Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045740.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
14.12.15, 12:00
Aktualisiert
14.03.17, 12:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. -01690-NF-02-ÄA-07
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
16.12.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Stadträte S. Morlok, R. Hobusch
Betreff
Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr.
392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost"
Beschlussvorschlag:
I. Im Betreff werden die Worte "Leitlinien für die" gestrichen.
II. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
1. Vor Weiterführung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" führt
die Stadtverwaltung eine nochmalige umfassende Bürgerbeteiligung, die nicht nur auf die
Formalien des Bauplanungsrechtes beschränkt ist, durch.
2. Im Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung wird der Oberbürgermeister beauftragt, das Aufstellungsverfahren für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 fortzusetzen und den Entwurf
für den Bebauungsplan Nr. 392 zu erarbeiten.
Begründung:
Ein Leitbild zur zukünftigen Gestaltung und städtebaulichen Entwicklung der Brachfläche im Herzen
der Stadt Leipzig zwischen dem Peterssteinweg im Westen, dem Roßplatz im Norden, der
Grünwaldstraße im Osten und der Brüderstraße/Windmühlenstraße im Süden hat aufgrund der
zentralen innerstädtischen Lage der in der Gesamtheit als Wilhelm-Leuschner-Platz bezeichneten
Fläche eine herausragende Bedeutung für die Stadt Leipzig. Die Rahmenbedingungen für ein
solches Leitbild und die damit verbundene städtebauliche Entwicklung haben sich in den
zurückliegenden Jahren verändert.
Die Potentiale für eine Entwicklung des Areals werden in unterschiedlicher Weise wahrgenommen.
Das zeigt die aktuelle öffentliche Debatte um die Fortschreibung der Leitlinien für die Weiterführung
des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392.
Aufgrund der städtebaulichen Bedeutung des Areals für die Stadt Leipzig und seiner Ausstrahlung
über die Stadtgrenzen hinaus ist vor den seit dem Jahr 2011 geänderten Rahmenbedingungen und
der nicht nur von der Fachöffentlichkeit geführten Diskussionen eine Bürgerbeteiligung vor der
Weiterführung des Verfahrens, die sich nicht nur auf den Abwägungsprozess als
Mindestanforderungen im förmlichen Verfahren beschränkt (vgl. dazu den vorletzten Absatz auf
Seite 2 der Vorlage), angemessen.
Das Bürgerbeteiligungsverfahren soll ohne Vorfestlegungen im Hinblick auf mögliche
Planungsansätze und unter gleichzeitiger und gleichwertiger Einbeziehung aller bisherigen
Diskussionsansätze durchgeführt werden.