Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027193.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
15.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01287
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Ortschaftsrat Holzhausen
16.06.2015
Anhörung
Fachausschuss Finanzen
22.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
23.06.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
06.07.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
07.07.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186), Baalsdorfer
Straße/Hauptstraße, OT Holzhausen in Verbindung mit einem überplanmäßigen
Aufwand gemäß § 79 (1) SächsGemO im Innenauftrag 106654100010 Stadtbeleuchtung investiv (2015) sowie einer überplanmäßigen Auszahlung im PSPElement 7.0001010.700 - S 78, OT Holzhausen (2015)
Beschlussvorsclag:
Die Beschlusspunkte 1 und 7 des Beschlusses RB V-1775/13 bleiben unverändert. Die
Beschlusspunkte 4, 5, 6, 8 und 9 des Beschlusses RB V-1775/13 sind erledigt. Die 1. Änderung des
Beschlusses umfasst die Änderung der Beschlusspunkte 2 und 3 sowie die Neuaufstellung der
Beschlusspunkte 4, 5, 6, 8, 9 und 10.
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 3.301.500 € bei einem Stadtanteil von
1.860.940 €. Darin enthalten sind 169.238 € für Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem
Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage
entstehen die im Beschluss RB V-1775/13 unter Punkt 4. Finanzierung ermittelten Folgekosten.
3. Im PSP-Element 7.0001010.700 (S 78, OT Holzhausen) werden 2015 brutto 1.584.202 € (netto
1.331.262 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 252.940) und 2016 brutto 340.560 € (netto 286.185 €,
Mehrwertsteuer 19 % entspricht 54.375 €) bereitgestellt. Darüber hinaus stehen noch Mittel aus
einer Ermächtigung aus Vorjahr in Höhe von 1.117.250 € zur Verfügung. Die Einzahlungen werden
in 2015 im PSP-Element 7.0001010.705 (Zuwendung vom Land) mit brutto 1.100.000 € (netto
924.370 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 175.630 €) und in 2016 mit brutto 340.560 € (netto
286.185 €, Mehrwertsteuer 54.375 €) geplant.
4. In 2015 wird im Innenauftrag 106654100010 – Stadtbeleuchtung investiv ein überplanmäßiger
Aufwand gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 169.238 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus
dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen (SK 31120000
– inv. Schlüsselzuweisung). Gesperrt werden Einzahlungen im PSP-Element 7.0000539.705 - B 6
West/ B 87 von Pittlerstraße bis S 1 von 169.238 €.
5. In 2015 wird im PSP-Element 7.0001010.700 (S 78, OT Holzhausen) eine überplanmäßige
Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 17.702 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus
einer Mehreinnahme im PSP-Element 7.0000539.705 - B 6 West/ B 87 von Pittlerstraße bis S 1 von
17.702 €.
6. In 2015 und 2016 wird in der Projektdefinition 7.0001010 (S 78, OT Holzhausen) ein
außerplanmäßiger Zweckbindungsvermerk bestätigt.
8. In 2015 wird im PSP-Element 7.0001010.700 (S 78, OT Holzhausen) eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 SächsGemO in Höhe von 340.560 € mit finanzieller
Wirksamkeit in 2016 bestätigt. Die Deckung erfolgt i. H. v. 340.560 € aus dem PSP-Element
7.0000583.700 – Planung investiver Vorhaben.
9. Die in 2015 nicht verbrauchten Mittel werden mit dem Jahresabschluss 2015 als Ermächtigung
aus Vorjahren in das Jahr 2016 übertragen.
10. Mit dem Ausschreibungsverfahren des 1. Bauabschnittes Baalsdorfer Straße/Hauptstraße
wurde im November 2014 begonnen, damit der Baubeginn am 07.04.2015 abgesichert werden
konnte.
Die
Ausschreibung
des
2.
Bauabschnittes
Knoten
Stötteritzer
Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße muss ab September 2015 erfolgen, um die Realisierung ab
Februar 2016 sicherzustellen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind entsprechend
freizugeben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
s. Anlage
Anlagen:
finanzielle Auswirkungen
Zusammenfassende Erläuterung
Begründung
Beschluss RBV-1775/13 vom 18.09.2013
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu
19.12
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186),
Baalsdorfer Straße/Hauptstraße, OT Holzhausen in Verbindung mit einem
überplanmäßigen Aufwand gemäß § 79 (1) SächsGemO im Innenauftrag
106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv (2015) sowie einer
überplanmäßigen Auszahlung im PSP-Element 7.0001010.700 - S 78, OT
Holzhausen (2015)
Vorlage: VI-DS-01287
Beschluss:
Die Beschlusspunkte 1 und 7 des Beschlusses RB V-1775/13 bleiben unverändert. Die
Beschlusspunkte 4, 5, 6, 8 und 9 des Beschlusses RB V-1775/13 sind erledigt. Die 1. Änderung
des Beschlusses umfasst die Änderung der Beschlusspunkte 2 und 3 sowie die Neuaufstellung
der Beschlusspunkte 4, 5, 6, 8, 9 und 10.
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 3.301.500 € bei einem Stadtanteil von
1.860.940 €. Darin enthalten sind 169.238 € für Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus
dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind. Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der
Verkehrsanlage entstehen die im Beschluss RB V-1775/13 unter Punkt 4. Finanzierung
ermittelten Folgekosten.
3. Im PSP-Element 7.0001010.700 (S 78, OT Holzhausen) werden 2015 brutto 1.584.202 €
(netto 1.331.262 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 252.940) und 2016 brutto 340.560 €
(netto 286.185 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 54.375 €) bereitgestellt. Darüber hinaus
stehen noch Mittel aus einer Ermächtigung aus Vorjahr in Höhe von 1.117.250 € zur
Verfügung. Die Einzahlungen werden in 2015 im PSP-Element 7.0001010.705 (Zuwendung
vom Land) mit brutto 1.100.000 € (netto 924.370 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht
175.630 €) und in 2016 mit brutto 340.560 € (netto 286.185 €, Mehrwertsteuer 54.375 €)
geplant.
4. In 2015 wird im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv ein
überplanmäßiger Aufwand gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 169.238 € bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 - Steuern, allgemeine
Zuweisungen, Umlagen (SK 31120000 - inv. Schlüsselzuweisung). Gesperrt werden
Einzahlungen im PSP-Element 7.0000539.705 - B 6 West/ B 87 von Pittlerstraße bis S 1
von 169.238 €.
5. In 2015 wird im PSP-Element 7.0001010.700 (S 78, OT Holzhausen) eine überplanmäßige
Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 17.702 € bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus einer Mehreinnahme im PSP-Element 7.0000539.705 - B 6 West/ B 87 von
Pittlerstraße bis S 1 von 17.702 €.
6. In 2015 und 2016 wird in der Projektdefinition 7.0001010 (S 78, OT Holzhausen) ein
außerplanmäßiger Zweckbindungsvermerk bestätigt.
Seite: 1/2
8. In 2015 wird im PSP-Element 7.0001010.700 (S 78, OT Holzhausen) eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 SächsGemO in Höhe von 340.560 € mit
finanzieller Wirksamkeit in 2016 bestätigt. Die Deckung erfolgt i. H. v. 340.560 € aus dem
PSP-Element 7.0000583.700 - Planung investiver Vorhaben.
9. Die in 2015 nicht verbrauchten Mittel werden mit dem Jahresabschluss 2015 als
Ermächtigung aus Vorjahren in das Jahr 2016 übertragen.
10. Mit dem Ausschreibungsverfahren des 1. Bauabschnittes Baalsdorfer Straße/Hauptstraße
wurde im November 2014 begonnen, damit der Baubeginn am 07.04.2015 abgesichert
werden konnte. Die Ausschreibung des 2. Bauabschnittes Knoten Stötteritzer
Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße muss ab September 2015 erfolgen, um die
Realisierung ab Februar 2016 sicherzustellen. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sind
entsprechend freizugeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 2/2
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße
OT Holzhausen
Datum: 19.05.2015
Begründung zur 1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße, OT
Holzhausen in Verbindung mit einem überplanmäßigen Aufwand
gemäß § 79 (1) SächsGemO im Innenauftrag 106654100010 Stadtbeleuchtung investiv (2015) sowie einer überplanmäßigen
Auszahlung im PSP-Element 7.0001010.700 - S 78, OT Holzhausen
(2015)
1. Grundlagen
-
Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/
Hauptstraße, OT Holzhausen, RBV-1775/13 vom 18.09.2013
-
Zuwendungsbescheid des Freistaates Sachsen für die Förderung von Straßenund Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 20.10.2014 für die
Gesamtbaumaßnahme
-
1. Kostenfortschreibung zur Kostenermittlung nach der „Anweisung zur
Kostenberechnung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKS) vom November 2014
-
Ausschreibungsergebnis S 78, Baalsdorfer Straße/Hauptstraße, OT Holzhausen,
1. Bauabschnitt (Baalsdorfer Straße/Hauptstraße ohne Knoten Stötteritzer
Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße)
-
Informationsveranstaltung zu Straßenausbaubeiträgen vom 03.02.2015
2. Veranlassung und Zielstellung
Die vorliegende 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals
B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße, OT Holzhausen soll über den Sachverhalt
der erhöhten Baukosten informieren, eine Lösungsmöglichkeit der Deckung für die
benötigten Finanzmittel in 2015/2016 aufzeigen und den diesbezüglichen Beschluss
herbeiführen.
Des Weiteren wird zur Verschiebung des Bauzeitraums aufgrund der
Grunderwerbsproblematik informiert.
3. Begründung
Die Realisierung der Gesamtbaumaßnahme wurde ursprünglich im Bauzeitraum von
April 2014 bis ca. September 2015 vorgesehen.
Gemäß dem Beschlusspunkt 7 des o. g. Bau- und Finanzierungsbeschlusses RBV1775/13 wurden die Kaufverhandlungen zum umfangreichen Grunderwerb privater
Flächen vom Liegenschaftsamt durchgeführt bzw. die Bau- und
Betretungserlaubnisse von den Eigentümern der betroffenen Flurstücke
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße
OT Holzhausen
Datum: 19.05.2015
eingeholt.Trotz intensiver Bemühungen war die Einholung der Bauerlaubnisse vor
allem der benötigten Schlüsselgrundstücksflächen bis zum ehemaligen
Ausschreibungsbeginn (Dezember 2013) nicht möglich. Aufgrund dessen musste die
Baumaßnahme um ein Jahr, auf die nunmehr aktuelle Bauzeit vom 07.04.2015 bis
26.11.2016 verschoben werden.
Der Grunderwerb ist mit der Einholung der Bauerlaubnisse nun überwiegend
gesichert. Da einzelne Grundstückseigentümer den Verkauf ihrer
Grundstücksteilflächen auch weiterhin ablehnen, laufen derzeit 3 Besitzeinweisungsund Enteignungsverfahren. Weiterhin gestaltet sich die Grunderwerbsverhandlung zu
einem Grundstück am Knotenarm Stötteritzer Landstraße recht kompliziert, so dass
ein weiteres Verfahren ggf. erforderlich wird. Ein Besitzeinweisungsverfahren hat nur
Aussicht auf Erfolg, wenn neben der gesicherten Finanzierung und dem Baurecht (BPlan Nr. 316) auch die Dringlichkeit gegeben ist. Diese liegt nach Rechtssprechung
erst dann vor, wenn 3 Monate vor der tatsächlichen Inanspruchnahme des
Grundstücks der Antrag auf Besitzeinweisung gestellt wird.
Die Gesamtbaumaßnahme wurde aufgrund der Grunderwerbsproblematik im
vorgenannten Bauzeitraum in zwei Bauabschnitte geteilt.
•
1. Bauabschnitt Baalsdorfer Straße /Hauptstraße von Mühlbergsiedlung bis
vor den Knoten Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße
(Bauzeit 07.04.15-26.11.16)
•
2. Bauabschnitt Knoten Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße
(Bauzeit 29.02.16-06.08.16)
Die Vergabe des 1. Bauabschnittes erfolgte
Die Kosten des 1. Bauabschnittes Baalsdorfer Straße/Hauptstraße betragen damit:
Auftragssumme Straßenbau:
Begrünung:
Baukosten 1. BA:
1.952.841,75 €
13.546,44 €
1.966.388,19 €
rund 1.966.400 €
Um den Baubeginn des 2. Bauabschnittes Knoten Stötteritzer
Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße ab 29.02.2016 zu gewährleisten, muss das
Ausschreibungsverfahren ab September 2015 erfolgen.
Im Zuge der 1. Kostenfortschreibung der Kostenberechnung vom November 2014
wurden für den 2. Bauabschnitt Baukosten in Höhe von 985.097 € berechnet.
Baukosten 2. BA:
985.097 €
rund 985.100 €
Damit stellen sich die aktuellen Gesamtkosten für Planung und Bau wie folgt dar.
Baukosten gesamt (1. und 2. BA):
Planungskosten:
2.951.500 €
350.000 €
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße
OT Holzhausen
Datum: 19.05.2015
Gesamtkosten Planung und Bau:
3.301.500 €
zuwendungsfähige Kosten:
2.021.850 €
Fördermittel (75%/95%):
1.440.560 €
Stadtanteil:
1.860.940 €
Der mit dem Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer
Straße/ Hauptstraße, OT Holzhausen, RBV-1775/13 festgestellte Finanzbedarf auf
der Basis der Kostenberechnung der Entwurfsplanung vom 16.04.2010 reicht nicht
aus, um die Bauleistungen des 1. und 2. Bauabschnittes zu decken.
Die Kostenerhöhung beruht im Wesentlichen auf:
– Mehrkosten für die Entsorgung von Boden, ungebundenen Tragschichten, Asphalt
gemäß der Überarbeitung/Aktualisierung des Abfallverwertungs-/entsorgungskonzeptes
– Mehrkosten des Stadtanteils für Folgemaßnahmen des Leitungsbaus der
Versorgungsunternehmen
– Mehrkosten für die Erneuerung der Beleuchtung infolge des Einsatzes von LEDTechnik
– Mehrkosten durch größere Anzahl von Straßenabläufen und Anschlussleitungen
infolge der detaillierten Entwässerungsplanung (fehlendes Längsgefälle)
– Mehrkosten für die Verkehrsführung während der Bauzeit und für Bauprovisorien
infolge der 6 technologisch bedingten Bauzustände mit diversen Unterabschnitten
– Mehrkosten für allgemeine Leistungen/Baunebenkosten
– Mehrkosten Anpassungen/Erneuerung Einfriedungen nach
Abstimmungen/Verhandlungen mit Grundstückseigentümern
– Mehrkosten durch Anpassung der Einheitspreise entsprechend vergleichbarer
Maßnahmen der Stadt Leipzig
– Mehrkosten für Planung (ca. 12 % der Baukosten)
In der Informationsveranstaltung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen am
03.02.2015 wurden den Grundstückseigentümern bereits die Ausbaubeiträge auf der
Grundlage der aktuellen Baukosten mitgeteilt.
4. Finanzierung
4.1. Finanzierung laut Beschlusslage
bisher :
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße
OT Holzhausen
Datum: 19.05.2015
gemäß Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/
Hauptstraße, OT Holzhausen, RBV-1775/13 vom 18.09.2013
Baukosten gesamt:
2.400.000 €
Planungskosten:
300.000 €
Gesamtkosten Planung und Bau:
Jahr
2.700.000 €
Gesamt
2013
2014
2015
„S 78 OT Holzhausen“
PSP: 7.0001010.700
(Auszahlung)
davon Planung
2.700.000
100.000
1.820.000
780.000
300.000
100.000
120.000
80.000
Zuwendungsfähige Kosten
1.699.700
0
1.188.700
511.000
„Zuweisung vom Land“
PSP: 7.0001010.705
(Einzahlung)
Stadtanteil
1.200.000
0
839.230
360.770
1.500.000
100.000
980.770
419.230
Verpflichtungsermächtigung (VE)
davon wirksam
2.600.000
1.820.000
780.000
neu:
Baukosten gesamt:
2.951.500 €
Planungskosten:
350.000 €
Gesamtkosten Planung und Bau:
3.301.500 €
Die neue Finanzierung und Einordnung im Haushalt stellt sich nunmehr wie folgt dar:
Jahr
Gesamt
2013/2014
2015
2016
4
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße
OT Holzhausen
„S 78 OT Holzhausen“
davon
PSP: 7.0001010.700
(Auszahlung)
Datum: 19.05.2015
3.301.500
Ermächtigung aus Vorjahr
(7.0001010.700)
90.250
2.870.690
340.560
90.250
1.584.202
340.560
0
1.117.250
0
169.238
0
106654100010 - Stadtbeleuchtung
davon Planung
350.000
90.250
180.000
79.750
„Zuweisung vom Land“
PSP: 7.0001010.705
(Einzahlung)
1.440.560
0
1.100.000
340.560
Stadtanteil
1.860.940
90.250
1.770.690
0
Verpflichtungsermächtigung (VE)
davon kassenwirksam
340.560
340.560
340.560
Für die Maßnahme wird ein aktualisierter Fördermittelantrag nach der Richtlinie für
die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger
(RL-KStB) beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingereicht.
Der Mehrbedarf (Auszahlung) der vorliegenden 1. Änderung zum BFB gegenüber
dem Ausgangsbeschluss vom 18.09.2013 beträgt damit 601.500 € (3.301.500 € 2.700.000 €). Der städtische Eigenanteil steigt gegenüber dem BFB vom 18.09.2013
um 360.940 € (1.860.940 € - 1.500.000 €). Gleichzeitig kommt es zu Mehreinnahmen
(Einzahlung) aus Fördermitteln von insgesamt 240.560 € (1.440.560 € - 1.200.000 €).
4.2 Einordnung im Haushaltplan
Mit der Haushaltsplanung 2015/2016 wurden bereits die zum Zeitpunkt der
Planungsphase bekannten finanziellen wie auch zeitlichen Veränderungen
berücksichtigt. So stehen für das Jahr 2015 mit dem Haushaltsplan 2015/2016
folgende Mittel zur Verfügung.
Auszahlung:
Einzahlung:
Stadtanteil:
1.492.500,00 €
1.026.000,00 €
466.500,00 €
Darüber hinaus stehen in 2015 als Ermächtigungen aus Vorjahr Mittel in Höhe von
1.117.258,50 € zur Verfügung, so dass bisher insgesamt Eigenmittel von
1.583.758,50 € (1.117.258,50 € + 466.500,00 €) in 2015 eingesetzt werden können.
Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016 werden zum einen durch
unterjährige Mehreinnahmen an Fördermitteln (Einzahlung) sowie durch eine
Umverteilung von Mitteln des PSP-Elements 7.0000539.705 - B 6 West/ B 87 von
5
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße
OT Holzhausen
Datum: 19.05.2015
Pittlerstraße bis S 1 zugunsten des Vorhabens „S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer
Straße/ Hauptstraße, OT Holzhausen“gedeckt.
Der Mehrbedarf wird in 2015 zur Gewährleistung der Ausschreibung des 2. BA
benötigt.
Der Mehrbedarf an einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 340.560 € wird
aus dem PSP- Element 7.0000583.700 - Planung investiver Vorhaben gedeckt.
Die vorgenannte neue Finanzierung stellt die Mittelabsicherung dar.
Das tatsächliche Bauvolumen in 2016 wird durch einen Übertrag nicht verbrauchter
Mittel von 2015 nach 2016 (siehe Beschlusspunkt 9) abgesichert.
Anlage
RBV-1775/13 vom 18.09.2013
6
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 78 (ehemals B 186), Baalsdorfer Straße/Hauptstraße,
OT Holzhausen
19.05.2015
Zusammenfassende Erläuterung zur 1. Änderung
Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186), Baalsdorfer Straße/ Hauptstraße,
OT Holzhausen in Verbindung mit einem überplanmäßigen Aufwand gemäß § 79 (1) SächsGemO im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv (2015) sowie einer überplanmäßigen Auszahlung im PSP-Element 7.0001010.700 - S 78, OT Holzhausen (2015)
Die vorliegende 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/Hauptstraße, OT Holzhausen soll über den Sachverhalt der erhöhten Baukosten informieren, eine Lösungsmöglichkeit der Deckung für die benötigten Finanzmittel in 2015/2016 aufzeigen und den diesbezüglichen Beschluss herbeiführen. Des Weiteren wird zur Verschiebung des
Bauzeitraums aufgrund der Grunderwerbsproblematik informiert.
Die Realisierung der Gesamtbaumaßnahme wurde ursprünglich im Bauzeitraum von April 2014 bis
ca. September 2015 vorgesehen. Aufgrund der Grunderwerbsproblematik musste die Baumaßnahme um ein Jahr, auf die nunmehr aktuelle Bauzeit vom 07.04.2015 bis 26.11.2016 verschoben
und in zwei Bauabschnitte geteilt werden.
•
1. Bauabschnitt Baalsdorfer Straße /Hauptstraße von Mühlbergsiedlung bis vor den Knoten
Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße
(Bauzeit 07.04.15-26.11.16)
•
2. Bauabschnitt Knoten Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße
(Bauzeit 29.02.16-06.08.16)
Der 1. Bauabschnitt befindet sich bereits in der Realisierung. Um den Baubeginn des 2. Bauabschnittes Knoten Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händel ab 29.02.2016 zu gewährleisten,
muss das Ausschreibungsverfahren ab September 2015 erfolgen.
Der mit dem Bau- und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/ Hauptstraße, OT Holzhausen, RBV-1775/13 festgestellte Finanzbedarf auf der Basis der Kostenberechnung der Entwurfsplanung vom 16.04.2010 reicht nicht aus, um die Bauleistungen des 1. und 2.
Bauabschnittes zu decken.
Die neue Finanzierung und Einordnung im Haushalt stellt sich nunmehr wie folgt dar:
Jahr
„S 78 OT Holzhausen“
davon
PSP: 7.0001010.700
(Auszahlung)
Gesamt
3.301.500
Ermächtigung aus Vorjahr
(7.0001010.700)
2013/2014
„Zuweisung vom Land“
PSP: 7.0001010.705
(Einzahlung)
Stadtanteil
Verpflichtungsermächtigung (VE)
2016
90.250
2.870.690
340.560
90.250
1.584.202
340.560
0
1.117.250
0
169.238
0
106654100010 - Stadtbeleuchtung
davon Planung
2015
350.000
90.250
180.000
79.750
1.440.560
0
1.100.000
340.560
1.860.940
90.250
1.770.690
0
340.560
340.560
Verkehrs- und Tiefbauamt
1. Änderung Bau- und Finanzierungsbeschluss
S 78 (ehemals B 186), Baalsdorfer Straße/Hauptstraße,
OT Holzhausen
davon kassenwirksam
19.05.2015
340.560
Für die Maßnahme wird ein aktualisierter Fördermittelantrag nach der Richtlinie für die Förderung
von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) beim Landesamt für
Straßenbau und Verkehr eingereicht.
Der Mehrbedarf (Auszahlung) der vorliegenden 1. Änderung zum BFB gegenüber dem Ausgangsbeschluss vom 18.09.2013 beträgt damit 601.500 € (3.301.500 € - 2.700.000 €). Der städtische Eigenanteil steigt gegenüber dem BFB vom 18.09.2013 um 360.940 € (1.860.940 € 1.500.000 €). Gleichzeitig kommt es zu Mehreinnahmen (Einzahlungen) aus Fördermitteln von
insgesamt 240.560 € (1.440.560 € - 1.200.000 €).
Die Mehrkosten gegenüber dem Haushaltsplan 2015/2016 werden zum einen durch unterjährige
Mehreinnahmen an Fördermitteln (Einzahlung) sowie durch eine Umverteilung von Mitteln des
PSP-Elements 7.0000539.705 - B 6 West/ B 87 von Pittlerstraße bis S 1 zugunsten des Vorhabens
„S 78 (ehemals B 186) Baalsdorfer Straße/ Hauptstraße, OT Holzhausen“gedeckt.
Der Mehrbedarf wird in 2015 zur Gewährleistung der Ausschreibung des 2. BA benötigt. Der Mehrbedarf an einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 340.560 € wird aus dem PSP- Element
7.0000583.700 - Planung investiver Vorhaben gedeckt.
Die vorgenannte neue Finanzierung stellt die Mittelabsicherung dar. Das tatsächliche Bauvolumen
in 2016 wird durch einen Übertrag nicht verbrauchter Mittel von 2015 nach 2016 (siehe Beschlusspunkt 9) abgesichert.
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
2015
2015
Höhe in EUR
Erträge
Aufwendungen
106654100010
SK 4221 1000
7.0001010.705/
1.100.000
SK 68110000
169.238
2015
Finanzhaushalt
Einzahlungen
7.00001010/
SK 68110000
7.0001010.700/
90.250 SK 7851 2000
2016
340.560
2013
Auszahlungen
2014
7.0001010.700/
1.584.202 SK 7851 2000
2015
Erm. aus
Vorjahr
7.0001010.700/
SK 7851 2000
7.0001010.700/
340.560
SK 7851 2000
1.117.250
2016
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
wo veranschlagt
nein
von
x
bis
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
siehe RB V-1775/13 vom
18.09.2013
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr.
Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015
Beschluss- Nr. Vorlage VI-DS-01287
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau
1. Änderung Bau-und Finanzierungsbeschluss S 78 (ehemals B 186), Baalsdorfer
Straße/Hauptstraße OT Holzhausen in Verbindung mit einem überplanmäßigen Aufwand
gemäß § 79 (1) SächsGemO im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv
(2015) sowie einer überplanmäßigen Auszahlung im PSP-Element 7.0001010.700 - S 78,
OT Holzhausen (2015)
Stand vom 07.12.2015
noch nicht begonnen
✘ umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Die Realisierung des 1. Bauabschnittes der o. g. Baumaßnahme (Baalsdorfer Straße/Hauptstraße) wurde am 07.04.2015 begonnen und wird planmäßig Ende des Jahres 2015 zur Winterpause unterbrochen. Die noch ausstehenden Bauleistungen des Bauabschnittes (Kirchenumfahrung
in der Hauptstraße) werden im Zeitraum vom 08.08. - 26.11.2016 ausgeführt.
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Gegenwärtig befindet sich der 2. Bauabschnitt (Knotenpunkt Stötteritzer Landstraße/Hauptstraße/Händelstraße) im Ausschreibungsverfahren. Die Realisierung des 2. Bauabschnittes wird
voraussichtlich am 01.02.2016 mit den Abbruchmaßnahmen beginnen. Ihnen folgt der Straßenbau ab dem 29.02.2016 bis zum 06.08.2016.