Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1044681.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
30.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02151
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Girokonten für Schulen
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Im aktuellen Schulgesetz des Freistaates Sachsen sind Bankkonten für öffentliche Schulen nicht
vorgesehen. In Schulen muss aber regelmäßig Geld zur Durchführung von Klassenfahrten,
Exkursionen und Veranstaltungen eingesammelt werden. Aber wo kann dieses Geld gelagert und
gesammelt werden? Die Lehrer dürfen das Geld nicht auf ihre Konten tun, Fördervereine an Schulen
gibt es nicht überall und es ist auch nicht deren originäre Aufgabe zweckgebundene Einnahmen der
Schulen zu verwalten. Daher fragen wir:
1. Setzt sich die Stadt Leipzig beim Freistaat Sachsen für eine Änderung im Sächsischen
Schulgesetz ein, um das Zulassen von Girokonten für Schulen zu ermöglichen? Wenn ja,
gibt es hier einen Zwischenstand?
2. Gibt es von der Stadt Leipzig als Schulträger Hinweise oder Anordnungen für das Sammeln
und Aufbewahren von Bargeld an Schulen? Wenn ja, bitte diese uns schriftlich zur Kenntnis
geben. Wenn nicht, welche Maßnahmen ergreift die Stadt Leipzig gegebenenfalls in
Zusammenarbeit mit ihrem Kooperationspartner SBAL um eine sichere Verwahrung von
Geld zu ermöglichen?
3. Wie viele Einbrüche wurden an kommunalen Schulen in 2014 und 2015 gemeldet? In wie
vielen Fällen wurde dabei Bargeld gestohlen, mit welcher Gesamtsumme?
Anlagen:
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