Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1044131.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
24.11.15, 12:00
Aktualisiert
29.06.16, 16:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-02134
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
16.12.2015
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Stadtrat Ansbert Maciejewski
Betreff
Stadionbauvisionen für den Mariannenpark/Postbahnhof
Anfrage:
Medienberichten war zu entnehmen, dass ein Verein den Bau eines Stadions im
Mariannenpark plante, allerdings „ziehen sich alle Bauantragsverfahren wie Gummi“
(http://leipzig.sportbuzzer.de/oberliga-sued/artikel/fc-inter-aendert-seine-bauplaene/18617/966)
Ich frage an:
1. Kann die Stadtverwaltung diese Aussage bestätigen und seit wann liegt eine
Bauvoranfrage/ein Bauantrag für dieses Vorhaben vor?
2. Hält die Stadtverwaltung den Bau eines oberligatauglichen Stadions auf dem Gelände einer
Breitensportanlage in einer denkmalgeschützten Parkanlage im Landschaftsschutzgebiet
Partheaue-Machern für genehmigungsfähig?
Aus dem o.g. Bericht geht ebenfalls hervor, dass der Verein nunmehr den Bau eines Stadions
auf dem Gelände des Postbahnhofs, südlich der Adenauerallee plane. Für besagte Fläche hat
der Stadtrat am 20.02.2013 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan Nr. 409
"Ehemaliger Postbahnhof - Teilgebiet Süd" gefasst.
Ich frage:
3. Liegen der Stadtverwaltung für die Erarbeitung des B-Planes bereits entsprechende
Voranfragen oder Anträge vor, die einen Stadionbau beinhalten?
4. Wie ist ein solches Vorhaben planungsrechtlich einzuordnen?
5. Wann ist mit einer Beschlussvorlage für den Stadtrat zu rechnen?
Der Verein tritt gegenüber dem Sportamt als Antragsteller im Rahmen der Sportförderung
auf. Ich frage an:
6. Wer sind die Gesprächspartner der Stadtverwaltung auf Seiten des Vereins? Handelt es sich
um die Personen, die im Vereinsregister als vertretungsberechtigt geführt werden?
7. Falls nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage verhandelt die Stadtverwaltung mit nicht
vertretungsberechtigten Personen?