Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1044688.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
02.12.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02159
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
16.12.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Bilanzielle Behandlung der unentgeltlichen Widmung von Grund und Boden bzw.
Immobilien an die Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig
Sachverhalt:
Das Sächsische Staatsministerium des Inneren (SMI) legte im August dieses Jahres fest, dass
gewidmete Grundstücke und Gebäude in das Eigenkapital der Eigenbetriebe einzustellen sind.
Die Verwaltung stoppte daraufhin im Oktober 2015 die Wirtschaftspläne 2016 sowie die
Jahresabschlüsse 2013/2014 für die Eigenbetriebe Kultur.
Wir fragen in diesem Zusammenhang:
1. Welche Auswirkungen hat die Festlegung des SMI auf die bisher beschlossenen
Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Kultur 2011 und 2012 sowie auf den am 16. September
2015 im Stadtrat beschlossenen Jahresabschluss 2013 für das Schauspiel?
2. Welche Auswirkungen hat dies auf die aktuellen Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Kultur?
Sind Nachtragswirtschaftspläne notwendig?
3. Welche Auswirkungen hat die Festlegung des SMI auf künftige Wirtschaftspläne der
Eigenbetriebe Kultur?
4. Welche Folgen hat der Beschluss des SMI auf die längst überfällige mittelfristige
Zuschussvereinbarung Kultur ab dem Jahr 2016?
(Fortsetzung gemäß des Ratsbeschlusses V-2229 vom 18. Juli 2015 „Zukünftige Struktur
der Eigenbetriebe Kultur – Festlegung der Zuschüsse 2013 bis 2015“)
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5. Welche Folgen hat dies rückwirkend (bis einschließlich 2012), laufend sowie in Zukunft für
den Haushalt der Stadt Leipzig? Ist die Eröffnungsbilanz zu korrigieren?
6. Mit welchen internen und externen Kosten rechnet die Verwaltung für die Bearbeitung der
Korrekturen und Änderungen auf den verschiedenen Ebenen?
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