Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1044119.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
23.11.15, 12:00
Aktualisiert
13.01.16, 10:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02132
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
16.12.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Für die beidseitige Befahrbarkeit der Berhard-Göring-Straße für den Radverkehr
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Mit der Öffnung der Karl-Liebknecht-Straße wurde zugleich für den Radverkehr wieder die
Einbahnstraßenregelung in der Bernhard-Göring-Straße angeordnet. Während der Bauphase der
Karl-Liebknecht-Straße war für den Radverkehr diese Einschränkung der Richtungsführung in der
Bernhard-Göring-Straße aufgehoben worden.
Die Straße hat sich als Verbindungsstraße für den Radverkehr aus dem Süden kommend Richtung
Zentrum und Universitäten und auch in stadtauswärtiger Richtung als eine wichtige Route etabliert.
Nach Aussagen des ADFC hatte das Verkehrs- und Tiefbauamt zuletzt am 20.10.15 noch die
Beibehaltung der beidseitigen Befahrbarkeit der Straße für den Radverkehr zugesagt.
Eine Änderung dieser Regelung für den Radverkehr erscheint uns unnütz. Zudem ist für die
Bernhard-Göring-Straße in der Diskussion, diese zukünftig als Fahrradstraße umzuwidmen. Dafür
war die zuletzt bestehende und etablierte Regelung schon eine sehr gute Vorbereitung.
Wir fragen an:
1. Warum wurde in der Bernhard-Göring-Straße die Einbahnstraßenregelung für Radverkehr
wieder aufgehoben?
2. Wie ist die Bilanz der Öffnung in beide Richtungen bzgl. Unfallaufkommen mit Beteiligung
von Radfahrenden?
3. Wird die Verwaltung ihr Handeln überdenken und die Öffnung in beide Richtungen weiter
ermöglichen?
Anlagen:
Seite 1/3
Seite 2/3