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Daten

Kommune
Leipzig
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10.12.15, 12:00
Aktualisiert
12.01.16, 19:41

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-02201 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 16.12.2015 Zuständigkeit Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 11.12.2015 Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand 11.12.2015 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so viele wie noch 2011 (285 Personen). Die aktuelle Verteilplanung vom 10.12.2015 sieht eine Zuweisung von insgesamt 4.270 Personen nach Leipzig bis Jahresende vor. Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen noch nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind auch weiterhin zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine schnelle Umsetzung ermöglichen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen und mehrere Notunterkünfte nur befristet genutzt werden können. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, allen nach Leipzig kommenden Geflüchteten eine Unterkunft zu geben. Zahlreiche Objekte werden derzeit geprüft. Der Stand der Umsetzung ändert sich fast täglich, so dass die folgende Darstellung nur eine Momentaufnahme sein kann. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Im November lebten 4.327 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Bis zum 11.12.2015 wurden weitere 592 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. Darüber hinaus gibt es Personen, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, weil sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten oder weil sie arbeiten. Zum 06.12.2015 wurden 437 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Weitere 2.158 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand 04.12.2015, Anlage 1). 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? In diesem Jahr wurden bislang 3.454 Asylsuchende neu in Leipzig aufgenommen. Seite 1 von 13 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge 4000 3.454 3500 3000 2500 2000 1500 1.243 1000 500 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 190 261 285 2009 2010 2011 402 0 2012 2013 2014 2015 Jahr Quelle: Sozialamt, Stand 11.12.2015 Darüber hinaus wurden bis zum 06.12.2015 insgesamt 610 unbegleitete minderjährige Ausländer in diesem Jahr aufgenommen. 2.3 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr bislang nach Leipzig zugewiesen wurden, kommen aus 24 verschiedenen Ländern, einige sind staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Syrien Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Afghanistan Irak Albanien Kosovo Pakistan Libyen Tunesien Indien Marokko 0 Quelle: Sozialamt, Stand 04.12.2015 200 400 600 800 1000 1200 1400 Anzahl der im Jahr 2015 bislang neuzugewiesenen Flüchtlinge Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 10 Ländern. Die Mehrzahl, insgesamt 409 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Seite 2 von 13 Afghanistan Syrien Bangladesh Iran Herkunfsländer Albanien Indien Eritrea Pakistan Algerien Marokko 0 50 100 150 200 250 Anzahl der zum Stichtag 06.12.2015 in Obhut befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 06.12.2015 2.4 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr noch in Leipzig ankommen? Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2015 wurde ursprünglich eine Zuweisungszahl von 1.500 Personen prognostiziert. Die erste Prognose im Februar 2015 lag mit 1.688 Personen leicht darüber. Diese Zahl wurde im Zuge der zweiten Prognose des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge im Mai 2015 mit einer Zahl von 2.701 plus ca. 500 Folgeantragsteller verdoppelt. Mit der dritten Anpassung dieser Prognose im August wurde die Zahl der aufzunehmenden Personen auf bis 5.402 für die Stadt Leipzig erhöht. Die Verteilplanung der Landesdirektion Sachsen vom 09.11.2015 sah eine Zuweisung von insgesamt 4.912 Personen bis Jahresende vor. Mit einer neuen Verteilplanung vom 10.12.2015 erfolgte eine nochmalige Korrektur auf 4.270 Personen. Nach Auskunft der Landesdirektion Sachsen ist von einer verbindlichen Erfüllung dieser Planung auszugehen. Zudem ist bereits ab der ersten Kalenderwoche des nächsten Jahres mit weiteren Zuweisungen zu rechnen. Somit handelt es sich um eine Verschiebung der prognostizierten Zuweisung. Seite 3 von 13 Personen (Erstantragsteller) 6.000 5.000 4.000 3.000 5.402 4.912 2.000 1.000 4.270 2.701 1.500 1.688 Annahme im Rahmen der Haushaltsplanung März 2014 1. Prognose Februar 2015 1.029 0 2. Prognose Mai 2015 3. Prognose August 2015 Verteilplanung Verteilplanung Verteilplanung vom vom für Januar 09.11.2015 10.12.2015 2016 Prognose der Zuweisungen für das Jahr 2015 Seit dem 01.11.2015 gilt für die Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern ein Verfahren, wonach bei Anwendung des sogenannten Königssteiner Schlüssels ca. 5 % aller seit dem 01.11.2015 erstmals im Bundesgebiet aufgegriffenen unbegleiteten minderjährigen Ausländer nach Sachsen zugewiesen werden. Von diesen sollen 12,96 % durch die Stadt Leipzig aufgenommen werden. Bis zum 08.12.2015 wurden in der Bundesrepublik 63.750 unbegleitete minderjährige Ausländer aufgenommen. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.344 Personen. Davon wurden bis zum 08.12.2015 insgesamt 1.467 Personen, d.h. 43,9 % aufgenommen. Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 12,96 % ein Soll von 434 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Leipzig hat seine Aufnahmequote derzeit erfüllt. Deshalb meldet das Amt für Jugend, Familie und Bildung angekommene und weiter ankommende unbegleitete minderjährige Ausländer zur Verteilung auf die Landkreise in Sachsen an, die bislang noch nicht ihre Quote erfüllt haben. 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die Geflüchteten in Leipzig? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • neun Standorte mit größeren Häusern (über 60 Plätze), zehn Standorte mit kleineren Häusern (unter 60 Plätze), Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim und im Übernachtungshaus für Wohnungslose, 642 Plätze in Gewährleistungswohnungen, Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Seite 4 von 13 Die Standorte sind über die Stadt verteilt. Von den Personen, die im November 2015 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (4.327), lebten im November 64 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 36 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 56 % einen eigenen Mietvertrag und 44 % lebten in einer Gewährleistungswohnung. 2500 Plätze 2000 1500 1000 500 0 Wohnhäuser (> 60 Plätze) Wohnhäuser (< 60 Plätze) Pensionen Übergangsw ohn- Gew ährleistungs heim, -w ohnungen Übernachtungshaus Wohnung mit eigenem Mietvertrag Wohnformen Quelle: Sozialamt, Stand 30.11.2015 3.2 Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialarbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. 86 % aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnen, halten sich dort maximal bis zu 12 Monate auf. Lediglich 14 % der Bewohner leben bereits länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Seite 5 von 13 Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften über 12 Monate 14% 9 bis 12 Monate 10% 6 bis 9 Monate 13% bis 6 Monate 63% Quelle: Sozialamt, Stichtag 31.10.2015 3.3 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Mit Stand zum 06.12.2015 wurden 209 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 106 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII. Zusätzlich lebten 119 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. 06.12.2015 30.11.2015 Stichtag 31.10.2015 30.09.2015 31.08.2015 31.07.2015 30.06.2015 0 50 100 150 200 250 300 350 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Vormundschaft ohne Hilf e zur Erziehung Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 06.12.2015 Seite 6 von 13 400 450 3.4 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer In 273 Fällen wurde bis zum 06.12.2015 eine Inobhutnahme beendet. Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII für unbegleitete minderjährige Ausländer Anzahl Fälle bis zum 06.12.2015 Volljährigkeit 15 Familienzusammenführung 10 Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung 101 Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe 8 Abgängigkeit 101 Zuweisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII) 38 Summe 273 Im November wurden insgesamt 132 Fälle beendet. Davon wurden in 21 Fällen unbegleitete minderjährige Ausländer an andere Jugendämter umverteilt. Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer 250 Neufälle Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a SGB VIII 200 Neufälle Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII aus Inobhutnahmen 150 100 Beendigung von Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII 50 Abgabe an andere Jugendämter 0 07/2015 08/2015 09/2015 10/2015 Monat Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 06.12.2015 Seite 7 von 13 11/2015 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete Zum 08.12.2015 standen 3.716 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Standort Kapazität Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen 2.698 Puschstraße, Halle 17 550 Brühl 34-50 520 Torgauer Straße 290 390 Liliensteinstraße 15a 220 Riesaer Straße 100 200 Zschortauer Straße 44 200 Bernhard-Göring-Straße 107 186 Dösener Weg 27 150 Riebeckstraße 63 115 Zweenfurther Str. 21 102 Alte Salzstraße 67 65 Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze 603 Markranstädter Straße 16/18 60 Sommerfelder Straße 36 60 Wilhelminenstraße 38 60 Stöckelstraße 62 58 Puschstraße, Pavilion 10.14 56 Puschstraße, Pavilion 10.13 45 Wiebelstraße 9 45 Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10 40 Georg-Schumann-Straße 121 40 Naumburger Straße 39 39 Pittlerstraße 5/7 36 Georg-Schwarz-Straße 31 36 Eythstraße 17 28 Übergangswohnheim, Übernachtungshaus 54 Rückmarsdorfer Straße 5 und 7 37 Wiederitzscher Landstraße 8 17 Plätze in Pensionen 361 Summe 3.716 Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Flüchtlinge: • • • Caritasverband Leipzig e.V. Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e.V. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen Seite 8 von 13 • • • • European Homecare GmbH HUMAN-Care GmbH Pandechaion Herberge e.V. SZL Suchtzentrum gGmbH Dezentral lebende Asylbewerber und Geduldete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • 4.2 Caritasverband Leipzig e.V. Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Sieben Einrichtungen mit insgesamt 239 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Träger Kapazität Interim „Prinz-Eugen-Straße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 48 Interim „Andromedaweg“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 48 Interim „Leonhard-Frank-Straße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 36 Interim “Friederikenstraße” Amt für Jugend, Familie und Bildung 60 Interim “Georg-Schumann-Straße” Amt für Jugend, Familie und Bildung 28 Kinder- und Jugendnotdienst Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 16 IB Mädchenzuflucht Internationaler Bund e.V. 3 Summe 239 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 107 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII bei insgesamt acht Trägern stehen derzeit zur Verfügung. Träger Kapazität Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 36 Institut Lothar Kannenberg 20 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 13 Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. 12 Lucky Punch Haus Sehlis 12 KMV Sachsen GmbH 8 Caritasverband Leipzig e.V. 4 Outlaw gGmbH 2 Summe 107 Seite 9 von 13 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Standorte für Asylbewerber und Geduldete Inbetriebnahme Objekt Eigentümer Straße Summe 2015 12/2015 Kapazität 350 Zelte, winterfest kommunal Zwickauer Straße / Ecke Str. des 18. Oktober Summe 2016 350 3.500 01/2016 Verwaltungsgebäude privat Rosenowstraße 26 (Bauabschnitt I) 40 01/2016 Wohnhaus kommunal Gustav-Mahler-Straße 21 55 02/2016 Wohnhaus privat Blücherstraße 47/47a (Bauabschnitt I) 20 02/2016 Verwaltungsgebäude privat Rosenowstraße 26 (Bauabschnitt II) 60 02/2016 Container LESG Helenenstraße 26a 48 02/2016 Wohnhaus privat Blücherstraße 47/47a (Bauabschnitt II) 20 03/2016 Wohnhaus privat Bernhardstraße 21 60 03/2016 Containerdorf LESG An den Tierkliniken 350 03/2016 Containeranlage kommunal Torgauer Straße 290 260 03/2016 Wohnheim SEB Bornaische Straße 215 04/2016 Altenpflegeheim SAH Waldstraße 74-80 (Nutzungsabschnitt I) 137 04/2016 Containerdorf LESG Braunstraße 26-28 250 04/2016 Interim Schulgebäude kommunal Hainbuchenstraße 13 174 07/2016 Altenpflegeheim SAH Waldstraße 74-80 (Nutzungsabschnitt II) 136 07/2016 Wohnhaus kommunal Torgauer Straße 290 (Haus 1 und 2, Bauabschnitt II) 130 07/2016 ehemaliges Kitagebäude kommunal Deiwitzweg 1 08/2016 Interim Schulgebäude kommunal Karl-Heine-Straße 22b 08/2016 ehemaliges Kitagebäude kommunal Liliensteinstraße 1 09/2016 Messehalle LEVG Puschstraße (Halle 13, Belegungsabschnitt I) 350 12/2016 ehemaliges Gästehaus kommunal Weißdornstraße 102 272 2016 Wohnheim SEB Riebeckstraße 63 (Haus 2, Bauabschnitt II) 50 2016 Zelte, winterfest kommunal Theklaer Straße / Ecke Zschopauer Straße 200 2016 Neubau mit Modulen kommunal “Prager Dreieck” (Prager-, K.-Siegesmund- u. P.-Rosenthal-Str.) 250 2016 Verwaltungsgebäude St. Georg Friesenstraße 8 210 Summe 2017 90 89 200 89 546 01/2017 Neubau LESG/Stadt Arno-Nitzsche-Straße 35 350 01/2017 Messehalle LEVG Puschstraße, Halle 13 (Belegungsabschnitt II) 150 01/2017 Wohnhaus LWB Könneritzstraße 58 Summe Gesamt 46 4.396 Seite 10 von 13 Inbetriebnahme Objekt Eigentümer Straße Objekte in Verhandlung Kapazität 3.553 2016 7 Objekte 1.242 offen 12 Objekte 2.311 Objekte, deren Nutzung 2016 oder 2017 beendet wird 1.506 04/2016 Verwaltungsgebäude privat Brühl 34-50 520 04/2016 Ausstellungspavilion LEVG Puschstraße, Pavilion 10.13 und 10.14 100 07/2016 Interim Schulgebäude kommunal Bernhard-Göring-Straße 107 186 09/16 – 01/2017 Messehalle LEVG Puschstraße, Halle 17 550 02/2017 Interim Schulgebäude kommunal Dösener Weg 27 150 Ein Standort mit winterfesten Zelten für eine Unterbringung noch in diesem Jahr wird derzeit vorbereitet. Insgesamt sind somit für 2015 bislang 350 zusätzliche Plätze untersetzt. Für 2016 sind 3.500 neue Plätze geplant. Zu weiteren acht Objekten mit insgesamt 1.242 Plätzen werden Verhandlungen geführt. Für 2017 sind derzeit 546 Plätze geplant. Weitere 12 Objekte mit insgesamt 2.311 Plätzen werden noch geprüft. Grundsätzlich werden ständig weitere Standorte geprüft. Die für 2015 geplanten Plätze reichen bislang nicht aus, um die prognostizierte Zahl der Flüchtlinge aufnehmen zu können. Zudem muss Ersatz für ab April 2016 wegfallende Plätze gefunden werden. 5.2 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Derzeit sind keine weiteren Inobhutnahmeplätze geplant. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII In diesem Jahr sollen weitere vier Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII geschaffen werden. Im Jahr 2016 werden derzeit 241 Plätze in Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 148 hinzukommen. Inbetriebnahme Kapazität Summe 2015 4 Summe 2016 241 Summe 2017 148 Seite 11 von 13 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Eine Betreuung in Gastfamilien wird vorbereitet. An den beiden bisherigen Informationsveranstaltungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung haben ca. 300 Interessierte teilgenommen. Insgesamt 50 potentielle Gastfamilien haben sich gemeldet. Im Januar 2016 soll die Schulung von Gasteltern beginnen. Ziel ist es, ab Februar 2016 die ersten unbegleiteten minderjährigen Ausländer in Gastfamilien zu vermitteln. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete kann eine gleichmäßigere Verteilung in der Stadt erreicht werden. Der Stadtbezirk mit der höchsten Platzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer und Plätze in Pensionen nicht mit betrachtet wurden, ist der Stadtbezirk Mitte. 36,5 % aller Plätze für Asylsuchende in Gemeinschaftsunterkünften sind dort zu finden bzw. sind in den kommenden zwei Jahren dort geplant. Gebiet Stadt Gesamt Bevölkerung absolut Anteil an Gesamtbevölkerung in % Kapazität in Betrieb Kapazität in Umsetzung Gesamtkapazit Anteil an ät Gesamtkapazit ät in % 551.870 100,0 3.355 4.478 7.833 100 Mitte 59.150 10,7 1.321 1.550 2.871 36,7 Nordost 43.938 8,0 58 550 608 7,8 Ost 75.887 13,8 737 624 1.361 17,4 Südost 56.675 10,3 175 300 475 6,1 Süd 64.129 11,6 186 488 674 8,6 Südwest 52.076 9,4 99 46 145 1,9 West 49.683 9,0 325 450 775 9,9 Alt-West 53.967 9,8 73 410 483 6,2 Nordwest 30.374 5,5 36 60 96 1,2 7. Gesundheitliche Erstuntersuchung Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates Sachsen Flüchtlinge. Zwischenzeitlich sind drei Untersuchungsstrecken in Betrieb, die jeweils bis zu 50 Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können. Ab dem 15.12.2015 steht eine vierte Strecke zur Verfügung, so dass dann täglich 200 Personen untersucht werden können. Das Gesundheitsamt Leipzig hat bis zum 08.12.2015 insgesamt 2.374 Personen untersucht. Hinzu kam bis zum 11.12.2015 eine Untersuchungsstrecke am Sächsischen Krankenhaus Altscherbitz, die als Außenstelle durch das Gesundheitsamt geführt wurde. Dort wurden bislang 1.523 Personen untersucht. Die Nutzung einer Außenstelle am Universitätsklinikum Leipzig wird von der Landesdirektion derzeit geprüft. Seite 12 von 13 Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt, es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen, eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt werden können und zum Immunisierungsstand. Außerdem werden anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose oder eine andere übertragbare Infektionskrankheit, wird der Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums „St. Georg“ eingewiesen. Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das Gesundheitsamt selbst oder niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die Flüchtlingsambulanz am Klinikum „St. Georg“ weiter verfolgt. Bei den bisher untersuchten 3.897 Asylsuchenden wurden bislang eine Erkrankung mit Hepatitis A, zwei Erkrankungen mit Hepatitis B und vier Tuberkuloseerkrankungen sowie einige grippale Infekte festgestellt. Ergebnisse des Freistaates zu allen in Sachsen untersuchten Asylsuchenden zeigen, dass die Asylsuchenden eine gute anzunehmende Immunität gegen Infektionskrankheiten haben. 94,7 % der Untersuchten wiesen eine Immunität gegen Windpocken, 89,7 % gegen Röteln, 88,5 % gegen Masern und 84,9 % gegen Mumps auf. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die untersuchten Asylsuchenden teilweise besser geimpft sind als die Leipziger Bevölkerung, nur wenige behandlungsbedürftige Infektionserkrankungen festgestellt wurden, somit von den Asylsuchenden keine erhöhten Infektionsgefahren ausgehen. 8. Finanzielle Auswirkungen In der Drucksache VI-DS-02052 waren die prognostizierten Aufwendungen und Erträge auf Grundlage von 5.402 aufzunehmenden Personen im Jahr 2015 zum Stichtag 30.09.2015. beschrieben worden. Eine aktuellere Prognose der finanziellen Auswirkungen liegt derzeit nicht vor und kann erst auf Grundlage der tatsächlich angefallenen Aufwendungen und Erträge zum 31.12.2015 mit der nächsten Berichterstattung im Januar vorgelegt werden. Seite 13 von 13 VI-DS-02201 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 11.12.2015“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Kapazität Status Belegung zum 04.12.2015 Inbetriebnahme geplanter Objekte Lehrlingswohnheim Friederikenstraße 37 430 in Betrieb 303 Ernst-Grube-Halle Jahnallee 59a 420 in Betrieb 369 Neue Messe Leipzig, Halle 4 Messe-Allee 1 1.700 in Betrieb 693 General-Olbricht-Kaserne Landsberger Straße 133 180 in Betrieb 159 Mockau I Graf-Zeppeliner-Ring 15 1.300 in Betrieb 579 Studienakademie Schönauer Straße 113a 420 in Betrieb 55 Soccerhalle Markranstädter Straße 150 in Betrieb 0 Neue Messe Leipzig, Ausstellungsfreigelände Messe-Allee 1 1.700 Vorbereitung 09.12.2015 General-Olbricht-Kaserne Landsberger Straße 133 900 Vorbereitung Dezember 2015 Mockau II Graf-Zeppeliner-Ring 15 1.000 Vorbereitung Dezember 2015 Mockau III Graf-Zeppeliner-Ring 15 1.000 Vorbereitung Dezember 2015 Braunstraße I Braunstraße 3 bis 5 1.000 Vorbereitung Dezember 2015 Braunstraße II Braunstraße 9 bis 11 1.400 Vorbereitung Dezember 2015 2.158 Nutzungsende 09.12.2015