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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1038548.pdf
Größe
242 kB
Erstellt
15.09.15, 12:00
Aktualisiert
11.04.16, 07:34

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01857 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Verwaltungsausschuss Vorberatung Ratsversammlung 19.11.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Personalangelegenheit in Anlehnung an § 8 Abs. 3 Ziff. 3 Hauptsatzung - Bestellung von Herrn Dr. Lange zum stellvertretenden Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung stimmt der Bestellung von Herrn Dr. Michael Lange zum stellvertretenden Geschäftsführer der gE Jobcenter Leipzig vom 1. Januar 2016 befristet bis zum 31. Dezember 2020 zu. 2. Die mit Beschluss Nr. RBV/3040 vom 27. Mai 2014 festgelegte außertarifliche Vergütung wird für diesen Zeitraum unverändert fortgeführt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Herrn Dr. Michael Lange wurden seit dem 1. Januar 2005 die Aufgaben des stellvertretenden Geschäftsführers der ARGE Leipzig zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2010 übertragen. Ab dem 1. Januar 2011 wurde die ARGE Leipzig als gemeinsame Einrichtung (gE) Jobcenter Leipzig weitergeführt. Die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung wird gemäß § 44d Abs. 2 S. 1 SGB II für fünf Jahre bestellt. Die Träger haben sich darüber verständigt, einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin mit größtmöglichen Kompetenzen – über die reine Abwesenheitsvertretung der Geschäftsführerin/des Geschäftsführers hinaus – einzusetzen. Die Dauer der Bestellung soll sich dabei an der o. g. gesetzlichen Regelung in § 44d SGB II orientieren. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 wurde Herr Dr. Michael Lange entsprechend dem Umlaufbeschluss gE 01/03/2011 der Trägerversammlung des Jobcenters Leipzig und dem Ratsbeschluss Nr. RBV/3040 zum stellvertretenden Geschäftsführer des Jobcenters Leipzig bestellt und erhielt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2015 eine außertarifliche Vergütung. Mit Beschluss gE 04/19/2015 der Trägerversammlung des Jobcenters Leipzig vom 18. September 2015 wurde Herr Dr. Michael Lange ab dem 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien als stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters Leipzig wiederbestellt. Da sich Herr Dr. Lange in seiner mehrjährigen Tätigkeit als stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters Leipzig bewährt hat, kann seine Wiederbestellung bestätigt werden. Die mit Beschluss Nr. RBV/3040 vom 27. Mai 2014 festgelegte außertarifliche Vergütung wird unverändert fortgeführt. Die Personalkosten werden entsprechend der Vereinbarung zur Bewirtschaftung von kommunalen Haushaltsmitteln gem. § 44f Abs. 4 S. 2 SGB II zwischen der Stadt Leipzig und dem Jobcenter Leipzig erstattet. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 19.11.2015 zu 19.2 Personalangelegenheit in Anlehnung an § 8 Abs. 3 Ziff. 3 Hauptsatzung Bestellung von Herrn Dr. Lange zum stellvertretenden Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Leipzig Vorlage: VI-DS-01857 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung stimmt der Bestellung von Herrn Dr. Michael Lange zum stellvertretenden Geschäftsführer der gE Jobcenter Leipzig vom 1. Januar 2016 befristet bis zum 31. Dezember 2020 zu. 2. Die mit Beschluss Nr. RBV/3040 vom 27. Mai 2014 festgelegte außertarifliche Vergütung wird für diesen Zeitraum unverändert fortgeführt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 20. November 2015 Seite: 1/1