Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1024693.pdf
Größe
6,5 MB
Erstellt
09.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01158
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
1. Lesung
17.06.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 411 "Verbrauchermarkt Riebeckstraße";
Stadtbezirk Südost, Ortsteil Reudnitz;
Billigung und Zustimmung zum Durchführungsvertrag
Beschlussvorschlag:
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 411 „Verbrauchermarkt
Riebeckstraße“ wird gebilligt.
Dem Vertragsabschluss wird zugestimmt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Beschreibung des Sachverhaltes
2 Durchführungsvertrag
3 Lageplan mit den Grenzen des Vertragsgebietes
4 Werbekonzept
Zu weiteren Unterlagen siehe Vorlage DS-00369/14.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu 19.6
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 411 "Verbrauchermarkt
Riebeckstraße";
Stadtbezirk Südost, Ortsteil Reudnitz;
Billigung und Zustimmung zum Durchführungsvertrag
Vorlage: VI-DS-01158
Beschluss:
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 411 „Verbrauchermarkt
Riebeckstraße" wird gebilligt.
Dem Vertragsabschluss wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
Beschreibung des Sachverhaltes
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 411 „Verbrauchermarkt Riebeckstraße“
Billigung und Zustimmung zum Durchführungsvertrag
Anlass
Die Planung erfolgt mit dem Zweck, an diesem Standort auch weiterhin wichtige Funktionen der
Nahversorgung für die angrenzenden Wohngebiete zu gewährleisten. Das Vorhaben betrifft die
Errichtung eines Gebäudes mit Markthallencharakter und ca. 1.200 m² ebenerdiger Verkaufsfläche
einschließlich neu gestalteter Außenanlagen mit 15 Kundenparkplätzen und einer separat
zugänglichen Bäckereifiliale mit Café als Ersatz für den bisher an diesem Standort betriebenen
Einzelhandelsbetrieb mit ca. 700 m² Verkaufsfläche. Die geplante Nutzung wird innerhalb des
Grundstückes in klar definierte Funktionsbereiche aufgeteilt. Dabei nimmt der vorgesehene Neubau
des eingeschossigen Nahversorgers die Hauptfunktion ein.
Damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert und bodenrechtliche Spannungen
vermieden werden können, wird ein Planverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes durchgeführt. (Näheres dazu siehe der Vorlage Nr. DS-00369/14)
Der Abschluss eines Durchführungsvertrages zum geplanten Vorhaben ist zwingende Voraussetzung
für den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Ferner ist der Abschluss für
eine Prüfung der Zulässigkeit des Vorhabens erforderlich, da eine Baugenehmigung gemäß § 33
BauGB angestrebt wird. Vor Vertragsabschluss ist die Billigung und Zustimmung der
Ratsversammlung einzuholen.
Inhalte des Durchführungsvertrages
Der Durchführungsvertrag regelt ergänzend zum o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan
insbesondere die Erschließung und deren Kosten mit den zu hinterlegenden Bürgschaften, die
Beschreibung des konkreten Vorhabens und die inhaltlichen und zeitlichen Verpflichtungen des
Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens.
Auswirkungen des Vertragsabschlusses auf die Stadt
Aus dem Abschluss des Durchführungsvertrages ergeben sich für die Stadt keine Verpflichtungen.
Sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt der Vorhabenträger. Der Stadt
entstehen durch den Abschluss und die Durchführung des Vertrages keine Kosten.
Anlagen des Durchführungsvertrages sind:
• der Lageplan mit den Grenzen des Vertragsgebietes,
• die detaillierte Beschreibung des Vorhabens,
• der Rechtsplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens,
• der Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan,
• das Werbekonzept und
• die Kostenzusammenstellung der Erschließungsmaßnahmen.
Diese Anlagen liegen im Stadtplanungsamt vor, sind jedoch dieser Vorlage nur auszugsweise beigefügt.
09.03.2015
Anlage 1
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 411 „Verbrauchermarkt
Riebeckstraße“
Lageplan – Grenze des Vertragsgebietes
Datengrundlage: Liegenschaftskarte Leipzig (ALK), M 1 : 2000, Stand: 02.04.2014
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Vertragsgebietes
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zum Antrag Nr.
vom
Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015
Beschluss- Nr. VI-DS-01158
Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 411
„Verbrauchermarkt Riebeckstraße“ wird gebilligt.
Dem Vertragsabschluss wird zugestimmt.
Stand vom 16.11.2015
noch nicht begonnen
✘ umgesetzt
aufgehoben
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Der Vertrag wurde am 19.08.2015 abgeschlossen.
in Arbeit
geändert