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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1026509.pdf
Größe
559 kB
Erstellt
13.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:09

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01274 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 26.05.2015 Bestätigung Fachausschuss Finanzen 22.06.2015 1. Lesung Verwaltungsausschuss 24.06.2015 Vorberatung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 30.06.2015 Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 02.07.2015 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 06.07.2015 2. Lesung Ratsversammlung 08.07.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Ausführungsbeschluss "Kauf von Mobiliar für die kommunalen Kindertageseinrichtungen" - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Dem Kauf von Mobiliar für die kommunalen Kindertageseinrichtungen für den Leistungszeitraum 2015-2019 wird zugestimmt. 2. Der voraussichtliche Wertumfang in Höhe von 1.728.000,-€ wird nicht verpflichtend gebunden. Die Maßnahmen für die Ersatz-, Ergänzungs- und Neubeschaffung sind abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR 2015 2019 800.000,00 € 1.100.36.5.0.01.01.18 Sachkonto: 42531000 2015 2019 928.000,00 € 7.0000138.710.020 Sachkonto: 78327200 wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE von x von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 08.07.2015 zu 19.11 Ausführungsbeschluss "Kauf von Mobiliar für die kommunalen Kindertageseinrichtungen" Vorlage: VI-DS-01274 Beschluss 1. Dem Kauf von Mobiliar für die kommunalen Kindertageseinrichtungen für den Leistungszeitraum 2015-2019 wird zugestimmt. 2. Der voraussichtliche Wertumfang in Höhe von 1.728.000,-€ wird nicht verpflichtend gebunden. Die Maßnahmen für die Ersatz-, Ergänzungs- und Neubeschaffung sind abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 9. Juli 2015 Seite: 1/1 1. Beschreibung des Vorhabens In Wahrnahme der Pflichtaufgaben obliegt es der Stadt Leipzig die kommunalen Kindertagesstätten auszustatten und damit die Grundvoraussetzungen für die Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Betreuung und Förderung der Kinder zu gewährleisten. In Fortführung des bisherigen Verwaltungshandelns soll der Bedarf an Ersatz-, Ergänzungs- und Neuausstattungen von Mobiliar durch Kauf gewährleistet werden. Im Vordergrund stehen Neu- und Ergänzungsausstattungen für die im kommenden Leistungszeitraum neu zu schaffenden Kindertagesplätze im Einklang mit den baulichen Maßnahmen. Gleichzeitig ist der Ersatz von Mobiliar, welcher durch den täglichen Gebrauch durch Kinder und Personal dem Verschleiß unterliegt, erforderlich. Die Einrichtungen benötigen funktionsgerechtes und sicheres Mobiliar. Sowohl im Rahmen des Ersatzes als auch bei Neu- und Ergänzungsausstattungen stehen, insbesondere im Zusammenhang mit Neubau- und Sanierungsmaßnahmen, variable und funktionelle Ausstattungsmodelle, welche mit den Anforderungen und pädagogischen Aspekten in Einklang zu bringen sind, im Mittelpunkt. Das Ziel ist, standardisierte Ausstattungen im Kontext mit wirtschaftlichen Kosteneinsatz vorzuhalten, welche auch einen flexiblen Einsatz in den Einrichtungen ermöglichen. Ausgangspunkte sind die jährlichen Planansätze, die Notwendigkeit der Schaffung von ca. 800 neuen Kindertagesplätzen beginnend ab 2014 sowie der erforderliche Ersatzbedarf. Daraus resultierend wird gemäß der Darstellung der Finanzierung (Punkt 4) mit einem Gesamtwertumfang in Höhe von 1.728.000 € für den Leistungszeitraum von 4 Jahren gerechnet. Schwerpunktmäßig wird die Ersatz-, Ergänzungs- und Neuausstattung von Mobiliar wie folgt dargestellt: • Mobiliar für Kinder: • Tische und Stühle in verschiedenen Größen und Ausführungen entsprechend den Altersgruppen • Krippenbetten, Liegepolster, Liegepolsterschränke, Bettzeugschränke, Wickelkommoden • Schränke, und Regale in verschiedenen Ausführungen entsprechend den vorgesehenen Einsatz- und Nutzungsanforderungen • Sitz- und Polsterelemente, mobile Podeste • Spezialmobiliar für Themenbereiche wie z.B. Kinderküchen, Experimentierstrecke, Bewegungsparcours oder Rollenspiele • Mobiliar für das pädagogische und technische Personal: • • • Schränke, Regale, Schranksysteme für die pädagogische Arbeit, Stühle, ErzieherInnenstühle bzw. Hocker Arbeitsplatzausstattungen Das reale jährliche Auftragsvolumen bzw. die zu erteilenden Aufträge sind abhängig von den tatsächlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Die Stadt Leipzig ist mit den beabsichtigten Vertragsabschlüssen zur Lieferung und Montage von Mobiliar an kein bestimmtes Auftragsvolumen gebunden. Mit dem vorliegenden Ausführungsbeschluss soll der Kauf von Mobiliar für die kommunalen Kindertagesstätten für den Leistungszeitraum ab 10/2015 bis 10/2019 bestätigt werden. 2. Begründung der Notwendigkeit zur Schaffung der Rahmenbedingungen für die Umsetzung der §§ 22, 22a, 24, 72a, 77, 79, 80 SGB VIII sowie §§ 2, 8, 11 1 Sachskitag Vom Bundesgesetzgeber ist das SGB VIII als Leistungsgesetz in die Steuerungshoheit der Gebietskörperschaften (kreisfreie Gemeinden und Landkreise) gegeben und somit ein bedeutsames kommunalpolitisches Handlungsfeld. §§ 22 - 24 SGB VIII sind die zentralen Rechtsnormen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Mit § 24 Abs. 2 SGB VIII besteht für alle Kinder ab vollendetem 1. Lebensjahr ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Nach den §§ 79 und 80 SGB VIII hat das Amt für Jugend, Familie und Bildung die Gesamtverantwortung für die Leistungserbringung in der Jugendhilfe. Der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kindertageseinrichtungen dient nach dem Landesausführungsgesetz des SGB VIII in § 2 Abs. 2 Sächsisches Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) vor allem dem Erwerb und der Förderung sozialer Kompetenzen sowie der Ausbildung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Entsprechend § 4 (3) SGB IX sollen Leistungen für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder so geplant und gestaltet werden, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden können. Um behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern eine möglichst wohnortnahe Betreuung zu ermöglichen, wurde das Netz integrativer Kindertageseinrichtungen in den letzten Jahren weiter ausgebaut. Waren im Jahr 2000 nur ca. ein Viertel der Kindertageseinrichtungen für Kinder bis Schuleintritt integrative Einrichtungen, so ermöglichen gegenwärtig die Hälfte aller Kindertageseinrichtungen eine gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen. Nahezu alle neuen Einrichtungen entstehen mit den räumlichen und sächlichen Voraussetzungen, im Bedarfsfall auch integrativ zu arbeiten. Die Landesgesetzgebung schreibt mit § 11 SächsKitaG u.a. dem Amt für Jugend, Familie und Bildung die Ausstattung der Kindertageseinrichtungen als Aufgabe zu. Der öffentliche Träger schafft die Grundvoraussetzungen zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrages, der in Anbetracht der Bildungsdiskussion nicht aufschiebbar und unabdingbar ist. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel für die Ausstattung der Kindertageseinrichtungen zur Betreibung und Umsetzung des pädagogischen Auftrages (Sächsischer Bildungsplan). Neben kindgerechtem Mobiliar wie Tische, Stühle, Bänke, Betten einschließlich Zubehör, Schränke, Wickelkommoden, Garderoben u.a. sind auch Geräte und Mobiliar zur Bewegungsförderung, Kücheneinrichtungen und Mobiliar für die Fachkräfte erforderlich. Für die Erlaubnis zur Betreibung einer Kindertageseinrichtung ist gem. § 43 bis § 48 SGB VIII das Landesjugendamt zuständig. Die Anforderungen an die räumlichen Bedingungen / Ausstattung werden auf der Grundlage der Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 02.06.2005 bestimmt. Darüber hinaus sind die Vorschriften u.a. des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes, des Unfallversicherungsträgers und der Unfallkasse Sachsen zu beachten. Entsprechend der Beschlusslage des Stadtrates zur Kindertagesstättenplanung 01.08.2014 – 30.07.2015 mit Fortschreibung bis zum Schuljahr 2017/18 - Ratsbeschluss vom 20.11.2014 - setzt die aktuelle Bedarfsplanung den im § 3 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG) formulierten Anspruch von Kindern auf den Besuch von Kindertagesstätten um. Die Stadt Leipzig setzt den Schwerpunkt, Leipziger Familien möglichst uneingeschränkt einen Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz bzw. gleichwertige Angebote der Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen. Der erfreuliche Trend steigender Geburtenzahlen in der Stadt Leipzig hat sich in den letzten Jahren fortgesetzt. Seit 1995 verdoppelte sich die Zahl der Geburten mit zyklischen Sprüngen in den Jahren 2000, 2 2004 und 2008. 2013 wurden knapp 270 Kinder mehr als 2012 geboren, 2014 mit weiteren Zuwächsen von insgesamt 6.241 Geburten, also 407 mehr als 2013. Damit steigt auch die Zahl der Kinder der für die Bedarfsplanung relevanten Altersgruppen. Bis zum Jahr 2017 sind weiter steigende Geburtenzahlen und Zuzüge in den planungsrelevanten Altersgruppen zu erwarten. Die Zahl der Kinder von 0 bis 3 Jahren wird sich bis zum Jahr 2019 weiter erhöhen. Den zahlenmäßig größten Anteil nimmt die Altersgruppe der 3 bis 7-Jährigen ein . Für die Folgejahre 2015/16 bis 2017/18 wird aufgrund der steigender Zahlen wohnhafter Kinder eine höhere Nachfrage im Leistungsbereich U3 in Kindertageseinrichtungen gegenüber 2014/15 erwartet. Entsprechend der vorliegenden Bevölkerungsvorausschätzung und einer steigenden Nutzungsquote von 55% (Kitas und Tagespflege) im Jahr 2014/15 auf 56,3% im Jahr 2017/18 steigt der Platzbedarf für Kinder unter 3 Jahren (Quelle: Kindertagesstättenbedarfsplanung 2014/15 mit Fortschreibung bis 2017/18). Der kommunale Träger wird im Zeitraum ab November 2015 bis Oktober 2019 folgende Einrichtungen nach derzeitigem Planungsstand neu zu betreiben bzw. zu erweitern haben: • • • • Dösener Weg (Bayrischer Bahnhof) mit 165 Plätzen Reichelstr. 3 (nach Umzug des freien Trägers) mit 48 Plätzen F.-Rhode-Str. 17a (nach Umzug des freien Trägers) mit ca. 60 Plätzen Windscheidstr. 46 mit 165 Plätzen Um dem hohen Nachfragebedarf an Betreuungsplätzen Rechnung tragen zu können werden in Bestandseinrichtungen die befristet genehmigten Platzerweiterungen zu verlängern sein. Darüber hinaus sind bis Ende 2016 die Schaffung von ca. 70 weiteren integrativen Plätzen für Kinder mit Behinderung bzw. von Behinderung bedroht geplant. Von 2014 bis 2019 ist ein Platzzuwachs in den kommunalen Einrichtungen um ca. 800 Plätze zu verzeichnen. Mit der Umsetzung bereits geplanter baulicher Maßnahmen in Bestandseinrichtungen ab Ende 2015 entsteht nach Sanierungsende an diesen Standorten weiterer Handlungsbedarf u.a. zur materiell-technischen Ausstattung. Das betrifft nach aktuellem Stand 3 Einrichtungen: • • • Tarostr. 9 L.-Franck-Str. 24a Reichelstr. 5 Für die neu zu schaffenden Plätze haben die betreffenden Kindertageseinrichtungen keine Ausstattung in Reserve, eine Neubeschaffung wird damit zwingend notwendig. Ziel ist es, den gestiegenen Anforderungen an Qualität und Quantität in den Bereichen der frühkindlichen Bildung, die durch den Gesetzgeber definiert sind, Rechnung zu tragen. In den vergangenen Jahren konnten bereits zahlreiche Auflagen des Landesjugendamtes und anderer zuständiger Behörden bearbeitet werden. Bei etwa 20 % der kommunalen Einrichtungen besteht weiter Bedarf an Ersatz- bzw. Erweiterungsbeschaffungen. Bei der Ersatzbeschaffung handelt es sich um die Beschaffung von stark verschlissenen bzw. defekten Möbeln, u. a. Schlafmatten. Die Mängel, die in Kindertageseinrichtungen durch die Unfallkasse Sachsen und Genehmigungsbehörden festgestellt wurden und werden, sind jeweils zeitnah abzustellen. Das sind besonders Schubkästen in Schränken ohne Sicherheitskastenstopp, Wickelkommoden mit unzureichender Aufkantung und Garderoben, bei denen die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung der Stadt Leipzig, für die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte geeignete Arbeitsbedingungen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes u.a. durch die Bereitstellung geeigneten Mobiliars zu schaffen wie z.B. höhenverstellbare Stühle, 3 Arbeitsplätze für Dokumentationsarbeiten, Ausstattung von Personalräumen, verschließbare Schränke u.a.. 3. Darstellung der Wirtschaftlichkeit Im Mittelpunkt stehen flexible, funktionelle Ausstattungen, welche weitgehend standardisiert sein sollen. Vorhandenes Mobiliar muss dabei ebenso Beachtung finden, wie die Anforderungen der Nutzer. Aus der Komplexität des Sortiments werden unterschiedliche Artikel in unterschiedlichen Ausführungen in das Vergabeverfahren integriert. Die Artikelauswahl wird den Anteil umfassen, welcher schwerpunktmäßig für die Einrichtungen gekauft werden soll. Gleichzeitig müssen diese den Bedarfsanforderungen, den funktionellen und flexiblen Einsatz sowie den pädagogischen Ansprüchen entsprechen. Mit diesem Ansatz soll eine langfristige Versorgungs- und Preisstabilität gewährleistet werden. Mit dem Kauf werden erforderliche Montage- und Serviceleistungen gefordert und vertraglich verankert. Der Bedarf an Mobiliar wird unter Berücksichtigung des Zustandes des vorhandenen Mobiliars in Bestandseinrichtungen, des erforderlichen Bedarfs an Neuausstattungen nach geplanten und durchgeführten Rekonstruktionen von Einrichtungen, Neubaumaßnahmen sowie Erweiterungen von Plätzen in vorhandenen Einrichtungen ermittelt. Der Kauf erfolgt unter den Gesichtspunkten der sicherheitstechnischen Anforderungen des Sächsischen Unfallversicherers/Unfallkasse Sachsen für Kindertageseinrichtungen und auf der Grundlage der Empfehlung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales 2005 – räumliche Anforderungen - bzw. der Vorschriften des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen der Gesetzgeber und maßgeblicher DINNormative. Vor dem Kauf von Ersatzausstattung mit Mobiliar wird im Einzelfall geprüft, was ersetzt werden muss, ob das Vorhandene noch verwendbar oder eine Reparatur wirtschaftlich ist. Eine Alternative zur Umsetzung der beschriebenen Beschaffungsaufgabe besteht aus der Sicht des Amtes für Jugend, Familie und Bildung nicht. Leasing oder Miete werden aufgrund der besonderen Belastung im täglichen Kita-Betrieb und den spezifischen Gebrauchsanforderungen nicht in Betracht gezogen. Das Mobiliar in den Kitas wird durchschnittlich 10 - 15 Jahre genutzt und unterliegt in den einzelnen Einrichtungen einem unterschiedlichen Verschleiß und somit einem differenzierten Ersatzzeitraum. Der Abschluss von Miet- bzw. Leasingverträgen ist keine wirtschaftliche Alternative. 4. Finanzierung Es ist vorgesehen, unter Beachtung der in ihrer Gesamtheit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung jährlich zur Verfügung stehenden Mittel im Finanz – und Ergebnishaushalt die erforderlichen Ausstattungen vorzunehmen. Wertumfang: 1.728.000,- € (einschließlich Optionen): Finanzhaushalt: 928.000,-€ 4 PSP-Element: 7.0000138.710.020 Sachkonto: 7832 7200 Ergebnishaushalt: 800.000,-€ PSP-Element: 1.100.36.5.0.01.01.18 Sachkonto: 4253 1000 Haushaltsjahr Ergebnishaushalt Finanzhaushalt Gesamt in € in € in € 2015 (anteilig ab 11/2015) 39.500 116.500 156.000 2016 200.000 322.000 522.000 2017 200.000 210.000 410.000 2018 200.000 179.000 379.000 2019 (anteilig bis 11/2019) 160.500 100.500 261.000 Gesamt 800.000 928.000 1.728.000 Liefer- / Leistungszeitraum (einschließlich Optionen): 11/2015 bis 10/2019 Der Wertumfang wird nicht verpflichtend gebunden. 5. Folgen bei Ablehnung Als Folge einer Ablehnung kommt es zu einer Versorgungsunterbrechung bei der Ausstattung mit Mobiliar in den kommunalen Kindertageseinrichtungen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das Platzangebot in der Stadt Leipzig. Betriebserlaubnisrelevante Auflagen können nicht erfüllt werden. Die Stadt kann somit ihrem gesetzlichen Versorgungsauftrag nicht mehr Rechnung tragen. 5 Anlage 1 Objektkonkrete Kostenübersicht für den Kauf von Mobiliar für Kindertagesstätten neu geplante Einrichtungen im Leistungszeitraum: Einrichtung Anzahl neuer Ansatz gem. Plätze bei Kostenpauschale Inbetriebnahme für Mobiliar / Platz in Höhe von 1.100,-€ im Finanzhaushalt Ansatz gem. Gesamt Kostenpauschale für Mobiliar / Platz in Höhe von 702,-€ im Ergebnishaushalt Reichelstr. 3 48 52.800,-€ 33.696,-€ 86.496,-€ F.-Rhode-Str. 17a 60 66.000,-€ 42.120,-€ 108.120,-€ Dösener Weg 165 181.500,-€ 115.830,-€ 297.330,-€ Windscheidstr. 46 165 181.500,-€ 115.830,-€ 297.330,-€ Gesamt 438 481.800,-€ 307.476,-€ 789.276,-€ Grundlage für die Kostenkalkulation Mobiliar bilden die gem. Anlage 2 aufgeführten Artikel. Für den Ergebnishaushalt ergibt sich eine Kostenpauschale in Höhe von 702,-€ / Platz und für den Finanzhaushalt von 1.100,-€ / Platz. Neben den Neuausstattungen von Kindertagesstätten sind finanzielle Mittel für die laufende Ersatz- und Ergänzungsausstattung der Bestandseinrichtungen erforderlich, so auch für die in Sanierung befindlichen Bestandseinrichtungen Tarostr. 9, Reichelstr. 5 und L.-Franck-Str. 24 a. Der finanzielle Gesamtansatz für den Leistungszeitraum gliedert sich daher wie folgt: Gesamtansatz für Ansatz für neue den Einrichtungen im Leistungszeitraum gesamten Leistungszeitraum Ansatz für laufende Ersatz- und Ergänzungsausstattungen im gesamten Leistungszeitraum Ansatz für laufende Ersatz- und Ergänzungsausstattungen / Jahr Ergebnishaushalt 800.000,-€ 307.476,-€ 492.524,-€ 123.131,-€ Finanzhaushalt 928.000,-€ 481.800,-€ 446.200,-€ 111.550,-€ 1.728.000,-€ 789.276,-€ 938.724,-€ 234.681,-€ Gesamt Anlge 1 zum Ausführungsbeschluss "Kauf von Mobiliar für kommunale Kindertagesstätten" Anlage 2 Berechnung der Platzkosten bei Neuausstattung von Kindertagesstätten Einrichtung mit 160 Plätzen,dav. 50 KK und 110 KG mit 20 Fachkräften, Hausmeister, 1 Reinigungskraft, 1Küchenkraft - ohne Kinder mit Behinderung nach § 5 SächsIntegrVO - Ausstattung Kita neu Kinder 1 Tisch für 6 Kinder 1 Stuhl Materialschrank pro Gruppenraum (18 Kinder) Materialkästen pro Kind Garderobe für 4 Kinder Garderobenbank für 4 Kinder 1 Bett (Krippe) Schlafmatratze (Kindergarten) Liegenregal ( 6 Plätze) Wickelkommode mit Anstelltreppe für 6 Krippenkinder Krippenwagen 6-Sitzer (für 6 Krippenkinder) Kinderküche für KG-bereich (110 KG-Kinder) Spielteppich für 6 Krippenkinder Stiefelständer für 10 Kinder Spiegel für 18 Kinder Atelierwagen für 18 KG-Kinder Spielpodestlandschaft klein für 18 Kinder Sanitärbereich Hakenleiste mit Zahnputzbecher für 10 Kinder Personal (-raum) 1 Stuhl pro MA 1 Beratungstisch für 4 MA Schrank mit Schließfächern für 6 MA Schrank für Umkleide für 3 MA Schreibtisch 1 PC-Arbeitsplatz für 20 MA 1 höhenverstellbarer Hocker für KK-Bereich für 6 MA Leitung Schreibtisch Stuhl Elterntisch Schrank Schrankkombi mit Garderobe Bürodrehstuhl Flügeltürenschrank 1 PC-Arbeitsplatz Eltern Kommunikationsecke (1 Tisch, Sitzbank, Stühle) Wickelplatz für KK-bereich für 6 Kinder Dienstleister - Reinigungskraft - Küchenkraft Stuhl für 2 MA 1 Tisch 2 Umkleideschränke Einzelpreis davon Finanzhaushalt 200 € 50 € 500 € 30 € 300 € 200 € 250 € 50 € 500 € 1.200 € 2.300 € 8.000 € 200 € 400 € 300 € 930 € 650 € 34,00 € 50,00 € 30,00 € 30,00 € 75,00 € 50,00 € 250,00 € 50,00 € 85,00 € 204,00 € 391,00 € 72,00 € 44,00 € 40,00 € 18,00 € 55,80 € 39,00 € 100 € 10,00 € 120 € 250 € 700 € 300 € 350 € 1.000 € 250 € 15,00 € 1,50 € 26,25 € 11,25 € 2,19 € 6,25 € 9,38 € 450 € 120 € 300 € 300 € 250 € 350 € 450 € 900 € 2,81 € 0,75 € 1,88 € 1,88 € 1,56 € 2,19 € 2,81 € 5,625 2,81 € 500 € 1.000 € 3,13 € 170,00 € 3,13 € 170,00 € 100 € 300 € 500 € 1,25 € 1,88 € 6,25 € 6,25 € 24.650 € 1.801,61 € 1.099,93 € Kosten pro Platz Ergebnishaushalt (< 410 €) Finanzhaushalt (> 410 €) Preis pro Platz 702 € 1.100 € Anlage 2 zum Ausführungsbeschluss „Kauf von Mobiliar für kommunale Kindertagesstätten“ 30,00 € 85,00 € 204,00 € 391,00 € 72,00 € 55,80 € 39,00 € 26,25 € 6,25 € 2,81 € 5,63 € Begründung der Eilbedürftigkeit Der Stadt Leipzig obliegt es, als Pflichtaufgabe die kommunalen Kindertagesstätten auszustatten und damit materielle Grundvoraussetzungen für die Betreibung der Einrichtungen als Basis für die Betreuung und Förderung der Kinder zu gewährleisten. §§ 22 - 24 SGB VIII sind die zentralen Rechtsnormen für die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Mit § 24 Abs.2 SGB VIII besteht für alle Kinder ab vollendeten 1. Lebensjahr ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Die Landesgesetzgebung schreibt mit § 11 SächsKitaG u. a. die Ausstattung der Einrichtungen als eine Grundvoraussetzung zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages vor. Um den Nachfragebedarf an Kindertagesplätzen im Zusammenhang mit den gestiegenen Geburtenzahlen Rechnung zu tragen, sind Neueröffnungen von Einrichtungen sowie Erweiterungen von Bestandseinrichtungen geplant. Damit verbunden ist die Bereitstellung von Mobiliar zur Neuausstattung bei gleichzeitigen wiederkehrenden Bedarf an Ersatzausstattungen. Mit dem Ausführungsbeschluss soll die Zustimmung zum Kauf von Mobiliar für kommunale Kindertagesstätten erwirkt werden. Dieser ist Voraussetzung für die Einleitung eines offenen Vergabeverfahrens, in dessen Ergebnis Verträge zur Lieferung von Mobiliar für die kommunalen Kindertagesstätten abgeschlossen werden sollen. Aufgrund der finanziellen Größenordnungen ist die Durchführung eines Vergabeverfahrens unabdingbar und somit die ausschließliche Basis für die Versorgungssicherheit und Ausstattung der Einrichtungen mit Mobiliar. Erfolgt die Behandlung des Ausführungsbeschlusses nicht bzw. wird dieser erst nach der Sommerpause erneut in das Verfahren gebracht, führt dies in Folge zur Verschiebung des Vergabeverfahrens. Die vorgesehen Einleitung des Verfahrens ab Juli 2015 würde sich auf das IV. Quartal 2015 verschieben, so dass mit dem Abschluss neuer Verträge frühestens ab April 2016 gerechnet werden. Da die aktuellen Lieferverträge am 20.10.2015 auslaufen, bedeutet das in Folge einen vertragslosen Zeitraum von ca. 6 Monaten, in denen Kindertagesstätten nicht mit Mobiliar beliefert werden können. Das bedeutet, die Schaffung neuer Plätze oder neuer Einrichtungen ist für diesen Zeitraum nicht gewährleistet. RV Stand der Umsetzung der Beschlüsse zur Vorlage Nr. DS-01274 Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015 Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ausführungsbeschluss „Kauf von Mobiliar für die kommunalen Kindertageseinrichtungen“ Stand vom 20.11.15 noch nicht begonnen umgesetzt aufgehoben in Arbeit geändert Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Datum/Unterschrift (en) Sachstand: Stadt Leipzig 01.15/046/11.08 Das mit dem Ausführungsbeschluss "Kauf von Mobiliar für die kommunalen Kindertageseinrichtungen" erforderliche offene Vergabeverfahren wurde durchgeführt. Die Entscheidung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zur Zuschlagserteilung wurde durch das Vergabegremium der Stadt Leipzig bestätigt. Die Vorinformationen an die Bieter sind erfolgt. Das Verfahren kann jedoch noch nicht abgeschlossen werden, da ein Bieter Widerspruch (Rüge) eingelegt hat.