Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1044296.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
30.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.01.17, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02149
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Fehlende Umsetzung Ratsbeschlüsse DS-00668/14 vom 25.02.2015:
Investitionsstrategie im Bereich Kultur und Verfahrensvorschlag zum
grundsätzlichen Umgang mit den Ergebnissen aus den Bürgerwerkstätten
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Am 25. Februar 2015 beauftragte die Ratsversammlung mit Beschluss zum ÄA DS-00668/14-ÄA001 zur Vorlage „Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zur Haushaltsplanung 2015/16“ die
Stadtverwaltung, „unter Einbeziehung des Ergebnisses der Arbeitsgruppe „Prioritätensetzung bei
Investitionen im Kulturbereich“ […], bis zum 2. Quartal 2015 eine Beschlussvorlage zur
Investitionsstrategie im Bereich Kultur [vorzulegen]. Darin werden alle bisher bekannten
Investitionsbedarfe im Bereich Kultur für den Zeitraum 2015 bis 2025 strategisch strukturiert. Dazu
ist ein Indikatorenkatalog zu erarbeiten, der eine strategische Priorisierung der Investitionen nach
objektiven Kriterien ermöglicht. Die Investitionsstrategie im Bereich Kultur wird mit einem Zeitplan
untersetzt.“
Ferner beschloss die Ratsversammlung (ÄA DS-00668/14-ÄA-002), dass die Verwaltung bis zum
30.6.2015 der Ratsversammlung einen „Verfahrensvorschlag zum grundsätzlichen Umgang mit den
Ergebnissen aus den Bürgerwerkstätten“ vorzulegen hat.
Bis heute liegt dem Stadtrat eine solche Investitionsstrategie für den Bereich Kultur nicht vor. Wir
fragen deshalb an:
1. Welche Gründe liegen vor, dass beide Beschlüsse nicht fristgemäß umgesetzt werden
konnten?
2. Wie oft hat die im ÄA 1 aufgeführte Arbeitsgruppe bisher getagt?
3. Inwiefern teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass eine solche Investitionsstrategie
für den Bereich Kultur notwendig ist?
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4. Wann plant die Stadtverwaltung, der Ratsversammlung die Investitionsstrategie für den
Bereich Kultur sowie den im AÄ 2 aufgeführten Verfahrensvorschlag vorzulegen?
Anlagen:
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