Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1016143.pdf
Größe
7,9 MB
Erstellt
14.11.14, 12:00
Aktualisiert
15.01.19, 19:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00705/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
02.03.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
03.03.2015
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest
05.03.2015
Anhörung
Fachausschuss Kultur
13.03.2015
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
16.03.2015
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
17.03.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
25.03.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Kultur
Betreff
Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV 1307/12 vom 18.07.2012
Stadtteilzentrum Anker Mehrbedarf Saalgebäude in Höhe von 1.873.780 €
im Zusammenhang mit der Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Bewilligung einer
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 (5) SächsGemO in Höhe von
1.873.780 €
Beschlussvorschlag:
1. Die Änderung zum Baubeschluss RBV 1307/12 vom 18.07.2012 sowie zur ersten Änderung des
Baubeschlusses Nr. RBV-1675/13 vom 19.06.2013 – Stadtteilzentrum Anker - Abbruch und Neuaufbau
Wolffstraße 2, Abbruch und Neuaufbau, Küchenriegel, Umnutzung (Tanz-) Saalgebäude zur
Versammlungsstätte, Sicherung Vorderhaus, Renftstraße 1, 04159 Leipzig und die Informationsvorlage
V/3742 – Mehrbedarf aufgrund Abbruch und Rekonstruktion Vorderhaus – wird bestätigt.
2. Die Gesamtkosten betragen 5.203.780 €. Der Mehrbedarf beträgt somit insgesamt 1.873.780 €.
Zur Deckung der Mehrauszahlungen wird für das Haushaltsjahr 2016 im PSP-Element 7.0000603.700 –
Baumaßnahme Anker - vorab eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe
von 1.600.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt 2016 in Höhe von 1.600.000 € aus dem PSP-Element
7.0001312.700 – Dieskaustraße.
Für die verbleibenden Mehrkosten in Höhe von 273.780 € werden im PSP-Element 7.0000603.700 im
Rahmen der Haushaltsplanung 2017 entsprechende Planansätze berücksichtigt.
3. Für das Bauvorhaben wurde eine Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren (SOP) – Leipzig „Georg-Schumann-Straße“ beantragt. Der bestätigte Fördermittelanteil
beträgt 648.732 €. Zusätzlich wurde eine Förderung i.H.v. 839.023 € beantragt (siehe Punkt 7.1 der
Vorlage – Finanzierungsplan), so dass eine Förderung i.H.v. 1.487.755 € im PSP-Element
7.0000603.705 (Baumaßnahme Anker - Einzahlungen) möglich ist. Der Eigenanteil beläuft sich damit auf
3.716.025 €.
4. Die ungebundenen Haushaltsreste aus den jeweiligen Jahren werden auf das jeweils nachfolgende
Haushaltsjahr übertragen, bis die Baumaßnahme beendet ist. Des Weiteren wird für das Haushaltsjahr
2015 im PSP-Element 7.0000603.700 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85
(5) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € (Kassenwirksamkeit 2016) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus
dem PSP-Element 7.0001312.700. Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 (5) SächsGemO in Höhe von 273.780 € (Kassenwirksamkeit
2017) bestätigt. Die Deckung wird 2016 benannt.
5. Auf dem Grundstück des Stadtteilzentrum Anker besteht keine Möglichkeit zur Anordnung von PKWStellplätzen. Es erfolgt eine Befreiung von der Stellplatzablösesatzung (siehe auch Pkt. 4 der Vorlage
RBV 1675/13).
6. Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist zwischen der Stadt Leipzig und dem Stadtteilzentrum Anker
e.V. ein Überlassungsvertrag für die Wolffstr. 2, 4 und die Renftstraße 1 für einen Zeitraum von 15
Jahren vorgesehen. Der Überlassungsvertrag wird Gegenstand einer gesonderten Beschlussvorlage.
7. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Fördermittel durch den Fördermittelgeber
bzw. vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn sowie der
Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen Haushaltsjahren.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
X Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage
X zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage
X zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
20132013
2014
2015
2016
2017
156.628 €
373.372 €
249.000 €
666.394 €
42.361 €
Auszahlungen
20122013
2014
2015
2016
2017
1.305.000
€
838.372 €
1.186.628
€
1.600.000
€
273.780 €
Nein, keine
X zusätzlichen
Folgekosten
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
7.0000603.705
7.0000603.700
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand
(ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X nein
ja,
Sachverhalt:
Bei den Baumaßnahmen am Stadtteilzentrum Anker, die gemäß Baubeschluss RBV 1307/12 im
April 2014 starteten, wurde festgestellt, dass sich die Bausubstanz des Saalgebäudes in einem
unerwartet schlechten Zustand befindet. Im Ergebnis der daraufhin durchgeführten Untersuchungen
konnte ein Sanierungskonzept entwickelt werden, welches die Grundlage dieser Beschlussvorlage
bildet. Daraus ließen sich die Mehrkosten für die Sanierung des Saalgebäudes ermitteln.
Inhalt der Vorlage ist die Bezifferung und Begründung dieser Kosten, die infolge des Bauzustandes
und der Bauzeitverlängerung auftreten sowie die Erläuterung zur finanziellen Situation.
Anlagen:
•
•
•
•
•
Anlage Textteil: Beschreibung der Maßnahmen und finanziellen Situation
Anlage 1: Lageplan mit Kennzeichnung der Gebäudeteile
Anlage 2: Fotodokumentation Saalgebäude (Schäden)
Anlage 3: Sanierungsvorschläge Saalgebäude
Anlage 4: Variantenvergleich
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.03.2015
zu 18.8. Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV 1307/12 vom
18.07.2012 Stadtteilzentrum Anker Mehrbedarf Saalgebäude in Höhe von 1.873.780 €
im Zusammenhang mit der Bewilligung einer außerplanmäßigen
Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € für das
Haushaltsjahr 2016 sowie der Bewilligung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 (5) SächsGemO in Höhe von
1.873.780 €
Vorlage: DS-00705/14
Beschluss:
1. Die Änderung zum Baubeschluss RBV 1307/12 vom 18.07.2012 sowie zur ersten Änderung des
Baubeschlusses Nr. RBV-1675/13 vom 19.06.2013 – Stadtteilzentrum Anker - Abbruch und
Neuaufbau Wolffstraße 2, Abbruch und Neuaufbau, Küchenriegel, Umnutzung (Tanz-)
Saalgebäude zur Versammlungsstätte, Sicherung Vorderhaus, Renftstraße 1, 04159 Leipzig und
die Informationsvorlage V/3742 – Mehrbedarf aufgrund Abbruch und Rekonstruktion Vorderhaus
– wird bestätigt.
2. Die Gesamtkosten betragen 5.203.780 €. Der Mehrbedarf beträgt somit insgesamt 1.873.780 €.
Zur Deckung der Mehrauszahlungen wird für das Haushaltsjahr 2016 im PSP-Element
7.0000603.700 – Baumaßnahme Anker - vorab eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79
(1) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt 2016 in Höhe von
1.600.000 € aus dem PSP-Element 7.0001312.700 – Dieskaustraße.
Für die verbleibenden Mehrkosten in Höhe von 273.780 € werden im PSP-Element
7.0000603.700 im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 entsprechende Planansätze
berücksichtigt.
3. Für das Bauvorhaben wurde eine Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm Aktive Stadtund Ortsteilzentren (SOP) – Leipzig „Georg-Schumann-Straße“ beantragt. Der bestätigte
Fördermittelanteil beträgt 648.732 €. Zusätzlich wurde eine Förderung i.H.v. 839.023 € beantragt
(siehe Punkt 7.1 der Vorlage – Finanzierungsplan), so dass eine Förderung i.H.v. 1.487.755 € im
PSP-Element 7.0000603.705 (Baumaßnahme Anker - Einzahlungen) möglich ist. Der
Eigenanteil beläuft sich damit auf 3.716.025 €.
4. Die ungebundenen Haushaltsreste aus den jeweiligen Jahren werden auf das jeweils
nachfolgende Haushaltsjahr übertragen, bis die Baumaßnahme beendet ist. Des Weiteren wird
für das Haushaltsjahr 2015 im PSP-Element 7.0000603.700 eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 (5) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 €
(Kassenwirksamkeit 2016) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0001312.700.
Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß §
85 (5) SächsGemO in Höhe von 273.780 € (Kassenwirksamkeit 2017) bestätigt. Die Deckung
wird 2016 benannt.
5. Auf dem Grundstück des Stadtteilzentrum Anker besteht keine Möglichkeit zur Anordnung von
PKW-Stellplätzen. Es erfolgt eine Befreiung von der Stellplatzablösesatzung (siehe auch Pkt. 4
der Vorlage RBV 1675/13).
6. Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist zwischen der Stadt Leipzig und dem Stadtteilzentrum
Anker e.V. ein Überlassungsvertrag für die Wolffstr. 2, 4 und die Renftstraße 1 für einen Zeitraum
von 15 Jahren vorgesehen. Der Überlassungsvertrag wird Gegenstand einer gesonderten
Beschlussvorlage.
Seite: 1/2
7. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Fördermittel durch den
Fördermittelgeber bzw. vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen
Baubeginn sowie der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen
Haushaltsjahren.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
Leipzig, den 26. März 2015
Seite: 2/2
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt
Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker
Stand vom: 28.11.2014
HAUSHALTSVORLAGE
2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV-1307/12 vom 18.07.2012
Stadtteilzentrum Anker – Mehrbedarf Saalgebäude
im Zusammenhang mit der
Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € für das Haushaltsjahr 2016
sowie der
Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung
gemäß § 81 (5) SächsGemO in Höhe von 1.873.780 €
Bauvorhaben:
Stadtteilzentrum Anker - Renftstr. 1, 04159 Leipzig
Abbruch und Neuaufbau Wolffstraße 2 und Küchenriegel
Umnutzung (Tanz-) Saalgebäude zur Versammlungsstätte, Sicherung Vorderhaus
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat IV – Kultur
Kulturamt
Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126, 04317 Leipzig
Stand:
28.11.2014, aktualisiert 26.02.2015
Seite 1 von 8
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt
Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker
Stand vom: 28.11.2014
Inhaltsverzeichnis
1
Grundlagen
3
2
Kurzdarstellung des bisherigen zeitlichen Ablaufes
3
3
Beschreibung des Ist-Zustandes des Saalgebäudes
3.1 Gebäudebestand – Bauhistorie bis ca. 1990
3.2 Vorliegende Sanierungsplanung
3.3 Schäden und Sanierungskonzept
3.4 Ergebnis
5
5
5
5
5
4
Kosten Saalgebäude
4.1 Kostenvergleich/ Prüfung von Alternativen
4.2 Beschreibung der Varianten
5
5
6
5
Ergebnis und Folgen
5.1 Dringlichkeit der Maßnahme
5.2 Entscheidung
6
6
7
6
Investitionskosten
7
7
Finanzierung
7.1 Finanzierungsplan
7.2 Deckung des Mehrbedarfs
7.3 Einordnung in die Haushaltsplanung
8
8
8
8
8
Fristenplan
9
9
Planungsbeteiligte
9
10
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
9
Lageplan mit gekennzeichneten Gebäuden
Fotodokumentation Ist-Zustand Saalgebäude
Schäden am Saalgebäude und Vorschläge zur Sanierung
Variantenvergleich
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt
Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker
Stand vom: 28.11.2014
1
Grundlagen
Grundlage dieser Vorlage bildet der Baubeschluss zum Stadtteilzentrum Anker (Abbruch und Neuaufbau
Wolffstraße 2 und Küchenriegel, Umnutzung (Tanz-) Saalgebäude zur Versammlungsstätte, Sicherung
Vorderhaus - Renftstr. 1, 04159 Leipzig), welcher von der Ratsversammlung am vom 18.07.2012 unter der
Nummer RBV-1307/12 beschlossen wurde sowie die Änderung des Baubeschlusses Nr. RBV 1675/13 vom
19.06.2013. Des Weiteren wurde der Stadtrat im April diesen Jahres mit der Informationsvorlage V/ 3742
über einen Mehrbedarf aufgrund geänderter Bauausführung informiert (siehe Punkt 6 Investitionskosten).
Des Weiteren gilt der Fördermittelbescheid der SAB vom 06.02.2014 (Bund-Länder-Programm Aktive Stadtund Ortsteilzentren (SOP) – Leipzig „Georg-Schumann-Straße“).
Inhalt dieser Vorlage ist die Bezifferung und Begründung des Mehrbedarfs für die Saalsanierung und
der Mehrkosten aufgrund der Bauzeitverlängerung.
2
Kurzdarstellung des bisherigen zeitlichen Ablaufes
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Am 7. April dieses Jahres wurde das Objekt baufrei durch das Amt für Gebäudemanagement (AGM)
übernommen.
Ab dem 08.04. wurden Öffnungen des Fußbodenbelags zur Begutachtung der Lagerhölzer vorgenommen und dabei eine Belastung mit Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK)
festgestellt. Des Weiteren wurden erste statisch relevante Teile (z.B. Galerie-Rähm, Deckenkonstruktion) geöffnet und dabei Holzschädigungen an tragenden Teilen festgestellt. Die Saalstützen
wurden zusätzlich abgestützt, um die Dachlasten abzufangen.
In der Bauanlaufberatung am 09.04.2014 wurde der Baustart (Entkernung der Abbruchgebäude mit
Einrichtung eines Sicherheitsbereiches, der nur unter Beachtung von Sicherheitsvorkehrungen betreten werden darf) auf den 14.04.2014 gelegt.
Am 22.04.2014 erfolgte die sofortige Sperrung des hinteren Bereichs des Küchenriegels nach Freilegung einer Wandscheibe. Des Weiteren wurden erste Rissbereiche in der Außenfassade freigelegt,
die ursprünglich zum Setzen von Gipsmarken zwecks Beobachtung bei Abbruch vorgesehen waren.
Es wurden einzelne lose liegende Mauerwerkssteine in der Wand festgestellt, teilweise ohne Stoßund Lagerfugen. Daraus resultierte die Festlegung zu weiteren Wandfreilegungen, die aber erst ab
28. KW durchgeführt werden konnten, da kurz darauf weitere Schäden entdeckt wurden.
Bei der Überprüfung zum Vorhandensein einer Trennfuge zwischen dem Saalgebäude und dem
Nachbargebäude (Vorderhaus) wurde im kleinen Saal im OG die Spiegelwand entfernt. Dabei wurde
in der Saalwand eine bis dahin unbekannte Öffnung mit einem gerissenen Gurtbogen vorgefunden.
Daraus resultierte am 30.04.2014 die sofortige Sicherung der nicht mehr tragfähigen Bogenöffnung
bis ins Erdgeschoss.
Für den 05.05. war der Beginn des Abbruchs der Nachbargebäude mit dem Bagger geplant, dieser
wurde auf Anweisung des Statikers bis zum Abschluss der Sicherungsmaßnahmen verschoben.
In enger Zusammenarbeit und Kontrolle durch den Prüfstatiker des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege (ABD) wurden laufende Festlegungen zu Freilegungen und Sicherungen getroffen. Letztendlich wurde am 15.05.2014 die Baustelle gegen jegliches Betreten vor Realisierung von Sicherungsmaßnahmen zur Sicherung der Standfestigkeit gesperrt.
Nach Erarbeitung des Sicherungskonzeptes und Freigabe durch das ABD konnte mit der Sicherung
am 23.06.2014 begonnen werden. Die Sicherungsmaßnahmen wurden am 04.07. beendet.
Ab dem 07.07.2014 sind weitere Freilegungen erfolgt und die notwendigen Gutachten zur Bausubstanz sind durchgeführt worden.
Die Gutachten wurden Ende Juli fertiggestellt, die Auswertung und Erstellung eines Sanierungskonzeptes erfolgte bis Ende August.
Auf Basis dieses Sanierungskonzeptes hat die Verwaltungsspitze entschieden, die im Baubeschluss
bestätigte und durch die Untersuchungen gestoppte Bauausführung für die Gebäude Wolffstraße 2
und 4, Vorderhaus sowie Küchenriegel wieder aufnehmen zu lassen. Im September 2014 wurden die
Wolffstraße 2 (Eckgebäude), das Vorderhaus (Kneipengebäude) und der Küchenriegel abgebrochen,
derzeit laufen die Vorbereitungen für den Start des Rohbaus für die Wolffstraße 2.
Durch den vollen Betrieb des Stadtteilzentrums bis zum Baubeginn (laufende Veranstaltungen und Zirkelarbeit bis zum 31.03.2014) waren bis dahin nur eingeschränkt Untersuchungen an der Bausubstanz möglich.
Erst nach Übergabe des Objektes konnten diese nachgeholt werden.
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt
Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker
Stand vom: 28.11.2014
3
Beschreibung des Ist-Zustandes des Saalgebäudes
3.1
Gebäudebestand – Bauhistorie bis ca. 1990
Die originale Baukonstruktion des Veranstaltungshauses stammt aus dem Jahre 1873. In der Folgezeit wurden Veränderungen am Bauwerk vorgenommen, welche erhebliche Auswirkungen auf die Tragkonstruktion
haben. So erfolgte der Einbau einer Kegelbahn im rückwärtigen Gebäudeteil wobei ein Aushub bis auf die
Fundamentunterkante erfolgte. In der Folgezeit wurde die Eingangssituation derart verändert, dass das ursprünglich mittige Treppenhaus auf die westliche Gebäudeseite verlegt wurde. Der rückwärtige Gebäudeteil
erhielt Erweiterungen für eine Bühnenkonstruktion. Dabei wurde auf die erdgeschossige Kegelbahn aufgestockt.
3.2
Vorliegende Sanierungsplanung
Die Sanierungsplanung beruht auf dem abgestimmten Nutzungskonzept. Die vorliegende Sanierungsplanung
ging im Wesentlichen von einer Beibehaltung des Bestandes des Saalgebäudes mit nur marginalen Ertüchtigungen an der Tragkonstruktion aus. Beschädigte Bauteile sollten ausgewechselt bzw. durch geeignete Maßnahmen ergänzt und verstärkt werden. Die Fußbodenkonstruktion im Bereich des Veranstaltungssaales sollte aus Kostengründen belassen werden, ebenso sollte die Bühnenkonstruktion unverändert bleiben. Im vorderen Gebäudeteil war zum Zwecke der Höhenanpassung eine Absenkung vorgesehen, für die eine Unterfangung der Fundamente erforderlich wurde. Auf die ursprünglich vorgesehene umfangreiche Unterfangung
und Abdichtung weiterer Fundamente im rückwärtigen Bereich wurde aus Kostengründen unter Beibehaltung
der Konstruktion verzichtet.
3.3
Schäden und Sanierungskonzept
Mit Baubeginn erfolgten weitere Untersuchungen des Veranstaltungsgebäudes mit dem Ergebnis, dass die
Standsicherheit des Bauwerks nicht mehr gegeben war. Es erfolgten ein sofortiger Baustopp und die Einleitung von Sicherungsmaßnahmen. Die Auswertung des Zustandes ergab, dass die Baumaßnahmen nicht wie
geplant realisiert werden können und erhebliche Mehrkosten aus der nunmehr umfangreichen Sanierung entstehen. Mit den Baubeteiligten und Sachverständigen wurden Expertengespräche geführt, um eine realistische Einschätzung des Bauzustandes zu ermöglichen und den Kostenrahmen für die erforderlichen Baumaßnahmen zu ermitteln. Aufgrund der umfangreichen Schädigung der Bausubstanz wurde beschlossen,
auch die Kosten für einen Ersatzneubau zu ermitteln.
Eine kurze Fotodokumentation der vorgefundenen Situation findet sich in Anlage 2.
Die Schäden im Saalgebäude und deren Sanierungsvorschlag werden in der Tabelle in Anlage 3 aufgelistet,
welche auf die wesentlichen Maßnahmen reduziert ist.
3.4
Ergebnis
Das Sanierungskonzept berücksichtigt die Erkenntnisse der im Sommer 2014 durchgeführten Untersuchungen und trägt den Belangen des Denkmalschutzes für die Erhaltung des größtmöglichen Umfanges an historischer Bausubstanz unter Wahrung wirtschaftlich vertretbarer Eingriffe Rechnung.
4
4.1
Kosten Saalgebäude
Kostenvergleich/ Prüfung von Alternativen
Aus den Erkenntnissen der durchgeführten Untersuchungen sowie aus Expertengesprächen unter Beteiligung der zuständigen Mitarbeiter der Denkmalpflegebehörden wurden die Sanierungskosten ermittelt. Parallel dazu wurden weitere Varianten geprüft und einander gegenüber gestellt. Diese sind in der Anlage 4 mit
Kosten hinterlegt.
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt
Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker
Stand vom: 28.11.2014
4.2
Beschreibung der Varianten
Variante 1 – Sanierung des Saalgebäudes
Grundsätzlich soll der Saal als Teil des soziokulturellen Zentrums erhalten und saniert werden. Die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen sind in der Anlage 2 detailliert beschrieben. Dennoch ist zu beachten, dass
bei der Sanierung kein Äquivalent zu einem Neubau geschaffen wird.
Einsparpotentiale sind bei der Sanierung nicht möglich, da vor allem eine ausreichende Tragfähigkeit der
Konstruktion (Gebäudeaussteifung) unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen wiederhergestellt werden muss.
Variante 2 – Neubau eines gleichartigen Saalgebäudes
Als zweite Variante wurde die Errichtung eines Ersatzneubaus kalkuliert. Diese Kostenermittlung erfolgte unter Annahme eines vergleichbaren Raumprogramms in Anlehnung an die jetzige Konstruktion.
Der Abbruch des Saalgebäudes ist aus denkmalpflegerischer Sicht nicht genehmigungsfähig.
Variante 3 - Betreibung des soziokulturellen Zentrums ohne Saalgebäude
In dieser Variante wurde geprüft, ob das soziokulturelle Zentrum auch ohne Saal funktionieren kann.
Dies ist nur durch eine Umplanung und Nutzungsanpassung des Vorderhauses (Kneipengebäude) und ggf.
des Küchenriegels möglich.
Bei Variante 3 A wird der Saal abgebrochen und die übrigen Gebäude annähernd zum Baubeschluss errichtet. Die Variante 3 B beinhaltet eine stärkere Nutzungsanpassung unter Wegfall des Küchenriegels.
Bei beiden Varianten besteht das Risiko der Rücknahme des Fördermittelbewilligung, da diese von einer
Baumaßnahme am Gesamtensemble ausgeht und der Förderzweck nicht erfüllt wird. Daher ist die Förderung in der Anlage 4 mit 0 € angegeben.
Variante 4 – Abbruch der gesamten Anlage
Es wurde ermittelt, welche Kosten bei einem Abbruch der gesamten Anlage, außer der Wolffstraße 4, die vor
ca. 20 Jahren neu errichtet wurde, bereit zu stellen sind.
Dieser Variante kann jedoch grundsätzlich nicht zugestimmt werden, da damit dieses Stadtgebiet nicht mit einem soziokulturellem Zentrum versorgt werden kann. Dabei ist die Kinder- und Jugendarbeit besonders in
den Vordergrund zu stellen.
HINWEIS: Die Varianten 2 bis 4 führen zwingend zu einer Rückforderung von Fördermitteln.
5
Ergebnis und Folgen
5.1
Dringlichkeit der Maßnahme
Der „Anker“, betrieben vom freien Träger Stadtteilzentrum Anker e. V., ist der einzige Standort mit soziokulturellem Profil im Stadtteil Nordwest der Stadt Leipzig und als solcher unverzichtbar (s. Integriertes Stadtentwicklungskonzept und Kulturentwicklungsplan Sozio- und Stadtteilkultur).
Der Verein hält ein generationsübergreifendes, ganzjähriges Angebot vor. Wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist die Kinder- und Jugendarbeit, inklusive eines Offenen Freizeittreffs für Kinder- und Jugendliche.
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt
Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker
Stand vom: 28.11.2014
5.2
Entscheidung
Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurden in einem Sanierungskonzept inkl. der Bewertung der Risiken zusammengefasst und detailliert mit auf Plausibilität geprüften Kosten hinterlegt. In Anbetracht der um
ca. 370.000 € teureren Neubauvariante und des kulturellen Wertes des Ensembles ist die Sanierung des Veranstaltungssaales als die bevorzugte Variante zu betrachten.
Aus Sicht der Verwaltung wurde daher der geplante Abbruch der benachbarten Gebäude (Wolffstraße 2,
Vorderhaus sowie Küchenriegel) gestartet, um die im Baubeschluss für diese 3 Gebäude bestätigte Planung
sowie die Teilsanierung des außerhalb des Saals gelegenen Teils der Kegelbahn in der Wolffstr. 4 als künftigen Standort des Offenen Treffs umzusetzen.
Dabei können die bewilligten Fördermittel für die benannten Gebäude vollständig abgerufen werden. Die in
diesem Jahr nicht mehr für die Sanierung des Veranstaltungssaales verwendbaren Fördermittel wurden auf
die Baumaßnahmen im benachbarten Heisenberg Gymnasium umgelenkt und gehen damit nicht verloren.
Diese Verfahrensweise wurde zwischen ASW und SAB bereits abgestimmt.
Durch dieses Vorgehen kann das soziokulturelle Zentrum schnellstmöglich reaktiviert und der Verlust von
Fördermitteln minimiert werden.
6
Investitionskosten
Kostenangaben in € brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe:
Kostenberechnung nach DIN 276 gemäß Baubeschluss, Kostenberechnung vom 29.08.2014 Saal sowie Ergänzung vom 24.10.2014
Kostengruppe
100 Grundstück
Herrichten &
200
Erschließen
Bauwerk –
300
Baukonstr.
Bauwerk –
400 Techn.
Anlagen
1.0
13.
275 Außenanlagen
€50
0
Ausstattung &
600
Kunstwerke
Bauneben700
kosten
Zwischensumme
Mehrkosten zu
vorheriger Planung
Kosten lt. BB RBV 1675/13 vom
Aktuelle Kosten, Stand 24.10.2014
19.06.2013, zzgl. Mehrbedarf i.H.v.
230.000 € für Rekonstruktion Vorderhaus
(Kneipe) gemäß Informationsvorlage für
den Stadtrat V/3742*
Kosten
GesamtGesamtGesamtGesamtGesamtSaalkosten ohne
kosten
kosten kosten ohne
kosten
gebäude Saalgebäude
Stadtteil- Saalgebäude Saalgebäude
Stadtteilalt
alt
zentrum
neu
neu
zentrum
alt
neu
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
0€
50.000 €
0€
50.000 €
509.979 €
1.311.605 €
1.821.584 €
1.396.328 €
1.447.606 €
2.843.934 €
146.491 €
466.766 €
613.257 €
534.570 €
466.766 €
1.001.336 €
0€
83.435 €
83.435 €
65.450 €
83.435 €
148.885 €
0€
35.000 €
35.000 €
0€
35.000 €
35.000 €
209.416 €
567.308 €
776.724 €
547.318 €
577.308 €
1.124.626 €
865.886 €
2.464.114 €
3.330.000 €
2.593.665 €
2.610.115 €
5.203.780 €
1.727.779 €
146.001 €
1.873.780 €
* Information zur Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV 1675/13
In dieser Vorlage wurde der Stadtrat darüber informiert, dass das Vorderhaus (Kneipe) aus baulicher Sicht nicht
erhalten werden kann und ein Abbruch und die historische Rekonstruktion notwendig sind. Die Mehrkosten i.H.v.
230.000 € im Vergleich zum vorhandenen Baubeschluss (Gesamtkosten 3,1 Mio. €) wurden in die Haushaltsplanung
bereits aufgenommen und konnten aus Eigenmitteln und Fördermitteln abgedeckt werden.
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt
Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker
Stand vom: 28.11.2014
7
7.1
Finanzierung
Finanzierungsplan
Förderprogramm
Ursprüngliche Fördermittel
(inkl. Saal)
Fördermittel
(auf Grundlage bisher
beantragter Finanzhilfen)
60 % bzw. 85 %
60 % bzw. 85%
3.330.000 €
1.467.271 €
1.862.729 €
5.203.780 €
1.487.755 €
3.716.025 €
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in €
Summe Fördermittel
Eigenanteil Stadt Leipzig
Differenz
1.873.780 €
20.484 €
1.853.296 €
Bei der Schätzung der Fördermittel für die erhöhten Kosten der Baumaßnahme dienen die bisher
beantragten Finanzhilfen als Berechnungsgrundlage. Nach Vorliegen der überarbeiteten Entwurfsplanung
wird ein erneuter Fördermittelantrag gestellt, der aufgrund seiner Höhe durch den Staatsbetrieb Sächsisches
Immobilien- und Baumanagement (SIB) geprüft werden muss. Erst im Anschluss daran ist die exakte
Fördermittelhöhe bekannt.
Im schlimmsten Fall (Ablehnungsbescheid des Fördermittelgebers) stehen nur die bisher bewilligten
Fördermittel i.H.v. 648.732 € zur Verfügung, was einen kommunalen Eigenanteil i.H.v. 4.555.048 € nach sich
zieht.
Jahr
Gesamt
Kommunaler
Eigenanteil
Fördermittelanteil
7.2
2012 - 2013
1.305.000 €
2014
838.372 €
2015
1.186.628 €
2016
1.600.000 €
2017
273.780 €
Gesamt
5.203.780 €
1.148.372 €
465.000 €
937.628 €
933.606 €
231.419 €
3.716.025 €
156.628 €
373.372 €
249.000 €
666.394 €
42.361 €
1.487.755 €
Deckung des Mehrbedarfs
Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von 1.873.780 € erfolgt aus Fördermitteln der SAB sowie Eigenmitteln
der Stadt Leipzig.
Die noch fehlenden Mehrbedarf i.H.v. 1.873.780 € ist in den folgenden Jahresscheiben bereit zu stellen:
• 2016: zusätzlich 1.600.000 €
• 2017: zusätzlich 273.780 €
Die Vorab-Beschlussfassung der außerplanmäßigen Auszahlung für 2016 entsprechende Beschlusspunkt 2
ist erforderlich, da eine Änderung des bereits ausgelegten Haushaltsplanentwurfes nicht mehr möglich ist.
Der kommunale Eigenanteil wird nach Vorlage des neuen Fördermittelbescheides entsprechend angepasst.
7.3
Einordnung in die Haushaltsplanung
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
VE*
2012 - 2013
389.500 €
915.500 €
1.305.000 €
2014
220.500 €
617.872 €
838.372 €
2015
62.115 €
1.124.513 €
1.186.628 €
1.600.000 €
2016
225.000 €
1.375.000 €
1.600.000 €
273.780 €
2017
39.626 €
234.154 €
273.780 €
Gesamt
936.741 €
4.267.039 €
5.203.780 €
1.873.780 €
* VE = Verpflichtungsermächtigung
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8
Fristenplan
Maßnahme
Änderung BB, Beschlussfassung (Stadtrat)
Erstellung LP 3 (3 Monate)
Einreichung Fördermittelantrag
Einreichung Bauantrag/ Baugenehmigung (3 Monate)
Entscheidung zur Förderung nach Prüfung des Gesamtvorhabens
beim SIB (6 Monate ab LP 3)
Erstellung LP 5 (2 Monate)
LP 6/7 (4 Monate) - nach Prüfung SIB
Baustart Saalgebäude
9
Termin
10.12.2014
März 2015
März 2015
Juni 2015
September 2015
Juli/ August 2015
Oktober bis Januar 2016
Februar 2016
Planungsbeteiligte
Objektplanung
bgk - consulting GmbH Gesellschaft für Architektur und
Ingenieurplanung
Planung der technischen Ausrüstung –
Heizung, Lüftung, Sanitär
Ingenieurbüro Kamann
Planung der technischen Ausrüstung –
Elektro
inp Ingenieure GmbH
Tragwerkplanung
Statikbüro Lochas - Forner
Freianlagenplanung
Einenkel Landschaftsarchitektur
Auf Grundlage der bestehenden Verträge ist eine Weiterbeauftragung der bisherigen Planungsbüros geplant.
10 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Der „Anker“, betrieben vom freien Träger Stadtteilzentrum Anker e. V., ist der einzige Standort mit soziokulturellem Profil im Stadtteil Nordwest der Stadt Leipzig und als solcher unverzichtbar (s. Integriertes Stadtentwicklungskonzept und Kulturentwicklungsplan Sozio- und Stadtteilkultur). Wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist die Kinder- und Jugendarbeit, inklusive eines Offenen Freizeittreffs für Kinder- und Jugendliche sowie ein generationsübergreifendes, ganzjähriges Angebot für alle Bevölkerungsgruppen.
Sollte die Vorlage zum Mehrbedarf nicht beschlossen werden, kann das Saalgebäude nicht saniert werden
und bleibt als „gesicherte“ Ruine stehen. Die übrigen Gebäude des Stadtteilzentrums werden in jedem Fall
errichtet, allerdings sind dann noch Umplanungen notwendig (z.B. hinsichtlich Rettungswegführung). Es droht
jedoch die Rückforderung der bisher in das Stadtteilzentrum geflossenen Fördermittel, da der Förderzweck
nicht mehr vollständig erfüllt wird.
Dies bedeutet neben dem ideellen Verlust des Saalgebäudes auch einen hohen finanziellen Verlust für die
Stadt Leipzig.
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Anlage 1 - Lageplan
Stadtteilzentrum Anker
inkl. Bezeichnung der Gebäude
Nord
Gebäude E - Vorderhaus
(Kneipengebäude) Abbruch & Rekonstruktion
Gebäude C - Küchenriegel Abbruch und Neubau
Gebäude B Saalgebäude
Gebäude A - Wolffstr. 4
Sanierung Untergeschoss
(Offener Treff)
Gebäude D - Wolffstr. 2
(Eckgebäude)
Abbruch und Neubau
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Anlage 2
Fotodokumentation der Schäden, die bei der Freilegung aufgedeckt wurden
Dünne Risse im Putz verbergen tiefe Risse im Mauerwerk
Gebrochener Sturzbogen in Außenwand
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Efeubewuchs an der Rückfassade
Eingewachsener Efeu im Mauerwerk
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Wand zum Nachbargebäude (Kneipe) mit Spiegelverkleidung
Spiegelwand ohne Verkleidung mit vom Einsturz bedrohten Sturz mit starken Rissen
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Tiefe Risse im Sturzbogen
Rückseite der Spiegelwand im Nachbargebäude mit Durchbruch
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Fehlender Mauerwerksverbund zu Außenwand
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Saalstütze mit Beplankung
Saalstütze freigelegt
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Tragfähigkeitsrelevante Risse in freigelegten Saalstützen
Unsachgemäße stellenweise Ausbesserung der Stützenfüße ohne gesicherte Tragfähigkeit
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Schäden, die erst nach Abbruch des Küchenriegels sichtbar wurden
Nicht tragfähige Stürze, auf der Innenseite des Saales sehen diese tragfähig aus
Findlingsmauerwerk mit losem Putz auf der Außenseite der Saalwand zum abgebrochenen Küchenriegel
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Anlage 3 – Schäden am Saalgebäude und Vorschläge zur Sanierung
Gebäudeteil Schaden
Sanierungsvorschlag
Dachtragwer Das Dachtragwerk wurde ursprünglich als
k
Pfettendach mit Pfettenrahmen als Sprengwerke
konstruiert, die mit einer freien Stützweite von
fast 11 m den Saal überspannen.
Nach der Freilegung verdeckter Bereiche, die im
benutzten Zustand nicht untersucht werden
konnten, wurden umfangreiche, äußerlich nicht
erkennbare Schäden entdeckt.
Bei den Begehungen im Juli diesen Jahres
zeigte sich außerdem, dass die
Zimmererarbeiten zur Beseitigung der in den
Holzschutzgutachten (von 1999 bis 2006)
beschriebenen Schäden (Hausbock,
Nassfäuleerreger) teilweise mangelhaft
ausgeführt wurden.
Weitere Nässeschäden zeichnen sich an den
Sparrenoberseiten ab.
Obwohl in der Vergangenheit bereits
Sicherungsmaßnahmen an der
Dachkonstruktion ausgeführt wurden,
bedarf es weiterer statischer
Ertüchtigungen. Die bislang nicht
realisierten Schallschutzmaßnahmen
müssen umgesetzt werden. Die aus den
Erkenntnissen des aktuellen
Holzschutzgutachtens hervorgehenden
Schädigungen und die durch den Statiker
und Prüfstatiker festgestellten
Schwächungen an der Konstruktion
müssen behoben werden.
Eine Sanierung des Bereiches über dem
Kopfbau des Saales ist technisch nicht
umsetzbar und infolge der erheblichen
Erschwernisse wirtschaftlich nicht
vertretbar, so dass dieser Teil des Daches
erneuert wird.
Eine komplett neue Dachhaut beseitigt die
Undichtigkeiten.
Galerie
Die Galerie kann in ihrer jetzigen Form
aufgrund des vorgefundenen Zustandes
nicht beibehalten werden. Der Abbruch
und Neuaufbau der Galerie ist aus Sicht
aller Fachleute unumgänglich, da sie als
Aussteifungskonstruktion für die
Gesamtstabilität des Gebäudes benötigt
wird.
Geplant ist, die Holzkonstruktion durch
eine Stahl-/ Stahlbetonkonstruktion zu
ersetzen. Auf neu gegründeten
Stahlstützen und -trägern wird eine
Betonplatte aufgebracht, welche auf den
Wänden aufliegt. Damit wird die verformte
Längsaußenwand ebenfalls gesichert.
Eine uneingeschränkte Nutzung durch
Besucher wird ermöglicht.
Die Belange der Denkmalpflege werden
bei der Gestaltung berücksichtigt.
Die Freilegung der Stützen der Galerie zeigte,
dass die Stützen nicht nur in den untersuchten
Fußpunkten z.T. erhebliche Schädigungen
aufweisen, sondern die Konstruktion viel stärker
geschädigt ist, als es bei vorangegangenen
Untersuchungen ersichtlich war. Bereits erfolgte
Stützensanierungen (vor 1990) wurden
unsachgemäß durchgeführt. Der westliche
Gebäudeteil weist eine horizontale Verformung
in der Galerieebene auf, die durch den
Fußbodenaufbau kaschiert war. Die
Deckenbalken der Galerie sind ebenfalls
teilweise beschädigt. Die ehemals geschlossene
Galerie wurde durch den Einbau der Bühne
verändert. Eine geschlossene Konstruktion ist
somit nicht mehr vorhanden.
Mauerwerksk Nach der Freilegung (Putz entfernen in
onstruktion
verschiedenen Bereichen) wurde festgestellt,
dass bei historischen Umbaumaßnahmen die
Neuerrichtung von Wänden ohne die
erforderliche Einbindung in die
Bestandskonstruktion erfolgte. Hiermit ist der für
die Gebäudestabilität erforderliche Verbund
nicht gewährleistet. Vormals vorhandene,
aussteifende Wände wurden entfernt, wodurch
die originale Gebäudeaussteifung erheblich
verändert und verringert wurde. Im Bereich der
Außenwände wurden Öffnungen verändert, d.h.
neue Öffnungen geschaffen und alte Öffnungen
zugesetzt. Dadurch ist in weiten Bereichen ein
homogener Mauerwerksverbund nicht mehr
vorhanden.
Das Hauptaugenmerk bei der Sanierung
des Mauerwerks liegt bei der
Wiederherstellung des für die
Gebäudestabilität erforderlichen
Mauerwerksverbundes.
Teilweise werden neue Wandbereiche
hergestellt.
Mauerwerksko Im Bereich der westlichen Längsaußenwand
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nstruktion
(zum benachbarten Heisenberg Gymnasium)
sind in Höhe der Galerie erhebliche
Verformungen und lotrechte Abweichungen
erkennbar.
Eine im Ergebnis der Begehungen
durchgeführte Untersuchung zur Steinfestigkeit
ergab, dass eine für die statischen Erfordernisse
ausreichende Druckfestigkeit in den
Mauerwerksabschnitten mit homogenem
Mauerwerksverbund nachgewiesen werden
konnte.
Gründung
Die Gründung an der nördlichen und westlichen
Außenwand erfolgte auf Feldsteinmauerwerk. Im
Bereich der ehemaligen Kegelbahn befindet sich
die Fußbodenoberkante nahezu auf
Gründungsebene. Die Grundbruchsicherheit an
dieser Stelle wurde durch den Geotechniker
gerade noch nachgewiesen. Selbst geringe
Veränderungen in der Konstruktion gefährden
die Grundbruchsicherheit.
Für Veränderungen der Konstruktion, so z.B.
das Tieferlegen von Bauteilen waren
entsprechend Neugründungen geplant.
Der Zustand der Mauerwerkskonstruktion
erfordert für die notwendigen
Sicherungsmaßnahmen an den
Fundamenten unterhalb der Außenwände
eine HDI-Gründung (Hochdruckinjektion).
Die in der ursprünglichen Planung
vorgesehene „Unterfangung“, d.h.
Austausch des Feldsteinmauerwerks und
Neugründung, erwies sich weder als
praktikabel noch wirtschaftlich, da das
darüber liegende Mauerwerk nicht mehr
in der der Lage ist, eine ausreichende
Gewölbewirkung zu ermöglichen und
daher großflächig ausgetauscht werden
müsste. Aus diesem Grund wurde ein
Injektionsverfahren gewählt.
Die Stützen der Galerie werden neu
gegründet.
Schadstoffbel Im Bereich des Bodens des
astungen
Veranstaltungssaales wurden
Schadstoffbelastungen mit PAK (Polyzyklische
aromatische Kohlenwasserstoffe) durch den
Einbau von Teerpappe als Abdichtungsschicht
oberhalb der zulässigen Grenzwerte festgestellt,
obwohl eine vorangegangene Untersuchung
zum Erhalt des Parkettfußbodens keinen
Nachweis einer Belastung erbracht hatte. Die
nach Beginn der Freilegung festgestellten
großflächigen Schadstoffbelastungen erfordern
eine vollständige Entfernung des
Hallenfußbodens und der darunter liegenden
Abdichtung. Weiterhin weist eine an der
westlichen Außenwand angebrachte Dichtung
Belastungen mit PAK auf.
Das Entfernen der angebrachten Dichtung ist
zwingend erforderlich, da eine Gefährdung von
Personen durch das Austreten der
leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffe nicht
ausgeschlossen werden kann.
Der Ausbau und die Entsorgung der
Bodenplatte inkl. Parkett erfolgt gemäß
der altlastengerechten Entsorgung.
Geplant ist die Verlegung von Parkett im
Saalbereich wie es historisch vorhanden
war.
Holzschutz
Durch die Schäden wird der teilweise
Ersatz von Decken erforderlich. Diese
werden als Betondecken ausgeführt.
Unter dem Punkt „Dachkonstruktion“ wurden
bereits Schäden an der Holzkonstruktion in den
betroffenen Bauteilen beschrieben. Nach
erfolgter Sicherung der Dachkonstruktion
wurden weitere Untersuchungen an den
anderen Bauteilen, z.B. an den Decken im
hinteren Gebäudeteil (Backstagebereich)
durchgeführt. Die Holzkonstruktion weist hier
umfangreiche Schäden auf.
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Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker
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Gebäudestab Eine ausreichende Gebäudestabilität kann zum
ilität
gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachgewiesen
werden. Es sind Maßnahmen zur Erreichung
einer Scheibenwirkung erforderlich.
Im Bereich der stumpfgestoßenen Wände
infolge von Gebäudeveränderungen muss
ein neuer Verbund mit den Außenwänden
realisiert werden. Durch vorhanden Risse
bzw. fehlendem Mauerwerksverbund wird
hier ein umfangreicher Austausch von
Mauerwerksbereichen erforderlich. Durch
den Einbau einer neuen Galerie wird eine
aussteifende Wirkung in dieser Ebene
erreicht. Der Einbau der neuen
Bodenplatte im Saal führt ebenfalls zur
Erhöhung der Gebäudestabilität.
Weitere erforderliche Maßnahmen
Die nachfolgend aufgelisteten notwendigen Maßnahmen stehen in Zusammenhang mit den oben
beschriebenen Sanierungsvorschlägen und dienen ebenfalls der Wiederherstellung der Funktionalität des
Saalgebäudes.
Treppen
Die Treppe zum Eingangsbereich muss erneuert werden. Die in der Ursprungsplanung vorgesehene
Fluchttreppe wird neu errichtet.
Fenster/ Türen
Obwohl die Mauerwerkskonstruktion im Wesentlichen erhalten bleibt, wird davon ausgegangen, dass die
vorhandenen Fenster in einigen Bereichen ausgebaut und wieder eingebaut bzw. neue Fenster vorgesehen
werden müssen. Die verbleibenden Fenster werden gesichert.
Mit Ausnahme von zwei Außentüren werden alle anderen Türen neu gebaut.
Außenputz, Innenputz, Malerarbeiten
Beim Außenputz werden schadhafte und lose Bereiche entfernt und neu verputzt. Im Inneren sind die
kompletten Wände und Decken neu zu putzen. Damit verbunden ist die vollständige Erneuerung des
Anstrichs. Die Belange der Denkmalpflege werden hierbei berücksichtigt.
Eine Wärmedämmung der Außenwände ist nicht vorgesehen.
HLS-Installation
Durch die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in den Wandbereichen und durch den Ausbau des
Fußbodens werden die Neuinstallation der Wärmeverteilung und die Installation neuer Heizkörper
erforderlich.
Das Lüftungsgerät kann erhalten bleiben.
Die Sanitäranlagen im Backstagebereich müssen neu errichtet werden.
Das Wärmeverteilnetz wird inkl. der Heizkörper erneuert.
Elt-Installation
Die Elektroinstallation muss durch die umfangreichen Maßnahmen an der Baukonstruktion zu 95 % erneuert
werden. Die für das Gesamtensemble erforderliche Zentralbatterieanlage muss infolge der
Deckenerneuerung ausgebaut werden. Ein Wiedereinbau der ca. 10 Jahre alten Anlage ist wirtschaftlich
nicht vertretbar.
Die Leitungsführungen der Telekommunikations- und Informationsanlagen müssen erneuert werden. Es wird
eine neue Brandmeldeanlage installiert.
Die Mess- und Steuertechnik für den Gesamtkomplex wird im Saal neu errichtet.
Außenanlagen
Die Wiederherstellung der Außenanlagen umfasst die Wiederherstellung der Freifläche hinter dem Gebäude
sowie der Wege straßenseitig.
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Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker
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Zusätzliche Maßnahmen nach Abbruch der Wolffstraße 2, Vorderhaus und Küchenriegel
Östliche Saalaußenwand
Auf der Innenseite der östlichen Saalaußenwand wurde ein weitestgehend homogenes Ziegelmauerwerk mit
ausreichender Festigkeit und durch Probeschachtung ausreichender Gründungstiefe vorgefunden. Daher ist
man von einer hinreichenden Stabilität dieser Außenwand ausgegangen. Der Küchenriegel war
einsturzgefährdet, so dass die Außenseite nicht untersucht werden konnte. Nach Abbruch der Gebäudeteile
Kücheriegel und Vorderhaus (Kneipengebäude) wurde festgestellt, dass die Außenseite großflächiges
Findlingsmauerwerk ohne Verzahnung aufweist und die Gründung in Teilbereichen erneuert werden muss.
Die betroffenen Wandbereiche müssen saniert werden.
Infolge dieser Situation können die Decken des Küchenriegels nicht mehr wie geplant auf die
Saalaußenwand aufgelegt werden. Daher erhält der Küchenriegel eine zusätzliche Wandscheibe und
eigenes Streifenfundament auf der Saalseite.
Verlegung der Sicherheitsbeleuchtungszentrale (SiBel-Zentrale) & Niederpsannungshauptverteilung (NSHV)
In der bisherigen Planung befand sich die SiBel-Zentrale und die NSHV im Untergeschoss des
Saalgebäudes. Aufgrund des Ziels, das soziokulturelle Zentrum so schnell wie möglich wieder in Betrieb zu
nehmen, muss die SiBel-Zentrale und die NSHV verlegt werden, damit bei der zeitlich verzögerten
Sanierung des Saalgebäudes die Stromversorgung sichergestellt werden kann.
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Anlage 4 – Variantengegenüberstellung
Kosten gemäß
Informationsvorlage V/3742 (Umsetzung des
Ratsbeschlusses
RBV 1675/13)
Variante 1
Sanierung Saalgebäude + Errichtung
der übrigen Gebäude
gemäß BB
Variante 2
Neubau Saalgebäude + Errichtung der
übrigen Gebäude
gemäß BB
Variante 3 B
Sicherung Saal (ohne
Nutzung) + Errichtung der
übrigen Gebäude nach
Nutzungsanpassung
Variante 4**
Abbruch der gesamten Anlage
(außer Wolffstr. 4)
Kosten
Kosten
Kosten
Kosten
Kosten
Kosten
A - Wolffstraße 4/ UG
142.162 €
142.162 €
142.162 €
142.162 €
142.162 €
0€
B - Saalgebäude
865.886 €
C - Küchenriegel
394.804 €
2.593.665 €
2.976.368 €
200.000 €
200.000 €
0€
405.805 €
394.804 €
405.805 €
0€
0€
D - Wolffstraße 2
959.178 €
959.178 €
959.178 €
959.178 €
959.178 €
0€
E - Vorderhaus (Kneipe)
849.536 €
864.536 €
864.536 €
864.536 €
849.536 €
0€
Freianlagen
83.435 €
83.435 €
83.435 €
83.435 €
83.435 €
0€
Sonstige Kosten
35.000 €
155.000 €
155.000 €
155.000 €
200.000 €
350.000 €
3.330.000 €
5.203.780 €
5.575.482 €
2.810.115 €
2.434.310 €
350.000 €
1.467.271 €
648.732 €
648.732 €
0€
0€
0€
839.023 €
600.000 €
0€
0€
0€
Gebäudeteil
Gesamtkosten
Bewilligte Fördermittel
Weitere Fördermittel*
Eigenmittel, gesamt
1.862.729 €
Variante 3 A
Sicherung Saal (ohne
Nutzung) + Errichtung
der übrigen Gebäude
gemäß BB
3.716.025 €
4.326.750 €
2.810.115 €
2.434.310 €
350.000 €
Differenz Eigenmittel zum
Baubeschluss
1.853.296 €
2.464.021 €
947.386 €
571.581 €
-1.512.729 €
Differenz Gesamtkosten
zum Baubeschluss
1.873.780 €
2.245.482 € Bei diesen Varianten sind Fördermittel in erheblicher Höhe zurückzuzahlen, da der Förderzweck nicht mehr erfüllt wird.
* Weitere Fördermittel
Hier sind die Fördermittel gemeint, die ab 2015 ggf. aufgestockt werden könnten. Eine genaue Aussage dazu ist erst nach Einreichung des Änderungsantrages beim
Fördermittelgeber möglich.
** Variante 4
Bei dieser Variante ist die Investition in ein neues Soziokulturelles Zentrum notwendig.
Stand: 24.11.2014
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. DS-00705/14 vom 17.02.2015
Beschluss der Ratsversammlung vom 25.03.2015
Beschluss- Nr.-Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau; Dezernat Kultur
Thema: Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV 1307/12 vom
18.07.2012 Stadtteilzentrum Anker - Mehrbedarf Saalgebäude in Höhe von 1.873.780 € im
Zusammenhang mit der Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Bewilligung
einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 (5) SächsGemO in Höhe
von 1.873.780 €
Stand vom 02.10.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat Kultur
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Datum/Unterschrift (en)
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Beschlusstext:
1. Die Änderung zum Baubeschluss RBV 1307/12 vom 18.07.2012 sowie zur ersten Änderung
des Baubeschlusses Nr. RBV-1675/13 vom 19.06.2013 – Stadtteilzentrum Anker - Abbruch
und Neuaufbau Wolffstraße 2, Abbruch und Neuaufbau, Küchenriegel, Umnutzung
(Tanz-)Saalgebäude zur Versammlungsstätte, Sicherung Vorderhaus, Renftstraße 1, 04159
Leipzig und die Informationsvorlage V/3742 – Mehrbedarf aufgrund Abbruch und
Rekonstruktion Vorderhaus – wird bestätigt.
2. Die Gesamtkosten betragen 5.203.780 €. Der Mehrbedarf beträgt somit insgesamt
1.873.780 €. Zur Deckung der Mehrauszahlungen wird für das Haushaltsjahr 2016 im PSPElement 7.0000603.700 – Baumaßnahme Anker - vorab eine außerplanmäßige Auszahlung
gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt 2016
in Höhe von 1.600.000 € aus dem PSP-Element 7.0001312.700 – Dieskaustraße. Für die
verbleibenden Mehrkosten in Höhe von 273.780 € werden im PSP-Element 7.0000603.700
im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 entsprechende Planansätze berücksichtigt.
3. Für das Bauvorhaben wurde eine Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm Aktive
Stadtund Ortsteilzentren (SOP) – Leipzig „Georg-Schumann-Straße“ beantragt. Der
bestätigte Fördermittelanteil beträgt 648.732 €. Zusätzlich wurde eine Förderung i.H.v.
839.023 € beantragt (siehe Punkt 7.1 der Vorlage – Finanzierungsplan), so dass eine
Förderung i.H.v. 1.487.755 € im PSP-Element 7.0000603.705 (Baumaßnahme Anker Einzahlungen) möglich ist. Der Eigenanteil beläuft sich damit auf 3.716.025 €.
4. Die ungebundenen Haushaltsreste aus den jeweiligen Jahren werden auf das jeweils
nachfolgende Haushaltsjahr übertragen, bis die Baumaßnahme beendet ist. Des Weiteren
wird für das Haushaltsjahr 2015 im PSP-Element 7.0000603.700 eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 (5) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 €
(Kassenwirksamkeit 2016) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element
-2-
7.0001312.700. Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 (5) SächsGemO in Höhe von 273.780 €
(Kassenwirksamkeit 2017) bestätigt. Die Deckung wird 2016 benannt.
5. Auf dem Grundstück des Stadtteilzentrum Anker besteht keine Möglichkeit zur Anordnung
von PKW-Stellplätzen. Es erfolgt eine Befreiung von der Stellplatzablösesatzung (siehe
auch Pkt. 4 der Vorlage RBV 1675/13).
6. Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist zwischen der Stadt Leipzig und dem
Stadtteilzentrum Anker e.V. ein Überlassungsvertrag für die Wolffstr. 2, 4 und die
Renftstraße 1 für einen Zeitraum von 15 Jahren vorgesehen. Der Überlassungsvertrag wird
Gegenstand einer gesonderten Beschlussvorlage.
Sachstand:
1.
Der Beschlusspunkt wurde umgesetzt.
2.
Die Umsetzung ist in Arbeit. Die Mehrkosten in Höhe von 1.873.780 € wurden im Jahr 2016
im PSP-Element 7.0000603.700 -Baumaßnahme Anker- gemäß § 79 (1) SächsGemO in
Höhe von 1.600.000 zur Verfügung gestellt, im Jahr 2017 werden die verbleibenden
273.780,00 € im PSP-Element 7.0000603.700 in der Haushaltsplanung 2017 vorgesehen.
3.
Die Umsetzung ist in Arbeit. Der beantragte und bestätigte Fördermittelanteil in Höhe von
1.487.755 € wurde und wird anteilig in den Haushaltsjahren 2013-2017 zur Verfügung
gestellt. In den Jahren 2013/2014 wurden bereits 358.554,00 € abgefordert. Im Jahr 2015
wurden 684.840 € bestätigt und abgefordert, für das Jahr 2016 sind 402.000 € vorgesehen
und für das Jahr 2017 insgesamt 42.361 €. Der Eigenanteil in Höhe von 3.716.025 € wurde
in den Jahren 2012/2013 in Höhe von 1.148372 € zur Verfügung gestellt, im Jahr 2014
betrug er 465.000 € und im Jahr 2015 937.628 €. Im Jahr 2016 wurden 933.606 € im
Doppelhaushalt 2015/2016 eingestellt. Mittelfristig werden für das Jahr 2017 insgesamt
231.419 € eingestellt.
4.
Die Umsetzung ist in Arbeit. Die ungebundenen Haushaltsreste aus den jeweiligen Jahren
wurden und werden auf das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr übertragen, bis die
Baumaßnahme beendet ist. Für das Jahr 2015 wurde im PSP-Element 7.0000603.700 eine
außerordentliche Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 (5) SächsGemO in Höhe von
1.600.000 € (Kassenwirksamkeit 2016) bestätigt. Die Deckung erfolgte aus dem PSPElement 7.0001312.700. Für das Jahr 2016 wird die Deckung einer außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 (5) SächsGemO in Höhe von 273.780 €
(Kassenwirksamkeit 2017) noch benannt.
5.
Der Beschlusspunkt wurde umgesetzt. Der vom Verkehrs-und Tiefbauamt erlassene
Abhilfebescheid vom 14.05.2014 legte fest, dass der PKW-Stellplatznachweis, wie im Punkt
2. der Baugenehmigung vom 03.07. 2013 gefordert, nicht mehr relevant ist.
6.
Mit der Umsetzung wurde noch nicht begonnen.