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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1044119.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
23.11.15, 12:00
Aktualisiert
13.01.16, 10:18

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-02132 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 16.12.2015 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Für die beidseitige Befahrbarkeit der Berhard-Göring-Straße für den Radverkehr Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Mit der Öffnung der Karl-Liebknecht-Straße wurde zugleich für den Radverkehr wieder die Einbahnstraßenregelung in der Bernhard-Göring-Straße angeordnet. Während der Bauphase der Karl-Liebknecht-Straße war für den Radverkehr diese Einschränkung der Richtungsführung in der Bernhard-Göring-Straße aufgehoben worden. Die Straße hat sich als Verbindungsstraße für den Radverkehr aus dem Süden kommend Richtung Zentrum und Universitäten und auch in stadtauswärtiger Richtung als eine wichtige Route etabliert. Nach Aussagen des ADFC hatte das Verkehrs- und Tiefbauamt zuletzt am 20.10.15 noch die Beibehaltung der beidseitigen Befahrbarkeit der Straße für den Radverkehr zugesagt. Eine Änderung dieser Regelung für den Radverkehr erscheint uns unnütz. Zudem ist für die Bernhard-Göring-Straße in der Diskussion, diese zukünftig als Fahrradstraße umzuwidmen. Dafür war die zuletzt bestehende und etablierte Regelung schon eine sehr gute Vorbereitung. Wir fragen an: 1. Warum wurde in der Bernhard-Göring-Straße die Einbahnstraßenregelung für Radverkehr wieder aufgehoben? 2. Wie ist die Bilanz der Öffnung in beide Richtungen bzgl. Unfallaufkommen mit Beteiligung von Radfahrenden? 3. Wird die Verwaltung ihr Handeln überdenken und die Öffnung in beide Richtungen weiter ermöglichen? Anlagen: Seite 1/3 Seite 2/3