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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045740.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
14.12.15, 12:00
Aktualisiert
14.03.17, 12:32

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. -01690-NF-02-ÄA-07 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 16.12.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Stadträte S. Morlok, R. Hobusch Betreff Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" Beschlussvorschlag: I. Im Betreff werden die Worte "Leitlinien für die" gestrichen. II. Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert: 1. Vor Weiterführung des Verfahrens zum B-Plan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" führt die Stadtverwaltung eine nochmalige umfassende Bürgerbeteiligung, die nicht nur auf die Formalien des Bauplanungsrechtes beschränkt ist, durch. 2. Im Ergebnis dieser Bürgerbeteiligung wird der Oberbürgermeister beauftragt, das Aufstellungsverfahren für den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 fortzusetzen und den Entwurf für den Bebauungsplan Nr. 392 zu erarbeiten. Begründung: Ein Leitbild zur zukünftigen Gestaltung und städtebaulichen Entwicklung der Brachfläche im Herzen der Stadt Leipzig zwischen dem Peterssteinweg im Westen, dem Roßplatz im Norden, der Grünwaldstraße im Osten und der Brüderstraße/Windmühlenstraße im Süden hat aufgrund der zentralen innerstädtischen Lage der in der Gesamtheit als Wilhelm-Leuschner-Platz bezeichneten Fläche eine herausragende Bedeutung für die Stadt Leipzig. Die Rahmenbedingungen für ein solches Leitbild und die damit verbundene städtebauliche Entwicklung haben sich in den zurückliegenden Jahren verändert. Die Potentiale für eine Entwicklung des Areals werden in unterschiedlicher Weise wahrgenommen. Das zeigt die aktuelle öffentliche Debatte um die Fortschreibung der Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392. Aufgrund der städtebaulichen Bedeutung des Areals für die Stadt Leipzig und seiner Ausstrahlung über die Stadtgrenzen hinaus ist vor den seit dem Jahr 2011 geänderten Rahmenbedingungen und der nicht nur von der Fachöffentlichkeit geführten Diskussionen eine Bürgerbeteiligung vor der Weiterführung des Verfahrens, die sich nicht nur auf den Abwägungsprozess als Mindestanforderungen im förmlichen Verfahren beschränkt (vgl. dazu den vorletzten Absatz auf Seite 2 der Vorlage), angemessen. Das Bürgerbeteiligungsverfahren soll ohne Vorfestlegungen im Hinblick auf mögliche Planungsansätze und unter gleichzeitiger und gleichwertiger Einbeziehung aller bisherigen Diskussionsansätze durchgeführt werden.