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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045992.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
07.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:06

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Inhalt der Datei

<VOESINAME> <VOVANR> Nr. <VONAME> Status: <VOOST> Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 20.01.2016 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von <VOVERF> <VOVERF2> <VOVERF3> Betreff <VOBETR> Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Anfrage In der Ratssitzung am 17.06.2015 wurde der Antrag A-01218 „Maßnahmen gegen Schulpflichtverweigerung“ in der Fassung des ÄA-002 beschlossen. Demnach sind Schulpflichtverletzungen auf der Grundlage der bestehenden Regelungen von Beginn an konsequent nachzuverfolgen. Die zuständigen Behörden und Einrichtungen sind unverzüglich einzubeziehen, um einer Verstetigung/Verfestigung dieses Verhaltens vorzubeugen, wenn die unmittelbare Verständigung zwischen Schule und Schüler bzw. Eltern nicht zu einem geregelten Schulbesuch führt. Diskutiert wurde im Vorfeld dieser Beschlussfassung auch die Wiedereinrichtung der 2002 gegründeten Projektgruppe „VWV Schulverweigerer“. Wir fragen an: 1. Welche organisatorischen, strukturellen und sonstigen Vorkehrungen hat die Stadtverwaltung getroffen, um im Sinne des Ratsbeschlusses Schulpflichtverletzungen künftig konsequent zu verfolgen ? Wurde die Projektgruppe „VSV Schulverweigerer“ wieder eingerichtet ? Wenn nein: welche zielführende alternative Organisationsstruktur wurde geschaffen ? 2. Wie hat sich die Anzahl der Schulpflichtverletzungen im Zeitraum Schuljahresbeginn 2015 bis 31.12.2015 im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum entwickelt ? Seite 1/1