Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045635.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
10.12.15, 12:00
Aktualisiert
09.01.16, 14:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. -01690-NF-02-ÄA-06
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr.
392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost"
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird um einen Beschlusspunkt 3 ergänzt:
Für das westlich von der Markthallenstraße gelegene Quartier wird ein städtebaulicher Wettbewerb
durchgeführt, der eine künftige Bebauung der Platzfläche und den dauerhaften Erhalt des
Königsplatzes zum Inhalt hat.
Die Aufgabenstellung für den Wettbewerb wird in einer gesonderten Beschlussfassung formuliert.
Die Leitlinien 1, 2, 4 und 6 werden wie folgt geändert:
1. Städtebauliche Grundlage
Städtebauliche Grundlage für die Weiterbearbeitung des Bebauungsplanes 392 bildet die im
Rahmen der Städtebauwerkstatt 2010 priorisierte Variante A hinsichtlich der Platzaufteilung (vgl.
RBV-815/11).
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2. Nutzungsstruktur
Angestrebt wird ein gemischt genutztes Stadtviertel im Übergang zwischen Innenstadt und
Südvorstadt. Als Bestandteile einer Nutzungsmischung sollen zugelassen werden:
a
Wissenschafts-, Forschungs- und öffentliche Bildungseinrichtungen,
b
Wohnen: Der Mindestwohnanteil wird mit 20 Prozent der Geschossfläche für das nördliche
Quartier und ab 2. Obergeschoss ausschließlich für das südliche Quartier festgelegt. Im nördlichen
Quartier können die Wohnungen mit anderen Nutzungen gemischt werden, im südlichen Quartier
sind zur Windmühlenstraße und zur Brüderstraße auch Einzelgebäude mit ausschließlicher
Wohnnutzung ausdrücklich gewünscht (vertikale Mischung),
c
Büros,
d
Gastronomie,
e
eine Markthalle mit ergänzenden Einzelhandelsnutzungen bis maximal 800 m²
Verkaufsfläche,
f
nicht großflächiger Einzelhandel im Erdgeschoss des nördlichen und südlichen Quartiers,
g
Anlagen für religiöse, kulturelle und gesundheitliche Zwecke,
h
Wiedernutzbarmachung des ehemaligen Bowlingtreffs.
4. Stadtökologie/Klima
Der Punkt 4 Stadtökologie/Klima der Leitlinien wird um den Punkt Sky Farming/vertikaler
Wald/Begrünung von Fassaden ergänzt.
6. Öffentlicher Platzraum
Die Platzfläche zwischen Königsplatz und Markthallenstraße wird einer Zwischennutzung bis zur
Entscheidung zu einer künftigen Bebauung als Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur
Verfügung gestellt.
Der Königsplatz wird auch künftig als öffentlicher Platz von Bebauung dauerhaft freigehalten.
Begründung:
Wir sehen es als geboten an, dass nach den geänderten Rahmenbedingungen, die sich u.a. aus der
Beendigung des Wettbewerbs zum Freiheits- und Einheitsdenkmal ergeben haben, der westliche
Teil des Wilhelm-Leuschner-Platzes städtebaulich neu geordnet wird. Mit der Gestaltung der jetzt
zur Verfügung stehenden Brachfläche muss der Bedeutung des Wilhelm-Leuschner-Platzes im
städtebaulichen Gefüge Rechnung getragen werden. Eine öffentliche Platzfläche in dieser
Dimension dauerhaft zu erhalten, lehnen wir ab.
Mit der geänderten Leitlinie 1 und der Bebauung einer Teilfläche westlich der Markthallenstraße
(Beschlusspunkt 3) werden die Planungs- und Bebauungszeiträume zeitlich entkoppelt. Damit wird
die Möglichkeit eröffnet, zwei unterschiedliche Gestaltungsideen zu verwirklichen und damit einer
indirekten Monotonie der Stadt- und Baugestaltung entgegenzuwirken.
Die Bepflanzung, sowohl auf den Dächern, wie auch an den Fassaden der Häuser hat eine positive
Wirkung auf die Reduktion von Lärm, Reduzierung der Feinstaubbelastung und einen geringeren
Anstieg der Temperaturen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Anlagen:
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