Daten
Kommune
Leipzig
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1039166.pdf
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Erstellt
15.09.15, 12:00
Aktualisiert
12.01.16, 15:48
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01854
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
1. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
2. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
2. Lesung
19.11.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den
Schulentwicklungsplan im Jahr 2015 - Stand 20.08.2015 und Bestätigung einer
außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO
1. Der Planungsbeschluss für bauliche Investitionen an 16 Standorten für den Schulentwicklungsplan (SEP) 2016 ff wird bis LP 3 HOAI gefasst (vgl. Anlage 1).
2. Die Ratsversammlung bestätigt zur Absicherung des Planungsvorlaufes im Jahr 2015 zusätzliche
Mittel i.H.v. 7.130.000 € und die damit verbundene Akquise von Fördermitteln zum Stichtag
01.09.2016 bzw. 01.09.2017 für die 16 benannten Einzelvorhaben (vgl. Punkt 3) .
3. Die Mittel für den Planungsvorlauf werden im Haushaltsjahr 2015 als über-/außerplanmäßige Auf
wendungen/Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H.v. 7.130.000 € (Untersetzung siehe An
lage 1) bereitgestellt. Die technische Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen i.H. von
6.900.000 € erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FHH (Invest)"
(1098700000). Die technische Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen i.H. von 230.000 €
erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung ErgHH“ (1098600000). Die
Mittelbereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Schulentwicklungsplans und
dem Eigentumsübergang der Grundstücke.
4. Die Mittel für den Grunderwerb werden im Haushaltsjahr 2015 als außerplanmäßige Auszahlun
gen nach § 79 (1) SächsGemO i.H. v. 2.259.500 € dem PSP-Element „Grunderwerbe AfJFB“
(7.0000079.700.110), Kostenart 78210000, des Liegenschaftsamtes bereitgestellt. Die techni
sche Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FHH (In
vest)" (1098700000).
5. Die Finanzierung der Mehrauszahlungen entsprechend Beschlusspunkt 3 und 4 erfolgt im Rah
men des mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossenen Gesamtbetrages der Aus
zahlungen aus Investitionstätigkeit. auf der Basis der VIST-Meldung zum 30.09.2015 kann zum
heutigen Tag davon ausgegangen werden, dass die bislang im Haushaltsjahr 2015 getätigten In
vestitionsauszahlungen nicht den im Haushaltsjahr 2015 beschlossenen Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erreichen werden. Ohne die unter Beschlusspunkt 3 und 4
dargestellten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen würde ein Teil der
in 2015 veranschlagten Gesamtinvestitionsauszahlungen im Jahr 2015 nicht in Anspruch ge
nommen werden können.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begrün
dung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Be
gründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Be
gründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
230.000
1.100.22.1.3.01.04
Kostenart 42119000
Einzahlungen
Auszahlungen
Folgekosten Einsparungen wirksam
6.900.000 Diverse;
7.0000079.700.110,
2.259.500 Kostenart 78210000
2015
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Zu Lasten anderer OE
wo veranschlagt
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu er
warten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
wird in den jewei
ligen Baube
schlüssen je Maß
nahme ausgewie
sen
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 19.11.2015
zu
19.18
Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den
Schulentwicklungsplan im Jahr 2015 - Stand 20.08.2015 und Bestätigung
einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO
Vorlage: VI-DS-01854
Beschluss:
1. Der Planungsbeschluss für bauliche Investitionen an 16 Standorten für den
Schulentwicklungs-plan (SEP) 2016 ff wird bis LP 3 HOAI gefasst (vgl. Anlage 1).
2. Die Ratsversammlung bestätigt zur Absicherung des Planungsvorlaufes im Jahr 2015
zusätzliche Mittel i.H.v. 7.130.000 € und die damit verbundene Akquise von Fördermitteln
zum Stichtag 01.09.2016 bzw. 01.09.2017 für die 16 benannten Einzelvorhaben (vgl. Punkt
3) .
3. Die Mittel für den Planungsvorlauf werden im Haushaltsjahr 2015 als über-/außerplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H.v. 7.130.000 € (Untersetzung
siehe An lage 1) bereitgestellt. Die technische Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen
i.H. von 6.900.000 € erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung
FHH (Invest)" (1098700000). Die technische Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen
i.H. von 230.000 € erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung
ErgHH" (1098600000). Die Mittelbereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bestätigung
des Schulentwicklungsplans und dem Eigentumsübergang der Grundstücke.
4. Die Mittel für den Grunderwerb werden im Haushaltsjahr 2015 als außerplanmäßige
Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H. v. 2.259.500 € dem PSP-Element
„Grunderwerbe AfJFB" (7.0000079.700.110), Kostenart 78210000, des Liegenschaftsamtes
bereitgestellt. Die technische Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige
Finanzierung ohne Deckung FHH (Invest)" (1098700000).
5. Die Finanzierung der Mehrauszahlungen entsprechend Beschlusspunkt 3 und 4 erfolgt im
Rahmen des mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossenen Gesamtbetrages
der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. auf der Basis der VIST-Meldung zum 30.09.2015
kann zum heutigen Tag davon ausgegangen werden, dass die bislang im Haushaltsjahr
2015 getätigten Investitionsauszahlungen nicht den im Haushaltsjahr 2015 beschlossenen
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erreichen werden. Ohne die unter
Beschlusspunkt 3 und 4 dargestellten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen würde ein Teil der in 2015 veranschlagten Gesamtinvestitionsauszahlungen
im Jahr 2015 nicht in Anspruch genommen werden können.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 20. November 2015
Seite: 1/1
1. Ausgangssituation
Die Stadt Leipzig ist eine dynamisch wachsende Stadt. Die demographische Entwicklung ergibt
sich aus dem Zuzug junger Familien sowie einer seit Jahren kontinuierlich steigenden Zahl an Geburten. Diese Entwicklung wurde von bisherigen Bevölkerungsprognosen unterschätzt. Im Jahr
2014 wurde mit 6.241 Geburten ein neuer Rekord erreicht, dies waren 407 Geburten mehr als in
2013. Das Wachstum der Stadt erfordert die Kapazitätserweiterung der Leipziger Schulinfrastruktur. Dies bedeutet den zusätzlichen, kurzfristigen Neubau von Grundschulen, Oberschulen und
Gymnasien über die in der mittelfristigen Haushaltsplanung 2015/2016 ff. bereits eingeplanten
Neubauinvestitionen hinaus.
Per 07.07.2015 wurde in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters der Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2015 (DS-00157/14, SEP) mit dem daraus resultierenden Investitionsvolumen
und den finanziellen Auswirkungen für die nächsten Jahre zur Kenntnis genommen und zur Eröffnung des Beteiligungsverfahrens freigegeben. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens soll neben der überarbeiteten Fassung des SEP ein Umsetzungsplan ausgearbeitet werden. Dieser zeigt
auf, in welcher Reihenfolge, unter Angabe der Finanzierung, die Schulbaumaßnahmen realisiert
werden. Im aktuellen SEP wird ein erheblich ansteigendes Schüleraufkommen beschrieben. Die
Verdoppelung der Geburten seit 1995 verursacht einen beträchtlichen Anpassungsbedarf an die
Schulentwicklungsplanung der Stadt Leipzig. Der prognostizierte Platzbedarf kann nicht mehr an
den vorhandenen Standorten durch Raumoptimierung und Nutzung möglicher Flächenreserven
aufgefangen werden.
Der Zuwachs an Schülern, im Schuljahr 2014/2015 auf rund 49.500 Schüler/innen und jährlich
steigendem Trend, kann nur durch weitere Schulbauprojekte kompensiert werden. Die Mehrbedarfe für Neubauten sowie Erweiterungen/komplexe Sanierungen bestehender Schulstandorte sind
beginnend in den Grundschulen zu decken und setzen sich im Bereich der weiterführenden Schulen zeitverzögert mindestens bis zum Schuljahr 2024 in Oberschulen und in Gymnasien bis zum
Schuljahr 2026 fort. In den weiterführenden Schulen zeigt sich der Kapazitätsmehrbedarf im Oberschulbereich gegenüber den Gymnasien durch verändertes Übergangsverhalten noch in verschärfter Form.
Bis zur Fertigstellung vorgenannter Bauvorhaben wird es – durch die Dynamik – zu Zwischenlösungen in Modulbauweise an einigen Schulstandorten kommen. Hierzu sind bereits entsprechende Einzelvorlagen im Geschäftsgang bzw. werden noch erarbeitet. Die Kosten für die Raumsysteme an der P.-Robeson-Schule sowie der ehemaligen P.-Neruda-Schule (DS-01589) werden durch
das Amt 51 aus dem Eckwert vorfinanziert und sind dem PSPE 7.0000965.700 K.-Heine-Str. 22b
ab 2017 wieder zuzuführen .
Mit dieser Vorlage wird der für die Investitionen im Jahr 2015 notwendige Planungsvorlauf beschrieben und die damit verbundenen Finanzierungsbedarfe i.H.v. 7,13 Mio. € über den beschlossenen Doppelhaushalt 2015/2016 hinaus aufgezeigt. Diese Vorlage gilt als Sammelplanungsbeschluss für die in der Anlage 1 beschriebenen Baumaßnahmen.
Für einzelne Standorte sind 2015 noch Grunderwerbe erforderlich. Siehe hierzu den Punkt 4.
22.10.15
1
2. Forcierung der Planung für die SEP-Maßnahmen
Der Schulhausbau ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Finanzierung dieser Schulbauten erfolgt i.d.R. Über städtische Eigenmittel und über die Einwerbung von Fördermitteln des Freistaates
Sachsen. Es sind zahlreiche Voraussetzungen für die Antragstellung auf Förderung einer Schulbauinvestition gemäß Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren
Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen- FöriSIF zu erfüllen. Die Antragstellung muss jeweils bis spätestens 01.September des der Förderung vorangehenden Jahres bei
der Bewilligungsstelle – im Freistaat Sachsen ist dies die Sächsische Aufbaubank (SAB)- , erfolgen. Die Antragsunterlagen müssen die Baumaßnahme in Entwurfsplanungsreife (LP 3 HOAI) beschreiben. Für die in dieser Vorlage beschriebenen, zusätzlichen Bauvorhaben zur Schaffung von
Platzkapazitäten bedarf es daher der überplanmäßigen Bereitstellung von Planungsmitteln zur Sicherung der Finanzierung. Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Fördermittel ist bei geplanten Gesamtausgaben von mehr als 100.000 € ein Nachweis der Eigenmittel in Bezug auf die
Gesamtfinanzierung einer Maßnahme (verbindliche Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung) durch die Vorlage einer befürwortenden gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme, für die
Stadt Leipzig durch die Landesdirektion Sachsen zu erteilen, beizubringen.
In Analogie zum Schulbauprogramm Kreisfreie Städte 2013/2014 wird in einem beschleunigten
Verfahren i.S. Von Sammelvorlagen der Stadtrat über die Finanzmehrbedarfe für die Planungsvorläufe der SEP-Maßnahmen informiert, um somit die jährlich vorgegebene Frist zur Abgabe von
Förderanträgen optimal zu nutzen.
Durch das Dezernat Stadtentwicklung und Bau wird auf das umfangreiche und zeitintensive Planungs- und Bearbeitungsprozedere bei Schulbauten mit Finanzvolumen von über 15 bis 25 Mio. €
Bausumme hingewiesen. Bei Neubauten wird von der Planung bis zur Fertigstellung ein Zeitraum
von ca. fünf Jahren veranschlagt, bei Sanierung gehe man von ca. vier Jahren aus. Die Stadt
Leipzig muss Vergaberegularien, z.B. das Vergaberecht für freiberufliche Leistungen (VOF), einhalten. Diese Verfahren beanspruchen i.d.R. Vier bis sechs Monate. Erst anschließend können
Planungen LP 3 HOAI (Entwurfsplanung) beauftragt werden.
3. Planungsvorläufe für SEP-Maßnahmen mit zusätzlichen Finanzbedarfen in 2015
(Liste s. Anlage 1)
3.1 Grundschulen
•
Neue Grundschule Mitte/ Südost- Kostenrahmen ca. 17 Mio. € Vorzugsweise im Bereich
Brüderstraße soll ein weiterer Grundschulstandort bereitgestellt werden. Voraussetzung für
die Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2016 ist die Vorlage einer LP 3 HOAI. Überplanmäßig sind 900 T€ noch in 2015 bereitzustellen.
•
Haus II Ernst-Pinkert-Schule- Kostenrahmen ca. 3 Mio. €. Der Schulstandort soll kapazitiv
von der derzeitigen Zweizügigkeit erweitert werden. Nach Auszug des Betreuungsangebotes der Käthe-Kollwitz-Schule in das Gebäude Dittesstraße 9 kann das Haus II umgebaut
werden und es wird damit eine Vierzügigkeit vorgehalten. Für dieses Projekt ist der Baubeginn ab 2017 ggf. ohne Akquise Fördermittel geplant. Zur Erarbeitung der Planungen und
Vorbereitung der Ausschreibungen werden überplanmäßig in 2015 250 T€ benötigt.
•
Neubau Grundschule im Bereich Stötteritz/ Thonberg- Kostenrahmen ca. 17 Mio. € Derzeitige Prognosen gehen davon aus, dass trotz einer Erweiterung der 77. Schule der Gesamtbedarf im Gebiet nicht gesichert ist. Es muss für einen weiteren Grundschulneubau eine
Fläche im zentralen Gebiet des Stadtbezirkes gesichert werden. Voraussetzung für Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2016 ist die Vorlage einer LP 3 HOAI. Überplanmäßig
sind 900 T€ noch in 2015 bereitzustellen.
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2
•
•
•
•
•
•
•
Grundschule Liebertwolkwitz/ Erweiterung Schulhort – Kostenrahmen ca. 3,0 Mio.€ Der
Hort ist im Gebäude der Grundschule integriert. Es bestehen erhebliche räumliche Defizite
im Hortbereich, entsprechende Hortflächen sind für die pädagogische Arbeit nur durch
einen Erweiterungsanbau zu schaffen. Für dieses Projekt ist der Baubeginn ab 2018 ggf.
ohne Akquise Fördermittel geplant. Zur Erarbeitung der Planungen werden überplanmäßig
noch in 2015 200 T€ benötigt.
Ersatzneubau Schule Am Adler- Kostenrahmen ca. 16,6 Mio. € (nur informativ) Die Schülerentwicklung im SB Südwest erfordert einen vierzügigen Ersatzbau für die Schule am Adler, einschließlich Sporthalle. Diese Maßnahme dient auch der Entlastung der 120. Schule.
Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2016 ist die Vorlage einer LP
3 HOAI. Überplanmäßig sind 900 T€ noch in 2015 bereitzustellen. Diese Maßnahme wird
nur informativ in dieser Vorlage beschrieben. Die Sicherung der Planungsmittel erfolgt über
eine gesonderte Ratsvorlage (VI-DS-01784-DS-001 Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig
Kleinzschocher verbunden mit einer über/außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO).
Neubau Grundschule Gießerstraße ca. 15,0 Mio. € . Die Schülerentwicklung in den SB Altwest/Südwest erfordert einen vierzügen Grundschulbau. Die erforderlichen Planungsmittel
stehen im Planansatz 2016 zur Verfügung.
Reaktivierung der Schulstandortes „An der Kotsche“- Kostenrahmen ca. 11,4 Mio. € Die
beiden Schulgebäude sollen komplex umgestaltet werden und nach Fertigstellung der 78.
Schule mit einer 3,5-Zügigkeit sowie der Förderschule für geistig Behinderte - Martinschule
als 3-zügige Förderschule plus 1 Zug Schwerstbehinderte zur Nutzung bereitgestellt werden. Die Martinschule benötigt für die Umsetzung der pädagogisch anspruchsvollen Arbeit
mit den SchülerInnen einen Therapie- und Sportbereich. Hier werden künftig Räume geschaffen für Schüler, die während des Unterrichts einer medizinischen Betreuung bedürfen.
Durch die Einordnung einer Trainingswohnung können SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung selbstbestimmt Kompetenzen im Dialog mit dem sozialen Umfeld aufbauen. Zur Sicherung der LP 3 HOAI/ Beantragung Fördermittel für beide
Projekte sind zusätzlich 350 T€ noch in 2015 erforderlich.
Erweiterung der Grundschule in Rückmarsdorf – Kostenrahmen ca. 3,0 Mio. € Die Raumressourcen für die Schule Rückmarsdorf müssen aufgestockt werden. Durch die Stadtrandlage der Schule können keine Schulbezirksgrenzen entlastend verändert werden. Für
die Planung einer Schulerweiterung als Anbau oder Solitärgebäude sind überplanmäßig in
noch in 2015 150 T€ bereitzustellen.
Neubau einer Grundschule in Gohlis-Nord/ Möckern- Kostenrahmen ca. 15 Mio. € Ein zusätzlicher Grundschulstandort im Bereich Gohlis-Nord / Möckern soll die bereits über die
Kapazitätsgrenzen überbelegten Standorte Karl-Liebknecht-Schule, Geschwister-SchollSchule sowie ebenfalls perspektivisch ausgelastete Hans-Kroch-Schule sowie die AdamFriedrich-Oeser-Schule entlasten. Voraussetzung für Beantragung von Fördermitteln im
Jahr 2017 ist die Vorlage einer LP 3 HOAI. Überplanmäßig sind 150 T€ noch in 2015 für
eine Vorentwurfsplanung bereitzustellen.
Sanierung Bestandsgebäude der eh. Erich-Kästner-Schule- Kostenrahmen ca. 5,4 Mio. €
Ab dem Schuljahr 2015/16 befindet sich im Gebäude das Vorinterim für das Gymnasium
Telemannstraße (als Außenstelle der Fr.-Schiller-Schule, bis Sommerferien 2017). Ab dem
Schuljahr 2016/17 erfolgt die Mitnutzung des Gebäudes durch Grundschüler nach erfolgter
Brandschutzsanierung. Das Gebäude soll energetisch ertüchtigt werden und komplex saniert werden. Zur Sicherung der LP 3 HOAI/ Beantragung Fördermittel sind zusätzlich 400
T€ noch in 2015 erforderlich.
Für die Grundschulprojekte des Punktes 3.1 werden in 2015 zusätzlich 3,3 Mio.€ Finanzmittel über den Eckwert Amt 51 zur Sicherung des Planungsvorlaufs benötigt.
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3
3.2 Oberschulen
•
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•
Sanierung Bestandsgebäude eh. 68. Schule (Diderotstr.) - Kostenrahmen ca. 5,4 Mio. €
Nach Aufgabe der Außenstelle durch die Werner-Heisenberg-Schule sowie der Paul-Robeson-Schule wird im Gebäude Diderotstraße eine eigenständige Oberschule eingerichtet.
Das Gebäude soll komplex saniert werden. Zur Sicherung der LP 3 HOAI/ Beantragung
Fördermittel sind zusätzlich 400 T€ noch in 2015 erforderlich.
Neubau einer Oberschule im Zentrum Süd/Südvorstadt- Kostenrahmen ca. 17 Mio. € Die
Schülerzahlprognose geht nach 2015 von einem steigendem Bedarf nach Oberschulplätzen im Planungsraum aus. Ein weiterer fünfzügiger Schulstandort ist vorzugsweise auf
dem Gelände Bayerischer Bahnhofs erforderlich. Voraussetzung für Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2016 ist die Vorlage einer LP 3 HOAI. Überplanmäßig sind 900 T€ noch
in 2015 bereitzustellen.
Oberschule Mölkau/ Erweiterungsanbau – Kostenrahmen ca. 3,0 Mio.€ Zur Sicherung der
3-Zügigkeit ist der Anbau von Unterrichtsräumen erforderlich.Zur Sicherung der LP 3 HOAI/
Beantragung Fördermittel sind zusätzlich 300 T€ noch in 2015 erforderlich.
Sanierung Bestandsgebäude eh. G.-Schumann-Schule (Glockenstr. 6.) - Kostenrahmen
ca. 13,0 Mio. Nach Auszug der Georg-Schumann-Schule an den Französisch-Campus in
der Straße des 18. Oktobers soll das Gebäude Glockenstraße 6 als weitere neue Oberschule baulich vorgerichtet werden. Voraussetzung für Beantragung von Fördermitteln im
Jahr 2017 ist die Vorlage einer LP 3 HOAI. Überplanmäßig sind 150 T€ noch in 2015 für
eine Vorentwurfsplanung bereitzustellen.
Für die Oberschulprojekte des Punktes 3.2 werden in 2015 zusätzlich 1,75 Mio.€ Finanzmittel über den Eckwert Amt 51 zur Sicherung des Planungsvorlaufs benötigt.
3.3 Gymnasien
•
•
Dreifeld-Sporthalle für das Gymnasium Gorkistr. 15/25 - Kostenrahmen ca. 4,5 Mio. € Nach
Fertigstellung der beiden Schulgebäude zzgl. Erweiterungsbauten 2016 benötigt die Schule eine eigenständige Sporthalle. Zur Sicherung der LP 3 HOAI/ Beantragung Fördermittel
sind zusätzlich 300 T€ noch in 2015 erforderlich.
Neubau eines Gymnasiums im Zentrum Süd/Südvorstadt- Kostenrahmen ca. 25 Mio. € Die
Schülerzahlprognose geht nach 2015 von einem steigendem Bedarf nach gymnasialen
Plätzen im Planungsraum aus. Ein weiterer fünfzügiger Schulstandort ist vorzugsweise auf
dem Gelände Bayerischer Bahnhofs erforderlich. Voraussetzung für Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2016 ist die Vorlage einer LP 3 HOAI. Überplanmäßig sind 1.200 T€
noch in 2015 bereitzustellen.
Für die gymnasialen Schulprojekte des Punktes 3.3 werden in 2015 zusätzlich 1,5 Mio.€ Finanzmittel über den Eckwert Amt 51 zur Sicherung des Planungsvorlaufs benötigt.
3.4 Förderschulen
•
Neubau eines Gesamtkomplexes für eine Kindertagesstätte und Förderschule, Kinderhaus
Curiestrasse an der „Alten Messe“, 04103 Leipzig ca. 6,1 Mio.€. Mit der Herauslösung der
Schule Thonberg aus dem bisherigen Schulstandort Riebeckstraße 50, und die Bereitstellung eines Teils des o.g. Neubaus in der Curiestraße im Zentrum-Südost, wird die Schule
Thonberg über deutlich verbesserte und damit alle für sie erforderlichen Rahmenbedingungen verfügen.
Der Standort Curiestraße befindet sich zudem laut Entwicklungskonzept Kindertagesstätten im Versorgungsraum Süd an der Grenze zum Versorgungsraum Innerer Osten.
Beide Versorgungsräume wurden im Konzept mit hoher Priorität bei der Schaffung neuer
Kita-Kapazitäten ausgewiesen.
22.10.15
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Die Etablierung einer Kindertagesstätte für 45 Krippenkinder und 120 Kindergartenkinder
am Standort wird die Versorgungssituation deutlich verbessern.
Für die Projektumsetzung Curiestraße werden in 2015 zusätzlich 0,23 Mio.€ Finanzmittel
(konsumtiv) über den Eckwert Amt 51 zur Sicherung des Planungsvorlaufs benötigt.
3.5 Campus Grünau
•
Für den Schulstandort in Grünau am Miltitzer Weg 1, 2, 3 und 4 mit den Schulen 94. Schule (Oberschule), Max-Klinger-Schule (Gymnasium) sowie Förderschule Grünau soll ein
bauliches Entwicklungskonzept erarbeitet werden. Am Standort befinden sich vier Schulgebäude in Plattenbauweise AG 17 sowie zwei Sporthallen. Bisher konnten nur Teilsanierungen (Brandschutz Max-Klinger- Haus 1 und Förderschule Grünau, Sanierung Sanitär in Teilen in der Max-Klinger-Schule- Haus 1und Haus 2) durchgeführt werden. Klärungsbedarf
besteht noch in der Sanierungsreihenfolge und der Auslagerung. Es bedarf für den ersten
Sanierungsschritt 350 T€ noch in 2015. Für diese Entwicklungsstrategie wird eine gesonderte Ratsvorlage erarbeitet.
Für die Umsetzung des Campus-Projektes Grünau des Punktes 3.5 werden in 2015 zusätzlich 0,35 Mio.€ Finanzmittel über den Eckwert Amt 51 zur Sicherung des Planungsvorlaufs
benötigt.
Der zusätzliche Finanzbedarf für die 16 Schulprojekte der Punkte 3.1 bis 3.5 beträgt im Jahr
2015 7,13 Mio. € über dem Eckwert des Amtes 51 und ist überplanmäßig bereitzustellen.
4. Grunderwerbe für SEP-Maßnahmen mit zusätzlichen Finanzbedarfen in 2015
Als ein neues, dezernatsübergreifendes Arbeitsinstrument wird die AG Standortsicherung in Bezug
auf die verbesserte Prüfung, Beschleunigung des Erwerbs von geeigneten Grundstücken in den
laut Bedarfsplanung notwendigen Kapazitätserweiterungen tätig. Mit der Vorlage – VI-A-01297 Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) – kein Verkauf (ehemals HP
097/15/16-01), beschlossen im Stadtrat am 08.07.2015, wird eine Neuausrichtung bezüglich Verkaufs kommunaler Liegenschaften der Stadt Leipzig vorgenommen. Aktuell gilt es nun, von den in
der Anlage 1 aufgeführten ausgewiesenen SEP-Maßnahmen die Geeignetheit der Grundstücke
zügig zu klären. Nur mit konkreter Standortkenntnis kann eine jeweilige Investplanung für die
Schulstandorte erfolgen. Im PSPE 7.0000079.700.110, Kostenart 78210000 sind in 2015 für
Grunderwerbe AfJFB Schulen Mittel geplant. So ist u.a. für das Vorhaben Ersatzneubau Grundschule am Adler für den Erwerb der Liegenschaft R.-Axen-Straße der Grunderwerb geplant. Die
konkrete Planung für die jeweiligen Neubauvorhaben, kann erst mit Grundstückssicherung erfolgen. Für die Umsetzung einer zeitnahen Planung bedarf es in 2015 außerplanmäßiger Auszahlungen i.H.v. 2,26 Mio. € für Grunderwerb.
Anlagenverzeichnis
1- Zusätzliche Schulbaumaßnahmen außerhalb des Eckwertes Finanzplanung 2015/2016 Amt 51
– SEP Planung – Sicherung Planungskosten bis LP 3
22.10.15
5
Stand 22.10.15
Anlage 1
Zusätzliche Schulbaumaßnahmen außerhalb des Eckwertes Finanzplanung 2015/2016 Amt 51 – SEP Planung – Sicherung
Planungskosten bis LP 3 (in €)
2015
5
7
12
13
7.0001484
7.0001486
7.0001488
7.0001489
16
7.0001490
18
7.0000680
22
7.0001442
Schulart
Grundschule
lfd.
Nr. PSP-Element
1)
Versorgungsraum
Mitte / Südost
Ost / Südost
Stötteritz / Thonberg
Liebertwolkwitz
Kleinzschocher /
Plagwitz
Lindenau/Plagwitz
Bezeichnung
Neue Grundschule Mitte / Südost (Brüderstr.)
Haus II E.-Pinkert-Schule
Neubau einer Grundschule
Erweiterung Hort
Bezeichnung in AG
Standortsicherung
Summe
Planungsmittel bis
LP 3
Auszahlung
17.000.000
3.000.000
17.000.000
3.000.000
900.000
250.000
900.000
200.000
900.000
250.000
900.000
200.000
Ersatzneubau Schule am Adler (Rolf-Axen-Str.) GS 6 (Adler)
16.650.000
900.000
900.000 2)
Neubau Grundschule Gießerstr.
15.000.000
11.400.000
640.000
500.000
3)
3.000.000
150.000
150.000
15.000.000
650.000
150.000
Grünau
Reaktivierung Gebäude „An der Kotzsche“ (GS+
FÖS)
GS 1 (Zentrum Süd)
Auszahlung
gesamt
GS 3 (Südost)
GS 5 (Südwest)
350.000
7.0001491
Rückmarsdorf
Erweiterung Schulanlage
28
7.0001492
Gohlis-Nord/Möckern
Neue Grundschule 3-zügig
29
7.0001471
Gohlis-Süd
Sanierung alte Schulgebäude E.-Kästner-Schule
5.400.000
400.000
400.000
33
7.0001485
Möckern/Wahren
Sanierung Diderostr. (ehem. 68.Schule)
5.400.000
400.000
400.000
37
7.0001487
Zentrum Süd/
Südvorstadt
Neubau einer 5 zügigen OS
17.000.000
900.000
900.000
39
7.0001496
Mölkau
Erweiterung OS Mölkau
3.000.000
300.000
300.000
42
47
7.0001502
7.0001519
13.000.000
4.500.000
650.000
300.000
150.000
300.000
51
7.0001498
25.000.000
1.200.000
1.200.000
69
7.0001517
34.530.000
2.820.000
350.000
63
1.100.22.1.3.01.04
6.000.000
230.000
230.000
Summe Planungsmittel
1234 zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich
1) Nummerierung entspricht der DS-00157/14Entwurf des Schulentwicklungsplanes, Anlage 2 a
2) 900.000 Ersatzneubau Schule am Adler (Rolf-Axen-Str.) - informativ, separater Planungsbeschluss im Geschäftsgang
Neubau Grundschule Gießerstr. - Finanzierung aus Eckwert Amt 51
3)
Für AG Standortsicherung nicht relevant
12.290.000
7.130.000
Legende
Oberschule
24
Zentrum Südost
Schönefeld
GymnaZentrum
Süd /
sium
Südvorstadt
Campus Grünau
Förderschulen
GS 7 (Gohlis-Nord)
OS 2 (BayBhf)
Sanierung G.-Schumann-Schule als OS
3-Feldhalle für GY Gorkistr.
Neubau eines Gymnasiums (5 zügig)
Campus Grünau
Schule Thonberg am Standort Curiestraße
1/1
GY 1 (BayBhf)
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt
bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
Begründung
in Vorlage
Seite 1
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen
für Gas-Wasser-Strom)
negative Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
keine Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
keine Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle Folkeine Ausgewirkungen für
wirkung
die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf bisherigen Niveau
verschlechtert
keine Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)
2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität,
Vielfalt, Infrastruktur)
4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Eilbedürftigkeitsbegründung
Eine Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 19.11.2015 ist erforderlich, anderenfalls
können die dringend benötigten zusätzlichen Mittel für die Sicherung der Planungsvorläufe nicht
mehr in 2015 bereitgestellt werden.