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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1039166.pdf
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356 kB
Erstellt
15.09.15, 12:00
Aktualisiert
12.01.16, 15:48

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01854 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Finanzen 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 1. Lesung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Vorberatung Fachausschuss Finanzen 2. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 2. Lesung 19.11.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den Schulentwicklungsplan im Jahr 2015 - Stand 20.08.2015 und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO 1. Der Planungsbeschluss für bauliche Investitionen an 16 Standorten für den Schulentwicklungsplan (SEP) 2016 ff wird bis LP 3 HOAI gefasst (vgl. Anlage 1). 2. Die Ratsversammlung bestätigt zur Absicherung des Planungsvorlaufes im Jahr 2015 zusätzliche Mittel i.H.v. 7.130.000 € und die damit verbundene Akquise von Fördermitteln zum Stichtag 01.09.2016 bzw. 01.09.2017 für die 16 benannten Einzelvorhaben (vgl. Punkt 3) . 3. Die Mittel für den Planungsvorlauf werden im Haushaltsjahr 2015 als über-/außerplanmäßige Auf wendungen/Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H.v. 7.130.000 € (Untersetzung siehe An lage 1) bereitgestellt. Die technische Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen i.H. von 6.900.000 € erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FHH (Invest)" (1098700000). Die technische Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen i.H. von 230.000 € erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung ErgHH“ (1098600000). Die Mittelbereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Schulentwicklungsplans und dem Eigentumsübergang der Grundstücke. 4. Die Mittel für den Grunderwerb werden im Haushaltsjahr 2015 als außerplanmäßige Auszahlun gen nach § 79 (1) SächsGemO i.H. v. 2.259.500 € dem PSP-Element „Grunderwerbe AfJFB“ (7.0000079.700.110), Kostenart 78210000, des Liegenschaftsamtes bereitgestellt. Die techni sche Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FHH (In vest)" (1098700000). 5. Die Finanzierung der Mehrauszahlungen entsprechend Beschlusspunkt 3 und 4 erfolgt im Rah men des mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossenen Gesamtbetrages der Aus zahlungen aus Investitionstätigkeit. auf der Basis der VIST-Meldung zum 30.09.2015 kann zum heutigen Tag davon ausgegangen werden, dass die bislang im Haushaltsjahr 2015 getätigten In vestitionsauszahlungen nicht den im Haushaltsjahr 2015 beschlossenen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erreichen werden. Ohne die unter Beschlusspunkt 3 und 4 dargestellten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen würde ein Teil der in 2015 veranschlagten Gesamtinvestitionsauszahlungen im Jahr 2015 nicht in Anspruch ge nommen werden können. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begrün dung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Be gründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Be gründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 230.000 1.100.22.1.3.01.04 Kostenart 42119000 Einzahlungen Auszahlungen Folgekosten Einsparungen wirksam 6.900.000 Diverse; 7.0000079.700.110, 2.259.500 Kostenart 78210000 2015 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Zu Lasten anderer OE wo veranschlagt x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu er warten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) wird in den jewei ligen Baube schlüssen je Maß nahme ausgewie sen Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 19.11.2015 zu 19.18 Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den Schulentwicklungsplan im Jahr 2015 - Stand 20.08.2015 und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO Vorlage: VI-DS-01854 Beschluss: 1. Der Planungsbeschluss für bauliche Investitionen an 16 Standorten für den Schulentwicklungs-plan (SEP) 2016 ff wird bis LP 3 HOAI gefasst (vgl. Anlage 1). 2. Die Ratsversammlung bestätigt zur Absicherung des Planungsvorlaufes im Jahr 2015 zusätzliche Mittel i.H.v. 7.130.000 € und die damit verbundene Akquise von Fördermitteln zum Stichtag 01.09.2016 bzw. 01.09.2017 für die 16 benannten Einzelvorhaben (vgl. Punkt 3) . 3. Die Mittel für den Planungsvorlauf werden im Haushaltsjahr 2015 als über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H.v. 7.130.000 € (Untersetzung siehe An lage 1) bereitgestellt. Die technische Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen i.H. von 6.900.000 € erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FHH (Invest)" (1098700000). Die technische Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen i.H. von 230.000 € erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung ErgHH" (1098600000). Die Mittelbereitstellung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Schulentwicklungsplans und dem Eigentumsübergang der Grundstücke. 4. Die Mittel für den Grunderwerb werden im Haushaltsjahr 2015 als außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO i.H. v. 2.259.500 € dem PSP-Element „Grunderwerbe AfJFB" (7.0000079.700.110), Kostenart 78210000, des Liegenschaftsamtes bereitgestellt. Die technische Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "unterjährige Finanzierung ohne Deckung FHH (Invest)" (1098700000). 5. Die Finanzierung der Mehrauszahlungen entsprechend Beschlusspunkt 3 und 4 erfolgt im Rahmen des mit der Haushaltssatzung für das Jahr 2015 beschlossenen Gesamtbetrages der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit. auf der Basis der VIST-Meldung zum 30.09.2015 kann zum heutigen Tag davon ausgegangen werden, dass die bislang im Haushaltsjahr 2015 getätigten Investitionsauszahlungen nicht den im Haushaltsjahr 2015 beschlossenen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit erreichen werden. Ohne die unter Beschlusspunkt 3 und 4 dargestellten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen würde ein Teil der in 2015 veranschlagten Gesamtinvestitionsauszahlungen im Jahr 2015 nicht in Anspruch genommen werden können. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 20. November 2015 Seite: 1/1 1. Ausgangssituation Die Stadt Leipzig ist eine dynamisch wachsende Stadt. Die demographische Entwicklung ergibt sich aus dem Zuzug junger Familien sowie einer seit Jahren kontinuierlich steigenden Zahl an Geburten. Diese Entwicklung wurde von bisherigen Bevölkerungsprognosen unterschätzt. Im Jahr 2014 wurde mit 6.241 Geburten ein neuer Rekord erreicht, dies waren 407 Geburten mehr als in 2013. Das Wachstum der Stadt erfordert die Kapazitätserweiterung der Leipziger Schulinfrastruktur. Dies bedeutet den zusätzlichen, kurzfristigen Neubau von Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien über die in der mittelfristigen Haushaltsplanung 2015/2016 ff. bereits eingeplanten Neubauinvestitionen hinaus. Per 07.07.2015 wurde in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters der Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2015 (DS-00157/14, SEP) mit dem daraus resultierenden Investitionsvolumen und den finanziellen Auswirkungen für die nächsten Jahre zur Kenntnis genommen und zur Eröffnung des Beteiligungsverfahrens freigegeben. Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens soll neben der überarbeiteten Fassung des SEP ein Umsetzungsplan ausgearbeitet werden. Dieser zeigt auf, in welcher Reihenfolge, unter Angabe der Finanzierung, die Schulbaumaßnahmen realisiert werden. Im aktuellen SEP wird ein erheblich ansteigendes Schüleraufkommen beschrieben. Die Verdoppelung der Geburten seit 1995 verursacht einen beträchtlichen Anpassungsbedarf an die Schulentwicklungsplanung der Stadt Leipzig. Der prognostizierte Platzbedarf kann nicht mehr an den vorhandenen Standorten durch Raumoptimierung und Nutzung möglicher Flächenreserven aufgefangen werden. Der Zuwachs an Schülern, im Schuljahr 2014/2015 auf rund 49.500 Schüler/innen und jährlich steigendem Trend, kann nur durch weitere Schulbauprojekte kompensiert werden. Die Mehrbedarfe für Neubauten sowie Erweiterungen/komplexe Sanierungen bestehender Schulstandorte sind beginnend in den Grundschulen zu decken und setzen sich im Bereich der weiterführenden Schulen zeitverzögert mindestens bis zum Schuljahr 2024 in Oberschulen und in Gymnasien bis zum Schuljahr 2026 fort. In den weiterführenden Schulen zeigt sich der Kapazitätsmehrbedarf im Oberschulbereich gegenüber den Gymnasien durch verändertes Übergangsverhalten noch in verschärfter Form. Bis zur Fertigstellung vorgenannter Bauvorhaben wird es – durch die Dynamik – zu Zwischenlösungen in Modulbauweise an einigen Schulstandorten kommen. Hierzu sind bereits entsprechende Einzelvorlagen im Geschäftsgang bzw. werden noch erarbeitet. Die Kosten für die Raumsysteme an der P.-Robeson-Schule sowie der ehemaligen P.-Neruda-Schule (DS-01589) werden durch das Amt 51 aus dem Eckwert vorfinanziert und sind dem PSPE 7.0000965.700 K.-Heine-Str. 22b ab 2017 wieder zuzuführen . Mit dieser Vorlage wird der für die Investitionen im Jahr 2015 notwendige Planungsvorlauf beschrieben und die damit verbundenen Finanzierungsbedarfe i.H.v. 7,13 Mio. € über den beschlossenen Doppelhaushalt 2015/2016 hinaus aufgezeigt. Diese Vorlage gilt als Sammelplanungsbeschluss für die in der Anlage 1 beschriebenen Baumaßnahmen. Für einzelne Standorte sind 2015 noch Grunderwerbe erforderlich. Siehe hierzu den Punkt 4. 22.10.15 1 2. Forcierung der Planung für die SEP-Maßnahmen Der Schulhausbau ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Finanzierung dieser Schulbauten erfolgt i.d.R. Über städtische Eigenmittel und über die Einwerbung von Fördermitteln des Freistaates Sachsen. Es sind zahlreiche Voraussetzungen für die Antragstellung auf Förderung einer Schulbauinvestition gemäß Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur weiteren Verbesserung der schulischen Infrastruktur im Freistaat Sachsen- FöriSIF zu erfüllen. Die Antragstellung muss jeweils bis spätestens 01.September des der Förderung vorangehenden Jahres bei der Bewilligungsstelle – im Freistaat Sachsen ist dies die Sächsische Aufbaubank (SAB)- , erfolgen. Die Antragsunterlagen müssen die Baumaßnahme in Entwurfsplanungsreife (LP 3 HOAI) beschreiben. Für die in dieser Vorlage beschriebenen, zusätzlichen Bauvorhaben zur Schaffung von Platzkapazitäten bedarf es daher der überplanmäßigen Bereitstellung von Planungsmitteln zur Sicherung der Finanzierung. Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Fördermittel ist bei geplanten Gesamtausgaben von mehr als 100.000 € ein Nachweis der Eigenmittel in Bezug auf die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme (verbindliche Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung) durch die Vorlage einer befürwortenden gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme, für die Stadt Leipzig durch die Landesdirektion Sachsen zu erteilen, beizubringen. In Analogie zum Schulbauprogramm Kreisfreie Städte 2013/2014 wird in einem beschleunigten Verfahren i.S. Von Sammelvorlagen der Stadtrat über die Finanzmehrbedarfe für die Planungsvorläufe der SEP-Maßnahmen informiert, um somit die jährlich vorgegebene Frist zur Abgabe von Förderanträgen optimal zu nutzen. Durch das Dezernat Stadtentwicklung und Bau wird auf das umfangreiche und zeitintensive Planungs- und Bearbeitungsprozedere bei Schulbauten mit Finanzvolumen von über 15 bis 25 Mio. € Bausumme hingewiesen. Bei Neubauten wird von der Planung bis zur Fertigstellung ein Zeitraum von ca. fünf Jahren veranschlagt, bei Sanierung gehe man von ca. vier Jahren aus. Die Stadt Leipzig muss Vergaberegularien, z.B. das Vergaberecht für freiberufliche Leistungen (VOF), einhalten. Diese Verfahren beanspruchen i.d.R. Vier bis sechs Monate. Erst anschließend können Planungen LP 3 HOAI (Entwurfsplanung) beauftragt werden. 3. Planungsvorläufe für SEP-Maßnahmen mit zusätzlichen Finanzbedarfen in 2015 (Liste s. Anlage 1) 3.1 Grundschulen • Neue Grundschule Mitte/ Südost- Kostenrahmen ca. 17 Mio. € Vorzugsweise im Bereich Brüderstraße soll ein weiterer Grundschulstandort bereitgestellt werden. Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2016 ist die Vorlage einer LP 3 HOAI. Überplanmäßig sind 900 T€ noch in 2015 bereitzustellen. • Haus II Ernst-Pinkert-Schule- Kostenrahmen ca. 3 Mio. €. Der Schulstandort soll kapazitiv von der derzeitigen Zweizügigkeit erweitert werden. Nach Auszug des Betreuungsangebotes der Käthe-Kollwitz-Schule in das Gebäude Dittesstraße 9 kann das Haus II umgebaut werden und es wird damit eine Vierzügigkeit vorgehalten. Für dieses Projekt ist der Baubeginn ab 2017 ggf. ohne Akquise Fördermittel geplant. Zur Erarbeitung der Planungen und Vorbereitung der Ausschreibungen werden überplanmäßig in 2015 250 T€ benötigt. • Neubau Grundschule im Bereich Stötteritz/ Thonberg- Kostenrahmen ca. 17 Mio. € Derzeitige Prognosen gehen davon aus, dass trotz einer Erweiterung der 77. Schule der Gesamtbedarf im Gebiet nicht gesichert ist. Es muss für einen weiteren Grundschulneubau eine Fläche im zentralen Gebiet des Stadtbezirkes gesichert werden. Voraussetzung für Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2016 ist die Vorlage einer LP 3 HOAI. Überplanmäßig sind 900 T€ noch in 2015 bereitzustellen. 22.10.15 2 • • • • • • • Grundschule Liebertwolkwitz/ Erweiterung Schulhort – Kostenrahmen ca. 3,0 Mio.€ Der Hort ist im Gebäude der Grundschule integriert. Es bestehen erhebliche räumliche Defizite im Hortbereich, entsprechende Hortflächen sind für die pädagogische Arbeit nur durch einen Erweiterungsanbau zu schaffen. Für dieses Projekt ist der Baubeginn ab 2018 ggf. ohne Akquise Fördermittel geplant. Zur Erarbeitung der Planungen werden überplanmäßig noch in 2015 200 T€ benötigt. Ersatzneubau Schule Am Adler- Kostenrahmen ca. 16,6 Mio. € (nur informativ) Die Schülerentwicklung im SB Südwest erfordert einen vierzügigen Ersatzbau für die Schule am Adler, einschließlich Sporthalle. Diese Maßnahme dient auch der Entlastung der 120. Schule. Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2016 ist die Vorlage einer LP 3 HOAI. Überplanmäßig sind 900 T€ noch in 2015 bereitzustellen. Diese Maßnahme wird nur informativ in dieser Vorlage beschrieben. Die Sicherung der Planungsmittel erfolgt über eine gesonderte Ratsvorlage (VI-DS-01784-DS-001 Planungsbeschluss für den Neubau einer vierzügigen Grundschule mit Dreifeldsporthalle in der Rolf-Axen-Straße in Leipzig Kleinzschocher verbunden mit einer über/außerplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO). Neubau Grundschule Gießerstraße ca. 15,0 Mio. € . Die Schülerentwicklung in den SB Altwest/Südwest erfordert einen vierzügen Grundschulbau. Die erforderlichen Planungsmittel stehen im Planansatz 2016 zur Verfügung. Reaktivierung der Schulstandortes „An der Kotsche“- Kostenrahmen ca. 11,4 Mio. € Die beiden Schulgebäude sollen komplex umgestaltet werden und nach Fertigstellung der 78. Schule mit einer 3,5-Zügigkeit sowie der Förderschule für geistig Behinderte - Martinschule als 3-zügige Förderschule plus 1 Zug Schwerstbehinderte zur Nutzung bereitgestellt werden. Die Martinschule benötigt für die Umsetzung der pädagogisch anspruchsvollen Arbeit mit den SchülerInnen einen Therapie- und Sportbereich. Hier werden künftig Räume geschaffen für Schüler, die während des Unterrichts einer medizinischen Betreuung bedürfen. Durch die Einordnung einer Trainingswohnung können SchülerInnen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung selbstbestimmt Kompetenzen im Dialog mit dem sozialen Umfeld aufbauen. Zur Sicherung der LP 3 HOAI/ Beantragung Fördermittel für beide Projekte sind zusätzlich 350 T€ noch in 2015 erforderlich. Erweiterung der Grundschule in Rückmarsdorf – Kostenrahmen ca. 3,0 Mio. € Die Raumressourcen für die Schule Rückmarsdorf müssen aufgestockt werden. Durch die Stadtrandlage der Schule können keine Schulbezirksgrenzen entlastend verändert werden. Für die Planung einer Schulerweiterung als Anbau oder Solitärgebäude sind überplanmäßig in noch in 2015 150 T€ bereitzustellen. Neubau einer Grundschule in Gohlis-Nord/ Möckern- Kostenrahmen ca. 15 Mio. € Ein zusätzlicher Grundschulstandort im Bereich Gohlis-Nord / Möckern soll die bereits über die Kapazitätsgrenzen überbelegten Standorte Karl-Liebknecht-Schule, Geschwister-SchollSchule sowie ebenfalls perspektivisch ausgelastete Hans-Kroch-Schule sowie die AdamFriedrich-Oeser-Schule entlasten. Voraussetzung für Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2017 ist die Vorlage einer LP 3 HOAI. Überplanmäßig sind 150 T€ noch in 2015 für eine Vorentwurfsplanung bereitzustellen. Sanierung Bestandsgebäude der eh. Erich-Kästner-Schule- Kostenrahmen ca. 5,4 Mio. € Ab dem Schuljahr 2015/16 befindet sich im Gebäude das Vorinterim für das Gymnasium Telemannstraße (als Außenstelle der Fr.-Schiller-Schule, bis Sommerferien 2017). Ab dem Schuljahr 2016/17 erfolgt die Mitnutzung des Gebäudes durch Grundschüler nach erfolgter Brandschutzsanierung. Das Gebäude soll energetisch ertüchtigt werden und komplex saniert werden. Zur Sicherung der LP 3 HOAI/ Beantragung Fördermittel sind zusätzlich 400 T€ noch in 2015 erforderlich. Für die Grundschulprojekte des Punktes 3.1 werden in 2015 zusätzlich 3,3 Mio.€ Finanzmittel über den Eckwert Amt 51 zur Sicherung des Planungsvorlaufs benötigt. 22.10.15 3 3.2 Oberschulen • • • • Sanierung Bestandsgebäude eh. 68. Schule (Diderotstr.) - Kostenrahmen ca. 5,4 Mio. € Nach Aufgabe der Außenstelle durch die Werner-Heisenberg-Schule sowie der Paul-Robeson-Schule wird im Gebäude Diderotstraße eine eigenständige Oberschule eingerichtet. Das Gebäude soll komplex saniert werden. Zur Sicherung der LP 3 HOAI/ Beantragung Fördermittel sind zusätzlich 400 T€ noch in 2015 erforderlich. Neubau einer Oberschule im Zentrum Süd/Südvorstadt- Kostenrahmen ca. 17 Mio. € Die Schülerzahlprognose geht nach 2015 von einem steigendem Bedarf nach Oberschulplätzen im Planungsraum aus. Ein weiterer fünfzügiger Schulstandort ist vorzugsweise auf dem Gelände Bayerischer Bahnhofs erforderlich. Voraussetzung für Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2016 ist die Vorlage einer LP 3 HOAI. Überplanmäßig sind 900 T€ noch in 2015 bereitzustellen. Oberschule Mölkau/ Erweiterungsanbau – Kostenrahmen ca. 3,0 Mio.€ Zur Sicherung der 3-Zügigkeit ist der Anbau von Unterrichtsräumen erforderlich.Zur Sicherung der LP 3 HOAI/ Beantragung Fördermittel sind zusätzlich 300 T€ noch in 2015 erforderlich. Sanierung Bestandsgebäude eh. G.-Schumann-Schule (Glockenstr. 6.) - Kostenrahmen ca. 13,0 Mio. Nach Auszug der Georg-Schumann-Schule an den Französisch-Campus in der Straße des 18. Oktobers soll das Gebäude Glockenstraße 6 als weitere neue Oberschule baulich vorgerichtet werden. Voraussetzung für Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2017 ist die Vorlage einer LP 3 HOAI. Überplanmäßig sind 150 T€ noch in 2015 für eine Vorentwurfsplanung bereitzustellen. Für die Oberschulprojekte des Punktes 3.2 werden in 2015 zusätzlich 1,75 Mio.€ Finanzmittel über den Eckwert Amt 51 zur Sicherung des Planungsvorlaufs benötigt. 3.3 Gymnasien • • Dreifeld-Sporthalle für das Gymnasium Gorkistr. 15/25 - Kostenrahmen ca. 4,5 Mio. € Nach Fertigstellung der beiden Schulgebäude zzgl. Erweiterungsbauten 2016 benötigt die Schule eine eigenständige Sporthalle. Zur Sicherung der LP 3 HOAI/ Beantragung Fördermittel sind zusätzlich 300 T€ noch in 2015 erforderlich. Neubau eines Gymnasiums im Zentrum Süd/Südvorstadt- Kostenrahmen ca. 25 Mio. € Die Schülerzahlprognose geht nach 2015 von einem steigendem Bedarf nach gymnasialen Plätzen im Planungsraum aus. Ein weiterer fünfzügiger Schulstandort ist vorzugsweise auf dem Gelände Bayerischer Bahnhofs erforderlich. Voraussetzung für Beantragung von Fördermitteln im Jahr 2016 ist die Vorlage einer LP 3 HOAI. Überplanmäßig sind 1.200 T€ noch in 2015 bereitzustellen. Für die gymnasialen Schulprojekte des Punktes 3.3 werden in 2015 zusätzlich 1,5 Mio.€ Finanzmittel über den Eckwert Amt 51 zur Sicherung des Planungsvorlaufs benötigt. 3.4 Förderschulen • Neubau eines Gesamtkomplexes für eine Kindertagesstätte und Förderschule, Kinderhaus Curiestrasse an der „Alten Messe“, 04103 Leipzig ca. 6,1 Mio.€. Mit der Herauslösung der Schule Thonberg aus dem bisherigen Schulstandort Riebeckstraße 50, und die Bereitstellung eines Teils des o.g. Neubaus in der Curiestraße im Zentrum-Südost, wird die Schule Thonberg über deutlich verbesserte und damit alle für sie erforderlichen Rahmenbedingungen verfügen. Der Standort Curiestraße befindet sich zudem laut Entwicklungskonzept Kindertagesstätten im Versorgungsraum Süd an der Grenze zum Versorgungsraum Innerer Osten. Beide Versorgungsräume wurden im Konzept mit hoher Priorität bei der Schaffung neuer Kita-Kapazitäten ausgewiesen. 22.10.15 4 Die Etablierung einer Kindertagesstätte für 45 Krippenkinder und 120 Kindergartenkinder am Standort wird die Versorgungssituation deutlich verbessern. Für die Projektumsetzung Curiestraße werden in 2015 zusätzlich 0,23 Mio.€ Finanzmittel (konsumtiv) über den Eckwert Amt 51 zur Sicherung des Planungsvorlaufs benötigt. 3.5 Campus Grünau • Für den Schulstandort in Grünau am Miltitzer Weg 1, 2, 3 und 4 mit den Schulen 94. Schule (Oberschule), Max-Klinger-Schule (Gymnasium) sowie Förderschule Grünau soll ein bauliches Entwicklungskonzept erarbeitet werden. Am Standort befinden sich vier Schulgebäude in Plattenbauweise AG 17 sowie zwei Sporthallen. Bisher konnten nur Teilsanierungen (Brandschutz Max-Klinger- Haus 1 und Förderschule Grünau, Sanierung Sanitär in Teilen in der Max-Klinger-Schule- Haus 1und Haus 2) durchgeführt werden. Klärungsbedarf besteht noch in der Sanierungsreihenfolge und der Auslagerung. Es bedarf für den ersten Sanierungsschritt 350 T€ noch in 2015. Für diese Entwicklungsstrategie wird eine gesonderte Ratsvorlage erarbeitet. Für die Umsetzung des Campus-Projektes Grünau des Punktes 3.5 werden in 2015 zusätzlich 0,35 Mio.€ Finanzmittel über den Eckwert Amt 51 zur Sicherung des Planungsvorlaufs benötigt. Der zusätzliche Finanzbedarf für die 16 Schulprojekte der Punkte 3.1 bis 3.5 beträgt im Jahr 2015 7,13 Mio. € über dem Eckwert des Amtes 51 und ist überplanmäßig bereitzustellen. 4. Grunderwerbe für SEP-Maßnahmen mit zusätzlichen Finanzbedarfen in 2015 Als ein neues, dezernatsübergreifendes Arbeitsinstrument wird die AG Standortsicherung in Bezug auf die verbesserte Prüfung, Beschleunigung des Erwerbs von geeigneten Grundstücken in den laut Bedarfsplanung notwendigen Kapazitätserweiterungen tätig. Mit der Vorlage – VI-A-01297 Änderung der strategischen Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung) – kein Verkauf (ehemals HP 097/15/16-01), beschlossen im Stadtrat am 08.07.2015, wird eine Neuausrichtung bezüglich Verkaufs kommunaler Liegenschaften der Stadt Leipzig vorgenommen. Aktuell gilt es nun, von den in der Anlage 1 aufgeführten ausgewiesenen SEP-Maßnahmen die Geeignetheit der Grundstücke zügig zu klären. Nur mit konkreter Standortkenntnis kann eine jeweilige Investplanung für die Schulstandorte erfolgen. Im PSPE 7.0000079.700.110, Kostenart 78210000 sind in 2015 für Grunderwerbe AfJFB Schulen Mittel geplant. So ist u.a. für das Vorhaben Ersatzneubau Grundschule am Adler für den Erwerb der Liegenschaft R.-Axen-Straße der Grunderwerb geplant. Die konkrete Planung für die jeweiligen Neubauvorhaben, kann erst mit Grundstückssicherung erfolgen. Für die Umsetzung einer zeitnahen Planung bedarf es in 2015 außerplanmäßiger Auszahlungen i.H.v. 2,26 Mio. € für Grunderwerb. Anlagenverzeichnis 1- Zusätzliche Schulbaumaßnahmen außerhalb des Eckwertes Finanzplanung 2015/2016 Amt 51 – SEP Planung – Sicherung Planungskosten bis LP 3 22.10.15 5 Stand 22.10.15 Anlage 1 Zusätzliche Schulbaumaßnahmen außerhalb des Eckwertes Finanzplanung 2015/2016 Amt 51 – SEP Planung – Sicherung Planungskosten bis LP 3 (in €) 2015 5 7 12 13 7.0001484 7.0001486 7.0001488 7.0001489 16 7.0001490 18 7.0000680 22 7.0001442 Schulart Grundschule lfd. Nr. PSP-Element 1) Versorgungsraum Mitte / Südost Ost / Südost Stötteritz / Thonberg Liebertwolkwitz Kleinzschocher / Plagwitz Lindenau/Plagwitz Bezeichnung Neue Grundschule Mitte / Südost (Brüderstr.) Haus II E.-Pinkert-Schule Neubau einer Grundschule Erweiterung Hort Bezeichnung in AG Standortsicherung Summe Planungsmittel bis LP 3 Auszahlung 17.000.000 3.000.000 17.000.000 3.000.000 900.000 250.000 900.000 200.000 900.000 250.000 900.000 200.000 Ersatzneubau Schule am Adler (Rolf-Axen-Str.) GS 6 (Adler) 16.650.000 900.000 900.000 2) Neubau Grundschule Gießerstr. 15.000.000 11.400.000 640.000 500.000 3) 3.000.000 150.000 150.000 15.000.000 650.000 150.000 Grünau Reaktivierung Gebäude „An der Kotzsche“ (GS+ FÖS) GS 1 (Zentrum Süd) Auszahlung gesamt GS 3 (Südost) GS 5 (Südwest) 350.000 7.0001491 Rückmarsdorf Erweiterung Schulanlage 28 7.0001492 Gohlis-Nord/Möckern Neue Grundschule 3-zügig 29 7.0001471 Gohlis-Süd Sanierung alte Schulgebäude E.-Kästner-Schule 5.400.000 400.000 400.000 33 7.0001485 Möckern/Wahren Sanierung Diderostr. (ehem. 68.Schule) 5.400.000 400.000 400.000 37 7.0001487 Zentrum Süd/ Südvorstadt Neubau einer 5 zügigen OS 17.000.000 900.000 900.000 39 7.0001496 Mölkau Erweiterung OS Mölkau 3.000.000 300.000 300.000 42 47 7.0001502 7.0001519 13.000.000 4.500.000 650.000 300.000 150.000 300.000 51 7.0001498 25.000.000 1.200.000 1.200.000 69 7.0001517 34.530.000 2.820.000 350.000 63 1.100.22.1.3.01.04 6.000.000 230.000 230.000 Summe Planungsmittel 1234 zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich 1) Nummerierung entspricht der DS-00157/14Entwurf des Schulentwicklungsplanes, Anlage 2 a 2) 900.000 Ersatzneubau Schule am Adler (Rolf-Axen-Str.) - informativ, separater Planungsbeschluss im Geschäftsgang Neubau Grundschule Gießerstr. - Finanzierung aus Eckwert Amt 51 3) Für AG Standortsicherung nicht relevant 12.290.000 7.130.000 Legende Oberschule 24 Zentrum Südost Schönefeld GymnaZentrum Süd / sium Südvorstadt Campus Grünau Förderschulen GS 7 (Gohlis-Nord) OS 2 (BayBhf) Sanierung G.-Schumann-Schule als OS 3-Feldhalle für GY Gorkistr. Neubau eines Gymnasiums (5 zügig) Campus Grünau Schule Thonberg am Standort Curiestraße 1/1 GY 1 (BayBhf) Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert Begründung in Vorlage Seite 1       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-Wasser-Strom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folkeine Ausgewirkungen für wirkung die Stadt ja nein       Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Eilbedürftigkeitsbegründung Eine Beschlussfassung in der Ratsversammlung am 19.11.2015 ist erforderlich, anderenfalls können die dringend benötigten zusätzlichen Mittel für die Sicherung der Planungsvorläufe nicht mehr in 2015 bereitgestellt werden.