Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1044218.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
25.11.15, 12:00
Aktualisiert
15.10.18, 10:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01707-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
09.12.2015
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
14.12.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Personalkostenmehrbedarf Wurzeln und Flügel e.V.
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Elterninitiative wird unterstützt, das besondere Angebot eines Waldkindergartens
weiterzuführen.
Der dafür notwendige, zusätzliche Personalbedarf zur Durchführung des Angebotes wird mit 5,35
VzÄ beschlossen. Die daraus entstehenden Mehrkosten für den Personalmehrbedarf werden wie
folgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung übernommen.
2015: 84,4 T Euro
2016: 78,4 T Euro
2017 ff: 74,3 T Euro
Die Deckung der überplanmäßigen Kosten für die Jahre 2015 sowie 2016 wird innerhalb des
Budgets 51_365_3ZW realisiert.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Der Waldkindergarten des Wurzeln und Flügel e.V. hat einerseits beantragt, seine Betreuungszeiten
von 8 auf 9 Stunden zu erweitern, da dies nach Aussage des Trägers den Betreuungsbedarf
insbesondere der berufstätigen Familien widerspiegelt. Momentan bietet der Träger
Betreuungszeiten von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr an, diese sollen zukünftig auf 7-16 Uhr ausgeweitet
werden. Dies würde nicht nur dem stadtweiten Durchschnitt entsprechen, sondern ebenso den
Anforderungen des Arbeitsmarktes an berufstätige Eltern. Eine Ausweitung der aktuell knapp
bemessenen Betreuungszeit dient daher ausdrücklich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine
Ausweitung um eine Stunde würde entsprechend einen zusätzlichen Personalbedarf von 0,5 VZÄ
nach sich ziehen.
Das Landesjugendamt hat seine Auflage, pro Gruppe zwei pädagogische Fachkräfte zur
Verfügung zu stellen, zwar gelockert, indem sich diese Auflage nur auf die Betreuung außerhalb
des Hauses bezieht. Jedoch ist zu bemerken, dass sich die Kinder nur vormittags 30min sowie im
Winter in der Mittagszeit 1,5h im Haus befinden. Die restliche Zeit findet die Betreuung
ausschließlich im Wald statt und benötigt daher laut Betriebserlaubnis zwei pädagogische
Fachkräfte.
Der Waldkindergarten verfolgt in seiner Einrichtung ein besonderes pädagogisches Konzept,
welches nur dem vom Träger beantragten Personalbedarf leistbar ist. Der Aussage der Verwaltung,
dass mit dem angebotenen Personal das pädagogische Konzept weiterhin umsetzbar ist, muss
widersprochen werden. Seit der Träger auf ausdrücklichen Wunsch der Stadtverwaltung zwei
Gruppen á 20 Kinder im Kantatenweg betreut, muss der faktisch verdoppelten Kinderzahl zur
weiteren Umsetzung des anspruchsvollen pädagogischen Konzeptes ein zusätzlicher
Personalbedarf bereitgestellt werden. Natürlich lassen sich die überwiegenden Konzeptbestandteile
nur mit den einzelnen Gruppen umsetzen, statt mit 40 Kindern zusammen. Als lediglich eines von
mehreren Beispielen sei hier die Beobachtung von Vögeln und die Suche nach Waldtieren erwähnt.
Wird das beantragte Personalbudget jedoch nicht befürwortet, wird dies zwangsläufig Auswirkungen
zulasten der Konzeptumsetzung mit sich bringen, indem deutlich weniger Zeit als bislang im Freien
verbracht wird und man sich zunehmend in den begrenzten Räumlichkeiten im Kantatenweg
aufhalten muss. Eine dahingehend zusätzlicher Bedarf von 0,35 VZÄ ist daher ausdrücklich zu
befürworten.
Die Ausweitung der Betreuungszeit und die zukünftige Gewährleistung des pädagogischen
Konzeptes verlangen demnach einen um 0,85 VZÄ höheren Personalbedarf gegenüber dem
Verwaltungsvorschlag. Dieser ist zu befürworten.
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