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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1044296.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
30.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.01.17, 12:18

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-02149 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Fehlende Umsetzung Ratsbeschlüsse DS-00668/14 vom 25.02.2015: Investitionsstrategie im Bereich Kultur und Verfahrensvorschlag zum grundsätzlichen Umgang mit den Ergebnissen aus den Bürgerwerkstätten Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Am 25. Februar 2015 beauftragte die Ratsversammlung mit Beschluss zum ÄA DS-00668/14-ÄA001 zur Vorlage „Ergebnisse der Bürgerwerkstatt zur Haushaltsplanung 2015/16“ die Stadtverwaltung, „unter Einbeziehung des Ergebnisses der Arbeitsgruppe „Prioritätensetzung bei Investitionen im Kulturbereich“ […], bis zum 2. Quartal 2015 eine Beschlussvorlage zur Investitionsstrategie im Bereich Kultur [vorzulegen]. Darin werden alle bisher bekannten Investitionsbedarfe im Bereich Kultur für den Zeitraum 2015 bis 2025 strategisch strukturiert. Dazu ist ein Indikatorenkatalog zu erarbeiten, der eine strategische Priorisierung der Investitionen nach objektiven Kriterien ermöglicht. Die Investitionsstrategie im Bereich Kultur wird mit einem Zeitplan untersetzt.“ Ferner beschloss die Ratsversammlung (ÄA DS-00668/14-ÄA-002), dass die Verwaltung bis zum 30.6.2015 der Ratsversammlung einen „Verfahrensvorschlag zum grundsätzlichen Umgang mit den Ergebnissen aus den Bürgerwerkstätten“ vorzulegen hat. Bis heute liegt dem Stadtrat eine solche Investitionsstrategie für den Bereich Kultur nicht vor. Wir fragen deshalb an: 1. Welche Gründe liegen vor, dass beide Beschlüsse nicht fristgemäß umgesetzt werden konnten? 2. Wie oft hat die im ÄA 1 aufgeführte Arbeitsgruppe bisher getagt? 3. Inwiefern teilt die Stadtverwaltung die Auffassung, dass eine solche Investitionsstrategie für den Bereich Kultur notwendig ist? Seite 1/3 4. Wann plant die Stadtverwaltung, der Ratsversammlung die Investitionsstrategie für den Bereich Kultur sowie den im AÄ 2 aufgeführten Verfahrensvorschlag vorzulegen? Anlagen: Seite 2/3