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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1027205.pdf
Größe
3,7 MB
Erstellt
27.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:13

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01337 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 02.06.2015 Bestätigung Verwaltungsausschuss 24.06.2015 Vorberatung Betriebsausschuss Stadtreinigung 01.07.2015 Vorberatung Ratsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Ausführungsbeschluss zum Kauf von 6 Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeugen und 5 Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeugen Beschlussvorschlag: Dem Kauf von 6 Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeugen und 5 DrehtrommelBioabfallsammelfahrzeugen wird zugestimmt. Die Gesamtausgaben betragen 3.680.000 €. Die Beschaffung erfolgt in nachfolgend genannten Zeiträumen: 2015: 2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge zu 600.000 € 2x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge zu 705.000 € 2016: 2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge zu 620.000 € 1x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeug zu 365.000 € 2017: 2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge zu 640.000 € 2x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge zu 750.000 € Summe: 11 Fahrzeuge zu insgesamt 3.680.000 € Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: – Sachverhalt/Begründung Ausführungsbeschluss – Anlage 1 Ausführungsbeschlüsse Restabfallsammelfahrzeuge – Anlage 2 Ausführungsbeschlüsse Bioabfallsammelfahrzeuge – Anlage 3 Wirtschaftlichkeitsberechnungen BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 19.15 Ausführungsbeschluss zum Kauf von 6 DrehtrommelRestabfallsammelfahrzeugen und 5 DrehtrommelBioabfallsammelfahrzeugen Vorlage: VI-DS-01337 Beschluss: Dem Kauf von 6 Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeugen und 5 DrehtrommelBioabfallsammelfahrzeugen wird zugestimmt. Die Gesamtausgaben betragen 3.680.000 €. Die Beschaffung erfolgt in nachfolgend genannten Zeiträumen: 2015: 2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge zu 600.000 € 2x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge zu 705.000 € 2016: 2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge zu 620.000 € 1x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeug zu 365.000 € 2017: 2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge zu 640.000 € 2x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge zu 750.000 € Summe: 11 Fahrzeuge zu insgesamt 3.680.000 € Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1 Begründung (Ausführungsbeschluss) Bezeichnung des Vorhabens: Kauf von: 1. 6 Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeugen und 5 Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeugen Beschreibung des Vorhabens Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig beabsichtigt, o. g. Komplettfahrzeuge zu kaufen. Der Kauf erfolgt gestaffelt in den Jahren 2015 bis 2017. 2015: 2 2 3-Achs-Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeuge 3-Achs-Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeuge 2016: 2 1 3-Achs-Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeuge 3-Achs-Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeuge 2017: 2 2 3-Achs-Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeuge 3-Achs-Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeuge Hierbei handelt es sich um Ersatzinvestitionen. Voraussetzung für den Kauf ist die Vorlage sowie Genehmigung des Ausführungsbeschlusses in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters, im Betriebsausschuss Stadtreinigung (gemäß Betriebssatzung des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig) und in der Ratsversammlung. Die Beschaffung der Fahrzeuge erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Beschaffung darstellbaren höchstmöglichen Abgasnorm (Euro VI). Gleichzeitig erfüllen diese Kommunalfahrzeuge die Anforderungen aus dem in Kraft gesetzten Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig. 2. Begründung der Notwendigkeit - Nachweis des Bedarfes 2.1. Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeuge und Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeuge Im Bereich Restabfall sind zurzeit 25 Fahrzeuge im Bestand. Dieser setzt sich zusammen aus: 22 Dreiachs-Fahrzeugen davon sowie und 14 8 Dreiachs-Drehtrommelfahrzeuge Dreiachs-Pressfahrzeuge 3 Zweiachs-Dehtrommelfahrzeuge Täglich sind im Durchschnitt 21 Fahrzeuge im Einsatz. Das heißt neben Sonderaufgaben/Sondertouren werden in 190 Touren, die sich im Rhythmus von 14 Tagen wiederholen, in der Stadt Leipzig ca. 99.000 Restabfallbehälter entleert. 2 Die Altersstruktur der Fahrzeuge sieht wie folgt aus: Dreiachs-Abfallsammelfahrzeuge 2 Fahrzeuge Baujahr 1998 1 Fahrzeug Baujahr 2001 2 Fahrzeuge Baujahr 2006 1 Fahrzeug Baujahr 2007 1 Fahrzeug Baujahr 2008 1 Fahrzeug Baujahr 2009*) 3 Fahrzeuge Baujahr 2010*) 1 Fahrzeug Baujahr 2012 3 Fahrzeuge Baujahr 2012*) 3 Fahrzeuge Baujahr 2013*) 4 Fahrzeuge Baujahr 2014*) Zweiachs-Abfallsammelfahrzeuge 1 Fahrzeug Baujahr 2008*) 1 Fahrzeug Baujahr 2009*) 1 Fahrzeug Baujahr 2010*) *) Drehtrommelfahrzeuge Im Bereich Bioabfall befinden sich 12 Fahrzeuge im Bestand. Die Fahrzeuge gliedern sich in: 1 Dreiachs-Drehtrommelfahrzeug und 11 Zweiachs-Drehtrommelfahrzeuge Es sind im Durchschnitt täglich 9 Fahrzeuge im Einsatz. Im Rahmen von sich wiederholenden 90 Touren und Sonderaufgaben/Sondertouren sind in der Stadt Leipzig ca. 27.500 Bioabfallbehälter zu entleeren. Die Altersstruktur der Fahrzeuge untergliedert sich wie folgt: Dreiachs-Abfallsammelfahrzeuge 1 Fahrzeug Baujahr 2009*) *) Drehtrommelfahrzeuge Zweiachs-Abfallsammelfahrzeuge 3 Fahrzeuge Baujahr 1999*) 1 Fahrzeug Baujahr 2001*) 1 Fahrzeug Baujahr 2005*) 1 Fahrzeug Baujahr 2009*) 3 Fahrzeuge Baujahr 2010*) 2 Fahrzeuge Baujahr 2012*) Im Rahmen von Optimierungsmaßnahmen in den voran gegangenen Jahren wurde der Fahrzeugbestand auf den derzeitigen Stand im Bereich Restabfall auf 25 Fahrzeuge und im Bereich Bioabfall auf 12 Fahrzeuge verringert. Dem entgegen steht die Entwicklung der Bevölkerungszahlen für die Stadt Leipzig mit einem jährlichen Zuwachs (seit 2013) von ca. 10.000 Menschen. Mit einer konsequenten Umsetzung der Abfallwirtschaftssatzung soll der Anschlussgrad an die Bioabfallentsorgung erhöht werden. Aus diesen Gründen ist es notwendig, einen hohen Stand der Verfügbarkeit der Technik zu erreichen. Der Fahrzeugbestand muss dem Stand der Technik entsprechen und eine hohe Nutzlast bzw. Auslastung haben. Die reparaturbedingten Stand- bzw. Ausfallzeiten sollen max. 48 Stunden betragen. Mit vorgenannter Struktur ist diese Zielsetzung nicht gewährleistet. Das resultiert u. a. aus einer bisherigen Einsatzzeit der zu ersetzenden Fahrzeuge von zum Teil 16 bzw. 17 Jahren. Erschwerend hierzu kommt noch die Tatsache der Art und Weise des Fahrzeugeinsatzes. Durch das ständige, dem Entsorgungsprozess geschuldete Anfahren und Anhalten ist die Verschleißwirkung des Fahrgestelles um ein Vielfaches höher gegenüber dem Langstreckeneinsatz. Des Weiteren ist die Ersatzteilversorgungspflicht für die Fahrzeuge, welche ersetzt werden müssen, erloschen bzw. fallen lange Beschaffungszeiten für Ersatzteile und damit verbundene Standzeiten für Reparaturen an. Die 11 DrehtrommelSammelfahrzeuge sind als Ersatzinvestitionen vorgesehen. Die Neufahrzeuge sollen ausschließlich mit einer Niederflurkabine ausgestattet werden. 3 2.2. Drehtrommelaufbau Auf Grund des kürzeren Überhanges von der Hinterachsmitte bis zum Fahrzeugende bei Drehtrommelfahrzeugen ist eine höhere Beweglichkeit und ein flexibler Einsatz auch in engen Straßen und Siedlungsgebieten gegeben. Unabhängig von diesem Sachverhalt ermöglicht das Drehtrommelfahrzeug auch eine höhere Effektivität bei der Erfassung von Restabfall. Die Nutzlast bei einem neu zu beschaffenden Drei-Achs-Drehtrommelfahrzeug ist bis zu 1.000 kg höher gegenüber einem vergleichbaren Drei-AchsRestabfallsammelpressfahrzeug. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Nutzlast der Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeuge von 10.500 kg. Bedingt durch die Abgasnorm Euro VI ist hierbei eine erhöhte Eigenlast des Fahrgestells um 500 kg berücksichtigt. 2.3. Ausstattung der Fahrzeuge mit Niederflurkabine Die Niederflurkabinen sind aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gegenüber den Beschäftigten erforderlich. Bei der Niederflurkabine handelt es sich u. a. um ein, bezogen auf den Einstieg, tiefer gelegtes Fahrerhaus. Die Höhe der Fahrerhausebene, gemessen vom Straßenboden, liegt bei 900 mm und wird über eine Trittstufe in Höhe von 475 mm erreicht. Im Gegensatz dazu liegt die Fahrerhausebene bei einem konventionellen Fahrerhaus bei 1.400 mm und wird über drei Einstiegsstufen erreicht. Ausgehend davon, dass bedingt durch die Arbeitsaufgabe ein ständiges Ein- und Aussteigen in das Fahrzeug unerlässlich ist, ist die Verwendung eines tiefer gelegten Fahrerhauses ein positiver Effekt bezüglich der Erleichterung des Arbeitsprozesses. Des Weiteren dient dieses der Vermeidung von Arbeitsunfällen bezüglich Fuß- und Gelenkverletzungen. 3. 3.1 Darstellung der Wirtschaftlichkeit – Ermittlung der notwendigen Erneuerung Technikbewertung Ausgehend von der vorhandenen Fahrzeugstruktur (Restabfallund Bioabfallsammelfahrzeuge) nach Anzahl, Baujahr und Abschreibung erfolgte eine entsprechende technische Überprüfung. Daraus resultierend ergeben sich die finanziellen Parameter wie: - Verschleißbedingte Kosten (Material/Lohn) zur Instandhaltung des Altfahrzeuges - Einsatzkoeffizient. Auch wenn zunächst nur eine Beschaffung von 4 Fahrzeugen für das Jahr 2015 stattfinden kann, wurde für alle 11 Fahrzeuge eine Begutachtung durchgeführt. Aus dem Ergebnis dieser betriebswirtschaftlichen Berechnung ist ersichtlich, dass alle 11 DrehtrommelAbfallsammelfahrzeuge ersetzt werden müssen. Bedingt durch nicht ausreichend zur Verfügung stehende Investitionsmittel ist jedoch nur eine gestaffelte Beschaffung in drei Jahresscheiben möglich. Folglich werden die für die Beschaffungszeiträume 2016 und 2017 geplanten 7 Entsorgungsfahrzeuge weiterhin mit finanziellem Mehraufwand betriebsbereit gehalten, so dass die Erfüllung der Dienstleistungsaufgaben abgesichert werden kann. 3.2 Betriebswirtschaftliche Betrachtung Aufbauend auf die Technikbewertung schließt sich die betriebswirtschaftliche Betrachtung mit folgenden Parametern an: Grundlage der Berechnung: Ausschreibungszeitraum für Restabfall- und Bioabfallsammelfahrzeuge: 7 Jahre Tatsächliche Nutzungsdauer: siehe Anlage 3 „Betriebswirtschaftliche Betrachtung – Berechnung für KFZ“ 4 Kalkulatorischer Zins Gemäß Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00332/14 wurde der kalkulatorische Zinssatz in Höhe von 5 % für die Haushaltsjahre 2015/2016 beschlossen. Altersunabhängige Mindestkosten für Wartung und Pflege Gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen wie Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung, Sicherheitsprüfung und dergleichen für Alt- und Neufahrzeuge gleich. Verschleißbedingte Kosten für Instandhaltung Materialkosten laut Technikbewertung, Pauschalsatz für nicht vorhersehbare Reparaturen, Lohnkosten zur Erbringung der Reparaturleistungen. Einsatzkoeffizient (EKZ) Altfahrzeug Ausgehend vom Gesamtalter des Fahrzeuges, der damit verbundenen reparaturbedingten Ausfallzeiten und unter Voraussetzung der ordnungsgemäßen Ersatzteilbereitstellung liegt die Einsatzfähigkeit des Altfahrzeuges derzeitig bei 70 %. Innerhalb der in der Anlage dargestellten Berechnung für KFZ werden diese 70 % als EKZ 0,70 von EKZ 1,00 ausgewiesen. EKZ Neufahrzeug Ausgehend davon, dass auch Neufahrzeuge zu notwendigen Durchsichten und weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen vorgestellt werden müssen, kann von einer Einsatzfähigkeit von 90 % ausgegangen werden. Innerhalb der in der Anlage dargestellten Berechnung für KFZ werden diese 90 % als EKZ 0,90 von EKZ 1,00 ausgewiesen Zusatzkosten Summe der Kosten Neufahrzeug bestehend aus: Abschreibungssatz, Kalkulatorischer Zins, altersunabhängige Kosten. Diese Summe multipliziert mit Differenzbetrag zu EKZ 1,00 bezogen auf Altfahrzeug (0,30) und Neufahrzeug (0,10). Das Ergebnis dieser Kostenrechnung ist der unmittelbare Vergleich in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der Weiternutzung des Altfahrzeuges bzw. der Neubeschaffung. Dieser ergibt sich aus dem Vergleich der Summenrechnung; so ist zum Beispiel bei Überschreitungen der Summe Altfahrzeug gegenüber Neufahrzeug ein Neukauf empfehlenswert. 4. Finanzierung Die Beschaffung der 4 Abfallsammelfahrzeuge im Investitionsjahr 2015 und die sich anschließende Beschaffung der 3 bzw. 4 Folgefahrzeuge in den Jahren 2016* bzw. 2017* ist finanziell ordnungsgemäß im Wirtschaftsplan 2015 (*Anlagen) eingeordnet. Der Wirtschaftsplan 2015 (DS-00481/14) wurde in der Ratsversammlung am 10.12.2014 bestätigt. Konkret erfolgt die Finanzierung der 4 Abfallsammelfahrzeuge für das Beschaffungsjahr 2015 aus der für den Betriebszweig Abfallsammlung eingestellten Investitionssumme in Höhe von TEUR 2.164. Konto: 04400 Anlagen: - Tabellarische Auflistung der zu ersetzenden Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeuge (1) - Tabellarische Auflistung der zu ersetzenden Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeuge (2) - Betriebswirtschaftliche Betrachtung (3) Anlage 1 Restabfallsammelfahrzeuge Übersicht der in den Investitionsjahren 2015 - 2017 zu ersetzenden Restabfallsammelfahrzeuge Invest.Jahr Typ Aufbauart amtl.Kz Betriebs Nr. Baujahr Euro-Norm Planansatz zur Neubeschaffung 2015 Mercedes-Benz Axor Pressmüllaufbau Schörling 3R L-SR6045 163 2006 3 300.000,00 € 2015 Mercedes-Benz Econic Pressmüllaufbau Haller L-SR1021 269 2001 3 300.000,00 € 2016 Mercedes-Benz Axor Pressmüllaufbau Schörling 3R L-SR6053 164 2006 3 310.000,00 € 2016 Mercedes-Benz Econic Pressmüllaufbau Zöller L-SR6055 165 2007 4 310.000,00 € 2017 Mercedes-Benz Econic Faun Rotopress L-SR5432 166 2008 5 320.000,00 € 2017 Mercedes-Benz Econic Pressmüllaufbau Schörling 3R L-SR6270 270 2008 5 320.000,00 € Gesamt 1.860.000,00 € Anlage 2 Bioabfallsammelfahrzeuge Übersicht der in den Investitionsjahren 2015 - 2017 zu ersetzenden Bioabfallsammelfahrzeuge Invest.Jahr Typ Aufbauart amtl.Kz Betriebs Nr. Baujahr Euro-Norm Planansatz zur Neubeschaffung 2015 MAN M38 MUT Rotopress L-2422 280 1999 2 352.500,00 € 2015 MAN M38 MUT Rotopress L-SR1076 285 1999 2 352.500,00 € 2016 MAN M38 MUT Rotopress L-21125 282 1999 2 365.000,00 € 2017 Mercedes-Benz Econic MUT Rotopress L-SR1002 155 2001 2 375.000,00 € 2017 Mercedes-Benz Axor Faun Rotopress L-SR6040 218 2005 3 375.000,00 € Gesamt 1.820.000,00 € RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. VI-DS-01337 vom 02.06.2015 Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015 Beschluss- Nr. VI-DS-01337 Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Ausführungsbeschluss zum Kauf von 6 Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeugen und 5 Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeugen Stand vom 09.11.2015 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben ✘ in Arbeit geändert Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Der Ratsbeschluss sieht folgende Zeiträume für die Beschaffung der 11 Drehtrommelfahrzeuge vor: 2015: 2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge 2x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge 2016: 2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge 1x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeug 2017: 2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge 2x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge Für die Lieferung der sieben Fahrzeuge für die Jahre 2015/2016 ist der Auftrag an den Auftragnehmer Faun Umwelttechnik GmbH & Co.KG erteilt. Der Liefertermin für diese sieben Fahrzeuge ist die 19. KW 2016. Stadt Leipzig 01.5/046/11.08 Für die verbleibenden vier Fahrzeuge (Planjahr 2017) erfolgt die Beauftragung im Oktober 2016 mit dem geplanten Liefertermin im März 2017.