Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1026509.pdf
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559 kB
Erstellt
13.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01274
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
26.05.2015
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
22.06.2015
1. Lesung
Verwaltungsausschuss
24.06.2015
Vorberatung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
30.06.2015
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
02.07.2015
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
06.07.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
08.07.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Ausführungsbeschluss "Kauf von Mobiliar für die kommunalen
Kindertageseinrichtungen" - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag:
1. Dem Kauf von Mobiliar für die kommunalen Kindertageseinrichtungen für den Leistungszeitraum
2015-2019 wird zugestimmt.
2. Der voraussichtliche Wertumfang in Höhe von 1.728.000,-€ wird nicht verpflichtend gebunden. Die
Maßnahmen für die Ersatz-, Ergänzungs- und Neubeschaffung sind abhängig von den zur
Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
2015
2019
800.000,00 €
1.100.36.5.0.01.01.18
Sachkonto: 42531000
2015
2019
928.000,00 €
7.0000138.710.020
Sachkonto: 78327200
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
von
x
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 08.07.2015
zu
19.11
Ausführungsbeschluss "Kauf von Mobiliar für die kommunalen
Kindertageseinrichtungen"
Vorlage: VI-DS-01274
Beschluss
1. Dem Kauf von Mobiliar für die kommunalen Kindertageseinrichtungen für den
Leistungszeitraum 2015-2019 wird zugestimmt.
2. Der voraussichtliche Wertumfang in Höhe von 1.728.000,-€ wird nicht verpflichtend
gebunden. Die Maßnahmen für die Ersatz-, Ergänzungs- und Neubeschaffung sind
abhängig von den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 9. Juli 2015
Seite: 1/1
1.
Beschreibung des Vorhabens
In Wahrnahme der Pflichtaufgaben obliegt es der Stadt Leipzig die kommunalen
Kindertagesstätten auszustatten und damit die Grundvoraussetzungen für die Umsetzung der
gesetzlichen Verpflichtungen zur Betreuung und Förderung der Kinder zu gewährleisten.
In Fortführung des bisherigen Verwaltungshandelns soll der Bedarf an Ersatz-, Ergänzungs- und
Neuausstattungen von Mobiliar durch Kauf gewährleistet werden.
Im Vordergrund stehen Neu- und Ergänzungsausstattungen für die im kommenden
Leistungszeitraum neu zu schaffenden Kindertagesplätze im Einklang mit den baulichen
Maßnahmen. Gleichzeitig ist der Ersatz von Mobiliar, welcher durch den täglichen Gebrauch durch
Kinder und Personal dem Verschleiß unterliegt, erforderlich. Die Einrichtungen benötigen
funktionsgerechtes und sicheres Mobiliar. Sowohl im Rahmen des Ersatzes als auch bei Neu- und
Ergänzungsausstattungen stehen, insbesondere im Zusammenhang mit Neubau- und
Sanierungsmaßnahmen, variable und funktionelle Ausstattungsmodelle, welche mit den
Anforderungen und pädagogischen Aspekten in Einklang zu bringen sind, im Mittelpunkt. Das Ziel
ist, standardisierte Ausstattungen im Kontext mit wirtschaftlichen Kosteneinsatz vorzuhalten,
welche auch einen flexiblen Einsatz in den Einrichtungen ermöglichen.
Ausgangspunkte sind die jährlichen Planansätze, die Notwendigkeit der Schaffung von ca. 800
neuen Kindertagesplätzen beginnend ab 2014 sowie der erforderliche Ersatzbedarf.
Daraus resultierend wird gemäß der Darstellung der Finanzierung (Punkt 4) mit einem
Gesamtwertumfang in Höhe von 1.728.000 € für den Leistungszeitraum von 4 Jahren gerechnet.
Schwerpunktmäßig wird die Ersatz-, Ergänzungs- und Neuausstattung von Mobiliar wie folgt
dargestellt:
•
Mobiliar für Kinder:
• Tische und Stühle in verschiedenen Größen und Ausführungen entsprechend den
Altersgruppen
• Krippenbetten, Liegepolster, Liegepolsterschränke, Bettzeugschränke, Wickelkommoden
• Schränke, und Regale in verschiedenen Ausführungen entsprechend den
vorgesehenen Einsatz- und Nutzungsanforderungen
• Sitz- und Polsterelemente, mobile Podeste
• Spezialmobiliar für Themenbereiche wie z.B. Kinderküchen, Experimentierstrecke,
Bewegungsparcours oder Rollenspiele
•
Mobiliar für das pädagogische und technische Personal:
•
•
•
Schränke, Regale, Schranksysteme für die pädagogische Arbeit,
Stühle, ErzieherInnenstühle bzw. Hocker
Arbeitsplatzausstattungen
Das reale jährliche Auftragsvolumen bzw. die zu erteilenden Aufträge sind abhängig von den
tatsächlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln. Die Stadt Leipzig ist mit den
beabsichtigten Vertragsabschlüssen zur Lieferung und Montage von Mobiliar an kein bestimmtes
Auftragsvolumen gebunden.
Mit dem vorliegenden Ausführungsbeschluss soll der Kauf von Mobiliar für die kommunalen
Kindertagesstätten für den Leistungszeitraum ab 10/2015 bis 10/2019 bestätigt werden.
2. Begründung der Notwendigkeit zur Schaffung der Rahmenbedingungen für
die Umsetzung der §§ 22, 22a, 24, 72a, 77, 79, 80 SGB VIII sowie §§ 2, 8, 11
1
Sachskitag
Vom Bundesgesetzgeber ist das SGB VIII als Leistungsgesetz in die Steuerungshoheit der
Gebietskörperschaften (kreisfreie Gemeinden und Landkreise) gegeben und somit ein
bedeutsames kommunalpolitisches Handlungsfeld.
§§ 22 - 24 SGB VIII sind die zentralen Rechtsnormen für die Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Mit § 24 Abs. 2 SGB VIII besteht für alle Kinder ab
vollendetem 1. Lebensjahr ein Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung
oder in Kindertagespflege.
Nach den §§ 79 und 80 SGB VIII hat das Amt für Jugend, Familie und Bildung die
Gesamtverantwortung für die Leistungserbringung in der Jugendhilfe.
Der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der Kindertageseinrichtungen dient nach dem
Landesausführungsgesetz des SGB VIII in § 2 Abs. 2 Sächsisches Kindertagesstättengesetz
(SächsKitaG) vor allem dem Erwerb und der Förderung sozialer Kompetenzen sowie der
Ausbildung von geistigen und körperlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten.
Entsprechend § 4 (3) SGB IX sollen Leistungen für Kinder mit Behinderungen oder von
Behinderung bedrohte Kinder so geplant und gestaltet werden, dass nach Möglichkeit Kinder nicht
von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden
können. Um behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern eine möglichst wohnortnahe Betreuung
zu ermöglichen, wurde das Netz integrativer Kindertageseinrichtungen in den letzten Jahren weiter
ausgebaut. Waren im Jahr 2000 nur ca. ein Viertel der Kindertageseinrichtungen für Kinder bis Schuleintritt
integrative Einrichtungen, so ermöglichen gegenwärtig die Hälfte aller Kindertageseinrichtungen eine
gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen.
Nahezu alle neuen Einrichtungen entstehen mit den räumlichen und sächlichen Voraussetzungen,
im Bedarfsfall auch integrativ zu arbeiten.
Die Landesgesetzgebung schreibt mit § 11 SächsKitaG u.a. dem Amt für Jugend, Familie und
Bildung die Ausstattung der Kindertageseinrichtungen als Aufgabe zu. Der öffentliche Träger
schafft die Grundvoraussetzungen zur Erfüllung eines gesetzlichen Auftrages, der in Anbetracht
der Bildungsdiskussion nicht aufschiebbar und unabdingbar ist. Eine wesentliche Voraussetzung
ist die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel für die Ausstattung der
Kindertageseinrichtungen zur Betreibung und Umsetzung des pädagogischen Auftrages
(Sächsischer Bildungsplan).
Neben kindgerechtem Mobiliar wie Tische, Stühle, Bänke, Betten einschließlich Zubehör,
Schränke, Wickelkommoden, Garderoben u.a. sind auch Geräte und Mobiliar zur
Bewegungsförderung, Kücheneinrichtungen und Mobiliar für die Fachkräfte erforderlich.
Für die Erlaubnis zur Betreibung einer Kindertageseinrichtung ist gem. § 43 bis § 48 SGB VIII das
Landesjugendamt zuständig. Die Anforderungen an die räumlichen Bedingungen / Ausstattung
werden auf der Grundlage der Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
vom 02.06.2005 bestimmt.
Darüber hinaus sind die Vorschriften u.a. des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes, des
Unfallversicherungsträgers und der Unfallkasse Sachsen zu beachten.
Entsprechend der Beschlusslage des Stadtrates zur Kindertagesstättenplanung 01.08.2014 –
30.07.2015 mit Fortschreibung bis zum Schuljahr 2017/18 - Ratsbeschluss vom 20.11.2014 - setzt
die aktuelle Bedarfsplanung den im § 3 des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes (SächsKitaG)
formulierten Anspruch von Kindern auf den Besuch von Kindertagesstätten um.
Die Stadt Leipzig setzt den Schwerpunkt, Leipziger Familien möglichst uneingeschränkt einen
Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz bzw. gleichwertige Angebote der Kindertagespflege zur
Verfügung zu stellen.
Der erfreuliche Trend steigender Geburtenzahlen in der Stadt Leipzig hat sich in den letzten Jahren
fortgesetzt. Seit 1995 verdoppelte sich die Zahl der Geburten mit zyklischen Sprüngen in den Jahren 2000,
2
2004 und 2008. 2013 wurden knapp 270 Kinder mehr als 2012 geboren, 2014 mit weiteren Zuwächsen von
insgesamt 6.241 Geburten, also 407 mehr als 2013.
Damit steigt auch die Zahl der Kinder der für die Bedarfsplanung relevanten Altersgruppen. Bis
zum Jahr 2017 sind weiter steigende Geburtenzahlen und Zuzüge in den planungsrelevanten
Altersgruppen zu erwarten. Die Zahl der Kinder von 0 bis 3 Jahren wird sich bis zum Jahr 2019
weiter erhöhen. Den zahlenmäßig größten Anteil nimmt die Altersgruppe der 3 bis 7-Jährigen ein .
Für die Folgejahre 2015/16 bis 2017/18 wird aufgrund der steigender Zahlen wohnhafter Kinder
eine höhere Nachfrage im Leistungsbereich U3 in Kindertageseinrichtungen gegenüber 2014/15
erwartet. Entsprechend der vorliegenden Bevölkerungsvorausschätzung und einer steigenden
Nutzungsquote von 55% (Kitas und Tagespflege) im Jahr 2014/15 auf 56,3% im Jahr 2017/18
steigt der Platzbedarf für Kinder unter 3 Jahren (Quelle: Kindertagesstättenbedarfsplanung
2014/15 mit Fortschreibung bis 2017/18).
Der kommunale Träger wird im Zeitraum ab November 2015 bis Oktober 2019 folgende
Einrichtungen nach derzeitigem Planungsstand neu zu betreiben bzw. zu erweitern haben:
•
•
•
•
Dösener Weg (Bayrischer Bahnhof) mit 165 Plätzen
Reichelstr. 3 (nach Umzug des freien Trägers) mit 48 Plätzen
F.-Rhode-Str. 17a (nach Umzug des freien Trägers) mit ca. 60 Plätzen
Windscheidstr. 46 mit 165 Plätzen
Um dem hohen Nachfragebedarf an Betreuungsplätzen Rechnung tragen zu können werden in
Bestandseinrichtungen die befristet genehmigten Platzerweiterungen zu verlängern sein. Darüber
hinaus sind bis Ende 2016 die Schaffung von ca. 70 weiteren integrativen Plätzen für Kinder mit
Behinderung bzw. von Behinderung bedroht geplant.
Von 2014 bis 2019 ist ein Platzzuwachs in den kommunalen Einrichtungen um ca. 800 Plätze zu
verzeichnen.
Mit der Umsetzung bereits geplanter baulicher Maßnahmen in Bestandseinrichtungen ab Ende
2015 entsteht nach Sanierungsende an diesen Standorten weiterer Handlungsbedarf u.a. zur
materiell-technischen Ausstattung. Das betrifft nach aktuellem Stand 3 Einrichtungen:
•
•
•
Tarostr. 9
L.-Franck-Str. 24a
Reichelstr. 5
Für die neu zu schaffenden Plätze haben die betreffenden Kindertageseinrichtungen keine
Ausstattung in Reserve, eine Neubeschaffung wird damit zwingend notwendig.
Ziel ist es, den gestiegenen Anforderungen an Qualität und Quantität in den Bereichen der
frühkindlichen Bildung, die durch den Gesetzgeber definiert sind, Rechnung zu tragen.
In den vergangenen Jahren konnten bereits zahlreiche Auflagen des Landesjugendamtes und
anderer zuständiger Behörden bearbeitet werden. Bei etwa 20 % der kommunalen Einrichtungen
besteht weiter Bedarf an Ersatz- bzw. Erweiterungsbeschaffungen.
Bei der Ersatzbeschaffung handelt es sich um die Beschaffung von stark verschlissenen bzw.
defekten Möbeln, u. a. Schlafmatten. Die Mängel, die in Kindertageseinrichtungen durch die
Unfallkasse Sachsen und Genehmigungsbehörden festgestellt wurden und werden, sind jeweils
zeitnah abzustellen. Das sind besonders Schubkästen in Schränken ohne Sicherheitskastenstopp,
Wickelkommoden mit unzureichender Aufkantung und Garderoben, bei denen die Standsicherheit
nicht mehr gegeben ist.
Darüber hinaus besteht die Verpflichtung der Stadt Leipzig, für die in den Einrichtungen tätigen
Fachkräfte geeignete Arbeitsbedingungen im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes u.a.
durch die Bereitstellung geeigneten Mobiliars zu schaffen wie z.B. höhenverstellbare Stühle,
3
Arbeitsplätze für Dokumentationsarbeiten, Ausstattung von Personalräumen, verschließbare
Schränke u.a..
3. Darstellung der Wirtschaftlichkeit
Im Mittelpunkt stehen flexible, funktionelle Ausstattungen, welche weitgehend standardisiert sein
sollen. Vorhandenes Mobiliar muss dabei ebenso Beachtung finden, wie die Anforderungen der
Nutzer.
Aus der Komplexität des Sortiments werden unterschiedliche Artikel in unterschiedlichen
Ausführungen in das Vergabeverfahren integriert. Die Artikelauswahl wird den Anteil umfassen,
welcher schwerpunktmäßig für die Einrichtungen gekauft werden soll. Gleichzeitig müssen diese
den Bedarfsanforderungen, den funktionellen und flexiblen Einsatz sowie den pädagogischen
Ansprüchen entsprechen. Mit diesem Ansatz soll eine langfristige Versorgungs- und Preisstabilität
gewährleistet werden. Mit dem Kauf werden erforderliche Montage- und Serviceleistungen
gefordert und vertraglich verankert.
Der Bedarf an Mobiliar wird unter Berücksichtigung des Zustandes des vorhandenen Mobiliars in
Bestandseinrichtungen, des erforderlichen Bedarfs an Neuausstattungen nach geplanten und
durchgeführten Rekonstruktionen von Einrichtungen, Neubaumaßnahmen sowie Erweiterungen
von Plätzen in vorhandenen Einrichtungen ermittelt.
Der Kauf erfolgt unter den Gesichtspunkten der sicherheitstechnischen Anforderungen des
Sächsischen Unfallversicherers/Unfallkasse Sachsen für Kindertageseinrichtungen und auf der
Grundlage der Empfehlung des Sächsischen Staatsministerium für Soziales 2005 – räumliche
Anforderungen - bzw. der Vorschriften des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes in
Verbindung mit den entsprechenden Regelungen der Gesetzgeber und maßgeblicher DINNormative.
Vor dem Kauf von Ersatzausstattung mit Mobiliar wird im Einzelfall geprüft, was ersetzt werden
muss, ob das Vorhandene noch verwendbar oder eine Reparatur wirtschaftlich ist.
Eine Alternative zur Umsetzung der beschriebenen Beschaffungsaufgabe besteht aus der Sicht
des Amtes für Jugend, Familie und Bildung nicht. Leasing oder Miete werden aufgrund der
besonderen Belastung im täglichen Kita-Betrieb und den spezifischen Gebrauchsanforderungen
nicht in Betracht gezogen.
Das Mobiliar in den Kitas wird durchschnittlich 10 - 15 Jahre genutzt und unterliegt in den
einzelnen Einrichtungen einem unterschiedlichen Verschleiß und somit einem differenzierten
Ersatzzeitraum. Der Abschluss von Miet- bzw. Leasingverträgen ist keine wirtschaftliche
Alternative.
4. Finanzierung
Es ist vorgesehen, unter Beachtung der in ihrer Gesamtheit dem Amt für Jugend, Familie und
Bildung jährlich zur Verfügung stehenden Mittel im Finanz – und Ergebnishaushalt die
erforderlichen Ausstattungen vorzunehmen.
Wertumfang: 1.728.000,- € (einschließlich Optionen):
Finanzhaushalt:
928.000,-€
4
PSP-Element:
7.0000138.710.020
Sachkonto: 7832 7200
Ergebnishaushalt: 800.000,-€
PSP-Element:
1.100.36.5.0.01.01.18
Sachkonto:
4253 1000
Haushaltsjahr
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
Gesamt
in €
in €
in €
2015 (anteilig ab 11/2015)
39.500
116.500
156.000
2016
200.000
322.000
522.000
2017
200.000
210.000
410.000
2018
200.000
179.000
379.000
2019 (anteilig bis 11/2019)
160.500
100.500
261.000
Gesamt
800.000
928.000
1.728.000
Liefer- / Leistungszeitraum (einschließlich Optionen): 11/2015 bis 10/2019
Der Wertumfang wird nicht verpflichtend gebunden.
5.
Folgen bei Ablehnung
Als Folge einer Ablehnung kommt es zu einer Versorgungsunterbrechung bei der Ausstattung mit
Mobiliar in den kommunalen Kindertageseinrichtungen. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf das
Platzangebot in der Stadt Leipzig. Betriebserlaubnisrelevante Auflagen können nicht erfüllt werden.
Die Stadt kann somit ihrem gesetzlichen Versorgungsauftrag nicht mehr Rechnung tragen.
5
Anlage 1
Objektkonkrete Kostenübersicht für den Kauf von Mobiliar für Kindertagesstätten
neu geplante Einrichtungen im Leistungszeitraum:
Einrichtung
Anzahl neuer
Ansatz gem.
Plätze bei
Kostenpauschale
Inbetriebnahme für Mobiliar / Platz
in Höhe von
1.100,-€ im
Finanzhaushalt
Ansatz gem.
Gesamt
Kostenpauschale für
Mobiliar / Platz in
Höhe von 702,-€ im
Ergebnishaushalt
Reichelstr. 3
48
52.800,-€
33.696,-€
86.496,-€
F.-Rhode-Str. 17a
60
66.000,-€
42.120,-€
108.120,-€
Dösener Weg
165
181.500,-€
115.830,-€
297.330,-€
Windscheidstr. 46
165
181.500,-€
115.830,-€
297.330,-€
Gesamt
438
481.800,-€
307.476,-€
789.276,-€
Grundlage für die Kostenkalkulation Mobiliar bilden die gem. Anlage 2 aufgeführten Artikel. Für
den Ergebnishaushalt ergibt sich eine Kostenpauschale in Höhe von 702,-€ / Platz und für den
Finanzhaushalt von 1.100,-€ / Platz.
Neben den Neuausstattungen von Kindertagesstätten sind finanzielle Mittel für die laufende
Ersatz- und Ergänzungsausstattung der Bestandseinrichtungen erforderlich, so auch für die in
Sanierung befindlichen Bestandseinrichtungen Tarostr. 9, Reichelstr. 5 und L.-Franck-Str. 24 a.
Der finanzielle Gesamtansatz für den Leistungszeitraum gliedert sich daher wie folgt:
Gesamtansatz für Ansatz für neue
den
Einrichtungen im
Leistungszeitraum gesamten
Leistungszeitraum
Ansatz für laufende
Ersatz- und
Ergänzungsausstattungen im
gesamten
Leistungszeitraum
Ansatz für
laufende
Ersatz- und
Ergänzungsausstattungen /
Jahr
Ergebnishaushalt
800.000,-€
307.476,-€
492.524,-€
123.131,-€
Finanzhaushalt
928.000,-€
481.800,-€
446.200,-€
111.550,-€
1.728.000,-€
789.276,-€
938.724,-€
234.681,-€
Gesamt
Anlge 1 zum Ausführungsbeschluss "Kauf von Mobiliar für kommunale Kindertagesstätten"
Anlage 2
Berechnung der Platzkosten bei Neuausstattung von Kindertagesstätten
Einrichtung mit 160 Plätzen,dav. 50 KK und 110 KG mit 20 Fachkräften, Hausmeister,
1 Reinigungskraft, 1Küchenkraft
- ohne Kinder mit Behinderung nach § 5 SächsIntegrVO -
Ausstattung Kita neu
Kinder
1 Tisch für 6 Kinder
1 Stuhl
Materialschrank pro Gruppenraum (18 Kinder)
Materialkästen pro Kind
Garderobe für 4 Kinder
Garderobenbank für 4 Kinder
1 Bett (Krippe)
Schlafmatratze (Kindergarten)
Liegenregal ( 6 Plätze)
Wickelkommode mit Anstelltreppe für 6 Krippenkinder
Krippenwagen 6-Sitzer (für 6 Krippenkinder)
Kinderküche für KG-bereich (110 KG-Kinder)
Spielteppich für 6 Krippenkinder
Stiefelständer für 10 Kinder
Spiegel für 18 Kinder
Atelierwagen für 18 KG-Kinder
Spielpodestlandschaft klein für 18 Kinder
Sanitärbereich
Hakenleiste mit Zahnputzbecher für 10 Kinder
Personal (-raum)
1 Stuhl pro MA
1 Beratungstisch für 4 MA
Schrank mit Schließfächern für 6 MA
Schrank für Umkleide für 3 MA
Schreibtisch
1 PC-Arbeitsplatz für 20 MA
1 höhenverstellbarer Hocker für KK-Bereich für 6 MA
Leitung
Schreibtisch
Stuhl
Elterntisch
Schrank
Schrankkombi mit Garderobe
Bürodrehstuhl
Flügeltürenschrank
1 PC-Arbeitsplatz
Eltern
Kommunikationsecke (1 Tisch, Sitzbank, Stühle)
Wickelplatz für KK-bereich für 6 Kinder
Dienstleister - Reinigungskraft - Küchenkraft
Stuhl für 2 MA
1 Tisch
2 Umkleideschränke
Einzelpreis
davon
Finanzhaushalt
200 €
50 €
500 €
30 €
300 €
200 €
250 €
50 €
500 €
1.200 €
2.300 €
8.000 €
200 €
400 €
300 €
930 €
650 €
34,00 €
50,00 €
30,00 €
30,00 €
75,00 €
50,00 €
250,00 €
50,00 €
85,00 €
204,00 €
391,00 €
72,00 €
44,00 €
40,00 €
18,00 €
55,80 €
39,00 €
100 €
10,00 €
120 €
250 €
700 €
300 €
350 €
1.000 €
250 €
15,00 €
1,50 €
26,25 €
11,25 €
2,19 €
6,25 €
9,38 €
450 €
120 €
300 €
300 €
250 €
350 €
450 €
900 €
2,81 €
0,75 €
1,88 €
1,88 €
1,56 €
2,19 €
2,81 €
5,625
2,81 €
500 €
1.000 €
3,13 €
170,00 €
3,13 €
170,00 €
100 €
300 €
500 €
1,25 €
1,88 €
6,25 €
6,25 €
24.650 €
1.801,61 €
1.099,93 €
Kosten pro Platz
Ergebnishaushalt (< 410 €)
Finanzhaushalt (> 410 €)
Preis pro Platz
702 €
1.100 €
Anlage 2 zum Ausführungsbeschluss „Kauf von Mobiliar für kommunale Kindertagesstätten“
30,00 €
85,00 €
204,00 €
391,00 €
72,00 €
55,80 €
39,00 €
26,25 €
6,25 €
2,81 €
5,63 €
Begründung der Eilbedürftigkeit
Der Stadt Leipzig obliegt es, als Pflichtaufgabe die kommunalen Kindertagesstätten auszustatten
und damit materielle Grundvoraussetzungen für die Betreibung der Einrichtungen als Basis für die
Betreuung und Förderung der Kinder zu gewährleisten.
§§ 22 - 24 SGB VIII sind die zentralen Rechtsnormen für die Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege. Mit § 24 Abs.2 SGB VIII besteht für alle Kinder ab
vollendeten 1. Lebensjahr ein Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in
Kindertagespflege.
Die Landesgesetzgebung schreibt mit § 11 SächsKitaG u. a. die Ausstattung der Einrichtungen als
eine Grundvoraussetzung zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages vor.
Um den Nachfragebedarf an Kindertagesplätzen im Zusammenhang mit den gestiegenen
Geburtenzahlen Rechnung zu tragen, sind Neueröffnungen von Einrichtungen sowie
Erweiterungen von Bestandseinrichtungen geplant. Damit verbunden ist die Bereitstellung von
Mobiliar zur Neuausstattung bei gleichzeitigen wiederkehrenden Bedarf an Ersatzausstattungen.
Mit dem Ausführungsbeschluss soll die Zustimmung zum Kauf von Mobiliar für kommunale
Kindertagesstätten erwirkt werden. Dieser ist Voraussetzung für die Einleitung eines offenen
Vergabeverfahrens, in dessen Ergebnis Verträge zur Lieferung von Mobiliar für die kommunalen
Kindertagesstätten abgeschlossen werden sollen. Aufgrund der finanziellen Größenordnungen ist
die Durchführung eines Vergabeverfahrens unabdingbar und somit die ausschließliche Basis für
die Versorgungssicherheit und Ausstattung der Einrichtungen mit Mobiliar.
Erfolgt die Behandlung des Ausführungsbeschlusses nicht bzw. wird dieser erst nach der
Sommerpause erneut in das Verfahren gebracht, führt dies in Folge zur Verschiebung des
Vergabeverfahrens. Die vorgesehen Einleitung des Verfahrens ab Juli 2015 würde sich auf das IV.
Quartal 2015 verschieben, so dass mit dem Abschluss neuer Verträge frühestens ab April 2016
gerechnet werden.
Da die aktuellen Lieferverträge am 20.10.2015 auslaufen, bedeutet das in Folge einen
vertragslosen Zeitraum von ca. 6 Monaten, in denen Kindertagesstätten nicht mit Mobiliar
beliefert werden können.
Das bedeutet, die Schaffung neuer Plätze oder neuer Einrichtungen ist für diesen Zeitraum
nicht gewährleistet.
RV
Stand der Umsetzung der Beschlüsse
zur Vorlage Nr. DS-01274
Beschluss der Ratsversammlung vom 08.07.2015
Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ausführungsbeschluss „Kauf von Mobiliar für die kommunalen
Kindertageseinrichtungen“
Stand vom 20.11.15
noch nicht begonnen
umgesetzt
aufgehoben
in Arbeit
geändert
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Datum/Unterschrift (en)
Sachstand:
Stadt Leipzig
01.15/046/11.08
Das mit dem Ausführungsbeschluss "Kauf von Mobiliar für die kommunalen
Kindertageseinrichtungen" erforderliche offene Vergabeverfahren wurde durchgeführt.
Die Entscheidung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung zur Zuschlagserteilung wurde
durch das Vergabegremium der Stadt Leipzig bestätigt. Die Vorinformationen an die Bieter sind
erfolgt. Das Verfahren kann jedoch noch nicht abgeschlossen werden, da ein Bieter
Widerspruch (Rüge) eingelegt hat.