Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045992.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
07.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
<VOESINAME>
<VOVANR> Nr. <VONAME>
Status: <VOOST>
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.01.2016
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
<VOVERF>
<VOVERF2>
<VOVERF3>
Betreff
<VOBETR>
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Anfrage
In der Ratssitzung am 17.06.2015 wurde der Antrag A-01218 „Maßnahmen gegen
Schulpflichtverweigerung“ in der Fassung des ÄA-002 beschlossen.
Demnach sind Schulpflichtverletzungen auf der Grundlage der bestehenden Regelungen von Beginn an
konsequent nachzuverfolgen. Die zuständigen Behörden und Einrichtungen sind unverzüglich einzubeziehen,
um einer Verstetigung/Verfestigung dieses Verhaltens vorzubeugen, wenn die unmittelbare Verständigung
zwischen Schule und Schüler bzw. Eltern nicht zu einem geregelten Schulbesuch führt.
Diskutiert wurde im Vorfeld dieser Beschlussfassung auch die Wiedereinrichtung der 2002 gegründeten
Projektgruppe „VWV Schulverweigerer“.
Wir fragen an:
1.
Welche organisatorischen, strukturellen und sonstigen Vorkehrungen hat die Stadtverwaltung
getroffen, um im Sinne des Ratsbeschlusses Schulpflichtverletzungen künftig konsequent zu verfolgen ?
Wurde die Projektgruppe „VSV Schulverweigerer“ wieder eingerichtet ?
Wenn nein: welche zielführende alternative Organisationsstruktur wurde geschaffen ?
2.
Wie hat sich die Anzahl der Schulpflichtverletzungen im Zeitraum Schuljahresbeginn 2015 bis
31.12.2015 im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum entwickelt ?
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