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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1043057.pdf
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90 kB
Erstellt
12.11.15, 12:00
Aktualisiert
19.01.16, 16:00

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-02103 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 20.01.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Kommunalfinanzpaket – Aktueller Sachstand zum Verhandlungsergebnis der kommunalen Spitzenverbände (SSG und SLKT) mit dem Freistaat Sachsen Die Informationen werden zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: siehe Anlage 1. Einleitung Am 26.10.2015 fand im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) ein Spitzengespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden (SSG und SLKT) zu den Themenbereichen: • Investitionspaket „Brücken in die Zukunft“, • Finanzbeziehungen des Freistaates und seiner Kommunen (FAG) und • Asyl statt. Im Rahmen dieses Spitzengespräches wurden die drei großen Themen miteinander verhandelt. Neben dem SMF und den kommunalen Spitzenverbänden (SSG und SLKT) haben Vertreter der Koalitionsfraktionen (CDU und SPD) des Sächsischen Landtages an diesen Verhandlungen teilgenommen. Die direkte Teilnahme von Mitgliedern des sächsischen Landtags hat in der Vergangenheit in dieser Weise nicht stattgefunden. Zwischenzeitlich haben die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion des sächsischen Landtags einen Gesetzentwurf ins Verfahren eingebracht, der unter dem Titel „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitions- und Finanzkraft (Kommunales Investitions- und Finanzkraftstärkungsgesetz – KommInFinSG)“ steht und die Finanzausstattung der sächsischen Kommunen bis mindestens 2020 regelt. Der Gesetzentwurf ist auf dem Landtags-Server als Drucksache 6/3187 abgelegt. Am 2. Dezember wird der SSG im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung im Sächsischen Landtag Gelegenheit haben, die kommunale Sicht auf das angedachte Finanzpaket zu erläutern. 2. Investitionspaket „Brücken in die Zukunft“ Das Investitionspaket hat ein Gesamtvolumen von 800 Mio. € und verteilt sich weitestgehend auf den Zeitraum 2017 bis 2020 (außer Budget Bund 2015 bis 2018). Die Finanzierung des Investitonspaketes erfolgt auf drei Säulen: → 156 Mio. € Bundesmittel aus Kommunalinvestitionsförderungsgesetz → 322 Mio. € Landesmittel Freistaat Sachsen → 322 Mio. € Entnahme aus System des kommunalen Finanzausgleich (FAG) 1 Das Investitionspaket besteht aus folgenden Bausteinen: Budget „Bund“ (Gesamtvolumen 156 Mio.€ + 15,6 Mio.€ Überbewilligungskontigent) Anteil Leipzig in den Jahren 2015 – 2018 in Summe ca. 34 Mio. € Fördermittel, d.h. bei gleichmäßiger Verteilung ca. 8,5 Mio. €/Jahr 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert nicht ganz unkritisch: der Förderrahmen ist sehr eng angelegt (http://www.gesetzeim-internet.de/kinvfg/BJNR097500015.html) (Lärmschutz, energetische Sanierung) – aktuell erfolgt Prüfung, ob diese Fördermittel für bereits im Haushalt geplante Maßnahmen eingesetzt werden können Budget „Sachsen“ (Gesamtvolumen 512,4 Mio.€) Anteil Leipzig in den Jahren 2017 – 2020 in Summe ca. 105 Mio. € Fördermittel, d.h. bei gleichmäßiger Verteilung ca. 26 Mio. €/Jahr 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert weitreichender Förderrahmen: Schulhausbau, Bau- und Ausbau Kindertagesstätten, Straßenbau, ÖPNV, Wasser- und Abwasserversorgung, Gewässerschutz, Brachflächenrevitalisierung, Sportstätten, Verwaltungsgebäude und Sonderbauten für soziale Zwecke Investitionspauschale I (Gesamtvolumen 16 Mio.€) wird im Zeitraum 2016 bis 2019 ausgereicht (4 Mio. €/Jahr) Verteilung erfolgt nach Anteil der Kapazitäten an Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge Anteil Leipzig nach erster vorläufigen Schätzung 0,5 Mio. € / Jahr Verwendung für Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung oder als Ersatz von Eigenmitteln zur Erlangung von Fördermitteln für Investitionen 2 Investitionspauschale II (Gesamtvolumen 100 Mio. €) Anteil Leipzig in den Jahren 2017 – 2020 in Summe ca. 20 Mio. € pauschaler Zuschuss, d.h. bei gleichmäßiger Verteilung ca. 5 Mio. €/Jahr Verwendung für Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung oder als Ersatz von Eigenmitteln zur Erlangung von Fördermitteln für Investitionen kreisfreies Schulhausbaubudgets Zusätzlich zu oben genannten Investitionspaket mit einem Gesamtvolumen von 800 Mio.€ für Sachsen erfolgt für die kreisfreien Städte im Zeitraum 2017 bis 2020 eine Neuauflage des „kreisfreien Schulhausbaubugdets“. Das Volumen beträgt 10 Mio. € / Jahr. Der Anteil Leipzig beträgt ca. 4 Mio. €/Jahr. Übersicht über finanzielle Anteile der Stadt Leipzig am Investitionspaket bei gleichmäßiger Verteilung auf Jahresscheiben (in Mio. €) auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes: 2015 Budget Bund 2016 2017 2018 2019 2020 gesamt 8,5 8,5 8,5 8,5 - - 34,0 Budget Sachsen - - 26,1 26,1 26,1 26,1 105,0 Investpauschale I - 0,5 0,5 0,5 0,5 - 2,0 Investpauschale II - - 5,0 5,0 5,0 5,0 20,0 Kfs Schulhausbaubudgets - - 4,0 4,0 4,0 4,0 16,0 So positiv sich diese Zahlen auch darstellen – ein erster Blick in die mittelfristige Finanzbzw. Investitionsplanung der Stadt Leipzig führt zu dem Ergebnis, dass für zusätzliche neue Maßnahmen dennoch annähernd kein Handlungsspielraum besteht. Die mittelfristige Investitionsplanung weist aktuell für 2017 einen Fehlbetrag von 14,8 Mio. € und für 2018 einen Fehlbetrag von 11,8 Mio. € aus. Dabei ist über den Gesamtinvestitionsplan eine durchschnittliche Förderquote von 40 % enthalten. Werden diese Fördermittel nun durch die 75 %-Förderung aus den oben dargestellten neuen Förderprogrammen ersetzt, können 2017 rd. 15 Mio. € und 2018 rd. 17 Mio. € freigelenkt werden. Dies setzt wiederum voraus, dass es der Stadt Leipzig gelingt, den 3 Fördermitteleinsatz absolut zu optimieren und die Maßnahmen in die entsprechenden Förderbereiche einordnen zu können. Darüber hinaus enthält die städtische mittelfristige Investitionsplanung die angenommene Fortschreibung des „kreisfreien Schulhausbaubudgets“ auf dem Niveau 2013/2014 in Höhe von rd. 13 Mio. € Fördermitteln je Jahr. Dieses Programm wurde aber bereits mit dem sächsischen Staatshaushalt 2015/2016 nicht verlängert. Aktuell ist es nunmehr gelungen eine Neuauflage des „kreisfreien Schulhausbaubudgets“ zu erreichen, allerdings mit einem deutlich verringerten Volumen von 4 Mio. € Anteil der Stadt Leipzig. Mit dem Ziel der maximalen und optimalen Ausschöpfung der neuen Förderprogramme wird die Verwaltung den bestehenden Investitionsplan prüfen und umschichten. Es werden im Ergebnis dessen Maßnahmenlisten erstellt, die der Landesdirektion Sachsen zur Bestätigung vorzulegen sind (Verfahren angelehnt wie bei Konjunkturpaket II (KP II) in 2009). Der Freistaat wird zum genauen Verfahren noch eine Verwaltungsvorschrift erlassen. Auf Basis der Verhandlungsergebnisse sowie mit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfes hat die Verwaltung unmittelbar begonnen, die vorab geschilderten Fördermöglichkeiten und Förderanforderungen im Hinblick auf die Haushalts- bzw. die Investitionsplanung der Stadt Leipzig zu überprüfen, um die aufgezeigte höchstmögliche Förderung zu erhalten. Parallel beginnt das Verfahren für die städtische Hausaltsplanung 2017/2018, in dessen Rahmen sich die neue Ausrichtung der Fördermittelsituation genauso widerspiegeln wird. 3. Finanzbeziehungen des Freistaates und seiner Kommunen (FAG) Das Verhandlungsergebnis zum Thema FAG lässt sich wie folgt zusammenfassen: • Das System des kommunalen Finanzausgleichs stellt im Zeitraum 2015 bis 2019 insgesamt 322 Mio. € zur Finanzierung des Investitionspaket „Brücken in die Zukunft“ (Gesamtvolumen 800 Mio. €) zur Verfügung (in Form positiver Abrechnungsbeträge und „Topf“ investive Zweckzuweisungen). Dieses Volumen wird dem System damit nicht mehr zur Verfügung stehen. 4 • Das Finanzmassenaufteilungsverhältnis zwischen Freistaat und Kommunen (Gleichmäßigkeitsgrundsatz GMG I) bleibt bis zum FAG 2021/2022 stabil. • Das Finanzmassenaufteilungsverhältnis zwischen kreisfreien und ländlichen Raum (Gleichmäßigkeitsgrundsatz GMG II) wird mit dem FAG 2017/2018 angepasst. Es soll eine Umschichtung von 40 bis 60 Mio. €/Jahr erfolgen. Bis zum FAG 2021/2022 erfolgt keine weitere Anpassung. • Zur Entlastung der kreisfreien Städte im Hartz IV-Ausgleichssystem werden 5 Mio. €/ Jahr im Zeitraum 2017 bis 2019 aus den FAG-Bedarfszuweisungen bereitgestellt. • Die Kita-Pauschale bleibt bis 2018 stabil. Zur Entlastung bei der Kita-Finanzierung wird der Freistaat im Zeitraum von 2016 bis 2018 zusätzliche Mittel (aus Umsatzsteuermehreinnahmen wg. Betreuungsgeld) von ca. 15 Mio. €/Jahr der kommunalen Ebene zur Verfügung stellen. • Der Mehrbelastungsausgleich (MBA) aus der Verwaltungs- und Funktionalreform 2008 wird mit dem FAG 2017/2018 in das FAG-System integriert. Dabei wird die bisher verankerte Abschmelzung bis 2018 ausgesetzt, die Integration in das FAG-System erfolgt der Höhe nach auf dem Niveau des Jahres 2015. Übersicht über finanzielle Anteile der Stadt Leipzig an den Änderungen i.Z.m. dem FAG auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes : Anteil Leipzig GMG II40-60 Mio. €/Jahr Umschichtung zulasten kreisfreie Schlüsselzuweisg. Schlüsselmasse; 2017 bis 2020 - 20 Mio. €/Jahr Hartz IV 5 Mio. €/Jahr für kreisfreie Städte; 2017 bis 2019 + 4 Mio. €/Jahr Kita 15 Mio. €/Jahr für Kommunen gesamt; 2016 bis 2018 + 2 Mio. €/Jahr MBA Verwaltungs- 17,5 Mio. €/Jahr für Kommunen gesamt, ab 2017 reform + 0,9 Mio. €/Jahr 5 Die konkreten finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2017/2018 sowie die Mittelfristige Finanzplanung 2019-2021 werden im Einzelnen noch zu untersetzen sein. Diese hängen teilweise von den konkreten Verteilungskriterien auf die einzelnen Städte und Gemeinden ab. Genauso gibt es im System des kommunalen Finanzausgleichs zahlreiche Einflussfaktoren, die erst im Zeitverlauf feststehen. Hervorgehoben sei allerdings aufgrund der Erheblichkeit der Punkt der Anpassung des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes II (s.o.). Hiernach werden jährlich 40 bis 60 Mio. € zugunsten des ländlichen Raumes aber eben zulasten des kreisfreien Raumes umgeschichtet. Überschlägig und ohne Berücksichtigung aller anderen Einflussfaktoren entfallen davon ca. 20 Mio. €/Jahr auf die Stadt Leipzig. Insbesondere die Einwohnerentwicklung sowie die weitere Entwicklung der Steuererträge der Stadt Leipzig, aber auch der beiden weiteren kreisfreiten Städte Chemnitz und Dresden genauso wie der Gemeinden im ländlichen Raum wird die tatsächliche Höhe der Schlüsselzuweisungen aus dem FAG 2017/2018 noch beeinflussen. 4. Asyl Zur Finanzierung der Aufwendungen für den Themenbereich Asyl stellt der Freistaat 2016 eine Ergänzungspauschale in Höhe von 60 Mio. € für die Kommunen zur Verfügung. Dieser Betrag stellt ein Vorab dar. Auf Basis eines Evaluationsgutachtens ist eine Anpassung der FlüAG-Pauschale mit der Zielsetzung einer auskömmlichen Finanzierung geplant. Die Ergänzungspauschale 2016 wird bei einer Erhöhung der FlüAG-Pauschale angerechnet. Desweiteren beteiligt sich der Freistaat in einem ersten Schritt an den Verwaltungskosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) mit einer Förderpauschale in Höhe 4,8 Mio. €. Im Jahr 2016 wird der Freistaat hier eine konkrete gesetzliche Regelung schaffen. Zusammenfassend wird damit seitens der kommunalen Ebene weiterhin davon ausgegangen, dass der Freistaat (und der Bund) die finanziellen Herausforderungen zu Themenbereich Asyl zu 100 % trägt. 6