Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1038534.pdf
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336 kB
Erstellt
31.07.15, 12:00
Aktualisiert
23.03.16, 09:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01687
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
Anhörung
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Anhörung
Ratsversammlung
19.11.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Neubau
"Erikenbrücke" und Bereitstellung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung gem. § 81 SächsGemO für das Jahr 2016 mit
Kassenwirksamkeit in 2017
Beschlussvorschlag:
Es werden die Beschlusspunkte 1, 2 ,3, 4 und 5 des o.g. Beschlusses geändert.
geändert
1. Der Neubau der "Erikenbrücke" wird in den Jahren 2016/2017 realisiert.
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) in der zur Zeit gültigen Fassung).
geändert
2. Die Maßnahmekosten betragen 1.638.000,00 € brutto (netto 1.376.470,59 €).
geändert
3. Im PSP-Element 7.0001296.700 werden
- im Jahr 2014
73.676,96 €
- im Jahr 2015 397.643,04 €
- im Jahr 2016 916.680,00 € und
- im Jahr 2017 250.000,00 € bereitgestellt.
geändert:
4. Einzahlungen in Höhe von 1.638.000,00 € werden im PSP-Element 7.0001296.705 wie folgt
geplant:
- Fördermittel des LASuV in Höhe von insgesamt 1.014.500,00 €:
- im Jahr 2016 in Höhe von 713.780,00 €
- im Jahr 2017 in Höhe von 300.720,00 €
- Fördermittel aus § 4 VAV Braunkohlesanierung in Höhe von insgesamt 202.900,00 €:
- im Jahr 2016 in Höhe von 202.900,00 €.
- Mittel des Zweckverbandes Planung und Erschließung Neue Harth von insgesamt 420.600,00 €:
- im Jahr 2014 in Höhe von 73.676,96 €
- im Jahr 2015 in Höhe von 29.073,04 €
- im Jahr 2016 in Höhe von
0,00 €
- im Jahr 2017 in Höhe von 317.850,00 €
5a. Für 2015 wird eine überplanmäßige Auszahlung im PSP-Element 7.0000.1296.705 in Höhe von
368.570,00 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000871.710.030 Betriebsvorrichtungen.
5b. Für 2016 wird ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk in der Projektdefinition 7.0001296 Erikenbrücke bestätigt.
5c. Die Auszahlungen und Einzahlungen in 2017 werden in die Haushaltsplanung 2017/2018
aufgenommen.
unverändert:
6. Zur Sicherung der Finanzierung wird eine Vereinbarung zwischen der Stadt Leipzig, vertreten
durch das Verkehrs- und Tiefbauamt, und dem Zweckverband Planung und Erschließung Neue
Harth abgeschlossen.
unverändert:
7. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Erteilung der Fördermittelbescheide.
neu:
8. Für das Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 81
SächsGemO mit einer Kassenwirksamkeit in 2017 in Höhe von 250.000,00 € im PSP-Element
7.0001296 (Erikenbrücke) bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000582 (Brückenplanung) in Höhe von
250.000,00 €.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen
geprüft
Folgen bei Ablehnung
Handelt es sich um eine Investition
(damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt
wirksam
Ergebnishausha
lt
nein
nein
nein
X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
nein
X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
von
Erträge
bis
Höhe in EUR
▼ PSP-Element
Einzahlungen
2014
2017
Auszahlungen
2014
2017
1.014.500,00
202.900,00
420.600,00
1.638.000,00
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
von
bis
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
zu erwarten
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
▼ PSP-Element
wirksam
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
2017
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen
Zielen:
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen
für
Arbeitsplätze“
Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen
für eine
7.0001296.705
7.0001296.705
7.0001296.705
7.0001296.700
X wenn ja, ▼
nein
Einsparungen
Zu Lasten
anderer OE
wo veranschlagt
Aufwendungen
Folgekosten
X wenn ja, ▼
13.500,00 1.100.54.1.0.01.07
X nein
wenn ja, ▼
Vorgesehener Stellenabbau:
relevant
X nicht relevant
relevant
X nicht relevant
ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder,
Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.“
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen
Zielen
erfolgte bereits mit folgendem Beschluss:
Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache
Nr.
Beschluss des Stadtrates Nr.
Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt.
Sachverhalt:
Begründung zur 1. Änderung des Beschlusses Nr.: RBV – 2152/14 vom 16.07.2014 zum
Vorhaben Neubau Erikenbrücke
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 16.07.2014 (RBV-2152/14) wurde die Umsetzung der
Maßnahme „Neubau Erikenbrücke“ bestätigt.
Zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Anbindung der Bergbaufolgelandschaft im
Tagebaubereich Zwenkau an den schienengebundenen ÖPNV soll südlich von Hartmannsdorf
(Erikenstraße) eine Brücke über die verlegte Weiße Elster errichtet werden.
Verschiebung des Baubeginns
Aufgrund von noch erforderlichen ergänzenden Planungsabstimmungen in Bezug auf
Umweltbelange und Wasserrecht ergibt sich die Notwendigkeit der Verschiebung des
Ausschreibungsverfahrens und in der Folge des Baubeginns von März 2015 nach Mai 2016.
Zum Einen stellten sich bei der abgestimmten Fläche für die dem Bauvorhaben zugeordnete
Kompensationsmaßnahme grundstücksrechtliche Probleme heraus. Eine Ersatzfläche musste
gefunden werden. Die für die Baumaßnahme vorliegende wasserrechtliche Genehmigung vom
10.07.2014 verlor dadurch allerdings ihre Rechtskraft und musste, mit Vorliegen der Ersatzfläche,
neu beantragt werden.
Die aktualisierte wasserrechtliche Genehmigung liegt per 12.02.15 vor.
Des Weiteren erfolgte eine Fortschreibung der Kostenberechnung. Auslöser dafür sind die
notwendigen Erweiterungen der Kompensationsmaßnahmen, die Erhöhung der Schutzmaßnahmen
in Auswertung des Hochwassers von 2013, eine Erhöhung der Kosten für Gutachten und
Einleitgebühren sowie der infolge Insolvenz notwendige Wechsel des beauftragten Ingenieurbüros.
Zum Anderen ist mit der Landestalsperrenverwaltung (LTV) ein Gestattungsvertrag über die
Grundstücksbenutzung und den dauerhaften Bestand des Brückenbauwerkes abzuschließen. Eine
wichtige Voraussetzung ist auch hier die wasserrechtliche Genehmigung. Der Gestattungsvertrag
musste neu verhandelt werden und liegt unterzeichnet seit dem 25.06.2015 vor. Vor Abschluss
dieses Vertrages ist eine Grundstücksbenutzung nicht gestattet und der unterzeichnete
Gestattungsvertrag ist eine wichtige Voraussetzung für die Bewilligung der Fördermittel.
Baubeginn neu: Mai 2016
Bauende neu: Mai 2017
Begründung für die Erhöhung der Gesamtbaukosten
Alle bisherigen Informationen hinsichtlich der Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme
Erikenbrücke basieren auf dem Bau- und Finanzierungsbeschluss und der diesem zugrunde
gelegten Kostenberechnung mit Stand 10/2013.
Die Erhöhung der Gesamtbaukosten geht im Wesentlichen auf folgende zusätzliche Leistungen
zurück, welche nicht förderfähig sind:
- Änderung des Gestattungsvertrages
Die monatlichen Kosten an die LTV für die bauzeitliche Nutzung des Grundstückes haben sich
erhöht. Dementsprechend wurde der Gestattungsvertrag neu angepasst.
- weitere notwendige zusätzliche Planungen
Zusätzliche Planungskosten sind in Folge von Umplanungen, Einführung der neuen HOAI 2013 und
damit verbundener Erhöhung der Honorarsätze gegenüber der HOAI 2009 bzw. durch einen auf
Insolvenz zurückzuführenden Planungsbürowechsel entstanden.
- Planung d. Ersatzpflanzungen, ökologische Bauüberwachung
Durch die Änderung der Kompensationsmaßnahme haben sich die Kosten für notwendige
Ausgleichs- bzw. Anpflanzungsmaßnahmen sowie deren Überwachung erhöht.
Zur umweltverträglichen Ausführung der Bauleistung ist auf Forderung des Naturschutzes eine
ökologische Baubegleitung vorgesehen. Diese hat die Aufgabe, die Durchführung der Bauarbeiten
unter naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Aspekten in Ergänzung zur örtlichen
Bauüberwachung zu begleiten und zu kontrollieren. Hierdurch sollen ökologische
Beeinträchtigungen während der Bauphase so weit wie möglich vermieden werden.
- Bereitschaft Hochwasser
Aus den Erfahrungen und Erkenntnissen des letzten Hochwassers im Juni 2013 sind
Schutzmaßnahmen in die neue Kostenberechnung mit eingeflossen.
Den bestehenden Hochwasserschutzdeichen und sonstigen Hochwasserschutzanlagen wird im
Freistaat Sachsen höchste Priorität beigemessen.
- Gutachten Baugrund, Einleitgebühren, Mieten u. Pachten
Aus den Erfahrungen bisheriger Baumaßnahmen, seit dem Jahr 2013, haben sich die Kosten für
Mieten u. Pachten, die Erstellung von Gutachten sowie Einleitgebühren erhöht. Diese
Kostenerhöhung ist in die neue Kostenberechnung eingeflossen.
Die Verschiebung des Baubeginns und die Erhöhung der Gesamtbaukosten haben zur Folge, dass
die geplanten Bau- und Planungskosten sowie die Anteile der Zuwendungsgeber und des
Zweckverbandes Planung und Erschließung Neue Harth anhand des geänderten Bautenstandes
neu auf die Jahresscheiben verteilt werden müssen.
Dadurch ändert sich die erforderliche Finanzplanung im Bezug auf den Beschluss Nr. RBV-2152/14
vom 16.07.2014 wie folgt:
Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben in Jahresscheiben in € brutto
bisher gemäß Beschluss Nr. RBV-2152/14
gesamt
2014
2015
2016
2017
Gesamtkosten
1.430.000
35.800
1.334.200
60.000
0
zuwendf. Kosten
1.352.694
35.820
1.303.874
13.000
0
Fördermittel
1.014.500
0
954.550
59.950
0
aus § 4 VA V
202.900
0
201.900
1.000
0
Zweckverband
212.600
35.800
177.750
-950
Stand: 25.06.2015
gesamt
2014
2015
2016
2017
Gesamtkosten
1.638.000,00
73.676,96
397.643,04
916.680,00
250.000,00
Fördermittel
1.014.500,00
0,00
0,00
713.780,00
300.720,00
aus § 4 VA V
202.900,00
0,00
0,00
202.900,00
0,00
Zweckverband
420.600,00
73.676,96
29.073,04
0,00
317.850,00
0,00
0,00
368.570,00
0,00
-368.570,00
Stadt Leipzig
geplante VE
davon wirksam
250.000
250.000
Von den 1.638.000,00 € Gesamtkosten sind 1.352.694,00 € zuwendungsfähige Kosten.
Zur Sicherung des Ausschreibungsverfahrens ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung gem. § 81 SächsGemO für das Jahr 2016 mit einer Kassenwirksamkeit
in 2017 in Höhe von 250.000 € im PSP-Element 7.0001296 - Erikenbrücke erforderlich. Die Deckung
erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000582 - Brückenplanung in Höhe von 250.000 €.
Die Regelförderquote für Maßnahmen nach der RL-KStB beträgt 75 %/95 % der zuwendungsfähigen
Kosten.
Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen,wenn die zuwendungsfähigen Kosten
durch das LASuV nicht in der beantragten Höhe bestätigt werden. In diesem Fall würde sich der
Anteil des Zweckverbandes entsprechend erhöhen.
Das VTA finanziert in 2015 zur Absicherung eines kontinuierlichen Bauablaufes den Eigenanteil des
Zweckverbandes vor. In 2017 erfolgt die Refinanzierung aus Mitteln des Zweckverbandes zu
Gunsten des Eckwertes des VTA.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 19.11.2015
zu 19.8. 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben
Neubau "Erikenbrücke" und Bereitstellung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung gem. § 81 SächsGemO für das Jahr 2016 mit
Kassenwirksamkeit in 2017
Vorlage: VI-DS-01687
Beschluss:
Es werden die Beschlusspunkte 1, 2 ,3, 4 und 5 des o.g. Beschlusses geändert.
geändert
1. Der Neubau der "Erikenbrücke" wird in den Jahren 2016/2017 realisiert.
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) in der zur Zeit gültigen Fassung).
geändert
2. Die Maßnahmekosten betragen 1.638.000,00 € brutto (netto 1.376.470,59 €).
geändert
3. Im PSP-Element 7.0001296.700 werden
- im Jahr 2014
73.676,96 €
- im Jahr 2015 397.643,04 €
- im Jahr 2016 916.680,00 € und
- im Jahr 2017 250.000,00 € bereitgestellt.
geändert:
4. Einzahlungen in Höhe von 1.638.000,00 € werden im PSP-Element 7.0001296.705 wie folgt
geplant:
- Fördermittel des LASuV in Höhe von insgesamt 1.014.500,00 €:
- im Jahr 2016 in Höhe von 713.780,00 €
- im Jahr 2017 in Höhe von 300.720,00 €
- Fördermittel aus § 4 VAV Braunkohlesanierung in Höhe von insgesamt 202.900,00 €:
- im Jahr 2016 in Höhe von 202.900,00 €.
- Mittel des Zweckverbandes Planung und Erschließung Neue Harth von insgesamt
420.600,00 €:
- im Jahr 2014 in Höhe von 73.676,96 €
- im Jahr 2015 in Höhe von 29.073,04 €
- im Jahr 2016 in Höhe von
0,00 €
- im Jahr 2017 in Höhe von 317.850,00 €
5a. Für 2015 wird eine überplanmäßige Auszahlung im PSP-Element 7.0000.1296.705 in Höhe
von 368.570,00 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000871.710.030
- Betriebsvorrichtungen.
5b. Für 2016 wird ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk in der Projektdefinition 7.0001296
- Erikenbrücke bestätigt.
Seite: 1/2
5c. Die Auszahlungen und Einzahlungen in 2017 werden in die Haushaltsplanung 2017/2018
aufgenommen.
unverändert:
6. Zur Sicherung der Finanzierung wird eine Vereinbarung zwischen der Stadt Leipzig,
vertreten durch das Verkehrs- und Tiefbauamt, und dem Zweckverband Planung und
Erschließung Neue Harth abgeschlossen.
unverändert:
7. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Erteilung der Fördermittelbescheide.
neu:
8. Für das Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 81
SächsGemO mit einer Kassenwirksamkeit in 2017 in Höhe von 250.000,00 € im PSPElement 7.0001296 (Erikenbrücke) bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000582 (Brückenplanung) in Höhe von
250.000,00 €.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 20. November 2015
Seite: 2/2