nächsten
Jahren ausgelastet wird. Ziel der Baumaßnahmen ist die weitere Stärkung des Berufsschulzentrums
als bedeutender Schulstandort im Stadtviertel Leipzig Neustadt-Neuschönefeld.
Seit 2013 werden im Berufsschulzentrum 7 in der Neustädter Straße Brandschutzmaßnahmen
durchgeführt. Dies war ein erster Schritt, um das Gebäude entsprechend den heutigen technischen
Anforderungen auszustatten.
Mit dieser Vorlage soll als nächster Schritt einer „Sanierung auf Raten“ die Instandsetzung der
äußeren Hülle in Verbindung mit einer vollständigen Erneuerung der Grundleitungen
beschlossen werden. Die Brandschutzmaßnahmen und die Maßnahmen an der Gebäudehülle
sind aus bautechnischen Gründen im Gesamtzusammenhang zu betrachten. Durch die
brandschutztechnische Ertüchtigung ist das Untergeschoss nun auch für die Schüler sicher
benutzbar, jetzt muss der Zustand der Baukonstruktion so verbessert werden, dass
Gesundheitsgefährdungen, z.B. durch die vorhandene Feuchtigkeit (Schimmel), verhindert
werden. Eine inhaltliche Trennung der Maßnahmen erscheint nicht sinnvoll und widerspricht der
unter Punkt 2.3 im Textteil aufgeführten Notwendigkeit.
In den Folgejahren ist die dringend notwendige Erneuerung der Sanitäranlagen vorgesehen.
Das Projekt ist damit als Investition auf Raten zu werten und in den Investitionshaushalt zu
übertragen.
Anlagen:
•
•
•
•
•
Anlage: Vorlage zur Änderung des Baubeschlusses – Textteil
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Lage im Stadtgebiet
Anlage 3: Beispielansicht (Lorenzstraße)
Anlage 4: Prüfkatalog Strategische Ziele
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu
19.14
1. Änderung zum Baubeschluss Realisierung von
Brandschutzmaßnahmen im Berufsschulzentrum 7, Außenstelle,
Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig (Beschluss-Nr.: VAV-178/13 vom
04.09.2013)
- Maßnahmeerweiterung Instandsetzung äußere Hülle als Sanierung auf
Raten sowie Bestätigung von außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß §
79 (1) Sächs GemO i. H. von insgesamt 1.520.000 € und
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 81 (5) Sächs.
GemO i.H.von insgesamt 2.393.550 €
Vorlage: VI-DS-01336
Beschluss:
1. Die 1. Änderung zum Baubeschluss „Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im
Berufsschulzentrum 7, Außenstelle, Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig" - (Beschluss-Nr.:
VAV-178/13 vom 04.09.2013) - wird beschlossen.
Die Instandsetzung der Äußeren Hülle i. V. m. Grundleistungserneuerung und
Hofinstandsetzung wird als Maßnahmeerweiterung (Sanierung auf Raten) realisiert
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8, Abs. (3), Pkt. 18 (in der zur Zeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen 4.990.800 €. Der städtische Anteil beträgt
2.747.900 € (siehe Punkt 6 der Vorlage).
3. Die Mittel wurden/werden im Finanzhaushalt PSP-Element: 7.0001097.700 BSZ 7
Neustädter Straße wie folgt bereit gestellt:
・2012 – 2014:
・2015:
・2016:
・2017:
・2018:
Nachrichtlich:
・2013 / 2014:
1.357.250 € Brandschutzmaßnahmen
640.000 €
880.000 €
1.513.550 €
550.000 €
50.000 € (Vorplanungsleistungen Ergebnishaushalt)
Die Einordnung der Jahresscheiben 2017 ff. erfolgt innerhalb des Investitionsbudgets des
Amtes für Jugend, Familie und Bildung und wird vom Amt für Jugend, Familie und Bildung
entsprechend bei der Haushaltsplanung 2017/ 2018 berücksichtigt.
4. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung werden die außerplanmäßigen Auszahlungen im
PSP-Element „BSZ 7 Neustädter Straße" (7.0001097.700) für die Haushaltsjahre 2015 in
Höhe von 590.000 € und 2016 in Höhe von 380.000 € beschlossen. Die Deckung erfolgt aus
dem PSP-Element "BSZ 7 Elektrotechnik" (1.100.23.1.1.01.05), Sachkonto 42119000.
(Änderung der Finanzierung aus dem ErgHH in den FinHH als Sanierung auf Raten)
5. Weiterhin werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung folgende außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen (VE) nach § 81 (5) Sächs GemO bereitgestellt:
Seite: 1/2
・kassenwirksam 2016: 880.000 €
・kassenwirksam 2017: 1.513.550 €
Die Deckung ist wie folgt vorgesehen:
kassenwirksam 2016: 500.000 €
EFSH
kassenwirksam 2016: 380.000 €
Kassenwirksam 2017: 142.700 €
Schule)
kassenwirksam 2017: 1.000.000 €
kassenwriksam 2017: 370.850 €
Dreifeldhalle
・
・
・
・
・
7.0000664.700 Sanierung GS B.-Göring-Str. + Neubau
7.0001078.700 Reaktivierung Opferweg
7.0000691.700 Sanierung Ratzelstraße (ehem. 55.
7.0000698.700 Schulstandort Ihmelsstr.
7.0000665.700 Neubau Sportoberschule mit
Eine Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit 2018 wird i.H. v.550.000 € im
Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 vom Amt für Jugend, Familie und Bildung
entsprechend berücksichtigt.
6. Die Beschlusspunkte gelten unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen
in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Bestätigung der Fördermittel.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 2/2
HAUSHALTSVORLAGE
1. Änderung zum Baubeschluss Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im Berufsschulzentrum 7, Außenstelle,
Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig (Beschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-178/13 vom 04.09.2013)
Bauvorhaben:
Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als
Investition auf Raten:
- Instandsetzung äußere Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung
- ab 2017 Erneuerung Sanitär (noch in Vorbereitung
und nicht Bestandteil des Änderungsbeschlusses)
Berufsschulzentrum 7, Außenstelle
Neustädter Straße 1, 04315 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126/128, 04317 Leipzig
Stand:
28.04.2015
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Änderung Baubeschluss VAV-178/13, Brandschutzmaßnahmen am BSZ 7, AST Neustädter Str. 1
Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere
Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung
Stand vom: 28.04.2015
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption
3
1.2 Beschlüsse
3
2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
4
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
4
2.2 Ableitung des Bedarfes
4
2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahmen
4
2.4 Alternativlösungen
4
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
4
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
5
3.1 Städtebauliche Einordnung
5
3.2 Erläuterung der Planung
5
3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
6
3.4 Eigentumsverhältnisse
6
3.5 Energiekonzept
6
3.6 Barrierefreies Bauen
7
3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
7
4 Finanzieller Aufwand
7
5 Finanzierung
7
6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
8
7 Fristenplan
9
8 Planungsbeteiligte
9
9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9
9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
9
9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
9
9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
10
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Lageplan
Lage im Stadtgebiet
Beispielansicht (Lorenzstraße)
Prüfkatalog strategische Ziele
Stadt Leipzig
65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Seite 2 von 10
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Änderung Baubeschluss VAV-178/13, Brandschutzmaßnahmen am BSZ 7, AST Neustädter Str. 1
Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere
Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung
Stand vom: 28.04.2015
Kurzerläuterung
Die Außenstelle des Berufsschulzentrums 7 in der Neustädter Straße 1 ist eine städtische Einrichtung der
Berufsbildung, welche aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren ausgelastet wird.
Ziel der Baumaßnahmen ist die weitere Stärkung des Berufsschulzentrums als bedeutender Schulstandort im Stadtviertel Leipzig Neustadt-Neuschönefeld.
Seit 2013 werden im Berufsschulzentrum 7 in der Neustädter Straße Brandschutzmaßnahmen durchgeführt. Dies war ein erster Schritt, um das Gebäude entsprechend den heutigen technischen Anforderungen auszustatten.
Mit dieser Vorlage soll als nächster Schritt einer „Sanierung auf Raten“ die Instandsetzung der äußeren
Hülle in Verbindung mit einer vollständigen Erneuerung der Grundleitungen beschlossen werden. Die
Brandschutzmaßnahmen und die Maßnahmen an der Gebäudehülle sind aus bautechnischen Gründen
im Gesamtzusammenhang zu betrachten. Durch die brandschutztechnische Ertüchtigung ist das Untergeschoss nun auch für die Schüler sicher benutzbar, jetzt muss der Zustand der Baukonstruktion so verbessert werden, dass Gesundheitsgefährdungen, z.B. durch die vorhandene Feuchtigkeit (Schimmel),
verhindert werden. Eine inhaltliche Trennung der Maßnahmen erscheint nicht sinnvoll und widerspricht
der unter Punkt 2.3 aufgeführten Notwendigkeit.
In den Folgejahren ist die dringend notwendige Erneuerung der Sanitäranlagen vorgesehen.
Das Projekt ist damit als Investition auf Raten zu werten und in den Investitionshaushalt zu übertragen.
1
Grundlagen
1.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Die Außenstelle des Beruflichen Schulzentrums 7 ist eine städtische Einrichtung der Berufsbildung.
Die Schule ist aktuell mit 150 Schülern und 40 Lehrern belegt, perspektivisch sind 784 Schüler und 100
Lehrer und Besucher vorgesehen.
Der Stadt Leipzig kommt in ihrer Funktion als Oberzentrum entsprechend des Landesentwicklungsplanes
Sachsen besondere regionale und überregionale Bedeutung zu. Sie wird, wie bisher, auch zukünftig für
einen großen Teil der Region Mittelpunkt des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens sein. Die
Beruflichen Schulzentren nehmen hierbei im Gesamtgefüge einen wichtigen Platz ein. Damit hat die
Schulnetzplanung nicht nur für die beruflichen Schulzentren in der Stadt Leipzig eine große Bedeutung,
sondern auch für den gesamten Regierungsbezirk Leipzig und darüber hinaus.
Der Schulstandort in der Neustädter Straße 1 ist aufgrund der Lage ein wichtiger und zentraler Ort für die
berufliche Ausbildung geworden. In diesem Beruflichen Schulzentrum mit Schwerpunkt Elektrotechnik
und IT-Berufe werden aus Sachsen und aus anderen Bundesländern Auszubildende in Landesfachklassen bzw. länderübergreifenden Klassen beschult. Die gute und kurze Verkehrsanbindung zum Hauptbahnhof macht diesen Schulstandort für eine berufsbildende Schule attraktiv.
Mit dem anhaltenden Bevölkerungs- und Geburtenwachstum in Leipzig werden jetzt und zukünftig leistungsfähige und moderne Berufliche Schulzentren benötigt, die den Anforderungen der Wirtschaft und
Gesellschaft gerecht werden. Das Nachfrageverhalten nach beruflicher Ausbildung wird zukünftig wieder
stärker ansteigen, so dass der Schulstandort in der Neustädter Straße zur Schulversorgung benötigt wird.
Mit der baulichen Fertigstellung des Schulgebäudes in der Neustädter Straße 1 könnte dann auch die bisherige Außenstelle des Beruflichen Schulzentrums 7 – Tauchaer Straße 188 – abgelöst werden. Dies
schließt jedoch eine anderweitige mögliche schulische Nachnutzung dieses Standorts nicht aus.
1.2
Beschlüsse
•
•
Baubeschluss „Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im Berufsschulzentrum 7, Außenstelle,
Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig“, Beschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-178/13
vom 04.09.2013
Planungsbeschluss „Instandsetzung der äußeren Hülle Berufsschulzentrum 7 - Außenstelle am
Standort Neustädter Straße 1, 04315 Leipzig“ vom 06.05.2014, Beschluss der DB OBM, Beschlussnummer DBV-821/14
Stadt Leipzig
65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Änderung Baubeschluss VAV-178/13, Brandschutzmaßnahmen am BSZ 7, AST Neustädter Str. 1
Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere
Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung
Stand vom: 28.04.2015
2
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Das Gebäude wurde 1888 als Schule errichtet und erhielt spätere Umbauten/Erweiterungen. Die Bauausführung erfolgte in der damals ortsüblichen Bauweise mit Ziegelmauerwerkswänden, massiven Kellergeschossdecken und Holzbalkendecken in den Obergeschossen. Das Gebäude ist vollunterkellert, hat ein
Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Das Dach wurde als
Walmdach mit einem Holzpfettendachstuhl und Dachziegeldeckung ausgebildet. In einem Anbau befindet
sich eine eingeschossige Turnhalle. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Während der gesamten
Nutzungszeit wurde es als Schulgebäude genutzt.
Das L-förmige Gebäude mit abgewinkeltem Anbau hat insgesamt fünf Zugänge und drei Treppenhäuser.
Das Gebäude hat in seiner Brutto-Grundausdehnung im Erdgeschoss Abmessungen von ca. 66 x 78 m,
und besitzt eine Bruttogrundfläche von ca. 2.100 m². Die weiteren Geschosse haben eine Bruttogrundfläche von jeweils ca. 1.850 m². Das Gebäude besitzt somit eine Bruttogesamtfläche von ca. 7.650 m².
2.2
Ableitung des Bedarfes
Es ist ein Sanierungsrückstau in Bezug auf den Zustand der äußeren Hülle zu verzeichnen. Dies betrifft
vor allem die Gebäudeteile Dach, Fassade, Fenster und Kellergeschoss sowie die Grundleitungen im
Schulhof. Durch den maroden Zustand, z.B. des Daches sind akute Gefährdungen vorhanden, so dass
Handlungsbedarf besteht.
Seit 2013 wurden verschiedene Voruntersuchungen zur Einschätzung des Umfangs der erforderlichen
Maßnahmen durchgeführt und die Maßnahmen bis zur Leistungsphase 3 durchgeplant. Unter Punkt 3.2
Erläuterung Planung werden die Maßnahmen im Einzelnen erläutert.
Der Bedarf zur Sanierung/Erneuerung der Sanitäranlagen ergibt sich aus deren schlechten Zustand in
Verbindung mit den hygienischen Anforderungen.
2.3
Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahmen
Die Außenstelle des BSZ 7 schafft ein prägendes Bildungsangebot für die Bereiche Elektrotechnik, Gestaltung und IT-Berufe. Eine Aufhebung oder Verlagerung dieser Außenstelle ist aufgrund seiner zentralen Lage und der Bedeutung für das Stadtviertel nicht darstellbar. Es gibt zwischen dem BSZ 7 und den
umliegenden Oberschulen und Förderschulen eine enge schulische Zusammenarbeit, die auch durch die
räumliche Nähe zwischen den Schulen gewachsen ist. Diese Synergien zwischen den Schulen sind wichtiger Bestandteil für die schulische, berufliche und persönliche Entwicklung der SchülerInnen.
Des Weiteren wäre eine mögliche Einschränkung der Nutzbarkeit des Gebäudes, aufgrund der prognostizierten steigenden Schülerzahlen ab dem Schuljahr 2017/18, nicht zu vereinbaren. Das Berufliche Schulzentrum 7 wird langfristig als stabiler Schulstandort in der Stadt Leipzig gebraucht und es müssen alle
Ressourcen hierfür zur Verfügung gestellt werden.
Entsprechend dem Nachfrageverhalten und der demographischen Bevölkerungsentwicklung in der Stadt
Leipzig, wird nach Sanierung der Außenstelle Neustädter Straße 1 die Aufhebung der Außenstelle Tauchaer Str. 188 forciert. Mit der Konzentration des Beruflichen Schulzentrums kann eine Optimierung der
sächlichen, personellen und räumlichen Ressourcen erreicht werden.
2.4
Alternativlösungen
Mit der Entscheidung, Brandschutzmaßnahmen an dieser Schule durchzuführen, wurde der Standort bestätigt. Ein Neubau oder eine Verlagerung des Berufsschulzentrums an einen anderen Standort ist nicht
möglich. Es gibt keine Alternativen.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Der stellenweise sehr marode Zustand des Gebäudes wird noch verschlimmert, so dass die weitere Nutzung gefährdet ist. Damit gehen der Stadt Leipzig Plätze für die berufliche Qualifikation verloren. Eine
Sperrung von Teilbereichen der Schule und im obersten Geschoss ist nicht auszuschließen.
Stadt Leipzig
65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
Seite 4 von 10
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Änderung Baubeschluss VAV-178/13, Brandschutzmaßnahmen am BSZ 7, AST Neustädter Str. 1
Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere
Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung
Stand vom: 28.04.2015
3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1
Städtebauliche Einordnung
Das Berufsschulzentrum wurde als freistehendes Gebäude in einem Wohngebiet in Leipzig errichtet. Das
Gebäude befindet sich im Programmgebiet „Soziale Stadt – Leipziger Osten“.
3.2
Erläuterung der Planung
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276)
Die Instandsetzung der äußeren Hülle kann in vier Maßnahmen unterteilt werden:
1. Abdichtungsmaßnahmen im Untergeschoss:
• Innenseitig wird um UG ein Sägeverfahren angewendet, außenseitig wird eine Vertikalabdichtung
aufgebracht sowie im höher gelegenen Straßenbereich eine Drainage hergestellt.
• In Teilbereichen werden die Bodenplatten nach DIN erneuert. In den Fachunterrichtsräumen werden die Wand- und Deckenbekleidung erneuert.
• Mit diesen Maßnahmen wird die angemessene Nutzung der Fachunterrichtsräume möglich.
2. Erneuerung der Dachdeckung:
• Das Dach weist derzeit an vielen Stellen Leckagen und lose Dachziegel auf. Diese gefährden
beim Herabfallen die allgemeine Sicherheit, so dass um einen großen Teil des Gebäudes bereits
Schutzgerüste gestellt werden mussten. Im Zuge der denkmalgerechten Dachneueindeckung
werden die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen an der Dachkonstruktion durchgeführt.
• Das Dach bleibt weiterhin ein Kaltdach und wird nicht für den Ausbau vorgesehen.
3. Erneuerung der Fenster:
• Die maroden Fenster werden vollständig erneuert. Die Farbigkeit und Ausführung werden in der
weiteren Planung mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege fein abgestimmt.
4. Fassadeninstandsetzung:
• Die Klinkerfassade sowie die Simse und Vorsprünge werden gereinigt und ausgebessert, falls
notwendig erneuert. Der lose Putz an der Giebelseite wird entfernt und erneuert.
• Im Zuge dieser Arbeiten wird die historische Zaunanlage an der Neustädter und Lorenzstraße
aufgearbeitet.
Das Bauvorhaben soll in zwei große Bauabschnitte unterteilt werden, so dass auf der jeweiligen Gebäudeseite alle Maßnahmen „abgearbeitet“ werden. Damit ist nur eine einmalige Gerüststellung notwendig,
welche dann auf die andere Gebäudeseite wechselt. Parallel dazu beginnen auf der anderen Gebäudeseite die Abdichtungsmaßnahmen.
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
Die baukonstruktiven Maßnahmen bedingen eine Reihe von flankierenden Maßnahmen bei den technischen Anlagen. Dazu gehören im Untergeschoss beispielsweise die komplette Erneuerung der Grundleitungen, sowie Heizungs-, Wasser- und Abwasserverteilungen. Die im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen bereits neu errichteten Anlagen und Verteilungen werden weitestgehend erhalten, bei Bedarf ausund wieder eingebaut. Die noch fehlende elektrotechnische Ausrüstung in den Fachunterrichtsräumen
(abgehängte Steckdosenwürfel, Datenverkabelung, etc.) wird in diesem Zuge eingebaut.
Im Dach wird die desolate Blitzschutzanlage entfernt und gemäß den allgemein anerkannten Regeln der
Technik neu errichtet.
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde festgestellt, dass auch die Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte erneuert werden müssen. Damit sind auch entsprechende bauliche Maßnahmen an Bereichen
(z.B. Flur) notwendig, welche in der Leistungsphase 2 noch nicht abzusehen waren. Die dadurch entstehende Kostendifferenz zum Planungsbeschluss wird unter Punkt 6 dargestellt.
Stadt Leipzig
65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage: Änderung Baubeschluss VAV-178/13, Brandschutzmaßnahmen am BSZ 7, AST Neustädter Str. 1
Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere
Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung
Stand vom: 28.04.2015
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
Im Zuge der Vorplanung wurde eine Grundleitungsbefahrung aller Grundleitungen im Schulhof durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass diese aufgrund des sehr schlechten Zustandes nicht mehr sanierungsfähig
sind. Da sich das Grundleitungsnetz derzeit quer über den gesamten Schulhof zieht, muss dieser nahezu
vollständig geöffnet werden. Die neuen Grundleitungen werden gebäudenah verlegt, um Kollisionen mit
Verkehrsflächen und Bäumen, etc. zu vermeiden.
Derzeit ist der Schulhof aufgrund der Sicherungsgerüste und verschlissenen Deckschichten (große Gefahr durch Stolperstellen) kaum für die Schüler nutzbar. Diese Mängel werden behoben, so dass eine wesentliche Verbesserung des Zustandes eintritt.
3.3
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Die Räume im Untergeschoss sind momentan sehr feucht. Die Fachunterrichtsräume sollen nach der Sanierung und entsprechender Austrocknungszeit vollwertig nutzbar sein und die zunehmenden Schülerkapazitäten problemlos aufnehmen können.
3.4
Eigentumsverhältnisse
Gemarkung
Neuschönefeld
Reudnitz
Flurstücksnummer
15/3
600
Flurstücksgröße in m²
ca. 4.442 m²
ca. 545 m²
Eigentum
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
3.5
Energiekonzept
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant:
Es werden lediglich Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude durchgeführt.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant:
Wärmeerzeugung und -verteilung:
• Der Bestand (Fernwärme) bleibt erhalten. Es sind lokale Eingriffe im Leitungsnetz geplant, dieses
wird im Untergeschoss erneuert.
Warmwassererzeugung:
• Am bestehenden Netz sind keine Eingriffe geplant.
Lufttechnische Anlagen:
• nicht relevant
Wasser/Abwasser:
• Es erfolgt eine Erneuerung aller Grundleitungen, der Regenentwässerung sowie eine Erneuerung
der Wasser- und Abwasserleitungen im Untergeschoss.
Stark- und Schwachstrom:
• Der Bestand bleibt weitgehend erhalten. Bei der Deckensanierung der obersten Geschossdecke
im 2. OG müssen verschiedene kleinere Reparatur- und Wiederanschlussmaßnahmen durchgeführt werden.
• Im Untergeschoss erfolgt eine Neuverlegung der Stark- und Schwachstromleitungen, soweit sie
nicht bereits im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen durchgeführt wurde.
Stadt Leipzig
65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere
Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung
Stand vom: 28.04.2015
3.6
Barrierefreies Bauen
Derzeit ist kein barrierefreier Zugang für das Hauptgebäude vorgesehen, da im Inneren jeweils an den
Eingängen noch Stufen zu überwinden sind und die Baumaßnahme lediglich die Instandsetzung der äußeren Hülle i.V.m. der Grundleitungserneuerung betrifft. Daher wurde auch die Behindertenvertretung
nicht in den Planungsprozess eingebunden. Allerdings werden alle von der Instandsetzungsmaßnahme
betroffenen Bauteile so hergestellt, dass ein späterer barrierefreier Ausbau möglich ist.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
•
4
nicht relevant
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 26.02.2015
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
Summe
BSM
(VAV 178/13)
708.650,00 €
417.400,00 €
231.200,00 €
1.357.250,00 €
Instandsetzung
äußere Hülle i.V.m.
Grundleitungserneuerung
20.000,00 €
20.000,00 €
2.234.000,00 €
373.700,00 €
389.500,00 €
50.000,00 €
546.350,00 €
3.633.550,00 €
Gesamtkosten
20.000,00 €
20.000,00 €
2.942.650,00 €
791.100,00 €
389.500,00 €
50.000,00 €
777.550,00 €
4.990.800,00 €
Im Anschluss an die Maßnahmen an der Gebäudehülle/ bzw. begleitend soll ab 2017 die Erneuerung der
Sanitäranlagen erfolgen.
5
Finanzierung
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
förderfähig
Stadt Leipzig
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Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung
Stand vom: 28.04.2015
Förderprogramm
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in €
Förderfähige Kosten in €
Anteil Fördermittel in €
Eigenmittel
Antrag vom
Bescheid vom
Änderungsbescheid
… Angaben in Euro, brutto
Baubeschluss Erweiterung (Änderung)
vom 04.09.2013
zum Baubeschluss
Verstärkungsmittel von
Soziale Stadt
Bund und Land
40%
60%
1.357.250,00 €
1.357.250,00 €
542.900,00 €
814.350,00 €
25.09.2012
20.03.2013
25.02.2014
3.633.550,00 €
3.500.000,00 €
1.700.000,00 €
1.933.550,00 €
März 2015
noch offen, da Prüfung
durch SIB
Summe
4.990.800,00 €
0,00 €
2.242.900,00 €
2.747.900,00 €
Die exakte Höhe der Fördermittel kann erst nach Erhalt des Fördermittelbescheides benannt werden.
Über das Förderprogramm „Soziale Stadt“ können bis zu 60 % der förderfähigen Kosten bezuschusst
werden.
6
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Nachfolgend wird die Instandsetzung der äußeren Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung dargestellt, die ab 2015 als Sanierung auf Raten dem Finanzhaushalt (7.0001097- BSZ 7 Neustädter Straße) zugeordnet wird. Dafür sind die apl. Auszahlungen zu bestätigen (Deckung 2015/2016:
1.100.23.1.1.01.05 BSZ 7 Elektrotechnik).
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
VE kassenwirksam
Anteil Fördermittel
Anteil Stadt
Differenz zu
bisher. Mittelfristplanung***
2012 bis
2014 *
231.250 €
1.126.000 €
1.357.250 €
2013 –
2014 **
50.000 €
0€
50.000 €
2015
275.000 €
365.000 €
640.000 €
542.900 €
0€
814.350 €
50.000 €
2016
2017
2018
Gesamt
95.000 € 100.000 €
785.000 € 1.200.000 €
880.000 € 1.513.550 €
880.000 € 1.513.550 €
40.000 € 791.250 €
510.000 € 3.986.000 €
550.000 € 4.990.800 €
550.000 € 2.943.550 €
50.000 €
500.000 €
800.000 €
350.000 € 2.242.900 €
590.000 €
380.000 €
713.550 €
213.550 €
200.000 € 2.747.900 €
213.550 €
* Die Jahresscheiben 2012-2014 Brandschutzmaßnahmen werden nur nachrichtlich dargestellt, da sie
bereits mit Beschluss VAV-178/13 eingestellt wurden. Die Maßnahme wurde im PSP-Element
7.0001097.700 eingeordnet.
**Die Jahresscheiben 2013 - 2014 wurden im ERGHH eingeordnet. Hier wurden in erster Linie Planungsleistungen und Voruntersuchungen abgedeckt.
***Die Differenz in 2017 i.H.v. 213.550 € zu den Ausgaben der bisherigen Mittelfristplanung ist im Eckwert
des Amtes 51 zu sichern. (Dieser Betrag ergibt sich aus den in der LP 3 im Bereich der Bodenplatte im
Untergeschoss hinzugekommenen Maßnahmen - siehe Punkt 3.2 Erläuterung der Planung, KG 400.)
Da in 2015 ausschließlich Planungsleistungen erbracht werden, ist der Haushaltsübertrag nach 2016 unter Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Stadtrat zu gewährleisten.
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Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere
Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung
Stand vom: 28.04.2015
7
Fristenplan
Baubeginn
Bauende
nach Fördermittelbescheid, geplant: Ende 2015/ Anfang 2016
mit Fertigstellung der Außenanlagen 2018
Der Baubeginn ist abhängig vom Fördermittelbescheid. Da der Antrag durch den SIB (Staatsbetrieb
Sächsisches Immobilienmanagement) geprüft wird, kann hier noch keine genaue Zeitangabe gemacht
werden.
Die Planung bis zur LP 6 soll bis zum 3. Quartal 2015 weitgehend abgeschlossen werden, so dass ein
unverzüglicher Ausschreibungsbeginn gewährleistet werden kann.
8
Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
KOP Klinge Otto Planung
Freianlagen nach § 38
GFSL – Grün für Stadt und Leben
Tragwerksplanung nach § 49
Statikbüro Lantzsch
Technische Ausrüstung nach § 53 - HLS
Ingenieurbüro G.U.T.
Technische Ausrüstung nach § 53 - Elektro
Ingenieurbüro U. Tüngler
9
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist:
in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt
Die Maßnahme der Vorlage ist:
ein Neubau
ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch
ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs)
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG)
Das Berufsschulzentrum wird während der gesamten Bauzeit weiter betrieben.
Durch den Einbau neuer Fenster und die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine Verringerung
des Wärmebedarfs zu erwarten, eine Wärmebedarfsrechnung (neuer EnEV-Nachweis) wird mit Abschluss der Baumaßnahme erstellt.
9.2
Auswirkungen auf den Stellenplan
Das Projekt hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan.
Stadt Leipzig
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Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere
Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung
Stand vom: 28.04.2015
9.3
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960.
(In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG
300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.)
Kennwerte des Vorhabens:
BSZ 7 – Instandsetzung der äußeren
Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung
NF
BGF
BRI
KG 300 + 400
4.366
9.170
29.590
2.607.700
m²
m²
m³
€
BKI – Kennwertvergleich mit Komplettsanierung
Von-Wert
KG 300 + 400/BGF
KG 300 + 400/BRI
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Vorhabens
820 €/m² >
285 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den
205 €/m³ >
88 €/m³ Kennwert, da es sich nicht um eine
Komplettsanierung handelt.
Stadt Leipzig
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Anlage 1 Lageplan Berufsschulzentrum 7 - Neustädter Straße 1
Leistungsumfang
Anlage 2 – Lage BSZ 7 (Außenstelle Neustädter Straße 1) im Stadtgebiet Neustadt-Neuschönefeld
Quelle: http://stadtplan.leipzig.de
Begründung Eilbedürftigkeit
Vorlage:
1. Änderung zum Baubeschluss Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im
Berufsschulzentrum 7, Außenstelle, Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig
(Beschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-178/13 vom 04.09.2013)
Damit das Bauvorhaben durchgehend und ohne Planungsstopp zwischen den LP4Gehnehmigungsplanung, LP5-Ausführungsplanung und LP6 – Vorbereitung der Vergabe
beauftragt und geplant werden kann, ist die Beschlussfassung der Vorlage im Stadtrat noch vor
der Sommerpause notwendig.
Der Fördermittelbescheid wird nach erfolgten umfangreichen Abstimmungen mit dem
Fördermittelgeber zum Ende des 3. Quartals erwartet, so dass die Ausschreibungen/ der
Baubeginn
in
Teilen
vorgezogen
werden
könnte.
Erfahrungsgemäß
sind
die
Ausschreibungsergebnisse zum Jahresende hin sehr wirtschaftlich. Aus diesem Grund soll in
diesem Zeitraum ausgeschrieben werden.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
✘
✘
hoch
✘ mittel
ja
nein
✘ ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
5 Finanzierung
1
✘
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
✘ ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
1 Vorschulische Bildungs-
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
✘
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
✘
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
✘
✘
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
✘
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
1
✘
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
Indikator
✘
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
✘
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr.
vom
Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015
Beschluss- Nr. VI-DS-01336
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau und Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und
Schule
1. Änderung zum Baubeschluss Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im
Berufschulzentrum 7, Außenstelle Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig (Beschluss-Nr.:
VAV-178/13 vom 04.09.2013) – Maßnahmeerweiterung Instandsetzung äußere Hülle als
Sanierung auf Raten
Stand vom 01.12.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dubrau, Beigeordnete
Sachstand:
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Zum Bauvorhaben liegt die Fördermittelzusage der Sächsischen Aufbaubank (SAB) vom 20.08.2015 vor.
Die Förderung erfolgt über das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“, Fördergebiet: Der Leipziger Osten.
Die notwendigen Planungsverträge mit dem Architekten und den Ingenieurbüros wurden bis zur
Leistungsphase 9 HOAI abgeschlossen. Die Planung wird fortgeführt.
Die ersten Vergaben für Bauschild und Bauzaun sind erfolgt, die Gerüstarbeiten stehen kurz vor der
Zuschlagserteilung.
Es folgt im Dezember die Bekanntmachung der Ausschreibungen Dachdeckerarbeiten und
Blitzschutzarbeiten.