Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1035649.pdf
Größe
308 kB
Erstellt
03.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01609
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Außerplanmäßige Aufwendungen 2015 und 2016 gem. § 79(1) SächsGemO für das
Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig unterstützt das „Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig“
mit 50.000 EUR p.a. für die Dauer von vier Jahren, beginnend 2015, bis 2018.
2. Der finanzielle Beitrag der Stadt Leipzig ist an die Weiterförderung durch die in der Vorlage
benannten Partner gebunden. Fallen Mittel weg, ist eine neue Beschlussfassung zur städtischen
Beteiligung an der Finanzierung des „Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit“ durch
die Ratsversammlung herbeizuführen.
3. Die außerplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2015 in der Budgeteinheit
Verwaltungssteuerung/-service zw (01_111_ 1ZW) wird in Höhe von 50.000 EUR bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“
(KST 1098600000)
4. Die außerplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2016 in der Budgeteinheit
Verwaltungssteuerung/-service zw (01_111_ 1ZW) wird in Höhe von 50.000 EUR bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“
(KST 1098600000).
5. Die für 2017 und 2018 anfallenden Kosten in Höhe von 50.000 EUR p.a. werden vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2017/2018 bestätigt und sind durch den Fachbereich
entsprechend bei der Haushaltsplanung anzumelden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2015
2016
100000
01_111_ 1ZWx
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung der Vorlage
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 19.11.2015
zu 19.4
Außerplanmäßige Aufwendungen 2015 und 2016 gem. § 79(1)
SächsGemO für das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit
in Leipzig
Vorlage: VI-DS-01609
Beschluss:
1. Die Stadt Leipzig unterstützt das „Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in
Leipzig" mit 50.000 EUR p.a. für die Dauer von vier Jahren, beginnend 2015, bis 2018.
2. Der finanzielle Beitrag der Stadt Leipzig ist an die Weiterförderung durch die in der Vorlage
benannten Partner gebunden. Fallen Mittel weg, ist eine neue Beschlussfassung zur
städtischen Beteiligung an der Finanzierung des „Europäischen Zentrums für Presse- und
Medienfreiheit" durch die Ratsversammlung herbeizuführen.
3. Die außerplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2015 in der
Budgeteinheit Verwaltungssteuerung/-service zw (01_111_ 1ZW) wird in Höhe von 50.000
EUR bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Ergebnishaushalt" (KST 1098600000)
4. Die außerplanmäßige Aufwendung nach § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2016 in der
Budgeteinheit Verwaltungssteuerung/-service zw (01_111_ 1ZW) wird in Höhe von 50.000
EUR bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Ergebnishaushalt" (KST 1098600000).
5. Die für 2017 und 2018 anfallenden Kosten in Höhe von 50.000 EUR p.a. werden
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Doppelhaushaltes 2017/2018 bestätigt und sind
durch den Fachbereich entsprechend bei der Haushaltsplanung anzumelden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
Leipzig, den 20. November 2015
Seite: 1/1
Begründung zur Vorlage VI-DS-01579
Gründung des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit
Das Zentrum ist die erste europäische Einrichtung in Leipzig zur Pflege und zum Schutz eines
menschenrechtlichen Gutes, der Presse- und Medienfreiheit. Mit der Entscheidung, das neue
Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit in Leipzig zu errichten, würdigt die
Europäische Union das exzellente Konzept, das europaweite Partnernetzwerk der Medienstiftung
der Sparkasse Leipzig und die faktische wie symbolische Bedeutung der Ereignisse des Leipziger
Herbstes 1989 für Europa. Meinungs- und Pressefreiheit waren Kernforderungen der Leipziger
Demonstrationen. Kaum ein anderer Standort in Europa eignet sich zum Aufbau eines
Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit wie Leipzig, die Stadt der Friedlichen
Revolution.
Netzwerk Europäisches Zentrum für Presse- und Medienfreiheit
Die Ansiedlung des Zentrums in Leipzig gelang durch vereinte Bemühungen der Medienstiftung
der Sparkasse Leipzig, der Stadt Leipzig, des Freistaates Sachsen, des Auswärtigen Amtes der
Bundesrepublik Deutschland und zahlreicher Medienpartner. Darüber hinaus konnte die
Ausschreibung der Europäischen Union mit einem bemerkenswerten internationalen Konsortium
gewonnen werden: Journalismfund.eu, eine europaweite Initiative für investigativen Journalismus
mit Sitz in Zellik, Belgien; Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), ein europaweites Netzwerk
von Medienrechtsexperten mit Sitz in Saarbrücken, Deutschland; Journalistenvereinigung
Ossigeno per l'informazione mit Sitz in Rom, Italien; Think Tank und Online Journal Osservatorio
Balcani e Caucaso mit Sitz in Rovereto, Italien und South East Europe Media Organisation
(SEEMO-IPI) mit Sitz in Wien, Österreich.
Mehr als 30 Journalisten- und Menschenrechtsorganisationen, investigative Journalistenverbände,
akademische Einrichtungen, Gewerkschaften, Medienunternehmen und Medienrechtsinstitute
sowie prominente Journalisten aus allen Regionen Europas tragen das EZP. Dazu zählen u.a. die
dänische Recherche-Initiative SCOOP, der belgisch-niederländische Journalistenverband VVOJ,
der serbische Journalistenverband und die University of Westminster, London. Wichtige Begleiter
und Mitinitiatoren sind Hans-Ulrich Jörges, Mitglied der Chefredaktion des Magazins STERN und
Chefredakteur Sonderaufgaben des Verlags Gruner + Jahr, sowie Christoph Keese, Executive
Vice President der Axel Springer SE. Das Projekt wird von beiden Verlagshäusern unterstützt.
Ziele des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit
Das „Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit (EZP)“ wird
• Verletzungen der Pressefreiheit dokumentieren,
• Verfolgungen von Journalisten und Medienarbeitern erfassen,
• Aktivitäten zur Verteidigung der Pressefreiheit koordinieren,
• gemeinsame presserechtliche Standards in Europa etablieren,
1
•
•
Politik und Öffentlichkeit zu Fragen der Medien- und Pressefreiheit informieren und
die stark fragmentierten europäischen Initiativen, die sich der Pressefreiheit widmen,
organisieren.
Arbeitsort und Finanzierung des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit
Die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig ist Gründerin und Projektentwicklerin des EZP. Von
Beginn an geschah dies in enger Absprache mit der Stadt Leipzig. Der Mediencampus Leipzig mit
neuester Kommunikationstechnologie und flexiblen Raumlösungen bietet optimale Bedingungen,
das Zentrum zu beherbergen, seine Arbeit zu gewährleisten und Workshops, Seminare und
Tagungen zu veranstalten.
Die finanzielle Grundlage für das Zentrum wurde durch die Europäische Kommission gelegt. Deren
Finanzierungszusage war eine überparteiliche Initiative innerhalb des Europäischen Parlaments
unter Führung von Präsident Martin Schulz voraus gegangen. Die Finanzierung stellt sich so dar:
Europäische Union
750.000 EUR zunächst für ein Jahr
europäische Vertragspartner
150.000 EUR zunächst für ein Jahr
Auswärtiges Amt
50.000 EUR p.a. (zunächst für ein Jahr)
Freistaat Sachsen
100.000 EUR p.a. (Zusage für vier Jahre)
Stadt Leipzig
Medienstiftung der Sparkasse Leipzig
50.000 EUR p.a. (Zusage für vier Jahre)
100.000 EUR p.a. (Zusage für vier Jahre)
Zunächst sind vier Förderjahre bis 2018 berechnet. In diesen Jahren soll das Zentrum als
europaweit anerkannte Anlaufstelle für Presse- und Medienfreiheit etabliert werden.
Die Unterstützung durch die Stadt Leipzig in Höhe von 50.000 EUR soll bereits im Jahr 2015
erfolgen, denn das buchhalterische Projektjahr des Zentrums erstreckt sich vom 1. Mai 2015 bis
zum 30. April 2016. Dabei sieht die Projektplanung den Mittelfluss im laufenden Haushaltsjahr
2015 vor. Der finanzielle Beitrag der Stadt Leipzig ist an die Weiterförderung durch die
europäischen Partner gebunden und durch einen jährlichen Nachweis der Mittelverwendung zu
belegen.
Eine Weiterförderung durch die EU ist in Gesprächen durch den Präsidenten und den
Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments in Aussicht gestellt worden. Das Europäische
Zentrum für Presse- und Medienfreiheit soll als Einrichtung dauerhaft etabliert und durch die EU
finanziert werden, die Europäische Union verfolgt hier das Prinzip der Nachhaltigkeit. Die EU wird
daher auch im Jahre 2016 Mittel in gleicher Höhe für die Förderung des EZP einstellen.
Mittelfristiges Ziel ist die verstetigte Förderung durch die EU. Positive Signale für eine
Weiterfinanzierung sendet auch das Auswärtige Amt, dessen Förderung projektbezogen jährlich
ausgereicht wird.
2