Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045737.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
14.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01707-ÄA-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Personalkostenmehrbedarf Wurzeln und Flügel e.V.
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1.
Die Elterninitiative wird unterstützt, das besondere Angebot eines Waldkindergartens
weiterzuführen. Der dafür notwendige, zusätzliche Personalbedarf zur Durchführung des Angebotes
wird mit insgesamt 4,5 VzÄ für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Die daraus entstehenden
Mehrkosten für den Personalmehrbedarf werden wie folgt durch das Amt für Jugend, Familie und
Bildung übernommen.
2015:
2016:
2017 ff:
64,7 T Euro
58,3 T Euro
55,7 T Euro
Die Deckung der überplanmäßigen Kosten für die Jahre 2015 sowie 2016 wird innerhalb des
Budgets 51_365_3ZW realisiert.
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2. Die Stadtverwaltung unterstützt die Elterninitiative bei der Erstellung eines
kostendeckenden Finanzierungskonzeptes unter Berücksichtigung des SächsKitaG.
Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat darauf basierend bis zum 2. Quartal 2016 eine
neue Beschlussvorlage vor.
3. Weiter erarbeitet das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule gemeinsam
mit den Dezernat Finanzen bis zum 2. Quartal 2016 eine Vorlage, welche sich mit der
Frage der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen beschäftigt, die aufgrund ihres
Konzepts einen erhöhten Personalschlüssel benötigen. Es erarbeitet dazu eine
allgemeingültige Vorgehensweise im Umgang mit erhöhtem Personalschlüssel, prüft
die Höhe der Zusatzbeiträge und die Regelungen bei Ermäßigung des Regelbeitrags.
Begründung:
Wir schätzen die Arbeit von Elterninitiativen bei der selbstorganisierten Kindertagestagesbetreuung
sehr.
Allerdings sehen wir es im Hinblick auf die Gleichbehandlung zwischen den Trägern, Kindern und
auch Eltern als schwierig an, unterschiedliche Personalschlüssel durch die Stadt auszufinanzieren.
Es gibt einige weitere Kindertagesstätten, die spezielle Konzepte auch mit einem verbesserten
Personalschlüssel anbieten. In diesen Fällen, wird dieser Sonderbeitrag aber von den Eltern
getragen. Wir plädieren daher, dass die Stadt Leipzig allen in der Kitabedarfsplanung aufgenommen
Kindertageseinrichtungen den Personalschlüssel nach SächsKitaG finanziert.
Wir sehen aber auch ein, dass bei einer kurzfristigen Änderung des Personalschlüssels in der Kita
Wurzeln und Flügel dieses Konzept droht, einzugehen. Wie der Vorlage zu entnehmen ist, bedeuten
die Mehrkosten dieses verbesserten Personalschlüssels der Kita bei acht Stunden Öffnungszeit
41.200 Euro pro Jahr oder 85 Euro pro Kind/Platz/Monat, bei neun Stunden Öffnungszeit sind dies
dann 68.700 Euro pro Jahr, oder 143,13 Euro pro Kind/Platz/Monat zusätzliche Betriebskosten
gegenüber den Mindestbetreuungsschlüssel des SächsKitaG. Da nach Stand November 2015 20
von 40 Kinder in dieser Kita einen Freiplatz hatten würde, wenn die Eltern pro Platz den
verbesserten Betreuungsschlüssel als Sonderbeitrag aufbringen müssten, nicht nur 85 bzw. 143
Euro pro Monat bedeuten, sondern sogar 170 bzw. 286 Euro. Dies ist wahrscheinlich momentan
nicht leistbar.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
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