Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1043057.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
12.11.15, 12:00
Aktualisiert
19.01.16, 16:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02103
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
20.01.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Kommunalfinanzpaket – Aktueller Sachstand zum Verhandlungsergebnis der
kommunalen Spitzenverbände (SSG und SLKT) mit dem Freistaat Sachsen
Die Informationen werden zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
siehe Anlage
1. Einleitung
Am 26.10.2015 fand im Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF) ein
Spitzengespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden (SSG und SLKT) zu den
Themenbereichen:
•
Investitionspaket „Brücken in die Zukunft“,
•
Finanzbeziehungen des Freistaates und seiner Kommunen (FAG) und
•
Asyl
statt. Im Rahmen dieses Spitzengespräches wurden die drei großen Themen miteinander
verhandelt.
Neben dem SMF und den kommunalen Spitzenverbänden (SSG und SLKT) haben
Vertreter der Koalitionsfraktionen (CDU und SPD) des Sächsischen Landtages an diesen
Verhandlungen teilgenommen. Die direkte Teilnahme von Mitgliedern des sächsischen
Landtags hat in der Vergangenheit in dieser Weise nicht stattgefunden.
Zwischenzeitlich haben die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion des sächsischen
Landtags einen Gesetzentwurf ins Verfahren eingebracht, der unter dem Titel „Gesetz zur
Stärkung der kommunalen Investitions- und Finanzkraft (Kommunales Investitions- und
Finanzkraftstärkungsgesetz – KommInFinSG)“ steht und die Finanzausstattung der
sächsischen Kommunen bis mindestens 2020 regelt. Der Gesetzentwurf ist auf dem
Landtags-Server als Drucksache 6/3187 abgelegt. Am 2. Dezember wird der SSG im
Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung im Sächsischen Landtag Gelegenheit haben,
die kommunale Sicht auf das angedachte Finanzpaket zu erläutern.
2. Investitionspaket „Brücken in die Zukunft“
Das Investitionspaket hat ein Gesamtvolumen von 800 Mio. € und verteilt sich
weitestgehend auf den Zeitraum 2017 bis 2020 (außer Budget Bund 2015 bis 2018).
Die Finanzierung des Investitonspaketes erfolgt auf drei Säulen:
→
156 Mio. € Bundesmittel aus Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
→
322 Mio. € Landesmittel Freistaat Sachsen
→
322 Mio. € Entnahme aus System des kommunalen Finanzausgleich (FAG)
1
Das Investitionspaket besteht aus folgenden Bausteinen:
Budget „Bund“ (Gesamtvolumen 156 Mio.€ + 15,6 Mio.€ Überbewilligungskontigent)
Anteil Leipzig in den Jahren 2015 – 2018 in Summe ca. 34 Mio. € Fördermittel, d.h.
bei gleichmäßiger Verteilung ca. 8,5 Mio. €/Jahr
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert
nicht ganz unkritisch: der Förderrahmen ist sehr eng angelegt (http://www.gesetzeim-internet.de/kinvfg/BJNR097500015.html) (Lärmschutz, energetische Sanierung)
– aktuell erfolgt Prüfung, ob diese Fördermittel für bereits im Haushalt geplante
Maßnahmen eingesetzt werden können
Budget „Sachsen“ (Gesamtvolumen 512,4 Mio.€)
Anteil Leipzig in den Jahren 2017 – 2020 in Summe ca. 105 Mio. € Fördermittel,
d.h. bei gleichmäßiger Verteilung ca. 26 Mio. €/Jahr
75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden gefördert
weitreichender
Förderrahmen:
Schulhausbau,
Bau-
und
Ausbau
Kindertagesstätten, Straßenbau, ÖPNV, Wasser- und Abwasserversorgung,
Gewässerschutz, Brachflächenrevitalisierung, Sportstätten, Verwaltungsgebäude
und Sonderbauten für soziale Zwecke
Investitionspauschale I (Gesamtvolumen 16 Mio.€)
wird im Zeitraum 2016 bis 2019 ausgereicht (4 Mio. €/Jahr)
Verteilung erfolgt nach Anteil der Kapazitäten an Erstaufnahmeeinrichtungen für
Flüchtlinge
Anteil Leipzig nach erster vorläufigen Schätzung 0,5 Mio. € / Jahr
Verwendung für Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung oder als
Ersatz von Eigenmitteln zur Erlangung von Fördermitteln für Investitionen
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Investitionspauschale II (Gesamtvolumen 100 Mio. €)
Anteil Leipzig in den Jahren 2017 – 2020 in Summe ca. 20 Mio. € pauschaler
Zuschuss, d.h. bei gleichmäßiger Verteilung ca. 5 Mio. €/Jahr
Verwendung für Maßnahmen der infrastrukturellen Grundversorgung oder als
Ersatz von Eigenmitteln zur Erlangung von Fördermitteln für Investitionen
kreisfreies Schulhausbaubudgets
Zusätzlich zu oben genannten Investitionspaket mit einem Gesamtvolumen von 800 Mio.€
für Sachsen erfolgt für die kreisfreien Städte im Zeitraum 2017 bis 2020 eine Neuauflage
des „kreisfreien Schulhausbaubugdets“. Das Volumen beträgt 10 Mio. € / Jahr. Der Anteil
Leipzig beträgt ca. 4 Mio. €/Jahr.
Übersicht über finanzielle Anteile der Stadt Leipzig am Investitionspaket bei
gleichmäßiger Verteilung auf Jahresscheiben (in Mio. €) auf Basis des aktuellen
Kenntnisstandes:
2015
Budget Bund
2016
2017
2018
2019
2020
gesamt
8,5
8,5
8,5
8,5
-
-
34,0
Budget Sachsen
-
-
26,1
26,1
26,1
26,1
105,0
Investpauschale I
-
0,5
0,5
0,5
0,5
-
2,0
Investpauschale II
-
-
5,0
5,0
5,0
5,0
20,0
Kfs Schulhausbaubudgets
-
-
4,0
4,0
4,0
4,0
16,0
So positiv sich diese Zahlen auch darstellen – ein erster Blick in die mittelfristige Finanzbzw. Investitionsplanung der Stadt Leipzig führt zu dem Ergebnis, dass für zusätzliche
neue Maßnahmen dennoch annähernd kein Handlungsspielraum besteht.
Die mittelfristige Investitionsplanung weist aktuell für 2017 einen Fehlbetrag von
14,8 Mio. € und für 2018 einen Fehlbetrag von 11,8 Mio. € aus. Dabei ist über den
Gesamtinvestitionsplan eine durchschnittliche Förderquote von 40 % enthalten. Werden
diese Fördermittel nun durch die 75 %-Förderung aus den oben dargestellten neuen
Förderprogrammen ersetzt, können 2017 rd. 15 Mio. € und 2018 rd. 17 Mio. € freigelenkt
werden. Dies setzt wiederum voraus, dass es der Stadt Leipzig gelingt, den
3
Fördermitteleinsatz absolut zu optimieren und die Maßnahmen in die entsprechenden
Förderbereiche einordnen zu können. Darüber hinaus enthält die städtische mittelfristige
Investitionsplanung
die
angenommene
Fortschreibung
des
„kreisfreien
Schulhausbaubudgets“ auf dem Niveau 2013/2014 in Höhe von rd. 13 Mio. €
Fördermitteln je Jahr. Dieses Programm wurde aber bereits mit dem sächsischen
Staatshaushalt 2015/2016 nicht verlängert. Aktuell ist es nunmehr gelungen eine
Neuauflage des „kreisfreien Schulhausbaubudgets“ zu erreichen, allerdings mit einem
deutlich verringerten Volumen von 4 Mio. € Anteil der Stadt Leipzig.
Mit dem Ziel der maximalen und optimalen Ausschöpfung der neuen Förderprogramme
wird die Verwaltung den bestehenden Investitionsplan prüfen und umschichten. Es
werden im Ergebnis dessen Maßnahmenlisten erstellt, die der Landesdirektion Sachsen
zur Bestätigung vorzulegen sind (Verfahren angelehnt wie bei Konjunkturpaket II (KP II) in
2009). Der Freistaat wird zum genauen Verfahren noch eine Verwaltungsvorschrift
erlassen.
Auf
Basis
der
Verhandlungsergebnisse
sowie
mit
der
Veröffentlichung
des
Gesetzentwurfes hat die Verwaltung unmittelbar begonnen, die vorab geschilderten
Fördermöglichkeiten und Förderanforderungen im Hinblick auf die Haushalts- bzw. die
Investitionsplanung der Stadt Leipzig zu überprüfen, um die aufgezeigte höchstmögliche
Förderung zu erhalten. Parallel beginnt das Verfahren für die städtische Hausaltsplanung
2017/2018, in dessen Rahmen sich die neue Ausrichtung der Fördermittelsituation
genauso widerspiegeln wird.
3. Finanzbeziehungen des Freistaates und seiner Kommunen (FAG)
Das Verhandlungsergebnis zum Thema FAG lässt sich wie folgt zusammenfassen:
•
Das System des kommunalen Finanzausgleichs stellt im Zeitraum 2015 bis 2019
insgesamt 322 Mio. € zur Finanzierung des Investitionspaket „Brücken in die Zukunft“
(Gesamtvolumen 800 Mio. €) zur Verfügung (in Form positiver Abrechnungsbeträge
und „Topf“ investive Zweckzuweisungen). Dieses Volumen wird dem System damit
nicht mehr zur Verfügung stehen.
4
•
Das
Finanzmassenaufteilungsverhältnis
zwischen
Freistaat
und
Kommunen
(Gleichmäßigkeitsgrundsatz GMG I) bleibt bis zum FAG 2021/2022 stabil.
•
Das Finanzmassenaufteilungsverhältnis zwischen kreisfreien und ländlichen Raum
(Gleichmäßigkeitsgrundsatz GMG II) wird mit dem FAG 2017/2018 angepasst. Es soll
eine Umschichtung von 40 bis 60 Mio. €/Jahr erfolgen. Bis zum FAG 2021/2022 erfolgt
keine weitere Anpassung.
•
Zur Entlastung der kreisfreien Städte im Hartz IV-Ausgleichssystem werden 5 Mio. €/
Jahr im Zeitraum 2017 bis 2019 aus den FAG-Bedarfszuweisungen bereitgestellt.
•
Die Kita-Pauschale bleibt bis 2018 stabil. Zur Entlastung bei der Kita-Finanzierung wird
der
Freistaat
im
Zeitraum
von
2016
bis
2018
zusätzliche
Mittel
(aus
Umsatzsteuermehreinnahmen wg. Betreuungsgeld) von ca. 15 Mio. €/Jahr der
kommunalen Ebene zur Verfügung stellen.
•
Der Mehrbelastungsausgleich (MBA) aus der Verwaltungs- und Funktionalreform 2008
wird mit dem FAG 2017/2018 in das FAG-System integriert. Dabei wird die bisher
verankerte Abschmelzung bis 2018 ausgesetzt, die Integration in das FAG-System
erfolgt der Höhe nach auf dem Niveau des Jahres 2015.
Übersicht über finanzielle Anteile der Stadt Leipzig an den Änderungen i.Z.m. dem
FAG auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes :
Anteil Leipzig
GMG II40-60 Mio. €/Jahr Umschichtung zulasten kreisfreie
Schlüsselzuweisg. Schlüsselmasse; 2017 bis 2020
- 20 Mio. €/Jahr
Hartz IV
5 Mio. €/Jahr für kreisfreie Städte; 2017 bis 2019
+ 4 Mio. €/Jahr
Kita
15 Mio. €/Jahr für Kommunen gesamt; 2016 bis 2018
+ 2 Mio. €/Jahr
MBA Verwaltungs- 17,5 Mio. €/Jahr für Kommunen gesamt, ab 2017
reform
+ 0,9 Mio. €/Jahr
5
Die konkreten finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt 2017/2018 sowie
die Mittelfristige Finanzplanung 2019-2021 werden im Einzelnen noch zu untersetzen
sein. Diese hängen teilweise von den konkreten Verteilungskriterien auf die einzelnen
Städte
und
Gemeinden
ab.
Genauso
gibt
es
im
System
des
kommunalen
Finanzausgleichs zahlreiche Einflussfaktoren, die erst im Zeitverlauf feststehen.
Hervorgehoben sei allerdings aufgrund der Erheblichkeit der Punkt der Anpassung des
Gleichmäßigkeitsgrundsatzes II (s.o.). Hiernach werden jährlich 40 bis 60 Mio. €
zugunsten des ländlichen Raumes aber eben zulasten des kreisfreien Raumes
umgeschichtet. Überschlägig und ohne Berücksichtigung aller anderen Einflussfaktoren
entfallen davon ca. 20 Mio. €/Jahr auf die Stadt Leipzig. Insbesondere die
Einwohnerentwicklung sowie die weitere Entwicklung der Steuererträge der Stadt Leipzig,
aber auch der beiden weiteren kreisfreiten Städte Chemnitz und Dresden genauso wie der
Gemeinden im ländlichen Raum wird die tatsächliche Höhe der Schlüsselzuweisungen
aus dem FAG 2017/2018 noch beeinflussen.
4. Asyl
Zur Finanzierung der Aufwendungen für den Themenbereich Asyl stellt der Freistaat 2016
eine Ergänzungspauschale in Höhe von 60 Mio. € für die Kommunen zur Verfügung.
Dieser Betrag stellt ein Vorab dar. Auf Basis eines Evaluationsgutachtens ist eine
Anpassung der FlüAG-Pauschale mit der Zielsetzung einer auskömmlichen Finanzierung
geplant. Die Ergänzungspauschale 2016 wird bei einer Erhöhung der FlüAG-Pauschale
angerechnet.
Desweiteren beteiligt sich der Freistaat in einem ersten Schritt an den Verwaltungskosten
für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMA) mit einer Förderpauschale in Höhe
4,8 Mio. €. Im Jahr 2016 wird der Freistaat hier eine konkrete gesetzliche Regelung
schaffen.
Zusammenfassend wird damit seitens der kommunalen Ebene weiterhin davon
ausgegangen, dass der Freistaat (und der Bund) die finanziellen Herausforderungen zu
Themenbereich Asyl zu 100 % trägt.
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