Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1037318.pdf
Größe
5,8 MB
Erstellt
17.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01733
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-West
Anhörung
Ratsversammlung
19.11.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See in Verbindung mit einer
außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO
Beschlussvorschlag:
1. Die Baumaßnahme Straße am See wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 1
der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 1.778.000,00 €, bei einem Stadtanteil von
639.000,00 €.
3. Im PSP-Element 7.0000639.700 werden 2016 brutto 1.479.000,00 € (netto 1.242.857,14 €,
Mehrwertsteuer 19 % entspricht 236.142,86 €) und 2017 192.000 € (netto 161.344,54 €,
Mehrwertsteuer 19 % entspricht 30.655,46 €) bereitgestellt.
Die Einzahlungen werden im PSP-Element 7.0000639.705 (Zuwendung vom Land) im Jahr 2016
mit brutto 947.000,00 € (netto 795.798,32 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 151.201,68 €) und im
Jahr 2017 mit brutto 192.000,00 €(netto 161.344,54 €,Mehrwertsteuer 19 % entspricht 30.655,46
€) geplant.
4. Die zum Jahresabschluss 2016 nicht verbrauchten Mittel werden durch das Fachamt zur Übertragung als Ermächtigung in das Folgejahr beantragt. Die Bildung des Haushaltsausgabe-restes
erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates zum Jahresrechnungsergebnis 2016.
5. Im Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO i. H. v. 107.000
€ im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv bestätigt. Die Deckung erfolgt aus
dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen, Sachkonto
31120000 – Investive Schlüsselzuweisung. Im PSP-Element 7.0000639.700 werden in 2016 Mittel
in gleicher Höhe gesperrt.
6. In der Projektdefinition 7.0000639 wird in 2016 ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk
bestätigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage
zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage
zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
wo veranschlagt
Erträge
107.000,00 106654100010
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Höhe in EUR
2016
947.000,00
2017
192.000,00
2016
1.479.000,00
2017
192,000,00
7.0000639.705
Einzahlungen
7.0000639.700
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
von
nein
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage 4
Anlagen:
Prüfkatalog Strategische Ziele
Zusammenfassung Straße am See
Sachverhalt Straße am See
Fotodokumentation Straße am See
Übersichtsplan Straße am See
Lageplan 1 Straße am See
Lageplan 2 Straße am See
Lageplan 3 Straße am See
Lageplan 4 Straße am See
Lageplan 5 Straße am See
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 19.11.2015
zu 19.9
Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße am See in Verbindung mit einer
außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO
Vorlage: VI-DS-01733
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme Straße am See wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 13, Absatz 7,
Ziffer 1 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 1.778.000,00 €, bei einem Stadtanteil von
639.000,00 €.
3. Im PSP-Element 7.0000639.700 werden 2016 brutto 1.479.000,00 € (netto 1.242.857,14 €,
Mehrwertsteuer 19 % entspricht 236.142,86 €) und 2017 192.000 € (netto 161.344,54 €,
Mehrwertsteuer 19 % entspricht 30.655,46 €) bereitgestellt.
Die Einzahlungen werden im PSP-Element 7.0000639.705 (Zuwendung vom Land) im Jahr
2016 mit brutto 947.000,00 € (netto 795.798,32 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht
151.201,68 €) und im Jahr 2017 mit brutto 192.000,00 €(netto 161.344,54 €,Mehrwertsteuer
19 % entspricht 30.655,46 €) geplant.
4. Die zum Jahresabschluss 2016 nicht verbrauchten Mittel werden durch das Fachamt zur
Über-tragung als Ermächtigung in das Folgejahr beantragt. Die Bildung des
Haushaltsausgabe-restes erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung des Stadtrates zum
Jahresrechnungsergebnis 2016.
5. Im Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO i. H. v.
107.000 € im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 - Steuern, allgemeine
Zuweisungen, Umlagen, Sachkonto 31120000 - Investive Schlüsselzuweisung. Im PSPElement 7.0000639.700 werden in 2016 Mittel in gleicher Höhe gesperrt.
6. In der Projektdefinition 7.0000639 wird in 2016 ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk
bestätigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 20. November 2015
Seite: 1/1
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
Stad
t
Leip
niedrig
nein
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
11.08.2015
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straße am See
Zusammenfassende Erläuterungen
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straße am See
Die Maßnahme Straße am See ist Bestandteil des geplanten Deckenbauprogramms
2015/2016.
Die Fahrbahn wird in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung von 38 cm
Stärke ausgebaut. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt 7,00 m und in einem Teilbereich
10,00 m. Die Fahrbahnbreite wird durchgehend mit 7,25 m geplant, um für den Radverkehr
beidseitig Schutzstreifen vorsehen zu können. In Knotenbereichen verbleibt die
Fahrbahnbreite im vorhandenen Zustand. Querungshilfen werden in der Fahrbahn eingebaut.
Die Straßenbeleuchtungsanlage wird komplett erneuert.
Die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Lützner Straße/Großmiltitzer Straße erhält eine neue
Ausrüstung, einschließlich Steuerteil. Weiterhin wird diese Anlage mit Zusatzsignalen für
Blinde und Sehschwache ausgerüstet.
Finanzierung:
Baukosten (entsprechend Kostenberechnung vom 08.07.2015)
einschließlich Beleuchtung
Baunebenkosten *)
Gesamtkosten für den Bau
1.706.000,00 €
72.000,00 €
1.778.000,00 €
davon nicht zuwendungsfähige Kosten
179.000,00 €
davon zuwendungsfähige Kosten
1.599.000,00 €
Fördermittel insgesamt
Stadtanteil
1.139.000,00 €
639.000,00 €
*) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung
Gesamt
2016
2017
Gesamt
davon in
7.0000639.700 - Deckensanierung
1.778.000,00 €
1.586.000,00 €
192.000,00 €
1.671.000,00 €
1.479.000,00 €
192.000,00 €
106654100010 - Stadtbeleuchtung
investiv
107.000,00 €
107.000,00 €
0€
1.139.000,00 €
947.000,00 €
192.000,00 €
Stadtanteil
639.000,00 €
639.000,00 €
0,00 €
VE kassenwirksam in
192.000,00 €
Einzahlung
7.0000639.705
Die Realisierung dieser Maßnahme ist ab April 2016 geplant.
192.000,00 €
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straße am See
26.08.2015
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straße am See
1. Grundlagen
– Das Deckenbauprogramm 2016 ist die Fortführung des bereits realisierten Programms zur
Winterschadensbeseitigung/ Deckensanierung 2011 (Ratsbeschluss RBV-811/11 vom
18.05.2011, DS-Nr. V/1435).
– Im Haushaltsplan 2015/2016 der Stadt Leipzig ist das Deckenbauprogramm 2015/2016
Bestandteil.
– Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die
Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB)
vom 24.08.2010
2. Veranlassung und Zielstellung
Auf der Grundlage der Erfassung der Straßenschäden des Straßenhauptnetzes der Stadt
Leipzig erfolgte auf der Basis der bestehenden Maßnahmelisten eine aktualisierte
Straßenzustandsbewertung durch das Verkehrs- und Tiefbauamt. Die Straße wurde mit der
Zustandsnote 4 und 5 bewertet.
Die Maßnahme Straße am See ist Bestandteil des geplanten Deckenbauprogramms
2015/2016.
Mit dem Deckenbauprogramm soll der derzeitige, sehr schlechte Straßenzustand von
besonders wichtigen Straßen des Hauptstraßennetzes weiter spürbar verbessert werden. Die
Zielstellung besteht darin, zunehmend eine planmäßige Erhaltung speziell des Hauptnetzes zu
erreichen.
Die prognostizierte Verkehrsbelegung mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke
(DTV) beträgt in der Straße am See für das Jahr 2025 10.190 KfZ/24 h, bei einem Lkw-Anteil
von 8 %.
3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Sanierung der Fahrbahndecke der Straße am See
wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes.
Es sind weiterhin Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen sowie einen
ständig steigenden und letztlich unwirtschaftlichen Aufwand im Ergebnishaushalt für die
Straßeninstandsetzung nach sich ziehen.
4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straße am See
26.08.2015
Entsprechende Baugrund- und Tragfähigkeitsuntersuchungen wurden im Vorfeld in der Straße
am See durchgeführt und ausgewertet. Die im Untergrund vorhandene Betontragschicht ist
nicht homogen und weist nicht die erforderliche Tragfähigkeit auf. Die ursprünglich geplante
Deckensanierung ist damit nicht möglich. Die Straße muss grundhaft ausgebaut werden.
Die Fahrbahn wird in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung von 38 cm
Stärke ausgebaut. Die vorhandene Fahrbahnbreite beträgt 7,00 m und in einem Teilbereich
10,00 m. Die Fahrbahnbreite wird durchgehend mit 7,25 m geplant, um für den Radverkehr
beidseitig Schutzstreifen vorsehen zu können. In Knotenbereichen verbleibt die
Fahrbahnbreite im vorhandenen Zustand.
Der westlich der Straße am See abgesetzte vorhandene Gehweg (Radfahrer frei) ist alternativ
für Radfahrer in beiden Richtungen nutzbar.
Die fast durchgängig schadhaften Straßenborde werden erneuert. Der östlich angebaute
Gehweg verbleibt im vorhandenen Zustand.
Die Querungshilfe in Höhe der Alten Salzstraße wird erneuert. Der Ausbau der Bushaltestelle
Binzer Straße ist behindertengerecht vorgesehen. Zusätzlich wird im Bereich der
Bushaltestelle eine Querungshilfe eingeordnet.
Die Straßenbeleuchtungsanlage wird komplett erneuert.
Die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Lützner Straße/Großmiltitzer Straße erhält eine neue
Ausrüstung, einschließlich Steuerteil. Weiterhin wird diese Anlage mit Zusatzsignalen für
Blinde und Sehschwache ausgerüstet.
Des Weiteren wurden die Koordinierungsanfragen an die Versorgungsunternehmen zu
Mitbauabsichten (Leitungsbaumaßnahmen) gestellt, so dass im Zuge des Straßenbaus ein
koordinierter Leitungsbau erfolgen wird. Die Kommunalen Wasserwerke Leipzig haben
Handlungsbedarf am Abwassernetz angemeldet. Dieser wird vor der Straßenbaumaßnahme
von März bis April 2016 realisiert.
5. Finanzierung
Die Gesamtkosten für den Bau betragen 1.778.000 (Brutto).
Für die Straße am See können keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden, da der
Straßenabschnitt anbaufrei ist.
Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit
für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulasttäger vom
24.08.2010 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt 75 % der
zuwendungsfähigen Kosten. Seitens des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr,
Niederlassung Leipzig, werden vorerst ca. 5 % der Fördermittel einbehalten und erst nach
Übergabe des Verwendungsnachweises durch die Stadt Leipzig und dessen Prüfung bei
Bedarf ausgereicht. Somit ergibt sich eine Fördermittelquote von 1.139.000,00 Euro
(entspricht ca. 75 %/95 %).
Der Fördermittelantrag wird auf die ermittelten Einnahmen von 1.139.000,00 € gestellt.
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straße am See
26.08.2015
Die Fördermittel werden über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben
kommunaler Baulastträger beantragt. Unabhängig davon kann es bei der Einnahme der
Fördermittel zu Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch die
Landesdirektion Leipzig nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem
Fall würde sich der Stadtanteil verändern.
Damit stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:
Baukosten (entsprechend Kostenberechnung vom 08.07.2015)
einschließlich Beleuchtung
Baunebenkosten *)
1.706.000,00 €
Gesamtkosten für den Bau
1.778.000,00 €
davon nicht zuwendungsfähige Kosten
72.000,00 €
179.000,00 €
davon zuwendungsfähige Kosten
1.599.000,00 €
Fördermittel insgesamt
1.139.000,00 €
Stadtanteil
639.000,00 €
*) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung
Gesamt
Gesamt
1.778.000,00 €
davon in
7.0000639.700 - Deckensanierung 1.671.000,00 €
2016
2017
1.586.000,00 €
192.000,00 €
1.479.000,00 €
192.000,00 €
107.000,00 €
107.000,00 €
0,00 €
1.139.000,00 €
947.000,00 €
192.000,00 €
Stadtanteil
639.000,00 €
639.000,00 €
0,00 €
VE kassenwirksam in
192.000,00 €
106654100010 - Stadtbeleuchtung
investiv
Einzahlung
7.0000639.705
192.000,00 €
Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen 107.000,00 € und
werden dem Ergebnishaushalt zugeordnet.
6. Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen
Verkehrsanlage, so dass keine Folgekosten entstehen.
7. Grunderwerb
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straße am See
26.08.2015
Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
8. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit
Im Baubereich werden an der Lichtsignalanlage Lützner Straße/Großmiltitzer Straße und
Ratzelstraße Bodenindikatoren für Blinde und Sehschwache eingebaut.
Der zusätzliche Einbau der Querungshilfe an der Bushaltestelle schafft bessere Bedingungen
für alle Fußgänger, einschließlich Kinder.
9. Bauzeit und Umleitung
Die Realisierung der Straßenbaumaßnahme kann zur Sicherung der Erschließung in
einzelnen Abschnitten erst ab Mitte April 2016 erfolgen, da zuvor ab März 2016 die KWL
GmbH im Knotenbereich eine Regenwasserleitung erneuert. Der Abschnitt von Ratzelstraße
bis Zschampertaue wird im Jahr 2017 realisiert. Derzeit wird eine Umleitungskonzeption
vorbereitet. Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt über die Kiewer Straße.
10. Sonstiges
Altlasten/Abfall:
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und
ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert
sind.
Kampfmittel:
Im Baubereich ist keine Belastung mit Kampfmitteln bekannt.
AG Rad:
Die Maßnahme wurde am 25.08.2015 in der AG Rad vorgestellt und mit Hinweisen zur
Markierung bestätigt.
Anliegerinformation:
Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, die Presse und kurz vor
Baubeginn durch den Baubetrieb.
Anlagen:
Übersichtsplan, Lagepläne, Fotos
4
Verkehrs- und Tiefbauamt
11.08.2015
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straße am See
Fotodokumentation
Straße am See
Straßenschäden und defekte Borde
Straßenschäden am
Knotenpunkt Lützner Straße/Straße am See
Verkehrs- und Tiefbauamt
11.08.2015
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straße am See
Straßenschäden und defekte Borde
am Knotenpunkt Ratzelstraße/ Straße am See
Lageplan 1
Lageplan 2
Lageplan 3
Lageplan 4
Lageplan 5