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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1037318.pdf
Größe
5,8 MB
Erstellt
17.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:38

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01733 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Finanzen 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 1. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-West Anhörung Ratsversammlung 19.11.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme Straße am See wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 1.778.000,00 €, bei einem Stadtanteil von 639.000,00 €. 3. Im PSP-Element 7.0000639.700 werden 2016 brutto 1.479.000,00 € (netto 1.242.857,14 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 236.142,86 €) und 2017 192.000 € (netto 161.344,54 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 30.655,46 €) bereitgestellt. Die Einzahlungen werden im PSP-Element 7.0000639.705 (Zuwendung vom Land) im Jahr 2016 mit brutto 947.000,00 € (netto 795.798,32 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 151.201,68 €) und im Jahr 2017 mit brutto 192.000,00 €(netto 161.344,54 €,Mehrwertsteuer 19 % entspricht 30.655,46 €) geplant. 4. Die zum Jahresabschluss 2016 nicht verbrauchten Mittel werden durch das Fachamt zur Übertragung als Ermächtigung in das Folgejahr beantragt. Die Bildung des Haushaltsausgabe-restes erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates zum Jahresrechnungsergebnis 2016. 5. Im Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO i. H. v. 107.000 € im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen, Sachkonto 31120000 – Investive Schlüsselzuweisung. Im PSP-Element 7.0000639.700 werden in 2016 Mittel in gleicher Höhe gesperrt. 6. In der Projektdefinition 7.0000639 wird in 2016 ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk bestätigt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis wo veranschlagt Erträge 107.000,00 106654100010 Aufwendungen Finanzhaushalt Höhe in EUR 2016 947.000,00 2017 192.000,00 2016 1.479.000,00 2017 192,000,00 7.0000639.705 Einzahlungen 7.0000639.700 Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE von nein bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, Sachverhalt: siehe Anlage 4 Anlagen: Prüfkatalog Strategische Ziele Zusammenfassung Straße am See Sachverhalt Straße am See Fotodokumentation Straße am See Übersichtsplan Straße am See Lageplan 1 Straße am See Lageplan 2 Straße am See Lageplan 3 Straße am See Lageplan 4 Straße am See Lageplan 5 Straße am See BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 19.11.2015 zu 19.9 Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO Vorlage: VI-DS-01733 Beschluss: 1. Die Baumaßnahme Straße am See wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 1.778.000,00 €, bei einem Stadtanteil von 639.000,00 €. 3. Im PSP-Element 7.0000639.700 werden 2016 brutto 1.479.000,00 € (netto 1.242.857,14 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 236.142,86 €) und 2017 192.000 € (netto 161.344,54 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 30.655,46 €) bereitgestellt. Die Einzahlungen werden im PSP-Element 7.0000639.705 (Zuwendung vom Land) im Jahr 2016 mit brutto 947.000,00 € (netto 795.798,32 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 151.201,68 €) und im Jahr 2017 mit brutto 192.000,00 €(netto 161.344,54 €,Mehrwertsteuer 19 % entspricht 30.655,46 €) geplant. 4. Die zum Jahresabschluss 2016 nicht verbrauchten Mittel werden durch das Fachamt zur Über-tragung als Ermächtigung in das Folgejahr beantragt. Die Bildung des Haushaltsausgabe-restes erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates zum Jahresrechnungsergebnis 2016. 5. Im Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO i. H. v. 107.000 € im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 - Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen, Sachkonto 31120000 - Investive Schlüsselzuweisung. Im PSPElement 7.0000639.700 werden in 2016 Mittel in gleicher Höhe gesperrt. 6. In der Projektdefinition 7.0000639 wird in 2016 ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk bestätigt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 20. November 2015 Seite: 1/1 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) Stad t Leip niedrig nein ja Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau hat stattgefunden ist vorgesehen verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Leip zig 01.1 5/01 Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 11.08.2015 Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See Zusammenfassende Erläuterungen Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See Die Maßnahme Straße am See ist Bestandteil des geplanten Deckenbauprogramms 2015/2016. Die Fahrbahn wird in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung von 38 cm Stärke ausgebaut. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt 7,00 m und in einem Teilbereich 10,00 m. Die Fahrbahnbreite wird durchgehend mit 7,25 m geplant, um für den Radverkehr beidseitig Schutzstreifen vorsehen zu können. In Knotenbereichen verbleibt die Fahrbahnbreite im vorhandenen Zustand. Querungshilfen werden in der Fahrbahn eingebaut. Die Straßenbeleuchtungsanlage wird komplett erneuert. Die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Lützner Straße/Großmiltitzer Straße erhält eine neue Ausrüstung, einschließlich Steuerteil. Weiterhin wird diese Anlage mit Zusatzsignalen für Blinde und Sehschwache ausgerüstet. Finanzierung: Baukosten (entsprechend Kostenberechnung vom 08.07.2015) einschließlich Beleuchtung Baunebenkosten *) Gesamtkosten für den Bau 1.706.000,00 € 72.000,00 € 1.778.000,00 € davon nicht zuwendungsfähige Kosten 179.000,00 € davon zuwendungsfähige Kosten 1.599.000,00 € Fördermittel insgesamt Stadtanteil 1.139.000,00 € 639.000,00 € *) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung Gesamt 2016 2017 Gesamt davon in 7.0000639.700 - Deckensanierung 1.778.000,00 € 1.586.000,00 € 192.000,00 € 1.671.000,00 € 1.479.000,00 € 192.000,00 € 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv 107.000,00 € 107.000,00 € 0€ 1.139.000,00 € 947.000,00 € 192.000,00 € Stadtanteil 639.000,00 € 639.000,00 € 0,00 € VE kassenwirksam in 192.000,00 € Einzahlung 7.0000639.705 Die Realisierung dieser Maßnahme ist ab April 2016 geplant. 192.000,00 € Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See 26.08.2015 Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See 1. Grundlagen – Das Deckenbauprogramm 2016 ist die Fortführung des bereits realisierten Programms zur Winterschadensbeseitigung/ Deckensanierung 2011 (Ratsbeschluss RBV-811/11 vom 18.05.2011, DS-Nr. V/1435). – Im Haushaltsplan 2015/2016 der Stadt Leipzig ist das Deckenbauprogramm 2015/2016 Bestandteil. – Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) vom 24.08.2010 2. Veranlassung und Zielstellung Auf der Grundlage der Erfassung der Straßenschäden des Straßenhauptnetzes der Stadt Leipzig erfolgte auf der Basis der bestehenden Maßnahmelisten eine aktualisierte Straßenzustandsbewertung durch das Verkehrs- und Tiefbauamt. Die Straße wurde mit der Zustandsnote 4 und 5 bewertet. Die Maßnahme Straße am See ist Bestandteil des geplanten Deckenbauprogramms 2015/2016. Mit dem Deckenbauprogramm soll der derzeitige, sehr schlechte Straßenzustand von besonders wichtigen Straßen des Hauptstraßennetzes weiter spürbar verbessert werden. Die Zielstellung besteht darin, zunehmend eine planmäßige Erhaltung speziell des Hauptnetzes zu erreichen. Die prognostizierte Verkehrsbelegung mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) beträgt in der Straße am See für das Jahr 2025 10.190 KfZ/24 h, bei einem Lkw-Anteil von 8 %. 3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Sanierung der Fahrbahndecke der Straße am See wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Es sind weiterhin Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen sowie einen ständig steigenden und letztlich unwirtschaftlichen Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. 4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See 26.08.2015 Entsprechende Baugrund- und Tragfähigkeitsuntersuchungen wurden im Vorfeld in der Straße am See durchgeführt und ausgewertet. Die im Untergrund vorhandene Betontragschicht ist nicht homogen und weist nicht die erforderliche Tragfähigkeit auf. Die ursprünglich geplante Deckensanierung ist damit nicht möglich. Die Straße muss grundhaft ausgebaut werden. Die Fahrbahn wird in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung von 38 cm Stärke ausgebaut. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt 7,00 m und in einem Teilbereich 10,00 m. Die Fahrbahnbreite wird durchgehend mit 7,25 m geplant, um für den Radverkehr beidseitig Schutzstreifen vorsehen zu können. In Knotenbereichen verbleibt die Fahrbahnbreite im vorhandenen Zustand. Der westlich der Straße am See abgesetzte vorhandene Gehweg (Radfahrer frei) ist alternativ für Radfahrer in beiden Richtungen nutzbar. Die fast durchgängig schadhaften Straßenborde werden erneuert. Der östlich angebaute Gehweg verbleibt im vorhandenen Zustand. Die Querungshilfe in Höhe der Alten Salzstraße wird erneuert. Der Ausbau der Bushaltestelle Binzer Straße ist behindertengerecht vorgesehen. Zusätzlich wird im Bereich der Bushaltestelle eine Querungshilfe eingeordnet. Die Straßenbeleuchtungsanlage wird komplett erneuert. Die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Lützner Straße/Großmiltitzer Straße erhält eine neue Ausrüstung, einschließlich Steuerteil. Weiterhin wird diese Anlage mit Zusatzsignalen für Blinde und Sehschwache ausgerüstet. Des Weiteren wurden die Koordinierungsanfragen an die Versorgungsunternehmen zu Mitbauabsichten (Leitungsbaumaßnahmen) gestellt, so dass im Zuge des Straßenbaus ein koordinierter Leitungsbau erfolgen wird. Die Kommunalen Wasserwerke Leipzig haben Handlungsbedarf am Abwassernetz angemeldet. Dieser wird vor der Straßenbaumaßnahme von März bis April 2016 realisiert. 5. Finanzierung Die Gesamtkosten für den Bau betragen 1.778.000 (Brutto). Für die Straße am See können keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden, da der Straßenabschnitt anbaufrei ist. Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulasttäger vom 24.08.2010 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Leipzig, werden vorerst ca. 5 % der Fördermittel einbehalten und erst nach Übergabe des Verwendungsnachweises durch die Stadt Leipzig und dessen Prüfung bei Bedarf ausgereicht. Somit ergibt sich eine Fördermittelquote von 1.139.000,00 Euro (entspricht ca. 75 %/95 %). Der Fördermittelantrag wird auf die ermittelten Einnahmen von 1.139.000,00 € gestellt. 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See 26.08.2015 Die Fördermittel werden über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger beantragt. Unabhängig davon kann es bei der Einnahme der Fördermittel zu Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch die Landesdirektion Leipzig nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil verändern. Damit stellt sich die Finanzierung wie folgt dar: Baukosten (entsprechend Kostenberechnung vom 08.07.2015) einschließlich Beleuchtung Baunebenkosten *) 1.706.000,00 € Gesamtkosten für den Bau 1.778.000,00 € davon nicht zuwendungsfähige Kosten 72.000,00 € 179.000,00 € davon zuwendungsfähige Kosten 1.599.000,00 € Fördermittel insgesamt 1.139.000,00 € Stadtanteil 639.000,00 € *) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung Gesamt Gesamt 1.778.000,00 € davon in 7.0000639.700 - Deckensanierung 1.671.000,00 € 2016 2017 1.586.000,00 € 192.000,00 € 1.479.000,00 € 192.000,00 € 107.000,00 € 107.000,00 € 0,00 € 1.139.000,00 € 947.000,00 € 192.000,00 € Stadtanteil 639.000,00 € 639.000,00 € 0,00 € VE kassenwirksam in 192.000,00 € 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv Einzahlung 7.0000639.705 192.000,00 € Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen 107.000,00 € und werden dem Ergebnishaushalt zugeordnet. 6. Folgekosten Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage, so dass keine Folgekosten entstehen. 7. Grunderwerb 3 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See 26.08.2015 Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. 8. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit Im Baubereich werden an der Lichtsignalanlage Lützner Straße/Großmiltitzer Straße und Ratzelstraße Bodenindikatoren für Blinde und Sehschwache eingebaut. Der zusätzliche Einbau der Querungshilfe an der Bushaltestelle schafft bessere Bedingungen für alle Fußgänger, einschließlich Kinder. 9. Bauzeit und Umleitung Die Realisierung der Straßenbaumaßnahme kann zur Sicherung der Erschließung in einzelnen Abschnitten erst ab Mitte April 2016 erfolgen, da zuvor ab März 2016 die KWL GmbH im Knotenbereich eine Regenwasserleitung erneuert. Der Abschnitt von Ratzelstraße bis Zschampertaue wird im Jahr 2017 realisiert. Derzeit wird eine Umleitungskonzeption vorbereitet. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt über die Kiewer Straße. 10. Sonstiges Altlasten/Abfall: Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind. Kampfmittel: Im Baubereich ist keine Belastung mit Kampfmitteln bekannt. AG Rad: Die Maßnahme wurde am 25.08.2015 in der AG Rad vorgestellt und mit Hinweisen zur Markierung bestätigt. Anliegerinformation: Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, die Presse und kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb. Anlagen: Übersichtsplan, Lagepläne, Fotos 4 Verkehrs- und Tiefbauamt 11.08.2015 Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See Fotodokumentation Straße am See Straßenschäden und defekte Borde Straßenschäden am Knotenpunkt Lützner Straße/Straße am See Verkehrs- und Tiefbauamt 11.08.2015 Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See Straßenschäden und defekte Borde am Knotenpunkt Ratzelstraße/ Straße am See Lageplan 1 Lageplan 2 Lageplan 3 Lageplan 4 Lageplan 5