Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1038501.pdf
Größe
6,2 MB
Erstellt
08.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01626
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
Ratsversammlung
Anhörung
19.11.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung von
Teilflächen der Flurstücke 1343 und 1349 Gemarkung Mockau, Tauchaer Straße)
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 682 m² große
Teilfläche des Flurstücks 1343 Gemarkung Mockau und die ca. 710 m² große Teilfläche des
Flurstücks 1349 Gemarkung Mockau gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde, gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes,
für Ortsstraßen und beschränkt öffentliche Wege und Plätze, die Einziehung oder Teilentziehung
von Straßen bzw. Flächen, die bis dahin dem öffentlichen Verkehr gewidmet waren. Diese Vorlage
dient als Grundlage für die förmliche Einziehung von Teilflächen der Flurstücke 1343 und 1349
Gemarkung Mockau, Tauchaer Straße mit einer Gesamtgröße von ca. 1392 m². Im Zusammenhang
mit der Errichtung eines Nahversorgungsmarktes sollen diese Flächen als Kundenparkplatz genutzt
werden.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 19.11.2015
zu 19.6. Einziehungsverfahren nach § 8 Sächsischem Straßengesetz (Einziehung
von Teilflächen der Flurstücke 1343 und 1349 Gemarkung Mockau,
Tauchaer Straße)
Vorlage: VI-DS-01626
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 682 m² große
Teilfläche des Flurstücks 1343 Gemarkung Mockau und die ca. 710 m² große Teilfläche des
Flurstücks 1349 Gemarkung Mockau gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes
einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 20. November 2015
Seite: 1/1
Begründung der Vorlage
1. Darstellung
Mit der Realisierung des Wohnungsbaustandortes Mockau-Ost ab Mitte der 1970er Jahre entstand
am Standort Tauchaer Straße 10 eine sogenannte „Kaufhalle“ zur Versorgung der Anwohner mit
Waren des täglichen Bedarfs.
Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes wurde das Objekt (REWE-Markt) vor kurzem
geschlossen. Damit ist die Nahversorgung eines Teiles der Bevölkerung nicht mehr ausreichend
gesichert.
Der Grundstückseigentümer des Flurstücks 1350 Gemarkung Mockau beabsichtigt, am bisherigen
Standort des Marktes den Neubau eines Discounters.
Der Standort ist nicht Bestandteil des 2009 von der Ratsversammlung der Stadt Leipzig
beschlossenen STEP Zentren. Er ist jedoch für die Nahversorgung der Bewohnerinnen und
Bewohner von Bedeutung. Insofern wird die Entwicklung mit max. 800 m² Verkaufsfläche
befürwortet.
Bei der Entwicklung des Standortes waren eine Reihe von Fragestellungen zu lösen, wie:
•
Berücksichtigung Vorbehaltsfläche für die tangierende, in Planung befindliche
Straßenbahntrasse Mockauer Post/Mockauer Straße/Tauchaer Straßenbahntrasse,
•
Querung dieser Straßenbahntrasse durch eine Kundenzu- und -ausfahrt zur Tauchaer
Straße hin,
•
Sicherung ausreichender Flächen für eine Haltestelle für die Straßenbahn,
•
Erhalt und Entwicklung bestehender Rad-/Gehwegverbindungen,
•
unmittelbare Nähe zur südlich angrenzenden historischen, denkmalgeschützten
Friedhofsanlage,
•
Berücksichtigung angrenzender Nutzungen wie Wohngebäude, Ärztehaus und Kletterturm
(ehem. Wasserturm) einschließlich der bestehenden verkehrlichen Anbindungen und der
notwendigen Stellplätze u. a.
Durch Sanierungsmaßnahmen im umliegenden Altbaubestand und Betrieb eines Ärztehauses und
einer Freizeiteinrichtung (Kletterturm) wurde nicht nur der Stadtteil aufgewertet, auch der
Parkplatzbedarf ist deutlich gestiegen. Deshalb bestand das Ziel darin, den Betrieb des Marktes
völlig unabhängig vom öffentlichen Parkplatz zu machen und die notwendigen Parkplätze
abgekoppelt von diesem und nördlich vom neuen Markt auszuweisen und zu errichten. Hierfür
werden die Teilflächen der Flurstücke 1342 und 1343 Gemarkung Mockau (bisher gewidmet als
straßenbegleitende Grünfläche) benötigt.
Die Anlieferung für den Bestandsmarkt erfolgte ebenfalls bisher ausschließlich über den
öffentlichen Parkplatz. Dies wird auch weiterhin erforderlich sein. Um dies mit der Nutzung des
öffentlichen Parkplatzes verträglich zu gestalten und Behinderungen oder Beeinträchtigungen
auszuschließen, wird die Teilfläche des Flurstücks 1349 Gemarkung Mockau benötigt. Im Rahmen
der Neugestaltung der Anlieferung für den neuen Markt sollen weiterhin durch den Bauherrn über
einen städtebaulichen Vertrag mit der Stadt Leipzig Teilbereiche des öffentlichen Parkplatzes
(Fahrbahn, Entwässerung) saniert bzw. erneuert werden. Vorhandene Gestaltungselemente,
Kunstwerke und Wegeverbindungen in der Grünfläche zwischen Markt und Tauchaer Straße
werden, soweit möglich, erhalten oder in die Freianlagenplanung des Bauvorhabens als
Umsetzung oder Neubau integriert.
Zur Realisierung des Projektes ist der Erwerb von derzeit im Eigentum der Stadt Leipzig
befindlichen Flurstücken/Flurstücksteilen durch den privaten Eigentümer erforderlich (ca. 1773 m²
straßenbegleitende Grünflächen und Verkehrsflächen). Dazu wird seitens der Verwaltung eine
gesonderte Vorlage eingebracht.
Für das Projekt liegt ein zwischen den Ämtern der Stadt Leipzig, der LVB und dem Eigentümer
einvernehmlich abgestimmtes städtebauliches Nutzungs- und Erschließungskonzept vor.
Die Realisierung des Discounters mit max. 800 m² Verkaufsfläche kann auf der Grundlage des §
34 BauGB erfolgen und soll zur nachhaltigen Sicherung der Nahversorgung der Bevölkerung
zeitnah umgesetzt werden.
Die geplante private Nutzung und die damit verbundene Veräußerung der städtischen Flächen an
den Investor setzen die Durchführung des Verfahrens zur Einziehung und den dafür erforderlichen
Beschluss des Stadtrates voraus.
2. Zusammenfassung
Die einzuziehenden Teilflächen der öffentlichen Verkehrsflächen sollen nach dem förmlichen
Entwidmungsverfahren an den Eigentümer des benachbarten Flurstücks 1350 Gemarkung
Mockau veräußert werden. Das ist für die Stadt mit einer Kosteneinsparung im Finanzhaushalt
verbunden, denn es entfallen die laufenden Kosten für Baulast und Verkehrssicherung.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die ca. 682 m² große
Teilfläche des Flurstücks 1343 Gemarkung Mockau und die ca. 710 m² große Teilfläche des
Flurstücks 1349 Gemarkung Mockau gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
Anlagen:
Lageplan
Freiflächenplan