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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1035649.pdf
Größe
308 kB
Erstellt
03.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:31

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01609 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Außerplanmäßige Aufwendungen 2015 und 2016 gem. § 79(1) SächsGemO für das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig unterstützt das „Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig“ mit 50.000 EUR p.a. für die Dauer von vier Jahren, beginnend 2015, bis 2018. 2. Der finanzielle Beitrag der Stadt Leipzig ist an die Weiterförderung durch die in der Vorlage benannten Partner gebunden. Fallen Mittel weg, ist eine neue Beschlussfassung zur städtischen Beteiligung an der Finanzierung des „Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit“ durch die Ratsversammlung herbeizuführen. 3. Die außerplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2015 in der Budgeteinheit Verwaltungssteuerung/-service zw (01_111_ 1ZW) wird in Höhe von 50.000 EUR bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (KST 1098600000) 4. Die außerplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2016 in der Budgeteinheit Verwaltungssteuerung/-service zw (01_111_ 1ZW) wird in Höhe von 50.000 EUR bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (KST 1098600000). 5. Die für 2017 und 2018 anfallenden Kosten in Höhe von 50.000 EUR p.a. werden vorbehaltlich der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2017/2018 bestätigt und sind durch den Fachbereich entsprechend bei der Haushaltsplanung anzumelden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2015 2016 100000 01_111_ 1ZWx Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: nein ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Begründung der Vorlage BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 19.11.2015 zu 19.4 Außerplanmäßige Aufwendungen 2015 und 2016 gem. § 79(1) SächsGemO für das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig Vorlage: VI-DS-01609 Beschluss: 1. Die Stadt Leipzig unterstützt das „Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig" mit 50.000 EUR p.a. für die Dauer von vier Jahren, beginnend 2015, bis 2018. 2. Der finanzielle Beitrag der Stadt Leipzig ist an die Weiterförderung durch die in der Vorlage benannten Partner gebunden. Fallen Mittel weg, ist eine neue Beschlussfassung zur städtischen Beteiligung an der Finanzierung des „Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit" durch die Ratsversammlung herbeizuführen. 3. Die außerplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2015 in der Budgeteinheit Verwaltungssteuerung/-service zw (01_111_ 1ZW) wird in Höhe von 50.000 EUR bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (KST 1098600000) 4. Die außerplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2016 in der Budgeteinheit Verwaltungssteuerung/-service zw (01_111_ 1ZW) wird in Höhe von 50.000 EUR bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (KST 1098600000). 5. Die für 2017 und 2018 anfallenden Kosten in Höhe von 50.000 EUR p.a. werden vorbehaltlich der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2017/2018 bestätigt und sind durch den Fachbereich entsprechend bei der Haushaltsplanung anzumelden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen Leipzig, den 20. November 2015 Seite: 1/1 Begründung zur Vorlage VI-DS-01579 Gründung des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit Das Zentrum ist die erste europäische Einrichtung in Leipzig zur Pflege und zum Schutz eines menschenrechtlichen Gutes, der Presse- und Medienfreiheit. Mit der Entscheidung, das neue Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig zu errichten, würdigt die Europäische Union das exzellente Konzept, das europaweite Partnernetzwerk der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig und die faktische wie symbolische Bedeutung der Ereignisse des Leipziger Herbstes 1989 für Europa. Meinungs- und Pressefreiheit waren Kernforderungen der Leipziger Demonstrationen. Kaum ein anderer Standort in Europa eignet sich zum Aufbau eines Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit wie Leipzig, die Stadt der Friedlichen Revolution. Netzwerk Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit Die Ansiedlung des Zentrums in Leipzig gelang durch vereinte Bemühungen der Medienstiftung der Sparkasse Leipzig, der Stadt Leipzig, des Freistaates Sachsen, des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland und zahlreicher Medienpartner. Darüber hinaus konnte die Ausschreibung der Europäischen Union mit einem bemerkenswerten internationalen Konsortium gewonnen werden: Journalismfund.eu, eine europaweite Initiative für investigativen Journalismus mit Sitz in Zellik, Belgien; Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), ein europaweites Netzwerk von Medienrechtsexperten mit Sitz in Saarbrücken, Deutschland; Journalistenvereinigung Ossigeno per l'informazione mit Sitz in Rom, Italien; Think Tank und Online Journal Osservatorio Balcani e Caucaso mit Sitz in Rovereto, Italien und South East Europe Media Organisation (SEEMO-IPI) mit Sitz in Wien, Österreich. Mehr als 30 Journalisten- und Menschenrechtsorganisationen, investigative Journalistenverbände, akademische Einrichtungen, Gewerkschaften, Medienunternehmen und Medienrechtsinstitute sowie prominente Journalisten aus allen Regionen Europas tragen das EZP. Dazu zählen u.a. die dänische Recherche-Initiative SCOOP, der belgisch-niederländische Journalistenverband VVOJ, der serbische Journalistenverband und die University of Westminster, London. Wichtige Begleiter und Mitinitiatoren sind Hans-Ulrich Jörges, Mitglied der Chefredaktion des Magazins STERN und Chefredakteur Sonderaufgaben des Verlags Gruner + Jahr, sowie Christoph Keese, Executive Vice President der Axel Springer SE. Das Projekt wird von beiden Verlagshäusern unterstützt. Ziele des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit Das „Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (EZP)“ wird • Verletzungen der Pressefreiheit dokumentieren, • Verfolgungen von Journalisten und Medienarbeitern erfassen, • Aktivitäten zur Verteidigung der Pressefreiheit koordinieren, • gemeinsame presserechtliche Standards in Europa etablieren, 1 • • Politik und Öffentlichkeit zu Fragen der Medien- und Pressefreiheit informieren und die stark fragmentierten europäischen Initiativen, die sich der Pressefreiheit widmen, organisieren. Arbeitsort und Finanzierung des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit Die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig ist Gründerin und Projektentwicklerin des EZP. Von Beginn an geschah dies in enger Absprache mit der Stadt Leipzig. Der Mediencampus Leipzig mit neuester Kommunikationstechnologie und flexiblen Raumlösungen bietet optimale Bedingungen, das Zentrum zu beherbergen, seine Arbeit zu gewährleisten und Workshops, Seminare und Tagungen zu veranstalten. Die finanzielle Grundlage für das Zentrum wurde durch die Europäische Kommission gelegt. Deren Finanzierungszusage war eine überparteiliche Initiative innerhalb des Europäischen Parlaments unter Führung von Präsident Martin Schulz voraus gegangen. Die Finanzierung stellt sich so dar: Europäische Union 750.000 EUR zunächst für ein Jahr europäische Vertragspartner 150.000 EUR zunächst für ein Jahr Auswärtiges Amt 50.000 EUR p.a. (zunächst für ein Jahr) Freistaat Sachsen 100.000 EUR p.a. (Zusage für vier Jahre) Stadt Leipzig Medienstiftung der Sparkasse Leipzig 50.000 EUR p.a. (Zusage für vier Jahre) 100.000 EUR p.a. (Zusage für vier Jahre) Zunächst sind vier Förderjahre bis 2018 berechnet. In diesen Jahren soll das Zentrum als europaweit anerkannte Anlaufstelle für Presse- und Medienfreiheit etabliert werden. Die Unterstützung durch die Stadt Leipzig in Höhe von 50.000 EUR soll bereits im Jahr 2015 erfolgen, denn das buchhalterische Projektjahr des Zentrums erstreckt sich vom 1. Mai 2015 bis zum 30. April 2016. Dabei sieht die Projektplanung den Mittelfluss im laufenden Haushaltsjahr 2015 vor. Der finanzielle Beitrag der Stadt Leipzig ist an die Weiterförderung durch die europäischen Partner gebunden und durch einen jährlichen Nachweis der Mittelverwendung zu belegen. Eine Weiterförderung durch die EU ist in Gesprächen durch den Präsidenten und den Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments in Aussicht gestellt worden. Das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit soll als Einrichtung dauerhaft etabliert und durch die EU finanziert werden, die Europäische Union verfolgt hier das Prinzip der Nachhaltigkeit. Die EU wird daher auch im Jahre 2016 Mittel in gleicher Höhe für die Förderung des EZP einstellen. Mittelfristiges Ziel ist die verstetigte Förderung durch die EU. Positive Signale für eine Weiterfinanzierung sendet auch das Auswärtige Amt, dessen Förderung projektbezogen jährlich ausgereicht wird. 2