Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1043103.pdf
Größe
421 kB
Erstellt
09.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-01978-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Petitionsausschuss
Vorberatung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Petition zur Umbenennung eines Teiles der Simildenstraße in "Frau Krause ihre
Straße"
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
X Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
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Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Der Petent begehrt, die ehemalige Wirtin der Gaststätte „Marienburg“ Frau Hannelore Krause mittels
einer Straßenbenennung zu würdigen, und schlägt dazu vor, denjenigen Abschnitt der Simildenstraße,
welcher zwischen der Selneckerstraße und dem südlichen Teil der Simildenstraße in Nord-Süd-Richtung
verläuft, in „Frau Krause ihre Straße“ umzubenennen. Zugleich soll in dem umzubenennenden
Straßenabschnitt die Hausnummerierung neu festgesetzt werden, wobei das Eckhaus, in dem sich die
bezeichnete Gaststätte befindet, die Hausnummer 1 erhalten soll.
Der Petent begründet sein Anliegen mit Frau Krauses Warmherzigkeit, die als Wirtin der an der
Straßenkreuzung Simildenstraße/Simildenstraße gelegenen Gaststätte Marienburg, welche heute ihr
zur Ehre bereits den Namen „Frau Krause“ trägt, ihren Gästen über viele Jahre Trost und Seelsorge
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spendete. Mit der beantragten Umbenennung soll zugleich das „Paradoxum“ (sic!) der scheinbar
zweifach existierenden Simildenstraße beseitigt werden.
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Begründung
Historie der Simildenstraße
Die heute bestehende Situation mit zwei T-förmig aneinandergrenzenden Abschnitten der
Simildenstraße – einem in Ost-West-Richtung von der Wolfgang-Heinze-Straße zur Brandstraße
verlaufenden Abschnitt und einem in Nord-Süd-Richtung von der Selneckerstraße zu eben diesem
Abschnitt verlaufenden Abschnitt – ist historisch mit der Entwicklung dieses Wohnviertels
gewachsen. Der Ost-West-Abschnitt bestand bereits um 1875, war zunächst jedoch bis auf das
heute noch bestehende Haus Nr. 1 unbebaut und als Marienstraße benannt. Der Nord-SüdAbschnitt wurde um 1890 mit dem Bau des Depots der Leipziger Pferdestraßenbahn angelegt.
Dieser Abschnitt endete damals im Norden vor dem im Geländeniveau höher gelegenen alten
Connewitzer Friedhof, welcher um 1750 eingerichtet worden war, seit 1882 nicht mehr belegt
wurde und auf dessen Gelände zwischen 1898 und 1900 das Gebäude der Paul-Gerhardt-Kirche
errichtet wurde. Die Wohnhäuser an der Straße wurden zwischen 1898 und 1910 errichtet.
Zwischenzeitlich hatte der Leipziger Rat am 15.04.1905 beschlossen, die Marienstraße in
Simildenstraße umzubenennen. Die Umbenennung trat am 01.01.1906 in Kraft.
Die Situation, dass Stichstraßen den gleichen Namen tragen wie die Straße, von der sie
abzweigen, ist nicht ungewöhnlich und wie auch hier meist damit begründet, dass die Stichstraßen
erst später im Zuge fortschreitender Erschließung angelegt worden sind. Im vorliegenden Fall ist
nun allerdings die Besonderheit gegeben, dass der betreffende, als Stichstraße ausgeführte
Abschnitt erst zu einem späteren Zeitpunkt als durchgängige Straßenverbindung in Richtung
Norden zur Selneckerstraße weitergeführt wurde und daher heute als eigenständige Straße
wahrgenommen werden kann. Eine Umbenennung dieses Straßenabschnittes ist daher zwar
denkbar, aber nicht notwendig.
Benennung nach Hannelore Krause
Die Benennung einer Straße nach einer Person ist eine besonders herausragende Form der
Würdigung dieser Person und entspricht einer ideellen Auszeichnung durch die Stadt Leipzig. Sie
setzt besondere eigenständige Leistungen voraus, deren Bedeutung nach Gemeinsinn,
Sachkenntnis, Tatkraft und Tragweite für das Gemeinwohl der Stadt und ihrer Bürgerschaft zu
bemessen ist. Als Voraussetzung für die Benennung nach einer Person genügt nicht allein die
untadelige Erfüllung beruflicher Pflichten, vielmehr muss diese berufliche Leistung entweder von
außergewöhnlicher Relevanz für das Gemeinwohl sein und/oder begleitet sein von längerem
ehrenamtlichen Engagement unter Zurückstellung eigener Interessen zur Förderung
gesellschaftlicher Belange.
Frau Krause war 22 Jahre als Kellnerin bzw. Wirtin der Gaststätte Marienburg tätig. Es sei
unbestritten, dass Frau Krause ihren Gästen einfühlsam, warmherzig und trostspendend
begegnete, jedoch liegt es gerade in der Natur des Gastwirtberufs, dass dem Wirt bzw. der Wirtin
das Wohlergehen der Gäste besonders am Herzen liegt. Insofern kann Frau Krauses berufliches
Wirken durchaus wohlwollend als Verdienst um die eigene Gastwirtschaft bewertet werden, was
allein aber noch keine Ehrung mit einer Straßenbenennung rechtfertigt. Verdienste um das
Gemeinwohl sind nicht dargelegt worden. Gerade im Vergleich mit der Namenspatronin der zur
Umbenennung vorgeschlagenen Simildenstraße, Frau Similde Gerhard, die eine anerkannte
wohltätige Stifterin war und über lange Jahre soziale Einrichtungen wie Kinderbewahranstalten
und die Kriegsverwundetenfürsorge in der Stadt Leipzig unterstützte, erscheint der Wirkungskreis
von Frau Krauses Tätigkeit daher auf ihre Arbeitsstätte beschränkt.
Die Würdigung von Personen mit einer Straßenbenennung ist in Leipzig zudem eine
ausschließlich posthume Ehrungsform. Frau Hannelore Krause genießt allerdings, noch heute in
Connewitz lebend, dort ihren verdienten Ruhestand, so dass eine Benennung zum jetzigen
Zeitpunkt ohnehin nicht erwogen werden kann.
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Abgesehen davon mag der vorgeschlagene Straßenname „Frau Krause ihre Straße“ zwar originell
sein, jedoch ist er grammatikalisch fehlerhaft. Korrekte Formen der Namensgebung wären
Hannelore-Krause-Straße oder Krausestraße. Mit der vorgeschlagenen Possessivkonstruktion
würde zudem der nicht zutreffende Eindruck erweckt, dass es sich um eine nicht öffentliche
Straße handelt und Frau Krause die Eigentümerin oder Besitzerin der Straße sei.
Änderung der Hausnummerierung
Die Benennung von Straßen hat ebenso wie auch die Zuordnung von Hausnummern
insbesondere eine Ordnungs- und Erschließungsfunktion. Hausnummern dienen vor allem
anderen dazu, das Auffinden von Grundstücken zu ermöglichen oder zu erleichtern. Zwar besteht
für Eigentümer und Anlieger kein Bestands- oder Vertrauensschutz an der Beibehaltung einer
Hausnummer, jedoch kann die Gemeinde Hausnummern auch nicht willkürlich ändern, wenn die
Ordnungs- und Erschließungsfunktion nicht gefährdet ist.
Die heute in der Simildenstraße vorhandene Hausnummerierung ist seit dem Bau der
Wohnhäuser unverändert. In dem rund 200 m langen Nord-Süd-Abschnitt befinden sich die
Häuser mit den Nummern 10, 12, 14, 16, 18, 18a, 18b, 20 und 26. Die Nummerierung dieses
Abschnittes fügt sich logisch in die Nummerierung des Ost-West-Abschnittes ein, bei dem sich die
Gebäude mit den geraden Hausnummern auf der nördlichen Seite und die ungeraden auf der
südlichen Seite befinden (siehe Karte). Eine Gefährdung der Ordnungsfunktion ist hier nicht zu
erkennen, es sind auch keine Fälle bekannt, in denen Anlieger nicht aufgefunden worden wären.
Unabhängig von einer bestimmten Namensgebung kann eine Umbenennung und
Umnummerierung daher nur in Betracht gezogen werden, wenn sich die große Mehrheit der
Anwohner dafür ausspricht. In den bewohnten Gebäuden des zur Umbenennung vorgeschlagenen
Straßenabschnittes leben derzeit rund 120 Einwohner, welche von einer Umbenennung betroffen
wären.
Dem Gebäude, in dem sich die Gaststätte „Frau Krause“ befindet, ist die Hausnummer 8
zugewiesen. Der Gebäudeeingang liegt am Ost-West-Abschnitt der Simildenstraße an. Insofern
wäre dieses Gebäude ohnehin nicht von einer Umbenennung und Neunummerierung des NordSüd-Abschnittes der Simildenstraße betroffen.
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Kartengrundlage:
Amt für Geoinformation und Bodenordnung Leipzig
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