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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1024693.pdf
Größe
6,5 MB
Erstellt
09.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:04

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01158 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 1. Lesung 17.06.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 411 "Verbrauchermarkt Riebeckstraße"; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Reudnitz; Billigung und Zustimmung zum Durchführungsvertrag Beschlussvorschlag: Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 411 „Verbrauchermarkt Riebeckstraße“ wird gebilligt. Dem Vertragsabschluss wird zugestimmt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“. Anlagen: 1 Beschreibung des Sachverhaltes 2 Durchführungsvertrag 3 Lageplan mit den Grenzen des Vertragsgebietes 4 Werbekonzept Zu weiteren Unterlagen siehe Vorlage DS-00369/14. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 19.6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 411 "Verbrauchermarkt Riebeckstraße"; Stadtbezirk Südost, Ortsteil Reudnitz; Billigung und Zustimmung zum Durchführungsvertrag Vorlage: VI-DS-01158 Beschluss: Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 411 „Verbrauchermarkt Riebeckstraße" wird gebilligt. Dem Vertragsabschluss wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1 Beschreibung des Sachverhaltes vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 411 „Verbrauchermarkt Riebeckstraße“ Billigung und Zustimmung zum Durchführungsvertrag Anlass Die Planung erfolgt mit dem Zweck, an diesem Standort auch weiterhin wichtige Funktionen der Nahversorgung für die angrenzenden Wohngebiete zu gewährleisten. Das Vorhaben betrifft die Errichtung eines Gebäudes mit Markthallencharakter und ca. 1.200 m² ebenerdiger Verkaufsfläche einschließlich neu gestalteter Außenanlagen mit 15 Kundenparkplätzen und einer separat zugänglichen Bäckereifiliale mit Café als Ersatz für den bisher an diesem Standort betriebenen Einzelhandelsbetrieb mit ca. 700 m² Verkaufsfläche. Die geplante Nutzung wird innerhalb des Grundstückes in klar definierte Funktionsbereiche aufgeteilt. Dabei nimmt der vorgesehene Neubau des eingeschossigen Nahversorgers die Hauptfunktion ein. Damit eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert und bodenrechtliche Spannungen vermieden werden können, wird ein Planverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt. (Näheres dazu siehe der Vorlage Nr. DS-00369/14) Der Abschluss eines Durchführungsvertrages zum geplanten Vorhaben ist zwingende Voraussetzung für den Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Ferner ist der Abschluss für eine Prüfung der Zulässigkeit des Vorhabens erforderlich, da eine Baugenehmigung gemäß § 33 BauGB angestrebt wird. Vor Vertragsabschluss ist die Billigung und Zustimmung der Ratsversammlung einzuholen. Inhalte des Durchführungsvertrages Der Durchführungsvertrag regelt ergänzend zum o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan insbesondere die Erschließung und deren Kosten mit den zu hinterlegenden Bürgschaften, die Beschreibung des konkreten Vorhabens und die inhaltlichen und zeitlichen Verpflichtungen des Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens. Auswirkungen des Vertragsabschlusses auf die Stadt Aus dem Abschluss des Durchführungsvertrages ergeben sich für die Stadt keine Verpflichtungen. Sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung trägt der Vorhabenträger. Der Stadt entstehen durch den Abschluss und die Durchführung des Vertrages keine Kosten. Anlagen des Durchführungsvertrages sind: • der Lageplan mit den Grenzen des Vertragsgebietes, • die detaillierte Beschreibung des Vorhabens, • der Rechtsplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens, • der Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, • das Werbekonzept und • die Kostenzusammenstellung der Erschließungsmaßnahmen. Diese Anlagen liegen im Stadtplanungsamt vor, sind jedoch dieser Vorlage nur auszugsweise beigefügt. 09.03.2015 Anlage 1 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 411 „Verbrauchermarkt Riebeckstraße“ Lageplan – Grenze des Vertragsgebietes Datengrundlage: Liegenschaftskarte Leipzig (ALK), M 1 : 2000, Stand: 02.04.2014 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Vertragsgebietes RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zum Antrag Nr. vom Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015 Beschluss- Nr. VI-DS-01158 Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 411 „Verbrauchermarkt Riebeckstraße“ wird gebilligt. Dem Vertragsabschluss wird zugestimmt. Stand vom 16.11.2015 noch nicht begonnen ✘ umgesetzt aufgehoben Dezernat Stadtentwicklung und Bau Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Der Vertrag wurde am 19.08.2015 abgeschlossen. in Arbeit geändert