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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027193.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
15.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:10

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01287 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Ortschaftsrat Holzhausen 16.06.2015 Anhörung Fachausschuss Finanzen 22.06.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 23.06.2015 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 06.07.2015 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 07.07.2015 2. Lesung Ratsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186), Baalsdorfer Straße/Hauptstraße, OT Holzhausen in Verbindung mit einem überplanmäßigen Aufwand gemäß § 79 (1) SächsGemO im Innenauftrag 106654100010 Stadtbeleuchtung investiv (2015) sowie einer überplanmäßigen Auszahlung im PSPElement 7.0001010.700 - S 78, OT Holzhausen (2015) Beschlussvorsclag: Die Beschlusspunkte 1 und 7 des Beschlusses RB V-1775/13 bleiben unverändert. Die Beschlusspunkte 4, 5, 6, 8 und 9 des Beschlusses RB V-1775/13 sind erledigt. Die 1. Änderung des Beschlusses umfasst die Änderung der Beschlusspunkte 2 und 3 sowie die Neuaufstellung der Beschlusspunkte 4, 5, 6, 8, 9 und 10. 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 3.301.500 € bei einem Stadtanteil von 1.860.940 €. Darin enthalten sind 169.238 € für Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die im Beschluss RB V-1775/13 unter Punkt 4. Finanzierung ermittelten Folgekosten. 3. Im PSP-Element 7.0001010.700 (S 78, OT Holzhausen) werden 2015 brutto 1.584.202 € (netto 1.331.262 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 252.940) und 2016 brutto 340.560 € (netto 286.185 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 54.375 €) bereitgestellt. Darüber hinaus stehen noch Mittel aus einer Ermächtigung aus Vorjahr in Höhe von 1.117.250 € zur Verfügung. Die Einzahlungen werden in 2015 im PSP-Element 7.0001010.705 (Zuwendung vom Land) mit brutto 1.100.000 € (netto 924.370 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 175.630 €) und in 2016 mit brutto 340.560 € (netto 286.185 €, Mehrwertsteuer 54.375 €) geplant. 4. In 2015 wird im Innenauftrag 106654100010 – Stadtbeleuchtung investiv ein überplanmäßiger Aufwand gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 169.238 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen (SK 31120000 – inv. Schlüsselzuweisung). Gesperrt werden Einzahlungen im PSP-Element 7.0000539.705 - B 6 West/ B 87 von Pittlerstraße bis S 1 von 169.238 €. 5. In 2015 wird im PSP-Element 7.0001010.700 (S 78, OT Holzhausen) eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 17.702 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus einer Mehreinnahme im PSP-Element 7.0000539.705 - B 6 West/ B 87 von Pittlerstraße bis S 1 von 17.702 €. 6. In 2015 und 2016 wird in der Projektdefinition 7.0001010 (S 78, OT Holzhausen) ein außerplanmäßiger Zweckbindungsvermerk bestätigt. 8. In 2015 wird im PSP-Element 7.0001010.700 (S 78, OT Holzhausen) eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 SächsGemO in Höhe von 340.560 € mit finanzieller Wirksamkeit in 2016 bestätigt. Die Deckung erfolgt i. H. v. 340.560 € aus dem PSP-Element 7.0000583.700 – Planung investiver Vorhaben. 9. Die in 2015 nicht verbrauchten Mittel werden mit dem Jahresabschluss 2015 als Ermächtigung aus Vorjahren in das Jahr 2016 übertragen. 10. Mit dem Ausschreibungsverfahren des 1. Bauabschnittes Baalsdorfer Straße/Hauptstraße wurde im November 2014 begonnen, damit der Baubeginn am 07.04.2015 abgesichert werden konnte. Die Ausschreibung des 2. Bauabschnittes Knoten Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße muss ab September 2015 erfolgen, um die Realisierung ab Februar 2016 sicherzustellen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind entsprechend freizugeben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: s. Anlage Anlagen: finanzielle Auswirkungen Zusammenfassende Erläuterung Begründung Beschluss RBV-1775/13 vom 18.09.2013 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 19.12 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186), Baalsdorfer Straße/Hauptstraße, OT Holzhausen in Verbindung mit einem überplanmäßigen Aufwand gemäß § 79 (1) SächsGemO im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv (2015) sowie einer überplanmäßigen Auszahlung im PSP-Element 7.0001010.700 - S 78, OT Holzhausen (2015) Vorlage: VI-DS-01287 Beschluss: Die Beschlusspunkte 1 und 7 des Beschlusses RB V-1775/13 bleiben unverändert. Die Beschlusspunkte 4, 5, 6, 8 und 9 des Beschlusses RB V-1775/13 sind erledigt. Die 1. Änderung des Beschlusses umfasst die Änderung der Beschlusspunkte 2 und 3 sowie die Neuaufstellung der Beschlusspunkte 4, 5, 6, 8, 9 und 10. 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 3.301.500 € bei einem Stadtanteil von 1.860.940 €. Darin enthalten sind 169.238 € für Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die im Beschluss RB V-1775/13 unter Punkt 4. Finanzierung ermittelten Folgekosten. 3. Im PSP-Element 7.0001010.700 (S 78, OT Holzhausen) werden 2015 brutto 1.584.202 € (netto 1.331.262 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 252.940) und 2016 brutto 340.560 € (netto 286.185 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 54.375 €) bereitgestellt. Darüber hinaus stehen noch Mittel aus einer Ermächtigung aus Vorjahr in Höhe von 1.117.250 € zur Verfügung. Die Einzahlungen werden in 2015 im PSP-Element 7.0001010.705 (Zuwendung vom Land) mit brutto 1.100.000 € (netto 924.370 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 175.630 €) und in 2016 mit brutto 340.560 € (netto 286.185 €, Mehrwertsteuer 54.375 €) geplant. 4. In 2015 wird im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv ein überplanmäßiger Aufwand gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 169.238 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 - Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen (SK 31120000 - inv. Schlüsselzuweisung). Gesperrt werden Einzahlungen im PSP-Element 7.0000539.705 - B 6 West/ B 87 von Pittlerstraße bis S 1 von 169.238 €. 5. In 2015 wird im PSP-Element 7.0001010.700 (S 78, OT Holzhausen) eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 17.702 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus einer Mehreinnahme im PSP-Element 7.0000539.705 - B 6 West/ B 87 von Pittlerstraße bis S 1 von 17.702 €. 6. In 2015 und 2016 wird in der Projektdefinition 7.0001010 (S 78, OT Holzhausen) ein außerplanmäßiger Zweckbindungsvermerk bestätigt. Seite: 1/2 8. In 2015 wird im PSP-Element 7.0001010.700 (S 78, OT Holzhausen) eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 SächsGemO in Höhe von 340.560 € mit finanzieller Wirksamkeit in 2016 bestätigt. Die Deckung erfolgt i. H. v. 340.560 € aus dem PSP-Element 7.0000583.700 - Planung investiver Vorhaben. 9. Die in 2015 nicht verbrauchten Mittel werden mit dem Jahresabschluss 2015 als Ermächtigung aus Vorjahren in das Jahr 2016 übertragen. 10. Mit dem Ausschreibungsverfahren des 1. Bauabschnittes Baalsdorfer Straße/Hauptstraße wurde im November 2014 begonnen, damit der Baubeginn am 07.04.2015 abgesichert werden konnte. Die Ausschreibung des 2. Bauabschnittes Knoten Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße muss ab September 2015 erfolgen, um die Realisierung ab Februar 2016 sicherzustellen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind entsprechend freizugeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 2/2 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße OT Holzhausen Datum: 19.05.2015 Begründung zur 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße, OT Holzhausen in Verbindung mit einem überplanmäßigen Aufwand gemäß § 79 (1) SächsGemO im Innenauftrag 106654100010 Stadtbeleuchtung investiv (2015) sowie einer überplanmäßigen Auszahlung im PSP-Element 7.0001010.700 - S 78, OT Holzhausen (2015) 1. Grundlagen - Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/ Hauptstraße, OT Holzhausen, RBV-1775/13 vom 18.09.2013 - Zuwendungsbescheid des Freistaates Sachsen für die Förderung von Straßenund Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 20.10.2014 für die Gesamtbaumaßnahme - 1. Kostenfortschreibung zur Kostenermittlung nach der „Anweisung zur Kostenberechnung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKS) vom November 2014 - Ausschreibungsergebnis S 78, Baalsdorfer Straße/Hauptstraße, OT Holzhausen, 1. Bauabschnitt (Baalsdorfer Straße/Hauptstraße ohne Knoten Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße) - Informationsveranstaltung zu Straßenausbaubeiträgen vom 03.02.2015 2. Veranlassung und Zielstellung Die vorliegende 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße, OT Holzhausen soll über den Sachverhalt der erhöhten Baukosten informieren, eine Lösungsmöglichkeit der Deckung für die benötigten Finanzmittel in 2015/2016 aufzeigen und den diesbezüglichen Beschluss herbeiführen. Des Weiteren wird zur Verschiebung des Bauzeitraums aufgrund der Grunderwerbsproblematik informiert. 3. Begründung Die Realisierung der Gesamtbaumaßnahme wurde ursprünglich im Bauzeitraum von April 2014 bis ca. September 2015 vorgesehen. Gemäß dem Beschlusspunkt 7 des o. g. Bau- und Finanzierungsbeschlusses RBV1775/13 wurden die Kaufverhandlungen zum umfangreichen Grunderwerb privater Flächen vom Liegenschaftsamt durchgeführt bzw. die Bau- und Betretungserlaubnisse von den Eigentümern der betroffenen Flurstücke 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße OT Holzhausen Datum: 19.05.2015 eingeholt.Trotz intensiver Bemühungen war die Einholung der Bauerlaubnisse vor allem der benötigten Schlüsselgrundstücksflächen bis zum ehemaligen Ausschreibungsbeginn (Dezember 2013) nicht möglich. Aufgrund dessen musste die Baumaßnahme um ein Jahr, auf die nunmehr aktuelle Bauzeit vom 07.04.2015 bis 26.11.2016 verschoben werden. Der Grunderwerb ist mit der Einholung der Bauerlaubnisse nun überwiegend gesichert. Da einzelne Grundstückseigentümer den Verkauf ihrer Grundstücksteilflächen auch weiterhin ablehnen, laufen derzeit 3 Besitzeinweisungsund Enteignungsverfahren. Weiterhin gestaltet sich die Grunderwerbsverhandlung zu einem Grundstück am Knotenarm Stötteritzer Landstraße recht kompliziert, so dass ein weiteres Verfahren ggf. erforderlich wird. Ein Besitzeinweisungsverfahren hat nur Aussicht auf Erfolg, wenn neben der gesicherten Finanzierung und dem Baurecht (BPlan Nr. 316) auch die Dringlichkeit gegeben ist. Diese liegt nach Rechtssprechung erst dann vor, wenn 3 Monate vor der tatsächlichen Inanspruchnahme des Grundstücks der Antrag auf Besitzeinweisung gestellt wird. Die Gesamtbaumaßnahme wurde aufgrund der Grunderwerbsproblematik im vorgenannten Bauzeitraum in zwei Bauabschnitte geteilt. • 1. Bauabschnitt Baalsdorfer Straße /Hauptstraße von Mühlbergsiedlung bis vor den Knoten Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße (Bauzeit 07.04.15-26.11.16) • 2. Bauabschnitt Knoten Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße (Bauzeit 29.02.16-06.08.16) Die Vergabe des 1. Bauabschnittes erfolgte Die Kosten des 1. Bauabschnittes Baalsdorfer Straße/Hauptstraße betragen damit: Auftragssumme Straßenbau: Begrünung: Baukosten 1. BA: 1.952.841,75 € 13.546,44 € 1.966.388,19 € rund 1.966.400 € Um den Baubeginn des 2. Bauabschnittes Knoten Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße ab 29.02.2016 zu gewährleisten, muss das Ausschreibungsverfahren ab September 2015 erfolgen. Im Zuge der 1. Kostenfortschreibung der Kostenberechnung vom November 2014 wurden für den 2. Bauabschnitt Baukosten in Höhe von 985.097 € berechnet. Baukosten 2. BA: 985.097 € rund 985.100 € Damit stellen sich die aktuellen Gesamtkosten für Planung und Bau wie folgt dar. Baukosten gesamt (1. und 2. BA): Planungskosten: 2.951.500 € 350.000 € 2 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße OT Holzhausen Datum: 19.05.2015 Gesamtkosten Planung und Bau: 3.301.500 € zuwendungsfähige Kosten: 2.021.850 € Fördermittel (75%/95%): 1.440.560 € Stadtanteil: 1.860.940 € Der mit dem Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/ Hauptstraße, OT Holzhausen, RBV-1775/13 festgestellte Finanzbedarf auf der Basis der Kostenberechnung der Entwurfsplanung vom 16.04.2010 reicht nicht aus, um die Bauleistungen des 1. und 2. Bauabschnittes zu decken. Die Kostenerhöhung beruht im Wesentlichen auf: – Mehrkosten für die Entsorgung von Boden, ungebundenen Tragschichten, Asphalt gemäß der Überarbeitung/Aktualisierung des Abfallverwertungs-/entsorgungskonzeptes – Mehrkosten des Stadtanteils für Folgemaßnahmen des Leitungsbaus der Versorgungsunternehmen – Mehrkosten für die Erneuerung der Beleuchtung infolge des Einsatzes von LEDTechnik – Mehrkosten durch größere Anzahl von Straßenabläufen und Anschlussleitungen infolge der detaillierten Entwässerungsplanung (fehlendes Längsgefälle) – Mehrkosten für die Verkehrsführung während der Bauzeit und für Bauprovisorien infolge der 6 technologisch bedingten Bauzustände mit diversen Unterabschnitten – Mehrkosten für allgemeine Leistungen/Baunebenkosten – Mehrkosten Anpassungen/Erneuerung Einfriedungen nach Abstimmungen/Verhandlungen mit Grundstückseigentümern – Mehrkosten durch Anpassung der Einheitspreise entsprechend vergleichbarer Maßnahmen der Stadt Leipzig – Mehrkosten für Planung (ca. 12 % der Baukosten) In der Informationsveranstaltung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen am 03.02.2015 wurden den Grundstückseigentümern bereits die Ausbaubeiträge auf der Grundlage der aktuellen Baukosten mitgeteilt. 4. Finanzierung 4.1. Finanzierung laut Beschlusslage bisher : 3 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße OT Holzhausen Datum: 19.05.2015 gemäß Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/ Hauptstraße, OT Holzhausen, RBV-1775/13 vom 18.09.2013 Baukosten gesamt: 2.400.000 € Planungskosten: 300.000 € Gesamtkosten Planung und Bau: Jahr 2.700.000 € Gesamt 2013 2014 2015 „S 78 OT Holzhausen“ PSP: 7.0001010.700 (Auszahlung) davon Planung 2.700.000 100.000 1.820.000 780.000 300.000 100.000 120.000 80.000 Zuwendungsfähige Kosten 1.699.700 0 1.188.700 511.000 „Zuweisung vom Land“ PSP: 7.0001010.705 (Einzahlung) Stadtanteil 1.200.000 0 839.230 360.770 1.500.000 100.000 980.770 419.230 Verpflichtungsermächtigung (VE) davon wirksam 2.600.000 1.820.000 780.000 neu: Baukosten gesamt: 2.951.500 € Planungskosten: 350.000 € Gesamtkosten Planung und Bau: 3.301.500 € Die neue Finanzierung und Einordnung im Haushalt stellt sich nunmehr wie folgt dar: Jahr Gesamt 2013/2014 2015 2016 4 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße OT Holzhausen „S 78 OT Holzhausen“ davon PSP: 7.0001010.700 (Auszahlung) Datum: 19.05.2015 3.301.500 Ermächtigung aus Vorjahr (7.0001010.700) 90.250 2.870.690 340.560 90.250 1.584.202 340.560 0 1.117.250 0 169.238 0 106654100010 - Stadtbeleuchtung davon Planung 350.000 90.250 180.000 79.750 „Zuweisung vom Land“ PSP: 7.0001010.705 (Einzahlung) 1.440.560 0 1.100.000 340.560 Stadtanteil 1.860.940 90.250 1.770.690 0 Verpflichtungsermächtigung (VE) davon kassenwirksam 340.560 340.560 340.560 Für die Maßnahme wird ein aktualisierter Fördermittelantrag nach der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingereicht. Der Mehrbedarf (Auszahlung) der vorliegenden 1. Änderung zum BFB gegenüber dem Ausgangsbeschluss vom 18.09.2013 beträgt damit 601.500 € (3.301.500 € 2.700.000 €). Der städtische Eigenanteil steigt gegenüber dem BFB vom 18.09.2013 um 360.940 € (1.860.940 € - 1.500.000 €). Gleichzeitig kommt es zu Mehreinnahmen (Einzahlung) aus Fördermitteln von insgesamt 240.560 € (1.440.560 € - 1.200.000 €). 4.2 Einordnung im Haushaltplan Mit der Haushaltsplanung 2015/2016 wurden bereits die zum Zeitpunkt der Planungsphase bekannten finanziellen wie auch zeitlichen Veränderungen berücksichtigt. So stehen für das Jahr 2015 mit dem Haushaltsplan 2015/2016 folgende Mittel zur Verfügung. Auszahlung: Einzahlung: Stadtanteil: 1.492.500,00 € 1.026.000,00 € 466.500,00 € Darüber hinaus stehen in 2015 als Ermächtigungen aus Vorjahr Mittel in Höhe von 1.117.258,50 € zur Verfügung, so dass bisher insgesamt Eigenmittel von 1.583.758,50 € (1.117.258,50 € + 466.500,00 €) in 2015 eingesetzt werden können. Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016 werden zum einen durch unterjährige Mehreinnahmen an Fördermitteln (Einzahlung) sowie durch eine Umverteilung von Mitteln des PSP-Elements 7.0000539.705 - B 6 West/ B 87 von 5 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße OT Holzhausen Datum: 19.05.2015 Pittlerstraße bis S 1 zugunsten des Vorhabens „S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/ Hauptstraße, OT Holzhausen“gedeckt. Der Mehrbedarf wird in 2015 zur Gewährleistung der Ausschreibung des 2. BA benötigt. Der Mehrbedarf an einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 340.560 € wird aus dem PSP- Element 7.0000583.700 - Planung investiver Vorhaben gedeckt. Die vorgenannte neue Finanzierung stellt die Mittelabsicherung dar. Das tatsächliche Bauvolumen in 2016 wird durch einen Übertrag nicht verbrauchter Mittel von 2015 nach 2016 (siehe Beschlusspunkt 9) abgesichert. Anlage RBV-1775/13 vom 18.09.2013 6 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186), Baalsdorfer Straße/Hauptstraße, OT Holzhausen 19.05.2015 Zusammenfassende Erläuterung zur 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186), Baalsdorfer Straße/ Hauptstraße, OT Holzhausen in Verbindung mit einem überplanmäßigen Aufwand gemäß § 79 (1) SächsGemO im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv (2015) sowie einer überplanmäßigen Auszahlung im PSP-Element 7.0001010.700 - S 78, OT Holzhausen (2015) Die vorliegende 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße, OT Holzhausen soll über den Sachverhalt der erhöhten Baukosten informieren, eine Lösungsmöglichkeit der Deckung für die benötigten Finanzmittel in 2015/2016 aufzeigen und den diesbezüglichen Beschluss herbeiführen. Des Weiteren wird zur Verschiebung des Bauzeitraums aufgrund der Grunderwerbsproblematik informiert. Die Realisierung der Gesamtbaumaßnahme wurde ursprünglich im Bauzeitraum von April 2014 bis ca. September 2015 vorgesehen. Aufgrund der Grunderwerbsproblematik musste die Baumaßnahme um ein Jahr, auf die nunmehr aktuelle Bauzeit vom 07.04.2015 bis 26.11.2016 verschoben und in zwei Bauabschnitte geteilt werden. • 1. Bauabschnitt Baalsdorfer Straße /Hauptstraße von Mühlbergsiedlung bis vor den Knoten Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße (Bauzeit 07.04.15-26.11.16) • 2. Bauabschnitt Knoten Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße (Bauzeit 29.02.16-06.08.16) Der 1. Bauabschnitt befindet sich bereits in der Realisierung. Um den Baubeginn des 2. Bauabschnittes Knoten Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händel ab 29.02.2016 zu gewährleisten, muss das Ausschreibungsverfahren ab September 2015 erfolgen. Der mit dem Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/ Hauptstraße, OT Holzhausen, RBV-1775/13 festgestellte Finanzbedarf auf der Basis der Kostenberechnung der Entwurfsplanung vom 16.04.2010 reicht nicht aus, um die Bauleistungen des 1. und 2. Bauabschnittes zu decken. Die neue Finanzierung und Einordnung im Haushalt stellt sich nunmehr wie folgt dar: Jahr „S 78 OT Holzhausen“ davon PSP: 7.0001010.700 (Auszahlung) Gesamt 3.301.500 Ermächtigung aus Vorjahr (7.0001010.700) 2013/2014 „Zuweisung vom Land“ PSP: 7.0001010.705 (Einzahlung) Stadtanteil Verpflichtungsermächtigung (VE) 2016 90.250 2.870.690 340.560 90.250 1.584.202 340.560 0 1.117.250 0 169.238 0 106654100010 - Stadtbeleuchtung davon Planung 2015 350.000 90.250 180.000 79.750 1.440.560 0 1.100.000 340.560 1.860.940 90.250 1.770.690 0 340.560 340.560 Verkehrs- und Tiefbauamt 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186), Baalsdorfer Straße/Hauptstraße, OT Holzhausen davon kassenwirksam 19.05.2015 340.560 Für die Maßnahme wird ein aktualisierter Fördermittelantrag nach der Richtlinie für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingereicht. Der Mehrbedarf (Auszahlung) der vorliegenden 1. Änderung zum BFB gegenüber dem Ausgangsbeschluss vom 18.09.2013 beträgt damit 601.500 € (3.301.500 € - 2.700.000 €). Der städtische Eigenanteil steigt gegenüber dem BFB vom 18.09.2013 um 360.940 € (1.860.940 € 1.500.000 €). Gleichzeitig kommt es zu Mehreinnahmen (Einzahlungen) aus Fördermitteln von insgesamt 240.560 € (1.440.560 € - 1.200.000 €). Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016 werden zum einen durch unterjährige Mehreinnahmen an Fördermitteln (Einzahlung) sowie durch eine Umverteilung von Mitteln des PSP-Elements 7.0000539.705 - B 6 West/ B 87 von Pittlerstraße bis S 1 zugunsten des Vorhabens „S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/ Hauptstraße, OT Holzhausen“gedeckt. Der Mehrbedarf wird in 2015 zur Gewährleistung der Ausschreibung des 2. BA benötigt. Der Mehrbedarf an einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 340.560 € wird aus dem PSP- Element 7.0000583.700 - Planung investiver Vorhaben gedeckt. Die vorgenannte neue Finanzierung stellt die Mittelabsicherung dar. Das tatsächliche Bauvolumen in 2016 wird durch einen Übertrag nicht verbrauchter Mittel von 2015 nach 2016 (siehe Beschlusspunkt 9) abgesichert. Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis 2015 2015 Höhe in EUR Erträge Aufwendungen 106654100010 SK 4221 1000 7.0001010.705/ 1.100.000 SK 68110000 169.238 2015 Finanzhaushalt Einzahlungen 7.00001010/ SK 68110000 7.0001010.700/ 90.250 SK 7851 2000 2016 340.560 2013 Auszahlungen 2014 7.0001010.700/ 1.584.202 SK 7851 2000 2015 Erm. aus Vorjahr 7.0001010.700/ SK 7851 2000 7.0001010.700/ 340.560 SK 7851 2000 1.117.250 2016 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wo veranschlagt nein von x bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen siehe RB V-1775/13 vom 18.09.2013 Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015 Beschluss- Nr. Vorlage VI-DS-01287 Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau 1. Änderung Bau-und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186), Baalsdorfer Straße/Hauptstraße OT Holzhausen in Verbindung mit einem überplanmäßigen Aufwand gemäß § 79 (1) SächsGemO im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv (2015) sowie einer überplanmäßigen Auszahlung im PSP-Element 7.0001010.700 - S 78, OT Holzhausen (2015) Stand vom 07.12.2015 noch nicht begonnen ✘ umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Die Realisierung des 1. Bauabschnittes der o. g. Baumaßnahme (Baalsdorfer Straße/Hauptstraße) wurde am 07.04.2015 begonnen und wird planmäßig Ende des Jahres 2015 zur Winterpause unterbrochen. Die noch ausstehenden Bauleistungen des Bauabschnittes (Kirchenumfahrung in der Hauptstraße) werden im Zeitraum vom 08.08. - 26.11.2016 ausgeführt. Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Gegenwärtig befindet sich der 2. Bauabschnitt (Knotenpunkt Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße) im Ausschreibungsverfahren. Die Realisierung des 2. Bauabschnittes wird voraussichtlich am 01.02.2016 mit den Abbruchmaßnahmen beginnen. Ihnen folgt der Straßenbau ab dem 29.02.2016 bis zum 06.08.2016.