Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1041693.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
19.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01991
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
19.11.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltjahr 2015 für
den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung (Teilprodukte der Budgeteinheit
51_363_ZW) i.H.v. 7.918 T€ - EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorschlag:
1.
Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden für 2015 in der
Budgeteinheit 51_363_ZW für die Teilprodukte des Leistungsbereiches der Hilfen zur Erziehung
entsprechend Anlage 3 in Höhe von 7.981.000 €, davon 2.7 Mio € für unbegleitete minderjährige
(umA) Ausländer, bestätigt.
2.
Die Deckung erfolgt i.H. von 5.156.000 € aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung
ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000) und i.H.v. 2.762.000 € aus der Kostenstelle
"Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000).
3.
Der Ratsversammlung wird im Ergebnis des Rechnungsergebnisses 2015 zeitnah eine
überarbeitete Planung für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
7.918.000
Budgeteinheit: 51_363_ZW,
Sachkonten: 4331 8000; 4331
7600; 4331 7700; 4332 6100;
4332 6200; 4331 6800; 4431
2000; 4441 3200
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
nein
x
1.1.15
31.12.15
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 19.11.2015
zu
19.21
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im
Haushaltjahr 2015 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung
(Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW) i.H.v. 7.918 T€.
Vorlage: VI-DS-01991
Beschluss:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden für 2015 in der
Budgeteinheit 51_363_ZW für die Teilprodukte des Leistungsbereiches der Hilfen zur
Erziehung entsprechend Anlage 3 in Höhe von 7.981.000 €, davon 2.7 Mio € für unbegleitete
minderjährige (umA) Ausländer, bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt i.H. von 5.156.000 € aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung
ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000) und i.H.v. 2.762.000 € aus der
Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl"
(1098300000).
3. Der Ratsversammlung wird im Ergebnis des Rechnungsergebnisses 2015 zeitnah eine
überarbeitete Planung für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 20. November 2015
Seite: 1/1
Eilbedürftigkeitsbegründung
Die Prognose der Fallentwicklung 2015 im Bereich erzieherische Hilfen zeigt einen
deutlich höheren Fallanstieg als im Haushaltsplan für das Jahr 2015 berücksichtigt.
Damit ergibt sich eine Erhöhung des Zuschusses um 7.918 T€.
Zur Realisierung der Pflichtaufgaben ab November sowie eines ordnungsgemäßen
Jahresabschlusses (Rückstellung) im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe/Hilfen zur
Erziehung ist zwingend eine Beschlussfassung in der Ratsversammlung am
19.11.2015 erforderlich.
Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015
04.11.2015
Vorlage des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig
Erhöhung des Planansatzes 2015 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung
Inhaltsverzeichnis
0. Einleitung.................................................................................................................2
1. Prognose der Entwicklung im Bereich erzieherische Hilfen ....................................2
2. Finanzielle Auswirkungen........................................................................................7
1
Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015
0. Einleitung
Die wirtschaftlichen Jugendhilfen - Hilfen zur Erziehung (HzE), Eingliederungshilfe
für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige - gehören
gemäß SGB VIII zu den Pflichtaufgaben der Stadt Leipzig als örtlicher öffentlicher
Träger der Jugendhilfe.
Die Prognose der Fallentwicklung 2015 im Bereich erzieherische Hilfen zeigt einen
deutlich höheren Fallanstieg als im Haushaltsplan für das Jahr 2015 berücksichtigt.
Damit ergibt sich eine Erhöhung des Zuschusses von 7.918 T€ .
1. Prognose der Entwicklung im Bereich erzieherische Hilfen
Fallzahlentwicklung
Seit Januar 2015 sind in der Stadt Leipzig die Fallzahlen HzE von 2.453 auf 2.669 im
August 2015 gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von 216 Fällen. Die aktuelle
Prognose geht von einer weiteren Entwicklung bis Dezember 2015 auf 3.069 Fälle
(im Jahresdurchschnitt 2.684 Fälle) aus. Insgesamt entspricht dies einer Steigerung
von Januar 2015 bis Dezember 2015 von 616 Fällen.
Die durchschnittliche monatliche Fallsteigerung betrug im Jahr 2015 + 27 Fälle
(Stand 31.08.15). Die aktuelle Prognose geht von einer weiteren durchschnittlichen
monatlichen Fallsteigerung bis Jahresende 2015 von +100 Fällen aus (Anlage 1).
Bei dieser Prognose ist ein Fallanstieg von 40 Fällen in den Hilfen zur Erziehung und
60 Fällen in weiterführenden erzieherischen Hilfen nach Inobhutnahmen für unbegleitete minderjährige Ausländer zugrunde gelegt.
Die genannten Fallzahlenanstiege sind hauptsächlich im Bereich der stationären Hilfen zu verzeichnen. Somit werden die der Planung zugrunde liegenden Fallzahlen für
2015 in diesem kostenintensiven Bereich um 103 Fälle überschritten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Fall- und Kostenentwicklung liegt im Bereich der ambulanten Leistungen § 35a SGB VIII, insbesondere der Schulbegleitung.
Im Jahresdurchschnitt wird damit für das Jahr 2015 ein weiterer Fallanstieg auf
+151 Fälle erwartet:
Quelle: AfJFB HzE-Statistik
2
Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015
Bundesweit verzeichnen Großstädte Steigerungen in Fallzahlen und Kosten der Hilfen zur Erziehung, die Stadt Leipzig ist von dieser Entwicklung nicht ausgenommen.
Im Vergleich deutscher Großstädte (IKO-Netz) liegt die Stadt Leipzig mit der Zahl
von 37 Hilfen pro 1000 Jungeinwohner jedoch weiterhin unterhalb des Durchschnitts
der teilnehmenden Städte von 43 Hilfen pro 1000 Jungeinwohner. Auch hinsichtlich
der Kosten pro 1000 Jungeinwohner konnte die Stadt Leipzig mit 515 EUR ihre Position unterhalb des Durchschnitts von 661 EUR pro Jungeinwohner halten.
Besondere Problemlagen der hilfesuchenden Familien
Die in der Regel komplexen Problemsituationen in Familien sowie die große Gruppe
der Familien in sog. Risikofällen führen dazu, dass es zunehmend nicht möglich ist,
diese Eltern zu mehr Erziehungskompetenz zu befähigen. Selbst mit vorangegangenen ambulanten Hilfeleistungen können das Wohlergehen und die grundlegende
Entwicklung der Kinder nicht mehr gesichert werden.
Die zielbezogenen Ressourcen der Familienmitglieder, Problemeinsicht, Bereitschaft
und Motivation zur Veränderung sind maßgeblich eingeschränkt. Die ursächlichen
Problemlagen sind teilweise über Generationen hinweg familiär bedingt, hochkomplex und mit schweren traumatischen Hintergründen belegt. Es handelt sich dabei
um Minderjährige, deren Bedürfnis nach Schutz und Entwicklung in der Regel über
lange Zeit nicht erfüllt wurde und die statt dessen Unterversorgtheit, Missbrauch, Gewalt und permanente Unzuverlässigkeit ihrer Bezugspersonen erlebt haben.
Das führt einerseits zu einer Zunahme der stationären Hilfen und andererseits zu einer Verlängerung der geplanten Hilfezeiträume, da eine Rückführung der Kinder in
den Haushalt der Eltern oft nicht möglich ist und damit Hilfeverläufe bis zur Volljährigkeit der Minderjährigen verbunden sind.
Die Zahl der Zugänge in HzE überwog über den gesamten Jahreszeitraum die Zahl
der Abgänge aus HzE: Im ersten Quartal stehen 370 Zugänge 308 Abgängen, im
zweiten Quartal 384 Zugänge 239 Abgängen, im dritten Quartal 543 Zugänge 432
Abgängen gegenüber.
Von 370 neu begonnenen Hilfen im ersten Quartal 2015 musste in 40% der Fälle
den Eltern eine Risikogruppe zugeordnet werden. Von den 369 neu begonnenen Hilfen im zweiten Quartal 2015 betraf dies einen Anteil von 48% der Fälle.
In fast 20% der Neufälle im ersten Quartal war eine Hilfe zur Erziehung notwendig,
um eine drohende Kindeswohlgefährdung zu vermeiden bzw. eine bestehende Gefährdung abzuwenden. Im zweiten Quartal stieg dieser Anteil auf 23% der Neufälle.
In einer Vielzahl der beschriebenen Familien leben mehrere Kinder. Aufgrund zunehmender Geschwisterunterbringung nach gescheiterten ambulanten Hilfen kommt es
einerseits zu einem Fallzahlanstieg (Familienhilfe = ein Fall pro Familie / stationäre
Hilfe = ein Fall je Kind) und andererseits zu einer nicht unerheblichen Kostensteigerung.
Waren im ersten Quartal noch 81% aller Hilfen zur Erziehung neu vergebene Hilfen,
so hat sich das Verhältnis im zweiten Quartal deutlich verschoben. In mehr als einem Drittel aller Fälle wurde die Hilfe notwendig aufgrund einer nicht mehr geeigneten vorangegangenen Hilfe, einer abgebrochener Hilfe oder die Hilfe wurde zusätzlich zu schon bestehenden Hilfen notwendig.
3
Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015
Auch ambulante Hilfen, die im Anschluss an eine stationäre Hilfe vergeben werden
sind hier erfasst.
Der erhöhte Stellenwert des Kinderschutzes in der Öffentlichkeit durch die Etablierung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII seit 2005 sowie die Einführung von
verbindlichen regionalen Kinderschutznetzwerken lt. Bundeskinderschutzgesetz
2012) führt weiterhin auf Grund gewollter erhöhter Sensibilität aller Netzwerkpartner
zu einem Anstieg der Gefährdungsmeldungen und daraus resultierenden Schutzmaßnahmen für Kinder und Hilfemaßnahmen für Eltern.
Es ist eine deutliche Zunahme an Drogen konsumierenden Müttern und Vätern zu
verzeichnen (speziell Crystal), bei denen der Schutz der Kinder in einem besonderen
Fokus stehen muss. Die fachlichen Aussagen, insbesondere zu Crystal gebrauchenden Eltern im Hinblick auf deren Erziehungsfähigkeit, bestätigen eine hohe Kindeswohlgefährdung beim Nichtvorhandensein unterstützender familiärer Strukturen. Auf
diese Strukturen kann in nur wenigen Einzelfällen verlässlich zurückgegriffen werden.
Im ersten Quartal des Jahres war in fast 20% der Neufälle eine Hilfe zur Erziehung
notwendig, um eine drohende Kindeswohlgefährdung zu vermeiden bzw. eine bestehende Gefährdung abzuwenden. Im zweiten Quartal stieg dieser Anteil auf 23% der
Neufälle Hilfe zur Erziehung.
Bei vorzeitig beendeten ambulanten Hilfen ist zu verzeichnen, dass die Träger durch
die sich häufig verschlechternde Sucht- und auch Gewaltproblematik der Eltern an
ihre Grenzen stoßen und ambulante Hilfeformen in der Folge nicht mehr geeignet
sind. Auch Hilfen nach § 19 SGB VIII scheitern häufig an der Suchtproblematik eines
oder beider Elternteile. Die Konsequenz ist ebenfalls eine stationäre Unterbringung
sowie die Trennung von Eltern und Kind.
Trotz schwieriger Ausgangssituation ist es Ziel des ASD, entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag vorhandene Ressourcen der Familien zu erschließen und zu nutzen und den Schutz der betroffenen Kinder wenn möglich durch familienerhaltende
Hilfen zu sichern. Die Zahlen bestätigter Kindeswohlgefährdungen sowie die Zahl der
im Kindernotdienst in Obhut genommenen Säuglinge und Kleinkinder mit crystalkonsumierenden Müttern verdeutlichen, dass dies nicht in jedem Fall erfolgreich zu realisieren ist.
Im ersten Quartal 2015 stammten bis zu 51 % aller Inobhutnahmen aus laufenden
Hilfen, im zweiten Quartal bis zu 46 % aller Inobhutnahmen.
Auch das Bildungssystem kommt durch komplexe Problemlagen und psychische
Störungen bei Kindern und Jugendlichen zunehmend an Grenzen. In einer kontinuierlich steigenden Zahl von Fällen kann nur durch begleitende Leistungen der Jugendhilfe der Schulbesuch und Schulerfolg dieser Kinder und Jugendlichen gesichert
werden. Im September 2015 waren dies 234 Eingliederungshilfen (Dezember 2014:
214) bei weiterhin steigenden Antragszahlen, steigender Hilfeintensität und damit
verbunden steigenden Hilfekosten. Kostenrelevant wirken sich vor allem Eingliederungshilfen in Form von Schulbegleitung aus, aufgrund hoher Stundenzahlen entstehen hier im Einzelfall monatliche Kosten von bis zu 6.800 EUR. Im Dezember 2014
wurden 125 Fälle, im September 2015 wurden 152 Fälle Schulbegleitung gewährt,
zusätzlich liegen dem ASD 28 Anträge auf Schulbegleitung zur Bearbeitung vor.
4
Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015
Auch besonders kostenintensive Einzelfälle haben Anteil an der Entstehung des
Mehrbedarfs, so sind in einem Einzelfall komplexen Hilfebedarfs seit Februar diesen
Jahres monatliche Kosten von 25.989 EUR zu tragen.
Fallentwicklung für umA
Mit dem aktuell vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher soll für
diese besonders schutzwürdige Personengruppe eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung gesichert werden. Die Primärzuständigkeit des Jugendamtes für die vorläufigen Schutzmaßnahmen oder Anschlussmaßnahmen (Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige) der Kinder- und
Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer wird beibehalten.
In der Haushaltsplanung 2015/2016 sind in den geplanten Fallzahlen der stationären
Hilfen bereits durchschnittlich 20 Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Asylbegehrende berücksichtigt. Dies entspricht bereits einem durchschnittlichen Kostenumfang von 1,01 Mio. € (bei 50.500 € durchschnittlichen Kosten pro Fall).
Der Fallbestand zum 30.06.2015 betrug zunächst die o.g. 20 unbegleiteten minderjährigen Asylbegehrenden. Dieser erhöhte sich zum 31.10.2015 bereits auf 311, dabei war im August ein Fallzahlenanstieg gegenüber dem Vormonat um 26, im September ein Anstieg um 61 und im Oktober ein Anstieg um 190 Inobhutnahmen zu
verzeichnen. Nach Abschluss des Clearingverfahrens ergibt sich daraus hochgerechnet zum Jahresende 2015 ein Fallbestand von mindestens 400 Fällen mit Bedarf § 34 SGB VIII als stationäre HzE. (vgl. Anlage 2)
Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Fallbestand hochgerechnet auf das Jahr
2015 von insgesamt zusätzlich 50 unbegleiteten minderjährigen Asylbegehrenden
mit einem Kostenumfang von 2,762 Mio. €.
Kostenentwicklung
Basierend auf der hohen durchschnittlichen Fallzahlentwicklung im Jahr 2015 um
151 Fälle, davon allein durchschnittlich 103 Fälle mehr in kostenintensiven stationären Hilfen, wurden die Aufwendungen für das Jahr 2015 auf der Datengrundlage
31.08.2015 prognostiziert.
Für das Jahr 2015 wird bei einer durchschnittlichen Fallzahl von 2.684 Hilfen eine
Aufwandssteigerung von 7,918 Mio. € prognostiziert, damit werden insgesamt
73,941 Mio. € Aufwendungen generiert (Anlage 3).
Auf der Grundlage der prognostizierten Fallzahlensteigerung ergeben sich folgende
Entwicklungen des Haushaltes im Leistungsbereich erzieherische Hilfen:
5
Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015
Im Leistungsbereich der stationären Hilfen liegt die Prognose, auf Grund der anteilig
hohen Fallzahlensteigerung für das Jahr 2015 bei durchschnittlich 938 Fällen mit einer Aufwandssteigerung auf 52,262 Mio. €. Dies ist mit 6,968 Mio. € über den Planansatz für 2015 der Hauptanteil der Gesamtkostensteigerung.
Die Summe der verbleibenden Hilfen (ambulanten, teilstationär, Pflegestellen) liegt
bei durchschnittlich 1.746 Fällen mit einer Kostensteigerung von lediglich 0,95 Mio. €
über dem Planansatz 2015. Dies entspricht für diese Hilfen einer Aufwandssteigerung auf 21,679 Mio. €. Bei den Fällen umA sind in den Bereichen Krankenhilfe und
Sachverständigenkosten, bereits im Clearingverfahren, erhebliche Steigerungen zu
erwarten.
Die geplanten Erträge 2015 werden durch die Fallsteigerung in Einrichtungen unverändert bleiben, da die bisherige Entwicklung der Erträge, trotz gestiegener Fallzahl,
prognostisch keine Erhöhung generiert und bei der umA-Fallsteigerung keine Erträge
zu erwarten sind. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für die Fälle umA eine
100 %ige Erstattung durch das Land erfolgt, welche jedoch frühestens im Jahr 2016
haushaltswirksam wird. Die konkrete Bezifferung des Rückerstattungsanspruches
gegenüber dem Land erfolgt nach Rechnungslegung der Maßnahmeträger.
Ausgehend von Planansatz für das Jahr 2015, weist die aktuelle Prognose einen Zuschussmehrbedarf in Höhe von ~7,9 Mio. € aus.
6
Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015
2. Finanzielle Auswirkungen
Die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für
das Haushaltsjahr 2015 i.H.v. 7,918 Mio. € in versch. Teilprodukten der Budgeteinheit 51_363_ZW entsprechend Anlage 3 sind bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt i.H.v. 5,156 Mio. € aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000) und in Höhe von 2,762
Mio. € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (10983000000).
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Prognose und monatliche Fallentwicklung im Bereich HzE
Entwicklung Fallbestand umA
Prognose der Kostenentwicklung 2015
7
Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015
Anlage 2 - Entwicklung Fallzahlen umA
Quelle: Steuerungsliste Inobhutnahmen ASD
1
Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015
Anlage 3
1
Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015
2
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
Begründung in
Vorlage Seite 1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1