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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045737.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
14.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:08

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-01707-ÄA-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Personalkostenmehrbedarf Wurzeln und Flügel e.V. Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Die Elterninitiative wird unterstützt, das besondere Angebot eines Waldkindergartens weiterzuführen. Der dafür notwendige, zusätzliche Personalbedarf zur Durchführung des Angebotes wird mit insgesamt 4,5 VzÄ für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Die daraus entstehenden Mehrkosten für den Personalmehrbedarf werden wie folgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung übernommen. 2015: 2016: 2017 ff: 64,7 T Euro 58,3 T Euro 55,7 T Euro Die Deckung der überplanmäßigen Kosten für die Jahre 2015 sowie 2016 wird innerhalb des Budgets 51_365_3ZW realisiert. Seite 1/4 2. Die Stadtverwaltung unterstützt die Elterninitiative bei der Erstellung eines kostendeckenden Finanzierungskonzeptes unter Berücksichtigung des SächsKitaG. Die Stadtverwaltung legt dem Stadtrat darauf basierend bis zum 2. Quartal 2016 eine neue Beschlussvorlage vor. 3. Weiter erarbeitet das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule gemeinsam mit den Dezernat Finanzen bis zum 2. Quartal 2016 eine Vorlage, welche sich mit der Frage der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen beschäftigt, die aufgrund ihres Konzepts einen erhöhten Personalschlüssel benötigen. Es erarbeitet dazu eine allgemeingültige Vorgehensweise im Umgang mit erhöhtem Personalschlüssel, prüft die Höhe der Zusatzbeiträge und die Regelungen bei Ermäßigung des Regelbeitrags. Begründung: Wir schätzen die Arbeit von Elterninitiativen bei der selbstorganisierten Kindertagestagesbetreuung sehr. Allerdings sehen wir es im Hinblick auf die Gleichbehandlung zwischen den Trägern, Kindern und auch Eltern als schwierig an, unterschiedliche Personalschlüssel durch die Stadt auszufinanzieren. Es gibt einige weitere Kindertagesstätten, die spezielle Konzepte auch mit einem verbesserten Personalschlüssel anbieten. In diesen Fällen, wird dieser Sonderbeitrag aber von den Eltern getragen. Wir plädieren daher, dass die Stadt Leipzig allen in der Kitabedarfsplanung aufgenommen Kindertageseinrichtungen den Personalschlüssel nach SächsKitaG finanziert. Wir sehen aber auch ein, dass bei einer kurzfristigen Änderung des Personalschlüssels in der Kita Wurzeln und Flügel dieses Konzept droht, einzugehen. Wie der Vorlage zu entnehmen ist, bedeuten die Mehrkosten dieses verbesserten Personalschlüssels der Kita bei acht Stunden Öffnungszeit 41.200 Euro pro Jahr oder 85 Euro pro Kind/Platz/Monat, bei neun Stunden Öffnungszeit sind dies dann 68.700 Euro pro Jahr, oder 143,13 Euro pro Kind/Platz/Monat zusätzliche Betriebskosten gegenüber den Mindestbetreuungsschlüssel des SächsKitaG. Da nach Stand November 2015 20 von 40 Kinder in dieser Kita einen Freiplatz hatten würde, wenn die Eltern pro Platz den verbesserten Betreuungsschlüssel als Sonderbeitrag aufbringen müssten, nicht nur 85 bzw. 143 Euro pro Monat bedeuten, sondern sogar 170 bzw. 286 Euro. Dies ist wahrscheinlich momentan nicht leistbar. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/4