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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1044218.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
25.11.15, 12:00
Aktualisiert
15.10.18, 10:55

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-01707-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest 09.12.2015 Vorberatung Jugendhilfeausschuss 14.12.2015 Vorberatung Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Personalkostenmehrbedarf Wurzeln und Flügel e.V. Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Elterninitiative wird unterstützt, das besondere Angebot eines Waldkindergartens weiterzuführen. Der dafür notwendige, zusätzliche Personalbedarf zur Durchführung des Angebotes wird mit 5,35 VzÄ beschlossen. Die daraus entstehenden Mehrkosten für den Personalmehrbedarf werden wie folgt durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung übernommen. 2015: 84,4 T Euro 2016: 78,4 T Euro 2017 ff: 74,3 T Euro Die Deckung der überplanmäßigen Kosten für die Jahre 2015 sowie 2016 wird innerhalb des Budgets 51_365_3ZW realisiert. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/4 Sachverhalt: Der Waldkindergarten des Wurzeln und Flügel e.V. hat einerseits beantragt, seine Betreuungszeiten von 8 auf 9 Stunden zu erweitern, da dies nach Aussage des Trägers den Betreuungsbedarf insbesondere der berufstätigen Familien widerspiegelt. Momentan bietet der Träger Betreuungszeiten von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr an, diese sollen zukünftig auf 7-16 Uhr ausgeweitet werden. Dies würde nicht nur dem stadtweiten Durchschnitt entsprechen, sondern ebenso den Anforderungen des Arbeitsmarktes an berufstätige Eltern. Eine Ausweitung der aktuell knapp bemessenen Betreuungszeit dient daher ausdrücklich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Ausweitung um eine Stunde würde entsprechend einen zusätzlichen Personalbedarf von 0,5 VZÄ nach sich ziehen. Das Landesjugendamt hat seine Auflage, pro Gruppe zwei pädagogische Fachkräfte zur Verfügung zu stellen, zwar gelockert, indem sich diese Auflage nur auf die Betreuung außerhalb des Hauses bezieht. Jedoch ist zu bemerken, dass sich die Kinder nur vormittags 30min sowie im Winter in der Mittagszeit 1,5h im Haus befinden. Die restliche Zeit findet die Betreuung ausschließlich im Wald statt und benötigt daher laut Betriebserlaubnis zwei pädagogische Fachkräfte. Der Waldkindergarten verfolgt in seiner Einrichtung ein besonderes pädagogisches Konzept, welches nur dem vom Träger beantragten Personalbedarf leistbar ist. Der Aussage der Verwaltung, dass mit dem angebotenen Personal das pädagogische Konzept weiterhin umsetzbar ist, muss widersprochen werden. Seit der Träger auf ausdrücklichen Wunsch der Stadtverwaltung zwei Gruppen á 20 Kinder im Kantatenweg betreut, muss der faktisch verdoppelten Kinderzahl zur weiteren Umsetzung des anspruchsvollen pädagogischen Konzeptes ein zusätzlicher Personalbedarf bereitgestellt werden. Natürlich lassen sich die überwiegenden Konzeptbestandteile nur mit den einzelnen Gruppen umsetzen, statt mit 40 Kindern zusammen. Als lediglich eines von mehreren Beispielen sei hier die Beobachtung von Vögeln und die Suche nach Waldtieren erwähnt. Wird das beantragte Personalbudget jedoch nicht befürwortet, wird dies zwangsläufig Auswirkungen zulasten der Konzeptumsetzung mit sich bringen, indem deutlich weniger Zeit als bislang im Freien verbracht wird und man sich zunehmend in den begrenzten Räumlichkeiten im Kantatenweg aufhalten muss. Eine dahingehend zusätzlicher Bedarf von 0,35 VZÄ ist daher ausdrücklich zu befürworten. Die Ausweitung der Betreuungszeit und die zukünftige Gewährleistung des pädagogischen Konzeptes verlangen demnach einen um 0,85 VZÄ höheren Personalbedarf gegenüber dem Verwaltungsvorschlag. Dieser ist zu befürworten. Seite 2/4