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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1045629.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
07.12.15, 12:00
Aktualisiert
09.01.16, 14:27

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. -01690-NF-02-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost" Beschlussvorschlag: Die Leitlinien werden in folgenden Punkten ergänzt / geändert: a) 1. Städtebauliche Grundlage: ergänzender Absatz Dabei ist eine gemeinsame Entwicklung des nördlichen und des mittleren Baufeldes ausdrücklich zulässig, um eine Auflockerung der Gebäudestruktur, z.B. unter Nutzung der alten Markthallengrundmauern, zu ermöglichen. b) 6. öffentlicher Platzraum: Eine teilweise Überdachung oder eine pavillonartige Bebauung als vorrangig öffentliche Nutzungsangebote sollen planungsrechtlich grundsätzlich möglich sein. … c) sowie ergänzender Absatz Bestandteil des Wettbewerbs zur Platzraumgestaltung ist auch der ehemalige Königsplatz. Dafür soll ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt werden, seine Struktur wieder aufzunehmen. d) 7. Städtebauliche Gestaltung … ergänzender Absatz Alternativ, und in Abhängigkeit von der künftigen Nutzung auf dem nördlichen Baufeld, kann der notwendige Abstand zum Bowlingtreff auch durch die Einrückung des gesamten Gebäudes hergestellt werden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/4 Begründung Die Diskussion mit den interessierten Architekten, dem Träger des Ergebnisses der damaligen Städtebauwerkstatt als auch mit potenziellen Investoren bestätigt, dass sich die Errichtung von Gebäuden auf der Brache „Wilhelm-Leuschner-Platz“ auf die Ostseite konzentrieren sollte. Dies entwickelt sich einerseits aus der Aufnahme der Struktur des ehemaligen Königsplatzes als auch aus den wirtschaftlichen und rechtlichen Grenzen der Bebaubarkeit des Citytunnels sowie der S-Bahn-Station. Dennoch verbleiben Flächen im Umfeld des Citytunnels, die, soweit verfügbar, mit pavillonähnlichen Gebäuden bebaubar sind. Eine Unterkellerung ist aufgrund der geringen Fläche nicht wirtschaftlich. Diese Gebäude sind aus Sicht der Fachleute durch eine gemeinsame Überdachung verbindbar, womit eine neue Form von öffentlichem Platzraum in Leipzig entsteht. Auch wenn dieser Raum vorrangig öffentlich genutzt sein soll und wird, begrenzt es nicht die Möglichkeit, diesen Raum privat errichten und betreiben zu lassen. Die eigentlichen Baufelder sollen nicht getrennt von den Vorgängerbauten betrachtet werden. Zu diesem Zweck soll die Freiheit eingeräumt werden, dass das nördliche und das mittlere Baufeld in der Erschließung gemeinschaftlich entwickelt werden können. Durch die vorrangige Nutzung der Grundmauern der ehemaligen Markthalle entsteht ein zusätzlicher Platz, der die gute Stube des neuen Viertels sein kann. Auf diese Weise wird der gewünschten Kleinteiligkeit deutlich mehr Genüge geleistet als bei einer Parzellierung der bisher vorgestellten Gebäudestruktur. Laut Auskunft von Stadtplanern ist diese Option im bestehenden Entwurf möglich. Damit verbindet sich zugleich auch, dass das mittlere Baufeld sich nicht absolut symmetrisch / parallel zum Platz entwickeln muss. Teilungen des Baufeldes von Nordwest nach Südost bieten sich dann an und unterstützen die gewünschte und ablesbare Kleinteiligkeit. Die potenzielle Bebauung im verbleibenden Stadtraum muss nicht ausschließlich durch die öffentliche Hand errichtet werden, soweit das Ziel der Verbesserung der vielfältigen Nutzung des Platzes für die Öffentlichkeit dadurch unterstützt wird. Die frühere Figur des Königsplatzes empfiehlt sich auch für den künftigen Entwurf dieses Teils des LeuschnerPlatzes. Dies dient einerseits dazu, dass das Erscheinungsbild der Stadtbibliothek unterstrichen wird. Andererseits wird so das Tor zum Süden definiert und ein Flanierraum geschaffen, der die neu gestaltete KarlLiebknecht-Straße mit der künftig neu zu gestaltenden Windmühlenstraße verlinkt. Insofern ist es wünschenswert, dass in den Wettbewerbsunterlagen ausdrücklich auf dieses Anliegen eingegangen wird. In den Leitlinien wird auf eine gewünschte Einkragung am Bowlingtreff eingegangen. Dies kann potenziellen Nutzungen entgegen stehen, somit sollte dies keine abschließende Bedingung sein. Auch wäre mit einem Einrücken des gesamten Grundstückes der Einblick auf das mittlere Baufeld besser von Ring aus erkennbar. Seite 2/4