Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1038548.pdf
Größe
242 kB
Erstellt
15.09.15, 12:00
Aktualisiert
11.04.16, 07:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01857
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Verwaltungsausschuss
Vorberatung
Ratsversammlung
19.11.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Personalangelegenheit in Anlehnung an § 8 Abs. 3 Ziff. 3 Hauptsatzung - Bestellung
von Herrn Dr. Lange zum stellvertretenden Geschäftsführer der gemeinsamen
Einrichtung Jobcenter Leipzig
Beschlussvorschlag:
1.
Die Ratsversammlung stimmt der Bestellung von Herrn Dr. Michael Lange zum
stellvertretenden Geschäftsführer der gE Jobcenter Leipzig vom 1. Januar 2016 befristet bis zum
31. Dezember 2020 zu.
2.
Die mit Beschluss Nr. RBV/3040 vom 27. Mai 2014 festgelegte außertarifliche Vergütung
wird für diesen Zeitraum unverändert fortgeführt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Herrn Dr. Michael Lange wurden seit dem 1. Januar 2005 die Aufgaben des stellvertretenden
Geschäftsführers der ARGE Leipzig zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2010 übertragen. Ab
dem 1. Januar 2011 wurde die ARGE Leipzig als gemeinsame Einrichtung (gE) Jobcenter Leipzig
weitergeführt. Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung wird gemäß
§ 44d Abs. 2 S. 1 SGB II für fünf Jahre bestellt. Die Träger haben sich darüber verständigt, einen
Stellvertreter/eine Stellvertreterin mit größtmöglichen Kompetenzen – über die reine
Abwesenheitsvertretung der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers hinaus – einzusetzen. Die
Dauer der Bestellung soll sich dabei an der o. g. gesetzlichen Regelung in § 44d SGB II orientieren.
Mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 wurde Herr Dr. Michael Lange entsprechend dem
Umlaufbeschluss gE 01/03/2011 der Trägerversammlung des Jobcenters Leipzig und dem
Ratsbeschluss Nr. RBV/3040 zum stellvertretenden Geschäftsführer des Jobcenters Leipzig bestellt
und erhielt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2015 eine außertarifliche
Vergütung.
Mit Beschluss gE 04/19/2015 der Trägerversammlung des Jobcenters Leipzig vom 18. September
2015 wurde Herr Dr. Michael Lange ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020
vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien als stellvertretender Geschäftsführer des
Jobcenters Leipzig wiederbestellt. Da sich Herr Dr. Lange in seiner mehrjährigen Tätigkeit als
stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters Leipzig bewährt hat, kann seine Wiederbestellung
bestätigt werden.
Die mit Beschluss Nr. RBV/3040 vom 27. Mai 2014 festgelegte außertarifliche Vergütung wird
unverändert fortgeführt.
Die Personalkosten werden entsprechend der Vereinbarung zur Bewirtschaftung von kommunalen
Haushaltsmitteln gem. § 44f Abs. 4 S. 2 SGB II zwischen der Stadt Leipzig und dem Jobcenter
Leipzig erstattet.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 19.11.2015
zu 19.2
Personalangelegenheit in Anlehnung an § 8 Abs. 3 Ziff. 3 Hauptsatzung Bestellung von Herrn Dr. Lange zum stellvertretenden Geschäftsführer
der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Leipzig
Vorlage: VI-DS-01857
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung stimmt der Bestellung von Herrn Dr. Michael Lange zum
stellvertretenden Geschäftsführer der gE Jobcenter Leipzig vom 1. Januar 2016 befristet bis
zum 31. Dezember 2020 zu.
2. Die mit Beschluss Nr. RBV/3040 vom 27. Mai 2014 festgelegte außertarifliche Vergütung
wird für diesen Zeitraum unverändert fortgeführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 20. November 2015
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