Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1044697.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
30.11.15, 12:00
Aktualisiert
08.09.17, 08:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02153
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Einsatz von Erzieherinnen bei Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Uns haben mehrere Erzieherinnen aus Horten berichtet, dass diese gerne freiwillig an den
Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertage teilnehmen möchten. Auch das es hierfür keine
Einwände von den Schulen und Klassenleitern gibt. Uns wurde weiter berichtet, dass Erzieher
Urlaub nehmen mussten, um die Gruppe zur Klassenfahrt (3 Tage) zu begleiten. Begründet wurde
dies mit dem Konzept des offenen Hortes, da die Erzieher nicht nur für ihre Gruppe verantwortlich
sind.
Als Argument, dass insgesamt weniger Kinder im Hort anwesend sind, galt nicht. Bei
unseren folgenden Fragen geht es auch nicht um die Finanzierung der Fahrt, sondern nur
um die Anerkennung als Arbeitszeit.
1. Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Begleitung von Erziehern bei
Schulfahrten, Klassenfahrten und Wandertagen?
2. Welche Regelungen gelten für kommunale Horte in Leipzig bei Schulfahrten,
Klassenfahrten und Wandertagen?
3. Ist es richtig, dass Horterzieher als Begleitpersonen für Schulfahrten (5 Tage)
mitfahren dürfen und dies bei der Arbeitszeit anerkannt wird?
4. Ist es richtig, dass Erzieher die eigene Gruppe als Begleitperson für Klassenfahrten
(3 Tage) und Wandertage nicht begleiten dürfen, es sei denn sie tun es in ihrer
Freizeit?
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Anlagen:
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