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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1041693.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
19.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:54

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01991 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung 19.11.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltjahr 2015 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW) i.H.v. 7.918 T€ - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden für 2015 in der Budgeteinheit 51_363_ZW für die Teilprodukte des Leistungsbereiches der Hilfen zur Erziehung entsprechend Anlage 3 in Höhe von 7.981.000 €, davon 2.7 Mio € für unbegleitete minderjährige (umA) Ausländer, bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt i.H. von 5.156.000 € aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000) und i.H.v. 2.762.000 € aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000). 3. Der Ratsversammlung wird im Ergebnis des Rechnungsergebnisses 2015 zeitnah eine überarbeitete Planung für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt 7.918.000 Budgeteinheit: 51_363_ZW, Sachkonten: 4331 8000; 4331 7600; 4331 7700; 4332 6100; 4332 6200; 4331 6800; 4431 2000; 4441 3200 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein x 1.1.15 31.12.15 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 19.11.2015 zu 19.21 Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO im Haushaltjahr 2015 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW) i.H.v. 7.918 T€. Vorlage: VI-DS-01991 Beschluss: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden für 2015 in der Budgeteinheit 51_363_ZW für die Teilprodukte des Leistungsbereiches der Hilfen zur Erziehung entsprechend Anlage 3 in Höhe von 7.981.000 €, davon 2.7 Mio € für unbegleitete minderjährige (umA) Ausländer, bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt i.H. von 5.156.000 € aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000) und i.H.v. 2.762.000 € aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000). 3. Der Ratsversammlung wird im Ergebnis des Rechnungsergebnisses 2015 zeitnah eine überarbeitete Planung für das Haushaltsjahr 2016 vorgelegt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 20. November 2015 Seite: 1/1 Eilbedürftigkeitsbegründung Die Prognose der Fallentwicklung 2015 im Bereich erzieherische Hilfen zeigt einen deutlich höheren Fallanstieg als im Haushaltsplan für das Jahr 2015 berücksichtigt. Damit ergibt sich eine Erhöhung des Zuschusses um 7.918 T€. Zur Realisierung der Pflichtaufgaben ab November sowie eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses (Rückstellung) im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe/Hilfen zur Erziehung ist zwingend eine Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 19.11.2015 erforderlich. Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 04.11.2015 Vorlage des Amtes für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig Erhöhung des Planansatzes 2015 für den Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung Inhaltsverzeichnis 0. Einleitung.................................................................................................................2 1. Prognose der Entwicklung im Bereich erzieherische Hilfen ....................................2 2. Finanzielle Auswirkungen........................................................................................7 1 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 0. Einleitung Die wirtschaftlichen Jugendhilfen - Hilfen zur Erziehung (HzE), Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfen für junge Volljährige - gehören gemäß SGB VIII zu den Pflichtaufgaben der Stadt Leipzig als örtlicher öffentlicher Träger der Jugendhilfe. Die Prognose der Fallentwicklung 2015 im Bereich erzieherische Hilfen zeigt einen deutlich höheren Fallanstieg als im Haushaltsplan für das Jahr 2015 berücksichtigt. Damit ergibt sich eine Erhöhung des Zuschusses von 7.918 T€ . 1. Prognose der Entwicklung im Bereich erzieherische Hilfen Fallzahlentwicklung Seit Januar 2015 sind in der Stadt Leipzig die Fallzahlen HzE von 2.453 auf 2.669 im August 2015 gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von 216 Fällen. Die aktuelle Prognose geht von einer weiteren Entwicklung bis Dezember 2015 auf 3.069 Fälle (im Jahresdurchschnitt 2.684 Fälle) aus. Insgesamt entspricht dies einer Steigerung von Januar 2015 bis Dezember 2015 von 616 Fällen. Die durchschnittliche monatliche Fallsteigerung betrug im Jahr 2015 + 27 Fälle (Stand 31.08.15). Die aktuelle Prognose geht von einer weiteren durchschnittlichen monatlichen Fallsteigerung bis Jahresende 2015 von +100 Fällen aus (Anlage 1). Bei dieser Prognose ist ein Fallanstieg von 40 Fällen in den Hilfen zur Erziehung und 60 Fällen in weiterführenden erzieherischen Hilfen nach Inobhutnahmen für unbegleitete minderjährige Ausländer zugrunde gelegt. Die genannten Fallzahlenanstiege sind hauptsächlich im Bereich der stationären Hilfen zu verzeichnen. Somit werden die der Planung zugrunde liegenden Fallzahlen für 2015 in diesem kostenintensiven Bereich um 103 Fälle überschritten. Ein weiterer Schwerpunkt der Fall- und Kostenentwicklung liegt im Bereich der ambulanten Leistungen § 35a SGB VIII, insbesondere der Schulbegleitung. Im Jahresdurchschnitt wird damit für das Jahr 2015 ein weiterer Fallanstieg auf +151 Fälle erwartet: Quelle: AfJFB HzE-Statistik 2 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 Bundesweit verzeichnen Großstädte Steigerungen in Fallzahlen und Kosten der Hilfen zur Erziehung, die Stadt Leipzig ist von dieser Entwicklung nicht ausgenommen. Im Vergleich deutscher Großstädte (IKO-Netz) liegt die Stadt Leipzig mit der Zahl von 37 Hilfen pro 1000 Jungeinwohner jedoch weiterhin unterhalb des Durchschnitts der teilnehmenden Städte von 43 Hilfen pro 1000 Jungeinwohner. Auch hinsichtlich der Kosten pro 1000 Jungeinwohner konnte die Stadt Leipzig mit 515 EUR ihre Position unterhalb des Durchschnitts von 661 EUR pro Jungeinwohner halten. Besondere Problemlagen der hilfesuchenden Familien Die in der Regel komplexen Problemsituationen in Familien sowie die große Gruppe der Familien in sog. Risikofällen führen dazu, dass es zunehmend nicht möglich ist, diese Eltern zu mehr Erziehungskompetenz zu befähigen. Selbst mit vorangegangenen ambulanten Hilfeleistungen können das Wohlergehen und die grundlegende Entwicklung der Kinder nicht mehr gesichert werden. Die zielbezogenen Ressourcen der Familienmitglieder, Problemeinsicht, Bereitschaft und Motivation zur Veränderung sind maßgeblich eingeschränkt. Die ursächlichen Problemlagen sind teilweise über Generationen hinweg familiär bedingt, hochkomplex und mit schweren traumatischen Hintergründen belegt. Es handelt sich dabei um Minderjährige, deren Bedürfnis nach Schutz und Entwicklung in der Regel über lange Zeit nicht erfüllt wurde und die statt dessen Unterversorgtheit, Missbrauch, Gewalt und permanente Unzuverlässigkeit ihrer Bezugspersonen erlebt haben. Das führt einerseits zu einer Zunahme der stationären Hilfen und andererseits zu einer Verlängerung der geplanten Hilfezeiträume, da eine Rückführung der Kinder in den Haushalt der Eltern oft nicht möglich ist und damit Hilfeverläufe bis zur Volljährigkeit der Minderjährigen verbunden sind. Die Zahl der Zugänge in HzE überwog über den gesamten Jahreszeitraum die Zahl der Abgänge aus HzE: Im ersten Quartal stehen 370 Zugänge 308 Abgängen, im zweiten Quartal 384 Zugänge 239 Abgängen, im dritten Quartal 543 Zugänge 432 Abgängen gegenüber. Von 370 neu begonnenen Hilfen im ersten Quartal 2015 musste in 40% der Fälle den Eltern eine Risikogruppe zugeordnet werden. Von den 369 neu begonnenen Hilfen im zweiten Quartal 2015 betraf dies einen Anteil von 48% der Fälle. In fast 20% der Neufälle im ersten Quartal war eine Hilfe zur Erziehung notwendig, um eine drohende Kindeswohlgefährdung zu vermeiden bzw. eine bestehende Gefährdung abzuwenden. Im zweiten Quartal stieg dieser Anteil auf 23% der Neufälle. In einer Vielzahl der beschriebenen Familien leben mehrere Kinder. Aufgrund zunehmender Geschwisterunterbringung nach gescheiterten ambulanten Hilfen kommt es einerseits zu einem Fallzahlanstieg (Familienhilfe = ein Fall pro Familie / stationäre Hilfe = ein Fall je Kind) und andererseits zu einer nicht unerheblichen Kostensteigerung. Waren im ersten Quartal noch 81% aller Hilfen zur Erziehung neu vergebene Hilfen, so hat sich das Verhältnis im zweiten Quartal deutlich verschoben. In mehr als einem Drittel aller Fälle wurde die Hilfe notwendig aufgrund einer nicht mehr geeigneten vorangegangenen Hilfe, einer abgebrochener Hilfe oder die Hilfe wurde zusätzlich zu schon bestehenden Hilfen notwendig. 3 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 Auch ambulante Hilfen, die im Anschluss an eine stationäre Hilfe vergeben werden sind hier erfasst. Der erhöhte Stellenwert des Kinderschutzes in der Öffentlichkeit durch die Etablierung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII seit 2005 sowie die Einführung von verbindlichen regionalen Kinderschutznetzwerken lt. Bundeskinderschutzgesetz 2012) führt weiterhin auf Grund gewollter erhöhter Sensibilität aller Netzwerkpartner zu einem Anstieg der Gefährdungsmeldungen und daraus resultierenden Schutzmaßnahmen für Kinder und Hilfemaßnahmen für Eltern. Es ist eine deutliche Zunahme an Drogen konsumierenden Müttern und Vätern zu verzeichnen (speziell Crystal), bei denen der Schutz der Kinder in einem besonderen Fokus stehen muss. Die fachlichen Aussagen, insbesondere zu Crystal gebrauchenden Eltern im Hinblick auf deren Erziehungsfähigkeit, bestätigen eine hohe Kindeswohlgefährdung beim Nichtvorhandensein unterstützender familiärer Strukturen. Auf diese Strukturen kann in nur wenigen Einzelfällen verlässlich zurückgegriffen werden. Im ersten Quartal des Jahres war in fast 20% der Neufälle eine Hilfe zur Erziehung notwendig, um eine drohende Kindeswohlgefährdung zu vermeiden bzw. eine bestehende Gefährdung abzuwenden. Im zweiten Quartal stieg dieser Anteil auf 23% der Neufälle Hilfe zur Erziehung. Bei vorzeitig beendeten ambulanten Hilfen ist zu verzeichnen, dass die Träger durch die sich häufig verschlechternde Sucht- und auch Gewaltproblematik der Eltern an ihre Grenzen stoßen und ambulante Hilfeformen in der Folge nicht mehr geeignet sind. Auch Hilfen nach § 19 SGB VIII scheitern häufig an der Suchtproblematik eines oder beider Elternteile. Die Konsequenz ist ebenfalls eine stationäre Unterbringung sowie die Trennung von Eltern und Kind. Trotz schwieriger Ausgangssituation ist es Ziel des ASD, entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag vorhandene Ressourcen der Familien zu erschließen und zu nutzen und den Schutz der betroffenen Kinder wenn möglich durch familienerhaltende Hilfen zu sichern. Die Zahlen bestätigter Kindeswohlgefährdungen sowie die Zahl der im Kindernotdienst in Obhut genommenen Säuglinge und Kleinkinder mit crystalkonsumierenden Müttern verdeutlichen, dass dies nicht in jedem Fall erfolgreich zu realisieren ist. Im ersten Quartal 2015 stammten bis zu 51 % aller Inobhutnahmen aus laufenden Hilfen, im zweiten Quartal bis zu 46 % aller Inobhutnahmen. Auch das Bildungssystem kommt durch komplexe Problemlagen und psychische Störungen bei Kindern und Jugendlichen zunehmend an Grenzen. In einer kontinuierlich steigenden Zahl von Fällen kann nur durch begleitende Leistungen der Jugendhilfe der Schulbesuch und Schulerfolg dieser Kinder und Jugendlichen gesichert werden. Im September 2015 waren dies 234 Eingliederungshilfen (Dezember 2014: 214) bei weiterhin steigenden Antragszahlen, steigender Hilfeintensität und damit verbunden steigenden Hilfekosten. Kostenrelevant wirken sich vor allem Eingliederungshilfen in Form von Schulbegleitung aus, aufgrund hoher Stundenzahlen entstehen hier im Einzelfall monatliche Kosten von bis zu 6.800 EUR. Im Dezember 2014 wurden 125 Fälle, im September 2015 wurden 152 Fälle Schulbegleitung gewährt, zusätzlich liegen dem ASD 28 Anträge auf Schulbegleitung zur Bearbeitung vor. 4 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 Auch besonders kostenintensive Einzelfälle haben Anteil an der Entstehung des Mehrbedarfs, so sind in einem Einzelfall komplexen Hilfebedarfs seit Februar diesen Jahres monatliche Kosten von 25.989 EUR zu tragen. Fallentwicklung für umA Mit dem aktuell vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher soll für diese besonders schutzwürdige Personengruppe eine dem Kindeswohl entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung gesichert werden. Die Primärzuständigkeit des Jugendamtes für die vorläufigen Schutzmaßnahmen oder Anschlussmaßnahmen (Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige) der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer wird beibehalten. In der Haushaltsplanung 2015/2016 sind in den geplanten Fallzahlen der stationären Hilfen bereits durchschnittlich 20 Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Asylbegehrende berücksichtigt. Dies entspricht bereits einem durchschnittlichen Kostenumfang von 1,01 Mio. € (bei 50.500 € durchschnittlichen Kosten pro Fall). Der Fallbestand zum 30.06.2015 betrug zunächst die o.g. 20 unbegleiteten minderjährigen Asylbegehrenden. Dieser erhöhte sich zum 31.10.2015 bereits auf 311, dabei war im August ein Fallzahlenanstieg gegenüber dem Vormonat um 26, im September ein Anstieg um 61 und im Oktober ein Anstieg um 190 Inobhutnahmen zu verzeichnen. Nach Abschluss des Clearingverfahrens ergibt sich daraus hochgerechnet zum Jahresende 2015 ein Fallbestand von mindestens 400 Fällen mit Bedarf § 34 SGB VIII als stationäre HzE. (vgl. Anlage 2) Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Fallbestand hochgerechnet auf das Jahr 2015 von insgesamt zusätzlich 50 unbegleiteten minderjährigen Asylbegehrenden mit einem Kostenumfang von 2,762 Mio. €. Kostenentwicklung Basierend auf der hohen durchschnittlichen Fallzahlentwicklung im Jahr 2015 um 151 Fälle, davon allein durchschnittlich 103 Fälle mehr in kostenintensiven stationären Hilfen, wurden die Aufwendungen für das Jahr 2015 auf der Datengrundlage 31.08.2015 prognostiziert. Für das Jahr 2015 wird bei einer durchschnittlichen Fallzahl von 2.684 Hilfen eine Aufwandssteigerung von 7,918 Mio. € prognostiziert, damit werden insgesamt 73,941 Mio. € Aufwendungen generiert (Anlage 3). Auf der Grundlage der prognostizierten Fallzahlensteigerung ergeben sich folgende Entwicklungen des Haushaltes im Leistungsbereich erzieherische Hilfen: 5 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 Im Leistungsbereich der stationären Hilfen liegt die Prognose, auf Grund der anteilig hohen Fallzahlensteigerung für das Jahr 2015 bei durchschnittlich 938 Fällen mit einer Aufwandssteigerung auf 52,262 Mio. €. Dies ist mit 6,968 Mio. € über den Planansatz für 2015 der Hauptanteil der Gesamtkostensteigerung. Die Summe der verbleibenden Hilfen (ambulanten, teilstationär, Pflegestellen) liegt bei durchschnittlich 1.746 Fällen mit einer Kostensteigerung von lediglich 0,95 Mio. € über dem Planansatz 2015. Dies entspricht für diese Hilfen einer Aufwandssteigerung auf 21,679 Mio. €. Bei den Fällen umA sind in den Bereichen Krankenhilfe und Sachverständigenkosten, bereits im Clearingverfahren, erhebliche Steigerungen zu erwarten. Die geplanten Erträge 2015 werden durch die Fallsteigerung in Einrichtungen unverändert bleiben, da die bisherige Entwicklung der Erträge, trotz gestiegener Fallzahl, prognostisch keine Erhöhung generiert und bei der umA-Fallsteigerung keine Erträge zu erwarten sind. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass für die Fälle umA eine 100 %ige Erstattung durch das Land erfolgt, welche jedoch frühestens im Jahr 2016 haushaltswirksam wird. Die konkrete Bezifferung des Rückerstattungsanspruches gegenüber dem Land erfolgt nach Rechnungslegung der Maßnahmeträger. Ausgehend von Planansatz für das Jahr 2015, weist die aktuelle Prognose einen Zuschussmehrbedarf in Höhe von ~7,9 Mio. € aus. 6 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 2. Finanzielle Auswirkungen Die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 i.H.v. 7,918 Mio. € in versch. Teilprodukten der Budgeteinheit 51_363_ZW entsprechend Anlage 3 sind bereitzustellen. Die Deckung erfolgt i.H.v. 5,156 Mio. € aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000) und in Höhe von 2,762 Mio. € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (10983000000). Anlagenverzeichnis: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Prognose und monatliche Fallentwicklung im Bereich HzE Entwicklung Fallbestand umA Prognose der Kostenentwicklung 2015 7 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 Anlage 2 - Entwicklung Fallzahlen umA Quelle: Steuerungsliste Inobhutnahmen ASD 1 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 Anlage 3 1 Vorlage Erhöhung Planansatz HzE 2015 2 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 Begründung in Vorlage Seite 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1