Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1045629.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
07.12.15, 12:00
Aktualisiert
09.01.16, 14:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. -01690-NF-02-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr.
392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost"
Beschlussvorschlag:
Die Leitlinien werden in folgenden Punkten ergänzt / geändert:
a) 1. Städtebauliche Grundlage:
ergänzender Absatz
Dabei ist eine gemeinsame Entwicklung des nördlichen und des mittleren Baufeldes ausdrücklich zulässig,
um eine Auflockerung der Gebäudestruktur, z.B. unter Nutzung der alten Markthallengrundmauern, zu
ermöglichen.
b) 6. öffentlicher Platzraum:
Eine teilweise Überdachung oder eine pavillonartige Bebauung als vorrangig öffentliche
Nutzungsangebote sollen planungsrechtlich grundsätzlich möglich sein. …
c) sowie ergänzender Absatz
Bestandteil des Wettbewerbs zur Platzraumgestaltung ist auch der ehemalige Königsplatz. Dafür soll
ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt werden, seine Struktur wieder aufzunehmen.
d) 7. Städtebauliche Gestaltung …
ergänzender Absatz
Alternativ, und in Abhängigkeit von der künftigen Nutzung auf dem nördlichen Baufeld, kann der
notwendige Abstand zum Bowlingtreff auch durch die Einrückung des gesamten Gebäudes hergestellt
werden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Begründung
Die Diskussion mit den interessierten Architekten, dem Träger des Ergebnisses der damaligen
Städtebauwerkstatt als auch mit potenziellen Investoren bestätigt, dass sich die Errichtung von Gebäuden auf
der Brache „Wilhelm-Leuschner-Platz“ auf die Ostseite konzentrieren sollte. Dies entwickelt sich einerseits
aus der Aufnahme der Struktur des ehemaligen Königsplatzes als auch aus den wirtschaftlichen und
rechtlichen Grenzen der Bebaubarkeit des Citytunnels sowie der S-Bahn-Station.
Dennoch verbleiben Flächen im Umfeld des Citytunnels, die, soweit verfügbar, mit pavillonähnlichen
Gebäuden bebaubar sind. Eine Unterkellerung ist aufgrund der geringen Fläche nicht wirtschaftlich. Diese
Gebäude sind aus Sicht der Fachleute durch eine gemeinsame Überdachung verbindbar, womit eine neue
Form von öffentlichem Platzraum in Leipzig entsteht. Auch wenn dieser Raum vorrangig öffentlich genutzt
sein soll und wird, begrenzt es nicht die Möglichkeit, diesen Raum privat errichten und betreiben zu lassen.
Die eigentlichen Baufelder sollen nicht getrennt von den Vorgängerbauten betrachtet werden. Zu diesem
Zweck soll die Freiheit eingeräumt werden, dass das nördliche und das mittlere Baufeld in der Erschließung
gemeinschaftlich entwickelt werden können. Durch die vorrangige Nutzung der Grundmauern der
ehemaligen Markthalle entsteht ein zusätzlicher Platz, der die gute Stube des neuen Viertels sein kann. Auf
diese Weise wird der gewünschten Kleinteiligkeit deutlich mehr Genüge geleistet als bei einer Parzellierung
der bisher vorgestellten Gebäudestruktur. Laut Auskunft von Stadtplanern ist diese Option im bestehenden
Entwurf möglich.
Damit verbindet sich zugleich auch, dass das mittlere Baufeld sich nicht absolut symmetrisch / parallel zum
Platz entwickeln muss. Teilungen des Baufeldes von Nordwest nach Südost bieten sich dann an und
unterstützen die gewünschte und ablesbare Kleinteiligkeit.
Die potenzielle Bebauung im verbleibenden Stadtraum muss nicht ausschließlich durch die öffentliche Hand
errichtet werden, soweit das Ziel der Verbesserung der vielfältigen Nutzung des Platzes für die Öffentlichkeit
dadurch unterstützt wird.
Die frühere Figur des Königsplatzes empfiehlt sich auch für den künftigen Entwurf dieses Teils des LeuschnerPlatzes. Dies dient einerseits dazu, dass das Erscheinungsbild der Stadtbibliothek unterstrichen wird.
Andererseits wird so das Tor zum Süden definiert und ein Flanierraum geschaffen, der die neu gestaltete KarlLiebknecht-Straße mit der künftig neu zu gestaltenden Windmühlenstraße verlinkt. Insofern ist es
wünschenswert, dass in den Wettbewerbsunterlagen ausdrücklich auf dieses Anliegen eingegangen wird.
In den Leitlinien wird auf eine gewünschte Einkragung am Bowlingtreff eingegangen. Dies kann potenziellen
Nutzungen entgegen stehen, somit sollte dies keine abschließende Bedingung sein. Auch wäre mit einem
Einrücken des gesamten Grundstückes der Einblick auf das mittlere Baufeld besser von Ring aus erkennbar.
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