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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1016143.pdf
Größe
7,9 MB
Erstellt
14.11.14, 12:00
Aktualisiert
15.01.19, 19:16

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00705/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Finanzen 02.03.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 03.03.2015 1. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordwest 05.03.2015 Anhörung Fachausschuss Kultur 13.03.2015 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 16.03.2015 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 17.03.2015 2. Lesung Ratsversammlung 25.03.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Kultur Betreff Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV 1307/12 vom 18.07.2012 Stadtteilzentrum Anker Mehrbedarf Saalgebäude in Höhe von 1.873.780 € im Zusammenhang mit der Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 (5) SächsGemO in Höhe von 1.873.780 € Beschlussvorschlag: 1. Die Änderung zum Baubeschluss RBV 1307/12 vom 18.07.2012 sowie zur ersten Änderung des Baubeschlusses Nr. RBV-1675/13 vom 19.06.2013 – Stadtteilzentrum Anker - Abbruch und Neuaufbau Wolffstraße 2, Abbruch und Neuaufbau, Küchenriegel, Umnutzung (Tanz-) Saalgebäude zur Versammlungsstätte, Sicherung Vorderhaus, Renftstraße 1, 04159 Leipzig und die Informationsvorlage V/3742 – Mehrbedarf aufgrund Abbruch und Rekonstruktion Vorderhaus – wird bestätigt. 2. Die Gesamtkosten betragen 5.203.780 €. Der Mehrbedarf beträgt somit insgesamt 1.873.780 €. Zur Deckung der Mehrauszahlungen wird für das Haushaltsjahr 2016 im PSP-Element 7.0000603.700 – Baumaßnahme Anker - vorab eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt 2016 in Höhe von 1.600.000 € aus dem PSP-Element 7.0001312.700 – Dieskaustraße. Für die verbleibenden Mehrkosten in Höhe von 273.780 € werden im PSP-Element 7.0000603.700 im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 entsprechende Planansätze berücksichtigt. 3. Für das Bauvorhaben wurde eine Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (SOP) – Leipzig „Georg-Schumann-Straße“ beantragt. Der bestätigte Fördermittelanteil beträgt 648.732 €. Zusätzlich wurde eine Förderung i.H.v. 839.023 € beantragt (siehe Punkt 7.1 der Vorlage – Finanzierungsplan), so dass eine Förderung i.H.v. 1.487.755 € im PSP-Element 7.0000603.705 (Baumaßnahme Anker - Einzahlungen) möglich ist. Der Eigenanteil beläuft sich damit auf 3.716.025 €. 4. Die ungebundenen Haushaltsreste aus den jeweiligen Jahren werden auf das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr übertragen, bis die Baumaßnahme beendet ist. Des Weiteren wird für das Haushaltsjahr 2015 im PSP-Element 7.0000603.700 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 (5) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € (Kassenwirksamkeit 2016) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0001312.700. Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 (5) SächsGemO in Höhe von 273.780 € (Kassenwirksamkeit 2017) bestätigt. Die Deckung wird 2016 benannt. 5. Auf dem Grundstück des Stadtteilzentrum Anker besteht keine Möglichkeit zur Anordnung von PKWStellplätzen. Es erfolgt eine Befreiung von der Stellplatzablösesatzung (siehe auch Pkt. 4 der Vorlage RBV 1675/13). 6. Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist zwischen der Stadt Leipzig und dem Stadtteilzentrum Anker e.V. ein Überlassungsvertrag für die Wolffstr. 2, 4 und die Renftstraße 1 für einen Zeitraum von 15 Jahren vorgesehen. Der Überlassungsvertrag wird Gegenstand einer gesonderten Beschlussvorlage. 7. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Fördermittel durch den Fördermittelgeber bzw. vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn sowie der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen Haushaltsjahren. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur X Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage X zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage X zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 20132013 2014 2015 2016 2017 156.628 € 373.372 € 249.000 € 666.394 € 42.361 € Auszahlungen 20122013 2014 2015 2016 2017 1.305.000 € 838.372 € 1.186.628 € 1.600.000 € 273.780 € Nein, keine X zusätzlichen Folgekosten Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis 7.0000603.705 7.0000603.700 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: X nein ja, Sachverhalt: Bei den Baumaßnahmen am Stadtteilzentrum Anker, die gemäß Baubeschluss RBV 1307/12 im April 2014 starteten, wurde festgestellt, dass sich die Bausubstanz des Saalgebäudes in einem unerwartet schlechten Zustand befindet. Im Ergebnis der daraufhin durchgeführten Untersuchungen konnte ein Sanierungskonzept entwickelt werden, welches die Grundlage dieser Beschlussvorlage bildet. Daraus ließen sich die Mehrkosten für die Sanierung des Saalgebäudes ermitteln. Inhalt der Vorlage ist die Bezifferung und Begründung dieser Kosten, die infolge des Bauzustandes und der Bauzeitverlängerung auftreten sowie die Erläuterung zur finanziellen Situation. Anlagen: • • • • • Anlage Textteil: Beschreibung der Maßnahmen und finanziellen Situation Anlage 1: Lageplan mit Kennzeichnung der Gebäudeteile Anlage 2: Fotodokumentation Saalgebäude (Schäden) Anlage 3: Sanierungsvorschläge Saalgebäude Anlage 4: Variantenvergleich BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 25.03.2015 zu 18.8. Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV 1307/12 vom 18.07.2012 Stadtteilzentrum Anker Mehrbedarf Saalgebäude in Höhe von 1.873.780 € im Zusammenhang mit der Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 (5) SächsGemO in Höhe von 1.873.780 € Vorlage: DS-00705/14 Beschluss: 1. Die Änderung zum Baubeschluss RBV 1307/12 vom 18.07.2012 sowie zur ersten Änderung des Baubeschlusses Nr. RBV-1675/13 vom 19.06.2013 – Stadtteilzentrum Anker - Abbruch und Neuaufbau Wolffstraße 2, Abbruch und Neuaufbau, Küchenriegel, Umnutzung (Tanz-) Saalgebäude zur Versammlungsstätte, Sicherung Vorderhaus, Renftstraße 1, 04159 Leipzig und die Informationsvorlage V/3742 – Mehrbedarf aufgrund Abbruch und Rekonstruktion Vorderhaus – wird bestätigt. 2. Die Gesamtkosten betragen 5.203.780 €. Der Mehrbedarf beträgt somit insgesamt 1.873.780 €. Zur Deckung der Mehrauszahlungen wird für das Haushaltsjahr 2016 im PSP-Element 7.0000603.700 – Baumaßnahme Anker - vorab eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt 2016 in Höhe von 1.600.000 € aus dem PSP-Element 7.0001312.700 – Dieskaustraße. Für die verbleibenden Mehrkosten in Höhe von 273.780 € werden im PSP-Element 7.0000603.700 im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 entsprechende Planansätze berücksichtigt. 3. Für das Bauvorhaben wurde eine Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm Aktive Stadtund Ortsteilzentren (SOP) – Leipzig „Georg-Schumann-Straße“ beantragt. Der bestätigte Fördermittelanteil beträgt 648.732 €. Zusätzlich wurde eine Förderung i.H.v. 839.023 € beantragt (siehe Punkt 7.1 der Vorlage – Finanzierungsplan), so dass eine Förderung i.H.v. 1.487.755 € im PSP-Element 7.0000603.705 (Baumaßnahme Anker - Einzahlungen) möglich ist. Der Eigenanteil beläuft sich damit auf 3.716.025 €. 4. Die ungebundenen Haushaltsreste aus den jeweiligen Jahren werden auf das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr übertragen, bis die Baumaßnahme beendet ist. Des Weiteren wird für das Haushaltsjahr 2015 im PSP-Element 7.0000603.700 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 (5) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € (Kassenwirksamkeit 2016) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0001312.700. Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 (5) SächsGemO in Höhe von 273.780 € (Kassenwirksamkeit 2017) bestätigt. Die Deckung wird 2016 benannt. 5. Auf dem Grundstück des Stadtteilzentrum Anker besteht keine Möglichkeit zur Anordnung von PKW-Stellplätzen. Es erfolgt eine Befreiung von der Stellplatzablösesatzung (siehe auch Pkt. 4 der Vorlage RBV 1675/13). 6. Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist zwischen der Stadt Leipzig und dem Stadtteilzentrum Anker e.V. ein Überlassungsvertrag für die Wolffstr. 2, 4 und die Renftstraße 1 für einen Zeitraum von 15 Jahren vorgesehen. Der Überlassungsvertrag wird Gegenstand einer gesonderten Beschlussvorlage. Seite: 1/2 7. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Fördermittel durch den Fördermittelgeber bzw. vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn sowie der Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen in den jeweiligen Haushaltsjahren. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen Leipzig, den 26. März 2015 Seite: 2/2 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 28.11.2014 HAUSHALTSVORLAGE 2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV-1307/12 vom 18.07.2012 Stadtteilzentrum Anker – Mehrbedarf Saalgebäude im Zusammenhang mit der Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 (5) SächsGemO in Höhe von 1.873.780 € Bauvorhaben: Stadtteilzentrum Anker - Renftstr. 1, 04159 Leipzig Abbruch und Neuaufbau Wolffstraße 2 und Küchenriegel Umnutzung (Tanz-) Saalgebäude zur Versammlungsstätte, Sicherung Vorderhaus Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat IV – Kultur Kulturamt Martin-Luther-Ring 4-6, 04109 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126, 04317 Leipzig Stand: 28.11.2014, aktualisiert 26.02.2015 Seite 1 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 28.11.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 3 2 Kurzdarstellung des bisherigen zeitlichen Ablaufes 3 3 Beschreibung des Ist-Zustandes des Saalgebäudes 3.1 Gebäudebestand – Bauhistorie bis ca. 1990 3.2 Vorliegende Sanierungsplanung 3.3 Schäden und Sanierungskonzept 3.4 Ergebnis 5 5 5 5 5 4 Kosten Saalgebäude 4.1 Kostenvergleich/ Prüfung von Alternativen 4.2 Beschreibung der Varianten 5 5 6 5 Ergebnis und Folgen 5.1 Dringlichkeit der Maßnahme 5.2 Entscheidung 6 6 7 6 Investitionskosten 7 7 Finanzierung 7.1 Finanzierungsplan 7.2 Deckung des Mehrbedarfs 7.3 Einordnung in die Haushaltsplanung 8 8 8 8 8 Fristenplan 9 9 Planungsbeteiligte 9 10 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 9 Lageplan mit gekennzeichneten Gebäuden Fotodokumentation Ist-Zustand Saalgebäude Schäden am Saalgebäude und Vorschläge zur Sanierung Variantenvergleich Seite 2 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 28.11.2014 1 Grundlagen Grundlage dieser Vorlage bildet der Baubeschluss zum Stadtteilzentrum Anker (Abbruch und Neuaufbau Wolffstraße 2 und Küchenriegel, Umnutzung (Tanz-) Saalgebäude zur Versammlungsstätte, Sicherung Vorderhaus - Renftstr. 1, 04159 Leipzig), welcher von der Ratsversammlung am vom 18.07.2012 unter der Nummer RBV-1307/12 beschlossen wurde sowie die Änderung des Baubeschlusses Nr. RBV 1675/13 vom 19.06.2013. Des Weiteren wurde der Stadtrat im April diesen Jahres mit der Informationsvorlage V/ 3742 über einen Mehrbedarf aufgrund geänderter Bauausführung informiert (siehe Punkt 6 Investitionskosten). Des Weiteren gilt der Fördermittelbescheid der SAB vom 06.02.2014 (Bund-Länder-Programm Aktive Stadtund Ortsteilzentren (SOP) – Leipzig „Georg-Schumann-Straße“). Inhalt dieser Vorlage ist die Bezifferung und Begründung des Mehrbedarfs für die Saalsanierung und der Mehrkosten aufgrund der Bauzeitverlängerung. 2 Kurzdarstellung des bisherigen zeitlichen Ablaufes • • • • • • • • • • • Am 7. April dieses Jahres wurde das Objekt baufrei durch das Amt für Gebäudemanagement (AGM) übernommen. Ab dem 08.04. wurden Öffnungen des Fußbodenbelags zur Begutachtung der Lagerhölzer vorgenommen und dabei eine Belastung mit Polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) festgestellt. Des Weiteren wurden erste statisch relevante Teile (z.B. Galerie-Rähm, Deckenkonstruktion) geöffnet und dabei Holzschädigungen an tragenden Teilen festgestellt. Die Saalstützen wurden zusätzlich abgestützt, um die Dachlasten abzufangen. In der Bauanlaufberatung am 09.04.2014 wurde der Baustart (Entkernung der Abbruchgebäude mit Einrichtung eines Sicherheitsbereiches, der nur unter Beachtung von Sicherheitsvorkehrungen betreten werden darf) auf den 14.04.2014 gelegt. Am 22.04.2014 erfolgte die sofortige Sperrung des hinteren Bereichs des Küchenriegels nach Freilegung einer Wandscheibe. Des Weiteren wurden erste Rissbereiche in der Außenfassade freigelegt, die ursprünglich zum Setzen von Gipsmarken zwecks Beobachtung bei Abbruch vorgesehen waren. Es wurden einzelne lose liegende Mauerwerkssteine in der Wand festgestellt, teilweise ohne Stoßund Lagerfugen. Daraus resultierte die Festlegung zu weiteren Wandfreilegungen, die aber erst ab 28. KW durchgeführt werden konnten, da kurz darauf weitere Schäden entdeckt wurden. Bei der Überprüfung zum Vorhandensein einer Trennfuge zwischen dem Saalgebäude und dem Nachbargebäude (Vorderhaus) wurde im kleinen Saal im OG die Spiegelwand entfernt. Dabei wurde in der Saalwand eine bis dahin unbekannte Öffnung mit einem gerissenen Gurtbogen vorgefunden. Daraus resultierte am 30.04.2014 die sofortige Sicherung der nicht mehr tragfähigen Bogenöffnung bis ins Erdgeschoss. Für den 05.05. war der Beginn des Abbruchs der Nachbargebäude mit dem Bagger geplant, dieser wurde auf Anweisung des Statikers bis zum Abschluss der Sicherungsmaßnahmen verschoben. In enger Zusammenarbeit und Kontrolle durch den Prüfstatiker des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege (ABD) wurden laufende Festlegungen zu Freilegungen und Sicherungen getroffen. Letztendlich wurde am 15.05.2014 die Baustelle gegen jegliches Betreten vor Realisierung von Sicherungsmaßnahmen zur Sicherung der Standfestigkeit gesperrt. Nach Erarbeitung des Sicherungskonzeptes und Freigabe durch das ABD konnte mit der Sicherung am 23.06.2014 begonnen werden. Die Sicherungsmaßnahmen wurden am 04.07. beendet. Ab dem 07.07.2014 sind weitere Freilegungen erfolgt und die notwendigen Gutachten zur Bausubstanz sind durchgeführt worden. Die Gutachten wurden Ende Juli fertiggestellt, die Auswertung und Erstellung eines Sanierungskonzeptes erfolgte bis Ende August. Auf Basis dieses Sanierungskonzeptes hat die Verwaltungsspitze entschieden, die im Baubeschluss bestätigte und durch die Untersuchungen gestoppte Bauausführung für die Gebäude Wolffstraße 2 und 4, Vorderhaus sowie Küchenriegel wieder aufnehmen zu lassen. Im September 2014 wurden die Wolffstraße 2 (Eckgebäude), das Vorderhaus (Kneipengebäude) und der Küchenriegel abgebrochen, derzeit laufen die Vorbereitungen für den Start des Rohbaus für die Wolffstraße 2. Durch den vollen Betrieb des Stadtteilzentrums bis zum Baubeginn (laufende Veranstaltungen und Zirkelarbeit bis zum 31.03.2014) waren bis dahin nur eingeschränkt Untersuchungen an der Bausubstanz möglich. Erst nach Übergabe des Objektes konnten diese nachgeholt werden. Seite 3 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 28.11.2014 3 Beschreibung des Ist-Zustandes des Saalgebäudes 3.1 Gebäudebestand – Bauhistorie bis ca. 1990 Die originale Baukonstruktion des Veranstaltungshauses stammt aus dem Jahre 1873. In der Folgezeit wurden Veränderungen am Bauwerk vorgenommen, welche erhebliche Auswirkungen auf die Tragkonstruktion haben. So erfolgte der Einbau einer Kegelbahn im rückwärtigen Gebäudeteil wobei ein Aushub bis auf die Fundamentunterkante erfolgte. In der Folgezeit wurde die Eingangssituation derart verändert, dass das ursprünglich mittige Treppenhaus auf die westliche Gebäudeseite verlegt wurde. Der rückwärtige Gebäudeteil erhielt Erweiterungen für eine Bühnenkonstruktion. Dabei wurde auf die erdgeschossige Kegelbahn aufgestockt. 3.2 Vorliegende Sanierungsplanung Die Sanierungsplanung beruht auf dem abgestimmten Nutzungskonzept. Die vorliegende Sanierungsplanung ging im Wesentlichen von einer Beibehaltung des Bestandes des Saalgebäudes mit nur marginalen Ertüchtigungen an der Tragkonstruktion aus. Beschädigte Bauteile sollten ausgewechselt bzw. durch geeignete Maßnahmen ergänzt und verstärkt werden. Die Fußbodenkonstruktion im Bereich des Veranstaltungssaales sollte aus Kostengründen belassen werden, ebenso sollte die Bühnenkonstruktion unverändert bleiben. Im vorderen Gebäudeteil war zum Zwecke der Höhenanpassung eine Absenkung vorgesehen, für die eine Unterfangung der Fundamente erforderlich wurde. Auf die ursprünglich vorgesehene umfangreiche Unterfangung und Abdichtung weiterer Fundamente im rückwärtigen Bereich wurde aus Kostengründen unter Beibehaltung der Konstruktion verzichtet. 3.3 Schäden und Sanierungskonzept Mit Baubeginn erfolgten weitere Untersuchungen des Veranstaltungsgebäudes mit dem Ergebnis, dass die Standsicherheit des Bauwerks nicht mehr gegeben war. Es erfolgten ein sofortiger Baustopp und die Einleitung von Sicherungsmaßnahmen. Die Auswertung des Zustandes ergab, dass die Baumaßnahmen nicht wie geplant realisiert werden können und erhebliche Mehrkosten aus der nunmehr umfangreichen Sanierung entstehen. Mit den Baubeteiligten und Sachverständigen wurden Expertengespräche geführt, um eine realistische Einschätzung des Bauzustandes zu ermöglichen und den Kostenrahmen für die erforderlichen Baumaßnahmen zu ermitteln. Aufgrund der umfangreichen Schädigung der Bausubstanz wurde beschlossen, auch die Kosten für einen Ersatzneubau zu ermitteln. Eine kurze Fotodokumentation der vorgefundenen Situation findet sich in Anlage 2. Die Schäden im Saalgebäude und deren Sanierungsvorschlag werden in der Tabelle in Anlage 3 aufgelistet, welche auf die wesentlichen Maßnahmen reduziert ist. 3.4 Ergebnis Das Sanierungskonzept berücksichtigt die Erkenntnisse der im Sommer 2014 durchgeführten Untersuchungen und trägt den Belangen des Denkmalschutzes für die Erhaltung des größtmöglichen Umfanges an historischer Bausubstanz unter Wahrung wirtschaftlich vertretbarer Eingriffe Rechnung. 4 4.1 Kosten Saalgebäude Kostenvergleich/ Prüfung von Alternativen Aus den Erkenntnissen der durchgeführten Untersuchungen sowie aus Expertengesprächen unter Beteiligung der zuständigen Mitarbeiter der Denkmalpflegebehörden wurden die Sanierungskosten ermittelt. Parallel dazu wurden weitere Varianten geprüft und einander gegenüber gestellt. Diese sind in der Anlage 4 mit Kosten hinterlegt. Seite 4 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 28.11.2014 4.2 Beschreibung der Varianten Variante 1 – Sanierung des Saalgebäudes Grundsätzlich soll der Saal als Teil des soziokulturellen Zentrums erhalten und saniert werden. Die dafür notwendigen baulichen Maßnahmen sind in der Anlage 2 detailliert beschrieben. Dennoch ist zu beachten, dass bei der Sanierung kein Äquivalent zu einem Neubau geschaffen wird. Einsparpotentiale sind bei der Sanierung nicht möglich, da vor allem eine ausreichende Tragfähigkeit der Konstruktion (Gebäudeaussteifung) unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen wiederhergestellt werden muss. Variante 2 – Neubau eines gleichartigen Saalgebäudes Als zweite Variante wurde die Errichtung eines Ersatzneubaus kalkuliert. Diese Kostenermittlung erfolgte unter Annahme eines vergleichbaren Raumprogramms in Anlehnung an die jetzige Konstruktion. Der Abbruch des Saalgebäudes ist aus denkmalpflegerischer Sicht nicht genehmigungsfähig. Variante 3 - Betreibung des soziokulturellen Zentrums ohne Saalgebäude In dieser Variante wurde geprüft, ob das soziokulturelle Zentrum auch ohne Saal funktionieren kann. Dies ist nur durch eine Umplanung und Nutzungsanpassung des Vorderhauses (Kneipengebäude) und ggf. des Küchenriegels möglich. Bei Variante 3 A wird der Saal abgebrochen und die übrigen Gebäude annähernd zum Baubeschluss errichtet. Die Variante 3 B beinhaltet eine stärkere Nutzungsanpassung unter Wegfall des Küchenriegels. Bei beiden Varianten besteht das Risiko der Rücknahme des Fördermittelbewilligung, da diese von einer Baumaßnahme am Gesamtensemble ausgeht und der Förderzweck nicht erfüllt wird. Daher ist die Förderung in der Anlage 4 mit 0 € angegeben. Variante 4 – Abbruch der gesamten Anlage Es wurde ermittelt, welche Kosten bei einem Abbruch der gesamten Anlage, außer der Wolffstraße 4, die vor ca. 20 Jahren neu errichtet wurde, bereit zu stellen sind. Dieser Variante kann jedoch grundsätzlich nicht zugestimmt werden, da damit dieses Stadtgebiet nicht mit einem soziokulturellem Zentrum versorgt werden kann. Dabei ist die Kinder- und Jugendarbeit besonders in den Vordergrund zu stellen. HINWEIS: Die Varianten 2 bis 4 führen zwingend zu einer Rückforderung von Fördermitteln. 5 Ergebnis und Folgen 5.1 Dringlichkeit der Maßnahme Der „Anker“, betrieben vom freien Träger Stadtteilzentrum Anker e. V., ist der einzige Standort mit soziokulturellem Profil im Stadtteil Nordwest der Stadt Leipzig und als solcher unverzichtbar (s. Integriertes Stadtentwicklungskonzept und Kulturentwicklungsplan Sozio- und Stadtteilkultur). Der Verein hält ein generationsübergreifendes, ganzjähriges Angebot vor. Wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist die Kinder- und Jugendarbeit, inklusive eines Offenen Freizeittreffs für Kinder- und Jugendliche. Seite 5 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 28.11.2014 5.2 Entscheidung Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen wurden in einem Sanierungskonzept inkl. der Bewertung der Risiken zusammengefasst und detailliert mit auf Plausibilität geprüften Kosten hinterlegt. In Anbetracht der um ca. 370.000 € teureren Neubauvariante und des kulturellen Wertes des Ensembles ist die Sanierung des Veranstaltungssaales als die bevorzugte Variante zu betrachten. Aus Sicht der Verwaltung wurde daher der geplante Abbruch der benachbarten Gebäude (Wolffstraße 2, Vorderhaus sowie Küchenriegel) gestartet, um die im Baubeschluss für diese 3 Gebäude bestätigte Planung sowie die Teilsanierung des außerhalb des Saals gelegenen Teils der Kegelbahn in der Wolffstr. 4 als künftigen Standort des Offenen Treffs umzusetzen. Dabei können die bewilligten Fördermittel für die benannten Gebäude vollständig abgerufen werden. Die in diesem Jahr nicht mehr für die Sanierung des Veranstaltungssaales verwendbaren Fördermittel wurden auf die Baumaßnahmen im benachbarten Heisenberg Gymnasium umgelenkt und gehen damit nicht verloren. Diese Verfahrensweise wurde zwischen ASW und SAB bereits abgestimmt. Durch dieses Vorgehen kann das soziokulturelle Zentrum schnellstmöglich reaktiviert und der Verlust von Fördermitteln minimiert werden. 6 Investitionskosten Kostenangaben in € brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 gemäß Baubeschluss, Kostenberechnung vom 29.08.2014 Saal sowie Ergänzung vom 24.10.2014 Kostengruppe 100 Grundstück Herrichten & 200 Erschließen Bauwerk – 300 Baukonstr. Bauwerk – 400 Techn. Anlagen 1.0 13. 275 Außenanlagen €50 0 Ausstattung & 600 Kunstwerke Bauneben700 kosten Zwischensumme Mehrkosten zu vorheriger Planung Kosten lt. BB RBV 1675/13 vom Aktuelle Kosten, Stand 24.10.2014 19.06.2013, zzgl. Mehrbedarf i.H.v. 230.000 € für Rekonstruktion Vorderhaus (Kneipe) gemäß Informationsvorlage für den Stadtrat V/3742* Kosten GesamtGesamtGesamtGesamtGesamtSaalkosten ohne kosten kosten kosten ohne kosten gebäude Saalgebäude Stadtteil- Saalgebäude Saalgebäude Stadtteilalt alt zentrum neu neu zentrum alt neu 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 0€ 50.000 € 0€ 50.000 € 509.979 € 1.311.605 € 1.821.584 € 1.396.328 € 1.447.606 € 2.843.934 € 146.491 € 466.766 € 613.257 € 534.570 € 466.766 € 1.001.336 € 0€ 83.435 € 83.435 € 65.450 € 83.435 € 148.885 € 0€ 35.000 € 35.000 € 0€ 35.000 € 35.000 € 209.416 € 567.308 € 776.724 € 547.318 € 577.308 € 1.124.626 € 865.886 € 2.464.114 € 3.330.000 € 2.593.665 € 2.610.115 € 5.203.780 € 1.727.779 € 146.001 € 1.873.780 € * Information zur Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV 1675/13 In dieser Vorlage wurde der Stadtrat darüber informiert, dass das Vorderhaus (Kneipe) aus baulicher Sicht nicht erhalten werden kann und ein Abbruch und die historische Rekonstruktion notwendig sind. Die Mehrkosten i.H.v. 230.000 € im Vergleich zum vorhandenen Baubeschluss (Gesamtkosten 3,1 Mio. €) wurden in die Haushaltsplanung bereits aufgenommen und konnten aus Eigenmitteln und Fördermitteln abgedeckt werden. Seite 6 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 28.11.2014 7 7.1 Finanzierung Finanzierungsplan Förderprogramm Ursprüngliche Fördermittel (inkl. Saal) Fördermittel (auf Grundlage bisher beantragter Finanzhilfen) 60 % bzw. 85 % 60 % bzw. 85% 3.330.000 € 1.467.271 € 1.862.729 € 5.203.780 € 1.487.755 € 3.716.025 € Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in € Summe Fördermittel Eigenanteil Stadt Leipzig Differenz 1.873.780 € 20.484 € 1.853.296 € Bei der Schätzung der Fördermittel für die erhöhten Kosten der Baumaßnahme dienen die bisher beantragten Finanzhilfen als Berechnungsgrundlage. Nach Vorliegen der überarbeiteten Entwurfsplanung wird ein erneuter Fördermittelantrag gestellt, der aufgrund seiner Höhe durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) geprüft werden muss. Erst im Anschluss daran ist die exakte Fördermittelhöhe bekannt. Im schlimmsten Fall (Ablehnungsbescheid des Fördermittelgebers) stehen nur die bisher bewilligten Fördermittel i.H.v. 648.732 € zur Verfügung, was einen kommunalen Eigenanteil i.H.v. 4.555.048 € nach sich zieht. Jahr Gesamt Kommunaler Eigenanteil Fördermittelanteil 7.2 2012 - 2013 1.305.000 € 2014 838.372 € 2015 1.186.628 € 2016 1.600.000 € 2017 273.780 € Gesamt 5.203.780 € 1.148.372 € 465.000 € 937.628 € 933.606 € 231.419 € 3.716.025 € 156.628 € 373.372 € 249.000 € 666.394 € 42.361 € 1.487.755 € Deckung des Mehrbedarfs Die Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von 1.873.780 € erfolgt aus Fördermitteln der SAB sowie Eigenmitteln der Stadt Leipzig. Die noch fehlenden Mehrbedarf i.H.v. 1.873.780 € ist in den folgenden Jahresscheiben bereit zu stellen: • 2016: zusätzlich 1.600.000 € • 2017: zusätzlich 273.780 € Die Vorab-Beschlussfassung der außerplanmäßigen Auszahlung für 2016 entsprechende Beschlusspunkt 2 ist erforderlich, da eine Änderung des bereits ausgelegten Haushaltsplanentwurfes nicht mehr möglich ist. Der kommunale Eigenanteil wird nach Vorlage des neuen Fördermittelbescheides entsprechend angepasst. 7.3 Einordnung in die Haushaltsplanung Jahr Planung Bau Gesamt VE* 2012 - 2013 389.500 € 915.500 € 1.305.000 € 2014 220.500 € 617.872 € 838.372 € 2015 62.115 € 1.124.513 € 1.186.628 € 1.600.000 € 2016 225.000 € 1.375.000 € 1.600.000 € 273.780 € 2017 39.626 € 234.154 € 273.780 € Gesamt 936.741 € 4.267.039 € 5.203.780 € 1.873.780 € * VE = Verpflichtungsermächtigung Seite 7 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 28.11.2014 8 Fristenplan Maßnahme Änderung BB, Beschlussfassung (Stadtrat) Erstellung LP 3 (3 Monate) Einreichung Fördermittelantrag Einreichung Bauantrag/ Baugenehmigung (3 Monate) Entscheidung zur Förderung nach Prüfung des Gesamtvorhabens beim SIB (6 Monate ab LP 3) Erstellung LP 5 (2 Monate) LP 6/7 (4 Monate) - nach Prüfung SIB Baustart Saalgebäude 9 Termin 10.12.2014 März 2015 März 2015 Juni 2015 September 2015 Juli/ August 2015 Oktober bis Januar 2016 Februar 2016 Planungsbeteiligte Objektplanung bgk - consulting GmbH Gesellschaft für Architektur und Ingenieurplanung Planung der technischen Ausrüstung – Heizung, Lüftung, Sanitär Ingenieurbüro Kamann Planung der technischen Ausrüstung – Elektro inp Ingenieure GmbH Tragwerkplanung Statikbüro Lochas - Forner Freianlagenplanung Einenkel Landschaftsarchitektur Auf Grundlage der bestehenden Verträge ist eine Weiterbeauftragung der bisherigen Planungsbüros geplant. 10 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Der „Anker“, betrieben vom freien Träger Stadtteilzentrum Anker e. V., ist der einzige Standort mit soziokulturellem Profil im Stadtteil Nordwest der Stadt Leipzig und als solcher unverzichtbar (s. Integriertes Stadtentwicklungskonzept und Kulturentwicklungsplan Sozio- und Stadtteilkultur). Wesentlicher Bestandteil des Konzeptes ist die Kinder- und Jugendarbeit, inklusive eines Offenen Freizeittreffs für Kinder- und Jugendliche sowie ein generationsübergreifendes, ganzjähriges Angebot für alle Bevölkerungsgruppen. Sollte die Vorlage zum Mehrbedarf nicht beschlossen werden, kann das Saalgebäude nicht saniert werden und bleibt als „gesicherte“ Ruine stehen. Die übrigen Gebäude des Stadtteilzentrums werden in jedem Fall errichtet, allerdings sind dann noch Umplanungen notwendig (z.B. hinsichtlich Rettungswegführung). Es droht jedoch die Rückforderung der bisher in das Stadtteilzentrum geflossenen Fördermittel, da der Förderzweck nicht mehr vollständig erfüllt wird. Dies bedeutet neben dem ideellen Verlust des Saalgebäudes auch einen hohen finanziellen Verlust für die Stadt Leipzig. Seite 8 von 8 Anlage 1 - Lageplan Stadtteilzentrum Anker inkl. Bezeichnung der Gebäude Nord Gebäude E - Vorderhaus (Kneipengebäude) Abbruch & Rekonstruktion Gebäude C - Küchenriegel Abbruch und Neubau Gebäude B Saalgebäude Gebäude A - Wolffstr. 4 Sanierung Untergeschoss (Offener Treff) Gebäude D - Wolffstr. 2 (Eckgebäude) Abbruch und Neubau Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Informationsvorlage: Sachstand zum Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 13.11.2014 Anlage 2 Fotodokumentation der Schäden, die bei der Freilegung aufgedeckt wurden Dünne Risse im Putz verbergen tiefe Risse im Mauerwerk Gebrochener Sturzbogen in Außenwand Seite 1 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Informationsvorlage: Sachstand zum Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 13.11.2014 Efeubewuchs an der Rückfassade Eingewachsener Efeu im Mauerwerk Seite 2 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Informationsvorlage: Sachstand zum Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 13.11.2014 Wand zum Nachbargebäude (Kneipe) mit Spiegelverkleidung Spiegelwand ohne Verkleidung mit vom Einsturz bedrohten Sturz mit starken Rissen Seite 3 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Informationsvorlage: Sachstand zum Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 13.11.2014 Tiefe Risse im Sturzbogen Rückseite der Spiegelwand im Nachbargebäude mit Durchbruch Seite 4 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Informationsvorlage: Sachstand zum Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 13.11.2014 Fehlender Mauerwerksverbund zu Außenwand Seite 5 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Informationsvorlage: Sachstand zum Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 13.11.2014 Saalstütze mit Beplankung Saalstütze freigelegt Seite 6 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Informationsvorlage: Sachstand zum Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 13.11.2014 Tragfähigkeitsrelevante Risse in freigelegten Saalstützen Unsachgemäße stellenweise Ausbesserung der Stützenfüße ohne gesicherte Tragfähigkeit Seite 7 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Informationsvorlage: Sachstand zum Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 13.11.2014 Schäden, die erst nach Abbruch des Küchenriegels sichtbar wurden Nicht tragfähige Stürze, auf der Innenseite des Saales sehen diese tragfähig aus Findlingsmauerwerk mit losem Putz auf der Außenseite der Saalwand zum abgebrochenen Küchenriegel Seite 8 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 13.11.2014 Anlage 3 – Schäden am Saalgebäude und Vorschläge zur Sanierung Gebäudeteil Schaden Sanierungsvorschlag Dachtragwer Das Dachtragwerk wurde ursprünglich als k Pfettendach mit Pfettenrahmen als Sprengwerke konstruiert, die mit einer freien Stützweite von fast 11 m den Saal überspannen. Nach der Freilegung verdeckter Bereiche, die im benutzten Zustand nicht untersucht werden konnten, wurden umfangreiche, äußerlich nicht erkennbare Schäden entdeckt. Bei den Begehungen im Juli diesen Jahres zeigte sich außerdem, dass die Zimmererarbeiten zur Beseitigung der in den Holzschutzgutachten (von 1999 bis 2006) beschriebenen Schäden (Hausbock, Nassfäuleerreger) teilweise mangelhaft ausgeführt wurden. Weitere Nässeschäden zeichnen sich an den Sparrenoberseiten ab. Obwohl in der Vergangenheit bereits Sicherungsmaßnahmen an der Dachkonstruktion ausgeführt wurden, bedarf es weiterer statischer Ertüchtigungen. Die bislang nicht realisierten Schallschutzmaßnahmen müssen umgesetzt werden. Die aus den Erkenntnissen des aktuellen Holzschutzgutachtens hervorgehenden Schädigungen und die durch den Statiker und Prüfstatiker festgestellten Schwächungen an der Konstruktion müssen behoben werden. Eine Sanierung des Bereiches über dem Kopfbau des Saales ist technisch nicht umsetzbar und infolge der erheblichen Erschwernisse wirtschaftlich nicht vertretbar, so dass dieser Teil des Daches erneuert wird. Eine komplett neue Dachhaut beseitigt die Undichtigkeiten. Galerie Die Galerie kann in ihrer jetzigen Form aufgrund des vorgefundenen Zustandes nicht beibehalten werden. Der Abbruch und Neuaufbau der Galerie ist aus Sicht aller Fachleute unumgänglich, da sie als Aussteifungskonstruktion für die Gesamtstabilität des Gebäudes benötigt wird. Geplant ist, die Holzkonstruktion durch eine Stahl-/ Stahlbetonkonstruktion zu ersetzen. Auf neu gegründeten Stahlstützen und -trägern wird eine Betonplatte aufgebracht, welche auf den Wänden aufliegt. Damit wird die verformte Längsaußenwand ebenfalls gesichert. Eine uneingeschränkte Nutzung durch Besucher wird ermöglicht. Die Belange der Denkmalpflege werden bei der Gestaltung berücksichtigt. Die Freilegung der Stützen der Galerie zeigte, dass die Stützen nicht nur in den untersuchten Fußpunkten z.T. erhebliche Schädigungen aufweisen, sondern die Konstruktion viel stärker geschädigt ist, als es bei vorangegangenen Untersuchungen ersichtlich war. Bereits erfolgte Stützensanierungen (vor 1990) wurden unsachgemäß durchgeführt. Der westliche Gebäudeteil weist eine horizontale Verformung in der Galerieebene auf, die durch den Fußbodenaufbau kaschiert war. Die Deckenbalken der Galerie sind ebenfalls teilweise beschädigt. Die ehemals geschlossene Galerie wurde durch den Einbau der Bühne verändert. Eine geschlossene Konstruktion ist somit nicht mehr vorhanden. Mauerwerksk Nach der Freilegung (Putz entfernen in onstruktion verschiedenen Bereichen) wurde festgestellt, dass bei historischen Umbaumaßnahmen die Neuerrichtung von Wänden ohne die erforderliche Einbindung in die Bestandskonstruktion erfolgte. Hiermit ist der für die Gebäudestabilität erforderliche Verbund nicht gewährleistet. Vormals vorhandene, aussteifende Wände wurden entfernt, wodurch die originale Gebäudeaussteifung erheblich verändert und verringert wurde. Im Bereich der Außenwände wurden Öffnungen verändert, d.h. neue Öffnungen geschaffen und alte Öffnungen zugesetzt. Dadurch ist in weiten Bereichen ein homogener Mauerwerksverbund nicht mehr vorhanden. Das Hauptaugenmerk bei der Sanierung des Mauerwerks liegt bei der Wiederherstellung des für die Gebäudestabilität erforderlichen Mauerwerksverbundes. Teilweise werden neue Wandbereiche hergestellt. Mauerwerksko Im Bereich der westlichen Längsaußenwand Seite 1 von 4 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 13.11.2014 nstruktion (zum benachbarten Heisenberg Gymnasium) sind in Höhe der Galerie erhebliche Verformungen und lotrechte Abweichungen erkennbar. Eine im Ergebnis der Begehungen durchgeführte Untersuchung zur Steinfestigkeit ergab, dass eine für die statischen Erfordernisse ausreichende Druckfestigkeit in den Mauerwerksabschnitten mit homogenem Mauerwerksverbund nachgewiesen werden konnte. Gründung Die Gründung an der nördlichen und westlichen Außenwand erfolgte auf Feldsteinmauerwerk. Im Bereich der ehemaligen Kegelbahn befindet sich die Fußbodenoberkante nahezu auf Gründungsebene. Die Grundbruchsicherheit an dieser Stelle wurde durch den Geotechniker gerade noch nachgewiesen. Selbst geringe Veränderungen in der Konstruktion gefährden die Grundbruchsicherheit. Für Veränderungen der Konstruktion, so z.B. das Tieferlegen von Bauteilen waren entsprechend Neugründungen geplant. Der Zustand der Mauerwerkskonstruktion erfordert für die notwendigen Sicherungsmaßnahmen an den Fundamenten unterhalb der Außenwände eine HDI-Gründung (Hochdruckinjektion). Die in der ursprünglichen Planung vorgesehene „Unterfangung“, d.h. Austausch des Feldsteinmauerwerks und Neugründung, erwies sich weder als praktikabel noch wirtschaftlich, da das darüber liegende Mauerwerk nicht mehr in der der Lage ist, eine ausreichende Gewölbewirkung zu ermöglichen und daher großflächig ausgetauscht werden müsste. Aus diesem Grund wurde ein Injektionsverfahren gewählt. Die Stützen der Galerie werden neu gegründet. Schadstoffbel Im Bereich des Bodens des astungen Veranstaltungssaales wurden Schadstoffbelastungen mit PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) durch den Einbau von Teerpappe als Abdichtungsschicht oberhalb der zulässigen Grenzwerte festgestellt, obwohl eine vorangegangene Untersuchung zum Erhalt des Parkettfußbodens keinen Nachweis einer Belastung erbracht hatte. Die nach Beginn der Freilegung festgestellten großflächigen Schadstoffbelastungen erfordern eine vollständige Entfernung des Hallenfußbodens und der darunter liegenden Abdichtung. Weiterhin weist eine an der westlichen Außenwand angebrachte Dichtung Belastungen mit PAK auf. Das Entfernen der angebrachten Dichtung ist zwingend erforderlich, da eine Gefährdung von Personen durch das Austreten der leichtflüchtigen Kohlenwasserstoffe nicht ausgeschlossen werden kann. Der Ausbau und die Entsorgung der Bodenplatte inkl. Parkett erfolgt gemäß der altlastengerechten Entsorgung. Geplant ist die Verlegung von Parkett im Saalbereich wie es historisch vorhanden war. Holzschutz Durch die Schäden wird der teilweise Ersatz von Decken erforderlich. Diese werden als Betondecken ausgeführt. Unter dem Punkt „Dachkonstruktion“ wurden bereits Schäden an der Holzkonstruktion in den betroffenen Bauteilen beschrieben. Nach erfolgter Sicherung der Dachkonstruktion wurden weitere Untersuchungen an den anderen Bauteilen, z.B. an den Decken im hinteren Gebäudeteil (Backstagebereich) durchgeführt. Die Holzkonstruktion weist hier umfangreiche Schäden auf. Seite 2 von 4 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 13.11.2014 Gebäudestab Eine ausreichende Gebäudestabilität kann zum ilität gegenwärtigen Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden. Es sind Maßnahmen zur Erreichung einer Scheibenwirkung erforderlich. Im Bereich der stumpfgestoßenen Wände infolge von Gebäudeveränderungen muss ein neuer Verbund mit den Außenwänden realisiert werden. Durch vorhanden Risse bzw. fehlendem Mauerwerksverbund wird hier ein umfangreicher Austausch von Mauerwerksbereichen erforderlich. Durch den Einbau einer neuen Galerie wird eine aussteifende Wirkung in dieser Ebene erreicht. Der Einbau der neuen Bodenplatte im Saal führt ebenfalls zur Erhöhung der Gebäudestabilität. Weitere erforderliche Maßnahmen Die nachfolgend aufgelisteten notwendigen Maßnahmen stehen in Zusammenhang mit den oben beschriebenen Sanierungsvorschlägen und dienen ebenfalls der Wiederherstellung der Funktionalität des Saalgebäudes. Treppen Die Treppe zum Eingangsbereich muss erneuert werden. Die in der Ursprungsplanung vorgesehene Fluchttreppe wird neu errichtet. Fenster/ Türen Obwohl die Mauerwerkskonstruktion im Wesentlichen erhalten bleibt, wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Fenster in einigen Bereichen ausgebaut und wieder eingebaut bzw. neue Fenster vorgesehen werden müssen. Die verbleibenden Fenster werden gesichert. Mit Ausnahme von zwei Außentüren werden alle anderen Türen neu gebaut. Außenputz, Innenputz, Malerarbeiten Beim Außenputz werden schadhafte und lose Bereiche entfernt und neu verputzt. Im Inneren sind die kompletten Wände und Decken neu zu putzen. Damit verbunden ist die vollständige Erneuerung des Anstrichs. Die Belange der Denkmalpflege werden hierbei berücksichtigt. Eine Wärmedämmung der Außenwände ist nicht vorgesehen. HLS-Installation Durch die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen in den Wandbereichen und durch den Ausbau des Fußbodens werden die Neuinstallation der Wärmeverteilung und die Installation neuer Heizkörper erforderlich. Das Lüftungsgerät kann erhalten bleiben. Die Sanitäranlagen im Backstagebereich müssen neu errichtet werden. Das Wärmeverteilnetz wird inkl. der Heizkörper erneuert. Elt-Installation Die Elektroinstallation muss durch die umfangreichen Maßnahmen an der Baukonstruktion zu 95 % erneuert werden. Die für das Gesamtensemble erforderliche Zentralbatterieanlage muss infolge der Deckenerneuerung ausgebaut werden. Ein Wiedereinbau der ca. 10 Jahre alten Anlage ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Leitungsführungen der Telekommunikations- und Informationsanlagen müssen erneuert werden. Es wird eine neue Brandmeldeanlage installiert. Die Mess- und Steuertechnik für den Gesamtkomplex wird im Saal neu errichtet. Außenanlagen Die Wiederherstellung der Außenanlagen umfasst die Wiederherstellung der Freifläche hinter dem Gebäude sowie der Wege straßenseitig. Seite 3 von 4 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Kulturamt Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss/ Stadtteilzentrum Anker Stand vom: 13.11.2014 Zusätzliche Maßnahmen nach Abbruch der Wolffstraße 2, Vorderhaus und Küchenriegel Östliche Saalaußenwand Auf der Innenseite der östlichen Saalaußenwand wurde ein weitestgehend homogenes Ziegelmauerwerk mit ausreichender Festigkeit und durch Probeschachtung ausreichender Gründungstiefe vorgefunden. Daher ist man von einer hinreichenden Stabilität dieser Außenwand ausgegangen. Der Küchenriegel war einsturzgefährdet, so dass die Außenseite nicht untersucht werden konnte. Nach Abbruch der Gebäudeteile Kücheriegel und Vorderhaus (Kneipengebäude) wurde festgestellt, dass die Außenseite großflächiges Findlingsmauerwerk ohne Verzahnung aufweist und die Gründung in Teilbereichen erneuert werden muss. Die betroffenen Wandbereiche müssen saniert werden. Infolge dieser Situation können die Decken des Küchenriegels nicht mehr wie geplant auf die Saalaußenwand aufgelegt werden. Daher erhält der Küchenriegel eine zusätzliche Wandscheibe und eigenes Streifenfundament auf der Saalseite. Verlegung der Sicherheitsbeleuchtungszentrale (SiBel-Zentrale) & Niederpsannungshauptverteilung (NSHV) In der bisherigen Planung befand sich die SiBel-Zentrale und die NSHV im Untergeschoss des Saalgebäudes. Aufgrund des Ziels, das soziokulturelle Zentrum so schnell wie möglich wieder in Betrieb zu nehmen, muss die SiBel-Zentrale und die NSHV verlegt werden, damit bei der zeitlich verzögerten Sanierung des Saalgebäudes die Stromversorgung sichergestellt werden kann. Seite 4 von 4 Anlage 4 – Variantengegenüberstellung Kosten gemäß Informationsvorlage V/3742 (Umsetzung des Ratsbeschlusses RBV 1675/13) Variante 1 Sanierung Saalgebäude + Errichtung der übrigen Gebäude gemäß BB Variante 2 Neubau Saalgebäude + Errichtung der übrigen Gebäude gemäß BB Variante 3 B Sicherung Saal (ohne Nutzung) + Errichtung der übrigen Gebäude nach Nutzungsanpassung Variante 4** Abbruch der gesamten Anlage (außer Wolffstr. 4) Kosten Kosten Kosten Kosten Kosten Kosten A - Wolffstraße 4/ UG 142.162 € 142.162 € 142.162 € 142.162 € 142.162 € 0€ B - Saalgebäude 865.886 € C - Küchenriegel 394.804 € 2.593.665 € 2.976.368 € 200.000 € 200.000 € 0€ 405.805 € 394.804 € 405.805 € 0€ 0€ D - Wolffstraße 2 959.178 € 959.178 € 959.178 € 959.178 € 959.178 € 0€ E - Vorderhaus (Kneipe) 849.536 € 864.536 € 864.536 € 864.536 € 849.536 € 0€ Freianlagen 83.435 € 83.435 € 83.435 € 83.435 € 83.435 € 0€ Sonstige Kosten 35.000 € 155.000 € 155.000 € 155.000 € 200.000 € 350.000 € 3.330.000 € 5.203.780 € 5.575.482 € 2.810.115 € 2.434.310 € 350.000 € 1.467.271 € 648.732 € 648.732 € 0€ 0€ 0€ 839.023 € 600.000 € 0€ 0€ 0€ Gebäudeteil Gesamtkosten Bewilligte Fördermittel Weitere Fördermittel* Eigenmittel, gesamt 1.862.729 € Variante 3 A Sicherung Saal (ohne Nutzung) + Errichtung der übrigen Gebäude gemäß BB 3.716.025 € 4.326.750 € 2.810.115 € 2.434.310 € 350.000 € Differenz Eigenmittel zum Baubeschluss 1.853.296 € 2.464.021 € 947.386 € 571.581 € -1.512.729 € Differenz Gesamtkosten zum Baubeschluss 1.873.780 € 2.245.482 € Bei diesen Varianten sind Fördermittel in erheblicher Höhe zurückzuzahlen, da der Förderzweck nicht mehr erfüllt wird. * Weitere Fördermittel Hier sind die Fördermittel gemeint, die ab 2015 ggf. aufgestockt werden könnten. Eine genaue Aussage dazu ist erst nach Einreichung des Änderungsantrages beim Fördermittelgeber möglich. ** Variante 4 Bei dieser Variante ist die Investition in ein neues Soziokulturelles Zentrum notwendig. Stand: 24.11.2014 RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. DS-00705/14 vom 17.02.2015 Beschluss der Ratsversammlung vom 25.03.2015 Beschluss- Nr.-Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau; Dezernat Kultur Thema: Haushaltsvorlage: 2. Änderung zum Baubeschluss Nr. RBV 1307/12 vom 18.07.2012 Stadtteilzentrum Anker - Mehrbedarf Saalgebäude in Höhe von 1.873.780 € im Zusammenhang mit der Bewilligung einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 (5) SächsGemO in Höhe von 1.873.780 € Stand vom 02.10.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Dezernat Kultur Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Datum/Unterschrift (en) Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Beschlusstext: 1. Die Änderung zum Baubeschluss RBV 1307/12 vom 18.07.2012 sowie zur ersten Änderung des Baubeschlusses Nr. RBV-1675/13 vom 19.06.2013 – Stadtteilzentrum Anker - Abbruch und Neuaufbau Wolffstraße 2, Abbruch und Neuaufbau, Küchenriegel, Umnutzung (Tanz-)Saalgebäude zur Versammlungsstätte, Sicherung Vorderhaus, Renftstraße 1, 04159 Leipzig und die Informationsvorlage V/3742 – Mehrbedarf aufgrund Abbruch und Rekonstruktion Vorderhaus – wird bestätigt. 2. Die Gesamtkosten betragen 5.203.780 €. Der Mehrbedarf beträgt somit insgesamt 1.873.780 €. Zur Deckung der Mehrauszahlungen wird für das Haushaltsjahr 2016 im PSPElement 7.0000603.700 – Baumaßnahme Anker - vorab eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt 2016 in Höhe von 1.600.000 € aus dem PSP-Element 7.0001312.700 – Dieskaustraße. Für die verbleibenden Mehrkosten in Höhe von 273.780 € werden im PSP-Element 7.0000603.700 im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 entsprechende Planansätze berücksichtigt. 3. Für das Bauvorhaben wurde eine Zuwendung aus dem Bund-Länder-Programm Aktive Stadtund Ortsteilzentren (SOP) – Leipzig „Georg-Schumann-Straße“ beantragt. Der bestätigte Fördermittelanteil beträgt 648.732 €. Zusätzlich wurde eine Förderung i.H.v. 839.023 € beantragt (siehe Punkt 7.1 der Vorlage – Finanzierungsplan), so dass eine Förderung i.H.v. 1.487.755 € im PSP-Element 7.0000603.705 (Baumaßnahme Anker Einzahlungen) möglich ist. Der Eigenanteil beläuft sich damit auf 3.716.025 €. 4. Die ungebundenen Haushaltsreste aus den jeweiligen Jahren werden auf das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr übertragen, bis die Baumaßnahme beendet ist. Des Weiteren wird für das Haushaltsjahr 2015 im PSP-Element 7.0000603.700 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 (5) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € (Kassenwirksamkeit 2016) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element -2- 7.0001312.700. Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 (5) SächsGemO in Höhe von 273.780 € (Kassenwirksamkeit 2017) bestätigt. Die Deckung wird 2016 benannt. 5. Auf dem Grundstück des Stadtteilzentrum Anker besteht keine Möglichkeit zur Anordnung von PKW-Stellplätzen. Es erfolgt eine Befreiung von der Stellplatzablösesatzung (siehe auch Pkt. 4 der Vorlage RBV 1675/13). 6. Nach Abschluss der Baumaßnahmen ist zwischen der Stadt Leipzig und dem Stadtteilzentrum Anker e.V. ein Überlassungsvertrag für die Wolffstr. 2, 4 und die Renftstraße 1 für einen Zeitraum von 15 Jahren vorgesehen. Der Überlassungsvertrag wird Gegenstand einer gesonderten Beschlussvorlage. Sachstand: 1. Der Beschlusspunkt wurde umgesetzt. 2. Die Umsetzung ist in Arbeit. Die Mehrkosten in Höhe von 1.873.780 € wurden im Jahr 2016 im PSP-Element 7.0000603.700 -Baumaßnahme Anker- gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 zur Verfügung gestellt, im Jahr 2017 werden die verbleibenden 273.780,00 € im PSP-Element 7.0000603.700 in der Haushaltsplanung 2017 vorgesehen. 3. Die Umsetzung ist in Arbeit. Der beantragte und bestätigte Fördermittelanteil in Höhe von 1.487.755 € wurde und wird anteilig in den Haushaltsjahren 2013-2017 zur Verfügung gestellt. In den Jahren 2013/2014 wurden bereits 358.554,00 € abgefordert. Im Jahr 2015 wurden 684.840 € bestätigt und abgefordert, für das Jahr 2016 sind 402.000 € vorgesehen und für das Jahr 2017 insgesamt 42.361 €. Der Eigenanteil in Höhe von 3.716.025 € wurde in den Jahren 2012/2013 in Höhe von 1.148372 € zur Verfügung gestellt, im Jahr 2014 betrug er 465.000 € und im Jahr 2015 937.628 €. Im Jahr 2016 wurden 933.606 € im Doppelhaushalt 2015/2016 eingestellt. Mittelfristig werden für das Jahr 2017 insgesamt 231.419 € eingestellt. 4. Die Umsetzung ist in Arbeit. Die ungebundenen Haushaltsreste aus den jeweiligen Jahren wurden und werden auf das jeweils nachfolgende Haushaltsjahr übertragen, bis die Baumaßnahme beendet ist. Für das Jahr 2015 wurde im PSP-Element 7.0000603.700 eine außerordentliche Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 (5) SächsGemO in Höhe von 1.600.000 € (Kassenwirksamkeit 2016) bestätigt. Die Deckung erfolgte aus dem PSPElement 7.0001312.700. Für das Jahr 2016 wird die Deckung einer außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 (5) SächsGemO in Höhe von 273.780 € (Kassenwirksamkeit 2017) noch benannt. 5. Der Beschlusspunkt wurde umgesetzt. Der vom Verkehrs-und Tiefbauamt erlassene Abhilfebescheid vom 14.05.2014 legte fest, dass der PKW-Stellplatznachweis, wie im Punkt 2. der Baugenehmigung vom 03.07. 2013 gefordert, nicht mehr relevant ist. 6. Mit der Umsetzung wurde noch nicht begonnen.