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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1038534.pdf
Größe
336 kB
Erstellt
31.07.15, 12:00
Aktualisiert
23.03.16, 09:59

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01687 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Finanzen 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 1. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Anhörung Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf Anhörung Ratsversammlung 19.11.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Neubau "Erikenbrücke" und Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 81 SächsGemO für das Jahr 2016 mit Kassenwirksamkeit in 2017 Beschlussvorschlag: Es werden die Beschlusspunkte 1, 2 ,3, 4 und 5 des o.g. Beschlusses geändert. geändert 1. Der Neubau der "Erikenbrücke" wird in den Jahren 2016/2017 realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) in der zur Zeit gültigen Fassung). geändert 2. Die Maßnahmekosten betragen 1.638.000,00 € brutto (netto 1.376.470,59 €). geändert 3. Im PSP-Element 7.0001296.700 werden - im Jahr 2014 73.676,96 € - im Jahr 2015 397.643,04 € - im Jahr 2016 916.680,00 € und - im Jahr 2017 250.000,00 € bereitgestellt. geändert: 4. Einzahlungen in Höhe von 1.638.000,00 € werden im PSP-Element 7.0001296.705 wie folgt geplant: - Fördermittel des LASuV in Höhe von insgesamt 1.014.500,00 €: - im Jahr 2016 in Höhe von 713.780,00 € - im Jahr 2017 in Höhe von 300.720,00 € - Fördermittel aus § 4 VAV Braunkohlesanierung in Höhe von insgesamt 202.900,00 €: - im Jahr 2016 in Höhe von 202.900,00 €. - Mittel des Zweckverbandes Planung und Erschließung Neue Harth von insgesamt 420.600,00 €: - im Jahr 2014 in Höhe von 73.676,96 € - im Jahr 2015 in Höhe von 29.073,04 € - im Jahr 2016 in Höhe von 0,00 € - im Jahr 2017 in Höhe von 317.850,00 € 5a. Für 2015 wird eine überplanmäßige Auszahlung im PSP-Element 7.0000.1296.705 in Höhe von 368.570,00 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000871.710.030 Betriebsvorrichtungen. 5b. Für 2016 wird ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk in der Projektdefinition 7.0001296 Erikenbrücke bestätigt. 5c. Die Auszahlungen und Einzahlungen in 2017 werden in die Haushaltsplanung 2017/2018 aufgenommen. unverändert: 6. Zur Sicherung der Finanzierung wird eine Vereinbarung zwischen der Stadt Leipzig, vertreten durch das Verkehrs- und Tiefbauamt, und dem Zweckverband Planung und Erschließung Neue Harth abgeschlossen. unverändert: 7. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Erteilung der Fördermittelbescheide. neu: 8. Für das Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 81 SächsGemO mit einer Kassenwirksamkeit in 2017 in Höhe von 250.000,00 € im PSP-Element 7.0001296 (Erikenbrücke) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000582 (Brückenplanung) in Höhe von 250.000,00 €. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishausha lt nein nein nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von Erträge bis Höhe in EUR ▼ PSP-Element                           Einzahlungen 2014 2017 Auszahlungen 2014 2017 1.014.500,00 202.900,00 420.600,00 1.638.000,00 Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? von bis Nach Durchführun g der Maßnahme zu erwarten Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt ▼ PSP-Element wirksam Ergeb. HH Erträge                          Ergeb. HH Aufwand                          Ergeb. HH Erträge                          Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen 2017                  Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung:        Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze“ Strategisches Ziel „Schaffung von Rahmenbedingungen für eine 7.0001296.705 7.0001296.705 7.0001296.705 7.0001296.700 X wenn ja, ▼ nein Einsparungen Zu Lasten anderer OE wo veranschlagt       Aufwendungen Folgekosten X wenn ja, ▼  13.500,00 1.100.54.1.0.01.07                  X nein wenn ja, ▼ Vorgesehener Stellenabbau:        relevant X nicht relevant relevant X nicht relevant ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus.“ Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen erfolgte bereits mit folgendem Beschluss: Dienstberatung des Oberbürgermeisters, Drucksache      Nr. Beschluss des Stadtrates Nr.       Sie verändert sich mit dieser Vorlage nicht und wird deshalb im Prüfkatalog nicht dargestellt. Sachverhalt: Begründung zur 1. Änderung des Beschlusses Nr.: RBV – 2152/14 vom 16.07.2014 zum Vorhaben Neubau Erikenbrücke Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 16.07.2014 (RBV-2152/14) wurde die Umsetzung der Maßnahme „Neubau Erikenbrücke“ bestätigt. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit und Anbindung der Bergbaufolgelandschaft im Tagebaubereich Zwenkau an den schienengebundenen ÖPNV soll südlich von Hartmannsdorf (Erikenstraße) eine Brücke über die verlegte Weiße Elster errichtet werden. Verschiebung des Baubeginns Aufgrund von noch erforderlichen ergänzenden Planungsabstimmungen in Bezug auf Umweltbelange und Wasserrecht ergibt sich die Notwendigkeit der Verschiebung des Ausschreibungsverfahrens und in der Folge des Baubeginns von März 2015 nach Mai 2016. Zum Einen stellten sich bei der abgestimmten Fläche für die dem Bauvorhaben zugeordnete Kompensationsmaßnahme grundstücksrechtliche Probleme heraus. Eine Ersatzfläche musste gefunden werden. Die für die Baumaßnahme vorliegende wasserrechtliche Genehmigung vom 10.07.2014 verlor dadurch allerdings ihre Rechtskraft und musste, mit Vorliegen der Ersatzfläche, neu beantragt werden. Die aktualisierte wasserrechtliche Genehmigung liegt per 12.02.15 vor. Des Weiteren erfolgte eine Fortschreibung der Kostenberechnung. Auslöser dafür sind die notwendigen Erweiterungen der Kompensationsmaßnahmen, die Erhöhung der Schutzmaßnahmen in Auswertung des Hochwassers von 2013, eine Erhöhung der Kosten für Gutachten und Einleitgebühren sowie der infolge Insolvenz notwendige Wechsel des beauftragten Ingenieurbüros. Zum Anderen ist mit der Landestalsperrenverwaltung (LTV) ein Gestattungsvertrag über die Grundstücksbenutzung und den dauerhaften Bestand des Brückenbauwerkes abzuschließen. Eine wichtige Voraussetzung ist auch hier die wasserrechtliche Genehmigung. Der Gestattungsvertrag musste neu verhandelt werden und liegt unterzeichnet seit dem 25.06.2015 vor. Vor Abschluss dieses Vertrages ist eine Grundstücksbenutzung nicht gestattet und der unterzeichnete Gestattungsvertrag ist eine wichtige Voraussetzung für die Bewilligung der Fördermittel. Baubeginn neu: Mai 2016 Bauende neu: Mai 2017 Begründung für die Erhöhung der Gesamtbaukosten Alle bisherigen Informationen hinsichtlich der Gesamtbaukosten für die Baumaßnahme Erikenbrücke basieren auf dem Bau- und Finanzierungsbeschluss und der diesem zugrunde gelegten Kostenberechnung mit Stand 10/2013. Die Erhöhung der Gesamtbaukosten geht im Wesentlichen auf folgende zusätzliche Leistungen zurück, welche nicht förderfähig sind: - Änderung des Gestattungsvertrages Die monatlichen Kosten an die LTV für die bauzeitliche Nutzung des Grundstückes haben sich erhöht. Dementsprechend wurde der Gestattungsvertrag neu angepasst. - weitere notwendige zusätzliche Planungen Zusätzliche Planungskosten sind in Folge von Umplanungen, Einführung der neuen HOAI 2013 und damit verbundener Erhöhung der Honorarsätze gegenüber der HOAI 2009 bzw. durch einen auf Insolvenz zurückzuführenden Planungsbürowechsel entstanden. - Planung d. Ersatzpflanzungen, ökologische Bauüberwachung Durch die Änderung der Kompensationsmaßnahme haben sich die Kosten für notwendige Ausgleichs- bzw. Anpflanzungsmaßnahmen sowie deren Überwachung erhöht. Zur umweltverträglichen Ausführung der Bauleistung ist auf Forderung des Naturschutzes eine ökologische Baubegleitung vorgesehen. Diese hat die Aufgabe, die Durchführung der Bauarbeiten unter naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Aspekten in Ergänzung zur örtlichen Bauüberwachung zu begleiten und zu kontrollieren. Hierdurch sollen ökologische Beeinträchtigungen während der Bauphase so weit wie möglich vermieden werden. - Bereitschaft Hochwasser Aus den Erfahrungen und Erkenntnissen des letzten Hochwassers im Juni 2013 sind Schutzmaßnahmen in die neue Kostenberechnung mit eingeflossen. Den bestehenden Hochwasserschutzdeichen und sonstigen Hochwasserschutzanlagen wird im Freistaat Sachsen höchste Priorität beigemessen. - Gutachten Baugrund, Einleitgebühren, Mieten u. Pachten Aus den Erfahrungen bisheriger Baumaßnahmen, seit dem Jahr 2013, haben sich die Kosten für Mieten u. Pachten, die Erstellung von Gutachten sowie Einleitgebühren erhöht. Diese Kostenerhöhung ist in die neue Kostenberechnung eingeflossen. Die Verschiebung des Baubeginns und die Erhöhung der Gesamtbaukosten haben zur Folge, dass die geplanten Bau- und Planungskosten sowie die Anteile der Zuwendungsgeber und des Zweckverbandes Planung und Erschließung Neue Harth anhand des geänderten Bautenstandes neu auf die Jahresscheiben verteilt werden müssen. Dadurch ändert sich die erforderliche Finanzplanung im Bezug auf den Beschluss Nr. RBV-2152/14 vom 16.07.2014 wie folgt: Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben in Jahresscheiben in € brutto bisher gemäß Beschluss Nr. RBV-2152/14 gesamt 2014 2015 2016 2017 Gesamtkosten 1.430.000 35.800 1.334.200 60.000 0 zuwendf. Kosten 1.352.694 35.820 1.303.874 13.000 0 Fördermittel 1.014.500 0 954.550 59.950 0 aus § 4 VA V 202.900 0 201.900 1.000 0 Zweckverband 212.600 35.800 177.750 -950 Stand: 25.06.2015 gesamt 2014 2015 2016 2017 Gesamtkosten 1.638.000,00 73.676,96 397.643,04 916.680,00 250.000,00 Fördermittel 1.014.500,00 0,00 0,00 713.780,00 300.720,00 aus § 4 VA V 202.900,00 0,00 0,00 202.900,00 0,00 Zweckverband 420.600,00 73.676,96 29.073,04 0,00 317.850,00 0,00 0,00 368.570,00 0,00 -368.570,00 Stadt Leipzig geplante VE davon wirksam 250.000 250.000 Von den 1.638.000,00 € Gesamtkosten sind 1.352.694,00 € zuwendungsfähige Kosten. Zur Sicherung des Ausschreibungsverfahrens ist die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 81 SächsGemO für das Jahr 2016 mit einer Kassenwirksamkeit in 2017 in Höhe von 250.000 € im PSP-Element 7.0001296 - Erikenbrücke erforderlich. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000582 - Brückenplanung in Höhe von 250.000 €. Die Regelförderquote für Maßnahmen nach der RL-KStB beträgt 75 %/95 % der zuwendungsfähigen Kosten. Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen,wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch das LASuV nicht in der beantragten Höhe bestätigt werden. In diesem Fall würde sich der Anteil des Zweckverbandes entsprechend erhöhen. Das VTA finanziert in 2015 zur Absicherung eines kontinuierlichen Bauablaufes den Eigenanteil des Zweckverbandes vor. In 2017 erfolgt die Refinanzierung aus Mitteln des Zweckverbandes zu Gunsten des Eckwertes des VTA. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 19.11.2015 zu 19.8. 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Vorhaben Neubau "Erikenbrücke" und Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gem. § 81 SächsGemO für das Jahr 2016 mit Kassenwirksamkeit in 2017 Vorlage: VI-DS-01687 Beschluss: Es werden die Beschlusspunkte 1, 2 ,3, 4 und 5 des o.g. Beschlusses geändert. geändert 1. Der Neubau der "Erikenbrücke" wird in den Jahren 2016/2017 realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) in der zur Zeit gültigen Fassung). geändert 2. Die Maßnahmekosten betragen 1.638.000,00 € brutto (netto 1.376.470,59 €). geändert 3. Im PSP-Element 7.0001296.700 werden - im Jahr 2014 73.676,96 € - im Jahr 2015 397.643,04 € - im Jahr 2016 916.680,00 € und - im Jahr 2017 250.000,00 € bereitgestellt. geändert: 4. Einzahlungen in Höhe von 1.638.000,00 € werden im PSP-Element 7.0001296.705 wie folgt geplant: - Fördermittel des LASuV in Höhe von insgesamt 1.014.500,00 €: - im Jahr 2016 in Höhe von 713.780,00 € - im Jahr 2017 in Höhe von 300.720,00 € - Fördermittel aus § 4 VAV Braunkohlesanierung in Höhe von insgesamt 202.900,00 €: - im Jahr 2016 in Höhe von 202.900,00 €. - Mittel des Zweckverbandes Planung und Erschließung Neue Harth von insgesamt 420.600,00 €: - im Jahr 2014 in Höhe von 73.676,96 € - im Jahr 2015 in Höhe von 29.073,04 € - im Jahr 2016 in Höhe von 0,00 € - im Jahr 2017 in Höhe von 317.850,00 € 5a. Für 2015 wird eine überplanmäßige Auszahlung im PSP-Element 7.0000.1296.705 in Höhe von 368.570,00 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000871.710.030 - Betriebsvorrichtungen. 5b. Für 2016 wird ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk in der Projektdefinition 7.0001296 - Erikenbrücke bestätigt. Seite: 1/2 5c. Die Auszahlungen und Einzahlungen in 2017 werden in die Haushaltsplanung 2017/2018 aufgenommen. unverändert: 6. Zur Sicherung der Finanzierung wird eine Vereinbarung zwischen der Stadt Leipzig, vertreten durch das Verkehrs- und Tiefbauamt, und dem Zweckverband Planung und Erschließung Neue Harth abgeschlossen. unverändert: 7. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Erteilung der Fördermittelbescheide. neu: 8. Für das Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 81 SächsGemO mit einer Kassenwirksamkeit in 2017 in Höhe von 250.000,00 € im PSPElement 7.0001296 (Erikenbrücke) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 7.0000582 (Brückenplanung) in Höhe von 250.000,00 €. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 20. November 2015 Seite: 2/2