Daten
Kommune
Leipzig
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1036563.pdf
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321 kB
Erstellt
07.07.15, 12:00
Aktualisiert
03.06.16, 05:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01618
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
1. Lesung
19.11.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Bearbeitung der Anrufe der Landeshauptstadt Dresden sowie weiterer Kommunen
und Landkreise auf der Behördenrufnummer 115 durch das Bürgertelefon Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Übernahme der freiwilligen Leistung der Bearbeitung der der
Landeshauptstadt Dresden zugeordneten Anrufe auf der Behördenrufnummer 115 durch das
Bürgertelefon Leipzig.
2. Die Ratsversammlung beschließt die Entgeltordnung für die Erbringung der Telefondienstleistung
115 für andere Kommunen und Landkreise.
3. Die Ratsversammlung beschließt, dass der Oberbürgermeister ermächtigt wird, weitere
Kooperationen im Zusammenhang mit der einheitlichen Behördenrufnummer 115 unter der
Anwendung der hier zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie Entgeltordnung
einzugehen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
2016
2020
9500
1.100.11.1.6.07
Aufwendungen
2016
2020
1400
1.100.11.1.6.07
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Begründung
Anlagen:
1.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Dresden-Leipzig_2015-07-13
2.
Entgeltordnung für die Erbringung der Telefondienstleistung 115_2015-09-03
3.
Vorkalkulation Bürgertelefon_2015-09-03
4.
Erläuterung zur Vorkalkulation_2015-09-03
5.
Statistik Bürgertelefon_2015-09-03
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 19.11.2015
zu 19.5
Bearbeitung der Anrufe der Landeshauptstadt Dresden sowie weiterer
Kommunen und Landkreise auf der Behördenrufnummer 115 durch das
Bürgertelefon Leipzig
Vorlage: VI-DS-01618
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Übernahme der freiwilligen Leistung der Bearbeitung
der der Landeshauptstadt Dresden zugeordneten Anrufe auf der Behördenrufnummer 115
durch das Bürgertelefon Leipzig.
2. Die Ratsversammlung beschließt die Entgeltordnung für die Erbringung der
Telefondienstleistung 115 für andere Kommunen und Landkreise.
3. Die Ratsversammlung beschließt, dass der Oberbürgermeister ermächtigt wird, weitere
Kooperationen im Zusammenhang mit der einheitlichen Behördenrufnummer 115 unter der
Anwendung der hier zugrunde liegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung sowie
Entgeltordnung einzugehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 20. November 2015
Seite: 1/1
Begründung
Das Bürgertelefon der Stadt Leipzig beabsichtigt, im Zusammenhang mit der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer 115 eine Kooperation mit der Stadt Dresden
einzugehen und in deren Rahmen die an die Stadt Dresden gerichteten Anrufe gegen Bezahlung zu bearbeiten.
Hintergrund der geplanten Zusammenarbeit ist, dass die sächsische Landeshauptstadt über kein Servicecenter verfügt, aber ebenso wie auch die Stadt Leipzig Mitglied im Verbund der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer 115 ist. Bislang ist
das Servicecenter der Stadt Dortmund mit der Bearbeitung der Dresdner Anrufe betraut. Mit dem Ziel einer verstärkten innersächsischen Zusammenarbeit besteht nun
der Wunsch, die Anrufbearbeitung durch das Bürgertelefon Leipzig erfolgen zu lassen.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen von Dresden wird ein Volumen von ca. 600 Anrufen im Monat erwartet. Dies entspricht 3,01 Prozent des monatlichen
Anrufaufkommens des Bürgertelefons Leipzig, liegt somit im Bereich der ohnehin zu
verzeichnenden monatlichen Volumenschwankungen.
Im Ergebnis von Verhandlungen zwischen der Stadt Dresden und der Stadt Leipzig
wurde eine Kooperationsvereinbarung entworfen (siehe Anlage 1 „Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Dresden-Leipzig“).
Darüber hinaus erfolgte auf Basis der laufenden und der künftig zu erwartenden Aufwendungen des Bürgertelefons eine Berechnung des Arbeits- wie auch Angebotspreises für eine Abrechnungseinheit auf Basis der Gesprächsminuten (siehe Anlage
3 „Vorkalkulation Bürgertelefon“). Die Anzahl der Gesprächsminuten wird aus der
TK-Anlage ausgelesen. Der Aufwand pro Abrechnungseinheit umfasst auch die
Nachbearbeitungszeit. Eine Berechnung auf der Grundlage der Gesprächsminuten
ist bundesweit üblich.
Der monatliche technische Aufwand für die laufende Serviceerbringung seitens der
Lecos belaufen sich inkl. Mehrwertsteuer auf rund 120€ und sind im Entgelt pro Gesprächsminute mit berücksichtigt. Angesichts der zu erwartenden ca. 600 Anrufe/Monat sind bei einer anzunehmenden mittleren Gesprächsdauer von rund 1,1 Minuten
pro Gespräch Erträge von ca. 790€/ Monat bzw. ca. 9.500€ im Jahr zu erwarten.
Der Angebotspreis wurde der Stadt Dresden zur Kenntnis gegeben und seitens
Dresden auch bestätigt.
Den einmaligen Aufwand für die technischen Anpassungen im Bereich Bürgertelefon
in Höhe von rund 2.300 € (inkl. Mehrwertsteuer) übernimmt die Stadt Dresden. Gleiches gilt für den Aufwand evtl. zukünftig notwendiger technischer Anpassungen.
Für die Zukunft sind weitere, gleichgelagerte Kooperationswünsche zu erwarten.
Derzeit gibt es erste Verhandlungen mit der Stadt Brandis, welche im Rahmen ihres
Innovationsprogramms den Beitritt zum Verbund der 115 plant, selbst jedoch kein
Servicecenter aufbauen möchte. Um den Verwaltungsaufwand dafür gering zu hal1
ten, wird vorgeschlagen, entsprechende Kooperationen einzugehen, solange sie die
vorhandenen Ressourcen des Bürgertelefons nicht überschreiten und die hier zugrunde liegende Kooperationsvereinbarung sowie Entgeltordnung (Anlage 2 „Entgeltordnung für die Erbringung der Telefondienstleistung 115“) angewandt werden. Sollten die Ressourcen des Bürgertelefons für weitere Kooperationen nicht mehr ausreichen oder sollten aufgrund von Kooperationen Leistungen für die Stadtverwaltung
nicht mehr vollumfänglich erbracht werden können, ist der Stadtrat erneut einzubeziehen.
2
Anlage 1 – Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Dresden-Leipzig
Vereinbarung
zur Bereitstellung von Servicecenter-Dienstleistungen
für die einheitliche Behördenrufnummer 115
zwischen der
Landeshauptstadt Dresden
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
vertreten durch den
Oberbürgermeister
Herrn Dirk Hilbert
und
Stadt Leipzig
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
vertreten durch den
Oberbürgermeister
Herrn Burkhard Jung
Präambel
Die Landeshauptstadt Dresden hat sich zum 01.12.2010 dem D115-Verbund angeschlossen,
um die telefonische Servicequalität zu verbessern. Der 115-Service wurde bisher durch das
kommunale 115-Servicecenter der Stadt Dortmund erbracht. Ziel der einheitlichen
Behördenrufnummer 115 ist, den telefonischen Zugang zur Verwaltung signifikant zu
erleichtern und den Bürgerservice entscheidend zu verbessern, unabhängig davon, welche
Verwaltungsebene zuständig ist. Die Vertragspartner vereinbaren, dass der Telefonservice für
die Landeshauptstadt Dresden auch ab dem .... bis zum Aufbau des eigenen 115Servicecenters aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen durch das kommunale 115Servicecenter der Stadt Leipzig erbracht wird.
§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
(1) Vereinbarungsgegenstand ist die Übernahme der im D115-Verbund definierten
Dienstleistungen für die Landeshauptstadt Dresden. Die Dienstleistungen sollen bis zum
Aufbau des 115-Servicecenters in Dresden ab dem ... durch das von der Stadt Leipzig
betriebene 115-Servicecenter erbracht werden, insbesondere die Wahrnehmung der in den
§§ 2 und 3 beschriebenen Aufgaben.
(2) Die Abwicklung der im 115-Servicecenter der Stadt Leipzig für die Landeshauptstadt
Dresden eingehenden Anrufe erfolgt:
•
•
•
•
unter Einsatz der im 115-Servicecenter der Stadt Leipzig eingesetzten Hard- und
Softwareausstattung,
zu den in den nachfolgenden Paragrafen genannten Bedingungen,
in den Räumlichkeiten des 115-Servicecenters der Stadt Leipzig unter Verwendung der
dort bereits vorhandenen technischen Einrichtungen (die räumliche Zuordnung des
Back-Offices erfolgt bei der Landeshauptstadt Dresden),
unter Nutzung der auch für die Stadt Leipzig vorhandenen Funktionsbereiche
(Teamstrukturen, DV-Management, Wissen- und Qualitätssicherung, Training usw.).
§ 2 Aufgaben der Stadt Leipzig
(1) Die Stadt Leipzig stellt sicher, dass das 115-Servicecenter für die aus der Landeshauptstadt
Dresden kommenden Anrufe von Montag – Freitag in der Zeit von 08.00 – 18.00 Uhr
erreichbar ist. Außerhalb der Servicezeiten erfolgt eine Bandansage, die von dem Projekt
115 zentral gesteuert wird.
Die Stadt Leipzig strebt an, während dieser Zeiten alle für die Landeshauptstadt Dresden
eingehenden Anrufe im 115-Servicecenter entgegen zu nehmen. Hierbei wird
berücksichtigt, dass den realen Bedingungen eines Servicecenter-Betriebes Rechnung
getragen werden muss. Die Wartetoleranz der Anrufer und die daraus resultierenden
Abbrecher wie auch technische bedingte Abbrecher können nicht beeinflusst werden. Es
wird der jetzt im 115-Verbund festgelegte Service-Level im Monatsdurchschnitt von 75/30
vereinbart, d. h. 75 % der Anrufe werden innerhalb von 30 Sekunden nach Eingang in der
lokalen ACD-Anlage (Anlage zur automatischen Steuerung der Anrufverteilung) entgegen
genommen.
______________________________________________________________________________________________________________
Seite 2 von 7
Vereinbarung über die Übernahme des telefonischen Service
_________________________________________________________________________________________
(2) Die Stadt Leipzig verpflichtet sich, auf Basis des 115-Wissensmanagements, das inhaltlich
auf den Internetportalen der Teilnehmer basiert, folgende Aufgaben zu übernehmen:
•
Die Bearbeitung eingehender Anfragen zu den TOP-Dienstleistungen des 115Verbundes sollen möglichst fallabschließend erledigt werden, damit die
Sachbearbeitung dieser Verwaltung entlastet wird. Bestehende zusätzliche
Dienstleistungen, wie z.B. Dreck-Weg-Telefon werden nach vorheriger Absprache
ebenfalls beauskunftet.
•
Falls ein Anliegen nicht abschließend beantwortet werden kann, wird das Anliegen
entweder elektronisch (an das Back-Office der Landeshauptstadt Dresden) oder
telefonisch an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet. Auf Wunsch des
Anrufers wird ggf. eine, dem Thema zugeordnete, Rufnummer herausgegeben.
(3) Die Begrüßung durch die 115-Servicecenter-Mitarbeiter/-innen erfolgt nach den
verbindlich formulierten Vereinbarungen des 115-Verbundes.
(4) Die Stadt Leipzig verpflichtet sich, die derzeit im 115-Verbund festgelegten Statistiken
(Pflichtkennzahlen) zusammenzustellen inkl. themenbezogene Auswertungen und
Statistiken und diese der Landeshauptstadt Dresden zur Verfügung zu stellen.
(5) Eine Vermittlung an Mobilfunktelefone findet nicht statt.
§ 3 Aufgaben der Landeshauptstadt Dresden
(1) Die Landeshauptstadt Dresden erteilt dem Zentralprojekt 115 den Auftrag, die für sie unter
der Telefonnummer 115 eingehenden Anrufe an das 115-Servicecenter der Stadt Leipzig
umzuleiten.
(2) Zur elektronischen Weiterleitung von Vorgängen verpflichtet sich die Landeshauptstadt
Dresden dazu, ein E-Mailpostfach (entsprechend der Anforderungen von 115)
einzurichten und dieses entsprechend zu bearbeiten.
(3) Die Landeshauptstadt Dresden verpflichtet sich, die TOP-Dienstleistungen in der 115Wissenssuche entsprechend den definierten Mindestvoraussetzungen aufzubereiten und
zur Verfügung zu stellen. Die Inhalte sind laufend zu aktualisieren, so dass jederzeit eine
richtige Beantwortung möglich ist. Außerdem wird sie die Aufbereitung der Inhalte bei
Bedarf oder Anforderung des 115-Servicecenters der Stadt Leipzig optimieren.
(4) Die Landeshauptstadt Dresden stellt für die telefonische Weitervermittlung ein
Telefonbuch als CSV- oder Excel-Datei zur Verfügung und liefert monatlich (bei Bedarf
auch in kürzeren Zeitabständen) eine aktualisierte Fassung.
(5) Die Landeshauptstadt Dresden verpflichtet sich zur fristgerechten Zahlung gem. § 6 dieser
Vereinbarung.
(6) Die Landeshauptstadt Dresden verpflichtet sich im Bedarfsfall für die im 115Servicecenter der Stadt Leipzig eingesetzten Beschäftigten auf eigene Kosten Schulungen
______________________________________________________________________________________________________________
Seite 3 von 7
zu spezifischen Themen durchzuführen. Zumindest stellt sie die für die Schulung
erforderlichen Unterlagen bereit.
(7) Die Landeshauptstadt Dresden benennt für die Zusammenarbeit mit der Stadt Leipzig
konkrete und entscheidungsbefugte Ansprechpartner für sämtliche Bereiche (z. B. DVAngelegenheiten, Qualitätssicherung usw.).
(8) Die Landeshauptstadt Dresden ist verpflichtet, Sonderaktionen bei denen es einen Hinweis
auf die durch die Stadt Leipzig zu bedienende Rufnummer gibt, mit einer angemessenen
Vorlaufzeit anzukündigen.
§ 4 Zusammenarbeit
Die Vertragspartner arbeiten vertrauensvoll zusammen und informieren sich gegenseitig in
vollem Umfang über alle wesentlichen Umstände, die mit der Leistungserbringung
zusammenhängen. Auftretende Probleme werden unverzüglich und einvernehmlich geregelt.
§ 5 Technik
(1) Die Stadt Leipzig stellt die technischen Voraussetzungen für eine Teilnahme an der
Behördenrufnummer 115 zur Verfügung. Eine Zuordnung der Anrufe der Landeshauptstadt
Dresden unter der Telefonnummer 115 an das 115-Servicecenter der Stadt Leipzig erfolgt
anhand der Vorwahlbereiche und wird durch das Zentralprojekt über den Netzbetrieb
gesteuert.
(2) Zur Bearbeitung der Anrufe ist ein funktionierendes aktuell gepflegtes Elektronisches
Telefonbuch erforderlich. Die Stadt Leipzig bindet die zur Verfügung gestellten Dateien
(Telefonverzeichnis) in die vorhandenen Systeme ein.
(3) Die Vertragspartner ermöglichen die technischen Verknüpfungen unter Beachtung eines
sicheren elektronischen Datenverkehrs. Die Stadt Leipzig übernimmt die Wartung und
Pflege der im 115-Servicecenter eingesetzten Soft- und Hardware sowie die
rechtskonforme Sicherung der Datenbestände.
(4) Die Vertragspartner verpflichten sich, geplante bzw. bevorstehende Änderungen der
technischen Infrastruktur mit einer Vorlaufzeit von mindestens 3 Monaten bekannt zu
geben. Es ist gemeinsam sicherzustellen, dass die eingesetzte Technik in den Schnittstellen
kompatibel bleibt.
§ 6 Entgelte
(1) Für die durch die Stadt Leipzig erbrachten telefonischen Dienstleistungen ist ein
Erstattungsbetrag von 1,32 Euro pro Telefonminute vereinbart (Nachbearbeitungszeiten
werden nicht gesondert berechnet). In diesem Betrag sind alle Kosten, wie z. B. Personal-,
Sach-, DV- sowie Vermittlungskosten zu gewünschten Gesprächspartnern über externe
Rufnummern enthalten. Näheres regelt die Entgeltordnung für die Bearbeitung der Anrufe
der Stadt Dresden unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 durch die Stadt
Leipzig.
______________________________________________________________________________________________________________
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Vereinbarung über die Übernahme des telefonischen Service
_________________________________________________________________________________________
(2) Für die Einrichtung der in der Vereinbarung festgelegten Dienstleistung durch die Stadt
Leipzig sind technischen Systemanpassungen erforderlich. Die Landeshauptstadt Dresden
übernimmt dafür die Kosten. Für die Anpassungen und ggf. für weitere Entwicklungen
sind die Kosten zu beziffern und werden nach dem tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
(3) Die Produktivminuten werden durch die Stadt Leipzig quartalsweise per Statistik
nachgewiesen und in Rechnung gestellt. Die Erstattungsbeträge sind mit einem
Zahlungsziel von 30 Tagen zu überweisen.
(4) Ergibt sich aus der gemäß Entgeltordnung zu erstellenden Nachkalkulation am Ende des
Bemessungszeitraums eine gravierende Kostenunterdeckung, ist diese sofort durch die
Stadt Dresden auszugleichen. Eine geringfügige Kostenunterdeckung (≤ 5%) oder auch
eine Kostenüberdeckung werden in die Kalkulation für den folgenden
Bemessungszeitraum eingestellt.
(5) Umsatzsteuer fällt nicht an (sog. Beistandsleistung der Verwaltung). Sollte sich die
steuerliche Rechtslage aufgrund derzeit nicht erkennbarer Umstände ändern, so hat die
Landeshauptstadt Dresden die daraus resultierende zusätzliche Belastung zu tragen.
§ 7 Datenschutz
Das Speichern, Nutzen und Übermitteln personenbezogener Daten von aus der
Landeshauptstadt Dresden ankommenden Anrufen sowie der Personaldaten des
Telefonverzeichnisses der LHD (§ 3 Abs. 4) ist nur in dem Umfang zulässig, wie die Daten
zur Erfüllung der in § 2 dieser Vereinbarung normierten Aufgaben erforderlich sind. Die Stadt
Leipzig sichert ab, dass die im Servicecenter mit der Bearbeitung dieser Daten befassten
Mitarbeiter/-innen auf das Datengeheimnis nach § 6 SächsDSG und damit Dritten gegenüber
zur Geheimhaltung der Daten verpflichtet sind. Müssen personenbezogene Daten an die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Back-Office übergeben werden, dürfen diese nur die
Kontaktdaten und keine inhaltlichen Angaben des Bürgers enthalten.
Nach Ablauf von 6 Monaten werden die personenbezogenen Daten aus den gespeicherten und
abgeschlossenen Vorgängen gelöscht. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Vereinbarung ist
das Telefonverzeichnis datenschutzgerecht zu löschen.
§ 8 Behinderung und Unterbrechung der Leistung
(1) Die Stadt Leipzig haftet nicht für die Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor allem
infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Systemausfall oder anderer vergleichbarer
Umstände, sofern sie diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.
(2) Die Stadt Leipzig zeigt der Landeshauptstadt Dresden eine Behinderung der
Leistungserbringung unverzüglich schriftlich an. Die Rechte der Landeshauptstadt
Dresden gem. § 275 Abs. 4 BGB in Verbindung mit §§ 280, 283 bis 285 BGB bleiben
unberührt.
______________________________________________________________________________________________________________
Seite 5 von 7
(3) Sobald die Ursache der Behinderung oder Unterbrechung wegfällt, nimmt die Stadt
Leipzig die Leistungen unverzüglich wieder auf.
(4) Falls sich die zur Erfüllung dieser Vereinbarung gem. §§ 2 und 3 durchzuführenden
Arbeiten durch Gründe verzögern, die von einem Vertragspartner zu verantworten sind,
trägt der jeweilige Vertragspartner den Mehraufwand.
§ 9 Haftung
(1) Die Stadt Leipzig hat die Landeshauptstadt Dresden von etwaigen
Schadensersatzansprüchen frei zu stellen, die Dritte dieser gegenüber in Bezug auf die
Tätigkeit der Mitarbeiter/-innen der Stadt Leipzig wegen schuldhafter fehlerhafter
Auskunftserteilung oder schuldhafter Nichteinhaltung datenschutzrechtlicher
Bestimmungen geltend machen.
(2) Die Stadt Leipzig haftet nicht für Schäden, die aufgrund eines technisch bedingten und
von ihr nicht zu vertretenden Mangels oder Ausfalls der technischen Einrichtungen
verursacht worden sind. Sie übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die dadurch
entstehen, dass die von der Landeshauptstadt Dresden übermittelten Daten und
Informationen falsch und/ oder unvollständig waren.
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Inkrafttreten und Beendigung der Vereinbarung
(1) Diese Vereinbarung tritt am ... in Kraft.
(2) Die Vereinbarung wird für die Dauer von 1 Jahr, gerechnet ab Inkrafttreten der
Vereinbarung, geschlossen. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr,
falls die Vereinbarung nicht drei Monate vor Ablauf der Vereinbarung von einem
Vertragspartner gekündigt wird .
(3) Die Vertragspartner verpflichten sich, auftretende Probleme bei der Abwicklung dieser
Vereinbarung unverzüglich und einvernehmlich zu regeln. Kommt eine Einigung nicht
zustande, erhalten beide Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht, dessen Rechtsfolgen
3 Monate ab Zugang der Kündigungserklärung eintreten.
(4) Beide Vertragspartner sind berechtigt, die Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere
dann vor, wenn einer der Vertragspartner schuldhaft gegen die ihm nach dieser
Vereinbarung obliegenden Verpflichtungen verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit
angemessener Fristsetzung zur Unterlassung des Verstoßes nicht innerhalb der gesetzten
Frist abstellt.
(5) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
______________________________________________________________________________________________________________
Seite 6 von 7
Vereinbarung über die Übernahme des telefonischen Service
_________________________________________________________________________________________
§ 11 Änderung und Ergänzungen
Die Vertragspartner verpflichten sich, die Inhalte dieser Vereinbarung auch vor Ablauf der
Gültigkeitsdauer erneut zu verhandeln, wenn wesentliche Änderungen der beschriebenen
Leistung in qualitativer oder quantitativer Hinsicht absehbar oder eingetreten sind. Gleiches
gilt im Falle von nachgewiesenen Tarifsteigerungen/-senkungen bei Personalkosten sowie
nachgewiesenen Kostensteigerungen/-senkungen bei den Sach- und Gemeinkosten.
Änderungs- bzw. Erweiterungswünsche können nach Vertragsabschluss nur schriftlich und in
beiderseitigem Einvernehmen über Inhalt und möglicherweise Mehr- oder
Minderaufwendungen vereinbart werden.
§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen in dieser Vereinbarung enthaltenen
Bestimmungen. Sofern die unwirksame Bestimmung nicht ersatzlos entfallen kann,
verpflichten sich die Vertragspartner, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu
ersetzen, die der beabsichtigten Zielsetzung am nächsten kommt. Dieses gilt entsprechend,
soweit sich die Vereinbarung als lückenhaft erweist.
Leipzig,
Dresden,
Stadt Leipzig
Landeshauptstadt Dresden
Der Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister
_________________________________
_________________________________
______________________________________________________________________________________________________________
Seite 7 von 7
Anlage 2 – Entgeltordnung für die Erbringung der Telefondienstleistung 115
Privatrechtliche Entgeltordnung für die Erbringung der Telefondienstleistung 115 für
andere Kommunen und Landkreise
Beschluss Nr. RB
der Ratsversammlung vom
veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr.
Das Bundesministerium des Innern wurde beauftragt deutschlandweit einen telefonischen
Bürgerservice mit der Rufnummer 115 zu etablieren. Unter dieser einheitlichen Behördenrufnummer sollen den Bürgerinnen und Bürgern Auskünfte über Leistungen aller Verwaltungsebenen gegeben werden. Die Stadt Leipzig bietet diesen Service in ihrem Servicecenter
„Bürgertelefon“ an.
Die Entgegennahme und Bearbeitung von Bürgeranrufen unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 im Bürgertelefon ist eine freiwillige Aufgabe. Diese Aufgabe übernimmt die
Stadt Leipzig auch für andere Kommunen und Landkreise. Für diese entsteht daraus eine
Entgeltpflicht.
1 Rechtliche Grundlage
Ermächtigungsgrundlage für diese Entgeltordnung ist die Sächsische Gemeindeordnung
(SächsGemO), worin u.a. die Grundsätze der Einnahmebeschaffung geregelt werden. Nach
§ 73 Abs. 2 SächsGemO hat die Gemeinde die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen
Einnahmen, soweit vertretbar und geboten und gesetzlich nicht ausdrücklich ausgeschlossen, aus selbst zu bestimmenden Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Bei der Einnahmebeschaffung ist auf die wirtschaftlichen Kräfte der Abgabepflichtigen Rücksicht zu nehmen (§ 73 Abs. 3 SächsGemO).
Der materiell-rechtliche Rahmen für die Erhebung von privatrechtlichen Entgelten wird durch
die §§ 10 bis 14 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) vorgegeben, die sinngemäß anzuwenden sind.
Für die Bearbeitung der Anrufe durch die Stadt Leipzig wird folgende Entgeltordnung unter
Berücksichtigung der Kalkulation für den Zeitraum 2016 bis 2020 beschlossen:
2 Entgeltpflicht
Die Bearbeitung der an die Kommune oder den Landkreis gerichteten Anrufe unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 durch das Bürgertelefon der Stadt Leipzig als öffentliche
Einrichtung ist entgeltpflichtig.
3 Entgeltschuldner
Schuldner der Entgelte sind die Kommunen und Landkreise, für welche die Stadt Leipzig die
Anrufe bearbeitet.
4 Entgeltbemessung
Die Bemessung der Entgelte erfolgt nach den Aufwendungen der durchschnittlichen Gesprächsdauer der bearbeiteten Gespräche der einheitlichen Behördenrufnummer 115 für die
Kommunen und Landkreise.
5 Höhe der Entgelte
Das Entgelt für die Bearbeitung der an die Kommune bzw. den Landkreis gerichteten Anrufe
unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 beträgt
pro Gesprächsminute 1,32€.
Die Anzahl der Gesprächsminuten wird aus den Telefonanlagestatistiken des Sachgebiets
Bürgertelefon ausgelesen. Der Aufwand pro Gesprächsminute umfasst auch die Nachbearbeitungszeit.
6 Fälligkeit
Die Anzahl der Gesprächsminuten werden durch die Stadt Leipzig quartalsweise per Statistik
nachgewiesen und in Rechnung gestellt. Die Beträge sind mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen zu überweisen.
7 Nachkalkulation
Am Ende des Bemessungszeitraums erfolgt eine Nachkalkulation. Kostenunterdeckungen
werden im gesetzlich möglichen Rahmen ausgeschöpft.
8 Inkrafttreten / Geltungsdauer
Die Entgeltordnung einschließlich der Höhe des Entgelts tritt am 01.01.2016 in Kraft und gilt
bis zum 31.12.2020.
Anlage 3 – Vorkalkulation Bürgertelefon
Bürgertelefon / Teil vom PSP-Element: 1.100.11.1.6.07
Vorkalkulation 2016 bis 2020
Aufwendungen
Jahr
2016
Personalaufwand Bürgertelefon
Sach- und Dienstleistungen
Miete, Bewirtschaftungsaufwand Gebäude
Büroausstattung
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Telekommunikationskosten
Technik Callcenter
Lizenzen Wissensdatenbank
Server Wissensdatenbank (BLV)
Software für Steuerung und Statistik (BLV)
Instandsetzung/Reparatur Technik Call Center (BLV)
Abschreibung/Verzinsung
Abschreibungen
kalkulatorische Verzinsung
Gemeinkosten
10 % GK-Zuschlag auf Personalkosten
Gesamtaufwand
Jahr
2017
Jahr
2018
Jahr
2019
Jahr
2020
Durchschnitt
2016-2020
1.003.687 €
1.023.538 €
1.133.907 €
1.156.341 €
1.179.220 €
1.099.339 €
73.285 €
48.984 €
24.300 €
74.751 €
49.964 €
24.786 €
76.246 €
50.963 €
25.282 €
77.771 €
51.983 €
25.788 €
79.326 €
53.022 €
26.304 €
76.276 €
50.983 €
25.292 €
5.150 €
5.150 €
5.253 €
5.253 €
5.358 €
5.358 €
5.465 €
5.465 €
5.575 €
5.575 €
5.360 €
5.360 €
54.711 €
7.630 €
41.353 €
2.987 €
2.742 €
55.805 €
7.782 €
42.180 €
3.046 €
2.797 €
55.805 €
7.782 €
42.180 €
3.046 €
2.797 €
55.805 €
7.782 €
42.180 €
3.046 €
2.797 €
56.921 €
7.782 €
42.180 €
3.046 €
2.797 €
55.809 €
7.752 €
42.014 €
3.034 €
2.786 €
3.985 €
3.770 €
215 €
523 €
413 €
110 €
503 €
413 €
90 €
482 €
413 €
69 €
461 €
413 €
48 €
1.191 €
1.085 €
106 €
100.369 €
102.354 €
113.391 €
115.634 €
117.922 €
109.934 €
1.241.187 €
1.262.224 €
1.385.210 €
1.411.498 €
1.439.425 €
1.347.909 €
Vorkalkulation Bürgertelefon
Seite 1
Aufwand pro durchschnittliche Bearbeitungszeit
Anzahl Mitarbeiter, die Gespräche bearbeiten
jährliche durchschn. Arbeitsstunden
19
19
21
21
21
20
25.752 h
25.517 h
28.203 h
28.203 h
28.723 h
27.280 h
48,20 €
49,47 €
49,12 €
50,05 €
50,11 €
49,41 €
0,803 €
0,824 €
0,819 €
0,834 €
0,835 €
0,824 €
bei 50 min Produktivzeit/Stunde
Aufwand pro Arbeitsstunde
bei 50 min Produktivzeit/Stunde
Aufwand pro Minute
bei 50 min Produktivzeit/Stunde
durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen 115 Anruf
(durchschn. 1,1 min Gesprächsdauer
1,60 min
1,60 min
1,60 min
1,60 min
1,60 min
1,60 min
1,29 €
1,32 €
1,31 €
1,33 €
1,34 €
1,32 €
+ 0,5 min Nachbearbeitungszeit)
Aufwand pro Abrechnungseinheit 115
Vorkalkulation Bürgertelefon
Seite 2
Hochrechnung der geplanten Erträge
Für Leipzig sind dies fiktive Erträge
Anzahl bearbeitete Gespräche
Anrufe für Dresden 115
Anrufe für Leipzig 115
Anrufe für Leipzig 123-0
Gespräche gesamt
Entgelt pro Abrechnungseinheit 115
Entgelt pro Abrechnungseinheit 123-0
Jahr
2016
Jahr
2017
Jahr
2018
Jahr
2019
Jahr
2019
Durchschnitt
2016-2020
7.200
4.500
255.500
267.200
7.200
4.500
255.500
267.200
7.200
5.000
260.000
272.200
7.200
5.000
260.000
272.200
7.200
5.000
260.000
272.200
7.200
4.800
258.200
270.200
1,32 €
1,65 €
1,32 €
1,65 €
1,32 €
1,65 €
1,32 €
1,65 €
1,32 €
1,65 €
1,32 €
1,65 €
* Hochgerechnet anhand der abweichenden Bearbeitungszeit für Anrufe unter 123-0 (0,5 min längere Gesprächsdauer)
(vgl. mit Anlage 7 – Statistik Bürgertelefon)
Erträge
Erträge Dresden 115
Fiktive Erträge Leipzig 115
Fiktive Erträge Leipzig 123-0
Erträge gesamt
9.504 €
5.940 €
421.575 €
437.019 €
9.504 €
5.940 €
421.575 €
437.019 €
9.504 €
6.600 €
429.000 €
445.104 €
9.504 €
6.600 €
429.000 €
445.104 €
9.504 €
6.600 €
429.000 €
445.104 €
9.504 €
6.336 €
426.030 €
441.870 €
1.241.187 €
437.019 €
35,21 %
1.262.224 €
437.019 €
34,62 %
1.385.209 €
445.104 €
32,13 %
1.411.498 €
445.104 €
31,54 %
1.439.425 €
445.104 €
30,92 %
1.347.909 €
441.870 €
32,78 %
Deckungsgrad
einschl. fiktive Erträge Leipzig
Ansatzfähige Aufwendungen gesamt
Erträge gesamt / Jahr
Deckungsgrad
Vorschlag für Stadtrat
1,32 €
Entgelt pro Abrechnungseinheit
Vorkalkulation Bürgertelefon
Seite 3
Anlage 4 - Erläuterung zur Vorkalkulation
Hintergrund zur Übernahme der Dresdner 115 Anrufe
Entsprechend der Erfahrungen der Stadt Dresden ist mit einem durchschnittlichen Anrufvolumen
von rund 600 Anrufen pro Monat / 7.200 im Jahr zu rechnen. Dazu ist im Bürgertelefon kein zusätzliches Personal notwendig, vielmehr bewegt sich dieses Volumen im Rahmen der ohnehin monatlich zu verzeichnenden Schwankungen in den Anrufmengen beim Bürgertelefon. Die diesbezügliche Kooperation mit der Stadt Dresden zur Bearbeitung dieser Anrufe stellt somit eine Möglichkeit dar, die Auslastung des Bürgertelefons noch planbarer zu machen und gleichzeitig einen
Teil der ohnehin vorhandenen Fixkosten abzudecken.
Die Aufwendungen und Erträge des Bereichs Bürgertelefons sind im Haushalt nicht als separates
PSP-Element oder Kostenstelle dargestellt; sie fließen in das PSP-Element 1.100.11.1.6.07 Bürgerämter/Bürgertelefon/Bürgerinformation ein. Erst mit der Haushaltsplanung ab 2017 ist es möglich, den Bereich Bürgertelefon im Haushalt separat abzubilden. Die in der Vorkalkulation angesetzten Aufwendungen und Erträge wurden durch entsprechende Abfragen bei den zuständigen
Bereichen (Personalamt, Hauptamt, Amt für Gebäudemanagement, Stadtkämmerei, Lecos) ermittelt.
Aufwandssteigerungen 2016 ff
Für die Berechnung des Aufwands 2016 ff wurde für die Positionen Personalaufwand, Sach- und
Dienstleistungen sowie sonstige ordentliche Aufwendungen ein Anstieg von 2 Prozent jährlich angesetzt. Von dieser Steigerung ausgenommen ist der Aufwand für die Lizenzen der Wissensdatenbank sowie jener Aufwand, welcher durch Leistungen aus dem Betriebsleistungsvertrag mit der
Lecos entsteht, da hier eine Preisfestschreibung über mehrere Jahre erfolgt.
Personalaufwand
Für die Berechnung des Personalaufwandes liegen folgende Beschäftigtenzahlen zu Grunde:
Jahr
2016
2017
2018
2019
2020
Mitarbeiter/in
18
18
20
20
20
Teamleiter/in
3
3
3
3
3
Sachgebietsleiter
1
1
1
1
1
Personal gesamt
22
22
24
24
24
Aktuell sind zwei Stellen des SG Bürgertelefon temporär ins SG Bürgerämter ausgelagert. Diese
stehen ab 2018 im Bürgertelefon wieder vollumfänglich zur Verfügung.
Berücksichtigte Abschreibungen
Die geringe Summe an zu berücksichtigenden Abschreibungen liegt darin begründet, dass einerseits die Abschreibungen auf die Wissensdatenbank und das Ticketsystem / die technischen Elemente bereits 2016 enden und andererseits bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz im Zusammenhang mit der Einführung der Doppik nur angeschaffte Gegenstände teurer als 1.000€ erfasst
wurden. Dies betrifft im Bereich Bürgertelefon jedoch lediglich die Ausstattung der Küche inkl. Geräte. Die Ausstattung der Arbeitsplätze wurde als separat nutzbare Möbel gekauft, welche jeweils
unter dem angesetzten Wert von 1.000€ lagen. Sie sind somit nicht im Anlagevermögen erfasst.
Berechnung der jährlichen durchschnittlichen Arbeitsstunden und des Aufwandes für die
Produktivzeiten
Dieser Berechnung liegt die Zahl der jährlichen Arbeitstage, die Krankenquote, die Anzahl Urlaubstage und die Zahl der Beschäftigten zugrunde.
1
Abzüglich Urlaub und durchschnittlicher krankheitsbedingter Abwesenheit ergeben sich folgende
jährliche Anwesenheitstage pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter:
Jahr
2016
2017
2018
2019
2020
Arbeitstage gesamt pro MA
252
250
250
250
254
Anwesenheitstage pro MA
199,32
197,5
197,5
197,5
201,14
Diese Anwesenheitstage wurden multipliziert mit der Zahl der Beschäftigten, welche die Anrufe bearbeiten. Derzeit sind 2 Stellen des Bürgertelefons temporär an das Sachgebiet Bürgerämter ausgelagert, welche Ende 2017/Anfang 2018 wieder ins Bürgertelefon integriert werden. Somit erhöht
sich die Zahl der Beschäftigten 2018 ff.
Berücksichtigt werden muss zudem, dass jede/r Teamleiter/in laut Arbeitsplatzbeschreibung ein
Drittel der Arbeitszeit zum Telefonieren aufwendet. Zu den 18 (2016/17) bzw. 20 (2018-2020) Stellen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt so insgesamt rein rechnerisch eine weitere Stelle
hinzu, so dass sich für die Kalkulation folgende zu berücksichtigende Anzahl an anrufbearbeitenden Beschäftigten ergibt:
Jahr
2016
2017
2018
2019
2020
Anzahl MA in der
Anrufbearbeitung
19
19
21
21
21
Zusätzlich muss berücksichtigt werden, dass es sich bei den Arbeitsplätzen im Bürgertelefon um
Bildschirmarbeitsplätze handelt. Den Beschäftigten steht daher pro Arbeitsstunde eine 10 minütige
Bildschirmpause zu, was die maximal mögliche Produktivzeit pro Stunde auf 50 Minuten verkürzt.
Anzahl und Dauer der bearbeiteten Anrufe
Der Bereich Bürgertelefon bearbeitet Anrufe der Leipziger Rufnummer 123-0 und der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer 115. Die Zuordnung der Anrufe zur jeweiligen Rufnummer sichert
die TK-Anlage ab. Diese Unterscheidung gewährleistet auch den Nachweis, dass die Gesprächsdauer für die 123-0 und die 115 aufgrund unterschiedlichen Themenumfangs (die nachgefragten
Inhalte auf der 115 sind fokussierter und weniger breit gefächert als unter der 123-0) und unterschiedlicher Beauskunftungstiefe (das für die Stadtverwaltung Leipzig verfügbare Wissen ist ungleich tiefer gestaffelt als das Wissen im 115 Verbund) unterschiedlich lang ist. Dies wurde in der
Kalkulation berücksichtigt. Gleichermaßen erfolgt dann auch die Trennung und Zuordnung der Anrufe unter der bundeseinheitlichen Behördenrufnummer 115 für Dresden und Leipzig durch die TKAnlage.
Alle Beschäftigten im Bereich Bürgertelefon bearbeiten beide Rufnummern (123-0 und 115) gleichermaßen. Zur Hochrechnung der Erträge wurden die Leipziger Gespräche getrennt nach 115
und 123-0 ausgewiesen, da die durchschnittliche Gesprächsdauer unterschiedlich ist (vgl. dazu
auch Anlage 5 – Statistik Bürgertelefon).
Für die Stadt Dresden werden lediglich Anrufe unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 bearbeitet, weswegen die erwartete, zu bearbeitende Anrufmenge deutlich unter der Menge der kumulierten Leipziger Anrufe liegt.
Aufwand pro durchschnittliche Bearbeitungszeit/Abrechnungseinheit
Seitens der Stadt Dresden wird explizit statt einer Abrechnung anhand der Anzahl an Gesprächen
eine Abrechnung auf Basis von Zeitanteilen gewünscht, was eine bundesweit übliche Abrech-
2
nungsmethode ist.
Ausgehend von einer zu erwartenden durchschnittlichen Gesprächszeit bei Anrufen unter der Behördennummer 115 von 1,1 Minuten addiert sich noch eine Nachbearbeitungszeit von 0,5 Minuten.
Diese Nachbearbeitungszeit ist fest in der TK-Anlage eingestellt. Gesprächszeit und Nachbearbeitungszeit ergeben zusammen eine zeitliche Abrechnungseinheit von 1,6 Minuten.
Diese Herangehensweise hat den Vorteil, dass bei weiteren Kooperationen – verbunden mit keiner
Ressourcenaufstockung des Bürgertelefons – nicht neu kalkuliert werden muss. Auswirkungen ergeben sich dahingehend, dass der Deckungsgrad verbessert wird.
Um den Aufwand pro durchschnittlicher Bearbeitungszeit plausibler zu machen, wurde der Aufwand pro Minute (bei 50 Minuten Produktivzeit) zudem bis zur dritten Stelle nach dem Komma
ausgewiesen. Anderenfalls wäre es nicht nachvollziehbar zu unterschiedlichen Ergebnissen bei
augenscheinlich gleichen Ausgangszahlen gekommen.
Deckungsgrad
Bei der Betrachtung des Deckungsgrades gilt es zu berücksichtigen, dass die Randzeiten hinsichtlich der Anzahl eingehender Telefonate geringer ausgelastet sind. In Spitzenzeiten muss im Servicebereich Bürgertelefon eine nicht zu lange Wartezeit abgesichert werden. Der Personalbestand
wurde auf diese Spitzenzeiten ausgerichtet. Im Tagesverlauf variiert die Auslastung. In den stark
nachgefragten Vormittagsstunden ist die Auslastung höher als in den weniger nachgefragten Tagesrandzeiten (insbesondere am Abend). Die durchschnittliche Auslastung zu steigern, ist aufgrund der ungleich verteilten Anrufe nur eingeschränkt möglich. Außerdem spielt der Aspekt der
Qualität der Beantwortung der Anrufe eine Rolle: Je intensiver die telefonische Beratung desto
mehr Personal wird benötigt.
In den Phasen der durchschnittlichen Auslastung werden nebenbei noch andere Aufgaben erfüllt.
Diese Aufgaben sind unterschiedlich und vor allem durch einen wechselnden Zeitbedarf gekennzeichnet. Die Spezifizierung dieser Arbeitszeitanteile wäre nur im Ergebnis einer umfassenden und
aufwendigen Arbeitsprozessuntersuchung möglich.
3
Anlage 5 – Statistik Bürgertelefon
Bürgertelefon 123-0
für Leipzig
eingehende Anrufe
Anzahl
angenommene Anrufe
Anzahl
2013
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
gesamt
Durchschnitt
25.484
20.815
19.219
20.430
20.509
24.394
25.066
22.963
23.224
21.551
19.226
15.755
258.636
21.553
23.290
19.093
18.165
18.910
19.179
20.432
23.725
21.122
21.721
20.378
18.371
15.016
239.402
19.950
95,00
92,00
91,00
91,00
90,00
90,00
88,00
90,00
88,00
92,00
89,00
87,00
2014
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
gesamt
Durchschnitt
23.387
19.693
21.928
19.779
20.139
21.681
24.605
20.738
23.035
21.113
18.630
16.085
250.813
20.901
22.271
18.835
21.043
18.935
19.279
20.403
23.290
19.634
21.894
19.866
17.552
15.290
238.292
19.858
94,00
93,00
92,00
90,00
89,00
91,00
91,00
89,00
93,00
94,00
91,00
91,00
21.227
19.904
Durchschnitt
2013 und 2014
Gesprächszeit nicht angenommene Anrufe
Sekunden
Anzahl
90,25
1,50 min
91,50
1,53 min
90,88
1,51 min
Statistik Bürgertelefon
2.194
1.722
1.054
1.520
1.330
3.962
1.341
1.841
1.503
1.173
855
739
19.234
1.603
1.116
858
885
844
860
1.278
1.315
1.104
1.141
1.247
1.078
795
12521
1.043
1.323
1
Bürgertelefon 115
für Leipzig
eingehende Anrufe
Anzahl
angenommene Anrufe
Anzahl
2013
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
gesamt
Durchschnitt
552
474
407
460
448
445
511
421
430
639
438
365
5.590
466
420
353
321
366
357
302
419
314
320
535
370
294
4.371
364
86,00
76,00
71,00
65,00
66,00
75,00
63,00
73,00
62,00
75,00
71,00
63,00
2014
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
Oktober
November
Dezember
gesamt
Durchschnitt
424
414
392
327
381
340
421
359
454
615
401
348
4.876
406
362
338
304
272
305
261
352
286
375
531
336
284
4.006
334
64,00
69,00
71,00
62,00
74,00
70,00
67,00
61,00
64,00
79,00
72,00
77,00
436
349
Durchschnitt
2013 und 2014
Gesprächszeit nicht angenommene Anrufe
Sekunden
Anzahl
70,50
1,18 min
69,17
1,15 min
70
1,17 min
Statistik Bürgertelefon
132
121
86
94
91
143
92
107
110
104
68
71
1.219
102
62
76
88
55
76
79
69
73
79
84
65
64
870
73
87
2