Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045626.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
30.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01954-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO: Vertragsverlängerung
zur Finanzierung der Leipzig-Pass-Mobilcard mit dem Mitteldeutschen
Verkehrsverbund GmbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH.
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 1 wird wie folgt geändert:
„...zur modifizierten Weiterführung der Leipzig-Pass-Mobilcard mit einer Laufzeit von 3 Jahren ab
dem 01.01.2016 abzuschließen.“
Beschlusspunkt 1 wird weiterhin wie folgt ergänzt:
Die Modifikation beinhaltet folgendes:
Nutzungsberechtigt sind Leipzig-Pass-Inhaber mit täglichem und ganztägigem Mobilitätsbedarf.
Dies sind insbesondere
-berufstätige Leipzig-Pass-Inhaber mit entsprechend geringem Einkommen;
-Leipzig-Pass-Inhaber in Ausbildung, Umschulung u.ä., für die Dauer der Bildungsmaßnahme;
-Leipzig-Pass-Inhaber in Beschäftigungsmaßnahmen, für die Dauer der jeweiligen Maßnahme.
Für die anderen Leipzig-Pass-Inhaber ist ein geeignetes nutzungszeitreduziertes Alternativangebot
mit entsprechend geringerem Ausgleichzahlungsbedarf auszuhandeln.
Beschlusspunkte 2 und 3 werden wie folgt neugefasst:
Die Höhe der neu verhandelten Ausgleichszahlungen ist dem Stadtrat zeitnah zur Beschlussfassung
vorzulegen. Die aufgrund der Neuverhandlung erzielte Einsparung wird für folgenden Zweck
verwendet:
Unterhaltung von Straßen, Brücken, Gehwegen und Radwegen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Begründung
Das Grundproblem der Leipzig-Pass-Mobilcard ist die pauschale Gleichbehandlung
unterschiedlicher Mobilitätsbedürfnisse. Für diejenigen auf den ÖPNV angewiesenen Leipzig-PassInhaber, die berufstätig bzw. in Ausbildung/Umschulung oder in Beschäftigungsmaßnahmen tätig
sind und somit täglich und ganztägig mobil sein müssen, ist die Mobilcard eine sinnvolle und
hilfreiche Erleichterung. Für diejenigen Leipzig-Pass-Inhaber, auf die dies nicht zutrifft, bietet sich
eine nutzungszeitbeschränkte Alternative an, etwa nach dem Vorbild des von der LVB bis vor
wenigen Jahren angebotenen „Sparling“.
Die hiermit vorgeschlagene Modifikation berücksichtigt diesen unterschiedlichen Mobilitätsbedarf.
Für die verwaltungstechnische Umsetzung, d.h. Feststellung des täglichen und ganztägigen
Mobilitätsbedarfes im Einzelfall, ist eine zweckmäßige Lösung mit möglichst wenig
Verwaltungsaufwand zu finden.
Die Feststellung individuellen Mobilitätsbedarfes war in einem anderen Zusammenhang, nämlich den
Ausnahmeregelungen zum Fahrverbot in der Umweltzone, bereits Gegenstand von
Verwaltungshandeln. Abschnitt 3.2.2. der Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Handhabung der
Ausnahmeregelungen befasste sich zum Beispiel mit der Problemlage Berufstätige mit ungünstigen Arbeitszeiten oder
ungünstigem Beschäftigungs-/Wohnort sowie unzumutbarer ÖPNV-Anbindung.
Kern dieser Regelung war: Berufstätige dürfen ihr nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand nachrüstbares Auto dann
benutzen, wenn sie in Nachtschicht arbeiten oder Arbeits- bzw. Wohnort in der Umweltzone weiter als 600 m Fußweg vom
nächsten ÖPNV-Zugangspunkt entfernt sind. Für Einpendler wurde ein 400 m langer Fußweg vom Abstellen ihres Autos an
der Grenze der Umweltzone bis zum Arbeitsort als zumutbar erklärt.
Die Stadtverwaltung nahm mit dieser und anderen Ausnahmeregelungen also bereits sehr detaillierte
Wertungen zum Mobilitätsbedarf von Einwohnern und Einpendlern vor, wobei es hier im Kern um
Verbot bzw. ausnahmsweise Genehmigung der Nutzung rechtmäßig erworbenen Eigentums (privater
Pkw) ging.
Um so mehr hat die Stadt Leipzig dann auch das Recht und auch die Pflicht gegenüber den
Steuerzahlern, Nutzungsbedingungen für aus Steuermitteln subventionierte besondere
Mobilitätsangebote im ÖPNV restriktiv zu definieren.
Die in der Vorlage vorgeschlagene Vertragslaufzeit von 5 Jahren ist aus unserer Sicht zu lang und
sollte auf 3 Jahre reduziert werden, so wie zum Beispiel in einem anderen Zusammenhang die
Finanzierungsvereinbarungen mit den Eigenbetrieben der Kultur angelegt sind. Die Verkürzung der
Laufzeit bietet die Möglichkeit, die Wirksamkeit früher zu evaluieren und die Vertragskonditionen
entsprechend den gesammelten Erfahrungen nachzujustieren.
Ziel der hier beantragten Modifikation ist eine Reduzierung der aus dem Stadthaushalt zu leistenden
Ausgleichszahlungen.
Die sich daraus ergebende Einsparung sollte der Mobilität aller Leipziger zugute kommen. Der hier
vorgelegte Verwendungsvorschlag tut dies. Die Unterhaltung des öffentlichen Verkehrsraumes ist seit
vielen Jahren chronisch unterfinanziert.
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