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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1038501.pdf
Größe
6,2 MB
Erstellt
08.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:32

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01626 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 1. Lesung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost Ratsversammlung Anhörung 19.11.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung von Teilflächen der Flurstücke 1343 und 1349 Gemarkung Mockau, Tauchaer Straße) Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 682 m² große Teilfläche des Flurstücks 1343 Gemarkung Mockau und die ca. 710 m² große Teilfläche des Flurstücks 1349 Gemarkung Mockau gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde, gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes, für Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege und Plätze, die Einziehung oder Teilentziehung von Straßen bzw. Flächen, die bis dahin dem öffentlichen Verkehr gewidmet waren. Diese Vorlage dient als Grundlage für die förmliche Einziehung von Teilflächen der Flurstücke 1343 und 1349 Gemarkung Mockau, Tauchaer Straße mit einer Gesamtgröße von ca. 1392 m². Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Nahversorgungsmarktes sollen diese Flächen als Kundenparkplatz genutzt werden. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 19.11.2015 zu 19.6. Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung von Teilflächen der Flurstücke 1343 und 1349 Gemarkung Mockau, Tauchaer Straße) Vorlage: VI-DS-01626 Beschluss: Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 682 m² große Teilfläche des Flurstücks 1343 Gemarkung Mockau und die ca. 710 m² große Teilfläche des Flurstücks 1349 Gemarkung Mockau gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 20. November 2015 Seite: 1/1 Begründung der Vorlage 1. Darstellung Mit der Realisierung des Wohnungsbaustandortes Mockau-Ost ab Mitte der 1970er Jahre entstand am Standort Tauchaer Straße 10 eine sogenannte „Kaufhalle“ zur Versorgung der Anwohner mit Waren des täglichen Bedarfs. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes wurde das Objekt (REWE-Markt) vor kurzem geschlossen. Damit ist die Nahversorgung eines Teiles der Bevölkerung nicht mehr ausreichend gesichert. Der Grundstückseigentümer des Flurstücks 1350 Gemarkung Mockau beabsichtigt, am bisherigen Standort des Marktes den Neubau eines Discounters. Der Standort ist nicht Bestandteil des 2009 von der Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschlossenen STEP Zentren. Er ist jedoch für die Nahversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner von Bedeutung. Insofern wird die Entwicklung mit max. 800 m² Verkaufsfläche befürwortet. Bei der Entwicklung des Standortes waren eine Reihe von Fragestellungen zu lösen, wie: • Berücksichtigung Vorbehaltsfläche für die tangierende, in Planung befindliche Straßenbahntrasse Mockauer Post/Mockauer Straße/Tauchaer Straßenbahntrasse, • Querung dieser Straßenbahntrasse durch eine Kundenzu- und -ausfahrt zur Tauchaer Straße hin, • Sicherung ausreichender Flächen für eine Haltestelle für die Straßenbahn, • Erhalt und Entwicklung bestehender Rad-/Gehwegverbindungen, • unmittelbare Nähe zur südlich angrenzenden historischen, denkmalgeschützten Friedhofsanlage, • Berücksichtigung angrenzender Nutzungen wie Wohngebäude, Ärztehaus und Kletterturm (ehem. Wasserturm) einschließlich der bestehenden verkehrlichen Anbindungen und der notwendigen Stellplätze u. a. Durch Sanierungsmaßnahmen im umliegenden Altbaubestand und Betrieb eines Ärztehauses und einer Freizeiteinrichtung (Kletterturm) wurde nicht nur der Stadtteil aufgewertet, auch der Parkplatzbedarf ist deutlich gestiegen. Deshalb bestand das Ziel darin, den Betrieb des Marktes völlig unabhängig vom öffentlichen Parkplatz zu machen und die notwendigen Parkplätze abgekoppelt von diesem und nördlich vom neuen Markt auszuweisen und zu errichten. Hierfür werden die Teilflächen der Flurstücke 1342 und 1343 Gemarkung Mockau (bisher gewidmet als straßenbegleitende Grünfläche) benötigt. Die Anlieferung für den Bestandsmarkt erfolgte ebenfalls bisher ausschließlich über den öffentlichen Parkplatz. Dies wird auch weiterhin erforderlich sein. Um dies mit der Nutzung des öffentlichen Parkplatzes verträglich zu gestalten und Behinderungen oder Beeinträchtigungen auszuschließen, wird die Teilfläche des Flurstücks 1349 Gemarkung Mockau benötigt. Im Rahmen der Neugestaltung der Anlieferung für den neuen Markt sollen weiterhin durch den Bauherrn über einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Leipzig Teilbereiche des öffentlichen Parkplatzes (Fahrbahn, Entwässerung) saniert bzw. erneuert werden. Vorhandene Gestaltungselemente, Kunstwerke und Wegeverbindungen in der Grünfläche zwischen Markt und Tauchaer Straße werden, soweit möglich, erhalten oder in die Freianlagenplanung des Bauvorhabens als Umsetzung oder Neubau integriert. Zur Realisierung des Projektes ist der Erwerb von derzeit im Eigentum der Stadt Leipzig befindlichen Flurstücken/Flurstücksteilen durch den privaten Eigentümer erforderlich (ca. 1773 m² straßenbegleitende Grünflächen und Verkehrsflächen). Dazu wird seitens der Verwaltung eine gesonderte Vorlage eingebracht. Für das Projekt liegt ein zwischen den Ämtern der Stadt Leipzig, der LVB und dem Eigentümer einvernehmlich abgestimmtes städtebauliches Nutzungs- und Erschließungskonzept vor. Die Realisierung des Discounters mit max. 800 m² Verkaufsfläche kann auf der Grundlage des § 34 BauGB erfolgen und soll zur nachhaltigen Sicherung der Nahversorgung der Bevölkerung zeitnah umgesetzt werden. Die geplante private Nutzung und die damit verbundene Veräußerung der städtischen Flächen an den Investor setzen die Durchführung des Verfahrens zur Einziehung und den dafür erforderlichen Beschluss des Stadtrates voraus. 2. Zusammenfassung Die einzuziehenden Teilflächen der öffentlichen Verkehrsflächen sollen nach dem förmlichen Entwidmungsverfahren an den Eigentümer des benachbarten Flurstücks 1350 Gemarkung Mockau veräußert werden. Das ist für die Stadt mit einer Kosteneinsparung im Finanzhaushalt verbunden, denn es entfallen die laufenden Kosten für Baulast und Verkehrssicherung. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 682 m² große Teilfläche des Flurstücks 1343 Gemarkung Mockau und die ca. 710 m² große Teilfläche des Flurstücks 1349 Gemarkung Mockau gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. Anlagen: Lageplan Freiflächenplan