Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1027205.pdf
Größe
3,7 MB
Erstellt
27.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01337
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
02.06.2015
Bestätigung
Verwaltungsausschuss
24.06.2015
Vorberatung
Betriebsausschuss Stadtreinigung
01.07.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Ausführungsbeschluss zum Kauf von 6 Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeugen
und 5 Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeugen
Beschlussvorschlag:
Dem Kauf von 6 Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeugen und 5 DrehtrommelBioabfallsammelfahrzeugen wird zugestimmt.
Die Gesamtausgaben betragen 3.680.000 €.
Die Beschaffung erfolgt in nachfolgend genannten Zeiträumen:
2015:
2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge zu 600.000 €
2x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge zu 705.000 €
2016:
2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge zu 620.000 €
1x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeug zu 365.000 €
2017:
2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge zu 640.000 €
2x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge zu 750.000 €
Summe:
11 Fahrzeuge zu insgesamt 3.680.000 €
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
–
Sachverhalt/Begründung Ausführungsbeschluss
–
Anlage 1 Ausführungsbeschlüsse Restabfallsammelfahrzeuge
–
Anlage 2 Ausführungsbeschlüsse Bioabfallsammelfahrzeuge
–
Anlage 3 Wirtschaftlichkeitsberechnungen
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu
19.15
Ausführungsbeschluss zum Kauf von 6 DrehtrommelRestabfallsammelfahrzeugen und 5 DrehtrommelBioabfallsammelfahrzeugen
Vorlage: VI-DS-01337
Beschluss:
Dem Kauf von 6 Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeugen und 5 DrehtrommelBioabfallsammelfahrzeugen wird zugestimmt.
Die Gesamtausgaben betragen 3.680.000 €.
Die Beschaffung erfolgt in nachfolgend genannten Zeiträumen:
2015:
2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge zu 600.000 €
2x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge zu 705.000 €
2016:
2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge zu 620.000 €
1x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeug zu 365.000 €
2017:
2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge zu 640.000 €
2x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge zu 750.000 €
Summe:
11 Fahrzeuge zu insgesamt 3.680.000 €
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
Begründung (Ausführungsbeschluss)
Bezeichnung des Vorhabens:
Kauf von:
1.
6 Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeugen und
5 Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeugen
Beschreibung des Vorhabens
Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig beabsichtigt, o. g. Komplettfahrzeuge zu kaufen.
Der Kauf erfolgt gestaffelt in den Jahren 2015 bis 2017.
2015: 2
2
3-Achs-Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeuge
3-Achs-Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeuge
2016: 2
1
3-Achs-Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeuge
3-Achs-Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeuge
2017: 2
2
3-Achs-Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeuge
3-Achs-Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeuge
Hierbei handelt es sich um Ersatzinvestitionen. Voraussetzung für den Kauf ist die Vorlage
sowie Genehmigung des Ausführungsbeschlusses in der Dienstberatung des
Oberbürgermeisters, im Betriebsausschuss Stadtreinigung (gemäß Betriebssatzung des
Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig) und in der Ratsversammlung.
Die Beschaffung der Fahrzeuge erfolgt auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der
Beschaffung darstellbaren höchstmöglichen Abgasnorm (Euro VI). Gleichzeitig erfüllen
diese Kommunalfahrzeuge die Anforderungen aus dem in Kraft gesetzten Luftreinhalteplan
der Stadt Leipzig.
2.
Begründung der Notwendigkeit - Nachweis des Bedarfes
2.1.
Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeuge und Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeuge
Im Bereich Restabfall sind zurzeit 25 Fahrzeuge im Bestand. Dieser setzt sich zusammen
aus:
22
Dreiachs-Fahrzeugen
davon
sowie
und
14
8
Dreiachs-Drehtrommelfahrzeuge
Dreiachs-Pressfahrzeuge
3
Zweiachs-Dehtrommelfahrzeuge
Täglich sind im Durchschnitt 21 Fahrzeuge im Einsatz. Das heißt neben
Sonderaufgaben/Sondertouren werden in 190 Touren, die sich im Rhythmus von 14 Tagen
wiederholen, in der Stadt Leipzig ca. 99.000 Restabfallbehälter entleert.
2
Die Altersstruktur der Fahrzeuge sieht wie folgt aus:
Dreiachs-Abfallsammelfahrzeuge
2 Fahrzeuge Baujahr 1998
1 Fahrzeug Baujahr 2001
2 Fahrzeuge Baujahr 2006
1 Fahrzeug Baujahr 2007
1 Fahrzeug Baujahr 2008
1 Fahrzeug Baujahr 2009*)
3 Fahrzeuge Baujahr 2010*)
1 Fahrzeug Baujahr 2012
3 Fahrzeuge Baujahr 2012*)
3 Fahrzeuge Baujahr 2013*)
4 Fahrzeuge Baujahr 2014*)
Zweiachs-Abfallsammelfahrzeuge
1 Fahrzeug Baujahr 2008*)
1 Fahrzeug Baujahr 2009*)
1 Fahrzeug Baujahr 2010*)
*) Drehtrommelfahrzeuge
Im Bereich Bioabfall befinden sich 12 Fahrzeuge im Bestand. Die Fahrzeuge gliedern sich
in:
1 Dreiachs-Drehtrommelfahrzeug
und
11 Zweiachs-Drehtrommelfahrzeuge
Es sind im Durchschnitt täglich 9 Fahrzeuge im Einsatz. Im Rahmen von sich
wiederholenden 90 Touren und Sonderaufgaben/Sondertouren sind in der Stadt Leipzig ca.
27.500 Bioabfallbehälter zu entleeren.
Die Altersstruktur der Fahrzeuge untergliedert sich wie folgt:
Dreiachs-Abfallsammelfahrzeuge
1 Fahrzeug Baujahr 2009*)
*) Drehtrommelfahrzeuge
Zweiachs-Abfallsammelfahrzeuge
3 Fahrzeuge Baujahr 1999*)
1 Fahrzeug Baujahr 2001*)
1 Fahrzeug Baujahr 2005*)
1 Fahrzeug Baujahr 2009*)
3 Fahrzeuge Baujahr 2010*)
2 Fahrzeuge Baujahr 2012*)
Im Rahmen von Optimierungsmaßnahmen in den voran gegangenen Jahren wurde der
Fahrzeugbestand auf den derzeitigen Stand im Bereich Restabfall auf 25 Fahrzeuge und im
Bereich Bioabfall auf 12 Fahrzeuge verringert. Dem entgegen steht die Entwicklung der
Bevölkerungszahlen für die Stadt Leipzig mit einem jährlichen Zuwachs (seit 2013) von ca.
10.000 Menschen. Mit einer konsequenten Umsetzung der Abfallwirtschaftssatzung soll der
Anschlussgrad an die Bioabfallentsorgung erhöht werden. Aus diesen Gründen ist es
notwendig, einen hohen Stand der Verfügbarkeit der Technik zu erreichen. Der
Fahrzeugbestand muss dem Stand der Technik entsprechen und eine hohe Nutzlast bzw.
Auslastung haben. Die reparaturbedingten Stand- bzw. Ausfallzeiten sollen max. 48
Stunden betragen.
Mit vorgenannter Struktur ist diese Zielsetzung nicht gewährleistet. Das resultiert u. a. aus
einer bisherigen Einsatzzeit der zu ersetzenden Fahrzeuge von zum Teil 16 bzw. 17 Jahren.
Erschwerend hierzu kommt noch die Tatsache der Art und Weise des Fahrzeugeinsatzes.
Durch das ständige, dem Entsorgungsprozess geschuldete Anfahren und Anhalten ist die
Verschleißwirkung des Fahrgestelles um ein Vielfaches höher gegenüber dem
Langstreckeneinsatz. Des Weiteren ist die Ersatzteilversorgungspflicht für die Fahrzeuge,
welche ersetzt werden müssen, erloschen bzw. fallen lange Beschaffungszeiten für
Ersatzteile und damit verbundene Standzeiten für Reparaturen an. Die 11 DrehtrommelSammelfahrzeuge sind als Ersatzinvestitionen vorgesehen. Die Neufahrzeuge sollen
ausschließlich mit einer Niederflurkabine ausgestattet werden.
3
2.2.
Drehtrommelaufbau
Auf Grund des kürzeren Überhanges von der Hinterachsmitte bis zum Fahrzeugende bei
Drehtrommelfahrzeugen ist eine höhere Beweglichkeit und ein flexibler Einsatz auch in
engen Straßen und Siedlungsgebieten gegeben. Unabhängig von diesem Sachverhalt
ermöglicht das Drehtrommelfahrzeug auch eine höhere Effektivität bei der Erfassung von
Restabfall. Die Nutzlast bei einem neu zu beschaffenden Drei-Achs-Drehtrommelfahrzeug
ist bis zu 1.000 kg höher gegenüber einem vergleichbaren Drei-AchsRestabfallsammelpressfahrzeug. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Nutzlast der
Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeuge von 10.500 kg. Bedingt durch die Abgasnorm
Euro VI ist hierbei eine erhöhte Eigenlast des Fahrgestells um 500 kg berücksichtigt.
2.3.
Ausstattung der Fahrzeuge mit Niederflurkabine
Die Niederflurkabinen sind aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gegenüber
den Beschäftigten erforderlich. Bei der Niederflurkabine handelt es sich u. a. um ein,
bezogen auf den Einstieg, tiefer gelegtes Fahrerhaus. Die Höhe der Fahrerhausebene,
gemessen vom Straßenboden, liegt bei 900 mm und wird über eine Trittstufe in Höhe von
475 mm erreicht. Im Gegensatz dazu liegt die Fahrerhausebene bei einem konventionellen
Fahrerhaus bei 1.400 mm und wird über drei Einstiegsstufen erreicht. Ausgehend davon,
dass bedingt durch die Arbeitsaufgabe ein ständiges Ein- und Aussteigen in das Fahrzeug
unerlässlich ist, ist die Verwendung eines tiefer gelegten Fahrerhauses ein positiver Effekt
bezüglich der Erleichterung des Arbeitsprozesses. Des Weiteren dient dieses der
Vermeidung von Arbeitsunfällen bezüglich Fuß- und Gelenkverletzungen.
3.
3.1
Darstellung der Wirtschaftlichkeit – Ermittlung der notwendigen Erneuerung
Technikbewertung
Ausgehend
von
der
vorhandenen
Fahrzeugstruktur
(Restabfallund
Bioabfallsammelfahrzeuge) nach Anzahl, Baujahr und Abschreibung erfolgte eine
entsprechende technische Überprüfung. Daraus resultierend ergeben sich die finanziellen
Parameter wie:
- Verschleißbedingte Kosten (Material/Lohn) zur Instandhaltung des Altfahrzeuges
- Einsatzkoeffizient.
Auch wenn zunächst nur eine Beschaffung von 4 Fahrzeugen für das Jahr 2015 stattfinden
kann, wurde für alle 11 Fahrzeuge eine Begutachtung durchgeführt. Aus dem Ergebnis
dieser betriebswirtschaftlichen Berechnung ist ersichtlich, dass alle 11 DrehtrommelAbfallsammelfahrzeuge ersetzt werden müssen. Bedingt durch nicht ausreichend zur
Verfügung stehende Investitionsmittel ist jedoch nur eine gestaffelte Beschaffung in drei
Jahresscheiben möglich. Folglich werden die für die Beschaffungszeiträume 2016 und 2017
geplanten 7 Entsorgungsfahrzeuge weiterhin mit finanziellem Mehraufwand betriebsbereit
gehalten, so dass die Erfüllung der Dienstleistungsaufgaben abgesichert werden kann.
3.2
Betriebswirtschaftliche Betrachtung
Aufbauend auf die Technikbewertung schließt sich die betriebswirtschaftliche Betrachtung
mit folgenden Parametern an:
Grundlage der Berechnung:
Ausschreibungszeitraum für Restabfall- und Bioabfallsammelfahrzeuge: 7 Jahre
Tatsächliche Nutzungsdauer:
siehe Anlage 3
„Betriebswirtschaftliche Betrachtung – Berechnung für KFZ“
4
Kalkulatorischer Zins
Gemäß Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00332/14 wurde der kalkulatorische
Zinssatz in Höhe von 5 % für die Haushaltsjahre 2015/2016 beschlossen.
Altersunabhängige Mindestkosten für Wartung und Pflege
Gesetzlich vorgeschriebene Überprüfungen wie Hauptuntersuchung, Abgasuntersuchung,
Sicherheitsprüfung und dergleichen für Alt- und Neufahrzeuge gleich.
Verschleißbedingte Kosten für Instandhaltung
Materialkosten laut Technikbewertung, Pauschalsatz für nicht vorhersehbare Reparaturen,
Lohnkosten zur Erbringung der Reparaturleistungen.
Einsatzkoeffizient (EKZ) Altfahrzeug
Ausgehend vom Gesamtalter des Fahrzeuges, der damit verbundenen reparaturbedingten
Ausfallzeiten und unter Voraussetzung der ordnungsgemäßen Ersatzteilbereitstellung liegt
die Einsatzfähigkeit des Altfahrzeuges derzeitig bei 70 %. Innerhalb der in der Anlage
dargestellten Berechnung für KFZ werden diese 70 % als EKZ 0,70 von EKZ 1,00
ausgewiesen.
EKZ Neufahrzeug
Ausgehend davon, dass auch Neufahrzeuge zu notwendigen Durchsichten und weiteren
gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen vorgestellt werden müssen, kann von einer
Einsatzfähigkeit von 90 % ausgegangen werden. Innerhalb der in der Anlage dargestellten
Berechnung für KFZ werden diese 90 % als EKZ 0,90 von EKZ 1,00 ausgewiesen
Zusatzkosten
Summe der Kosten Neufahrzeug bestehend aus: Abschreibungssatz, Kalkulatorischer Zins,
altersunabhängige Kosten. Diese Summe multipliziert mit Differenzbetrag zu EKZ 1,00
bezogen auf Altfahrzeug (0,30) und Neufahrzeug (0,10). Das Ergebnis dieser
Kostenrechnung ist der unmittelbare Vergleich in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit der
Weiternutzung des Altfahrzeuges bzw. der Neubeschaffung. Dieser ergibt sich aus dem
Vergleich der Summenrechnung; so ist zum Beispiel bei Überschreitungen der Summe
Altfahrzeug gegenüber Neufahrzeug ein Neukauf empfehlenswert.
4.
Finanzierung
Die Beschaffung der 4 Abfallsammelfahrzeuge im Investitionsjahr 2015 und die sich
anschließende Beschaffung der 3 bzw. 4 Folgefahrzeuge in den Jahren 2016* bzw. 2017*
ist finanziell ordnungsgemäß im Wirtschaftsplan 2015 (*Anlagen) eingeordnet. Der
Wirtschaftsplan 2015 (DS-00481/14) wurde in der Ratsversammlung am 10.12.2014
bestätigt. Konkret erfolgt die Finanzierung der 4 Abfallsammelfahrzeuge für das
Beschaffungsjahr 2015 aus der für den Betriebszweig Abfallsammlung eingestellten
Investitionssumme in Höhe von TEUR 2.164.
Konto:
04400
Anlagen:
- Tabellarische Auflistung der zu ersetzenden Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeuge (1)
- Tabellarische Auflistung der zu ersetzenden Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeuge (2)
- Betriebswirtschaftliche Betrachtung (3)
Anlage 1
Restabfallsammelfahrzeuge
Übersicht der in den Investitionsjahren 2015 - 2017 zu ersetzenden Restabfallsammelfahrzeuge
Invest.Jahr
Typ
Aufbauart
amtl.Kz
Betriebs
Nr.
Baujahr
Euro-Norm
Planansatz zur
Neubeschaffung
2015
Mercedes-Benz Axor
Pressmüllaufbau Schörling 3R
L-SR6045
163
2006
3
300.000,00 €
2015
Mercedes-Benz Econic
Pressmüllaufbau Haller
L-SR1021
269
2001
3
300.000,00 €
2016
Mercedes-Benz Axor
Pressmüllaufbau Schörling 3R
L-SR6053
164
2006
3
310.000,00 €
2016
Mercedes-Benz Econic
Pressmüllaufbau Zöller
L-SR6055
165
2007
4
310.000,00 €
2017
Mercedes-Benz Econic
Faun Rotopress
L-SR5432
166
2008
5
320.000,00 €
2017
Mercedes-Benz Econic
Pressmüllaufbau Schörling 3R
L-SR6270
270
2008
5
320.000,00 €
Gesamt
1.860.000,00 €
Anlage 2
Bioabfallsammelfahrzeuge
Übersicht der in den Investitionsjahren 2015 - 2017 zu ersetzenden Bioabfallsammelfahrzeuge
Invest.Jahr
Typ
Aufbauart
amtl.Kz
Betriebs
Nr.
Baujahr
Euro-Norm
Planansatz zur
Neubeschaffung
2015
MAN M38
MUT Rotopress
L-2422
280
1999
2
352.500,00 €
2015
MAN M38
MUT Rotopress
L-SR1076
285
1999
2
352.500,00 €
2016
MAN M38
MUT Rotopress
L-21125
282
1999
2
365.000,00 €
2017
Mercedes-Benz Econic
MUT Rotopress
L-SR1002
155
2001
2
375.000,00 €
2017
Mercedes-Benz Axor
Faun Rotopress
L-SR6040
218
2005
3
375.000,00 €
Gesamt
1.820.000,00 €
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. VI-DS-01337 vom 02.06.2015
Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015
Beschluss- Nr. VI-DS-01337
Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Ausführungsbeschluss zum Kauf von 6 Drehtrommel-Restabfallsammelfahrzeugen und 5
Drehtrommel-Bioabfallsammelfahrzeugen
Stand vom 09.11.2015
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
✘ in Arbeit
geändert
Dezernat
Umwelt, Ordnung, Sport
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Der Ratsbeschluss sieht folgende Zeiträume für die Beschaffung der 11 Drehtrommelfahrzeuge vor:
2015: 2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge
2x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge
2016: 2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge
1x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeug
2017: 2x 3-Achs-Restabfallsammelfahrzeuge
2x 3-Achs-Bioabfallsammelfahrzeuge
Für die Lieferung der sieben Fahrzeuge für die Jahre 2015/2016 ist der Auftrag an den Auftragnehmer
Faun Umwelttechnik GmbH & Co.KG erteilt.
Der Liefertermin für diese sieben Fahrzeuge ist die 19. KW 2016.
Stadt Leipzig
01.5/046/11.08
Für die verbleibenden vier Fahrzeuge (Planjahr 2017) erfolgt die Beauftragung im Oktober 2016 mit dem
geplanten Liefertermin im März 2017.