Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027190.pdf
Größe
2,5 MB
Erstellt
27.04.15, 12:00
Aktualisiert
08.01.16, 10:35

öffnen download melden Dateigröße: 2,5 MB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01336 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters 02.06.2015 Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Finanzen 22.06.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 23.06.2015 1. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost 01.07.2015 Anhörung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 02.07.2015 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 06.07.2015 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 07.07.2015 2. Lesung Ratsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff 1. Änderung zum Baubeschluss Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im Berufsschulzentrum 7, Außenstelle, Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig (Beschluss-Nr.: VAV-178/13 vom 04.09.2013) - Maßnahmeerweiterung Instandsetzung äußere Hülle als Sanierung auf Raten sowie Bestätigung von außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) Sächs GemO i. H. von insgesamt 1.520.000 € und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 81 (5) Sächs. GemO i.H.von insgesamt 2.393.550 € - EILBEDÜRFTIG Beschlussvoschlag: 1. Die 1. Änderung zum Baubeschluss „Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im Berufsschulzentrum 7, Außenstelle, Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig“ - (Beschluss-Nr.: VAV178/13 vom 04.09.2013) – wird beschlossen. Die Instandsetzung der Äußeren Hülle i. V. m. Grundleistungserneuerung und Hofinstandsetzung wird als Maßnahmeerweiterung (Sanierung auf Raten) realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8, Abs. (3), Pkt. 18 (in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für das Projekt 2.747.900 € (siehe Punkt 6 der Vorlage). betragen 4.990.800 €. Der städtische Anteil beträgt 3. Die Mittel wurden/werden im Finanzhaushalt PSP-Element: 7.0001097.700 BSZ 7 Neustädter Straße wie folgt bereit gestellt: • • • • 2012 - 2014: 1.357.250 € Brandschutzmaßnahmen 2015: 640.000 € 2016: 880.000 € 2017: 1.513.550 € • • 2018: 550.000 € Nachrichtlich: 2013 / 2014: 50.000 € (Vorplanungsleistungen Ergebnishaushalt) Die Einordnung der Jahresscheiben 2017 ff. erfolgt innerhalb des Investitionsbudgets des Amtes für Jugend, Familie und Bildung und wird vom Amt für Jugend, Familie und Bildung entsprechend bei der Haushaltsplanung 2017/ 2018 berücksichtigt. 4. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung werden die außerplanmäßigen Auszahlungen im PSP-Element „BSZ 7 Neustädter Straße“ (7.0001097.700) für die Haushaltsjahre 2015 in Höhe von 590.000 € und 2016 in Höhe von 380.000 € beschlossen. Die Deckung erfolgt aus dem PSPElement “BSZ 7 Elektrotechnik“ (1.100.23.1.1.01.05), Sachkonto 42119000. (Änderung der Finanzierung aus dem ErgHH in den FinHH als Sanierung auf Raten) 5. Weiterhin werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung folgende außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE) nach § 81 (5) Sächs GemO bereitgestellt: • kassenwirksam 2016: 880.000 € • kassenwirksam 2017: 1.513.550 € Die Deckung ist wie folgt vorgesehen: • kassenwirksam 2016: 500.000 € 7.0000664.700 Sanierung GS B.-Göring-Str. + Neubau EFSH • kassenwirksam 2016: 380.000 € 7.0001078.700 Reaktivierung Opferweg • Kassenwirksam 2017: 142.700 € 7.0000691.700 Sanierung Ratzelstraße (ehem. 55. Schule) • kassenwirksam 2017: 1.000.000 € 7.0000698.700 Schulstandort Ihmelsstr. • kassenwriksam 2017: 370.850 € 7.0000665.700 Neubau Sportoberschule mit Dreifeldhalle Eine Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit 2018 wird i.H. v.550.000 € im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 vom Amt für Jugend, Familie und Bildung entsprechend berücksichtigt. 6. Die Beschlusspunkte gelten unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Bestätigung der Fördermittel. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nei n Folgen bei Ablehnung nei n Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nei n Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur X Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur X Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur X Begründung von bis Höhe in EUR Aufwendungen 2013 2014 50.000,00 € Einzahlungen 2012 2018 Auszahlungen 2012 2018 wo veranschlagt Erträge Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? X nein von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X bis SK 42111000, Kostenstelle 9002656000 PSP-Element 2.242.900,00 € 7.0001097.705 PSP-Element 4.990.800,00 € 7.0001097.700 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: X nein ja, Sachverhalt: Die Außenstelle des Berufsschulzentrums 7 in der Neustädter Straße 1 ist eine städtische Einrichtung der Berufsbildung, welche aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren ausgelastet wird. Ziel der Baumaßnahmen ist die weitere Stärkung des Berufsschulzentrums als bedeutender Schulstandort im Stadtviertel Leipzig Neustadt-Neuschönefeld. Seit 2013 werden im Berufsschulzentrum 7 in der Neustädter Straße Brandschutzmaßnahmen durchgeführt. Dies war ein erster Schritt, um das Gebäude entsprechend den heutigen technischen Anforderungen auszustatten. Mit dieser Vorlage soll als nächster Schritt einer „Sanierung auf Raten“ die Instandsetzung der äußeren Hülle in Verbindung mit einer vollständigen Erneuerung der Grundleitungen beschlossen werden. Die Brandschutzmaßnahmen und die Maßnahmen an der Gebäudehülle sind aus bautechnischen Gründen im Gesamtzusammenhang zu betrachten. Durch die brandschutztechnische Ertüchtigung ist das Untergeschoss nun auch für die Schüler sicher benutzbar, jetzt muss der Zustand der Baukonstruktion so verbessert werden, dass Gesundheitsgefährdungen, z.B. durch die vorhandene Feuchtigkeit (Schimmel), verhindert werden. Eine inhaltliche Trennung der Maßnahmen erscheint nicht sinnvoll und widerspricht der unter Punkt 2.3 im Textteil aufgeführten Notwendigkeit. In den Folgejahren ist die dringend notwendige Erneuerung der Sanitäranlagen vorgesehen. Das Projekt ist damit als Investition auf Raten zu werten und in den Investitionshaushalt zu übertragen. Anlagen: • • • • • Anlage: Vorlage zur Änderung des Baubeschlusses – Textteil Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Lage im Stadtgebiet Anlage 3: Beispielansicht (Lorenzstraße) Anlage 4: Prüfkatalog Strategische Ziele BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 19.14 1. Änderung zum Baubeschluss Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im Berufsschulzentrum 7, Außenstelle, Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig (Beschluss-Nr.: VAV-178/13 vom 04.09.2013) - Maßnahmeerweiterung Instandsetzung äußere Hülle als Sanierung auf Raten sowie Bestätigung von außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) Sächs GemO i. H. von insgesamt 1.520.000 € und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 81 (5) Sächs. GemO i.H.von insgesamt 2.393.550 € Vorlage: VI-DS-01336 Beschluss: 1. Die 1. Änderung zum Baubeschluss „Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im Berufsschulzentrum 7, Außenstelle, Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig" - (Beschluss-Nr.: VAV-178/13 vom 04.09.2013) - wird beschlossen. Die Instandsetzung der Äußeren Hülle i. V. m. Grundleistungserneuerung und Hofinstandsetzung wird als Maßnahmeerweiterung (Sanierung auf Raten) realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8, Abs. (3), Pkt. 18 (in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für das Projekt betragen 4.990.800 €. Der städtische Anteil beträgt 2.747.900 € (siehe Punkt 6 der Vorlage). 3. Die Mittel wurden/werden im Finanzhaushalt PSP-Element: 7.0001097.700 BSZ 7 Neustädter Straße wie folgt bereit gestellt: ・2012 – 2014: ・2015: ・2016: ・2017: ・2018: Nachrichtlich: ・2013 / 2014: 1.357.250 € Brandschutzmaßnahmen 640.000 € 880.000 € 1.513.550 € 550.000 € 50.000 € (Vorplanungsleistungen Ergebnishaushalt) Die Einordnung der Jahresscheiben 2017 ff. erfolgt innerhalb des Investitionsbudgets des Amtes für Jugend, Familie und Bildung und wird vom Amt für Jugend, Familie und Bildung entsprechend bei der Haushaltsplanung 2017/ 2018 berücksichtigt. 4. Vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung werden die außerplanmäßigen Auszahlungen im PSP-Element „BSZ 7 Neustädter Straße" (7.0001097.700) für die Haushaltsjahre 2015 in Höhe von 590.000 € und 2016 in Höhe von 380.000 € beschlossen. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element "BSZ 7 Elektrotechnik" (1.100.23.1.1.01.05), Sachkonto 42119000. (Änderung der Finanzierung aus dem ErgHH in den FinHH als Sanierung auf Raten) 5. Weiterhin werden vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung folgende außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE) nach § 81 (5) Sächs GemO bereitgestellt: Seite: 1/2 ・kassenwirksam 2016: 880.000 € ・kassenwirksam 2017: 1.513.550 € Die Deckung ist wie folgt vorgesehen: kassenwirksam 2016: 500.000 € EFSH kassenwirksam 2016: 380.000 € Kassenwirksam 2017: 142.700 € Schule) kassenwirksam 2017: 1.000.000 € kassenwriksam 2017: 370.850 € Dreifeldhalle ・ ・ ・ ・ ・ 7.0000664.700 Sanierung GS B.-Göring-Str. + Neubau 7.0001078.700 Reaktivierung Opferweg 7.0000691.700 Sanierung Ratzelstraße (ehem. 55. 7.0000698.700 Schulstandort Ihmelsstr. 7.0000665.700 Neubau Sportoberschule mit Eine Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit 2018 wird i.H. v.550.000 € im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/ 2018 vom Amt für Jugend, Familie und Bildung entsprechend berücksichtigt. 6. Die Beschlusspunkte gelten unter Vorbehalt der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen Haushaltsjahren und der Bestätigung der Fördermittel. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 2/2 HAUSHALTSVORLAGE 1. Änderung zum Baubeschluss Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im Berufsschulzentrum 7, Außenstelle, Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig (Beschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-178/13 vom 04.09.2013) Bauvorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung - ab 2017 Erneuerung Sanitär (noch in Vorbereitung und nicht Bestandteil des Änderungsbeschlusses) Berufsschulzentrum 7, Außenstelle Neustädter Straße 1, 04315 Leipzig Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 16, 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126/128, 04317 Leipzig Stand: 28.04.2015 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Änderung Baubeschluss VAV-178/13, Brandschutzmaßnahmen am BSZ 7, AST Neustädter Str. 1 Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung Stand vom: 28.04.2015 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption 3 1.2 Beschlüsse 3 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 4 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 4 2.2 Ableitung des Bedarfes 4 2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahmen 4 2.4 Alternativlösungen 4 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 4 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 5 3.1 Städtebauliche Einordnung 5 3.2 Erläuterung der Planung 5 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 6 3.4 Eigentumsverhältnisse 6 3.5 Energiekonzept 6 3.6 Barrierefreies Bauen 7 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 7 4 Finanzieller Aufwand 7 5 Finanzierung 7 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 8 7 Fristenplan 9 8 Planungsbeteiligte 9 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 9 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan 9 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 10 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Lageplan Lage im Stadtgebiet Beispielansicht (Lorenzstraße) Prüfkatalog strategische Ziele Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 2 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Änderung Baubeschluss VAV-178/13, Brandschutzmaßnahmen am BSZ 7, AST Neustädter Str. 1 Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung Stand vom: 28.04.2015 Kurzerläuterung Die Außenstelle des Berufsschulzentrums 7 in der Neustädter Straße 1 ist eine städtische Einrichtung der Berufsbildung, welche aufgrund der steigenden Schülerzahlen in den nächsten Jahren ausgelastet wird. Ziel der Baumaßnahmen ist die weitere Stärkung des Berufsschulzentrums als bedeutender Schulstandort im Stadtviertel Leipzig Neustadt-Neuschönefeld. Seit 2013 werden im Berufsschulzentrum 7 in der Neustädter Straße Brandschutzmaßnahmen durchgeführt. Dies war ein erster Schritt, um das Gebäude entsprechend den heutigen technischen Anforderungen auszustatten. Mit dieser Vorlage soll als nächster Schritt einer „Sanierung auf Raten“ die Instandsetzung der äußeren Hülle in Verbindung mit einer vollständigen Erneuerung der Grundleitungen beschlossen werden. Die Brandschutzmaßnahmen und die Maßnahmen an der Gebäudehülle sind aus bautechnischen Gründen im Gesamtzusammenhang zu betrachten. Durch die brandschutztechnische Ertüchtigung ist das Untergeschoss nun auch für die Schüler sicher benutzbar, jetzt muss der Zustand der Baukonstruktion so verbessert werden, dass Gesundheitsgefährdungen, z.B. durch die vorhandene Feuchtigkeit (Schimmel), verhindert werden. Eine inhaltliche Trennung der Maßnahmen erscheint nicht sinnvoll und widerspricht der unter Punkt 2.3 aufgeführten Notwendigkeit. In den Folgejahren ist die dringend notwendige Erneuerung der Sanitäranlagen vorgesehen. Das Projekt ist damit als Investition auf Raten zu werten und in den Investitionshaushalt zu übertragen. 1 Grundlagen 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption Die Außenstelle des Beruflichen Schulzentrums 7 ist eine städtische Einrichtung der Berufsbildung. Die Schule ist aktuell mit 150 Schülern und 40 Lehrern belegt, perspektivisch sind 784 Schüler und 100 Lehrer und Besucher vorgesehen. Der Stadt Leipzig kommt in ihrer Funktion als Oberzentrum entsprechend des Landesentwicklungsplanes Sachsen besondere regionale und überregionale Bedeutung zu. Sie wird, wie bisher, auch zukünftig für einen großen Teil der Region Mittelpunkt des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens sein. Die Beruflichen Schulzentren nehmen hierbei im Gesamtgefüge einen wichtigen Platz ein. Damit hat die Schulnetzplanung nicht nur für die beruflichen Schulzentren in der Stadt Leipzig eine große Bedeutung, sondern auch für den gesamten Regierungsbezirk Leipzig und darüber hinaus. Der Schulstandort in der Neustädter Straße 1 ist aufgrund der Lage ein wichtiger und zentraler Ort für die berufliche Ausbildung geworden. In diesem Beruflichen Schulzentrum mit Schwerpunkt Elektrotechnik und IT-Berufe werden aus Sachsen und aus anderen Bundesländern Auszubildende in Landesfachklassen bzw. länderübergreifenden Klassen beschult. Die gute und kurze Verkehrsanbindung zum Hauptbahnhof macht diesen Schulstandort für eine berufsbildende Schule attraktiv. Mit dem anhaltenden Bevölkerungs- und Geburtenwachstum in Leipzig werden jetzt und zukünftig leistungsfähige und moderne Berufliche Schulzentren benötigt, die den Anforderungen der Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden. Das Nachfrageverhalten nach beruflicher Ausbildung wird zukünftig wieder stärker ansteigen, so dass der Schulstandort in der Neustädter Straße zur Schulversorgung benötigt wird. Mit der baulichen Fertigstellung des Schulgebäudes in der Neustädter Straße 1 könnte dann auch die bisherige Außenstelle des Beruflichen Schulzentrums 7 – Tauchaer Straße 188 – abgelöst werden. Dies schließt jedoch eine anderweitige mögliche schulische Nachnutzung dieses Standorts nicht aus. 1.2 Beschlüsse • • Baubeschluss „Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im Berufsschulzentrum 7, Außenstelle, Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig“, Beschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-178/13 vom 04.09.2013 Planungsbeschluss „Instandsetzung der äußeren Hülle Berufsschulzentrum 7 - Außenstelle am Standort Neustädter Straße 1, 04315 Leipzig“ vom 06.05.2014, Beschluss der DB OBM, Beschlussnummer DBV-821/14 Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 3 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Änderung Baubeschluss VAV-178/13, Brandschutzmaßnahmen am BSZ 7, AST Neustädter Str. 1 Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung Stand vom: 28.04.2015 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Das Gebäude wurde 1888 als Schule errichtet und erhielt spätere Umbauten/Erweiterungen. Die Bauausführung erfolgte in der damals ortsüblichen Bauweise mit Ziegelmauerwerkswänden, massiven Kellergeschossdecken und Holzbalkendecken in den Obergeschossen. Das Gebäude ist vollunterkellert, hat ein Erdgeschoss, zwei Obergeschosse und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Das Dach wurde als Walmdach mit einem Holzpfettendachstuhl und Dachziegeldeckung ausgebildet. In einem Anbau befindet sich eine eingeschossige Turnhalle. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Während der gesamten Nutzungszeit wurde es als Schulgebäude genutzt. Das L-förmige Gebäude mit abgewinkeltem Anbau hat insgesamt fünf Zugänge und drei Treppenhäuser. Das Gebäude hat in seiner Brutto-Grundausdehnung im Erdgeschoss Abmessungen von ca. 66 x 78 m, und besitzt eine Bruttogrundfläche von ca. 2.100 m². Die weiteren Geschosse haben eine Bruttogrundfläche von jeweils ca. 1.850 m². Das Gebäude besitzt somit eine Bruttogesamtfläche von ca. 7.650 m². 2.2 Ableitung des Bedarfes Es ist ein Sanierungsrückstau in Bezug auf den Zustand der äußeren Hülle zu verzeichnen. Dies betrifft vor allem die Gebäudeteile Dach, Fassade, Fenster und Kellergeschoss sowie die Grundleitungen im Schulhof. Durch den maroden Zustand, z.B. des Daches sind akute Gefährdungen vorhanden, so dass Handlungsbedarf besteht. Seit 2013 wurden verschiedene Voruntersuchungen zur Einschätzung des Umfangs der erforderlichen Maßnahmen durchgeführt und die Maßnahmen bis zur Leistungsphase 3 durchgeplant. Unter Punkt 3.2 Erläuterung Planung werden die Maßnahmen im Einzelnen erläutert. Der Bedarf zur Sanierung/Erneuerung der Sanitäranlagen ergibt sich aus deren schlechten Zustand in Verbindung mit den hygienischen Anforderungen. 2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahmen Die Außenstelle des BSZ 7 schafft ein prägendes Bildungsangebot für die Bereiche Elektrotechnik, Gestaltung und IT-Berufe. Eine Aufhebung oder Verlagerung dieser Außenstelle ist aufgrund seiner zentralen Lage und der Bedeutung für das Stadtviertel nicht darstellbar. Es gibt zwischen dem BSZ 7 und den umliegenden Oberschulen und Förderschulen eine enge schulische Zusammenarbeit, die auch durch die räumliche Nähe zwischen den Schulen gewachsen ist. Diese Synergien zwischen den Schulen sind wichtiger Bestandteil für die schulische, berufliche und persönliche Entwicklung der SchülerInnen. Des Weiteren wäre eine mögliche Einschränkung der Nutzbarkeit des Gebäudes, aufgrund der prognostizierten steigenden Schülerzahlen ab dem Schuljahr 2017/18, nicht zu vereinbaren. Das Berufliche Schulzentrum 7 wird langfristig als stabiler Schulstandort in der Stadt Leipzig gebraucht und es müssen alle Ressourcen hierfür zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend dem Nachfrageverhalten und der demographischen Bevölkerungsentwicklung in der Stadt Leipzig, wird nach Sanierung der Außenstelle Neustädter Straße 1 die Aufhebung der Außenstelle Tauchaer Str. 188 forciert. Mit der Konzentration des Beruflichen Schulzentrums kann eine Optimierung der sächlichen, personellen und räumlichen Ressourcen erreicht werden. 2.4 Alternativlösungen Mit der Entscheidung, Brandschutzmaßnahmen an dieser Schule durchzuführen, wurde der Standort bestätigt. Ein Neubau oder eine Verlagerung des Berufsschulzentrums an einen anderen Standort ist nicht möglich. Es gibt keine Alternativen. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Der stellenweise sehr marode Zustand des Gebäudes wird noch verschlimmert, so dass die weitere Nutzung gefährdet ist. Damit gehen der Stadt Leipzig Plätze für die berufliche Qualifikation verloren. Eine Sperrung von Teilbereichen der Schule und im obersten Geschoss ist nicht auszuschließen. Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 4 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Änderung Baubeschluss VAV-178/13, Brandschutzmaßnahmen am BSZ 7, AST Neustädter Str. 1 Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung Stand vom: 28.04.2015 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 3.1 Städtebauliche Einordnung Das Berufsschulzentrum wurde als freistehendes Gebäude in einem Wohngebiet in Leipzig errichtet. Das Gebäude befindet sich im Programmgebiet „Soziale Stadt – Leipziger Osten“. 3.2 Erläuterung der Planung KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276) Die Instandsetzung der äußeren Hülle kann in vier Maßnahmen unterteilt werden: 1. Abdichtungsmaßnahmen im Untergeschoss: • Innenseitig wird um UG ein Sägeverfahren angewendet, außenseitig wird eine Vertikalabdichtung aufgebracht sowie im höher gelegenen Straßenbereich eine Drainage hergestellt. • In Teilbereichen werden die Bodenplatten nach DIN erneuert. In den Fachunterrichtsräumen werden die Wand- und Deckenbekleidung erneuert. • Mit diesen Maßnahmen wird die angemessene Nutzung der Fachunterrichtsräume möglich. 2. Erneuerung der Dachdeckung: • Das Dach weist derzeit an vielen Stellen Leckagen und lose Dachziegel auf. Diese gefährden beim Herabfallen die allgemeine Sicherheit, so dass um einen großen Teil des Gebäudes bereits Schutzgerüste gestellt werden mussten. Im Zuge der denkmalgerechten Dachneueindeckung werden die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen an der Dachkonstruktion durchgeführt. • Das Dach bleibt weiterhin ein Kaltdach und wird nicht für den Ausbau vorgesehen. 3. Erneuerung der Fenster: • Die maroden Fenster werden vollständig erneuert. Die Farbigkeit und Ausführung werden in der weiteren Planung mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege fein abgestimmt. 4. Fassadeninstandsetzung: • Die Klinkerfassade sowie die Simse und Vorsprünge werden gereinigt und ausgebessert, falls notwendig erneuert. Der lose Putz an der Giebelseite wird entfernt und erneuert. • Im Zuge dieser Arbeiten wird die historische Zaunanlage an der Neustädter und Lorenzstraße aufgearbeitet. Das Bauvorhaben soll in zwei große Bauabschnitte unterteilt werden, so dass auf der jeweiligen Gebäudeseite alle Maßnahmen „abgearbeitet“ werden. Damit ist nur eine einmalige Gerüststellung notwendig, welche dann auf die andere Gebäudeseite wechselt. Parallel dazu beginnen auf der anderen Gebäudeseite die Abdichtungsmaßnahmen. KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) Die baukonstruktiven Maßnahmen bedingen eine Reihe von flankierenden Maßnahmen bei den technischen Anlagen. Dazu gehören im Untergeschoss beispielsweise die komplette Erneuerung der Grundleitungen, sowie Heizungs-, Wasser- und Abwasserverteilungen. Die im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen bereits neu errichteten Anlagen und Verteilungen werden weitestgehend erhalten, bei Bedarf ausund wieder eingebaut. Die noch fehlende elektrotechnische Ausrüstung in den Fachunterrichtsräumen (abgehängte Steckdosenwürfel, Datenverkabelung, etc.) wird in diesem Zuge eingebaut. Im Dach wird die desolate Blitzschutzanlage entfernt und gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik neu errichtet. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde festgestellt, dass auch die Grundleitungen unterhalb der Bodenplatte erneuert werden müssen. Damit sind auch entsprechende bauliche Maßnahmen an Bereichen (z.B. Flur) notwendig, welche in der Leistungsphase 2 noch nicht abzusehen waren. Die dadurch entstehende Kostendifferenz zum Planungsbeschluss wird unter Punkt 6 dargestellt. Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 5 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Änderung Baubeschluss VAV-178/13, Brandschutzmaßnahmen am BSZ 7, AST Neustädter Str. 1 Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung Stand vom: 28.04.2015 KG 500 Außenanlagen (DIN 276) Im Zuge der Vorplanung wurde eine Grundleitungsbefahrung aller Grundleitungen im Schulhof durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass diese aufgrund des sehr schlechten Zustandes nicht mehr sanierungsfähig sind. Da sich das Grundleitungsnetz derzeit quer über den gesamten Schulhof zieht, muss dieser nahezu vollständig geöffnet werden. Die neuen Grundleitungen werden gebäudenah verlegt, um Kollisionen mit Verkehrsflächen und Bäumen, etc. zu vermeiden. Derzeit ist der Schulhof aufgrund der Sicherungsgerüste und verschlissenen Deckschichten (große Gefahr durch Stolperstellen) kaum für die Schüler nutzbar. Diese Mängel werden behoben, so dass eine wesentliche Verbesserung des Zustandes eintritt. 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Die Räume im Untergeschoss sind momentan sehr feucht. Die Fachunterrichtsräume sollen nach der Sanierung und entsprechender Austrocknungszeit vollwertig nutzbar sein und die zunehmenden Schülerkapazitäten problemlos aufnehmen können. 3.4 Eigentumsverhältnisse Gemarkung Neuschönefeld Reudnitz Flurstücksnummer 15/3 600 Flurstücksgröße in m² ca. 4.442 m² ca. 545 m² Eigentum Stadt Leipzig Stadt Leipzig 3.5 Energiekonzept Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: Es werden lediglich Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude durchgeführt. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant: Wärmeerzeugung und -verteilung: • Der Bestand (Fernwärme) bleibt erhalten. Es sind lokale Eingriffe im Leitungsnetz geplant, dieses wird im Untergeschoss erneuert. Warmwassererzeugung: • Am bestehenden Netz sind keine Eingriffe geplant. Lufttechnische Anlagen: • nicht relevant Wasser/Abwasser: • Es erfolgt eine Erneuerung aller Grundleitungen, der Regenentwässerung sowie eine Erneuerung der Wasser- und Abwasserleitungen im Untergeschoss. Stark- und Schwachstrom: • Der Bestand bleibt weitgehend erhalten. Bei der Deckensanierung der obersten Geschossdecke im 2. OG müssen verschiedene kleinere Reparatur- und Wiederanschlussmaßnahmen durchgeführt werden. • Im Untergeschoss erfolgt eine Neuverlegung der Stark- und Schwachstromleitungen, soweit sie nicht bereits im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen durchgeführt wurde. Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 6 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Änderung Baubeschluss VAV-178/13, Brandschutzmaßnahmen am BSZ 7, AST Neustädter Str. 1 Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung Stand vom: 28.04.2015 3.6 Barrierefreies Bauen Derzeit ist kein barrierefreier Zugang für das Hauptgebäude vorgesehen, da im Inneren jeweils an den Eingängen noch Stufen zu überwinden sind und die Baumaßnahme lediglich die Instandsetzung der äußeren Hülle i.V.m. der Grundleitungserneuerung betrifft. Daher wurde auch die Behindertenvertretung nicht in den Planungsprozess eingebunden. Allerdings werden alle von der Instandsetzungsmaßnahme betroffenen Bauteile so hergestellt, dass ein späterer barrierefreier Ausbau möglich ist. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen • 4 nicht relevant Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 26.02.2015 Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Summe BSM (VAV 178/13) 708.650,00 € 417.400,00 € 231.200,00 € 1.357.250,00 € Instandsetzung äußere Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung 20.000,00 € 20.000,00 € 2.234.000,00 € 373.700,00 € 389.500,00 € 50.000,00 € 546.350,00 € 3.633.550,00 € Gesamtkosten 20.000,00 € 20.000,00 € 2.942.650,00 € 791.100,00 € 389.500,00 € 50.000,00 € 777.550,00 € 4.990.800,00 € Im Anschluss an die Maßnahmen an der Gebäudehülle/ bzw. begleitend soll ab 2017 die Erneuerung der Sanitäranlagen erfolgen. 5 Finanzierung Förderfähigkeit der Maßnahme: nicht förderfähig förderfähig Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 7 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Änderung Baubeschluss VAV-178/13, Brandschutzmaßnahmen am BSZ 7, AST Neustädter Str. 1 Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung Stand vom: 28.04.2015 Förderprogramm Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in € Förderfähige Kosten in € Anteil Fördermittel in € Eigenmittel Antrag vom Bescheid vom Änderungsbescheid … Angaben in Euro, brutto Baubeschluss Erweiterung (Änderung) vom 04.09.2013 zum Baubeschluss Verstärkungsmittel von Soziale Stadt Bund und Land 40% 60% 1.357.250,00 € 1.357.250,00 € 542.900,00 € 814.350,00 € 25.09.2012 20.03.2013 25.02.2014 3.633.550,00 € 3.500.000,00 € 1.700.000,00 € 1.933.550,00 € März 2015 noch offen, da Prüfung durch SIB Summe 4.990.800,00 € 0,00 € 2.242.900,00 € 2.747.900,00 € Die exakte Höhe der Fördermittel kann erst nach Erhalt des Fördermittelbescheides benannt werden. Über das Förderprogramm „Soziale Stadt“ können bis zu 60 % der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) Nachfolgend wird die Instandsetzung der äußeren Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung dargestellt, die ab 2015 als Sanierung auf Raten dem Finanzhaushalt (7.0001097- BSZ 7 Neustädter Straße) zugeordnet wird. Dafür sind die apl. Auszahlungen zu bestätigen (Deckung 2015/2016: 1.100.23.1.1.01.05 BSZ 7 Elektrotechnik). Jahr Planung Bau Gesamt VE kassenwirksam Anteil Fördermittel Anteil Stadt Differenz zu bisher. Mittelfristplanung*** 2012 bis 2014 * 231.250 € 1.126.000 € 1.357.250 € 2013 – 2014 ** 50.000 € 0€ 50.000 € 2015 275.000 € 365.000 € 640.000 € 542.900 € 0€ 814.350 € 50.000 € 2016 2017 2018 Gesamt 95.000 € 100.000 € 785.000 € 1.200.000 € 880.000 € 1.513.550 € 880.000 € 1.513.550 € 40.000 € 791.250 € 510.000 € 3.986.000 € 550.000 € 4.990.800 € 550.000 € 2.943.550 € 50.000 € 500.000 € 800.000 € 350.000 € 2.242.900 € 590.000 € 380.000 € 713.550 € 213.550 € 200.000 € 2.747.900 € 213.550 € * Die Jahresscheiben 2012-2014 Brandschutzmaßnahmen werden nur nachrichtlich dargestellt, da sie bereits mit Beschluss VAV-178/13 eingestellt wurden. Die Maßnahme wurde im PSP-Element 7.0001097.700 eingeordnet. **Die Jahresscheiben 2013 - 2014 wurden im ERGHH eingeordnet. Hier wurden in erster Linie Planungsleistungen und Voruntersuchungen abgedeckt. ***Die Differenz in 2017 i.H.v. 213.550 € zu den Ausgaben der bisherigen Mittelfristplanung ist im Eckwert des Amtes 51 zu sichern. (Dieser Betrag ergibt sich aus den in der LP 3 im Bereich der Bodenplatte im Untergeschoss hinzugekommenen Maßnahmen - siehe Punkt 3.2 Erläuterung der Planung, KG 400.) Da in 2015 ausschließlich Planungsleistungen erbracht werden, ist der Haushaltsübertrag nach 2016 unter Vorbehalt der Beschlussfassung durch den Stadtrat zu gewährleisten. Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 8 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Änderung Baubeschluss VAV-178/13, Brandschutzmaßnahmen am BSZ 7, AST Neustädter Str. 1 Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung Stand vom: 28.04.2015 7 Fristenplan Baubeginn Bauende nach Fördermittelbescheid, geplant: Ende 2015/ Anfang 2016 mit Fertigstellung der Außenanlagen 2018 Der Baubeginn ist abhängig vom Fördermittelbescheid. Da der Antrag durch den SIB (Staatsbetrieb Sächsisches Immobilienmanagement) geprüft wird, kann hier noch keine genaue Zeitangabe gemacht werden. Die Planung bis zur LP 6 soll bis zum 3. Quartal 2015 weitgehend abgeschlossen werden, so dass ein unverzüglicher Ausschreibungsbeginn gewährleistet werden kann. 8 Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht. Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 KOP Klinge Otto Planung Freianlagen nach § 38 GFSL – Grün für Stadt und Leben Tragwerksplanung nach § 49 Statikbüro Lantzsch Technische Ausrüstung nach § 53 - HLS Ingenieurbüro G.U.T. Technische Ausrüstung nach § 53 - Elektro Ingenieurbüro U. Tüngler 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist: in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt Die Maßnahme der Vorlage ist: ein Neubau ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG) Das Berufsschulzentrum wird während der gesamten Bauzeit weiter betrieben. Durch den Einbau neuer Fenster und die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine Verringerung des Wärmebedarfs zu erwarten, eine Wärmebedarfsrechnung (neuer EnEV-Nachweis) wird mit Abschluss der Baumaßnahme erstellt. 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan Das Projekt hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan. Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 9 von 10 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage: Änderung Baubeschluss VAV-178/13, Brandschutzmaßnahmen am BSZ 7, AST Neustädter Str. 1 Vorhaben: Brandschutzmaßnahmen + Maßnahmeerweiterung als Investition auf Raten: - Instandsetzung äußere Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung und Hofinstandsetzung Stand vom: 28.04.2015 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. (In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.) Kennwerte des Vorhabens: BSZ 7 – Instandsetzung der äußeren Hülle i.V.m. Grundleitungserneuerung NF BGF BRI KG 300 + 400 4.366 9.170 29.590 2.607.700 m² m² m³ € BKI – Kennwertvergleich mit Komplettsanierung Von-Wert KG 300 + 400/BGF KG 300 + 400/BRI Kennwerte des Bemerkungen/Begründung Vorhabens 820 €/m² > 285 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den 205 €/m³ > 88 €/m³ Kennwert, da es sich nicht um eine Komplettsanierung handelt. Stadt Leipzig 65/031/03.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 Seite 10 von 10 Anlage 1 Lageplan Berufsschulzentrum 7 - Neustädter Straße 1 Leistungsumfang Anlage 2 – Lage BSZ 7 (Außenstelle Neustädter Straße 1) im Stadtgebiet Neustadt-Neuschönefeld Quelle: http://stadtplan.leipzig.de Begründung Eilbedürftigkeit Vorlage: 1. Änderung zum Baubeschluss Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im Berufsschulzentrum 7, Außenstelle, Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig (Beschluss des Verwaltungsausschusses Nr. VAV-178/13 vom 04.09.2013) Damit das Bauvorhaben durchgehend und ohne Planungsstopp zwischen den LP4Gehnehmigungsplanung, LP5-Ausführungsplanung und LP6 – Vorbereitung der Vergabe beauftragt und geplant werden kann, ist die Beschlussfassung der Vorlage im Stadtrat noch vor der Sommerpause notwendig. Der Fördermittelbescheid wird nach erfolgten umfangreichen Abstimmungen mit dem Fördermittelgeber zum Ende des 3. Quartals erwartet, so dass die Ausschreibungen/ der Baubeginn in Teilen vorgezogen werden könnte. Erfahrungsgemäß sind die Ausschreibungsergebnisse zum Jahresende hin sehr wirtschaftlich. Aus diesem Grund soll in diesem Zeitraum ausgeschrieben werden. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation ✘ ✘ hoch ✘ mittel ja nein ✘ ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.       keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 negative Auswirkung positive Auswirkung 5 Finanzierung 1             ✘ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ✘ ja nein keine Auswirkung       Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert 1 Vorschulische Bildungs- keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 ✘       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       ✘ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren             ✘ ✘ hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 ✘       7 Finanzielle Bedingungen von Familien 1       ✘ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund Indikator ✘ ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.       ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 ✘       RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. vom Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015 Beschluss- Nr. VI-DS-01336 Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau und Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 1. Änderung zum Baubeschluss Realisierung von Brandschutzmaßnahmen im Berufschulzentrum 7, Außenstelle Neustädter Straße 1 in 04315 Leipzig (Beschluss-Nr.: VAV-178/13 vom 04.09.2013) – Maßnahmeerweiterung Instandsetzung äußere Hülle als Sanierung auf Raten Stand vom 01.12.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dubrau, Beigeordnete Sachstand: Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Zum Bauvorhaben liegt die Fördermittelzusage der Sächsischen Aufbaubank (SAB) vom 20.08.2015 vor. Die Förderung erfolgt über das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“, Fördergebiet: Der Leipziger Osten. Die notwendigen Planungsverträge mit dem Architekten und den Ingenieurbüros wurden bis zur Leistungsphase 9 HOAI abgeschlossen. Die Planung wird fortgeführt. Die ersten Vergaben für Bauschild und Bauzaun sind erfolgt, die Gerüstarbeiten stehen kurz vor der Zuschlagserteilung. Es folgt im Dezember die Bekanntmachung der Ausschreibungen Dachdeckerarbeiten und Blitzschutzarbeiten.