Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1044821.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
03.12.15, 12:00
Aktualisiert
23.04.16, 19:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02172
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
16.12.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Nicht den Anforderungen genügende Richtlinie zu Kosten der Unterkunft
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Immer wieder wurde die bis Ende 2014 gelten Richtlinien der Stadt Leipzig zu den Kosten der
Unterkunft (= KdU) von Sozialgerichten als unzureichend beschieden. Noch immer sind Verfahren
anhängig, die sich mit diesem Sachstand beschäftigen. Die Richtlinie betrifft nicht nur Hartz-IVBezieher, sondern beispielsweise auch Sozialhilfeempfänger.
Ich frage an:
1.
Wieviele Widersprüche bzw. Anträge auf Überprüfung der KdU gab es in Bezug auf die bis
Ende 2014 geltende KdU-Richtlinie insgesamt? Wieviele mündeten in gerichtlichen Verfahren? In
wievielen dieser Verfahren unterlag das Jobcenter?
2.
Wieviele Haushalte insgesamt wurden nach der bisherigen KdU-Richtlinie mit einer zu
niedrigen Erstattung der KdU beschieden? Um welchen Differenzbetrag handelt es sich etwa
durchschnittlich? In wieviel Haushalten davon leben Kinder?
3.
Welche Kosten fielen für die jeweiligen unter (1) benannten Gerichtsverfahren insgesamt an?
Würden alle unter (3) genannten Haushalte ihr Recht geltend machen: mit welchen Kosten für die
Stadt wäre zu rechnen?
4.
Laut SGB X § 44 wäre es der Stadt Leipzig bzw. dem Jobcenter möglich, sämtliche potentiell
unrichtigen Bescheide von Amts wegen zu prüfen. Warum wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch
gemacht? Werden die Betroffenen unaufgefordert über ihre Rechte aufgeklärt? Wenn ja, in welcher
Form?
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Anlagen:
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