Daten
Kommune
Leipzig
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1045764.pdf
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196 kB
Erstellt
10.12.15, 12:00
Aktualisiert
12.01.16, 19:41
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02201
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
16.12.2015
Zuständigkeit
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Flüchtlingen
in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 11.12.2015
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand 11.12.2015
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten
Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so
viele wie noch 2011 (285 Personen). Die aktuelle Verteilplanung vom 10.12.2015 sieht
eine Zuweisung von insgesamt 4.270 Personen nach Leipzig bis Jahresende vor.
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und
-wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten
reichen noch nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen
zu können. Insofern sind auch weiterhin zwingend entsprechende Vorkehrungen zu
treffen, die eine schnelle Umsetzung ermöglichen und die dringend benötigten
Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht
vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet.
Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig
zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für
eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der
bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen
und mehrere Notunterkünfte nur befristet genutzt werden können. Die Verwaltung arbeitet
mit Hochdruck daran, allen nach Leipzig kommenden Geflüchteten eine Unterkunft zu
geben. Zahlreiche Objekte werden derzeit geprüft. Der Stand der Umsetzung ändert sich
fast täglich, so dass die folgende Darstellung nur eine Momentaufnahme sein kann.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Im November lebten 4.327 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Bis zum 11.12.2015 wurden weitere 592 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. Darüber hinaus gibt es Personen,
die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, weil
sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten oder weil sie arbeiten. Zum
06.12.2015 wurden 437 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend,
Familie und Bildung betreut. Weitere 2.158 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand 04.12.2015, Anlage 1).
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
In diesem Jahr wurden bislang 3.454 Asylsuchende neu in Leipzig aufgenommen.
Seite 1 von 13
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
4000
3.454
3500
3000
2500
2000
1500
1.243
1000
500
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
190
261
285
2009
2010
2011
402
0
2012
2013
2014
2015
Jahr
Quelle: Sozialamt, Stand 11.12.2015
Darüber hinaus wurden bis zum 06.12.2015 insgesamt 610 unbegleitete minderjährige
Ausländer in diesem Jahr aufgenommen.
2.3
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr bislang nach Leipzig zugewiesen wurden, kommen
aus 24 verschiedenen Ländern, einige sind staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die
zehn häufigsten Herkunftsländer.
Syrien
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Afghanistan
Irak
Albanien
Kosovo
Pakistan
Libyen
Tunesien
Indien
Marokko
0
Quelle: Sozialamt, Stand 04.12.2015
200
400
600
800
1000
1200
1400
Anzahl der im Jahr 2015 bislang neuzugewiesenen Flüchtlinge
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 10 Ländern. Die Mehrzahl, insgesamt
409 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan.
Seite 2 von 13
Afghanistan
Syrien
Bangladesh
Iran
Herkunfsländer
Albanien
Indien
Eritrea
Pakistan
Algerien
Marokko
0
50
100
150
200
250
Anzahl der zum Stichtag 06.12.2015 in Obhut befindlichen
unbegleiteten minderjährigen Ausländer
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 06.12.2015
2.4
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr noch in Leipzig ankommen?
Im Rahmen der Haushaltsplanung für das Jahr 2015 wurde ursprünglich eine Zuweisungszahl von 1.500 Personen prognostiziert. Die erste Prognose im Februar 2015 lag mit
1.688 Personen leicht darüber. Diese Zahl wurde im Zuge der zweiten Prognose des
Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge im Mai 2015 mit einer Zahl von 2.701
plus ca. 500 Folgeantragsteller verdoppelt. Mit der dritten Anpassung dieser Prognose im
August wurde die Zahl der aufzunehmenden Personen auf bis 5.402 für die Stadt Leipzig
erhöht. Die Verteilplanung der Landesdirektion Sachsen vom 09.11.2015 sah eine
Zuweisung von insgesamt 4.912 Personen bis Jahresende vor.
Mit einer neuen Verteilplanung vom 10.12.2015 erfolgte eine nochmalige Korrektur auf
4.270 Personen. Nach Auskunft der Landesdirektion Sachsen ist von einer verbindlichen
Erfüllung dieser Planung auszugehen. Zudem ist bereits ab der ersten Kalenderwoche
des nächsten Jahres mit weiteren Zuweisungen zu rechnen. Somit handelt es sich um
eine Verschiebung der prognostizierten Zuweisung.
Seite 3 von 13
Personen (Erstantragsteller)
6.000
5.000
4.000
3.000
5.402
4.912
2.000
1.000
4.270
2.701
1.500
1.688
Annahme im
Rahmen der
Haushaltsplanung März
2014
1. Prognose
Februar 2015
1.029
0
2. Prognose
Mai 2015
3. Prognose
August 2015
Verteilplanung Verteilplanung Verteilplanung
vom
vom
für Januar
09.11.2015
10.12.2015
2016
Prognose der Zuweisungen für das Jahr 2015
Seit dem 01.11.2015 gilt für die Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern
ein Verfahren, wonach bei Anwendung des sogenannten Königssteiner Schlüssels ca. 5 %
aller seit dem 01.11.2015 erstmals im Bundesgebiet aufgegriffenen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer nach Sachsen zugewiesen werden. Von diesen sollen 12,96 %
durch die Stadt Leipzig aufgenommen werden.
Bis zum 08.12.2015 wurden in der Bundesrepublik 63.750 unbegleitete minderjährige
Ausländer aufgenommen. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt
3.344 Personen. Davon wurden bis zum 08.12.2015 insgesamt 1.467 Personen, d.h.
43,9 % aufgenommen.
Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 12,96 % ein Soll von 434
aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Leipzig hat seine
Aufnahmequote derzeit erfüllt. Deshalb meldet das Amt für Jugend, Familie und Bildung
angekommene und weiter ankommende unbegleitete minderjährige Ausländer zur
Verteilung auf die Landkreise in Sachsen an, die bislang noch nicht ihre Quote erfüllt
haben.
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die Geflüchteten in Leipzig?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
neun Standorte mit größeren Häusern (über 60 Plätze),
zehn Standorte mit kleineren Häusern (unter 60 Plätze),
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim und im Übernachtungshaus für Wohnungslose,
642 Plätze in Gewährleistungswohnungen,
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Seite 4 von 13
Die Standorte sind über die Stadt verteilt.
Von den Personen, die im November 2015 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (4.327), lebten im November 64 % in einer Gemeinschaftsunterkunft
einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 36 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 56 % einen eigenen Mietvertrag und 44 % lebten in einer
Gewährleistungswohnung.
2500
Plätze
2000
1500
1000
500
0
Wohnhäuser
(> 60 Plätze)
Wohnhäuser
(< 60 Plätze)
Pensionen
Übergangsw ohn- Gew ährleistungs
heim,
-w ohnungen
Übernachtungshaus
Wohnung mit
eigenem
Mietvertrag
Wohnformen
Quelle: Sozialamt, Stand 30.11.2015
3.2
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialarbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können. 86 % aller Personen, die in einer Leipziger
Gemeinschaftsunterkunft wohnen, halten sich dort maximal bis zu 12 Monate auf.
Lediglich 14 % der Bewohner leben bereits länger als 12 Monate in einer
Gemeinschaftsunterkunft.
Seite 5 von 13
Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften
über 12 Monate
14%
9 bis 12 Monate
10%
6 bis 9 Monate
13%
bis 6 Monate
63%
Quelle: Sozialamt, Stichtag 31.10.2015
3.3
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die
Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Mit Stand
zum 06.12.2015 wurden 209 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und
Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 106 unbegleitete
minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII.
Zusätzlich lebten 119 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B.
aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und
Asylunterkünften.
06.12.2015
30.11.2015
Stichtag
31.10.2015
30.09.2015
31.08.2015
31.07.2015
30.06.2015
0
50
100
150
200
250
300
350
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Vormundschaft ohne Hilf e zur Erziehung
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 06.12.2015
Seite 6 von 13
400
450
3.4
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
In 273 Fällen wurde bis zum 06.12.2015 eine Inobhutnahme beendet.
Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII für unbegleitete
minderjährige Ausländer
Anzahl Fälle bis zum
06.12.2015
Volljährigkeit
15
Familienzusammenführung
10
Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung
101
Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe
8
Abgängigkeit
101
Zuweisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII)
38
Summe
273
Im November wurden insgesamt 132 Fälle beendet. Davon wurden in 21 Fällen
unbegleitete minderjährige Ausländer an andere Jugendämter umverteilt.
Anzahl unbegleiteter
minderjähriger Ausländer
250
Neufälle Inobhutnahme
nach §§ 42 und 42a SGB
VIII
200
Neufälle Hilfe zur
Erziehung nach § 34
SGB VIII aus
Inobhutnahmen
150
100
Beendigung von Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34
SGB VIII
50
Abgabe an andere
Jugendämter
0
07/2015
08/2015
09/2015
10/2015
Monat
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 06.12.2015
Seite 7 von 13
11/2015
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
Zum 08.12.2015 standen 3.716 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich
Pensionen zur Verfügung.
Standort
Kapazität
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
2.698
Puschstraße, Halle 17
550
Brühl 34-50
520
Torgauer Straße 290
390
Liliensteinstraße 15a
220
Riesaer Straße 100
200
Zschortauer Straße 44
200
Bernhard-Göring-Straße 107
186
Dösener Weg 27
150
Riebeckstraße 63
115
Zweenfurther Str. 21
102
Alte Salzstraße 67
65
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
603
Markranstädter Straße 16/18
60
Sommerfelder Straße 36
60
Wilhelminenstraße 38
60
Stöckelstraße 62
58
Puschstraße, Pavilion 10.14
56
Puschstraße, Pavilion 10.13
45
Wiebelstraße 9
45
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10
40
Georg-Schumann-Straße 121
40
Naumburger Straße 39
39
Pittlerstraße 5/7
36
Georg-Schwarz-Straße 31
36
Eythstraße 17
28
Übergangswohnheim, Übernachtungshaus
54
Rückmarsdorfer Straße 5 und 7
37
Wiederitzscher Landstraße 8
17
Plätze in Pensionen
361
Summe
3.716
Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung
und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Flüchtlinge:
•
•
•
Caritasverband Leipzig e.V.
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e.V.
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
Seite 8 von 13
•
•
•
•
European Homecare GmbH
HUMAN-Care GmbH
Pandechaion Herberge e.V.
SZL Suchtzentrum gGmbH
Dezentral lebende Asylbewerber und Geduldete werden durch folgende Vereine
unterstützt:
•
•
•
•
4.2
Caritasverband Leipzig e.V.
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Sieben Einrichtungen mit insgesamt 239 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Träger
Kapazität
Interim „Prinz-Eugen-Straße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
48
Interim „Andromedaweg“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
48
Interim „Leonhard-Frank-Straße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
36
Interim “Friederikenstraße”
Amt für Jugend, Familie und Bildung
60
Interim “Georg-Schumann-Straße”
Amt für Jugend, Familie und Bildung
28
Kinder- und Jugendnotdienst
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
16
IB Mädchenzuflucht
Internationaler Bund e.V.
3
Summe
239
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
107 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII bei insgesamt acht Trägern stehen
derzeit zur Verfügung.
Träger
Kapazität
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
36
Institut Lothar Kannenberg
20
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
13
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
12
Lucky Punch Haus Sehlis
12
KMV Sachsen GmbH
8
Caritasverband Leipzig e.V.
4
Outlaw gGmbH
2
Summe
107
Seite 9 von 13
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Standorte für Asylbewerber und Geduldete
Inbetriebnahme
Objekt
Eigentümer
Straße
Summe 2015
12/2015
Kapazität
350
Zelte, winterfest
kommunal
Zwickauer Straße / Ecke Str. des 18. Oktober
Summe 2016
350
3.500
01/2016
Verwaltungsgebäude
privat
Rosenowstraße 26 (Bauabschnitt I)
40
01/2016
Wohnhaus
kommunal
Gustav-Mahler-Straße 21
55
02/2016
Wohnhaus
privat
Blücherstraße 47/47a (Bauabschnitt I)
20
02/2016
Verwaltungsgebäude
privat
Rosenowstraße 26 (Bauabschnitt II)
60
02/2016
Container
LESG
Helenenstraße 26a
48
02/2016
Wohnhaus
privat
Blücherstraße 47/47a (Bauabschnitt II)
20
03/2016
Wohnhaus
privat
Bernhardstraße 21
60
03/2016
Containerdorf
LESG
An den Tierkliniken
350
03/2016
Containeranlage
kommunal
Torgauer Straße 290
260
03/2016
Wohnheim
SEB
Bornaische Straße 215
04/2016
Altenpflegeheim
SAH
Waldstraße 74-80 (Nutzungsabschnitt I)
137
04/2016
Containerdorf
LESG
Braunstraße 26-28
250
04/2016
Interim Schulgebäude
kommunal
Hainbuchenstraße 13
174
07/2016
Altenpflegeheim
SAH
Waldstraße 74-80 (Nutzungsabschnitt II)
136
07/2016
Wohnhaus
kommunal
Torgauer Straße 290 (Haus 1 und 2,
Bauabschnitt II)
130
07/2016
ehemaliges
Kitagebäude
kommunal
Deiwitzweg 1
08/2016
Interim Schulgebäude
kommunal
Karl-Heine-Straße 22b
08/2016
ehemaliges
Kitagebäude
kommunal
Liliensteinstraße 1
09/2016
Messehalle
LEVG
Puschstraße (Halle 13, Belegungsabschnitt I)
350
12/2016
ehemaliges
Gästehaus
kommunal
Weißdornstraße 102
272
2016
Wohnheim
SEB
Riebeckstraße 63 (Haus 2, Bauabschnitt II)
50
2016
Zelte, winterfest
kommunal
Theklaer Straße / Ecke Zschopauer Straße
200
2016
Neubau mit Modulen
kommunal
“Prager Dreieck” (Prager-, K.-Siegesmund- u.
P.-Rosenthal-Str.)
250
2016
Verwaltungsgebäude
St. Georg
Friesenstraße 8
210
Summe 2017
90
89
200
89
546
01/2017
Neubau
LESG/Stadt
Arno-Nitzsche-Straße 35
350
01/2017
Messehalle
LEVG
Puschstraße, Halle 13 (Belegungsabschnitt II)
150
01/2017
Wohnhaus
LWB
Könneritzstraße 58
Summe Gesamt
46
4.396
Seite 10 von 13
Inbetriebnahme
Objekt
Eigentümer
Straße
Objekte in
Verhandlung
Kapazität
3.553
2016
7 Objekte
1.242
offen
12 Objekte
2.311
Objekte, deren
Nutzung 2016
oder 2017
beendet wird
1.506
04/2016
Verwaltungsgebäude
privat
Brühl 34-50
520
04/2016
Ausstellungspavilion
LEVG
Puschstraße, Pavilion 10.13 und 10.14
100
07/2016
Interim Schulgebäude
kommunal
Bernhard-Göring-Straße 107
186
09/16 – 01/2017
Messehalle
LEVG
Puschstraße, Halle 17
550
02/2017
Interim Schulgebäude
kommunal
Dösener Weg 27
150
Ein Standort mit winterfesten Zelten für eine Unterbringung noch in diesem Jahr wird
derzeit vorbereitet. Insgesamt sind somit für 2015 bislang 350 zusätzliche Plätze
untersetzt. Für 2016 sind 3.500 neue Plätze geplant. Zu weiteren acht Objekten mit
insgesamt 1.242 Plätzen werden Verhandlungen geführt. Für 2017 sind derzeit 546 Plätze
geplant. Weitere 12 Objekte mit insgesamt 2.311 Plätzen werden noch geprüft.
Grundsätzlich werden ständig weitere Standorte geprüft.
Die für 2015 geplanten Plätze reichen bislang nicht aus, um die prognostizierte Zahl der
Flüchtlinge aufnehmen zu können. Zudem muss Ersatz für ab April 2016 wegfallende
Plätze gefunden werden.
5.2
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Derzeit sind keine weiteren Inobhutnahmeplätze geplant. Ein weiterer Kapazitätsausbau
soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in
Gastfamilien erfolgen.
5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
In diesem Jahr sollen weitere vier Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII
geschaffen werden. Im Jahr 2016 werden derzeit 241 Plätze in Wohngruppen geplant,
2017 sollen weitere 148 hinzukommen.
Inbetriebnahme
Kapazität
Summe 2015
4
Summe 2016
241
Summe 2017
148
Seite 11 von 13
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Eine Betreuung in Gastfamilien wird vorbereitet. An den beiden bisherigen
Informationsveranstaltungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung haben ca. 300
Interessierte teilgenommen. Insgesamt 50 potentielle Gastfamilien haben sich gemeldet.
Im Januar 2016 soll die Schulung von Gasteltern beginnen. Ziel ist es, ab Februar 2016
die ersten unbegleiteten minderjährigen Ausländer in Gastfamilien zu vermitteln.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete kann eine
gleichmäßigere Verteilung in der Stadt erreicht werden. Der Stadtbezirk mit der höchsten
Platzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften, wobei Wohnangebote für unbegleitete
minderjährige Ausländer und Plätze in Pensionen nicht mit betrachtet wurden, ist der
Stadtbezirk Mitte. 36,5 % aller Plätze für Asylsuchende in Gemeinschaftsunterkünften sind
dort zu finden bzw. sind in den kommenden zwei Jahren dort geplant.
Gebiet
Stadt Gesamt
Bevölkerung
absolut
Anteil an
Gesamtbevölkerung in
%
Kapazität in
Betrieb
Kapazität in
Umsetzung
Gesamtkapazit
Anteil an
ät
Gesamtkapazit
ät in %
551.870
100,0
3.355
4.478
7.833
100
Mitte
59.150
10,7
1.321
1.550
2.871
36,7
Nordost
43.938
8,0
58
550
608
7,8
Ost
75.887
13,8
737
624
1.361
17,4
Südost
56.675
10,3
175
300
475
6,1
Süd
64.129
11,6
186
488
674
8,6
Südwest
52.076
9,4
99
46
145
1,9
West
49.683
9,0
325
450
775
9,9
Alt-West
53.967
9,8
73
410
483
6,2
Nordwest
30.374
5,5
36
60
96
1,2
7.
Gesundheitliche Erstuntersuchung
Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates
Sachsen Flüchtlinge. Zwischenzeitlich sind drei Untersuchungsstrecken in Betrieb, die
jeweils bis zu 50 Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können. Ab dem
15.12.2015 steht eine vierte Strecke zur Verfügung, so dass dann täglich 200 Personen
untersucht werden können.
Das Gesundheitsamt Leipzig hat bis zum 08.12.2015 insgesamt 2.374 Personen
untersucht. Hinzu kam bis zum 11.12.2015 eine Untersuchungsstrecke am Sächsischen
Krankenhaus Altscherbitz, die als Außenstelle durch das Gesundheitsamt geführt wurde.
Dort wurden bislang 1.523 Personen untersucht. Die Nutzung einer Außenstelle am
Universitätsklinikum Leipzig wird von der Landesdirektion derzeit geprüft.
Seite 12 von 13
Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt,
es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen,
eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine
Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt
werden können und zum Immunisierungsstand. Außerdem werden anlassbezogene
Untersuchungen wie beispielsweise Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht
auf eine offene Tuberkulose oder eine andere übertragbare Infektionskrankheit, wird der
Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums „St. Georg“ eingewiesen.
Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das
Gesundheitsamt selbst oder niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken oder die
Flüchtlingsambulanz am Klinikum „St. Georg“ weiter verfolgt.
Bei den bisher untersuchten 3.897 Asylsuchenden wurden bislang eine Erkrankung mit
Hepatitis A, zwei Erkrankungen mit Hepatitis B und vier Tuberkuloseerkrankungen sowie
einige grippale Infekte festgestellt.
Ergebnisse des Freistaates zu allen in Sachsen untersuchten Asylsuchenden zeigen, dass
die Asylsuchenden eine gute anzunehmende Immunität gegen Infektionskrankheiten
haben. 94,7 % der Untersuchten wiesen eine Immunität gegen Windpocken, 89,7 %
gegen Röteln, 88,5 % gegen Masern und 84,9 % gegen Mumps auf.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die untersuchten Asylsuchenden
teilweise besser geimpft sind als die Leipziger Bevölkerung, nur wenige
behandlungsbedürftige Infektionserkrankungen festgestellt wurden, somit von den
Asylsuchenden keine erhöhten Infektionsgefahren ausgehen.
8.
Finanzielle Auswirkungen
In der Drucksache VI-DS-02052 waren die prognostizierten Aufwendungen und Erträge
auf Grundlage von 5.402 aufzunehmenden Personen im Jahr 2015 zum Stichtag
30.09.2015. beschrieben worden. Eine aktuellere Prognose der finanziellen Auswirkungen
liegt derzeit nicht vor und kann erst auf Grundlage der tatsächlich angefallenen
Aufwendungen und Erträge zum 31.12.2015 mit der nächsten Berichterstattung im Januar
vorgelegt werden.
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VI-DS-02201 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 11.12.2015“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Kapazität
Status
Belegung zum
04.12.2015
Inbetriebnahme
geplanter Objekte
Lehrlingswohnheim
Friederikenstraße 37
430
in Betrieb
303
Ernst-Grube-Halle
Jahnallee 59a
420
in Betrieb
369
Neue Messe Leipzig, Halle 4
Messe-Allee 1
1.700
in Betrieb
693
General-Olbricht-Kaserne
Landsberger Straße 133
180
in Betrieb
159
Mockau I
Graf-Zeppeliner-Ring 15
1.300
in Betrieb
579
Studienakademie
Schönauer Straße 113a
420
in Betrieb
55
Soccerhalle
Markranstädter Straße
150
in Betrieb
0
Neue Messe Leipzig, Ausstellungsfreigelände
Messe-Allee 1
1.700
Vorbereitung
09.12.2015
General-Olbricht-Kaserne
Landsberger Straße 133
900
Vorbereitung
Dezember 2015
Mockau II
Graf-Zeppeliner-Ring 15
1.000
Vorbereitung
Dezember 2015
Mockau III
Graf-Zeppeliner-Ring 15
1.000
Vorbereitung
Dezember 2015
Braunstraße I
Braunstraße 3 bis 5
1.000
Vorbereitung
Dezember 2015
Braunstraße II
Braunstraße 9 bis 11
1.400
Vorbereitung
Dezember 2015
2.158
Nutzungsende
09.12.2015